Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen

Leitsatz 1. Die bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen müssen grundsätzlich für und in dem Zeitraum geleistet werden, für den das Kindergeld begehrt wird. Unterhalt, der um Jahre verspätet gezahlt wird, bleibt außer Betracht. 2. Verpflichtet das FG die Familienkasse dazu, dem Kindergeldberechtigten Kinderg...mehr

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FF 11/2015, Die nicht medizinisch indizierte (physische) Beschneidung männlicher, nicht einsichts- und urteilsfähiger Kinder aus familiengerichtlicher Sicht

1 Das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20.12.2012,[1] das am 28.12.2012 in Kraft getreten ist, hat die durch das rechtskräftige Urteil der 1. kleinen Strafkammer des LG Köln als Berufungsinstanz[2] hervorgerufene strafrechtliche Rechtsunsicherheit[3] beseitigt, wonach es nunmehr den Eltern grundsätzlich erlaubt ist, a...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 2. Rechtfertigung aufgrund von Art. 6 Abs. 2 GG (Familie)?

Nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Gemäß Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG wacht die staatliche Gemeinschaft über ihre Betätigung. Im Gegensatz zu Art. 4 GG ist das Recht aus Art. 6 GG durch Gesetz beschränkbar. Das Kindesschutzrecht des BGB (§§ 1666, 1666a BGB) repräsentiert – wie ...mehr

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FF 11/2015, Begleiteter Umgang / 1 Anmerkung

Der im Leitsatz wiedergegebene wesentliche Inhalt des Nichtannahmebeschlusses ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn das Gesetz in § 1684 Abs. S. 3 BGB den begleiteten Umgang ausdrücklich von der Bereitschaft des Dritten, der hierbei mitwirken soll, abhängig macht, so kann der Umgang bei Fehlen einer solchen Bereitschaft nicht angeordnet werden. Dass dem Gericht di...mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Elternunterhalt für die Zeit seit August 2011. [2] Die 1934 geborene Antragstellerin ist verwitwet und lebt im eigenen Haushalt. Sie hat in den hier streitigen Unterhaltszeiträumen einen durch Renteneinkünfte und Eigenverdienst nicht gedeckten Unterhaltsbedarf in wechselnder Höhe zwischen 647 EUR und 756 EUR. Der Antragsgegner ist der Sohn d...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / Q. Häusliche Gemeinschaft

Diese ist anzunehmen, wenn der Lebensmittelpunkt des Privilegierten im Haushalt des Geschädigten liegt und eine auf Dauer angelegte gemeinschaftliche Wirtschaftsführung besteht.[36] Neben der Dauer des gemeinsamen Wohnens sind Indizien für das Bestehen einer häuslichen Gemeinschaft etwa:mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung des BGH betrifft den Bezug von Grundsicherungsleistungen nach den §§ 41 ff. SGB XII und seine Auswirkungen auf das Unterhaltsrecht einerseits, den Elternunterhalt bei mehreren haftenden Kindern andererseits. Bedürftigkeit des Elternteils Ein Elternteil muss sich auf seinen Bedarf sämtliche erzielten und zumutbar erzielbaren Einkünfte anrechnen lass...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

b) Für die Frage, ob die Sorgeberechtigten eine notwendige Heilbehandlung gegen den Willen eines älteren Kindes oder Jugendlichen durchsetzen können, kommt es auf die Schwere und Bedeutung des Eingriffs in die körperliche Integrität des Kindes, die objektive (medizinische) Notwendigkeit und die Gründe für die Haltung des Kindes an. c) Sorgeberechtigte müssen einen Antrag gem...mehr

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FF 11/2015, Elternunterhalt... / Leitsatz

1. Für den Unterhaltsberechtigten besteht grundsätzlich die Obliegenheit zur Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 ff. SGB XII); eine Verletzung dieser Obliegenheit kann zur Anrechnung fiktiver Einkünfte in der Höhe der entgangenen Leistungen führen. 2. Die Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwe...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / VI. Fazit

Die Ausführungen haben gezeigt, dass sich dieses Thema im Dreiecksverhältnis der Eltern, der Kinder und des Staates bewegt. Im Zentrum stehen die positive Religionsfreiheit der Eltern gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und ihr elterliches Erziehungsrecht nach Art 6 Abs. 2 GG sowie die negative[105] Glaubensfreiheit des Kindes gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, seine Menschenwürde nach ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / III. Auflösung des erheblichen Interessengegensatzes durch die gerichtliche Entziehung der Vertretungsmacht nach den §§ 1629 Abs. 2 S. 3, 1796 BGB?

Nach den §§ 1629 Abs. 2 S. 3, 1796 BGB kann das Familiengericht dem Vater und der Mutter nach § 1796 BGB die Vertretung für einzelne Angelegenheiten oder für einen bestimmtem Kreis von Angelegenheiten entziehen. Dies setzt gemäß § 1796 Abs. 2 BGB allerdings die gerichtliche Feststellung voraus, dass das Interesse des männlichen Kindes zu dem Interesse seiner Sorgeberechtigte...mehr

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FF 11/2015, Kindesanhörung im FamilienrechtRechtliche und psychologische Grundlagen sowie praktische Durchführung

Carl/Clauß/Karle2015, 275 Seiten, 39 EUR, Verlag C.H. Beck Die Autoren haben ein Werk vorgelegt, das sich an alle Professionen richten soll, die in irgendeiner Form mit der Anhörung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren befasst sind. Diesem Anspruch werden sie auch uneingeschränkt gerecht, dank der eigenen Bandbreite der im Autorenteam vertretenen Berufsbilder. Gerad...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 1. Rechtfertigung aufgrund des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Die Glaubens- und Gewissensfreiheit)?

Art. 4 Abs. 1 GG schützt die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistet die ungestörte Religionsausübung. Letztlich handelt es sich hierbei um ein einheitliches Grundrecht,[20] das "auch die Teilnahme an kultischen Handlungen und das Handeln nach dem Glauben umfasst".[21] Geschützt ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / I. Beachtung der vier untereinander in Kollision stehenden Rechtsgüter bei der Beschneidung

Dem Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge ist zu entnehmen, dass bei der Schaffung eines neuen Beschneidungsgesetzes vier Rechtsgüter beachtet werden müssen, nämlich "die grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, die körperliche Unversehrtheit, die (verfassungsrechtlich garantierte)[5] Religionsfreiheit und das Recht der Eltern auf Erziehung...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / V. Verfassungsmäßigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift des § 1631d BGB?

Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit[94] bzw. Verfassungswidrigkeit[95] ist in der Literatur heftig umstritten. Wegen möglicher verfassungsrechtlicher Fragen wollte der nicht angenommene Gruppenantrag von 66 Abgeordneten die Beschneidung als einen schweren und irreversiblen, schmerzhaften[96] und mit einem Sensibilitätsverlust verbundenen Eingriff von der Einwilligung des...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / IV. Auflösung des erheblichen Interessengegensatzes durch die gerichtliche Bestellung eines Verfahrensbeistandes gemäß § 158 Abs. 2 Nr. 1 FamFG?

Das Gericht muss auch im Rahmen dieser Bestimmung die Interessenvertretung des Kindes gefährdende Konfliktlage konkret feststellen. Allerdings soll es bei der Verfahrensbeistandsbestellung im Gegensatz zu der Ergänzungspflegerbestellung ausreichen, wenn die konkrete Möglichkeit eines erheblichen Gegensatzes besteht. Es reicht daher aus, wenn sich ein erheblicher Interessenge...mehr

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FF 11/2015, Begleiteter Umgang / Leitsatz

Die Zurückweisung des Antrags eines Elternteils auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs mit seinem Kind durch das Familiengericht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn nur ein begleiteter Umgang in Betracht kommt, jedoch kein zur Mitwirkung bereiter Dritter vorhanden ist. (Leitsatz der Redaktion) BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 29.7.2015 ...mehr

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FF 11/2015, Die nicht mediz... / 1

Das Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20.12.2012,[1] das am 28.12.2012 in Kraft getreten ist, hat die durch das rechtskräftige Urteil der 1. kleinen Strafkammer des LG Köln als Berufungsinstanz[2] hervorgerufene strafrechtliche Rechtsunsicherheit[3] beseitigt, wonach es nunmehr den Eltern grundsätzlich erlaubt ist, auch...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / I. § 116 Abs. 6 S. 2 SBG X

Nach § 116 Abs. 6 S. 2 SGB X kann der Ersatzanspruch dann nicht geltend gemacht werden, wenn der Schädiger mit dem Geschädigten oder einem Hinterbliebenen nach Eintritt des Schadenereignisses die Ehe geschlossen hat und in häuslicher Gemeinschaft lebt. Bei dieser Sachlage kommt es zwar zum Forderungsübergang, der Ersatzanspruch kann jedoch nicht durchgesetzt werden. Das Privi...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Güterrecht

a) Für die Feststellung des Leistungsempfängers einer Geldzuwendung der Schwiegereltern sind – bei Fehlen genauer Angaben – die Angaben auf dem Überweisungsträger, die Art und die Zweckbestimmung des Empfängerkontos sowie der vorgesehene Verwendungszweck ausschlaggebend. b) Ehebezogene Schenkungen der Schwiegereltern können nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäfts...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / S. Inanspruchnahme eines Zweitschädigers/ Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Ist neben dem Angehörigen noch ein Zweitschädiger für den Schaden verantwortlich, geht, weil zugunsten des Angehörigen das Haftungsprivileg greift, der Ersatzanspruch auf den SVT nur gegen den Zweitschädiger über. Nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs geht die Forderung gegen einen neben dem privilegierten Familienangehörigen/Hausgenossen haftenden Zwe...mehr

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FF 11/2015, FF 11/2015 / Adoption

Ist bei einer ausländischen (hier: türkischen) Adoptionsentscheidung nicht berücksichtigt worden, dass die Kinder nach der Adoption nach Deutschland wechseln sollen, so dass die damit verbundenen Folgen für die Kinder, die bisher in der Türkei aufgewachsen sind, weder aufgeklärt noch in der Entscheidung erörtert worden sind, ist keine ausreichende Kindeswohlprüfung erfolgt. ...mehr

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FF 11/2015, Rückschau auf den Anwaltstag in Hamburg

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Sozialrecht und Mediation am 11.und 12.6.2015 Elternunterhalt – erst die Moral, dann das Recht Die alten und bedürftigen Eltern zu versorgen, ist eine originär sittlich-moralische Pflicht. Wer hätte auch etwas dagegen einzuwenden, dass in einem "Dankesschuld-Verhältnis" die Kinder in ihrem Alter den Eltern die Liebe und ...mehr

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zfs 11/2015, Das Gemeinscha... / P. Familienangehörige i.S.d. § 116 Abs. 6 SGB X

Der Begriff des Familienangehörigen ist gesetzlich nicht definiert. Familienangehörige sind Eheleute, Verwandte und Verschwägerte i.S.v. §§ 1589, 1590 BGB. Verlobung reicht grundsätzlich nicht aus.[24] Einbezogen sind auch Lebenspartner nach § 11 LPartG. Bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist das Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 SGB X analog auch auf Partner einer nichte...mehr

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zerb 11/2015, Pflichtteil u... / 6. Teilungsmasse

Erbe und Pflichtteilsberechtigter haben beide Erbrechte, die sich aus Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG ergeben.[31] Da sie sich den Wert des Nachlasses teilen, bilden sie verfassungsrechtlich sozusagen eine Erbengemeinschaft. Ihre Erbrechte sind gleichwertig, keines ist besser als das andere. Daher begegnet eine Rechtsmeinung, wonach der Pflichtteilsberec...mehr

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AGS 11/2015, Keine Prozesss... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Freistellung der Kläger von den Kosten eines Widerspruchsverfahrens i.H.v. 177,25 EUR. Die Klägerin zu 1), ihr 2009 geborener Sohn J (Kläger zu 2)) sowie der 2010 geborene Sohn E (Kläger zu 3)), die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, beziehen von dem Beklagten Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Mit bestandskräftigem Aufhebu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Auslegungsgrundsätze

Rz. 101 [Autor/Stand] Juristische und wirtschaftliche Auslegung. Als Bestimmung des EStG folgt § 34 c naturgemäß den Auslegungsregeln, denen das deutsche Steuerrecht allgemein unterliegt. Auch die Beurteilung von Einkünften erfolgt nach dem maßgeblichen deutschen Rechtsverständnis.[2] Dies entspricht auch der Tatsache, dass die Steuerermäßigung nach § 34 c eine einseitige Ma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gegenstand des Abzugs

Rz. 304 [Autor/Stand] Nach § 34 c Abs. 3 sind nur ausländische Steuern vom Einkommen abzugsfähig. Ausländische Steuern vom Einkommen sind nur die sog. Personalsteuern, weil nur sie an das Einkommen als Bemessungsgrundlage anknüpfen.[2] Sogenannte Realsteuern fallen nicht unter diesen Begriff, weil sie sich nicht auf das Einkommen, sondern auf ein bestimmtes Objekt beziehen. ...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Verhängung von Zwangsmitteln zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand des Nachlasses ihrer Mutter (...) durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Parteien sind Geschwister; ein weiterer Bruder ist im Laufe des erstinsatnzlichen Erkenntnisverfahrens am 13.10.2014 verstorben und von seiner Ehefrau sowie seinen ...mehr

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Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG: Elterngeld als Bezüge

Leitsatz Bei Ermittlung des nach § 33a Abs. 1 EStG abzugsfähigen Betrages ist bezogenes Elterngeld als Bezüge ohne Kürzung um einen Sockelbetrag von monatlich 300 EUR anzusetzen. Sachverhalt Der Steuerpflichtige machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2013 Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend. Bei der unterhaltenen Person handelt es sich um die Mutter der...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / II. Rückabwicklungsansprüche gegen das eigene Kind

Rz. 159 Kommt man unter Abwägung aller Umstände in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis, eine Kettenschenkung sei wegen mangelnder Verfügungsgewalt des eigenen Kindes eine Schenkung von Eltern an das Schwiegerkind, bestimmen sich die Rückabwicklungsansprüche nach den oben unter § 1 ausgeführten Grundsätzen. Liegt hingegen eine Schenkung an das eigene Kind vor, dann müssen die ...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / C. Zuwendungen von Eltern an das Kind, das wiederum an das Schwiegerkind weiter zuwendet (Kettenschenkung)

Rz. 154 Die Frage der Möglichkeit einer Rückabwicklung einer ausgeführten Schenkung stellt sich auch, wenn die Eltern ihrem eigenen Kind im Hinblick auf dessen Ehe eine Zuwendung erbracht haben, das Kind aber eben dieses zugewandte Vermögen wiederum an seinen Ehegatten weitergegeben hat. Wenn dann die Ehe scheitert, hat das Schwiegerkind einen Vermögensvorteil, den die Elter...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / a) Teilhabe des eigenen Kindes über Zugewinnausgleich

Rz. 71 Nach der bis Februar 2010 geltenden Rechtsprechung konnten die Eltern dann keinen Ausgleichsanspruch wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB geltend machen, wenn das eigene Kind über den Zugewinnausgleich an dem Vermögenszuwachs auf Seiten des Schwiegerkindes teilhatte. Begründet wurde diese Rechtsansicht damit, sie würden ihre Arbeitsleistungen oder Zuwen...mehr

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§ 11 Vermögensbezogenes Ste... / 4. Übertragung von Vermögen auf Kinder

Rz. 41 Ein minderjähriges Kind bezieht aus einem geschenkten Sparguthaben steuerrechtlich eigene Einkünfte, wenn die Guthabenforderung endgültig in das Vermögen des Kindes übergegangen ist. Voraussetzung für eine Zurechnung der Zinsen beim Kind ist, dass alle Folgerungen gezogen werden, die sich aus einer endgültigen Vermögensübertragung ergeben.[42] Rz. 42 Beispiel A bittet ...mehr

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§ 4 Güterstände / (dd) Kosten der Ausstattung eines Kindes

Rz. 1234 Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass Gesamtgutsverbindlichkeiten auch Gesamtgutslasten sind und damit grundsätzlich von beiden Ehegatten je zur Hälfte zu tragen sind, ist in § 1444 BGB normiert. Diese Vorschrift regelt, welcher Ehegatte im Innenverhältnis die Ausstattung von gemeinschaftlichen und nicht gemeinschaftlichen Kindern (§ 1624 BGB) zu tragen hat....mehr

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§ 1 Einführung / H. Das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge)

Rz. 124 Im Rahmen der elterlichen Sorgen sind die Eltern berechtigt und verpflichtet für das Vermögen des Kindes zu sorgen. Diese Vermögenssorge beinhaltet alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, das Vermögen des Kindes zu erhalten, zu verwerten und zu mehren.[74] Die damit einhergehende Verwaltung des Kindsvermögens hat im Interesse...mehr

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§ 4 Güterstände / (cc) Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 1298 In § 1466 BGB ist geregelt, dass im Innenverhältnis die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last fallen. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte seine Zustimmung erteilt hat und die Ausstattung das dem Gesamtgut entsprechende Maß nicht übersteigt.[1465] Rz. 1299 Für den Fall der Ausstattung eines geme...mehr

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§ 4 Güterstände / (b) Interessen der Kinder

Rz. 668 Bei der notwendigen Abwägung hat der Gesetzgeber als Kriterium ausdrücklich berücksichtigt, dass die nachhaltige Verschlechterung der Wohnverhältnisse oder der sonstigen Lebensverhältnisse gemeinschaftlicher – minderjähriger und volljähriger – Kinder vermieden werden soll, § 1382 Abs. 1 S. 2 BGB. Dieser Gesichtspunkt hat deshalb besonderes Gewicht im Rahmen der Abwäg...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / I. Kettenschenkung

Rz. 155 Wenden Eltern ihrem Kind unentgeltlich Vermögen zu, handelt es sich hierbei um eine Schenkung gemäß § 516 BGB. Schenkt das Kind eben jenes Vermögen weiter an seinen Ehegatten, wird dies als unbenannte Zuwendung qualifiziert,[129] da das Vermögen letztlich dem Eheleben zu Gute kommen soll. Rz. 156 Grundsätzlich erfolgt eine Rückabwicklung immer nur im Rahmen des jeweil...mehr

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§ 3 Nebengüterrecht / 3. Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern

a) Kindesentziehung Rz. 957 Das elterliche Sorgerecht gehört zu den absoluten Rechten im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.[846] Wird es durch Entziehung des Kindes bei dem alleinsorgeberechtigten Elternteil verletzt, sind die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Dies umfasst alle für die Rückführung des Kindes notwendigen Kosten, insbesondere für Kommunikation und Reisen, einsc...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / a) § 527 BGB

Rz. 161 Einen Herausgabe bzw. Wertersatzanspruch gegen das eigene Kind können Eltern haben, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 527 BGB vorliegen. Dazu müssen sie die Zuwendung unter einer Auflage geleistet haben. Eine Auflage ist die mit einer Schenkung verbundene Verpflichtung des Beschenkten zu einer Leistung.[135] Hat der Beschenkte, also das Kind, diese Auflage ni...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / b) Bereicherung des Zuwendungsempfängers

Rz. 15 Ergebnis der Zuwendung muss die Bereicherung des Beschenkten sein. Es bedarf einer materiellen, dauerhaften und nicht nur vorübergehenden oder formalen Mehrung der Vermögenssubstanz bei dem Beschenkten.[8] Der Beschenkte muss selbst über ein Mehr an Vermögen verfügen können. Nicht notwendig ist aber, dass Bereicherungsgegenstand und Gegenstand der Entreicherung identi...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 167 Haben Eltern ihrem Kind Vermögen mit der Intention zugewandt, dessen eheliches Zusammenleben zu fördern, kommt in dieser Konstellation ein Wegfall der Geschäftsgrundlage der Schenkung nicht mit der Begründung in Betracht, die Ehe des Kindes sei gescheitert. Denn in der Regel diente die Schenkung der Eltern nur insofern dem ehelichen Zusammenleben, als sie dem eigenen...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / b) § 528 Abs. 1 BGB

Rz. 164 Verarmen die Eltern, nachdem sie eine Schenkung an ihr Kind vollzogen haben, können sie von dem Kind nach § 528 Abs. 1 S. 1 BGB Herausgabe des Geschenkes verlangen. Dafür ist Voraussetzung, dass die Eltern außerstande sind, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zusätzlich ihre Unterhaltspflichten zu erfüllen.[137] Im Fall der Kettenschenkung ist das Kind zum...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / c) §§ 531 Abs. 2, 530 BGB

Rz. 165 Haben die Eltern ihrem Kind eine Schenkung zugewandt, können sie diese widerrufen, wenn das Kind sich gegenüber seinen Eltern des groben Undanks schuldig macht. Das Kind muss eine schwere Verfehlung begangen haben. Dann können die Eltern die Schenkung innerhalb eines Jahres widerrufen und das Geschenk nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / III. Anspruch gegen das Schwiegerkind

Rz. 169 Sollten entsprechend der obigen Ausführungen Rückgewähransprüche der Eltern gegen ihr Kind nach Schenkungsrecht in Betracht kommen, richten sich die Rechtsfolgen nach Bereicherungsrecht (siehe oben Rn 122), §§ 818 ff. BGB. Hat das Kind den Schenkungsgegenstand an seinen Ehegatten weiterverschenkt, kann unter Umständen ein Anspruch der Schwiegereltern gegen das Schwie...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / A. Einführung

Rz. 1 Wird eine Ehe geschieden und im Folgenden das Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt, sind hiervon oftmals nicht nur die Ehegatten selbst und deren Kinder unmittelbar betroffen, sondern auch Dritte. So zum Beispiel die jeweiligen Eltern der Ehegatten. Nicht selten lassen Eltern ihren Kindern und/oder Schwiegerkindern Vermögenswerte wie Geld oder Immobilien im Hinbli...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / (3) Teilhabe am Zugewinnausgleich

Rz. 102 Der Zweck der Schenkung kann auch insoweit erreicht worden sein, als das Kind bereits über den Zugewinnausgleich von der Schenkung profitiert hat.[97] Das ist der Fall, wenn nach der bis 2010 geltenden Rechtsprechung bereits rechtskräftig über den Zugewinnausgleich entschieden worden ist. Nach alter Rechtslage musste das Schwiegerkind einen höheren Zugewinn leisten, ...mehr

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§ 4 Güterstände / dd) Besonderheiten beim Kindesunterhalt

Rz. 1149 Der Anspruch auf Kindesunterhalt richtet sich ebenso vorrangig gegen das Gesamtgut. Nachdem Kindesunterhaltsansprüche also Gesamtgutsverbindlichkeiten sind, haften im Widerspruch zu den kindesunterhaltsrechtlichen Grundsätzen beide Elternteile als Gesamtschuldner für den Barkindesunterhalt, selbst wenn nur ein Elternteil das Kind betreut. Rz. 1150 In der Trennungszei...mehr

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§ 7 Vermögensauseinanderset... / (1) Dauer der Ehe

Rz. 97 Geschäftsgrundlage der schwiegerelterlichen Zuwendung ist in der Regel, dass dem eigenen Kind durch Unterstützung der ehelichen Lebensgemeinschaft die Schenkung auf Dauer zugutekommen sollte. Hatte die Ehe des Kindes mit dem Schwiegerkind nach der schwiegerelterlichen Schenkung noch Bestand, konnte das Kind im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft zumindest noch ein...mehr