Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 03/2010, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

Begehrt das minderjährige Kind lediglich den Mindestkindesunterhalt, erscheint es angemessen, den Mindestselbstbehalt abzusenken, soweit der Unterhaltspflichtige eine deutlich geringere Miete zahlt, als im Selbstbehalt eingerechnet (OLG Köln, Beschl. v. 11.9.2009 – 4 WF 130/09, FamRZ 2010, 130, gegen BGH, Urt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, FamRZ 2008, 594, 598). Bezüglich der ...mehr

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AGS 06/2010, Prozesskostenhilfe für Stufenklage auf Kindesunterhalt

ZPO §§ 114, 254; BGB § 1603 Abs. 2 Leitsatz Wurde für eine Stufenklage unbeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt, so umfasst dies jedenfalls für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auch die Leistungsstufe, ohne dass es insoweit einer weiteren Entscheidung bedarf. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2009 – II-8 WF 216/09 Aus den Gründen Die Beschwerde hat mit der Maßgabe Erfo...mehr

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FF 01/2010, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 07/2010, Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber dem allein sorgeberechtigten Vater

BGB § 1909 Abs. 1, § 1629, Abs. 2 S. 1, § 1688 Abs. 1 S. 2 Der allein sorgeberechtigte Vater kann sein Kind nicht im Unterhaltsprozess gegen sich selbst vertreten. Dem Kind, das bei seiner Großmutter in einem Pflegeverhältnis tatsächlicher Art lebt, ist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Barunterhalt, den die Großmutter nach § 1688 Abs. 1 S. 2 BGB zu verwalten und für die A...mehr

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FF 10/2010, Splittingvorteil aus neuer Ehe/Zahlbeträge als Einsatzbeträge im Mangelfall/Abänderung eines Versäumnisurteils

BGB §§ 313, 1603 Abs. 2, 1609 Nrn. 1 u. 2, 1610 Abs. 1, 1612b Abs. 1; ZPO § 323 a.F. a) Der aus einer neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen resultierende Splittingvorteil ist sowohl bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder gem. § 1610 Abs. 1 BGB als auch bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen i.S.v. § 1603 Abs. 2 BGB zu berücks...mehr

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FF 06/2010, Schulden beim Unterhaltsanspruch Minderjähriger

BGB §§ 1601 ff. Tilgungsleistungen auf ein Hausdarlehen, die nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2008, 963) beim Ehegattenunterhalt nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichtigen wären, sind auch beim Kindesunterhalt nicht absetzbar. Saarländisches OLG, Beschl. v. 17.12.2009 – 6 WF 123/09 (AG Saarbrücken) Gründe: I. Die Parteien sind miteinander verheiratet. Aus der Ehe sin...mehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Anmerkung

In der Beratungshilfepraxis im Familienrecht spielen zwei Punkte immer wieder eine entscheidende Rolle: 1. der Begriff der Angelegenheit und 2. die Möglichkeit anderweitiger (kostenloser) Hilfe, z.B. durch die Jugendämter. 1. Mit dem OLG Düsseldorf[1] und dem OLG Frankfurt/M.[2] sind Trennungsfolgen ungeachtet der Regelungen zum späteren, gerichtlichen Scheidungsverbund einz...mehr

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AGkompakt 02/2010, Anrechnung im Verbundverfahren bei vorangegangener außergerichtlicher Vertretung in Folgesachen

Potenzielle Folgesachen sind außergerichtlich jeweils eigene Angelegenheiten Hat der Anwalt vorgerichtlich eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient, so wird diese hälftig, höchstens zu 0,75, auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens angerechnet (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem nachfolgenden gerichtlichen Verfahr...mehr

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AGS 03/2010, Veranlassung z... / Sachverhalt

Die Parteien streiten noch um die Kostenquote aus ihrem Unterhaltsrechtsstreit. Die Klägerin zu 1) und der Beklagte sind geschiedene Ehegatten, die Klägerinnen zu 2) und 3) sind ihre im Juli 1995 geborenen gemeinsamen Kinder. Mit ihrer Klage hatte die Klägerin zu 1) zunächst rückständigen Trennungsunterhalt in Höhe von insgesamt 3.000,00 EUR nebst Zinsen begehrt. Mit weiterem ...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3, 4 RVG. Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet das G...mehr

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AGS 03/2010, Abfindungsverg... / Aus den Gründen

Die im eigenen Namen erhobene Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist nach §§ 32 Abs. 2 S. 2 RVG, § 68 Abs. 1 GKG zulässig. Sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Zu Recht hat das AG angenommen, dass der Wert des Vergleichs sich nach § 42 Abs. 1, 5 GKG bestimmt und den Wert der Hauptsache nicht übersteigt. Der Wert eines Vergleichs bestimmt sich nicht nach e...mehr

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FF 02/2010, Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick auf den Unterhaltsbedarf

BGB § 1578 § 1578b § 1609; ZPO § 323;; EGZPO § 36; a) Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten ist bei Wiederverheiratung des unterhaltspflichtigen Ehegatten zur gleichmäßigen Aufteilung des Einkommens der Beteiligten nach der sog. Drittelmethode zu bemessen (im Anschluss an Senatsurt. BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911; v. 1.10.2008 – XII ZR 62/07, FamRZ 2009, 23; BGHZ ...mehr

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AGS 03/2010, Veranlassung z... / Anmerkung

Die Entscheidung des BGH nimmt dem Unterhaltsschuldner bei nicht vollständiger freiwilliger Unterhaltszahlung die Möglichkeit, mit der aus § 93 ZPO resultierenden günstigen Kostenfolge den Unterhalt anzuerkennen, und zwar auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige zuvor nicht zur Titulierung des freiwillig gezahlten Betrages aufgefordert worden ist. Die Auffassung des BGH ist a...mehr

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AGS 05/2010, Keine Anfechtu... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im Rahmen eines isolierten einstweiligen Anordnungsverfahrens um Kindesunterhalt. Der Antragsgegner ist der Vater der Antragstellerin. Durch den angefochtenen Beschluss hat das AG den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen. Hier...mehr

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FF 11/2010, Möglichkeiten e... / b) Anwaltliche Beratung

Die Parteien hatten beide anwaltlichen Rat zum Trennungs- und Kindesunterhalt eingeholt und dabei unterschiedliche Berechnungen erhalten. Der Anwalt des Ehemannes hatte einen Unterhalt für Ehefrau und Kinder in Höhe von 900 EUR/mtl. berechnet und der Anwalt der Ehefrau in Höhe von 1.400 EUR EUR.mehr

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AGS 05/2010, Keine Anfechtu... / Anmerkung

Das OLG Köln geht im Ergebnis zutreffend davon aus, dass ein Beschluss des FamG über die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf Zahlung von Kindesunterhalt, nicht anfechtbar sei, weil auch die Sachentscheidung betreffend die beantragte einstweilige Anordnung gem. den §§ 644 S. 2, 620 c S....mehr

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AGS 05/2010, Keine Anfechtu... / Leitsatz

Ein Beschluss des Familiengerichts über die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Zahlung von Kindesunterhalt ist unanfechtbar, da auch die Sachenentscheidung bezüglich der beantragten einstweiligen Anordnung nicht anfechtbar ist. OLG Köln, Beschl. v. 30.11.2009 – II-4 WF 172/09mehr

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FF 10/2010, Das unterhaltsr... / • Kindergeld

Kindergeld ist Einkommen der Eltern. Diese, nicht das Kind, haben einen öffentlich-rechtlichen Anspruch (§§ 62 ff. EStG), der sich ab 1.1.2010 für das erste und das zweite Kind auf je 184 EUR, für das dritte Kind auf 190 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind auf 215 EUR monatlich beläuft. Statt des Kindergelds können sie einen steuerrechtlichen Freibetrag geltend mac...mehr

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AGS 07/2010, Verfahrenswert... / Aus den Gründen

I. Der Verfahrenswert war gem. § 50 Abs. 1 FamGKG auf bis zu 2.500,00 EUR festzusetzen. 1. In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert danach bei Ausgleichsansprüchen nach §§ 9 ff. VersAusglG für jedes Anrecht 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten, insgesamt mindestens 1.000,00 EUR. a) Für die Bewertung ist dabei gem. § 34 FamGKG auf de...mehr

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AGS 05/2010, Keine Anfechtu... / Aus den Gründen

Da der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer isolierten einstweiligen Anordnung vom 12.11.2009 zeitlich nach dem 1.9.2009 beim AG Dorsten erhoben worden ist, richtet sich das Beschwerdeverfahren gem. Art. 111 I FGG-RG nach neuem Recht. 1. Das Rechtsmittel der Antragstellerin vom 7.1.2010 ist als sofortige Beschwerde nach den §§ 231 Abs. 1 Nr. 1, 112 Nr. 1, 113 Abs. 1 Fa...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / II. Übergangsrecht

Seit dem 1. September 2009 ist das FamFG in Kraft getreten. Es regelt in den § 238 ff. FamFG die Abänderung von Titeln i.S.d. § 231 FamFG. Nach Art. 111 Abs. 1 S. 1, 2 FGG-RG ist aber auf Abänderungsverfahren wie auf Verfahren im Allgemeinen, die vor dem 1. September 2009 eingeleitet wurden, das bis zum 31. August 2009 geltende Recht anzuwenden. Dies gilt nicht nur für die e...mehr

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AGS 07/2010, Anrechnung der... / Sachverhalt

Die Kläger hatten den Beklagten zunächst außergerichtlich und sodann im Wege der Klage auf Abänderung einer notariellen Urkunde betreffend die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Das FamG hatte den Klägern Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmung für den ersten Rechtszug bewilligt und ihnen Rechtsanwältin V. beigeordnet. Die beigeordnete Rech...mehr

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FF 11/2010, 20 Jahre Deutsche Einheit – Bilanz und Ausblick aus der Sicht des BMJ

Auszug aus dem Bericht des Bundesministeriums der Justiz vom 3.10.2010 Auszug aus dem Bericht des Bundesministeriums der Justiz vom 3.10.2010 ( … ) b) Kindschaftsrecht das am 1. Juli 1998 gleichzeitig mit der Kindschaftsrechtsreform in Kraft getretene neue Beistandschaftsgesetz hat zur deutschen Rechtseinheit beigetragen. Bis zu diesem Zeitpunkt bestanden nebeneinander die gesetz...mehr

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FoVo 04/2010, Zwangsvollstr... / I. Verweis auf die Vorschriften der ZPO für Ehe- und Familienstreitsachen

ZPO gilt: Vollstreckung in Ehe- und Familienstreitsachen Für die Vollstreckung von Entscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen (§§ 112, 121 FamFG) verweist der Gesetzgeber auf die Regelungen zur Zwangsvollstreckung nach der ZPO (§ 120 Abs. 1 FamFG). Checkliste: Familienstreitsachen Familienstreitsachen nach dem FamFG sindmehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / a) Zuständigkeit

Für Abänderungsanträge ist gem. § 111 FamFG i.V.m. § 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG das Familiengericht sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach den allgemeinen Vorschriften, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. §§ 12, 13 ZPO. Wenn der Abänderungsantrag den Kindesunterhalt betrifft, ist die örtliche Zuständigkeit nach § 232 FamFG zu bestimmen. Der in § 232 Abs. 1 Nr...mehr

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AGS 09/2010, Terminsgebühr ... / Sachverhalt

Die noch nach der ZPO zu behandelnde, auf Trennungs- und Kindesunterhalt gerichtete Klage erkannte der Beklagte an. Daraufhin erging ein Anerkenntnisurteil, wobei der Beklagte verurteilt wurde, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Neben der Hauptsache war auch Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Auf Antrag setzte die Rechtspflegerin die der Klägerin vom Beklag...mehr

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FF 03/2010, Handbuch des Unterhaltsrechts

Luthin/Koch 11. Aufl. 2010, 656 Seiten, 98 EUR, Verlag Vahlen Luthin/Koch 11. Aufl. 2010, 656 Seiten, 98 EUR, Verlag Vahlen Das Werk liefert umfangreiches Detailwissen zur richtigen Ermittlung eines Unterhaltsanspruchs. Dabei geht es über die Normen des BGB hinaus auch auf die steuerrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bezüge ein. Zahlreiche konkrete Arbeitshilfen wie Zusamme...mehr

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FF 10/2010, Abänderungsklage bei Versäumnisurteil

ZPO § 323 Abs. 1, 2 und 4; FamFG § 238 Abs. 1, 2 und 4 Eine behauptete Änderung der im Erstprozess einem Versäumnisurteil zugrunde gelegten (fingierten) Verhältnisse erlaubt keine Abänderung nach § 323 ZPO. Eine Abänderung ist vielmehr nur dann und insoweit möglich, als sich die seinerzeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. BGH, Urt. v. 12.5.2010 –...mehr

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FF 05/2010, Betreuungsunterhalt einer Studentin gem. § 1615 l BGB

BGB § 1615 l Die Inanspruchnahme der Mutter eines über vierjährigen Kindes durch ein vor der Geburt des Kindes begonnenes Studium lässt es trotz möglicher Fremdbetreuung des Kindes von 8:30 bis 17:30 Uhr nicht zu, dass sie über den am Wochenende zusätzlich ausgeübten Minijob hinaus einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgeht. (Leitsatz der Redaktion) OLG Nürnberg, Urt. v. 13.8.200...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Sachverhalt

Das AG Nidda stellte für die Beteilige zu 1) einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Trennungsfolgen" aus. Die Beteiligte zu 1) ließ sich durch die Antragstellerin beraten. Die Antragstellerin beantragte anschließend die Festsetzung jeweils einer Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 35,70 EUR für die Beratung in den Bereichen:mehr

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AGS 03/2010, Verfahrenswert... / Anmerkung

Das OLG Düsseldorf ist mutig und hoffentlich wegweisend! Es hat den Verfahrenswert in einem einstweiligen, auf Zahlung von Kindesunterhalt gerichteten Anordnungsverfahren auf den Jahreswert festgesetzt, obwohl § 41 S. 2 FamGKG als Grundregel bei der Wertfestsetzung nur auf den halben Hauptsachewert abstellt. Mutig ist die Entscheidung nicht etwa, weil die Gesetzeslage einen b...mehr

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AGS 05/2010, Keine Anfechtu... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Klägers richtet sich gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf Zahlung von Kindesunterhalt. Die sofortige Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht statthaft ist. Aus der Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO wird der allgemeine Rechtsgrun...mehr

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FF 09/2010, Das unterhaltsr... / • Erwerbstätigenbonus

Der Erwerbstätigenbonus ist der Teil des Einkommens, den die Unterhaltspartei von ihren Erwerbseinkünften nicht für den Unterhalt des anderen Ehegatten verwenden muss. Die Höhe ist dem Ermessen des Tatrichters überlassen. In der Praxis wird der Erwerbstätigenbonus meist mit dem Vorwegabzug eines Siebtels (nach der Düsseldorfer Tabelle) oder eines Zehntels (nach den Süddeutsc...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / e) Identität des Verfahrensgegenstandes und der Beteiligten

Einem Abänderungsverfahren muss derselbe Streitgegenstand wie im Vorverfahren zu Grunde liegen. So kann zum Beispiel wegen der Verschiedenheit der Streitgegenstände ein Titel über Trennungsunterhalt nach der Scheidung der Ehe der Beteiligten nicht in einen Titel auf nachehelichen Unterhalt abgeändert werden.[1] Zwischen dem Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Eltern ...mehr

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FF 06/2010, Darlegungs- und Beweislast bei der Begrenzung nachehelichen Unterhalts

BGB § 1578b a) Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Befristung sprechen. b) Hinsichtlich der Tatsache, dass ehebedingte Nachteile nicht entstanden sind, trifft den Unterhaltsberechtigten aber nach den Regeln zum Beweis negativer Tatsachen eine sog. sekundä...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 4. Nachträgliche Veränderung der Verhältnisse/Präklusion

Ebenso wie bei dem früheren § 323 Abs. 2 ZPO müssen nach § 238 Abs. 2 FamFG die Abänderungsgründe nach Schluss der Tatsachenverhandlung des Vorverfahrens entstanden sein; ansonsten ist der Antragsteller mit der Veränderung präkludiert. Maßgebender Zeitpunkt ist der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im zweiten Rechtszug, wenn im Vorverfahren Beschwerde oder – nach altem Re...mehr

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FF 01/2010, Urteilsgrundlage für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts

BGB § 1578b;; ZPO § 559 Abs. 1; a) Der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs, der nach § 1578b BGB regelmäßig die Grenze für die Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts bildet, bemisst sich nach dem Einkommen, das der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte. Aus dem Begriff der Angemessenheit folgt aber zug...mehr

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FF 05/2010, Mindestbedarf bei Betreuung eines nichtehelichen Kindes

BGB §§ 1615l Abs. 2, 1610, 1570, 1578 Abs. 1 Satz 1 a) Der Unterhaltsbedarf wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes bemisst sich jedenfalls nach einem Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums, der unterhaltsrechtlich mit dem notwendigen Selbstbehalt eines Nichterwerbstätigen (zurzeit 770 EUR) pauschaliert werden darf (im Anschluss an das Senatsurt. BGHZ 177, 272...mehr

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zfs 09/2010, Leistungen nach dem SGB II als Einkommen; kein pauschaler Abzug des Mehrbedarfs

ZPO § 115 Abs. 1 und 2; SGB II §§ 19 ff. 1. Leistungen, die nach dem SGB II gewährt werden, stellen Einkommen i.S. des § 115 ZPO dar; das gilt auch für solche, die dem Hilfebedürftigen als Alleinerziehendem für einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II pauschal gewährt werden. 2. Ein pauschaler Abzug dieses Mehrbedarfs im Rahmen des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO kommt nicht in ...mehr

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AGS 02/2010, Das Mandat im Familienrecht

Das Mandat im Familienrecht. Von Beate Heiß und Dr. Hans Heiß. 2. Aufl. 2010. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1408 S. 98,00 EUR. Aufgrund der gravierenden Änderungen zum Verfahrensrecht in Familiensachen, Kindschaftssachen, im Unterhaltsrecht, im Versorgungsausgleichsverfahren sowie im Zugewinnausgleich war eine völlige Neubearbeitung des Werks erforderlich. Das nunmehr 1.408 Seit...mehr

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / 3. Begründetheit des Abänderungsantrags

Für die Beurteilung, ob sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben, kommt es nicht auf das Ausmaß einzelner veränderter Umstände an, sondern darauf, ob die gesamten für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Verhältnisse eine wesentliche Veränderung erfahren haben.[1] Die Wesentlichkeit einer Änderung wird bejaht, wenn sie in einer nicht unerheblichen Weise zu einer ander...mehr

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AGS 03/2010, Veranlassung z... / Aus den Gründen

1. Auf den vorliegenden Rechtsstreit ist noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil das Verfahren schon zuvor eingeleitet worden war (§ 111 Abs. 1 FGG-ReformG). Die Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthaft, weil das OLG sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat. Sie ist nach § 574 Abs. 2 ZPO auch zulässig, weil die Rechtssac...mehr

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FF 01/2010, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

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FF 03/2010, Das Verfahren z... / a) Abgrenzung zum Vollstreckungsabwehrantrag

Ein Abänderungsantrag bietet sowohl dem Unterhaltsschuldner als auch dem Unterhaltsgläubiger die Möglichkeit, einen Unterhaltstitel unter Durchbrechung seiner Rechtskraft an geänderte Verhältnisse anzupassen, weil sich die dem Titel zu Grunde liegenden Umstände anders entwickelt haben als angenommen. Mit einem Vollstreckungsabwehrantrag kann nur der Unterhaltsschuldner recht...mehr

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AGS 02/2010, Kein Regel/Aus... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig und führt zu einem vorläufigen Erfolg. Der Antragstellerin ist ein Rechtsanwalt beizuordnen. Die Prüfung der Frage, ob Rechtsanwältin T. aus Bottrop beigeordnet werden kann, wird dem Amtsrichter übertragen. 1. Das Verfahren richtet sich im vorliegenden Fall nach dem FamFG, das zum 1.9.2009 in Kraft getreten ist und das FGG abgelöst hat. Damit habe...mehr

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FF 07/2010, Mindestunterhalt und Existenzminimum

Jochem Schausten Das BVerfG hat am 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09, 4/09) entschieden, dass die Methoden zur Ermittlung der Bedarfssätze im SGB II nicht verfassungskonform sind – im Hinblick auf die Bedarfssätze für Kinder wurde insbesondere kritisiert, dass das SGB II die Kinder als "kleine Erwachsene" ansieht – und deren Bedarf als Prozentsatz des Regelbedarfs eines Erwachsenen ...mehr

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AGS 08/2010, Kostenentschei... / Sachverhalt

Mit Schriftsatz vom 30.9.2009 stellte der Antragsteller Antrag auf Abänderung eines Versäumnisurteils bezüglich Kindesunterhalt gegen die Antragsgegnerin, die Mutter der damals noch minderjährigen Kinder. Zur Begründung trug er vor, er sei nicht leistungsfähig, da er ohne Einkommen sei. Er habe einen schweren Schlaganfall erlitten in dessen Folge er schwerstbehindert und zu ...mehr

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AGS 06/2010, Strategien im Unterhaltsrecht, 2. Aufl. 2009

Monika Hamm, Strategien im Unterhaltsrecht, 2. Aufl. 2009, Verlag C. H. Beck, München. XIX, 228 S. 34,00 EUR Das in zweiter Auflage erscheinende Werk ist auf dem Rechtsstand Mai 2009 und berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung zum neuen Unterhaltsrecht sowie die verfahrensrechtlichen Änderungen, die aufgrund des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Ange...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / II. Defizite des geltenden Rechts

Die Zuweisung der elterlichen Sorge zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfolgt in den meisten Fällen kraft Gesetzes: Für die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ergibt sich dies aus § 1626a Abs. 2 BGB, für miteinander verheiratete Eltern im Umkehrschluss aus § 1626a Abs. 1 BGB. Nach der Geburt kann die elterliche Sorge kraft Gesetzes nur durch Eheschließung der Elter...mehr

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AGS 08/2010, Auslegung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 32 Abs. 2 RVG, 59 Abs. 1 FamGKG zulässig. Insbesondere fehlt es nicht an der Beschwer. Ziel der Beschwerde ist die Erhöhung des Gegenstandswerts. Durch eine zu geringe Festsetzung werden nicht die Beteiligten, sondern nur deren Verfahrensbevollmächtigte beschwert. Gem. § 32 Abs. 2 RVG kann der Verfahrensbevollmächtigte aber aus eigenem Recht Beschw...mehr