Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Demgemäß handelt es sich um Aufwendungen, die einem Betrieb zuzuordnen sind und somit nur im Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften anfallen können.
Das Einkommensteuergesetz, EStG, rechnet hierzu die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Im Rahmen dieser Gewinneinkünfte mindern die Betriebsausgaben den Gewinn.
Betriebsausgaben und Werbungskosten
Dem Begriff der Betriebsausgaben entspricht der Begriff Werbungskosten bei den Überschusseinkünften. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind von den "Aufwendungen für die private Lebensführung" abzugrenzen.