Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1

GmbH-Satzungen enthalten regelmäßig sog. Güterstandsklauseln, die für den Fall, dass ein verehelichter Gesellschafter nicht im Güterstand der Gütertrennung oder alternativ im Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft lebt, die Möglichkeit vorsehen, den betroffenen Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen. Derartige Klauseln sind in der jüngeren Vergangenhei...mehr

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V / Verteidiger, Zahl der Verteidiger [Rdn 5063]

Rdn 5064 Literaturhinweise: Eylmann, Die Interessenkollision im Strafverfahren, StraFo 1998, 145 Johnigk, Die Rechtsanwalts-GmbH, ZAP F. 23, S. 375 Kleine-Cosack, Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät, StraFo 1998, 149 Pätzel, Die Beiordnung zusätzlicher Pflichtverteidiger als Steuerungsinstrument in Strafverfahren, NStZ 2021, 257 Sommer, Teamvertei...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / d) Gewinnausschüttungssperre.

Schließlich ist angedacht worden, das Problem durch Vereinbarung einer Gewinnausschüttungsperre zu lösen, so dass der Gewinn auf einem unverzinslichen Sonderkonto gesammelt und erst dann ausgezahlt wird, wenn der Nachweis der der Erfüllung der Güterstandsklausel erbracht wird.[57] Bei der GmbH kann eine solche Verkürzung in derselben Weise vereinbart werden, wie ein Stimmrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 96 Freie Berufe

Schrifttum: Achter, Bewertung von freiberuflichem Betriebsvermögen, Stbg 2003, 67 ff., 79 ff. und 129 ff.; Bauer/Wartenburger, Neuere Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts – Teil 2, MittBayNot 2010, 435; Bischoff, Gewillkürtes Betriebsvermögen ist auch bei der Einnahmenüberschussrechnung möglich, DStR 2004, 1280; BRAK, Hinweise zur Be...mehr

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3736]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3737 Literaturhinweise: Al...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / I. Muster

Rz. 39 Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Muster 2.4: Blockweise Aufteilung Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________ erschien heute Frau A, handelnd nicht für sich persönlich, sondern _________________________ für die Gesellschaft Grüner Wohnpark Falkenhorst GmbH & Co. KG _________________________. Sie erklärt...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.1.1 Verlage

Den Begriff des Verlags definiert das BSG unter Rückgriff auf § 1 Verlagsgesetz (Urteil vom 10.10.2000, Az. B 3 KR 31/99): "Kennzeichnend für eine verlegerische Tätigkeit ist (...) die Vervielfältigung und Verbreitung von Werken der Literatur, der Presse und der Tonkunst." Der Abgabepflicht unterliegen alle Erscheinungsformen verlegerischen Handelns wie z. B.: Buchverlage, Press...mehr

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V / Verteidiger, Allgemeines [Rdn 4802]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 4803 Literaturhinweise: Al...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / c) Temporäres Ruhen des Stimmrechts

Weiterhin wird vorgeschlagen, das Stimmrecht des betroffenen Gesellschafters so lange zu suspendieren, wie dieser gegen die Güterstandsklausel verstoße.[52] Alternativ ist angedacht worden das Stimmrecht in Bezug auf Beschlüsse, die die Gewinnverteilung betreffen, während der An- und Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens ruhen zu lassen.[53] Diese Sanktion eignet sich in...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1 Der Unternehmensbegriff im KSVG

Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung sehr früh klargestellt, dass jede Rechtsform vom KSVG erfasst wird. Es gab zahlreiche Klagen von Städten und Gemeinden oder auch einer gesetzlichen Krankenkasse gegen die KSK mit dem Argument, dass man als öffentliche Einrichtung nicht zur Abgabe verpflichtet sein kann. Selbst im Jahr 2007 noch wollte sich die Bundessteuer...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / I. Zur Motivation satzungsmäßiger Güterstandsklauseln

Güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen wie § 1365 BGB können die Rechtssicherheit von in Zusammenhang mit der Gesellschaft geschlossener Rechtsgeschäfte in Frage stellen. Weiterhin kann die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen nach § 1371 BGB die Liquidität der Gesellschaft schmälern. Zwar richtet sich dieser Anspruch gegen den Gesellschafter und nicht gegen die...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Muster

Rz. 3 Muster 1.1: Teilungserklärung Muster 1.1: Teilungserklärung Ich bin/Die _________________________ GmbH ist Alleineigentümer (siehe Rdn 5) des Grundstücks _________________________ (siehe Rdn 6), das hiermit nach dem Wohnungseigentumsgesetz gem. § 8 WEG wie folgt aufgeteilt wird: 1. Miteigentumsanteil von ½ (siehe Rdn 7) verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung (sie...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1.2.1 Grundsätzliches

Wenn eine Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status unterbleibt und dadurch eine abhängige Beschäftigung übersehen wird, stehen bei einer Betriebsprüfung durch die DRV Nachzahlungen der Sozialbeiträge an. Und bei einem vorsätzlichen Verhalten kann zudem der Straftatbestand des § 266a StGB erfüllt sein ("Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt"). Praxistipp Ein...mehr

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zfs 01/2022, Nutzungsausfal... / Sachverhalt

Der Pkw der Klägerin wurde am 11.6.2018 bei einem Kreuzungsunfall beschädigt. Am 29.6.2018 erteilte die Klägerin der DEKRA den Auftrag, die unfallbedingten Schäden an ihrem Kraftfahrzeug zu ermitteln. Die DEKRA erstellte das Gutachten am 2.7.2018. Mit anwaltlichem Schreiben vom 23.7.2018 übersandte die Klägerin das Gutachten der beklagten Versicherung und verlangte Zahlung d...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / e) Kombination

Es bietet sich an, die vorgestellten Alternativen zur Sanktionierung der Nichtvereinbarung eines Ehevertrags miteinander zu kombinieren. So wird zum einen ein abgestuftes Vorgehen möglich und zum anderen behalten die verbleibenden Gesellschafter so einen gewissen Entscheidungsspielraum. So muss nur in Fällen reagiert werden, in denen der Gesellschaft tatsächlich eine Gefahr ...mehr

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N / Nachbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 2255]

Rdn 2256 Literaturhinweise: Bode, Berücksichtigung der Nachschulung von Alkohol-Verkehrs-Straftätern durch Strafgerichte – Rechtsprechungsübersicht, DAR 1983, 33 ders., Ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung zur Prüfung der Kraftfahreignung von erstmals alkoholauffälligen Kraftfahrern, NZV 1998, 442 Borgmann, Cannabiskonsum und Fahreignung, DAR 2018, 190 Burhoff...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.2.4 Antrag auf Befreiung von der Meldepflicht

Soweit ein Verwerter bei der KSK gemeldet ist, aber absehbar keine selbstständigen Künstler mehr beauftragen wird, kann bei der KSK die Befreiung von der jährlichen Entgeltmeldung des § 28 KSVG beantragt werden. Die KSK bewilligt diese Befreiung in der Regel, verbunden mit der Auflage, dass sich das Unternehmen aktiv bei der KSK melden muss, sobald doch wieder abgabepflichti...mehr

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B / Beweisantrag, Formulierung: Augenscheinseinnahme [Rdn 1098]

Rdn 1099 Literaturhinweise: Geppert, Der Augenscheinsbeweis, Jura 1996, 307 s.a. die Hinw. bei → Augenscheinseinnahme, Teil A Rdn 435, und bei → Beweisantrag, Allgemeines, Teil B Rdn 1055. Rdn 1100 1. Hinsichtlich des Inhalts eines Beweisantrags auf Einnahme des Augenscheins gelten zunächst die allgemeinen Ausführungen bei → Beweisantrag, Inhalt, Teil B Rdn 1158 ff. (allgemein...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 3631]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsaufspaltung

Rz. 227 [Autor/Stand] Die Vermietung oder sonstige Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung geht regelmäßig nicht über den Bereich der privaten Vermögensverwaltung hinaus (näher dazu Rz. 164 f.). Eine Ausnahme gilt aber in den Fällen der (echten und unechten) Betriebsaufspaltung. Rz. 228 [Autor/Stand] Die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung wurden von der Rechtsprechung k...mehr

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V / Verletzter, Begriff [Rdn 4702]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Alphabetisch geordnete Auswahl weiterer wichtiger Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens

Rz. 502 [Autor/Stand] Anteile an Kapitalgesellschaften: Anteile des Inhabers eines (gewerblichen oder freiberuflichen) Einzelunternehmens können je nach den Umständen entweder dem notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen sein. Die Beteiligung eines selbstständigen Malermeisters an einer Wohnungsbau-GmbH kann zum notwendigen Betriebsver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 95 BewG umschreibt den Begriff des (gewerblichen) Betriebsvermögens und regelt dessen Umfang (Bestand). Durch die Verweisung in § 96 BewG auf § 95 BewG entfaltet er Bedeutung auch für den Begriff und Umfang des freiberuflichen Betriebsvermögens und des Betriebsvermögens der Einnehmer einer stattlichen Lotterie, soweit letztere ihre Tätigkeit nicht ohneh...mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / 1 Tatbestand

I. Der am 9.5.2001 verstorbene Erblasser, der zu Lebzeiten mit der Beteiligten zu 2) verheiratet war, hatte mit dieser am 8.1.2000 ein gemeinschaftliches Testament errichtet (Bl. 3 ff. in 7 IV 322/02); darin waren der überlebende Ehegatte zu ½ und die beiden Töchter, A. und C. M., zu je ¼ zu Miterben des Erstversterbenden eingesetzt worden, die als Miterbin eingesetzte Tochte...mehr

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N / Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 3143]

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Tabellenmäßige Vergütung

Rz. 86 Hierbei wird in der Regel eine Grundvergütung gezahlt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Rz. 87 Die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins sind das "Nachfolgermodell" der "Rhein...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.1 Wiederholt ausgeübte Tätigkeit und Einnahmeerzielungsabsicht

Das BSG hat entschieden, dass sich die Auslegung des Begriffs "Unternehmer" angesichts dieses Fehlens einer gesetzlichen Definition in Anlehnung an das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) am Zweck des KSVG zu orientieren habe. Dieser bestehe darin, alle natürlichen oder juristischen Personen zu erfassen, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publiz...mehr

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6 Anhänge / 6.4 Die Liste mit 400 Tätigkeiten und deren Einordnung im KSVG

Die folgende Liste führt rund 400 Tätigkeiten und Berufe auf und gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob es sich um eine in der Regel künstlerische oder publizistische Tätigkeit handelt oder nicht und, wenn ja, ob diese in der Regel von einem Künstler als selbstständig Tätigem ausgeführt werden. Wichtig Die Angaben in der Liste können nur einen ersten Anhaltspunkt bieten. Sie ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Mehrheit von Betrieben

Rz. 217 [Autor/Stand] Vgl. hierzu zunächst die Auffassung der Finanzverwaltung in R.2.4 GewStR, der folgenden Wortlaut hat: R 2.4 Mehrheit von Betrieben R 2.4 (1) Mehrere Betriebe verschiedener Art (1) Hat ein Gewerbetreibender mehrere Betriebe verschiedener Art (z.B. eine Maschinenfabrik und eine Spinnerei), ist jeder Betrieb als Steuergegenstand i.S.d. § 2 Abs. 1 GewStG anzus...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung

Zur Eigenwerbung zählt die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation: Werbung für einzelne Produkte oder das Unternehmen, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Pressearbeit etc. Aus Sicht der KSK ist Werbung der Oberbegriff, unter den auch Marketing, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation etc. fallen. Als Werbemaßnahmen kommen beispielsweise in Betracht, das Erstellen ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 1. Sittenwidrigkeit per se

Sind nach den zuvor gemachten Ausführungen Eheverträge sehr wohl ein geeignetes Instrument um die vermögensrechtlichen Folgen des Scheiterns einer Ehe zu steuern, dann stellt sich weiterhin die Frage, ob es Sinn macht in den Gesellschaftsvertrag eine Klausel aufzunehmen, die die Gesellschafter zum Abschluss eines Ehevertrags verpflichtet und bei Nichtbestehen eine solchen Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] Seit der ab 1.1.1993 anzuwendenden Neufassung des § 96 BewG durch Art. 13 Nr. 9 StÄndG 1992 vom 25.2.1992[2] erfasst die Vorschrift sämtliche freien Berufe i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die frühere Ausklammerung der (selbstständigen) künstlerischen und wissenschaftlichen Betätigung entfiel (näher dazu Rz. 22). Rz. 12 [Autor/Stand] Daneben erfasst § 96 Be...mehr

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V / Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3461]

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ZErb 01/2022, 2022 - Bestrebungen nach Schutz, Freiheiten und Digitalisierung

Nach einem weiteren, von der Corona- Krise geprägtem Jahr und einer Zeit zwischen Lockdown und Lockerungen ist das Bestreben der Bevölkerung nach mehr Freiheit gewachsen. Doch wie lässt sich das Bestreben nach mehr Freiheit mit dem Schutz der Bevölkerung vor Ansteckungsgefahren und der weiteren Ausbreitung des Coronavirus vereinbaren? Fragen, mit denen sich der Gesetzgeber i...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / d) Interessenkollision bei Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften

Rz. 40 In erster Linie gilt das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen auch für alle Rechtsanwälte im Bereich von Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaften gleich welcher Rechts- oder Organisationsform, § 3 Abs. 2 S. 1 BORA. Entsprechend wird von § 3 Abs. 2 S. 1 BORA nicht nur die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierte Sozietät erfasst, vielmehr zählen h...mehr

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V / Verteidiger, Übernahme des Mandats [Rdn 4975]

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V / Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5311]

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A / Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 97]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Umfang des Betriebsvermögens bei Einzelunternehmen

a) Rechtsentwicklung Rz. 282 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eigenständig darüber zu entscheiden, ob bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Zurechnung zum bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen erfüllt waren. Hierbei kam es darauf an, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck diente. Rz...mehr

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S / Steuerstrafverfahren, Besonderheiten [Rdn 4155]

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K / Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2821]

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V / Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Beschlagnahme [Rdn 5325]

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Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 2264]

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E / Entbindung von der Schweigepflicht [Rdn 1721]

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D / Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1818]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten als sonstige Einkünfte

Leitsatz Ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten führt nicht zu Kapitalerträgen sondern zu sonstigen Einkünften aus Leistungen. Sachverhalt Die Kläger stellten einer GmbH Sicherheiten (Verpfändung eines Guthabens in Höhe von 200.000 EUR, sowie Einräumung eines Girokredits in Höhe von 250.000 EUR) zur Verfügung, welche der GmbH zur Sicherung eines Darlehens i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei eigenem Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft von nicht ganz untergeordneter Bedeutung

Leitsatz 1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier einer Kapitalbeteiligung) zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II ist der Veranlassungszusammenhang maßgebend. 2. Danach ist die (Mehrheits‐)Beteiligung eines Kommanditisten an einer Kapitalgesellschaft, die neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit als Komplementär-GmbH ...mehr