Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussfeststellungsklage... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist eine Rechtsfrage zu klären. Denn § 49 GKG ist seinem Wortlaut nach nur auf Beschlussklagen anwendbar. Er regelt also nicht, was für Klagen gilt, die wie Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten sind und für die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend gilt. Der BGH schließt sich hier meiner Ansicht an, dass dann auch § 49 GKG a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.3 Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen

Im Fall von Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen regelt § 48 Satz 3 GEG das Erfordernis eines Beratungsgesprächs. Werden Änderungen im Sinne von § 48 Satz 1 und 2 GEG an dem Gebäude vorgenommen und werden unter Anwendung des § 50 Abs. 1 und 2 GEG für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 50 Abs. 3 GEG durchgeführt, hat der Eigentümer vor Beauftragung der Planungslei...mehr

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Überlassung eines Grundstüc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Mutter ihre Kinder beim Erwerb eines Grundstückes vertreten kann. Ein Grundstück kann auch ein Wohnungseigentum sein. Diese Frage ist zu verneinen, wenn der Erwerb für den Minderjährigen nachteilig ist. Nachteile durch Erwerb von Wohnungseigentum? Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 2010 für das Woh...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.2.2 Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten

In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht verleihen insbesondere Regelungen in Gemeinschaftsordnungen Befugnisse zum Dachgeschossausbau. Hiervon unabhängig kann einem Wohnungseigentümer der Dachgeschossausbau auch als Maßnahme der baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden. Im Fall erforderlicher Dämmung des Dachs und der Außenwände des Dachgeschosses ist Geme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3 Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen

Rz. 13 Soweit der Mieter Auskunft über Modernisierungsmaßnahmen verlangt, weil der Vermieter die gem. § 556d Abs. 1 zulässige Miete gem.§ 556e Abs. 2 bzw. § 556f Satz 2 überschreiten will, muss die Auskunft den Anforderungen des § 556b Abs. 1 Satz 2, Satz 3 entsprechen (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556g Rn. 36), also Angaben enthalten über die Art und ggf. den Umfang der...mehr

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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.5 Wohnungseigentum

Grundsätzlich stellt sich für den Bereich des Wohnungseigentums im maßgeblichen Zusammenhang die Frage, wann ein finanzielles Unvermögen der Wohnungseigentümer bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzunehmen ist. Für den Bereich des Prozessrechts ist geklärt, dass die Eigentümergemeinschaft im Fall finanziellen Unvermögens prozesskostenhilfefähig ist.[1] Hiernach lie...mehr

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Verwalter: Entlastungs-Besc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Verwaltung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Beschluss Entlastung erteilt. Fraglich ist, ob der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Entlastungs-Beschluss und Ordnungsmäßigkeit Ein Entlastungs-Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Schadensersatzansprüche gegen di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.9 Verbesserung der Beheizung und der Kochmöglichkeiten

Rz. 37 Die Verbesserung der Beheizung dürfte nicht mehr zu den wichtigsten Wertverbesserungsmaßnahmen gehören, weil auch der ältere Wohnungsbestand über zureichende Heizmöglichkeiten verfügen dürfte. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Umstellung von einer Beheizungsart bzw. -einrichtung auf eine andere eine duldungspflichtige Wertverbesserung darstellt, ist grundsätzlich ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.1 Wärmedämmung

Rz. 4 Zu den Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie gehört die Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S 94/20, GE 2022, 361; LG Berlin, Urteil v. 24.3.2020, 63 S 56/15, GE 2020, 1626; LG Berlin, Urteil v. 5.1.2018, 65 S 100/17, GE 2019, 322; LG Berlin, Urteil v. 13.12.2016, 63 S 195/16, GE 2017, 175; LG Hamburg, Urteil v. 11....mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.3.2 Persönliche Verpflichtung

§ 71n Abs. 4 GEG verpflichtet den Verwalter persönlich, nach Kenntnisnahme des Austauschs der ersten Etagenheizung unverzüglich eine Eigentümerversammlung einzuberufen (siehe insoweit Blankenstein, Etagenheizungen, Kap. 3.2.2). Hier könnte nun § 8 Abs. 1 GEG für den Verwalter virulent werden, weil er als "anderer Verantwortlicher" ausdrücklich bezeichnet ist. Es könnte sich ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2 Einzelheiten

Rz. 49 Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: Der Einbau einer Gemeinschaftsantenne oder Satellitenempfangsanlage (Engelhard, ZMR 1988, 282) für Fernseh- und Rundfunkempfang anstelle vorhandener Einzelantennen stellt eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse dar, weil dadurch ein störungsfreier Empfang aller Programme in guter Bild- und Tonqualität gewäh...mehr

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Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.1.2 Emissionslösung

Neubau Die Befreiungsmöglichkeit für Neubauten regelt § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GEG. Wird ein Wohngebäude oder Nichtwohngebäude so errichtet, dass die Treibhausgasemissionen des Gebäudes gleichwertig begrenzt werden und der Höchstwert des Jahres-Endenergiebedarfs für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung das 0,55fache des auf die Gebäudenutzfläche bei Wohngebäuden b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.4 Maßnahmen zur Verringerung des Energieverlusts der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen

Rz. 9 Zu den duldungspflichtigen Energiesparmaßnahmen gehören auch die Maßnahmen zur wesentlichen Verminderung des Energieverlusts der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen. Der Einbau einer neuen Brennwerttherme mit Warmwasseraufbereitung samt Anschluss an die Warmwasserbereitung anstelle einer Gasetagenheizung aus der Zeit vor 1988 (LG Berlin, Urteil v. 21.12.2021, 63 S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3 Befreiungen

§ 102 Abs. 1 GEG – Befreiungen (1) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden haben auf Antrag des Eigentümers oder Bauherren von den Anforderungen dieses Gesetzes zu befreien, soweit die Ziele dieses Gesetzes durch andere als in diesem Gesetz vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden oder die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.2.1 Kostenamortisation

Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 GEG liegt eine unbillige Härte insbesondere vor, "wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können". Die erforderlichen Investitionen müssen also in einem angemessenen Verhältnis zum Ert...mehr

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wollen Wohnungseigentümer nach über einem Jahrzehnt vom Bauträger Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums erlangen. Mängelrechte Der Vorschussanspruch ist ein Mängelrecht, welches 5 Jahre nach der Abnahme verjährt. Gibt es keine Abnahme, gibt es auch keine Verjährung. Allerdings gibt es ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9 Schaffung neuen Wohnraums

Rz. 57 Bei der mit der Neufassung des früheren § 541b bereits in § 554 Abs. 2 Satz 1 a. F. eingefügten weiteren Alternative der "Schaffung neuen Wohnraums" handelt es sich um die Schaffung neuen Wohnraums durch Anbau, Ausbau, Umbau der Wohnung oder des Hauses (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555b Rn. 153). Vom Mieter zu dulden sind nicht nur Maßnahmen, die den Wohnwert erhöh...mehr

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HeizKV: Ermittlung und Berechnung der Kosten bei verbundenen Anlagen

Zusammenfassung Überblick Wird mit der zentralen Heizanlage zugleich das Warmwasser aufbereitet, spricht man von einer verbundenen Anlage. Bei einer verbundenen Heizanlage entstehen die Gesamtkosten einheitlich. Da jedoch die anteiligen Verbräuche des einzelnen Nutzers an Heizenergie und Warmwasser unterschiedlich ausfallen, muss eine Aufteilung dieser Kosten gemäß § 9 HeizKV...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.1 Kosten der Wasserversorgung

2.1.1 Kosten des Wasserverbrauchs Der Vermieter kann nur die Kosten des tatsächlichen Wasserverbrauchs im Abrechnungszeitraum ansetzen. Unabhängig davon, ob die Wasserkosten als öffentlich-rechtliche Gebühr oder als privatrechtliches Entgelt erhoben werden, kommt es auf die in der Endabrechnung enthaltenen Wasserkosten an. Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören die Kaltwas...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1 Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung

In der Heizkostenabrechnung darf der Vermieter nur die Kosten für die innerhalb eines Abrechnungszeitraums verbrauchten Brennstoffe ansetzen. 1.1.1 Heizölverbrauch Um den Heizölverbrauch eines Abrechnungszeitraums zu errechnen, ist ausdrücklich der Anfangsbestand bei Beginn des Abrechnungszeitraums und der Endbestand bei dessen Ende festzustellen.[1] Der Verbrauch des Heizöls ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.10 Sonstige Kosten

1.10.1 Zusatzmittel Öladditive verhindern Kalkablagerungen und reduzieren die Rußbildung. Diese Zusätze verbessern die Verbrennung und beeinflussen den Wirkungsgrad. Die Kosten für solche Zusätze können umgelegt werden, da sie der Pflege der Anlage dienen. 1.10.2 Fahrtkosten für Zweitfahrten Diese Kosten sind nach der Rechtsprechung nicht umlagefähig.[1] 1.10.3 Versicherungen Ob ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2 Umlagefähige Kosten der Warmwasseranlage

Gemäß § 8 Abs. 2 HeizKV gehören zu den Kosten des Betriebs einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage die Kosten der Wasserversorgung, soweit sie nicht gesondert abgerechnet werden, sowie die Kosten der Wassererwärmung. Generell sind bei den Warmwasserkosten die gleichen Kostenarten umlagefähig wie bei den Heizkosten gemäß § 7 Abs. 2 HeizKV (siehe Kap. 1). Zusätzlich sind je...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.1.3 Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage

Umlagefähig sind die Kosten, die durch den Betrieb eines hauseigenen Brunnens, einer Pumpenanlage oder eines kleinen Wasserwerks entstehen. Hier kann der Vermieter sowohl Stromkosten als auch Wartungskosten ansetzen[1], nicht aber die Reparaturkosten. Ebenfalls umlagefähig sind die Kosten einer Druckerhöhungsanlage, mit deren Hilfe in Hochhäusern der Wasserdruck im Netz des ...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9 Kosten für die Ausstattung zur Verbrauchserfassung samt Eichung, Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsinformationen

Unter der Position "Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung" sind in erster Linie die Ausgaben für die Wärmemessdienstfirmen zu verstehen. Darunter fallen insbesondere die Kosten für das Überwachen der Messgeräte, die Ablesung und ggf. den Austausch der Messampullen bei Verdunstungsheizkostenverteilern und der Batterien bei Wärmezählern und elektronis...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 2.5.6 Kosten der Hausanlage (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 HeizKV)

Hierunter fällt die Wärmelieferung gemäß § 1 Abs. 3 HeizKV. Sind die Kosten der Hausanlage nicht schon im Wärmepreis des Lieferanten enthalten, müsste der Gebäudeeigentümer, dem sie dann entstehen, diese gemäß den Bestimmungen der HeizKV verteilen. Weil es jedoch im Hinblick auf die Gesamtkosten der Wärmeversorgung unwirtschaftlich wäre, lediglich für die Kosten der Hausanla...mehr

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HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.1 Kosten der Zwischenablesung

§ 9b Abs. 1 HeizKV schreibt vor, dass bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung vorzunehmen ist. Nach dem BGH[1] sind die Nutzerwechselgebühr und die Kosten der Zwischenablesung nicht umlagefähige Verwaltungskosten. Eine individualvertragliche Regelung, nach der dem ausziehenden Mieter die Kosten auferlegt werden, ist allerdings nach Auffassung des BGH zulässig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.4 Kosten der Verbrauchsanalyse/Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

Die Verbrauchsanalyse wurde durch die umfangreichen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a HeizKV ersetzt. Diese Informationen gehen über die Verbrauchsanalyse hinaus. Die Nutzer haben künftig statt der Kosten der Verbrauchsanalyse die Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a HeizKV zu tragen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.7 Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss die zentralen Heizanlagen jährlich gemäß §§ 22 und 23 BImSchG daraufhin prüfen, ob die Grenzwerte für Immissionen eingehalten werden. Dabei stellen die Kaminkehrer die Ruß- und Abgaswerte fest. Die Gebührenrechnungen der Kaminkehrer werden dann auf die Nutzer umgelegt. Die Kosten für die Abnahmegebühr des Schornsteinfegers für eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.8 Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Umlagefähig sind die Kosten der Anmietung der Messgeräte. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage dieser Kostenposition mit dem Mieter vereinbart wurde. Werden die Erfassungsgeräte nachträglich gemietet, hängt die Umlagefähigkeit dieser Kosten davon ab, ob zuvor ein Mitteilungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 HeizKV durchgeführt wurde und kein wirksamer Widerspruch erfolgt ist.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.2 Kosten der Wassererwärmung

Hierzu gehören die Kosten für die Aufbereitung des Kaltwassers zu Warmwasser. Erfolgt die Wasserversorgung über eine zentrale Anlage, die nicht mit der Heizungsanlage verbunden ist, ergeben sich die Kosten wie bei den Heizkosten aus den Brennstoffkosten und den Heiznebenkosten. Angesetzt werden können zum Beispiel die Kosten des Betriebsstroms, der Wartung und der Eichkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.1.1 Kosten des Wasserverbrauchs

Der Vermieter kann nur die Kosten des tatsächlichen Wasserverbrauchs im Abrechnungszeitraum ansetzen. Unabhängig davon, ob die Wasserkosten als öffentlich-rechtliche Gebühr oder als privatrechtliches Entgelt erhoben werden, kommt es auf die in der Endabrechnung enthaltenen Wasserkosten an. Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören die Kaltwasserkosten einschließlich der dafü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6 Kosten der Pflege der Anlage und der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit

1.6.1 Wartung Wartungsarbeiten fallen unter den Begriff der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft. Die Wartung der Heizanlage erfolgt regelmäßig durch eine Fachfirma auf Grundlage von Wartungsverträgen. Eine umlagefähige Wartung beinhaltet die Einstellung der Feuerungseinrichtungen, die Überp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.1.4 Kosten für Solaranlage

Tragen eine Solaranlage oder andere erneuerbare Energien zur Erwärmung bei, dürfen für eingesparten Brennstoff keine fiktiven Kosten berechnet werden.[1] Nur tatsächlich entstandene Kosten können umgelegt werden. Umlagefähig sind bei Solaranlagen beispielsweise der Betriebsstrom und die Wartungskosten der Solaranlage. Die Investitionskosten für eine Solaranlage oder eine Wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.4 Kosten des Betriebsstroms

Der Verbrauch an Betriebsstrom für all die Aggregate, von deren Hilfe die Wärmeerzeugung abhängt (Brenner, Umwälzpumpe, Ölpumpe, Regelungssystem, Schaltuhr, Kompressor, Wärmefühler), wird bei größeren Heizungsanlagen durch Zwischenzähler ermittelt. Besonderheiten gelten für die Kosten des Betriebs einer Wärmepumpe (siehe vorstehendes Kap. 1.3). Selbst wenn im Anwesen des Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2 CO2-Kosten (CO2-Aufteilung)

Bereits seit dem 1.1.2021 ist für das Inverkehrbringen von fossilen Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas oder Diesel, sofern nicht bereits das europäische Emissionshandelssystems zur Anwendung kommt, ein sogenannter CO2-Preis (auch CO2-Kosten, CO2-Abgabe) nach dem BEHG zu entrichten. Dieser soll zur sparsamen Verwendung dieser treibhausgasverursachenden Brennstoffe anhalten. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6.3 Kosten der Reinigung der Anlage und des Heizraums

Zu diesem Posten gehören die Reinigung der Kesselheizflächen und des Heizkessels (Entfernen von Verbrennungsrückständen und Wasserablagerungen), insbesondere das Auswechseln kleinerer Teile, der Austausch des Filtersatzes, das Zerlegen und Zusammenbauen des Ölbrenners sowie erforderliche Dichtungen. Die Reinigung des Heizraums wird vornehmlich bei Koks- oder Kohleheizungen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.3 Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms

Wird vom Vermieter eine monovalente Wärmepumpe betrieben, so ist auch der sog. Heizstrom umlagefähig. Ab dem 1.10.2024 wird dies in § 7 Abs. 2 HeizKV n. F. deutlich, wonach zu den Kosten des Betriebs der Heizungsanlage auch die "Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms" gehören. Bisher fallen diese Kosten unter die "Kosten des verbrauchten Brennstoffs und ihrer Lief...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat / 5 Kosten der Betriebsratstätigkeit

Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten (Kommentare zum BetrVG, Schreibpapier, Reisen zum Arbeitsgericht oder zu Gesamtbetriebsratssitzungen) trägt der Arbeitgeber, der auch im erforderlichen Umfang Räume, Informations- und Kommunikationstechnik, Büropersonal und sachliche Mittel zur Verfügung stellt.[1] Zu diesen Kosten gehören auch die Kosten für den Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.9.3 Kosten der Eichserviceverträge

Schließt der Gebäudeeigentümer mit der Messdienstfirma einen Eichservicevertrag ab, wonach die Firma verpflichtet ist, jeweils bei Eichfälligkeit die Messgeräte durch neu geeichte Austauschgeräte zu ersetzen, kann er die damit verbundenen Kosten auf die Nutzer umlegen.[1] Handelt es sich aber um einen Vollwartungsvertrag, bei dem die Firma nicht nur die regelmäßige Wartung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Anwendung der versc... / 1 Aufteilung der Heizkosten in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten

Zitat § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizKV regelt die Aufteilung der gesamten Heizungsbetriebskosten einer zentralen Heizungsanlage in Grundkosten und Verbrauchskosten. Ein Grundkostenanteil ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 2.1.4 Kosten des Betriebs einer Wasseraufbereitungsanlage

Sowohl das vom örtlichen Wasserversorgungsunternehmen als auch das von der hauseigenen Anlage gelieferte Wasser kann Inhaltsstoffe enthalten, die eine Behandlung erfordern. In den meisten Fällen muss gegen Kalk, der den Wasserleitungen und den Elektrogeräten der Nutzer schadet, vorgegangen werden. Mit der Wasseraufbereitungsanlage lassen sich starke Verkalkungen verringern. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.5 Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage

Grundsätzlich fallen bei allen Heizungsanlagen Bedienkosten (Lohn und Sozialabgaben) an. Bei halb- oder vollautomatischen Heizungsanlagen, die mit Öl, Gas oder Strom betrieben werden, entstehen teilweise nur geringe Bedienkosten. Die vollautomatischen Heizanlagen erfordern eine gelegentliche Funktionskontrolle mit äußerst geringem Aufwand, während die halbautomatischen Anlag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ermittlung und Bere... / Zusammenfassung

Überblick Wird mit der zentralen Heizanlage zugleich das Warmwasser aufbereitet, spricht man von einer verbundenen Anlage. Bei einer verbundenen Heizanlage entstehen die Gesamtkosten einheitlich. Da jedoch die anteiligen Verbräuche des einzelnen Nutzers an Heizenergie und Warmwasser unterschiedlich ausfallen, muss eine Aufteilung dieser Kosten gemäß § 9 HeizKV vorgenommen we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.2.1 Zwischenablesung

Bei einem Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums muss der Gebäudeeigentümer die Verbrauchserfassungsgeräte ablesen, um die Verbrauchsanteile des alten und des neuen Mieters bestimmen zu können (§ 9b Abs. 1 HeizKV). Auch bei mehreren Nutzerwechseln während einer Abrechnungsperiode ist jedes Mal eine Zwischenablesung erforderlich. Diese Ablesung muss nicht zwingend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / Zusammenfassung

Überblick Zweck der Heizkostenverordnung ist es, dem Nutzer oder Verbraucher vor Augen zu führen, wie hoch sein Energieverbrauch im Hinblick auf die Versorgung mit Wärme und Warmwasser ist. Die Heizkostenverordnung soll sicherstellen, dass ein Nutzer durch sein Verhalten seinen Energieverbrauch und damit die Kosten beeinflussen kann. Deshalb gibt sie – anders als es bei den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.4 Einschränkung des Ersatzverfahrens (§ 9a Abs. 2 HeizKV)

Das Ersatzverfahren nach § 9a Abs. 1 HeizKV greift auch dann nicht, wenn die Verbrauchserfassung für mehr als 25 % der gesamten Wohnfläche bzw. Nutzfläche oder des umbauten Raums nicht erfolgen kann. Ein Ersatzverfahren ist dann unmöglich. Da aber dennoch Warmwasser oder Wärme von den Nutzern verbraucht wurde, stellt sich die Frage, wie die Verbräuche und letztendlich die Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.2.3 Verfahren nach § 9b Abs. 3 HeizKV

Wenn die Zwischenablesung nach Abs. 1 nicht möglich ist, wird das Verfahren nach Abs. 3 angewendet. Danach sind sämtliche zu verteilenden Kosten einer Einheit nach dem Verfahren in Abs. 2, der für den Festkostenanteil gilt, aufzuteilen. Für die Wärmekosten gilt eine Zuordnung nach Gradtagen oder die zeitanteilige Verteilung. Die Kosten für die Warmwasserversorgung sind ledig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ermittlung und Bere... / 1 Kostentrennung

§ 9 HeizKV gilt sowohl für verbundene Anlagen mit einem Heizkessel (ab dem 1.10.2024: mit einer Wärmepumpe) als auch für die Lieferung von Fernwärme und Warmwasser über eine verbundene Anlage. Achtung Ab dem 1.10.2024 werden monovalente Wärmepumpen im Rahmen verbundener Anlagen grundsätzlich der Fernwärme gleichgestellt.[1] Zur Ermittlung der reinen Heizkosten bei einer verbun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.6 Zusammenfassung

Die in § 9a HeizKV genannten Ersatzverfahren ermöglichen die Ermittlung des Verbrauchs, wenn eine Erfassung nicht möglich ist. Auf Grundlage der so ermittelten Verbräuche kann dann die Heiz- und/oder Warmwasserabrechnung erstellt werden. Dabei handelt es sich um eine verbrauchsabhängige Abrechnung im Sinne der Heizkostenverordnung, sodass nach herrschender Meinung ein Kürzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Ermittlung und Bere... / 2.2 Ausnahmen von der Einbaupflicht

§ 9 Abs. 2 Satz 2 HeizKV sieht eine Ausnahme von der Erfassung mit Wärmezählern vor, wenn die Messung der Wärmemenge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist. Nur in solchen Fällen dürfen die Kosten mit den Formeln rechnerisch getrennt werden. Ein entscheidender Gesichtspunkt bei der Bestimmung des unverhältnismäßig hohen Aufwands ist die Größe des Gebäudes. Bei kleinere...mehr