Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Haftung, Verjährung (§ 10b Abs. 4 S. 2 bis 5 EStG)

Rz. 195 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig[1] veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 10b EStG ist durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v. 10.10.2007[1] neu gefasst worden. Damit werden die steuerbegünstigten Zwecke nunmehr allein in §§ 52–54 AO, die berechtigten Empfänger in der Vorschrift selbst geregelt. §§ 48, 49 EStDV und die Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind daher aufgehoben worden. Der bisher gesplittete Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 17 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschr. ESt-Stpfl., da § 50 Abs. 1 S. 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschr. Stpfl. nicht ausschließt. Rz. 18 Für KSt-Stpfl. enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 3 KStG eine entsprechende Regelung, die ab Vz 2007 durch G. v. 15.10.2007 den Änderungen des § 10b EStG entsprechend angepasst worden ist. Die Rege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.1 Haftung

Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wird angeführt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9 Nicht anwendbare Regelungen bei Haftung, Informationspflicht und Außenprüfung

9.1 Haftung Rz. 43d Ab 1.1.2017 regelt § 72a Abs. 4 AO grundlegend die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen i. S. d. § 93c AO an Finanzbehörden. Obwohl die Norm grundsätzlich auch auf das Meldeverfahren anwendbar wäre, erklärt § 45d Abs. 1 S. 3 EStG als Ausnahmevorschrift den § 72a Abs. 4 AO nachvollziehbar für nicht anwendbar. Als Beweggrund für die Ausnahmevorschrift wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Außenprüfung

Rz. 43f In § 203a AO wurde zum 1.1.2017 eine neue Rechtsgrundlage für Außenprüfungen bei mitteilungspflichtigen Stellen i. S. d. § 93c AO eingefügt. § 203a AO ist jedoch nach § 45d Abs. 1 S. 3 EStG nicht anwendbar. Der Gesetzgeber hat die Anwendung der neuen Zulässigkeitsvorschrift für Außenprüfungen bei § 45d EStG bewusst abgelehnt, da auch bisher keine spezielle Möglichke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2 Informationspflicht

Rz. 43e § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO sieht seit 1.1.2017 grundsätzlich vor, dass die mitteilungspflichtige Stelle den Stpfl. darüber zu informieren hat, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Der Gesetzgeber hat jedoch zu Recht berücksichtigt, dass die auszahlenden Stellen die Stpfl. bereits bei Antragstellung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbenhaftung für Kindergeld-Rückforderungsanspruch; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH

Leitsatz Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antr...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 6.8 Anlage FE-VM

Die Anlage FE-VM betrifft ausschließlich Kommanditisten und Beteiligte einer Personengesellschaft/Gemeinschaft, deren Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist. Hier greift die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung des § 15a EStG. Um ermitteln zu können, ob sich ggf. ein nur verrechenbarer Verlust ergibt, sind die dortigen Angaben erforderlich. Außerdem betrifft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anzeigepflicht, Haftung des Vertreters, Rückforderung (§ 45b Abs. 3 EStG)

Rz. 21 Erkennt der Vertreter des Gläubigers der Kapitalerträge, der den Sammelantrag gestellt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 bis 171 AO), dass die Erstattung der KapESt ganz oder teilweise zu Unrecht festgesetzt worden ist, so ist er verpflichtet, dies dem BZSt anzuzeigen. Der Vertreter des Gläubigers haftet für die zurückzuzahlenden Beträge, wenn er seiner An...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – im Wesentlichen ausgeführt: Die Berufung der Klägerin sei mangels Beschwer unzulässig. Die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO, deren Beseitigung alleiniges Ziel der Berufung der Klägerin sei, begrün...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / a) Allgemeines

Das Grunderfordernis jeder Schadenszurechnung bildet die Verursachung des Schadens. Ein Verhalten des Schädigers führt nur dann zur Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB, wenn es kausal für die eingetretene Rechtsgutsverletzung[5] und die Rechtsgutsverletzung wiederum kausal für den Schaden[6] geworden ist. Entsprechendes gilt für die Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG. Hier ist z...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / b) Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

aa) Bei der Prüfung des Ursachenzusammenhangs ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft den Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutsverletzung, d.h. dem ersten Verletzungserfolg, häufig auch Primärverletzung oder Primärschaden genannt. Insoweit gilt das s...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zivilrechtliche Aspekte

Die Rechtsform der GbR hat viele Nachteile. So ist insbesondere die persönliche Haftung gerade bei einem größeren Gesellschafterkreis problematisch, da hier nicht mehr alle Gesellschafter in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, aber dennoch alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt haften. Zudem ist der Vertretungsnachweis schwer zu führen,...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hält das PKH-Gesuch für unbegründet Der Antrag der Schuldnerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die beabsichtigte Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist der Überweisungsbeschluss Gegenstand des beabsichtigten Rechtsbeschwerdeverfahrens ist ausschließlich...mehr

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AGS 02/2021, Volkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 5. Auflage 2021, Verlag C.H. Beck, 417 S., 89,00 EUR

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage des von Volkommer begründeten Handbuchs vor gut 30 Jahren hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland vervielfacht. Zwar meldet jeder deutsche Anwalt seiner Berufshaftpflichtversicherung nur etwa alle vier bis fünf Jahre einen Versicherungsfall. Gleichwohl kommt dem Rechtsgebiet der Anwaltshaftung eine ganz erhebliche Bedeutung z...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG

Die KG ist aus zivilrechtlicher Sicht die optimale Rechtsform für vermögensverwaltende Familienpools. Die Senioren können als Komplementäre die Geschäftsführung übernehmen und somit weiterhin eine größtmögliche Entscheidungsbefugnis behalten. Die persönliche Haftung der Komplementäre stellt bei rein vermögensverwaltenden Familienpools kein Problem dar, da die Risiken selbst ...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin ist ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. Sie nimmt den Beklagten wegen der Lieferung von Gas, Strom und Wasser für die Verbrauchsstelle H.-B. -Straße in I. in Anspruch. Eigentümer dieses Anwesens war der Vater des Beklagten. Dieser verstarb am 18.4.2008 und wurde vom Beklagten und seinen zwei Brüdern zu jeweils einem Drittel beerbt. Im Dezem...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zivilrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG

Neben den Vorteilen der zuvor dargestellten rein vermögensverwaltenden KG hat die rein vermögensverwaltende GmbH & Co. KG den Vorteil, dass keines der Familienmitglieder als Gesellschafter die persönliche Haftung übernehmen muss. Zudem kann hier z.B. bei der Komplementär-GmbH ein familienfremder Geschäftsführer angestellt werden. Diese Rechtsform ist daher insbesondere für g...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / a) Allgemeines Lebensrisiko

Dies gilt vor allem dann, wenn nicht schadensausfüllende Folgewirkungen einer physischen Verletzung, sondern unmittelbar durch das schadensstiftende Geschehen hervorgerufene psychische Gesundheitsverletzungen in Rede stehen. Hier kommt dem Umstand große Bedeutung zu, ob der Erkrankte unmittelbar an dem Verletzungsgeschehen beteiligt bzw. ihm ausgesetzt war und dieses psychis...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / a) Adäquanz

Der Filter der Adäquanz dient der Ausgrenzung derjenigen Kausalverläufe, die dem Schädiger haftungsrechtlich billigerweise nicht mehr zugerechnet werden können.[38] Im Ergebnis geht es darum, die Haftung für ganz unwahrscheinliche Kausalverläufe auszuschließen.[39] Adäquat kausal ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenart...mehr

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zfs 02/2021, Keine Deliktsz... / 1 Aus den Gründen:

"…" [11] 1. Das BG hat frei von Rechtsfehlern angenommen, dass ein etwaiger Kaufpreiserstattungsanspruch des Kl. (vgl. zur Haftung dem Grunde nach Senatsurt. v. 25.5.2020 – VI ZR 252/19, NJW 2020, 1962 Rn 12-63) – unabhängig von der Rechtsgrundlage – im Wege der Vorteilsanrechnung um die vom Kl. gezogenen Nutzungsvorteile zu reduzieren ist, was unter den besonderen Umständen...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / b) Schutzzweck der Norm

Die auf eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung abstellende Adäquanztheorie wird ergänzt durch das Erfordernis des Schutzzweckzusammenhangs. Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die geltend gemachte Rechtsgutsverletzung (Primärverletzung) bzw. der geltend gemachte Sekundärschaden[47] nach Art und Entstehungsweise unter den Schutzzweck der verletzten Norm fallen. Rechtsgu...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / c) Mehrere Ursachen

Für die Bejahung des Kausalzusammenhangs ist nicht erforderlich, dass das schädigende Verhalten oder das schädigende Ereignis die "ausschließliche" oder "alleinige" Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist. Vielmehr genügt der Nachweis der Mitursächlichkeit. Denn nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen steht die Mitursächlichkeit, und sei es auch nur im S...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / 5

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Haftungsfolgen einer Entsprechenserklärung

Rn. 18 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Es ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Organmitglieds, für eine vollständige und gewissenhafte Entsprechenserklärung Sorge zu tragen. Eine Verletzung der dargelegten Pflichten kann im Verhältnis zur Gesellschaft bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2ff., 116 AktG zu Schadensersatzansprüchen gegen di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Ausweis des Grundkapitals (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 152 Abs. 1 Satz 1 AktG schreibt den Ausweis des Grundkap. (§§ 1 Abs. 2, 6 AktG) als gezeichnetes Kap. vor. Diese Regelung hat neben den allg. RL-Vorschriften des HGB lediglich eine klarstellende Funktion. Gemäß § 272 Abs. 1 Satz 1 soll unter gezeichnetem Kap. das Kap. verstanden werden, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindl...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.5 Typische Behördenabläufe als gemeinsame Ursachen

Mit einer Steuerstrafsache sind im Laufe der Zeit – meist etliche Jahre lang – i. d. R. viele Abteilungen und Personen befasst. Auf der strafrechtlichen Schiene sind dies Steufa, BuStra-Stelle, Staatsanwaltschaft, Gericht (u. U. noch Berufung- oder Revisionsinstanz); auf der steuerlichen Schiene Bp, Veranlagung, Rechtsbehelfsstelle, FG (u. U. Nichtzulassungsbeschwerde, Revis...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherheit / 2.2 Fahrer

Der Fahrer ist zuständig für die Kontrolle auf verkehrssicheren Zustand vor Fahrtantritt; das Abstellen von Mängeln bzw. das Stillsetzen des Fahrzeuges bei sicherheitsrelevanten Mängeln; den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges während der Fahrt (z. B. Gurtpflicht, Ladungssicherung). Ist der Fahrer auch Halter des Fahrzeuges, wie es bei dienstlich genutzten Privatfahrzeugen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Mitteilungspflicht

Rz. 3 Nach § 22a Abs. 1 S. 1 EStG sind die in Rz. 1a genannten Träger von Rentenzahlungen (mitteilungspflichtige Stellen), die beim Leistungsempfänger steuerbar sind, nach Maßgabe des § 93c AO zur Mitteilung bestimmter Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die ZfA verpflichtet. Für jeden Vertrag und für jede Rente ist eine gesonderte Ren...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.5 Tätigkeiten, Unterlassen

Rz. 176 Steuerbare Tätigkeiten sind die Abgabe eines eine bestimmte Zeit bindenden Kaufpreisangebots für ein Grundstück.[1] Die wirtschaftliche Leistung des Stpfl. liegt darin, dass er sich für eine bestimmte Zeit an sein Angebot bindet und in dieser Zeit über das verbindlich angebotene Grundstück nicht verfügt. Steuerbar sind die entgeltliche Verpflichtung zur Gestellung ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 37 [Fahrradnutzung]

Rz. 1 Die 2019 eingeführte Steuerbefreiung des Sachbezugs aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads[1] gilt für die Vz 2019–2030 bzw. beim LSt-Abzug für die Lohnzahlungszeiträume 2019–2030 (§ 52 Abs. 4 S. 7 EStG).[2] Dies soll einen möglichst zeitnahen Anreiz bewirken, aber auch berücksichtigen, dass der technische Fortschritt nicht absehbar ist.[3] Die Vorschrift gil...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Haftung/Versicherung, § 12

Rz. 607 Bei der Arbeitnehmerüberlassung haftet der Verleiher gegenüber dem Entleiher lediglich für das so genannte Auswahlverschulden und nicht für die von den Leiharbeitnehmern erbrachten Leistungen. Die Haftung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.[1212] Eine weitergehende Haftung des Verleihers kann entstehen, wenn sie auf ein Auswahlverschulden des Verleihers zu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Verschuldensunabhängige Haftung

Rz. 1068 Muster 1a.62: Verschuldensunabhängige Haftung Muster 1a.62: Verschuldensunabhängige Haftungmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) § 5 Ausschluss der Haftung des Arbeitgebers

Rz. 566 Ob die verschuldensunabhängige Pflicht des Arbeitgebers nach § 670 BGB analog zum Ersatz von betrieblich veranlassten Schäden am Kfz des Arbeitnehmers auch ohne ausreichend hohe Nutzungspauschale ausgeschlossen werden kann, hat das BAG offengelassen (siehe die Erläuterung oben zu § 4, vgl. oben Rdn 559). Bezüglich der verschuldensabhängigen Haftung des Arbeitgebers we...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (e) Haftung

Rz. 1050 Zu informieren ist ferner über die haftungsrechtlichen Folgen des Übergangs nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB.[2505] Hierzu gehört insbesondere der Hinweis über die beschränkte Haftung des bisherigen Arbeitgebers auf den bis zum Übergang entstandenen, anteiligen Betrag bei Fälligkeit nach Betriebsübergang (z.B. zeitanteilige Jahressonderzahlung, anteiliger Urlaubsabgeltun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 985 Auch die Haftung des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern weist Besonderheiten im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des BGB auf.[2201] Bei Personenschäden ist der Haftungsausschluss des § 104 SGB VII zu beachten.[2202] Ausgeschlossen ist danach insbesondere die Haftung des Arbeitgebers[2203] für Arbeitsunfälle, die zur Verletzung oder zum Tod des Arbeit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / u) Haftung bei Dienstfahrt, § 12 Abs. 1

Rz. 541 Für die Haftung des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit dem dienstlichen Betrieb eines ihm überlassenen Dienstwagens gelten die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung.[1120] In welchem Umfang der Arbeitnehmer danach für die eingetretenen Schadensfolgen haftet, richtet sich nach Zumutbarkeits- und Billigkeitsgesichts...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Haftung des Arbeitnehmers

Rz. 979 Bereits bei der Schaffung des BGB war gefordert worden, die Arbeitnehmerhaftung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.[2183] Der Gesetzgeber ist dem bis heute nicht nachgekommen.[2184] Der im Zuge der Schuldrechtsreform neu geschaffene § 619a BGB enthält lediglich eine von § 280 Abs. 1 S. 2 BGB abweichende Beweislastverteilung. Er bestimmt, dass der Arbeitgeber n...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Haftung

Rz. 1074 Aufgrund des mit dem Betriebsübergang einhergehenden Eintritts des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen haftet dieser gem. § 613a Abs. 2 BGB auch für die Verbindlichkeiten, die vor der Umwandlung zwischen dem alten Arbeitgeber und den Arbeitnehmern begründet wurden. Eine zusätzliche Haftung des alten Arbeitgebe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Begrenzung der Haftung auf das Mankogeld

Rz. 1071 Nicht abschließend geklärt ist die Frage, welche Summe der gezahlten Mankogelder als angemessene Begrenzung der Erstattungspflicht angesehen werden kann. Das BAG hat betont, dass sich aus gesetzlichen Vorschriften kein Hinderungsgrund für die Vereinbarung mittel- oder langfristiger Ausgleichungszeiträume von bspw. einem Kalenderjahr ergebe.[2408] Dabei muss jedoch s...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / w) Kein Regress des Arbeitgebers – keine Haftung des Arbeitnehmers, § 12 Abs. 3

Rz. 543 Eine vollständige Abwälzung der Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung auf den Arbeitnehmer auch für den Fall der leichten Fahrlässigkeit widerspricht den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Als einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht kann von diesen Grundsätzen weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen w...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 62. Haftung

a) Haftung des Arbeitnehmers Rz. 979 Bereits bei der Schaffung des BGB war gefordert worden, die Arbeitnehmerhaftung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.[2183] Der Gesetzgeber ist dem bis heute nicht nachgekommen.[2184] Der im Zuge der Schuldrechtsreform neu geschaffene § 619a BGB enthält lediglich eine von § 280 Abs. 1 S. 2 BGB abweichende Beweislastverteilung. Er best...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / v) Haftung bei Privatfahrten, § 12 Abs. 2

Rz. 542 Das von der Rechtsprechung entwickelte Haftungsprivileg gilt nur für die betrieblich veranlasste Nutzung des Dienstwagens. Zulässige Privatfahrten des Arbeitnehmers mit dem Dienstwagen sind dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen und werden damit nicht von der Haftungsprivilegierung erfasst.[1125]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Haftung wegen schuldhaften Verhaltens

Rz. 1074 Zulässig ist es, Haftungsfälle wegen schuldhaften Verhaltens des Arbeitnehmers aus dem Anwendungsbereich der vertraglichen Mankoabrede auszunehmen.[2415] Anderenfalls würde der vorsätzlich oder nicht nur leicht fahrlässig handelnde Arbeitnehmer durch die Vereinbarung einer Mankoabrede unangemessen begünstigt. Die gesetzliche Mankohaftung wird daher durch eine vertra...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / 5. Haftung für Mitfahrer

Die Neufassung von § 8a StVG schließt die bisherige Haftungslücke für unentgeltlich und nicht geschäftsmäßig beförderte Mitfahrer, die der internationalen Rechtsentwicklung nicht mehr entspricht und seit langem beanstandet wurde, u.a. vom 33. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) 1995, auf dessen Empfehlung die Begründung des Regierungsentwurfs ausdrücklich hinweist und damit ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Haftung

Rz. 1003 Verursacht der Arbeitnehmer bei der Arbeit im Home-Office an den vom Arbeitgeber überlassenen Gegenständen einen Schaden, gelten die Grundsätze der begrenzten Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis.[2235] Besondere Fragestellungen ergeben sich auch, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Home-Office-Tätigkeit einen Unfall erleidet. Das BSG hat klargestellt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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