Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 3. Sonstiges

In der jüngeren Vergangenheit wurden weitere rechtspolitische Forderungen erhoben. Neben der überfälligen Erhöhung der RVG-Gebühren, die zurzeit noch von Bundesländern angesichts zu erwartender Mehrausgaben für Beratungs- und Prozesskostenhilfe blockiert wird, wird etwa die Reform der BGH-Anwaltschaft und des komplizierten Wahlverfahrens diskutiert (dazu Deckenbrock ZRP 2018...mehr

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ZAP 6/2022, Anwaltliches Mandat: Umfang des Mandats – Anwaltliche Hinweispflicht

(OLG Schleswig, Urt. v. 10.2.2022 – 11 U 73/21) • Ein Mandat, das einem Rechtsanwalt "wegen Verkehrsunfall" erteilt wird, erstreckt sich nicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem privaten Unfallversicherer, auch wenn dieser mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners identisch ist. Hat ein Unfallversicherer den Mandanten mehrfach verständlich über eine...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / X. Übergangsrecht

Die bisherige Übergangsvorschrift des § 60 RVG, insb. § 60 Abs. 1 S. 2 RVG, ist in der Vergangenheit häufig kritisiert worden. Sie hat zu einer Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten geführt, die bereits in der Vorinstanz tätig waren, gegenüber denjenigen Anwälten, die erstmalig für das Rechtsmittelverfahren beauftragt worden sind. In diesen Fallgestaltungen kam es abweichend...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 2. Organisation und Betrieb des beA

Die BRAK übernimmt damit in vorbildlicher Weise die Organisation, die technische Einrichtung und den Betrieb und wacht damit vor allem über die Zulassung der Anwälte und Anwältinnen zum beA. Sobald die anwaltliche Zulassung erloschen ist, hebt die BRAK die Zugangsberechtigung zum beA auf und löscht dieses (§ 31a Abs. 2 BRAO). Das hat – vereinfacht ausgedrückt – die Konsequen...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 8. Slogans

"Wir machen den Weg frei", "Nichts ist unmöglich" oder "Wenn’s ums Geld geht: Sparkasse" – im Idealfall werden Werbeslogans zu "Ohrwürmern". Deshalb finden sie häufig auch im anwaltlichen Umfeld Verwendung. Da Anwälte, anders als "normale" Unternehmen, aber nicht unsachlich oder gar "marktschreierisch" werben dürfen, sollte bei der Formulierung eines solchen Slogans eher zur...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / 3. Organisationspflichten

Wird ausdrücklich mit dem Mandanten vereinbart, eine bestimmte Erklärung, wie etwa eine an die Finanzbehörde gerichtete Selbstanzeige, nur in Abstimmung mit ihm der zuständigen Stelle zu eröffnen, muss der Anwalt in seiner Kanzlei durch geeignete Vorkehrungen sicherstellen, dass der Schriftsatz nicht ohne vorherige Freigabe seitens des Mandanten in den Postausgang gelangt. D...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 2. Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr

In der Rechtsprechung ist umstritten, wie zu verfahren ist, wenn mehrere Gebühren auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Diese Frage tritt in der Praxis insb. dann auf, wenn der Rechtsanwalt in verschiedenen Angelegenheiten jeweils eine Geschäftsgebühr verdient hat und diese Angelegenheiten dann in ein einheitliches gerichtliches Verfahren münden, in dem der Anwalt nur eine ei...mehr

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ZAP 10/2019, Anwaltsmagazin / 11 Streitfall "Legal Tech"

Dürfen computergestützte Systeme künftig Rechtsdienstleistungen erbringen und muss der Gesetzgeber dies besonders im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regeln? Während diese Fragen unter dem Stichwort "Legal Tech" bislang eher nur technisch interessierte Juristen auf Fachtagungen und Kongressen beschäftigt haben, erreichen sie nun auch die politischen Entscheidungsgremien. In...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / a) Beratung mit Einigung, Vorbem. 1 VV RVG n.F.

Das Kostenrechtsänderungsgesetz hat die Vorbem. 1 VV RVG wie folgt ergänzt: Zitat „Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG,” (BGBl I, S. 3249). Die Ergänzung bewirkt, dass in einem Beratungsmandat nach § 34 RVG auch eine Einigungs-, Aussöhnungs- oder Erledigungsgebühr nach den Nr. 1000–...mehr

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ZAP 2/2023, Der Unterhalt d... / VII. Berufsrechtliche Konsequenzen für den bisherigen Verfahrensbevollmächtigten

Wer bisher den betreuenden Elternteil mit dem minderjährigen Kind anwaltlich vertreten hat, ist gut beraten, das Mandat nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht weiter auszuüben. Denn aus berufsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage der Interessenkollision bei gleichzeitiger Vertretung des Kindes, das Unterhalt gegen den unterhaltspflichtigen Vater geltend macht, u...mehr

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ZAP 23/2017, Kanzlei-Abwicklung: Festsetzung der Vergütung

(AGH NRW, Urt. v. 1.9.2017 – 1 AGH 27/14) • Für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers einer Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts gelten gem. § 55 Abs. 3 S. 1 BRAO die Regelungen über die Vergütung eines allgemeinen Vertreters gem. § 53 Abs. 5 S. 3, Abs. 9 und 10 entsprechend. Vergütungsschuldner ist der Rechtsanwalt, dessen Kanzlei abgewickelt wird bzw. dessen Erb...mehr

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Buchreport / Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 12. Aufl. 2018, 528 S., Deutscher Anwaltverlag, 64 EUR

Dieses Werk erinnert ein wenig an einen Ausspruch von Loriot: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos." Man kann also in Bußgeldsachen ohne das Werk von Beck/Löhle zu kennen verteidigen, das ist aber nicht ratsam. Das Buch an dieser Stelle ausführlich vorzustellen, hieße, dem im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht tätigen Anwalt die Arbeit zu erklären. Dennoch sei darau...mehr

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ZAP 10/2020, Anwaltsmagazin / 7 Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Expertenkommission hat Mitte April einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Damit soll das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Der Reformbedarf...mehr

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ZAP 19/2018, Die Kraftfahrt... / 5. Fingierter Unfall

Wenn ein Haftpflichtversicherer der Auffassung ist, ein Unfall sei vorgetäuscht oder vorsätzlich herbeigeführt worden, kann der vom Haftpflichtversicherer beauftragte Rechtsanwalt nicht zugleich wegen Interessenkollision den mitverklagten Fahrer/Halter vertreten. Behauptet ein Haftpflichtversicherer, dass der Anspruchsteller in Kollusion mit dem Versicherungsnehmer Ansprüche ...mehr

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ZAP 1/2015, Neuerungen in 2015

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit dem – vielleicht unbemerkten – Wechsel der Redaktion Mitte des letzten Jahres treten zu Beginn 2015 sichtbare Neuerungen hinzu. Die wohl wichtigste Neuerung betrifft den Kreis der Herausgeber. Mit dem Tod des Mitbegründers der ZAP Dr. Egon Schneider haben wir einen engagierten Herausgeber und Autor verloren – gerne hätten wir noch viele J...mehr

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ZAP 16/2018, Update 2018: N... / IX. Rücknahme der Bestellung

Ist die begehrte Beiordnung erfolgt, gilt diese bis zur Rechtskraft des Urteils (Burhoff, EV, Rn 3009, 8. Aufl. Rn 3026). Sie kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, weil sich im Nachhinein die Einschätzung des Gerichts zu der Frage, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, ändert (LG Bonn StraFo 2016, 295). Dies gilt auch für das Berufungsgericht (KG StV 2...mehr

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ZAP 16/2024, Anwaltsmagazin / 2 Veranstaltungshinweise:

Für interessierte Leserinnen und Leser, neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte besteht die Möglichkeit, an ZAP-Webinaren teilzunehmen (inkl. FAO-Teilnahmebescheinigung und Skript). Folgende ZAP-Webinare finden demnächst statt: Arbeitsrecht, Legal-Tech/Digitale Kanzlei „Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht” 2.9.2024 (14–16 Uh...mehr

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Aktuelles aus Gesetzgebung ... / 39 Unzulässige beA-Nutzung durch Kanzleiangestellte

BGH, Beschluss v. 20.6.2023, 2 StR 39/23 Die Überlassung des eigenen beA-Zertifikats des Rechtsanwalts an eine Kanzleikraft unter Mitteilung der zugehörigen PIN zur Übermittlung einer Rechtsmittelschrift ist unzulässig. Die Probleme bei der ordnungsgemäßen Nutzung des beA durch die Anwaltschaft scheinen nicht abreißen zu wollen. Erneut hat der BGH den Antrag eines Rechtsanwalt...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 4. Wiederzulassung trotz früherer Straftaten

Nach § 7 Nr. 5 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen lässt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben. Im vergangenen Jahr hatte der BGH wiederum Gelegenheit, diesen auslegungsbedürftigen Tatbestand auszufüllen (Urt. v. 14.1.2019 – AnwZ [Brfg] 70/17 m. A...mehr

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ZAP 8/2024, Anwaltsmagazin / 8 Lockerungen im Namensrecht für Anwaltspartnerschaften

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass seit Anfang 2024 bei Partnerschaftsgesellschaften der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz „und Partner” oder „Partnerschaft” enthalten muss; die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich (Beschl. v. 6.2.2024 – II ZB 23/22). In dem entschiedenen Fall betrie...mehr

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ZAP 9/2019, Anwaltsmagazin / 10 STAR-Bericht 2018 online

Die Ergebnisse des STAR-Berichts 2018 sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer einsehbar. Bei STAR (Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte) handelt es sich um eine breit angelegte Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Sie wird seit 1993 in regelmäßigen Abständen durch das Institut für Freie Berufe (IFB) Nür...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 4. Werberecht

Das OLG Köln (Urt. v. 17.1.2020 – 6 U 101/19, ZAP EN-Nr. 136/2020) hatte über Briefbogen zu entscheiden, auf dem mehrere Städtenamen abgedruckt waren, obwohl die beklagte Sozietät in den genannten Städten keine Büroräume unterhielt. Das OLG sah hierin eine erheblich irreführende Werbung i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, da der Abdruck von Städtenamen, sofern ihm kein klarste...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / c) Zwischenergebnis

Wenngleich beide Tatbestände über eine augenfällige Ähnlichkeit verfügen, ergeben sich dennoch vereinzelt Unterschiede. Insb. der Umstand, dass § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB allein auf ein pflichtwidriges Verhalten des Mandanten abstellt, nicht aber auf ein Verschulden des Anwalts i.S.d. § 54 RVG, führt in den zuvor benannten Beispielsfällen zu Abweichungen zugunsten des beig...mehr

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ZAP 18/2018, Mehrwertvergle... / 2. Mehrwertvergleiche in Falle des § 48 Abs. 3 RVG

Eine Besonderheit für Ehesachen, also insbesondere für Scheidungsverbundverfahren, ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV RVG, also einer Vereinbarung, die den gegenseitigen Unterhalt der Ehegatten, den Unterhalt gegenüber den Kindern im Verhältni...mehr

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ZAP 21/2019, Das LG Köln und die 5 %-Hürde

In seiner Entscheidung vom 18.10.2016 (11 S 302/15, AnwBl 2017, 560 = AGS 2017, 164 = RVGreport 2017, 214) hatte sich das LG Köln mit der Wirksamkeit verschiedener Klauseln in einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung zu befassen (vgl. zur 15-Minuten-Zeittaktklausel u.a. des LG Köln auch N. Schneider, Kolumne in ZAP 18/2019, S. 939). Anlass war eine Unterlassungsklage der Rec...mehr

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ZAP 24/2020, Von der Eifersucht und den Leiden der Anwaltschaft

Von Franz Grillparzer stammt das schöne Zitat: „Eifersucht ist eine Leidenschaft, die mit Eifer sucht, was Leiden schafft.” Dieses Zitat geht mir in den letzten Wochen und Monaten zunehmend durch den Sinn, wenn ich die Diskussionen verfolge, die innerhalb und außerhalb der Anwaltschaft über unser Berufsbild, unsere berufliche Tätigkeit und insb. über unsere berufliche Zukunft...mehr

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ZAP 14/2020, Anwaltsmagazin / 4 Erwartungen an die neue EU-Ratspräsidentschaft

Anlässlich der zum 1.7.2020 von Deutschland übernommenen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union haben sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) ihre Erwartungen an die Aktivitäten und Ziele der neuen Ratspräsidentschaft formuliert. Im Vordergrund der Wünsche beider Anwaltsorganisationen stehen übereinstimmend die Wahrung der R...mehr

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ZAP 13/2021, „Inmitten der Schwierigkeit liegt die Möglichkeit”*

(*zit. nach Albert Einstein) Die 150 Jahr-Feier – das weit im Voraus angekündigte Geburtstagsfest des Deutschen Anwaltvereins (DAV) – hatte man sich allerorten wohl anders vorgestellt. Nachdem im vergangenen Jahr die Corona-Pandemie den Verband dazu zwang, erstmals in seiner Geschichte nicht vor Ort eine Präsenztagung, sondern einen virtuellen Anwaltstag abzuhalten – der übri...mehr

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ZAP 18/2018, Mehrwertvergle... / 3. Sonstige Fälle

Wird im Übrigen ein Mehrwertvergleich geschlossen, erstreckt sich die bewilligte Prozess- und Verfahrenskostenhilfe nicht automatisch auf den Mehrwert des Vergleichs. Hier muss zusätzlich beantragt werden, die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrwert des Vergleichs zu erstrecken. Dieser Antrag muss spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt we...mehr

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ZAP 4/2022, Anwaltsmagazin / 2 BRAK sieht weiteren Regulierungsbedarf bei "Legal Tech"

Seit Oktober vergangenen Jahres bietet das neue Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (sog. Legal-Tech-Gesetz) einen Regelungsrahmen für Legal-Tech-Anbieter, die auf der Grundlage eine Inkassoerlaubnis Rechtsdienstleistungen für Verbraucher erbringen. Es regelt u.a. auch die’Voraussetzungen für die Registrierung und für Vergütungsve...mehr

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ZAP 5/2018, Anwaltsmagazin / 3 Zunehmende Fallzahlen bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft verzeichnete auch im vergangenen Jahr deutlich gestiegene Fallzahlen (zum Jahr 2016 vgl. ZAP Anwaltsmagazin 6/2017, S. 273). In 2017 erhöhte sich die Anzahl der ihr unterbreiteten Schlichtungen um 47 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Annahmequote der Schlichtungsvorschläge konnte auf ca. 66 % (Vorjahr: 61 %) erhöht werden. Das...mehr

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ZAP 9/2021, Wettbewerbswidr... / 1. Denkbare Fallkonstellationen

Bekannt geworden sind einschließlich der eingangs erwähnten beiden Urteile des OLG Hamburg fünf Entscheidungen (zwei davon ergingen gegen Inkassounternehmen) mit folgenden Sachverhalten – alle Verbraucher als Kunden betreffend: Aktivierung von Vertragsmodulen ohne Kenntnis und Zustimmung des Kunden: Es ging um SIM-Karten, auf denen Internetzugangs- und Mailboxsysteme vorinsta...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / V. Die beA-Karte Mitarbeiter

Rz. 59 Für das beA können auch sog. beA-Karten Mitarbeiter bestellt werden, die mit einem fortgeschrittenen Zertifikat ausgestattet sind. Bitte beachten Sie, dass ein fortgeschrittenes Zertifikat nicht zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur berechtigt. Rz. 60 Die beA-Karten Mitarbeiter sind nicht personalisiert und können daher von wechselnden Mitarbeiter...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / 2. Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB)

Rz. 444 Zum 1.1.2018 tritt auch § 174 Abs. 3 S. 4 ZPO (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis) in seiner Neufassung in Kraft. Er wird zum 1.1.2018 wie folgt geändert: § 174 ZPO n.F. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung (1) bleibt (2) bleibt (3) Satz 1 u. 2 bleiben. S. 3 u. 4 werden wie folgt gefasst: 3Das Dokument ist auf einem sicheren Übermi...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 1. Anforderungen an die praktische Erfahrung

Der BGH musste sich in zwei Verfahren mit den in § 5 FAO niedergelegten Anforderungen an die praktische Erfahrung von Anwälten, die die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung (§ 43c BRAO) anstreben, auseinandersetzen. Wer Fachanwalt für Insolvenzrecht werden will, muss in den letzten drei Jahren vor Antragstellung in fünf (Regel-)Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter tä...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 2. Prozessfinanzierung und Rechtsdienstleistungen

Zu den Zielen einer gemeinnützigen GmbH, die sich aus Spenden- und Fördergeldern öffentlicher Institutionen finanziert, gehört insb. die Beratung von Personen, die im Internet von Hassreden und Beleidigungen betroffen sind. Ein Teil ihres Angebots besteht in einer rechtlichen Beratung, zu der externe Anwälte hinzugezogen werden. Wendet sich ein Betroffener an die GmbH, erhäl...mehr

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ZAP 23/2021, Anwaltsmagazin / 1 Anwaltliche Forderungen zum digitalen Rechtssystem

Ab dem 1.1.2022 wird die Nutzung des beA für alle Anwälte verpflichtend. Und in voraussichtlich vier Jahren will die Justiz die elektronische Akte flächendeckend einführen. Dass viele in Politik und Justiz dies nach wie vor als Herausforderung betrachten, zeigt schon der breite Raum, den das Thema Digitalisierung auch diesmal wieder auf der diesjährigen Herbst-Justizminister...mehr

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ZAP 9/2020, Anwaltsmagazin / 1 Soforthilfen für die Anwaltschaft gefordert

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hält die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft (s. dazu Anwaltsmagazin ZAP 8/2020, S. 373 ff.) zumindest mit Blick auf die Anwaltschaft für unzureichend. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hat sich deshalb mit einem Brief an die Bundeskanzlerin gewandt und mehr Soforthilfen für die Anwaltschaft sowie die Anerkennung des Be...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / VI. Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs

Ein erster sichtbarer Vorteil des elektronischen Rechtsverkehrs aus der Sicht der Anwaltschaft wird der schnelle und sichere Datenaustausch sein. Denn der Absender erhält bei diesem Weg der Kommunikation über das beA sofort eine Eingangsbestätigung des Gerichts und nicht nur – wie beim Fax – eine wenig beweiskräftige Sendebestätigung seines Faxgerätes. Über diese Eingangsbest...mehr

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ZAP 3/2024, The never-ending story

Seit etlichen Jahren bewegt das in der Berufsordnung verortete Fremdbesitzverbot die Gemüter, mal mehr und mal weniger stürmisch. So hatte sich beispielsweise der DAV veranlasst gesehen, bei Herrn Professor Dr. Martin Henssler im Vorgriff auf die seinerzeit bereits in der Bearbeitung befindliche Berufsrechtsreform ein Gutachten zu erstellen, das sich auch mit der Frage der A...mehr

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ZAP 11/2024, Anwaltsmagazin / 6 Pro und Kontra zu geplanten berufsrechtlichen Änderungen

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen der Anwalts- und Notarkammern und zur Änderung weiterer berufsrechtlicher Vorschriften war im April Gegenstand einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Während Teile des Vorhabens auf nahezu einhellige Zustimmung bei den eingeladenen Sachverständigen stießen, ...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 6.1 Horndasch, NotarFormulare Ehegattenunterhaltsrecht – Muster, Verträge, Erläuterungen, 2. Aufl. 2020, Deutscher Notarverlag, 672 S., 129 EUR

Kolleginnen und Kollegen die den schönen Beruf des Rechtsanwalts und des Notars als sog. Anwaltsnotare in sich vereinbaren, sehen sich oftmals kritischen Bemerkungen von „Nur-Notaren” ausgesetzt, wenngleich dies meistens unter vorgehaltener Hand geschieht. Wenn es allerdings im notariellen Tagesgeschäft einen Bereich gibt, bei dem sich die Verbindung der genannten Tätigkeite...mehr

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ZAP 23/2020, Sichere Kommun... / IV. Beispiele/Praxistipps

Neben anderen Aufsichtsbehörden empfiehlt auch der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg in seinem Beitrag "Datenschutzfreundliche technische Möglichkeiten der Kommunikation" vom 17.4.2020 ( https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutzfreundliche-technische-moeglichkeiten-der-kommunikation/ ) die Prüfung, ob nicht auf "klassische" Alternativen zurück...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / VII. Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB)

Die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen Rechtsberater und Mandanten im Rahmen der Mitverschuldenshaftung nach § 254 BGB bereitet nicht selten Schwierigkeiten. Vorrang hat die überlegene Sachkunde des als Fachmann beauftragten Geschäftsbesorgers (Bamberger/Roth/D. Fischer, BGB, 3. Aufl., § 675 Rn 29a). Mit dem Einwand des Mitverschuldens, der im Regressprozess von ...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 3. Zulässigkeit von Vertragsgeneratoren

Für großes Aufsehen hat eine Entscheidung des LG Köln (Urt. v. 8.10.2019 – 33 O 35/19, Brfg. anhängig beim OLG Köln – 6 U 263/19) in der Legal-Tech-Szene gesorgt. Danach soll das Angebot eines Verlags, Rechtsuchenden (Endnutzern) " Rechtsdokumente in Anwaltsqualität " per Computer zu liefern, als unzulässige Rechtsdienstleistung zu qualifizieren sein. Denn der Vertragsgenerato...mehr

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ZAP 15/2020, Digitalisierung der Anwaltskanzlei in Corona-Zeiten

In Zeiten von Corona ... wie oft mussten wir in den letzten Monaten schon Sätze hören, die mit diesen Worten begonnen haben?! Aber so leidig das Thema auch ist, "es nützt ja nix" – um mal mit einem zweiten, noch viel älteren Spruch zu kontern. Es ist so, wie es ist (oder wie es in meiner Geburtsstadt Köln heißt: "Et kütt wie et kütt"), und da müssen wir jetzt alle gemeinsam ...mehr

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AGS 8+9/2020, Terminsgebühr... / 2 Anmerkung

Eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV war nicht angefallen, da es nicht zu einem gerichtlichen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV gekommen war und auch keine Besprechung der Anwälte nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV geführt worden war. In Betracht kam daher nur eine Terminsgebühr unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Danach erhält der Anw...mehr

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ZAP 1/2015, Aktuelle Entwic... / 6. Weitere Fragen

Sollte im Ergebnis der Fortgeltungsantrag erfolgreich sein, so ist die Rückabwicklung problemlos. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben nach § 26 SGB IV einen Erstattungsanspruch für zu Unrecht an die DRV entrichtete Beiträge. Wird demnach festgestellt, dass der Syndikus weiterhin befreit ist, kann der Arbeitgeber seinen zu Unrecht an die DRV geleisteten Arbeitgeber...mehr

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ZAP 7/2024, Grundlegendes z... / 1. Eine kurze Geschichte des Anwaltberufs

Der Beruf als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin geht bis in die Zeit des antiken Athens zurück, wo eine Prozesspartei ihren Rechtsstandpunkt vor Gericht durch zwei Plädoyers vertreten musste. Es war dabei einem Freund oder Verwandten gestattet, eine dieser Parteien als "Fürsprecher" oder Synegor zu unterstützen. Wer professionelle Hilfe suchte, konnte den Fall einem sog. Logo...mehr

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ZAP 2/2018, Berufsrechtsreport / 2. Anwaltliche Verschwiegenheit im Steuerverfahren

Die rechtsanwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO) geht mit einer entsprechenden Berechtigung zur Verschwiegenheit einher, die dem Schutz des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandat dient (vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 BORA). Hieraus folgt nicht nur das aus § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO bekannte Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren. Vielmehr...mehr