Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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H / 2 Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2371]

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A / 19 Akteneinsicht, Verfahren [Rdn 230]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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Z / 2 Zwangsvollstreckung, Allgemeines [Rdn 4320]

Rdn 4321 Literaturhinweise: Haupfleisch/Zelenka, Die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Europa, DAR 2004, 686 Nissen, Geltendmachung ausländischer Bußgelder durch die britische Firma EUR Parking Collection (EPC), DAR 2004, 196 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Vollstreckung, Rdn 1802 → Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, Rdn 4072. Rdn 4322 1. Im Vollstreckun...mehr

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.2 1 %-Regelung

Im Rahmen der Anwendung der 1 %- Regelung werden die Kosten des Batteriesystems durch einen Abschlag auf den Bruttolistenpreis berücksichtigt. Praxis-Beispiel Berechnung nach der 1 %-Regelung Das Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh wurde im Jahr 2015 angeschafft und erstmals zugelassen, der Bruttolistenpreis betrug insgesamt 55.000 EUR inkl. Umsatzsteuer. D...mehr

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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H / 9 Hauptverhandlung, Sachverständigenbeweis [Rdn 2514]

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

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A / 22 Anhörung/Anhörungsbogen [Rdn 310]

Rdn 311 Literaturhinweise: Mitsch, Bußgeldvereitelung durch Selbstbezichtigung gegenüber der Verkehrsbehörde, NZV 2016 564 Niehaus, Strafbare Veranlassung der unwahren Selbstbezichtigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren?, DAR 2015, 720 Seebode, Die unterlassene Rücksendung des Fragebogens im Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, NJW 1988, 1768 Scheffler/Matthies, Zum rechtlic...mehr

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

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V / 2 Verjährung, Allgemeines [Rdn 3851]

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S / 3 Staatsanwalt im OWi-Verfahren [Rdn 3466]

Rdn 3467 Literaturhinweise: Deutscher, Erste praktische Erfahrungen mit der OWiG-Reform aus gerichtlicher und behördlicher Sicht, NZV 1999, 185 ders., Zur beabsichtigten Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, VRR 2007, 12 Scheffler/Matthies., Zum rechtlichen Gehör bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, NZV 2007, 607. Rdn 3468 1. Die StA spielt im Bußgeldverfahren e...mehr

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E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 5 Ladestrom

Der Ladestrom ist ein Kennwert für das Aufladen von Akkus. Er gibt Auskunft darüber, wie schnell der Akku aufgeladen wird. Das gilt gleichermaßen für Ladegeräte, mit denen wieder aufladbaren Batterien aufgeladen werden, wie für Ladestationen für E-Fahrzeuge. Die für das Aufladen benötigte Ladezeit ist abhängig von der Nennkapazität des Akkus. Hat ein Akku eine Nennkapazität v...mehr

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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U / 2 Übernahme des Mandats, Allgemeines [Rdn 3673]

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G / 15 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, POLISCAN-Systeme [Rdn 2054]

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Abkürzungsverzeichnis

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M

Messgeräte, allgemeine Anforderungen [Rdn 2844] Rdn 2845 Literaturhinweise: Bock, Rechtsprechungsübersicht zum Umfang der Akteneinsicht, DAR 2011, 606 Burhoff, Dauerbrenner: (Akten)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren, VRR 2011, 250 ders., Akteneinsicht im Bußgeldverfahren Sonderproblem Bedienungsanleitung/Messunterlagen, VA 2012, 50 ders., A never ending story? – Aktenei...mehr

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R / 18 Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit [Rdn 3190]

Rdn 3191 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3192 1. Gem. § 79 Abs. 3 S. 1 sind die Vorschriften des GVG im Bußgeldverfahren entsprechend anzuwenden. Daraus folgt, dass zur Entscheidung über die Rechtsbeschwerde – mit Ausnahme der Kartellsachen – nach § 121 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) GVG die...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Stattgabe des Antrags

Rz. 56 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Antrag hin für die Weiterbildungsmaßnahme frei und nimmt der Arbeitnehmer daran teil, so steht ihm für den Zeitraum seiner Teilnahme ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu. Die Berechnung der Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen unter Zugrundelegung des Lohnausfallprinzips od...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.6 Negativkatalog

Rz. 25 In den Gesetzen finden sich oft Regelungen zu Veranstaltungen, die kraft Definition keine anerkannten Bildungsmaßnahmen darstellen ("Negativkatalog"). So handelt es sich nach § 6 Abs. 2 BzG BW nicht um Bildungsmaßnahmen (1) wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeins...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 4.2 Geschäftsreisen: Einheitspreis für Übernachtungen mit Frühstück – Business Package/Service-Pauschale in Höhe von 15 %

Hotels bieten u. a. Übernachtungen mit Frühstück zum Einheitspreis an. Hotelbetriebe sind verpflichtet, Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auch getrennt voneinander auszuweisen. Da in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 bei Übernachtungs- und Verpflegungskosten jeweils der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist insoweit umsatzsteuerlich keine Differenzierung er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 3.4 Schnell-Ladepunkte

An Schnell-Ladepunkten (häufig 50 kW und mehr) können viele Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit nachladen. Schnellladepunkte sind in städtischen Gebieten ebenso wichtig wie entlang von Landes- und Bundesstraßen sowie von Bundesautobahnen. Im Zuge der Entwicklung von schnell-ladenden Batterien wird der Einsatz von Schnell-Ladesäulen auch für Unternehmen immer interessanter. Die zei...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1.1 Umsatzsteuer bei der 1 %- Regelung

Wird vom Unternehmer für ertragsteuerliche Zwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung ermittelt, kann dieser Wertansatz aus Vereinfachungsgründen auch für umsatzsteuerliche Zwecke übernommen werden. Hierfür muss das Fahrzeug jedoch zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.[1] Für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten (z. B. KFZ-Versicherung) kann ein p...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.6 Dreiecksfahrten

Dreiecksfahrten sind Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, bei denen eine Einzelfahrt am Tag durch einen Mandantenbesuch unterbrochen wird (entweder Wohnung – Mandant – Büro – Wohnung oder Wohnung – Büro – Mandant – Wohnung). Nach Ansicht des BFH[1] sind Fahrten, die ein Steuerpflichtiger vor oder im Anschluss an einen Kundenbesuch zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte d...mehr

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I / 1 Identifizierung anhand eines Lichtbildes, Allgemeines [Rdn 2553]

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 6.2 Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen und andere Leistungen

Die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für die eigentlichen Beherbergungsleistungen einschließlich der üblichen Nebenleistungen. Alle nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen unterliegen dem 19 %igen Regelsteuersatz. Auswirkungen der Senkung des Mehrwertsteuer...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.4 Kostendeckelung und Elektromobilität

Auch im Rahmen der Elektromobilität sind die pauschalen Wertansätze höchstens mit dem Betrag der Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs anzusetzen. Enthalten die Anschaffungskosten für das Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug keinen Anteil für das Batteriesystem (etwa wenn das Batteriesystem separat angeschafft wird) und ist für die Überlassung der Batterie ein zusätzliches Entgelt ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.2 Privatnutzung eines Dienstwagens samt Fahrer

Hinsichtlich der Nutzung eines Fahrzeugs durch Unternehmer mit Fahrer gibt es keine speziellen Äußerungen der Finanzverwaltung zur Behandlung im Detail. Entsprechend sind hierzu sinngemäß die Grundsätze für den Arbeitnehmerfall anzuwenden.[1]Die Gestellung eines Fahrers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führt zu einem Vorteil, der grundsätzlich nac...mehr

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W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.2 Regelung ab dem 1.1.2019

Mit dem JStG 2018[1] erfolgte eine Halbierung des Ansatzes der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen für Anschaffungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen in dem Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Hybridfahrzeuge, die n...mehr

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.2 Widerruf

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich an die Genehmigung des Bildungsurlaubs gebunden und kann diese Erklärung weder zurücknehmen noch den Arbeitnehmer aus dem Bildungsurlaub zurückrufen.[1] Einige Gesetze zum Bildungsurlaub sehen allerdings eine Widerrufsmöglichkeit des Arbeitgebers für bereits genehmigten Bildungsurlaub vor. So regelt § 7 Abs. 6 BzG BW (vgl. auch § 6 Ab...mehr

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E / 16 Elektronische Geräte im Straßenverkehr [Rdn 1105]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 10 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4192]

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O

OWi-Verfahren, Anwendung der StPO [Rdn 2869] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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A / 17 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 183]

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E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 6 Bezahlsysteme

Die LSV 2 schreibt vor, dass jeder Nutzer an den öffentlichen Ladestationen "diskriminierungsfrei" seinen Strom beziehen und abrechnen können muss. Das bedeutet, dass Anbieter der öffentlichen Ladestationen nicht mehr nur ihren Vertragskunden Strom liefern dürfen. Neben der vertragsbasierten Abrechnung, bei der mit der persönlichen Ladekarte oder per App bezahlt werden kann,...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.4 Nachweise zur betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs

Allgemeine Lebenserfahrung spricht für private (Mit-)Nutzung Wird ein Betriebs-Kfz nur betrieblich genutzt, sind sämtliche Kosten betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG. Nach der Rechtsprechung des BFH spricht jedoch die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass ein Betriebsinhaber, dem ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung ste...mehr

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R / 46 Rotlichtverstoß, Urteil, Checkliste [Rdn 3386]

Rdn 3387 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rotlichtverstoß, Allgemeines, Rdn 3322 und → Rotlichtverstoß, Urteil, Allgemeines, Rdn 3378. Rdn 3388 1. Hinweis für den Verteidiger! Die Anforderungen, die das wegen eines Rotlichtverstoßes verurteilende amtsgerichtliche Urteil erfüllen muss, sind unterschiedlich. Sie richten sich u.a. danach, ob der Mandant den Verkehrsverstoß ...mehr

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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E / 6 Einspruch, Allgemeines [Rdn 909]

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Z / 3 Zwischenverfahren [Rdn 4331]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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