Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Baur, Auskunftsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Unterhaltspflichtige und ihre Erzwingung, FamRZ 1986 S. 1175. Bress-Brandmaier/Gühlstorf, Einwendungstatbestände im Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, ZfF 2003 S. 145. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 4. August 1992 – G 1-40/92, NDV 1992 S. 300. ders., Empfehlungen für den Einsatz ...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.1 Berechtigter und Rechtsnatur des Auskunftsverlangens

Rz. 11 Die hier vertretene Auffassung nähert den Auskunftsanspruch nach § 117 zwar wieder an § 1606 BGB an (dem die Norm auch ursprünglich nachgebildet wurde). Sie ändert aber nichts an der öffentlich-rechtlichen Natur des Anspruchs. Rz. 12 Berechtigter der Auskunftspflicht ist der zuständige Träger der Sozialhilfe i. S. d. §§ 97, 98 und – soweit davon Gebrauch gemacht wurde ...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.6 Sonstige Auskunftspflichtige

Rz. 24 Eine Pflicht zur Auskunftserteilung über § 117 hinaus ergibt sich aus § 21 Abs. 4 SGB X . Nach dieser Norm haben die Finanzbehörden, auch soweit es im Verfahren nach dem SGB XII erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden oder Leistungsempfängers, der/des Erstattungspflichtigen, des Unterhaltsverpflichtet...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.2 Auskunftspflichtige i. S. d. Abs. 1

Rz. 14 Nicht nur die Unterhaltspflichtigen und die Kostenersatzpflichtigen, sondern auch die nicht getrennt lebenden Ehegatten der Unterhaltspflichtigen sowie Personen, von denen nach § 39 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt an andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbringen, sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 gegenüber ...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.11 Zeugnisverweigerungsrechte (Abs. 5)

Rz. 35 Auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach Abs. 5 sind alle nach Abs. 1 bis 4 Auskunftsverpflichteten hinzuweisen (§ 14 SGB I). Rz. 36 Macht ein Angehöriger des Leistungsempfängers oder sonst Zeugnisverweigerungsberechtigter (erst) in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so unterfallen alle Angaben, die der Zeuge dem Sozialamt gegenüber in ...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift überträgt inhaltsgleich den bisherigen § 117 BSHG. Die Verordnungsermächtigungen des bisherigen § 117 Abs. 1 und 2 BSHG finden sich in § 120. Vom automatisierten Datenabgleich ausgenommen sind die Leistungsberechtigten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Überprüfung von Daten der Bezieher von Sozialhilfeleistungen ist in Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3 Literatur

Rz. 46 Birk, Zur Frage des Rechtsweges bei rentenversicherungsrechtlichen Erstattungsansprüchen gegen den Erben, SGb 1979 S. 302. v. Dörr, Die Rücküberweisung überzahlter Renten nach dem Rentenreformgesetz 1992, DRV 1990 S. 518. Heinz, Zur Auskunftspflicht der Geldinstitute bei Rentenrückforderung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. ders., Rückforderung überzahlter Geldleistung...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.12 Ordnungswidrigkeit (Abs. 6)

Rz. 37 Abs. 6 beschränkt die Sanktionierung der Auskunftspflicht auf die in Abs. 2 bis 4 genannten Personen, nimmt also die Unterhaltspflichtigen und die in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen ausdrücklich davon aus. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Nähere hierzu ergibt sich aus dem 2. Abschnitt (§§ 8 bis 16) des OWiG. Auch bei nicht fr...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.3 Auskunftspflichtige i. S. d. Abs. 2

Rz. 19 Mit der hier gewählten Formulierung ("wer") sind alle natürlichen und juristischen Personen erfasst, die einem Leistungsberechtigten in irgendeiner Form Leistungen erbracht haben, die geeignet sind oder waren, Leistungen nach dem SGB XII auszuschließen oder zu mindern. Auch hier stellt sich das (Auslegungs-)Problem mangelnder sprachlicher Bestimmtheit der gesetzlichen...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 3.7.1 Rückzahlungsverpflichtung von kontoführenden Geldinstituten

Rz. 24 Der Tod eines Leistungsberechtigten begrenzt materiell die Zahlungspflicht des Rentenversicherungsträgers (§ 102 Abs. 5) und lässt die Wirksamkeit der den Anspruch begründenden Verwaltungsakte durch "Erledigung auf andere Weise" (§ 39 Abs. 2 SGB X) entfallen. Mit einer nach dem Todesmonat objektiv ohne Rechtsgrund gezahlten Geldleistung kann der Zweck einer Zuwendung ...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / II. Einleitung

Rz. 10 Ein neues Auskunftsrecht von nahestehenden Angehörigen in § 1822 BGB n.F. wird in der Praxis mit Blick auf die Reichweite und die Arbeitsbelastung des Betreuers für Diskussionen sorgen. Es kann aber auch tragische Fälle des Ausschlusses wichtiger Bezugspersonen sowie Missbrauch durch mehr soziale Kontrolle verhindern,[10] was ausdrückliches Ziel schon in der Facharbei...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Beetz, Die Prozessfähigkeit betreuter Personen, BtR 2022, 22 Braun, Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht, ZRP 2020, 201 Brosey, Folgerungen aus der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, BtPrax 2018, 217 Brosey, Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E: Konsequente Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen?, BtPrax 2020, 161 Bürkel, "Die haben gesagt, ...mehr

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§ 13 Führung der Betreuung ... / V. Zumutbarkeit

Rz. 22 Die Ausführungen zur Zumutbarkeit in der Gesetzesbegründung sind recht allgemein gehalten.[26] Erstaunlicherweise wird auf den jeweiligen Betreuer abgestellt. Dabei sollten die Interessen des Betreuten im Mittelpunkt stehen. Wenn ein Betreuer viele zeitaufwändige Betreuungen führt, kann das nicht dazu führen, dass das Auskunftsrecht nach § 1822 BGB n.F. für die nahen ...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.2 Auskunftspflicht (Satz 2)

Rz. 4 § 10 macht die Familienversicherung von zahlreichen Voraussetzungen abhängig. Zur Klärung dieser Voraussetzungen können Krankenversicherungsträger die erforderlichen Daten vom Angehörigen oder – mit dessen Zustimmung – vom Mitglied erheben. Die Zustimmung kann vorher als Einwilligung (§ 183 BGB) erteilt oder nachträglich als Genehmigung (§ 184 BGB) erklärt werden. Eine...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 2.3 Nachweispflicht (Satz 3)

Rz. 6 Der Fortbestand der Voraussetzungen der Familienversicherung ist auf Verlangen der Krankenkasse nachzuweisen. Die Vorschrift sieht vor dem Hintergrund der diffizilen und sich häufig ändernden Voraussetzungen der Familienversicherung kontinuierliche Prüfungen durch die Krankenkassen vor (Roß, a. a. O., Rz. 3). Rz. 6a Die Krankenkasse kann sich der Beweismittel bedienen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 288 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Krankenkasse ist verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis zu führen (Satz 1). Es hat alle Angaben zu enthalten, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung, zur Bemessung und Einziehung der Beiträge, soweit nach der Art der Versicherung notwendig sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs einschließlich der Versicherung nach § 10 (Familienvers...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.2.2 Prüfungsstellen für Sparkassen- und Giroverbände

Rz. 184 Sparkassen- und Giroverbänden kommt als (Verbands-)Körperschaften des öffentlichen Rechts u. a. die Aufgabe zu, bestimmte periodische und aperiodische Prüfungen bei Sparkassen und ggf. bei ihren Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Verbandsrechenzentren) durchzuführen. Während die Rechtsaufsicht über die Sparkassen den zuständigen Ministerien bzw. Behörden der einzelnen...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.1 Prüfungsgrundsätze und Prüfungstechnik

Rz. 51 Die Durchführung der Konzernabschlussprüfung ist, unabhängig davon, ob der Konzernabschluss nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde, nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen vorzunehmen.[1] Die Konkretisierung dieser Prüfungsgrundsätze erfolgt in den IDW PS 200 und 201 n. F.[2] Während der IDW PS 200 allgemeine Grundsätze der Durch...mehr

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Mieter schwärzt Mieter an: ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Offenlegung der Identität des Hinweisgebers durch die Hausverwaltung sei gem. Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f) DSGVO ggf. rechtmäßig. Sie sei zur Wahrung des berechtigten Interesses des K, nämlich seines Rechts auf Auskunftserteilung gem. Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 Buchstabe g) DSGVO, möglicherweise erforderlich. Die Interessen oder Grundrechte und Gru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 21.12.2019[1] eingeführt worden und setzt Anhang IV der Richtlinie (EU) 2018/822[2] um, der seinerseits auf Action 12 des BEPS-Projekts der OECD beruht.[3] In diesem Anhang IV sind die Kennzeichen aufgeführt, die inhaltsgleich in § 138e Abs. 1, 2 AO aufgenommen worden sind. § 138e Abs. 3 AO mit der Definition der verbundenen Unternehm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2.3 Keine Zusammenarbeit bei Verletzung der Interessen der Beteiligten des Verfahrens

Rn 13 Da sich der Gesetzgeber bewusst gegen eine Konsolidierungslösung entschieden hat,[14] bleibt es bei dem Grundsatz, dass jeder Insolvenzverwalter zunächst der Masse "seines" Insolvenzverfahrens verpflichtet ist. Gemäß § 269a Satz 1 2. HS ist ein Insolvenzverwalter daher zur Informationsweitergabe nur verpflichtet, soweit hierdurch nicht die Interessen der Beteiligten "s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.5 Informationspflicht (Abs. 4 S. 1 und 4 i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 § 93c Abs. 1 Nr. 3 S. 1 AO legt eine Informationspflicht der übermittlungspflichtigen Stelle gegenüber demjenigen fest, dessen Daten übermittelt werden. Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Stpfl. darüber zu informieren, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Diese Information hat gem. § 93c A...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte

Rz. 91 Zunächst ist der von dem Verfahrensgegner eingereichte Fragebogen zum Versorgungsausgleich daraufhin zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Versorgungsanrechte mitgeteilt worden sind. Einzubeziehen und deswegen auch anzugeben sind alle auszugleichenden Anrechte nach Maßgabe der Definition in § 2 VersAusglG. Soweit ein Anrecht durch Einsatz von Vermögen geschaffe...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 752 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag wi...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 382 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Beschaffung von Informationen und Unterlagen; Ermittlung von Aufklärungsbedarf

Rz. 20 F muss Belege über den Stand ihres Barvermögens bei Eheschließung und über den Betrag der Heiratserstattung beschaffen.[32] Es müssen u.U. Feststellungen zum Wert des von den Eltern übertragenen Grundbesitzes und zu dem aktuellen Wert des bebauten Grundstücks[33] getroffen werden (ggf. Richtpreiskarte des zuständigen Katasteramtes). F muss ermitteln, ob und inwieweit ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[6] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB hat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 46... / 7.2 Finanzbehörde als Drittschuldner (Abs. 7)

Rz. 69 Nach § 46 Abs. 7 AO gilt bei Pfändung eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs die Finanzbehörde, die über den Anspruch entschieden oder zu entscheiden hat, als Drittschuldner i. S. d. §§ 829, 845 ZPO. Entsprechendes muss auch für den Fall gelten, dass die Pfändung durch eine Verwaltungsbehörde im Wege der Verwaltungsvollstreckung erfolgt. Ohne diese Fiktion wäre D...mehr

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Jung, SGB VII § 19 Befugnis... / 2.4 Pflicht zur Unterstützung der Aufsichtspersonen und Grenzen der Auskunftspflicht des Unternehmers

Rz. 15 Abs. 3 Satz 1 normiert gesondert die Pflicht des Unternehmers zur Unterstützung der Aufsichtsperson, die bereits durch die Befugnisse der Aufsichtspersonen nach Abs. 2 Satz 1 konkretisiert wird. Abs. 3 Satz 2 normiert ein Auskunftsverweigerungsrecht für den Unternehmer selbst und seine in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO bezeichnete Angehörige (Verlobte, Ehegatte, Lebensp...mehr

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Jung, SGB VII § 24 Überbetr... / 2.1.2 Datenschutz

Rz. 3 Die räumlich und personell getrennte Organisationseinheit des Dienstes darf gemäß Abs. 1 Satz 2 Sozialdaten nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen an die übrigen Organisationseinheiten des Unfallversicherungsträgers weitergeben. Dies wird auch als datenschutzrechtliche Abschottungsregelung bezeichnet (Eichendorf, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Versicherung an Eides statt ist die stärkste Beteuerungsform eines Beteiligten im Besteuerungsverfahren. § 95 Abs. 1 AO trifft Regelungen zu den persönlichen (vgl. Rz. 6ff.) und sachlichen Voraussetzungen (vgl. Rz. 11ff.), Abs. 2 bis 5 zum Verfahren (vgl. Rz. 21ff.) und Abs. 6 zur Nichterzwingbarkeit (vgl. Rz. 32) der eidesstattlichen Versicherung. Sie dient als er...mehr

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§ 12 Verschiedenes / H. Verkauf einer Wohnung und Haftung des Verkäufers

Rz. 105 Ausgebautes Dachgeschoss. Beispiel A verkauft seine Wohnung nach Durchführung einer Besichtigung unter Ausschluss der Gewährleistung an B. Das Dachgeschoss ist als Wohnraum ausgebaut; nach der Teilungserklärung handelt es sich um aber um eine "Bühne". Als B den Widerspruch zur Teilungserklärung bemerkt, verlangt er Schadensersatz und die Rückabwicklung des Kaufvertrag...mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 2 Inhalt

Ist ein Sachverhalt zu ermitteln, gelten in erster Linie die Grundsätze der Darlegungslast. Der Stpfl. muss im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach den §§ 90 Abs. 1 S. 2, 93 AO der Finanzverwaltung mitteilen, welche konzernangehörigen Gesellschaften bestehen, welche Geschäftsbeziehungen er mit wem unterhält, welche Verträge er abgeschlossen bzw. Geschäfte durchgeführt hat, we...mehr

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Beweislast (Darlegungslast)... / 3 Praxisfragen

Über die allgemeinen, den Stpfl. bereits sehr belastenden Darlegungspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hinaus bestehen weitere Vorschriften für bestimmte Sachbereiche. Bei Verrechnungspreisen und der Abgrenzung der Einkünfte bei Betriebsstätten wird die Darlegung des Sachverhalts nach § 90 Abs. 3 AO zusätzlich in bestimmter Form und innerhalb bestimmter Fristen...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Informationspflicht

Rz. 243 Flankiert wird die zwingende Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung zwischen Verleiher und Entleiher und die Konkretisierung der eingesetzten Leiharbeitnehmer nach § 1 Abs. 1 S. 5, 6 AÜG durch eine Pflicht des Verleihers, den Leiharbeitnehmer darüber zu informieren, dass er an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. In § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG hieß es in der ab dem 1...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungskontext und frühere Rechtslage

Rz. 352 Die Vorschrift des § 80 BetrVG enthält in Abs. 1 die Zuweisung allgemeiner Aufgaben an den Betriebsrat sowie in Abs. 2 ein für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderliches Informations- und Unterrichtungsrecht und ferner einen Anspruch auf Herausgabe einschlägiger Unterlagen.[783] Der nicht abschließende Aufgabenkatalog in § 80 Abs. 1 BetrVG ist dabei als Ergänzung...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / 2. Auskunftspflicht

Rz. 66 Die Auskunftspflicht des Testamentsvollstreckers setzt – anders als die Benachrichtigungspflicht – ein entsprechendes Verlangen des Berechtigten voraus. Beschränkungen des Auskunftsbegehrens ergeben sich aus dem allgemeinen Schikaneverbot, dem Grundsatz von Treu und Glauben, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Zweck, dem Erben den Kenntnisstand zu verschaffen, d...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / VI. Buchführungs- und Auskunftspflichten

Rz. 25 Steuerliche Pflichten über die Aufzeichnung, Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen treffen den Testamentsvollstrecker nicht. Verantwortlich hierfür sind vielmehr die Erben, soweit sie die Steuerpflichtigen im Sinne der jeweiligen Steuergesetze sind. Dies gilt auch dann, wenn der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Vollstreckung diese Pflichten gegenüber den ...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / b) Widerruf der postmortalen Vollmacht

Rz. 20 Wie jede andere Vollmacht ist auch die postmortale Vollmacht gem. § 168 S. 2 BGB grundsätzlich widerruflich, es sei denn, sie wäre als Einzelvollmacht auf Grundlage eines entsprechenden Kausalverhältnisses unwiderruflich erteilt worden. In der Form der Generalvollmacht ist sie stets widerruflich.[25] Rz. 21 Das ursprünglich dem Vollmachtgeber zustehende Widerrufsrecht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 48... / 2.1 Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis gegenüber der Finanzbehörde

Rz. 5 Mit "Leistungen" aus dem Steuerschuldverhältnis sind Leistungen zur Erfüllung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gemeint.[1] Da es sich um Leistungen gegenüber der Finanzbehörde handeln muss, kommen von den in § 37 Abs. 1 AO aufgezählten Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nur der Steueranspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Irrtum

Rn. 61 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ist sich der Täter nicht bewusst, dass die von ihm wiedergegebenen Verhältnisse der KapG oder des Konzerns nicht richtig sind, oder ist er sich nicht bewusst, in welchem Umfang er Angaben zu machen hat, und hält deshalb die Angaben im gemachten Umfang für richtig, so handelt er straffrei in einem Tatbestandsirrtum. Rn. 62 Stand: EL 36 – ET: 06...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Täterkreis

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Sämtliche Tatbestände des § 331 sind echte Sonderdelikte, so dass nicht jedermann Täter sein kann, sondern lediglich der im jeweiligen Tatbestand explizit erwähnte Personenkreis – konkret: Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG sowie Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder vertretungsberechtigte Gesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vorsatz und Leichtfertigkeit als Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 48 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 PublG in der durch das sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) geänderten Fassung sanktioniert mangels ausdrücklicher Anordnung (vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 5) zunächst nur vorsätzliches Handeln. Demgegenüber ist bei den Taten nach § 17 Abs. 1 Nr. 1a oder Nr. 3 PublG gemäß d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Stellung der Vertragsprüfer: Auskunfts- und Einsichtsrechte

Rn. 14 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die den Vertragsprüfern zustehenden Auskunfts- und Einsichtsrechte gelten über den Verweis in § 293d Abs. 1 Satz 1 AktG auf § 320 die handelsrechtlichen Regelungen zur gesetzlichen AP. Dies bedeutet für den Wirkungsgrad, dass dem Vertragsprüfer die genannten Rechte lediglich gegenüber den gesetzlichen Vertretern einer Gesellschaft zustehe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. § 331 Abs. 1 Nr. 4

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 331 Abs. 1 Nr. 4 sanktioniert sowohl die Äußerung unrichtiger Angaben in Aufklärungen oder Nachweisen, die dem AP einer KapG, eines verbundenen UN oder Konzerns zu geben sind, als auch die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse einer KapG, eines TU oder Konzerns (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 331, Rn. 38ff.). Rn. 33 St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG

Rn. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG sanktioniert unrichtige Angaben sowie die unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung der Verhältnisse eines UN, eines TU, eines Konzerns oder Teilkonzerns in Aufklärungen oder Nachweisen, die dem Prüfer des UN, eines verbundenen UN, des Konzerns oder des Teilkonzerns zu geben sind (vgl. zum Täterkreis HdR-E, PublG §§ 17...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater sollte sich strikt an den Aufgabenkatalog laut Bestallungsurkunde halten und im Zweifel immer Rücksprache mit dem Nachlassgericht nehmen. Nach der Inbesitznahme des Nachlasses muss der Nachlasspfleger beim Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis einreichen (§ 1802 BGB): Er muss die Überschuldung des Nachlasses prüfen und ggf. nach § 317 InsO ein Nachlassins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr