Fachbeiträge & Kommentare zu Partnerschaft

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FF 05/2021, Erneute Zeugenv... / 2 Anmerkung

1. Erneute Beweisaufnahme in zweiter Instanz Ein Verfahrensfehler, wie er klarer kaum sein kann: Das OLG Frankfurt als Berufungsgericht hatte in Abänderung der Entscheidung der Vorinstanz ohne erneute Beweisaufnahme dem Verlangen der Klägerin nach Rückgewähr in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geleisteter Zahlungen stattgegeben und sich dabei u.a. auf die Aussage einer...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Gegenüber wem bestehen die Verpflichtungen, die’verletzt werden müssen?

Es ist gesetzlich geregelt, dass das Pflichtteilsrecht des Erben entfallen kann, wenn er die familienrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Erblasser oder den Familienangehörigen des Erblassers nicht im Wesentlichen erfüllt (türk. ZGB Art. 510 (b)). In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu bestimmen, wer in diesem Kreis der Familienangehörigen zu erwähnen ist. Da die Verl...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Abstammung

OLG Celle, Vorlagebeschl. v. 24.3.2021 – 21 UF 146/20 1. § 1592 BGB ermöglicht nicht die abstammungsrechtliche Zuordnung eines zweiten Elternteils, wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen geboren wird, und ist aus diesem Grund mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. 2. Zugleich ist das Grundrecht des betroffenen Kindes aus Art. 2...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / V. Voreheliche "Schwiegereltern"zuwendungen

Denkbar ist auch, dass die voreheliche Zuwendung nicht von einem Partner an den anderen erfolgt, sondern von den Eltern eines Partners an einen oder beide Partner. Zur Vereinfachung soll hierfür der – nicht ganz korrekte – Begriff der Schwiegerelternzuwendung verwendet werden. Schon die juristische Vita der "echten“ Schwiegerelternschenkung ist höchst wechselhaft.[74] Nach ak...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.1 Hinterbliebener Ehegatte oder Lebenspartner (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 16 Die Beitragsfreiheit setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte oder (ab 1.1.2012) Lebenspartner schon Rente bezogen und als Rentenbezieher nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 oder 12 krankenversicherungspflichtig war. Einbezogen sind auch die zuvor nach § 5 Abs. 1 Nr. 11a krankenversicherten Rentner, da es sich in soweit lediglich um besondere Vorversicherungszeiten im Verhältni...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Allgemeiner Gerichtsstand

Rn 9 Der allgemeine Gerichtsstand wird gem. § 4, §§ 13–19 ZPO bestimmt. Danach ist der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person deren Wohnsitz im Inland (§ 13 ZPO). Unter dem Wohnsitz (§§ 7 ff. BGB) ist der räumliche Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse zu verstehen.[22] Dabei kommt einer Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt nur eine Indizwirkung zu, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.2 Unentgeltliche Beratung und Werbung

Üblich ist es für viele Steuerberater, mittels Mandantenrundbriefen oder über die Website bestehende und potenzielle Mandanten unentgeltlich als Werbemaßnahme über steuerliche Änderungen zu informieren. Die Wiedergabe interessanter Urteile aus dem Rechtsbereich und allgemeine Hinweise zu rechtlich günstigen Gestaltungen sind dem Steuerberater erlaubt, weil es sich hierbei ni...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das Erleben von Extremereig... / 3 Epidemiologische Befunde

Die Mehrheit der Bevölkerung wird mindestens einmal in ihrem Leben mit einem traumatischen Ereignis konfrontiert (60–89 %). Das häufigste Trauma ist der plötzliche Tod nahe stehender Menschen (60 %). Nur ein geringer Teil der Betroffenen entwickelt eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).[1] Männer werden häufiger mit traumatischen Situationen konfrontiert als Frauen (61...mehr

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Corporate Digital Responsib... / 10 Jetzt mit CDR beginnen

CDR könnte bei all den zusätzlichen Belastungen durch die digitale Transformation als weiterer "Bremsklotz" eingeschätzt werden. Das ist nicht der Fall: CDR beschleunigt die Transformation, denn sie thematisiert vorhandene und aktuell oft unterschätzte Barrieren und sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Denjenigen Steuerberatern, die die Zukunft ihrer Kanzlei in einem datenba...mehr

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FF 01/2021, Auskunft zum Ve... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind Eheleute, zwischen denen ein Scheidungsverbundverfahren rechtshängig ist. Sie streiten über die Festsetzung von Zwangsmitteln, um die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) zur Erteilung von Auskünften zum Versorgungsausgleich anzuhalten. [2] Der Scheidungsantrag des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) vom 15.1.2018 wurde der Ehefrau am...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Beschwerdeberechtigung

Rn 17 Wer zur Einlegung der sofortigen Beschwerde berechtigt ist, ergibt sich grundsätzlich aus der jeweils konkreten Bestimmung der InsO, die die Anfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidung vorsieht. Soweit kein ausdrücklicher Adressat für das Beschwerderecht genannt ist, ergibt sich die Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde aus der Beschwer des Beschwerdeführers. Die ...mehr

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IT-Kosten senken und Leistu... / 6 Vertragsgestaltung sorgfältig vorbereiten

Für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Gestaltung des Vertragswerks entscheidend. Kernelement von Cloud und ASP-Verträgen sind sogenannte Service-Level-Agreements (SLAs), die die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien detailliert regeln. Beispiele für Punkte, die geregelt werden sollten, sind: Leistungsumfang (z. B. Auswahl und Beschreibung der Pr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Die derzeit geltende Fassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] wurde durch folgende Gesetze geändert: 1. Einführungsgesetz zur Abgabenordnung [3] 2. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands und der Vereinbarung vom 18. Septem...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] 2. Hinsichtlich der Schmerzensgeldfestsetzung hat sich der Senat von den nachstehenden Überlegungen leiten lassen. [28] Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes...mehr

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Finnland / b) Bestehende Ehe/Registrierte Partnerschaft

Rz. 4 Nach § 6 AL darf die Ehe nicht geschlossen werden, wenn eine vorherige Ehe noch besteht. Eine bestehende gleichgeschlechtliche Partnerschaft nach dem Gesetz über die registrierte Partnerschaft (RekParL) ist gem. § 6 AL ebenfalls ein Ehehindernis, unabhängig davon, ob diese gleichgeschlechtliche Partnerschaft in Finnland oder in einem anderen Staat registriert ist.[3]mehr

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Schweiz / I. Allgemeines und Begründung der Partnerschaft

Rz. 141 Seit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1.1.2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung offiziell anerkennen lassen.[225] In diesem Fall lautet ihr Zivilstand "in eingetragener Partnerschaft" (Art. 2 Abs. 3 PartG). Die eingetragene Partnerschaft lehnt sich zwar manchenorts an die Ehe an, in anderen Bereichen sind aber bewusst eigene Lösungen g...mehr

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Niederlande / II. Begründung der registrierten Partnerschaft

Rz. 146 Nach Art. 1:80a Abs. 6 BW sind die Art. 1:31, 32, 35–39 und 41 BW auf die Registrierung der Partnerschaft entsprechend anzuwenden. Wer eine registrierte Partnerschaft eingehen will, muss dies beim Standesbeamten beantragen. Das kann auch digital geschehen. Bezüglich der vor dem Antrag dem Standesbeamten zu übergebenden Unterlagen ist Art. 1:44 BW zur Gänze anzuwenden...mehr

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Niederlande / V. Kollisionsrecht der registrierten Partnerschaft

Rz. 152 Zum Kollisionsrecht der registrierten Partnerschaft siehe § 2 Rdn 381 ff. in diesem Werk und Veerle Van Den Eeckhout, Onder het zwaard van Damocles, Tijdschrift FJR, 2005, S. 9 ff. und die EU Partnerschaftsverordnung, 2016/1104.[192] Siehe auch Art. 10:61–92 BW.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / F. Convivenza (nicht eingetragene Partnerschaft/nichteheliche Lebensgemeinschaft)

I. Zulässigkeit und Wirkungen Rz. 258 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft (convivenza) war in Italien nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Die analoge Heranziehung ehe- und familienrechtlicher Regelungen fand ihre Grenze sowohl in der Privatautonomie der Parteien, die gerade keine Ehe schließen wollten, als auch im verfassungsrechtlich in Art. 29 Cost. verbürgten Schutz vo...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / IV. Sozialrechtliche und fiskalische Vorteile der eingetragenen Partnerschaft

1. Soziale Vorteile Rz. 91 Falls nicht beide Partner berufstätig und somit krankenversichert sind, so gilt derjenige, der den Haushalt führt und ggf. die Kinder erzieht, durch seinen Partner als mitversichert und kann bei Krankheit die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Der mitversicherte Partner wird also einem Ehegatten gleichgestellt, der nicht selbst als Beru...mehr

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Schweiz / E. Eingetragene Partnerschaft

I. Allgemeines und Begründung der Partnerschaft Rz. 141 Seit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1.1.2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung offiziell anerkennen lassen.[225] In diesem Fall lautet ihr Zivilstand "in eingetragener Partnerschaft" (Art. 2 Abs. 3 PartG). Die eingetragene Partnerschaft lehnt sich zwar manchenorts an die Ehe an, in andere...mehr

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Belgien / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und registrierte Partnerschaft

I. Freie Lebensgemeinschaft Rz. 163 Die freie Lebensgemeinschaft ist in Belgien gesetzlich nicht geregelt. Eine analoge Anwendung des Eherechts auf diese Lebensgemeinschaften ist ausgeschlossen.[209] Die freie Lebensgemeinschaft hat keinerlei rechtliche Folgen hinsichtlich der persönlichen Beziehungen zwischen den Partnern. Ähnliche Pflichten wie bei Ehepartnern entstehen nic...mehr

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Niederlande / E. Registrierte Partnerschaft

I. Allgemeines, Statistik Rz. 142 Am 1.4.2001 wurde Personen desselben Geschlechts die Eheschließung ermöglicht;[176] bis dahin war die Ehe in den Niederlanden zwei Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten. Die registrierte Partnerschaft stellt neben der Ehe einen neuen Zivilstand dar seit ihrer Einführung am 1.1.1998.[177] Rz. 143 Anzahl der Eheschließungen: [178] 2001, ...mehr

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Österreich / F. Nichteheliche Partnerschaft

Rz. 247 Im österreichischen Recht gibt es vorläufig keine gesetzliche Regelung der nichtehelichen Partnerschaft.[384] Aus Gründen des sozialen Schutzes Schwächerer nehmen aber unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen auf die Lebensgemeinschaft als Tatbestandsmerkmal Bezug. Die Judikatur geht von einer Lebensgemeinschaft aus, wenn eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgeme...mehr

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Niederlande / IV. Auflösung

Rz. 149 Entsprechend den Bestimmungen des 2. Kapitels des 18. Titels (Art. 1:80c jo. 149 BW) wird – wie bei der Ehe – auch die Partnerschaft sowohl durch den Tod als auch durch Verschollenheit eines Partners und einer daraufffolgenden, neuen registrierten Partnerschaft oder Ehe des anderen Partners beendet. Weiterhin kann die registrierte Partnerschaft auf Antrag eines Partn...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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Österreich / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 242 Die Geschlechtsverschiedenheit der Partner als Eheelement und Voraussetzung für die Eingehung einer Ehe ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben worden, sodass seit 1.1.2019 sowohl zwei verschieden- als auch zwei gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe schließen können.[375] Lässt ein Ehegatte nach der Eheschließung eine Ges...mehr

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Schweiz / IV. Internationales Recht

Rz. 151 Gemäß Art. 65a IPRG sind die Vorschriften über das Eherecht grundsätzlich auch auf die eingetragene Partnerschaft sinngemäß anzuwenden. Die Verweisung erfasst die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Partner, das Vermögensrecht und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.[235] Um zu verhindern, dass infolge der no...mehr

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Slowenien / III. Übergangsvorschriften

Rz. 84 Ab dem Anwendungsbeginn des PGemG am 24.2.2017 war das Gesetz über die Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (RgPG)[119] noch sechs Monate (somit bis zum 24.8.2017) anzuwenden (Art. 5 Abs. 1 PGemG). Eine registrierte Partnerschaft nach dem RgPG ist eine Gemeinschaft zweier Frauen oder Männer, die ihre Gemeinschaft vor dem zuständigen Organ (Verwaltu...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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Niederlande / III. Rechtsfolgen

Rz. 148 Durch die registrierte Partnerschaft entsteht – wie bei der Ehe – zwischen dem einen Partner und den Blutsverwandten des anderen Partners eine Schwägerschaft nach Maßgabe von Art. 1:3 Abs. 2 BW.[184] Auch hinsichtlich des Rechts zum Gebrauch des Geburtsnamens des anderen sind registrierte Partner Verheirateten gleichgestellt (Art. 1:9 BW). Die Titel 6–8 von Buch 1 BW...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Beschränkte Rechtswahlmöglichkeiten

Rz. 119 Die Ehegatten oder künftigen Ehegatten/Partner oder künftigen Partner können nach Art. 22 Abs. 1 der VOen das auf ihren ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen ihrer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht durch Vereinbarung selbst bestimmen oder ändern (Vorrang der subjektiven Anknüpfung), sofern es sich dabei um das Recht eines der folgenden Staa...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Auflösung/Scheidung

Rz. 249 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erfolgt automatisch:mehr

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Dänemark / II. Rechtsfolgen

Rz. 160 Die registrierte Partnerschaft hat grundsätzlich dieselben Rechtswirkungen wie die Eingehung einer Ehe. Die Regelungen der dänischen Gesetzgebung, die die Ehe und Ehegatten behandeln, sind entsprechend auf die eingetragene Partnerschaft und die registrierten Partner anzuwenden. Ausnahmen von der Gleichstellung bestehen seit dem 1.7.2010 auch nicht mehr in Bezug auf A...mehr

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Dänemark / I. Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 158 Die registrierte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft wurde in Dänemark bereits im Jahre 1989 als weltweit erstem Staat mit dem Gesetz über die registrierte (Lebens-)Partnerschaft (lov om registreret partnerskab [115] eingeführt. Die Eingehung einer registrierten Partnerschaft konnte im Gegensatz zur Trauung nicht kirchlich erfolgen. Es war aber möglich, im Nachga...mehr

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Tschechische Republik / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 103 Gleichgeschlechtliche Partner können seit dem 1.7.2006 ihre Partnerschaft registrieren lassen.[77] Voraussetzung für die Eintragung der Partnerschaft ist, dass mindestens ein Partner die tschechische Staatsangehörigkeit hat, beide Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und keiner von ihnen in einer Ehe oder in einer bereits registrierten...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 10. Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 131 Das nach den VOen auf den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht regelt nach Art. 27 der VOen "unter anderem" (d.h. nicht abschließend – sog. benannte Bereiche)[204]mehr

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Schweiz / III. Auflösung

Rz. 149 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist nur gestützt auf ein entsprechendes Gestaltungsurteil möglich. Wie im Scheidungsrecht ist einerseits eine Auflösung auf gemeinsames Begehren, begleitet von einer vollständigen oder einer Teilvereinbarung, sowie die Auflösung auf Klage – im Unterschied zur Ehe allerdings bereits nach einem Getrenntleben von einem Jahr ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Das mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendende Recht

Rz. 125 Anknüpfungsleiter des Art. 26 der VOen: Die VOen unterscheiden sich voneinander in Bezug auf die Anknüpfungsleiter bei der Bestimmung des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts. Wird keine Rechtswahl getroffen, so bestehen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts mit den tatsächlichen Lebensumständen des Paa...mehr

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Niederlande / I. Allgemeines, Statistik

Rz. 142 Am 1.4.2001 wurde Personen desselben Geschlechts die Eheschließung ermöglicht;[176] bis dahin war die Ehe in den Niederlanden zwei Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten. Die registrierte Partnerschaft stellt neben der Ehe einen neuen Zivilstand dar seit ihrer Einführung am 1.1.1998.[177] Rz. 143 Anzahl der Eheschließungen: [178] 2001, als 80.000 Hetero-Paare u...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / I. Allgemeines

Rz. 88 Eingetragene Lebenspartnerschaften sind in Luxemburg durch das abgeänderte Gesetz vom 9.7.2004 eingeführt worden. Es betrifft sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle Partnerschaften. Als Partnerschaft im Sinne dieses Gesetzes gilt das Zusammenleben von zwei Personen, gleich welchen Geschlechts, die eine diesbezügliche Erklärung vor dem zuständigen Standesbeamten a...mehr

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Großbritannien: England und... / E. Lebenspartnerschaft

Rz. 104 Mit Wirkung vom 5.12.2005 wurde der Civil Partnership Act (CPA) 2004 für das gesamte Vereinigte Königreich in Kraft gesetzt. Diese Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership) war ursprünglich gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Seit dem 2.12.2019 können nunmehr auch Paare unterschiedlichen Geschlechts eine eingetragene Lebenspartnerschaft ei...mehr

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Großbritannien: Schottland / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 21 Neben der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership), deren Rechtsfolgen im gesamten Vereinigten Königreich vollständig an die der Ehe angeglichen wurden, hat Schottland auch Regelungen zum Vermögensausgleich zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaften (cohabitation) gesetzlich eingeführt.[31] Voraussetzung für entsprechende Gerichtsanordnungen ist grundsä...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Form und Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung

Rz. 121 Formgültigkeit: Eine Rechtswahlvereinbarung nach Art. 22 der VOen bedarf gem. Art. 23 Abs. 1 S. 1 der VOen der Schriftform. Sie ist zu datieren und von beiden Ehegatten/Partnern zu unterzeichnen: qualifizierte Schriftform als europäische Mindestanforderung.[188] Art. 23 Abs. 1 S. 2 der VOen stellt elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Ver...mehr

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Finnland / 3. Folgen einer Eheschließung trotz Vorliegens von Ehehindernissen

Rz. 6 Sofern trotz Vorliegens von Ehehindernissen der Standesbeamte die Trauung vorgenommen hat, ist gem. § 27 AL auf Antrag eines oder beider Ehegatten die Scheidung ohne Bedenkzeit auszusprechen. Des Weiteren kann die Scheidung auch seitens der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27 AL beantragt werden. Sofern einer der Ehegatten bei Eheschließung no...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Gesetzlich neu begründete Rechte

Rz. 262 Der Gesetzgeber räumt dem Lebenspartner Informations- und Auskunftsrechte in Gesundheitsangelegenheiten ein. Es besteht die Möglichkeit, dem Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Rz. 263 Endet die Partnerschaft, hat der bedürftige Partner Anspruch auf den Mindestunterhalt (sog. alimenti). Der Unterhalt ist nach der Dauer der Partnerschaft und gemäß den Kri...mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Qualifikation

Rz. 331 Die oben aufgefächerte Vielfalt von neuartigen Rechtsformen wirft in Deutschland kollisionsrechtliche Qualifikationsprobleme auf. Als kodifizierte Kollisionsnormen stehen Art. 13 EGBGB (Ehe) und Art. 17b EGBGB (Eingetragene Lebenspartnerschaft) zur Verfügung. Damit ergeben sich für die kollisionsrechtliche Behandlung grundsätzlich vier Optionen: die unmittelbare Zuor...mehr

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Dänemark / 1. Die einzelnen materiellen Voraussetzungen

Rz. 1 Die materiellen Voraussetzungen für die Eheschließung finden sich im 1. Kapitel des Gesetzes über die Eingehung und Auflösung der Ehe (lov om ægteskabs indgåelse og opløsning; im Folgenden ÆL).[1] Nach § 2 dürfen Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, keine Ehe eingehen. Das Verbot einer Minderjährigenehe ist absolut. Die früher bestehende Dispens...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / V. Auflösung der Lebenspartnerschaft

Rz. 93 Die Auflösung der Partnerschaft erfolgt automatisch durch die Heirat oder den Tod eines Partners sowie in dem Falle, dass die Partner im Einvernehmen oder einseitig beschließen, das Zusammenleben zu beenden. Diese Beendigung erfolgt vor dem Standesbeamten, bei dem die Beurkundung der Partnerschaft stattgefunden hat. Grundsätzlich beendet diese Auflösung auch alle Rech...mehr

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Österreich / I. Abstammung

Rz. 251 Das österreichische Abstammungsrecht erfuhr im Zuge des Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetzes 2004 (FamErbRÄG 2004)[390] tiefgreifende Veränderungen; das gesamte Abstammungsverfahren wurde damals in das Außerstreitverfahren verlagert. Das KindNamRÄG[391] 2013 hat eine weitgehende Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder bewirkt und die Begriffe "ehelich" u...mehr