Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.7 Wechsel von einer mehrstufigen zu mittelbaren Organschaft und umgekehrt

12.4.3.7.1 Umstellung einer mehrstufigen auf eine mittelbare Organschaft Tz. 1390 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT der MG, MG ist wiederum OT der TG; dazu s Tz 1302ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei TG und entspr aktiver AP bei GM und MG (s Tz 1302) der GAV zwischen MG und TG aufgehoben und ein neuer GAV zwisch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft

10.2.1 Allgemeines Tz. 771 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 KStG ist das Einkommen der OG, soweit sich aus § 16 KStG nichts anderes ergibt, dem OT (außerhalb) der Bil zuzurechnen. Wie bereits ausgeführt (s Tz 765), ist die Verwendung des Begriffs "Einkommen" in § 14 Abs 1 S 1 KStG ungenau. Was § 14 Abs 1 S 1 KStG meint, ist das Einkommen, welches sie selbst best...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sechster bis Achter Teil (§ 1 Abs 4 UmwStG)

3.3.1 Wirkungsweise der Vorschrift Tz. 157 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der pers Anwendungsbereich des Sechsten bis Achten Teils richtet sich nach § 1 Abs 4 UmwStG . Dabei ist im Zusammenhang mit Pers-Ges eine gesellschafterbezogene Sichtweise anzuwenden (s Tz 54). Bei mehrstöckigen Pers-Ges-Strukturen wird auf die Gesellschafter der obersten Pers-Ges abgestellt (s Graw, in R/H/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Abzug von Mitgliedsbeiträgen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke

3.3.5.1 Allgemeines Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abzieh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Einbringungsgegenstand

5.3.3.1 Allgemeines Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Bewertung des eingebrachten Vermögens

5.3.4.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert Tz. 77 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG nach § 20 Abs 2 S 1 UmwStG grds mit dem gW. Wegen Einzelheiten s § 25 UmwStG Tz 45. Wegen der Frage, wann der Ansatz von gW sinnvoll sein kann (zB zur Nutzung von sonst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3.6 Zuständige Finanzbehörde (§ 1a Abs 1 S 2 bis 5 KStG)

4.1.3.6.1 Für die optierende Gesellschaft erfolgt eine einheitliche und gesonderte Feststellung nach § 180 AO (§ 1a Abs 1 S 2 KStG) Tz. 41 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Erfolgt für die optierende Pers-Ges eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Eink nach § 180 AO, ist nach § 1a Abs 1 S 2 KStG der Antrag bei diesem für die Feststellung zuständigen FA, dh bei dem FA der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Wertansätze iRd fiktiven Formwechsels

7.3.2.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert Tz. 127 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wie bei einem echten Formwechsel erfolgt auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 4 S 2 KStG der Ansatz der übergehenden WG bei der optierenden Gesellschaft nach § 3 Abs 1 UmwStG grds mit dem gW. Dh grds erfolgt die Aufdeckung aller stillen Reserven und ein dadurch entstehender Übertragungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3a. Anwendung des Investmentsteuergesetzes bei Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2a KStG)

3a.1 Allgemeines Tz. 66a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erweiterung des § 15 S 1 KStG um eine Nr 2a ist eine Folgeanpassung zum InvSt-RefG v 19.07.2016 (BGBl I 2016, 1730). Sie betrifft den Fall, dass in dem Organeinkommen Erträge iSd §§ 16 oder 34 InvStG und/oder mit solchen Erträgen zusammenhängende BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten iSd § 21 oder § 44 InvStG enthal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

5.1.1 Allgemeines Tz. 17 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Kap-Erhöhung liegt vor, wenn eine Kap-Ges durch einen im HReg eingetragenen formellen Beschl ihr Nennkap erhöht. Hr-lich ist zwischen folgenden Formen der Kap-Erhöhung zu unterscheiden: Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 28 Abs 1 KStG betrifft nur die in den §§ 207–220 AktG bzw in § 57c-§ 57o GmbHG geregelte Erhöhung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Absatz 6: Erstattungsanspruch für ausländische gemeinnützige Rechtsträger

Literaturhinweise von Brocke, Durchbruch der EU-Kap-Verkehrsfreiheit bei ausl gemeinnützigen Rechtsträgern, IWB 2024, 359. 6.1 Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/rückwirkende Regelung Tz. 60 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Absatz 6 wurde durch das Wachtumschancenges v 27.03.2024 eingefügt. Er gilt gem § 34 Abs 10a KStG rückwirkend für alle offenen Fälle (s § 34 Tz 97). Die Regelung r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.6 Verdeckte Einlagen

10.2.6.1 Auswirkungen auf das Einkommen und auf das steuerliche Einlagekonto Tz. 802 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für offene Einlagen gilt innerhalb der Organschaft das gleiche wie außerhalb der Organschaft (dazu s § 8 Abs 3 Teil B KStG Tz 11ff). Hr-lich sind offene nicht auf das Nenn-Kap geleistete Zahlungen in die Kap-Rücklage der Kap-Ges einzustellen (§ 272 Abs 2 Nr 4 HGB). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4 Auf erhaltenen oder eingebrachten Anteilen "beruhende Anteile"

1.2.2.4.1 Auf Weitereinbringung beruhende Anteile Tz. 15 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Werden originäre Anteile (s Tz 6–7) oder derivative Anteile (s Tz 8–14) gegen andere Anteile an Kap-Ges oder Gen innerhalb der durch die "Ersteinbringung" in Gang gesetzten Sperrfrist (s Tz 19) getauscht und löst die Weitereinbringung gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG keinen nachträglichen Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Verunglückte Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Knepper, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1607; Laenger, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine St-Oase für verbundene Unternehmen, DB 1991, 2055; Wichmann, Bil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Regelungen des § 34 KStG

3.1 Allgemeine Anwendungsregelung (§ 34 Abs 1 KStG) Tz. 4 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Fortschreibung der Jahreszahl in § 34 Abs 1 KStG durch das Kreditzweitmarktförderungsges in 2024 bedeutet, dass die Änderungen des KStG, soweit es dazu keine Spezialregelungen in den übrigen Abs des § 34 KStG gibt, erstmals für den VZ 2024 zu beachten sind. VZ ist immer das Kj. Vom VZ ist ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Vergleichbare ausländische Vorgänge

2.4.1 Überblick Tz. 86 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Neben den in § 1 Abs 1, 3 UmwStG genannten nationalen Umwandlungsarten erfasst das UmwStG in bestimmtem Umfang auch ausl und grenzüberschreitende Vorgänge. Ausl Vorgänge idS sind Umwandlungen, die ausschl ausl Rechtsträger mit Inl-Vermögen betreffen. Grenzüberschreitende Vorgänge sind Umwandlungen, an denen neben inl auch ausl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5 Besteuerung der Kommanditaktionäre

2.5.5.1 Laufende Besteuerung Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I

2.3.1.3.1 Besteuerungsgrundsätze Tz. 59 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Einbringungsgewinn I ist "als Gewinn des Einbringenden iSd § 16 EStG zu versteuern" (s § 22 Abs 1 S 1 UmwStG). Es handelt sich folglich nicht um den Gewinn aus Anteilen an der Übernehmerin; dh einem Gewinn aus Veräußerung oder anderer Entstrickungsvorgänge von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen. Denn der Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9. Sonderregelungen zum Austritt Großbritanniens und Nordirlands aus der EU (§ 22 Abs 8 UmwStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: s vor Tz 49b 9.1 Regelungszweck und -inhalt Tz. 114 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Weitere Folgen der Einbringung

5.3.5.1 Umwandlungssteuerrechtliche Rechtsnachfolge Tz. 85 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 23 Abs 1 und 3 iVm § 4 Abs 2 S 3 iVm § 12 Abs 3 UmwStG tritt die optierende Gesellschaft im Fall des Bw- oder Zwischenwertansatzes in die Rechtsstellung der Pers-Ges ein (sog Fußstapfentheorie). Fraglich ist, ob dies auch dann gilt, wenn der gW angesetzt worden ist. Nach § 23 Abs 4 S 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Juristische Person oder steuerbefreite Körperschaft als Anteilseigner sperrfristverhafter Anteile (§ 22 Abs 4 UmwStG)

5.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts 5.1.1 Regelungsinhalt Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Geltungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 1 KStG begründet die pers unbeschr StPflicht der in Abs 1 abschließend aufgezählten Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inl unter Berücksichtigung des Prinzips des Welteinkommens.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Weitere Folgen des fiktiven Formwechsels

7.3.3.1 Wertverknüpfung, Rechtsnachfolge und Untergang von Verlusten Tz. 133 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG besteht eine Wertverknüpfung zwischen den Wertansätzen in der stlichen Übertragungs-Bil der optierenden Gesellschaft und der Pers-Ges. Wegen Einzelheiten s § 4 UmwStG Tz 8ff. Tz. 134 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 4 Abs 2 S 1 UmwStG tritt die Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Voraussetzungen der Option und Rechtsfolgen der Option für die optierende Gesellschaft (§ 1a Abs 1 KStG)

4.1 Voraussetzungen der Option 4.1.1 Allgemeines Tz. 24 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Option ist als Wahlrecht ausgestaltet und setzt einen unwiderruflichen Antrag voraus, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wj zu stellen ist, ab dem die Option gelten soll. Der Antrag ist bei dem für die gesonderte und einheitliche Feststellung bzw falls keine Feststellung erfolgt und d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Antrag

4.1.3.1 Allgemeines Tz. 33 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine Option setzt einen wirksamen Antrag nach § 1a Abs 1 KStG voraus. Dies ist eine Willenserklärung der optierenden Gesellschaft über die Inanspruchnahme der Option (s Brühl/Weiss, DStR 2021, 889, 891). UE trifft die FinBeh, bei der der Antrag zu stellen ist (s Tz 41ff) die Entsch darüber, ob ein wirksamer Antrag vorliegt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2 Wichtiger Grund rechtfertigt vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

4.4.9.2.1 Allgemeines Tz. 609 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, BStBl II 2023, 405) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3 Ausgleichspostenlösung nach § 14 Abs 4 KStG idF vor dem KöMoG

Ausgewählte Literaturhinweise: Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Drittstaatenumwandlungen

4.1 Drittstaatenverschmelzung Tz. 181 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Bis zum Inkrafttreten des KöMoG war der pers Anwendungsbereich des UmwStG auf EU-/EWR-Gesellschaften beschr. Für stliche Übertragungsstichtage nach dem 31.12.2021 (s § 27 Abs 18 UmwStG) sind die Beschränkungen weggefallen (s Tz 156b). Bis zur Globalisierung des Anwendungsbereichs des UmwStG iRd KöMoG existierten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Steuerbereite Körperschaften

5.2.1 Regelungsinhalt Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Abgrenzung der Organschaft von der Dividendenbesteuerung

11.1 Grundsätzliches Tz. 875 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Dauer der Laufzeit des GAV verdrängt die in § 14 Abs 1 KStG geregelte Zurechnung des Organeinkommens zum OT die ansonsten geltenden Regelungen zur Dividendenbesteuerung. Nach den §§ 291 Abs 1, 301 AktG muss die OG ihren Jahresüberschuss an den OT abführen. Die Gewinnabführung ist für den OT kein Kap-Ertrag iSd § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auslegungsfragen zu den einzelnen Regelungsbestandteilen

2.1 Vollzug oder Vorbereitung einer Veräußerung durch die Spaltung Tz. 5 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Neufassung hat der Ges-Geber entspr seiner dargelegten Intention (s Tz 1 und Tz 3) sichergestellt, dass die Regelung zwei eigenständige nebeneinanderstehende Anwendungsfälle zum Gegenstand hat, die jeweils zum Ansatz des im Zuge der Spaltung übertragenen Vermögens zum gW...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Der Organträger (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Ebenroth/Willburger, Die OT-Fähigkeit US-amerikanischer Kap-Ges im dt KSt-Recht, RIW 8/1995 Beil 3; Willburger, Die OT-Fähigkeit unbeschr stpfl Kap-Ges, DStR 1999, 2064; Rieke, Vorteile und Risiken einer kstlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung, INF 2001, 269; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Einkommensermittlung beim Organträger

10.4.1 Berechnungsschema Tz. 831 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das Einkommen des OT ist nach § 8 KStG bzw bei natürlichen Personen und PersGes als OT nach §§ 4 und 5 EStG zu ermitteln. Bei Kö als OT gilt die sog zweistufige Gewinnermittlung (s Wassermeyer, GmbHR 2003, 313). Auf den Jahresüberschuss bzw Gewinn des OT hat sich die hr-liche Gewinnabführung bzw Verlustübernahme als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Einbringungsgeborene Anteile alter Prägung (§ 21 UmwStG aF) im Anwendungsbereich des § 22 UmwStG

1.4.1 Einbringungsgeborene Anteile aus Alteinbringungen originär nicht sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG Tz. 24 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die "Fälle einer Sacheinlage", auf die im Klammerzusatz in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG Bezug genommen wird ("§ 20 Abs 2 S 2"), sind nur Einbringungsvorgänge unter Anwendung des UmwStG idF ab SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG). Folglich können nur s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12 Sachspenden, Zuwendung von Nutzungen und Leistungen, Aufwands- und Rückspenden

Ausgewählte Literaturhinweise: Schleder, Sachspenden im StR, DB 1988, 1132; Hüttemann, Das Bw-Privileg bei Sachspenden nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 5 EStG, DB 2008, 1590; Muth, Zukunft des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts, StuB 2008, 957; Seer, Entnahme zum Bw bei unentgeltlicher Übertragung von WG auf eine gGmbH oder Stiftung, GmbHR 2008, 785; Emser, Änderungen der Voraussetzungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Aktuelle Entwicklungen bei der ertragstlichen Organschaft: insbes Ges-Änderungen, Rspr, BMF-Einf-Schr, DK 2003, 21; Walter/Stümper, Vorzeitige Versteuerung des Organeinkommens bei abw Wj erstmals ges geregelt? GmbHR 2003, 652; Kempf/Zipfel, Offene Fragen der Einkommenszurechnung bei abw Wj im Organkreis, DStR 2005, 1301; Orth, Zurechnungsfragen bei Organschaft, DK 2005,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rechtsfolgen der schädlichen Veräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände

3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung) Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Exkurs: Einkünfte aus der Anteilsveräußerung und weitere steuerliche Auswirkungen

2.4.1 Veräußerungsgewinn Tz. 64 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Gesellschaftsrechtliche Behandlung

8.2.1 Erwerb eigener Anteile Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einer Kap-Ges stehen aus den eigenen Anteilen keine Rechte zu (zB s § 71b AktG). Der Erwerb eigener Anteile ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang im Gewand eines kaufrechtlichen Vertrags (s Weckerle, FS Fischer [2011], 579, 581) unter Verweis auf Lutter/Hommelhoff (GmbHG, 20. Aufl, § 33 Rn 1). Wirtsch betracht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Zulässige Tätigkeiten

3.1 Überlassung von Wohnungen an Mitglieder (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG) Tz. 5 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG ist die zulässige Haupttätigkeit die Herstellung oder der Erwerb von Wohnungen und deren Gebrauchsüberlassung an die Mitglieder aufgr eines Mietvertrags oder eines gen Nutzungsvertrags. Tz. 6 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Praxishi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Vergangenheitsbezogene Einschränkungen

4.1 Einschränkungen nach § 8d Abs 1 S 1 KStG Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 9), setzt die Verlustrettung nach § 8d KStG nach seinem Abs 1 S 1 kumulativ voraus, dass die Verlust-Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten vorangegangenen VZ "ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält" (s Tz 14b und s Tz 38ff) und "in diesem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Abgrenzung der begünstigten und der nicht begünstigten Tätigkeiten

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Abgrenzung der Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind, von den Geschäften, die den nicht begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind, kommt für die Praxis ausschlaggebende Bedeutung zu. 5.1 Geschäfte, die den begünstigten Tätigkeiten zuzurechnen sind Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Geschäfte, die den begünstigten Täti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Finanzielle Eingliederung in eine Personengesellschaft

3.6.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002 Tz. 282 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer PersGes als OT, an der auch beschr stpfl MU beteiligt sind (s § 14 Abs 1 Nr 2 S 3 und 4 KStG aF), konnte die finanzielle Eingliederung nur im Verhältnis zur PersGes, nicht aber auch im Verhältnis zu den Gesellschaftern erfüllt sein. Die OG war im Verhältnis zur PersGes selbst finan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Dauerdefizitäre Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Organgesellschaft

5.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 und Abs 7 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG Tz. 94 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 95 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG sind bei der OG auf Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG die Vorschriften des § 8 Abs 3 S 2 KStG und des § 8 Abs 7 KStG nicht anzuwenden. Da nach den §§ 14,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3 Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspenden) bzw auf einen sonstigen Anspruch (Rückspenden)

3.12.3.1 Allgemeines Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Voraussetzungen und Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht

Ausgewählte Literaturhinweise: Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.3 Übertragende Umwandlungen

2.4.3.3.1 Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge Tz. 103 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Ein maßgebliches Kriterium der Vergleichbarkeit des ausl oder grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgangs mit den in § 1 UmwStG genannten inl Umwandlungsarten ist bei den übertragenden Umwandlungen die Art des Vermögensübergangs. Das UmwStG setzt in seinem Zweiten bis Fünften Teil die Übertragung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Umwandlungsverfahren

Tz. 113 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 In seinen wes Schritten ist das Umwandlungsverfahren für alle Arten der Umwandlung gleich (s W/M, UmwG, § 1 Rn 9). Die Schritte werden nachstehend in stark vereinfachter Form erläutert. Wegen des Ablaufs des Umwandlungsverfahrens anhand von Grundtypen s Stengel (in H/M, 4. Aufl, UmwStG, Einf A Rn 251ff). 2.5.1 Vorbereitung Tz. 114 Stand: EL 85...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Rechtsfähige Körperschaften

5.3.1.1 Grundsatz Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Rechtspersönlichkeit – und damit die Rechtsfähigkeit – einer Kö endet grds mit Löschung im jeweiligen Reg bzw mit Rücknahme der betreffenden staatlichen Genehmigung (s Tz 103). Damit endet jedoch nicht zwangsläufig die KStPflicht. Das kstpfl Subjekt existiert vielmehr so lange weiter, bis die geschäftliche (werbende) Tä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Veräußerung von Anteilen aus einer Anteilseinbringung (§ 22 Abs 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen) Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einb...mehr