Fachbeiträge & Kommentare zu Jobcenter

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.1 Bildung des örtlichen Beirates

Rz. 11 Satz 1 regelt die Bildung eines Beirates bei jeder gemeinsamen Einrichtung. Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass die Bildung eines Beirates nicht in der Dispositionsfreiheit der verantwortlichen Stellen und Einrichtungen liegt, also zwingend ist. Zum anderen wird durch die Bezugnahme auf § 44b klar, dass allein die gemeinsame Einrichtung der beiden Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.1 Anrufung des Kooperationsausschusses

Rz. 8 Abs. 1 enthält Anlass und Möglichkeiten, den Kooperationsausschuss anzurufen. Die Vorschrift geht von einer Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit aus, der gemeinsamen Einrichtung eine Weisung erteilen zu dürfen. Diese Zuständigkeit wiederum ist über die Sachzuständigkeit zu lösen. In Betracht kommen vor allem örtliche Weisungen, dann ist der auf Landesebene an...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b, mithin dem von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger gebildeten Jobcenter (§ 6d). Der Geschäftsführer ist Behördenleiter und damit die oberste Führungskraft der gemeinsamen Einrichtung. Er wird von der Trägerversammlung hauptamtlich bestellt. Er leitet ...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Die Vorschrift betrifft den kommunalen Träger. Die kommunalen Träger sind für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 verantwortliche Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit nicht durch Landesrecht andere Träger bestimmt sind. In einem solchen Fall betrifft § 30 die durch Landesrecht bestimmten Träger. Im Verwaltungsvollzug sind die Jobcenter (§ ...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.6 Beiräte bei zugelassenen kommunalen Trägern

Rz. 28 Satz 6 überträgt die Regelungen des § 18d auf die zugelassenen kommunalen Träger. Auch bei jedem zugelassenen kommunalen Träger ist ein örtlicher Beirat zu bilden. Das Vorschlagsrecht der am Arbeitsmarkt Beteiligten ändert sich durch den anderen Träger bzw. die alleinige Trägerschaft nicht. Auch sonstige Besonderheiten gegenüber den Jobcentern der gemeinsamen Einricht...mehr

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Sauer, SGB II § 70 Einmalza... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt eine Einmalzahlung an Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Sie wird durch entsprechende Regelungen in anderen Gesetzen – ebenfalls durch das Sozialschutz-Paket III – ergänzt (§ 144 SGB XII, § 88d BVersG, § 3 Abs. 6 AsylbLG). Ferner regelt das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz v. 10.3.2021 (BGBl. I S. 330) eine entsprechende Einmalzahlung an kinderg...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.6 Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms (Abs. 6)

Rz. 54 Die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms soll die Mitwirkung und Mitgestaltung des kommunalen Trägers bei der örtlichen Arbeitsmarktpolitik sicherstellen. Der Aufgabenbereich "Markt und Integration" mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit obliegt an sich den Agenturen für Arbeit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Die Ausgestaltung dieses Pro...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.1 Übergangsrecht zur Erstattungsregelung nach § 40a (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 betrifft als Übergangsregelung maximal den Zeitraum vom 31.10.2012 bis zum 5.6.2014. Dieser Zeitraum ist abgelaufen. Das ist der Zeitraum von der Rechtsprechung des BSG bis zur 3. Beratung des maßgebenden Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Erstattungsansprüche nach § 40a entfallen, soweit der zur Erstattung verpflichtete Sozialleistungsträger bereits in Unke...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.2 Kinderfreizeitbonus

Rz. 8 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben nach der Gesetzesbegründung gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 trifft eine Übergangsregelung zu § 40a , der durch dasselbe Gesetz rückwirkend mit Wirkung zum 1.1.2009 in das SGB II eingefügt wurde. Rz. 3 Abs. 1 soll sicherstellen, dass eine Rückabwicklung von Fällen des § 40a, in denen bereits eine Auszahlung an den Leistungsberechtigten erfolgt ist, ausgeschlossen wird und der Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit bzw. ...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.1 Bewirtschaftung von Bundesmitteln durch die gemeinsame Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 8 Grundlage der Vorschrift ist § 46. Dort ist beschrieben, inwieweit Bund und Kommunen die Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende tragen. Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten dürfen pauschaliert werden, sie sind in einem Gesamtbudget zu veranschlagen (§ 46 Abs. 1 Satz 4 und 5). Die Verteilung richtet sich nach der jährlichen Eingliederungsmittel-VO (§ 46 ...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.2 Bestellung und besoldungsrechtliche Einstufung (Abs. 2, 3, 7)

Rz. 21 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Amtszeit von 5 Jahren, für die der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung bestellt wird. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer sieht das Gesetz nicht vor und ist als unzulässig einzustufen. Diese Regel darf auch nicht durch Bestimmung einer Stellvertretung umgangen werden. Diese darf nur eine Abwesenheitsvertretung sein. Die Amtszeit u...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.2 Beauftragter für den Haushalt (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 9 BHO ist bei jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ein Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, soweit der Leiter der Dienststelle diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Der Beauftragte ist im Regelfall dem Leiter der Dienststelle unmittelbar zu unterstellen ("Soll"-Vorschrift mit der Möglichkeit, in außergewöhnlichen Fällen ...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Weiteres spezielles Übergangsrecht nach § 75 ist durch Zeitablauf überholt. Daher konnte § 75 insgesamt mit Wirkung zum 1.8.2016 aufgehoben werden (Datenerfassung nach § 51b, Antragstellung zugelassener kommunaler Träger nach Gebietserweiterung und Gesch...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 69 bezieht sich auf § 82a SGB XII. Dort ist ab dem 1.1.2021 ein Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen geregelt. Die Regelung sieht vor, dass für Personen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g Abs. 2 SGB VI erreicht haben, ein Betrag in Höhe von 100,00 EUR monatlich aus de...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.2 Aufsicht über die kommunalen Träger

Rz. 22 Die explizite Regelung des Abs. 2 über die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die zuständigen Landesbehörden entspricht der allgemeinen Kommunalaufsicht. Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a regelt § 48. Rz. 23 Das BMAS hat gegenüber den Landesbehörden keine entscheidenden Einwirkungsmöglichkeiten i. S. von Aufsichtsbefugnissen. Allerdi...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.5 Personalentwicklung (Abs. 5)

Rz. 51 Die Verantwortung der Trägerversammlung für die berufliche Qualifizierung und die Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gemeinsamen Einrichtung greift die nach wie vor bestehende Problematik auf, dass aufgrund hoher Personalfluktuation in der Vergangenheit und eines noch immer bestehenden vergleichsweise hohen Anteils an befristetem Personal die Fehl...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.2 Übergangsrecht zum Zuweisungsverfahren nach § 44g (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 stellte und stellt sicher, dass bisherige Zuweisungen von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen bis Ende des Jahres 2015 auch noch nach bisherigem Recht fortgelten und vorgenommen werden können. Hierdurch werde der Verwaltungsaufwand nach der Gesetzesbegründung minimiert, weil von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Verlängerung der End...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.1 Überblick

Rz. 7 Ziel des § 44j ist es, das Ziel weiter zu verfolgen, nach der formalen Gleichberechtigung auch die faktische Gleichstellung herzustellen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern wird in allen arbeitsplatzbezogenen Bereichen angestrebt, angefangen bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bis hin zur Personalentwicklung im Erwerbsleben. Grundl...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 2.4 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Rz. 16 Ob die Gleichstellungsbeauftragte vollständig von ihren anderweitigen dienstlichen Aufgaben freigestellt wird, hängt maßgeblich von der Größe des Jobcenters ab, insbesondere der Zahl der Beschäftigten. Dies ist zwar mit besonderen Vergünstigungen verbunden, z. B. einem monatlichen Verfügungsfonds und ggf. einer Aufwandsentschädigung, aber nicht zwingend. Maßstab ist d...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 44j greift das Ziel der Bundesregierung auf, Männer und Frauen gleichzustellen und insbesondere wegen des Geschlechts bestehende Diskriminierungen zu beseitigen und künftige Diskriminierungen zu verhindern (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 und 4 u. a.). Dazu sollen Frauen gefördert werden, um bestehende Diskriminierungen abzubauen. Zur anzustrebenden Gleichste...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Eskalationsvorschrift für Zuständigkeitsprobleme sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit, namentlich einer Agentur für Arbeit, und dem kommunalen Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 sowie der Trägerversammlung nach § 44c dar. Nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 sind die Zuständig...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.2 Besetzung des Ausschusses bei zentralen Umsetzungsfragen

Rz. 19 Abs. 2 bestimmt die Bundesregierung und die Bundesländer als die die Aufsicht führenden Stellen einerseits und die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit als Vertreter der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende andererseits als die Stellen, die im Bund-Länder-Ausschuss vertreten sind. Eine Sonderregelung für Aufsichtsfragen trifft Abs. 3. Rz...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ordnet die Einrichtung eines Ausschusses an, in dem Bund und Länder gemeinsam die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beobachten und beraten. Der Ausschuss ist um ein Vielfaches mächtiger, als es nach der vergleichsweise einfachen Formulierung im Gesetzestext erscheint. In dem Ausschuss werden vielfältige, wenn auch nicht alle relevanten Stre...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.3 Übergangsszenarien der zugelassenen kommunalen Träger

Rz. 19 Für die seit 1.1.2005 zugelassenen kommunalen Träger stand die Entfristung der Zulassung im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Diese Entfristung wird durch eine an Bedingungen geknüpfte unbegrenzte Verlängerung durch Rechtsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 1 gelöst. Die zugelassenen kommunalen Träger waren gehalten, sich bis zum 30.9.2010 dazu zu ...mehr

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Sauer, SGB II § 83 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Folge des gesetzgeberischen Versäumnisses, im Zuge der Überführung der Vorschriften über die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX auch die Verweisungen in § 21 Abs. 4 Satz 1 und § 23 Nr. 2 zum 1.1.2020 entsprechend anzupassen. Sie schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach Maßgabe der Übergangsv...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.3 Einrichtung der Arbeitsgruppe

Rz. 12 Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen Einric...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.4 Rechtsverordnung zur Wahrnehmung der Aufsichtsaufgaben des BMAS (Abs. 4)

Rz. 26 Abs. 4 enthält eine Ermächtigung des BMAS zum Erlass einer Rechtsverordnung. Dem Ministerium wird damit die Kompetenz übertragen, die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht nach Abs. 1 und 3 auf eine Bundesoberbehörde zu übertragen. Die Ermächtigung bezieht sich bei Abs. 1 allein auf die Aufgaben nach Abs. 1, also die Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht über di...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.3 Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen (Abs. 3)

Rz. 24 Als Rechtsaufsicht gestaltet sich auch die Aufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen nach Abs. 3. Die Jobcenter haben, soweit sie als gemeinsame Einrichtung gebildet worden sind, nur eine Wahrnehmungsverantwortung und keine eigenen Fachaufgaben, folglich kann es keine unmittelbare Fachaufsicht im klassischen Sinn über sie geben. Deshalb umfasst die Rechtsaufsicht üb...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt eine Interessenvertretung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den gemeinsamen Einrichtungen. Ziel ist insoweit, eine angemessene Mitarbeiterbeteiligung durch eine eigene Personalvertretung für einen weitgehend einheitlichen Personalkörper. Die Rechtsprechung hat bereits entschieden, dass zu einer gemeinsamen Einrichtung zugewiesene Mitarbe...mehr

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Sauer, SGB II § 30 Berechti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung eröffnete bei Einfügung in das SGB II mit Wirkung zum 1.8.2013 die Möglichkeit für Leistungsberechtigte, abweichend von dem in § 29 Abs. 1 Satz 1 a. F. grundsätzlich normierten Prinzip der Sach- und Dienstleistung und der in ausgewählten Fällen zu erbringenden Geldleistung (§ 29 Abs. 1 Satz 2 und 3 a. F.: Schulbedarf, Schülerbeförderung und optional Ausflü...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.4 Betreuungsschlüssel (Abs. 4)

Rz. 48 Abs. 4 berücksichtigt den Umstand, dass einerseits der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die laufenden Geschäfte führt und damit auch organisatorische Kompetenzen haben muss, mit denen er die Zielerreichung verfolgen kann. Tendenziell kann die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Erwerbstätigkeit um so besser und um so schneller gel...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2 Rechtsnachfolge bei Träger- oder Organisationsformwechsel

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 gewährleistet einen nahtlosen Übergang bisheriger Trägerschaften und Organisationsformen in eine neue Trägerschaft oder Organisationsform. Dies umfasst den Übergang einer gemeinsamen Einrichtung in eine zugelassene kommunale Trägerschaft und umgekehrt, einer getrennten Aufgabenwahrnehmung in eine gemeinsame Einrichtung oder eine zugelassene kommunale Träg...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Freibeträgen aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879). Die Regelung sieht ...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz z... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift enthielt Übergangsrecht im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Bezug auf die speziellen Aspekte der Datenerhebung nach § 51b, der Ausweitung des Gebietes einer zugelassenen kommunalen Trägerschaft au...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.4 Anbieter von Eingliederungsleistungen

Rz. 20 Satz 4 schließt Vertreter von Beteiligten des Arbeitsmarktes von der Mitgliedschaft im örtlichen Beirat aus, wenn der Beteiligte Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbietet. Damit werden Interessenkollisionen im örtlichen Beirat vermieden. Die gemeinsame Einrichtung wird dadurch nicht dahin beraten, gerade das Angebot an Eingliederungsleistungen des Beteiligten ...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.5 Geschäftsordnung des Beirates

Rz. 25 Satz 5 verpflichtet den Beirat, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Geschäftsordnungen sind für Gremien dieser Art typisch und üblich. Sie gewährleisten einen geordneten Geschäftsbetrieb. Eine Geschäftsordnung ist allgemein eine Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation sowie Regelungen zur Dienst- und Hausordnung. Sie enthält insbeson...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.3 Widerruf der Übertragung (Abs. 3)

Rz. 18 Ein Widerruf nach Abs. 3 hat der ernsten Konsequenzen wegen und der das Gesamtsystem belastenden Auswirkungen mehrere Voraussetzungen bzw. sieht mehrere unterschiedliche Konstellationen vor. Zunächst müssen Mängel vorliegen bzw. festgestellt worden sein, die zugleich auf einem Verstoß gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen. Im Grundsatz genügt ein einziger...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.2 Übergangsszenarien der Arbeitsgemeinschaften

Rz. 16 Die bis 31.12.2010 zulässigen Arbeitsgemeinschaften sind zum 1.1.2011 allesamt in eine gemeinsame Einrichtung übergegangen, auch wenn der kommunale Träger einen Antrag auf Zulassung als zugelassener kommunaler Träger mit Wirkung zum 1.1.2012 oder später in der 2. Welle zum 1.1.2017 stellte. Daraus resultieren im Ergebnis gleichwohl 3 Übergänge aus Arbeitsgemeinschafte...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Förderung junger Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen und Assistierter Ausbildung nach dem SGB III übergangsweise noch nach dem Recht, das nach § 54a und § 130 SGB III bis zum 28.5.2020 gegolten hat. § 82 überträgt die Übergangsregelung zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen in § 450 Abs. 1 Satz 1 SGB III und zur ausbildungsbegleitenden...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 2.4 Rechte der Personalvertretungen der abgebenden Dienstherren und Arbeitgeber (Abs. 5)

Rz. 16 Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung in der gemeinsamen Einrichtung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu d...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.4 Rechte der Personalvertretung bei den Trägern

Rz. 16 § 44h Abs. 5 hat eine klarstellende Funktion. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte bzw. Angestellte, dem Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zugewiesen worden sind, und dem deshalb auch das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung zusteht, gleichwohl weiterhin in einem Beamten- bzw. Arbeitsverhältnis zu dem Dienstherrn bzw. Arbe...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 2.3 Arbeitsgruppe der Vorsitzenden

Rz. 12 § 44h Abs. 4 ist im ursprünglichen Gesetzentwurf noch nicht enthalten gewesen, sondern erst auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales für den Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages in die Vorschrift aufgenommen worden (vgl. BT-Drs. 17/2188). Der Ausschuss hat seine Empfehlung damit begründet, dass aufgrund der Organisationsstruktur der gemeinsamen ...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

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Sauer, SGB II § 71 Kinderfr... / 2.1 Lernförderung

Rz. 3 Die aufgrund der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen haben der Begründung des § 71 zufolge gerade Kinder und Jugendliche stark belastet und zu Lernrückständen geführt. Sie benötigen demnach deshalb besondere Unterstützung, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Die individuellen Hilfen zur Lernförderung für bedürftige Schüler nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.1 Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 15 Abs. 1 regelt die Führung der Geschäfte durch den Geschäftsführer. Jede gemeinsame Einrichtung hat eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Mehrere Geschäftsführer sind auch dann nicht zulässig, wenn sich beide Träger darüber einig sind. Eine Wechselwirkung enthält nur Abs. 2 Satz 6. Rz. 16 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung h...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.1 Übergangsszenarien

Rz. 12 Die Übergangsszenarien lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien in mehrere Gruppen aufteilen. Zweckmäßig ist jedenfalls eine Betrachtung, die von den Grundsicherungsstellen ausgeht, die die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31.12.2010 erbracht haben, nämlich die Arbeitsgemeinschaften im Regelfall des früheren § 44b , die nach Maßgabe der Komm...mehr

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Sauer, SGB II § 82 Gesetz z... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft zunächst Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen. Sie unterfallen der Förderungsvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3. Die Regelungen zu den ausbildungsbegleitenden Hilfen enthält das Dritte Kapitel, Dritter Abschnitt, Vierter Unterabschnitt des SGB III (§§ 73 bis 80 SGB III). Durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung i...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr