Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

Rz. 200 Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung I. Strafverfahrenmehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Name der Partnerschaft

Rz. 21 Die Zulässigkeit der einfachen Partnerschaftsgesellschaft bei interprofessionellen Partnerschaften unter Beteiligung von Wirtschaftsprüfern ist durch Änderung der WPO vom 31.8.1998 gesetzlich geklärt, nachdem dies bis dahin heftig umstritten war. Zur Klarstellung sei jedoch Folgendes festgehalten: Auch wenn einzelne Wirtschaftsprüfer Mitglieder einer interprofessionel...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Leistungsarten

Rz. 141 In § 2 ARB 2008/2000/94 sind die Leistungsarten festgelegt, in denen Rechtsschutz gewährt wird. In § 2j ARB 2008/2000/94 ist der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz geregelt. In § 2i ARB 2008/2000/94 ist der Strafrechtsschutz geregelt. Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist in § 2g ARB 2008/2000/94 geregelt. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz besteht Versicherungssc...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 1. "AGB" im Sinne der §§ 305 ff. BGB

Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden.[1] Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Beschleunigt wurde die Entwicklung durc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verfahren bei Verneinung der Leistungspflicht

Rz. 147 Nach § 18 lit. a) ARB 2008/2000/94 kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Versicherer muss keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich im hohen...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[5] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Organschaftsvertrag

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 211 Die Zivilprozessordnung sowie alle anderen Verfahrensordnungen setzen die Unparteilichkeit des Gerichts voraus, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewähren. Zur Durchsetzung der Unparteilichkeit ist einem Richter gem. § 41 ZPO in den dort aufgeführten Fällen die Befugnis zur Ausübung des Richteramtes entzogen. Darüber hinaus gibt § 42 ZPO den Parteien die Möglic...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VII. Muster: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan

Rz. 29 Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan Muster 9.6: Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen Bebauungsplan An das Oberverwaltungsgericht _____ Antrag auf Normenkontrolle In Sachen des _____ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen die Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – Antragsgegnerin – wegen: Unwirksamkeit ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / d) Haftung

Rz. 61 Die Gesellschafter einer KG haften entweder unbeschränkt oder beschränkt auf die Haftsumme. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist vorliegend die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär-GmbH). Beschränkt haftende Gesellschafter sind die Kommanditisten.[114] Bei den Kommanditisten ist zwischen der Pflichteinlage und der Haftsumme zu unterscheiden. Die Pfl...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / D. Muster: Geheimhaltungsvereinbarung

Rz. 4 Muster 44.1: Geheimhaltungsvereinbarung Muster 44.1: Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen _____ (Verkäufer) und _____ (Käufer) bezüglich _____ (Gesellschaft) I. Vorbemerkungmehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregister ei...mehr

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§ 15 Familienrecht / 19. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 332 Wenn neben dem laufenden, üblichen Lebensbedarf besondere Kosten entstehen, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann dauernd erhöhter Bedarf) anfallen. Selbst wenn sich der Schuldner nicht in Zahlungsverzug befand ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Geschäftsführung

Rz. 62 Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB wirft bei einer GmbH & Co. KG Probleme auf. Es ist sowohl für Geschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der KG sowie für Geschäfte zwischen dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG zu beachten.[123] Sollen der oder die Geschäftsführer Verträge zwischen der GmbH und der KG abschließen können, müssen sowoh...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 39 Im sozialgerichtlichen Verfahren 1. Instanz können nachfolgende Gebühren entstehen: Eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 RVG-VV, eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV sowie eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nach Nr. 1000,1002,1006 RVG-VV zuzüglich Auslagen nach Nr. 7000 ff. RVG-VV und Umsatzsteuer nach Nr. 7008 RVG-VV. War der Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahr...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 7. Muster: Wirtschaftskammer Österreich

Rz. 47 Die derzeit geltende Fassung der sogenannten "Wiener Regeln" ist seit dem 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt am 1.4.2020 geändert. Auskünfte erteilt das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC), Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Österreich, Tel.: +43-(0)-5 90 900–4398. Internet: www.viac.eu. Für Schiedsverfahren unter Beteiligung russisch...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Wettbewerbsverbot und Legalausnahme

Rz. 85 Art. 101 Abs. 1 AEUV und Art. 53 Abs. 1 EWR-Abkommen verbieten alle Vereinbarungen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen den Mitglieds- bzw. Vertragsstaaten spürbar zu beeinträchtigen geeignet sind (siehe hierzu Rdn 12, 13) und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs i...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Fallgruppen

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 §§ 705 ff. BGB i.V.m. §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB Die Firma der Kommanditgesellschaft musste nach § 19 Abs. 2 HGB (aF) den Namen wenigstens eines ihrer persönlich haftenden Gesellschafter enthalten. Nach dem am 1.7.1998 in Kraft getretenen Handelsrechtsreformgesetz – HRefG – reicht es nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB aus, wenn die Firma zur Kennzeichnung...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Andere dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Leistungen

Rz. 303 Das Gesetz definiert nicht, was i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Forderungen aus Rechtshandlungen sind, die einem Darlehen eines Gesellschafters (vgl. Rdn 307 f., vgl. Leistungen durch Dritte Rdn 309 f.) wirtschaftlich entsprechen. Dazu zählen:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 775 Nach § 80 Abs. 1, 2a ArbGG findet das Beschlussverfahren[1215] in Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, aus dem Sprecherausschussgesetz, aus dem Mitbestimmungsgesetz und bei Streitigkeiten über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung Anwendung. Bei dem Verfahren nach § 17 Abs. 2 AGG i.V.m. § 23 Abs. 3 BetrVG handelt es sich um ein...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / c) Testamentsvollstreckung

Rz. 211 Die Testamentsvollstreckung für Geschäftsanteile ist zulässig.[831] Grundsätzlich ist der Testamentsvollstrecker mangels abweichender Anordnung des Erblassers berechtigt und verpflichtet, alle Rechte des Erben aus der Beteiligung geltend zu machen.[832] Der Gesellschaftsvertrag soll die Ausübung von Verwaltungsrechten durch Außenstehende wie den Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 13 Eine Haftungsbegrenzung ist aufgrund der Komplexität ausländischer Rechtslagen ratsam.[53] Für eine Freizeichnung bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:[54]mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 7. Einwendungen Privater gegen den Plan

Rz. 14 Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Als einwendungsbefugte (und damit klagebefugte) Private wurden lange Zeit nur Eigentümer und dinglich Berechtigte vo...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 160 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 159). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 172 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[638] Sie hab...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 86 Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 84) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes“ (Rdn 85 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:)" 1. Kündigung – alternati...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Einkommen des Schuldners

Rz. 171 Sollte das Einkommen nicht bekannt sein, muss Auskunft vom Schuldner verlangt (siehe Rdn 202) oder ein Auskunftsantrag gestellt werden (siehe Rdn 204 ff.). Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen eines Monats, sondern beim abhängig Tätigen das Durchschnittseinkommen eines Jahres einschließlich aller Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme, Gratifik...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Aus- und Fortbildung

Rz. 257 Zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden wird ein Berufsausbildungsvertrag [438] geschlossen, dessen Gegenstand die betriebliche Ausbildung ist. Gesetzliche Grundlage bildet das BBiG. Der Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist formfrei möglich. Der Ausbildende ist gem. § 11 Abs. 1 BBiG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Vertrages spätestens vor Be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kündigungsberechtigung

Rz. 314 Der Kündigende muss berechtigt sein, die Kündigung auszusprechen.[525] Bei einem Mehrpersonenarbeitgeber muss die Kündigung von allen Erklärungsberechtigten gemeinsam erklärt werden. Anderenfalls ist sie unwirksam. Die Berechtigten können sich jedoch gegenseitig bzw. einer den anderen zur Abgabe der Kündigungserklärung ermächtigen. Der Bevollmächtigte, auch der Recht...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Vertragsinhalt

Rz. 121 Der Anstellungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers (soweit sie ihm nicht schon als Organ obliegen, vgl. Rdn 107), Vertragsdauer,[427] Kündigungsmodalitäten [428] und Urlaubsansprüche sowie insb. die Bezüge einschl. Nebenleistungen. Zu denen zählen z.B. Tantiemen, Kraftfahrzeug- und Telefonnutzung sowie sonstige Sachleistungen, Spesenersatz, Pr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Gesellschafter-Geschäftsführer insb. in der Einmann-GmbH

Rz. 122 Auch für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer empfiehlt sich der Abschluss eines Geschäftsführervertrages.[436] Dieser setzt nach h.M.[437] die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers von § 181 BGB voraus. Aus dem Vertrag müssen sich einwandfrei Inhalt und Abschlusszeitpunkt ergeben.[438] Einer förmlichen Satzungsänderung, dass der konkret benannte oder der...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[50] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

Rz. 66 Geschütztes Rechtsgut des § 142 StGB sind die Vermögensinteressen der Unfallbeteiligten und Geschädigten. Insbesondere sollen die Geschädigten eigene Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können und fremde Schadensersatzansprüche abwehren können.[120] Es muss sich um einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr handeln, bei dem n...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _____; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _____. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck (1) Zwec...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 59 Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste

Rz. 279 Schon bei der Annahme des Mandates in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, speziell Schadensersatzangelegenheit, sind zahlreiche Aspekte zu klären. Dies beginnt mit der Prüfung der Interessenkollision, der Annahme des Mandates, Klärung des Mandatsverhältnisses/Umfanges, der Haftungsvoraussetzungen sowie der in Betracht kommenden Sach- und Personenschadenpositione...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 64 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[133] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden verletzt. Weiter entsteht an beiden Fahrzeugen erheblicher Sachschaden. G...mehr

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§ 15 Familienrecht / 9. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 212 Neben dem laufenden Bedarf können zusätzliche, besondere Kosten entstehen. Dann kann der Gläubiger ggf. neben dem laufenden Unterhalt zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann gesteigerter Dauerbedarf)[336] anfallen. Selbst wenn der Schuldner nicht zur Einkommensausk...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Neben der Verwertung der Vermögensgegenstände im Regelinsolvenzverfahren kann eine Verwertung auch auf der Grundlage eines Insolvenzplanes erfolgen, und zwar regelmäßig mit dem Ziel, den Rechtsträger als solchen zu erhalten und zu sanieren. Planinhalt kann aber auch sein, das Unternehmen zu übertragen oder zu liquidieren. Planvorlageberechtigt sind ausschließlich der ...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 737 Aufgrund des Bestrebens des Gesetzgebers, dem "großen Familiengericht"[1086] weitgehend alle Verfahren zuzuordnen, welche im weitesten Sinne familienrechtliche Rechtsverhältnisse betreffen, wurde in § 266 FamFG ein Auffangtatbestand für alle von den §§ 111 ff. FamFG noch nicht erfassten Verfahren geschaffen. Hieraus folgt umgekehrt aber, dass solche Verfahren, welche...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Eigenhaftung aus culpa in contrahendo, § 311 Abs. 3 BGB

Rz. 132 Die Rspr. hat die Haftung bei schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bejaht, z.B. Warn- und Hinweispflichten, insb. ab Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, aber auch bei falschen Prospektangaben. Der Geschäftsführer muss selbst Träger solcher Pflichten sein. Das ist anzunehmen bei Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens in besonderem...mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 109 Die Bestimmungen, Erläuterungen und Anmeldeformulare zur Anmeldung von Zusammenschlüssen bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte sind unter http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/legislation/legislation.html abrufbar. Rz. 110 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[126] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängig...mehr