Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 3 Testament für Patchwork... / G. Regelung bei gleichzeitigem Versterben (Katastrophenklausel)

Rz. 57 Unter Katastrophenklausel versteht man eine Regelung für den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Gleichzeitiges Versterben bedeutet an sich im gleichen Augenblick. In den Fällen, in denen nicht bewiesen werden kann, welcher der beiden Ehegatten zuerst verstorben ist, wird gem. § 11 VerschG vermutet, dass sie gleichzeitig verstorben sind. Versterben d...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Lösungsvariante: Pflichtteilsverzicht

Rz. 9 Um im obigen Beispielfall das unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, wäre es möglich, mit den Abkömmlingen jeweils einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) abzuschließen. Selbstverständlich eignet sich diese Variante nur, wenn sich alle Kinder zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags bereit erklären. Im Gegenzug wollen diese häufi...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Güterstandsschaukel

Rz. 94 Eine weitere Variante, um die Pflichtteilsansprüche zu reduzieren, kann darin bestehen, dass die Ehegatten per Ehevertrag in den Güterstand der Gütertrennung wechseln. Dadurch wird kraft Gesetzes ein Zugewinnausgleichsanspruch ausgelöst (§§ 1372, 1378 Abs. 3 S. 1 BGB). Diese Konstruktion nennt man "Güterstandsschaukel". Die Vermögenswerte, die durch den Wechsel übertra...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 1. Lebzeitige Vermögensverschiebungen

Rz. 68 Um zu verhindern, dass der Erblasser noch am Sterbebett durch Schenkungen an dritte Personen den Nachlass aushöhlt, hat der Gesetzgeber den Pflichtteilsergänzungsanspruch in § 2325 BGB normiert. Vereinfacht ausgedrückt wird alles das, was der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Ableben weggeschenkt hat, fiktiv wieder in den Nachlass gezogen. Man tut so, als ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / h) Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 82 Bei Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall erwirbt der Begünstigte mit Eintritt des Erbfalls einen direkten Leistungsanspruch gegen den Versprechenden. Bei Lebensversicherungen ist der Versprechende das Versicherungsunternehmen, bei Sparkonten zugunsten Dritter auf den Todesfall die Bank. Im Rahmen dieser Gestaltungen drängen sich gerade im Hinblick auf den Pfli...mehr

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ZErb 01/2024, Familienrecht

Durch die Wahl des Güterstandes sowie Vornahme bestimmter familienrechtlicher Regelungen können sowohl Pflichtteilsansprüche als auch die Erbschaftssteuerbelastung reduziert werden. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Rechtsnatur und Grundsätze der Vermächtnislösung

Rz. 138 Der Nachlass geht zunächst auf einen Vollerben über. Der Vermächtnisnehmer erwirbt erst zu einem vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf den vermachten Gegenstand (§§ 2177, 2174 BGB).[208] Dies stellt eine abweichende Regelung zu § 2176 BGB dar. Im Gegensatz zu dem Vermögen ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 1. Problem der Pflichtteilsberechtigung einseitiger Abkömmlinge

Rz. 8 Zu beachten gilt es hierbei freilich, dass Kinder, die nur von einem Ehegatten abstammen, nur bei dessen Tod pflichtteilsberechtigt sind. Beispiel Ehemann A und Ehefrau B sind in zweiter Ehe miteinander im gesetzlichen Güterstand verheiratet. A hat aus erster Ehe drei Kinder C, D und E mitgebracht. B bringt ein Kind F mit in die Ehe. Im Rahmen eines Berliner Testaments ...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 4. Quotenminderung durch Schaffung weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 95 Eine weitere Möglichkeit den Pflichtteilsanspruch zu minimieren, besteht darin, weitere Pflichtteilsberechtigte zu schaffen. Neue Pflichtteilsberechtigte sollten allerdings keinem bereits existenten Familienstamm angehören, sondern müssen zwingend einen neuen bilden. Die Geburt von Enkelkindern hat keinerlei pflichtteilsreduzierende Wirkung. Gerade bei Patchworkfamilie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / hh) Österreich

Rz. 404 Nach österreichischem Recht können öffentliche Testamente vom Gericht oder Notar durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer vom Testator eigenhändig unterschriebenen Urkunde errichtet werden, §§ 587 ff. ABGB, 70 ff. Notariatsordnung. Rz. 405 Beim gerichtlichen Testament müssen der Richter und eine zweite beeidete Gerichtsperson, z.B. ein Schriftführer, mitwirken.[1...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / III. Minimierung des Pflichtteils-/Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 67 Eine andere Variante Pflichtteilsansprüche zu umgehen bzw. wenigstes zu reduzieren ist darauf angelegt, den zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs maßgeblichen Wert des Nachlasses (§ 2311 BGB) zu verringern. 1. Lebzeitige Vermögensverschiebungen Rz. 68 Um zu verhindern, dass der Erblasser noch am Sterbebett durch Schenkungen an dritte Personen den Nachlass aushöhlt, h...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Schenkungen unter Nutzungsvorbehalt

Rz. 73 Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Zehnjahresfrist grundsätzlich erst mit der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1BGB)[111] zu laufen. Besonderheiten sind allerdings zu beachten, wenn das Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts übertragen wird. Häufig behält sich gerade bei Grundstücksschenkungen der Erblasser einen ...mehr

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ZErb 01/2024, Anwaltformulare Erbrecht

Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.), 7. Auflage, 2023 2.500 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-134-6 Nun liegt das Standardwerk der Anwaltformulare im Erbrecht in 7. Auflage mit Stand der Rechtsprechung zum 1.2.2023 vor. Das Werk beinhaltet 600 Muster und Formulare und deckt sämtliche Bereiche erbrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten für den Rechtsanwalt ab. Die Ausführu...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / B. Regelungsziele beim Geschiedenentestament

Rz. 19 Ehen werden bekanntlich im Himmel geschlossen und auf der Erde geschieden. Haben geschiedene Ehegatten gemeinsame Abkömmlinge, dann besteht die Gefahr, dass ein Ehegatte über die gemeinsamen Kinder am Nachlass des geschiedenen Ehegatten partizipiert. So kann der frühere Ehegatte die gemeinsamen Kinder von Gesetzes wegen beerben, wenn die Kinder selbst keine Abkömmling...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / f) Anstandsschenkungen nach § 2330 BGB

Rz. 79 Pflicht- und Anstandsschenkungen gem. § 2330 BGB unterliegen nicht der Pflichtteilsergänzung, weil ihnen eine moralische Verpflichtung zugrunde liegt. Zu Anstandsschenkungen zählen kleinere Zuwendungen zu bestimmten Tagen, wie Geburtstag, Weihnachten, Ostern etc., oder zu besonderen Anlässen, wie Hochzeit, Geburt oder Abitur usw.[131] Bei Beurteilung der Frage, ob eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Weitere Einzelfälle

Rz. 124 Der Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung eines befreiten Vorerben ist regelmäßig nicht im Urkundsbeweis nach § 29 Abs. 1 S. 2 GBO zu erbringen (siehe auch Rdn 115).[309] Vor diesem Hintergrund können auch Beweise, insbesondere Urkunden, verwendet werden, die nicht in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form vorliegen, so dass vor allem Wertgutachten heran...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Erwerbsvorgänge

Rz. 13 Anders als bei der Einkommensteuer, die den Erbanfall grds. als steuerneutral behandelt und eventuelle Einkünfterealisierungen in erster Linie im Bereich der Erbauseinandersetzung annimmt, unterliegt der Erbschaftsteuer gerade der unentgeltliche Erwerb von Todes wegen. Die Erbauseinandersetzung als solche ist grds. steuerneutral, weil der Erwerbstatbestand "Erwerb dur...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ausgleich des Zugewinns im Todesfall

Rz. 12 Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Damit ist der Zugewinn pauschal abgegolten, unabhängig von der Entstehung eines tatsächlichen Zugewinns. Die Erhöhung tritt also auch dann ein, wenn nur der überlebende Ehegatte Zugewinn erzielt hat.[17] Sie führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Kinderpflichtteile. Zuwe...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VI. Nachvermächtnis

Rz. 154 Bei einem Geschiedenentestament muss sich der Erblasser darüber im Klaren sein, dass der unerwünschte Personenkreis auch über einen Vermächtnisnehmer an seiner Erbschaft teilhaben kann. Mangels weiterer Anordnungen wird der Bedachte mit der Erfüllung des Vermächtnisses unbeschränkter Eigentümer der ihm vermachten Gegenstände. Infolgedessen kann er hierüber frei verfü...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / C. Entzug des Verwaltungsrechts

Rz. 3 Nach § 1638 BGB kann der Erblasser das elterliche Vermögenssorgerecht für Vermögensteile, die aus einem Nachlass stammen, sei es in der Form der Erbeinsetzung, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils, ausschließen[1] und dadurch verhindern, dass diese Vermögensteile durch den geschiedene Ehegatten verwaltet werden. Es handelt sich insoweit um eine familienrechtliche A...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / 2. Vorempfänge ("fiktives Vermögen")

Rz. 17 Es ist für den Berater unerlässlich, exakt festzustellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten bzw. Ex-Ehegatten oder an Dritte vorgenommen hat. Zum einen spielen diese Vorempfänge im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge möglicherweise unter Abkömmlingen auszugleichen (§§ 2050...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / I. Grundsätzliches

Rz. 23 Das häufigste Gestaltungsmittel zur Erreichung der oben genannten Ziele ist die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft. Es wird ein Sondervermögen geschaffen, das streng vom Eigenvermögen des Vorerben getrennt ist und der Testierfreiheit des Vorerben entzogen ist. Das Sondervermögen kann nicht an die Erben des Vorerben fallen und auch nicht zur Berechnung von Pflichttei...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus den vorstehenden Ausführungen wird deutlich, dass eine Absicherung des überlebenden Lebensgefährten über den Tod des Erstversterbenden hinaus mangels gesetzlichen Erbrechts nur rechtsgeschäftlich erfolgen kann, sei es durch Verfügung von Todes wegen, sei es durch Rechtsgeschäft unter Lebenden (z.B. Einräumung eines Wohnrechts, Vertrag zugunsten Dritter, insbesonder...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / a. Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses findet sich in § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Nach dieser Norm kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben verlangen, dass das vom Erben nach § 260 BGB vorzulegende Verzeichnis zur Bestandsaufnahme über den Nachlass von einem Notar aufgenommen wird. Das Recht auf die amtliche Aufnahme eines Verzeic...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Ermittlung der Gestaltungsziele des Erblassers

Rz. 19 Die Wünsche und Absichten des Mandanten sind mit diesem ganz konkret herauszuarbeiten und festzuhalten. Praxistipp Der Wille des Mandanten ist das Maß aller Dinge für den Berater! In aller Regel stehen für den Mandanten nachstehende Kriterien im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung:mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / III. Pflichtteilsstrafklauseln

Rz. 65 Mit Pflichtteilsstrafklauseln (siehe § 3 Rdn 11 ff.) bezwecken die Erblasser insbesondere bei einem Berliner Testament (§ 2269 BGB) oder bei einem Ehegattenerbvertrag, dass der überlebende Ehegatte vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder und einem damit verbundenen Liquiditätsabfluss geschützt wird. Aus der Perspektive der Pflichtteilsberechtigten stellt sich dies jedoc...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Schenkungen an Ehegatten

Rz. 72 Gerade bei Patchworkfamilien verfallen die Eltern oder deren Berater häufig auf die Idee, ihr Vermögen oder Teile davon auf den anderen Ehegatten zu transferieren, um diesen im Falle des Ablebens vor Pflichtteilsansprüchen der Kinder aus der ersten, gescheiterten Beziehung zu schützen. Diese Strategie scheitert jedoch an § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB. Bei Schenkungen an den ...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / I. Gegenstand des schiedsgerichtlichen Verfahrens

Rz. 3 Die Kompetenzen und Befugnisse des Schiedsgerichts entsprechen dem Gestaltungsfreiraum, den der Erblasser selbst hat. So wie der Erblasser Erben einsetzen kann, Vermächtnisse oder Auflagen verfügen kann, eine Testamentsvollstreckung anordnen kann und vieles mehr, können alle sich hieraus ergebenden Streitigkeiten Gegenstand eines schiedsgerichtlichen Verfahrens sein. Um...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

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ZErb 01/2024, Sozialrecht

Erbschaften im SGB II/XII Im SGB II und SGB XII wird Einkommen und Vermögen nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich über die sog. modifizierten Zuflusstheorie abgegrenzt.[1] Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.[2] Mit der Bürgergeldreform werden...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Weitere Nacherbfolgen

Rz. 87 Beim Geschiedenentestament wird sich der Erblasser vor Augen halten müssen, dass der frühere Ehegatte möglicherweise über den Nacherben an seinem Nachlass teilhaben kann. Für den Fall, dass der Erblasser keine weiteren Anordnungen getroffen hat, wird der Nacherbe unbeschränkter Vollerbe. Das Vermögen des Erblassers fällt mit Ableben des Nacherben in dessen Nachlass un...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Zivilrecht

Rz. 141 Während bei Personengesellschaften die Rechtsnachfolge von Todes wegen im Gesellschaftsvertrag selbst gesteuert werden kann, ist dies bei Kapitalgesellschaften ausgeschlossen. Deshalb kann lediglich versucht werden, im Nachgang zu einem Erbfall unerwünschte Gesellschafter wieder aus der Gesellschaft zu entfernen. Dazu hat sich ein festes Klauselwerk etabliert, das ne...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Rechtnachfolge in unternehmerisches oder privates Vermögen ist primär eine Gestaltungsaufgabe. Die nachfolgenden Ausführungen können sich deshalb nicht auf die Beschreibung des – weitgehend dispositiven – Gesetzesrechts beschränken, sondern müssen insb. die gestaltungsrelevanten Aspekte dieser Themenstellung betonen. Und diese sind – wie bei jeder Gestaltung – zuku...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Erbrechtliche Gestaltungen

Rz. 377 Gesellschaftsvertragliche Regeln über die Rechtsnachfolge von Todes wegen bei einem Gesellschaftsanteil bedürfen zu ihrer Verwirklichung regelmäßig entsprechender Gestaltungen der Verfügungen von Todes wegen. Fehlt es an einer gesellschaftsvertraglichen Regelung, sodass die gesetzliche Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. zur Anwendung gelangt oder sieht der Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 124 Der Fortbestand des testamentarischen Erbrechts aus einem gemeinschaftlichen Testament/Erbvertrag trotz vorsorglicher Verwirkungsklausel (Pflichtteilsstrafklausel) kann durch eine vor dem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden, wonach nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht wurden.[232] Die...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) § 1376 BGB

Rz. 62 Mit der Unternehmensbewertung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs beschäftigt sich lediglich § 1376 BGB . Nach § 1376 BGB ist für die Berechnung des Anfangsvermögens (Abs. 1) und des Endvermögens (Abs. 2) der Wert zugrunde zu legen, den das bei Eintritt bzw. Beendigung des Güterstandes vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt hat.[109] Lediglich für land- oder forstwi...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 832 Ein Nachteil der einfachen Nachfolgeklausel ist die Zersplitterung der Beteiligungen der Altgesellschafter im Fall mehrerer Erben und die fehlende Kontrolle der Mitgesellschafter über die Person des/der Erben. Abhilfe bietet die sog. qualifizierte Nachfolgeklausel, die die Nachfolge in den Komplementär- oder Kommanditanteil auf einen oder mehrere Erben beschränkt. De...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / H. Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl

Rz. 8 Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Muster 6.8: Einzeltestament Patchworkfamilie, Vererbung in der eigenen Familie, Dauertestamentsvollstreckung, Vormundbenennung, Rechtswahl Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _______________...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 106 Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln sind – sofern sie nicht in eine erbrechtliche Nachfolgeklausel umgedeutet werden können (vgl. dazu bereits unter Rdn 68) – grds. unwirksam.[199] Hinweis Eine echte rechtsgeschäftliche Klausel, die eine Nachfolge allein auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bewirkt, kann die beabsichtigte Rechtswirkung nur erzeugen, wenn der Nac...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Sachverhalt

Rz. 24 Im dem Urteil XII ZR 39/06 [70] zugrundeliegenden Sachverhalt erwarben die Lebensgefährten im Jahr 1995 in Bruchteilsgemeinschaft zu je ½ ein Baugrundstück. Sie trugen den Kaufpreis für das Grundstück und die Grunderwerbsteuer zu gleichen Teilen. Die Partner bebauten das Grundstück anschließend mit einem Familienwohnhaus, das sie gemeinsam zu eigenen Wohnzwecken nutzte...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / Literaturtipps

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Folgeprobleme bei der Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 168 Noch offen ist, wie der BGH die Drittwirkung der Vermögenstransfers i.R. einer solchen Ehegatteninnengesellschaft bewertet. Fraglich ist in diesem Zusammenhang insb., ob Gesellschafterbeiträge ebenso wie ehebedingte Zuwendungen etwa im Erbrecht als unentgeltlich angesehen werden können. Dies ist angesichts des von der Rspr. auf § 709 Abs. 3 Satz 3 BGB n.F. (§ 722 BGB...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / K. (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander

Rz. 11 Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Muster 6.11: (Notarielles) Ehegattentestament für Patchworkfamilie mit Erbeinsetzung zugunsten der jeweiligen Kinder und Pflichtteilsverzicht der Ehegatten untereinander Einleitung:[7] Wir sind im geset...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / I. Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung

Rz. 9 Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung Muster 6.9: Ehegattentestament Patchworkfamilie, Änderungsvorbehalt, Anfechtungsverzicht, Herausgabevermächtnis auf den Überrest, Testamentsvollstreckung § 1 Einleitung Wir, die Ehegatten _________________________, gebo...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. "Güterstandsschaukel"

Rz. 437 Die Gütertrennung kann schließlich i.R.d. sog. "Güterstandsschaukel" vereinbart werden, um Die Güterstandsschaukel hat in d...mehr