Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 12/2009, Insolvenzverwa... / 2 Aus den Gründen

Die als Erinnerung auszulegende Eingabe des Insolvenzverwalters, mit der er sich gegen die Kostenrechnung v. 8.4.2009 wendet, ist gem. § 66 Abs. 1 GKG zulässig, hat aber in der Sache selbst keinen Erfolg. 1. Die Kostenrechnung ist zu Recht ergangen. Die Voraussetzungen für das Fälligwerden der Gebühr im Allgemeinen nach § 6 Abs. 1 GKG liegen vor, weil durch den Erinnerungsfü...mehr

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FoVo 01/2011, Die Pfändung von Rentenansprüchen

Warum die Rente pfänden? Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können als Dienst- und Sachleistungen, als einmalige Geldleistungen sowie als laufende Geldleistungen gezahlt werden. Ein Zugriff hierauf kann zum Forderungsausgleich beitragen. Für den Gläubiger ist dabei die Pfändung dieser Leistungen ebenso von Interesse wie der Zugriff auf künftige Leistungsansprü...mehr

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AGkompakt 07/2009, Erfasst § 48 Abs. 3 RVG bei Abschluss einer Folgenvereinbarung auch die Terminsgebühr aus dem Mehrwert?

Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache erstreckt sich auch auf Vereinbarungen über Folgesachen Ist einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache (§ 121 FamFG) bewilligt worden, so erstrecken sich Bewilligung und Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG auch auf eine Einigung über eine der dort genannten Folgesachen, ohne dass es einer gesonderten Bewilligung bedarf. Diese Ers...mehr

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AGS 08/2009, Familienverfahrensrecht. Handkommentar zu Buch 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Herausgegeben von Dr. Peter Friederici und Dr. Rainer Kemper. Bearbeitet von FAFamR Monika Clausius, VRiOLG Dr. Peter Friederici, Prof. Dr. Ingo Fritsche, RiOLG Frank Götsche, VRiOLG R. D. Bodo von Harbou, FAFamR Petra Harms, Dr. Rainer Kemper, VRiOLG a.D. Uwe Klußmann, RA Norbert Schneider, FAFamR Dr. Anna Simon, DirAG Roland Stockmann, RiAG Dr. Wolfram Viefhues, RiAG Mallory Völker u. FAFamR Andrea Volpp. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2009. 864 S. 89,00 EUR.

In wenigen Tagen wird das FamFG in Kraft treten, die neueste Errungenschaft des derzeit recht aktiven Gesetzgebers, der das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht zu Unrecht für modifikationswürdig gehalten und dies umgesetzt hat. Damit wird das Verfahren vor den Familiengerichten grundlegend neu gestaltet. Auch das RVG w...mehr

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AGS 11/2009, Zur Bewertung ... / 1 Aus den Gründen

Das FamG hat der Beschwerde nicht in weiteren Umfang abgeholfen, weil es hinsichtlich der Fahrtkosten der Auffassung gefolgt ist, dass gem. § 3 der Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII Fahrtkosten nur mit 5,20 EUR je Entfernungskilometer einfache Wegstrecke anzusetzen sind. Das FamG folgt damit einer in der Rspr. der OLG weit verbreiteten Auffassung (OLG Koblenz FamRZ 200...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist kraft Zulassung gem. der §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und zulässig. In der Sache ist das Rechtsmittel teilweise begründet. Der angefochtene Beschluss des LG hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Antragstellerin steht für die Beratung in insgesamt vier Angelegenheiten eine Vergütung nach § 2 Abs...mehr

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AGS 08/2011, Entstehung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr in Höhe der Mittelgebühr (170,00 EUR), so dass sich sein Vergütungsanspruch auf insgesamt 456,96 EUR beläuft (576,00 EUR netto zzgl. 19 % MWSt. 109,44 EUR = 685,44 EUR brutto, davon laut Vergleich zwei Drittel). Über den am 10.8.2009 festgesetzten Betrag hinaus sind dem Beschw...mehr

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AGS 11/2011, Erstreckung de... / Leitsatz

Die Beiordnung des Pflichtverteidigers erstreckt sich regelmäßig auch ohne Gewährung von PKH auf die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren. OLG Rostock, Beschl. v. 15.6.2011 – I Ws 166/11mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung der... / Leitsatz

Für die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist auch bei PKH-Fällen allein entscheidend, ob die Geschäftsgebühr entstanden ist. Es ist nach dem konkreten Einzelfall zu bestimmen, ob ein Anwaltsvertrag unter den Bedingungen der Beratungshilfe abgeschlossen wurde, so dass lediglich die hälftige Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV anzurechnen ist, oder ein Anwal...mehr

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AGS 01/2009, Keine Terminsg... / Anmerkung

Ja, Sie haben richtig gelesen. Beide Entscheidungen stammen von demselben Gericht. Die Entscheidung, die die Terminsgebühr zugesprochen hat, ist im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO ergangen. Hier musste also der Gegner die Kosten zahlen. Die Entscheidung, die eine Terminsgebühr ablehnt, ist im PKH-Festsetzungsverfahren ergangen. Hier hätte also die Staatskasse...mehr

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AGS 10/2009, Anforderungen ... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der in Bürogemeinschaft mit dem gegnerischen Anwalt steht, kann nicht im Wege der PKH beigeordnet werden. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.9.2008–2 WF 104/08mehr

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FF 06/2011, Verfahrenskostenhilfe: Kein Vordruckzwang bei Kindesunterhaltsansprüchen

ZPO § 117 Abs. 4; PKH-Vordruck-VO § 2 Abs. 1 Leitsatz Ist bei der Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen ein Elternteil nicht Verfahrensbeteiligter, sondern gemäß § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB (nur) Vertreter eines an dem Unterhaltsverfahren beteiligten Kindes, so ist er nicht verpflichtet, eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben. (Lei...mehr

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AGS 10/2011, Pflichtverteid... / Leitsatz

Die Beiordnung des Pflichtverteidigers erstreckt sich regelmäßig auch ohne Gewährung von PKH auf die Vertretung des Angeklagten im Adhäsionsverfahren. OLG Rostock, Beschl. v. 15.6.2011 – I Ws 166/11mehr

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AGS 06/2011, Unzulässige Er... / Leitsatz

Im PKH-Vergütungsfestsetzungsverfahren sind nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG nur der beigeordnete Rechtsanwalt und die Staatskasse erinnerungsberechtigt und damit nicht die Beteiligten des Gerichtsverfahrens. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. SG Berlin, Beschl. v. 27.4.2011 – S 180 SF 3012/10 Emehr

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FF 07/2009, Unrichtige Sach... / 2 Anmerkung

Der der Beschwerde gegen den Kostenansatz zugrunde liegende Sachverhalt ist ein Beispiel dafür, wie mitunter nachlässig mit den im Verfahren anfallenden Kosten umgegangen wird. Das "böse Erwachen" erfolgt dann zu einem Zeitpunkt, in dem nur noch selten eine Möglichkeit besteht, zu einer angemessenen Regelung zu kommen. Die hier vom Beschwerdegericht gefundene Lösung der Nich...mehr

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zfs 05/2011, Berz/Burmann (Hrsg): Handbuch des Straßenverkehrsrechts

26. Ergänzungslieferung, Dezember 2010, Verlag C.H. Beck, 150 S., 17 EUR, ISBN 978-3-406-61192-6 Die 26. EL enthält jüngst ergangene Entscheidungen zum Straßenverkehrsrecht (Kap. 1) sowie eine Neubearbeitung des Kap. 8 über die Rechtsschutzversicherung. Die aktuelle Rspr. zum Verkehrsrecht thematisiert Fragen aus den Bereichen der Haftungsgrundlage u.a.: Unfall "beim Betrieb"...mehr

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AGkompakt 03/2009, Einigung... / I. Der Fall

Die Parteien des Scheidungsverfahrens hatten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet. Die beteiligten Anwälte meldeten hiernach im Rahmen der PKH-Vergütung u.a. auch eine Einigungsgebühr an. Diese setzte das Gericht ab mit der Begründung, es liege keine Einigung, sondern ein Verzicht vor und berief sich dabei auf OLG Stuttgart JurBüro 2006, 639 = OLGR 2007,...mehr

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AGS 04/2011, Fortdauer der ... / Leitsatz

Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren sind an den Anwalt zu bewirken, wenn er sich bereits im Prüfungsverfahren für die bedürftige Partei bestellt hatte. Zustellungen an die bedürftige Partei lösen keine Rechtsmittelfristen aus. BGH, Beschl. v. 8.12.2010 – XII ZB 39/09mehr

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AGS 08/2009, Höhe eines Vor... / Leitsatz

Zur Bemessung der Höhe eines Vorschusses in sozialgerichtlichen Verfahren auf die PKH-Vergütung. War der Anwalt in einer sozialrechtlichen Angelegenheit zunächst im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde tätig und hat er dort eine Beratungshilfe-Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV verdient, so entsteht im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nur eine Verfahrensgebühr aus dem Rahm...mehr

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AGS 05/2011, Notwendigkeit ... / Leitsatz

Auch in sozialgerichtlichen Verfahren ist die Beiordnung eines Anwalts grundsätzlich erforderlich. LSG Bayern, Beschl. v. 28.6.2010 – L 9 AL 140/09 B PKHmehr

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AGS 10/2011, Geltendmachung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist sachlich nur zum Teil begründet. Auf Antrag des Klägers sind die ihm entstandenen Fahrtkosten i.H.v. 177,50 EUR gegenüber der Beklagten als Kostenschuldnerin gem. § 104 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 5 Abs. 1 und 2 JVEG festzusetzen. Die Kosten, die dem Kläger durch die persönliche Teilnahme an der Sitzung entstanden sind, stellen notwendige Kosten einer zweckentsprech...mehr

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AGS 04/2009, Kosten- und Vergütungsfestsetzung im Zivilprozess. Rechtspfleger-Studienbücher, Band 9. Von Dipl.-Rpfl. Renate Baronin von König. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld, 2009. XII, 224 S. 34,00 EUR.

Die Kosten- und Vergütungsfestsetzung im Zivilprozess ist oft genauso wichtig wie die zutreffende Abrechnung. Mitunter, insbesondere bei PKH-Mandaten, garantiert erst die Kostenfestsetzung gegen den Gegner, dass der Anwalt seinen eigenen Gebührenanspruch auch realisieren kann. Abgesehen davon – und dies wird in der Praxis häufig zu sehr auf die leichte Schulter genommen – sc...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / 1. Inhalt

In Kindschaftssachen zum Aufenthalt, Umgangsrecht oder der Herausgabe sowie in Verfahren wegen Kindesgefährdung soll das Gericht binnen eines Monats nach Verfahrensbeginn – also nach (PKH-)[3] Antragseingang – terminieren. Diese Vorgabe gilt in allen Rechtszügen und in jeder Lage des Verfahrens, also auch bei der Beauftragung von Sachverständigen oder der Bekanntgabe einer E...mehr

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AGS 05/2009, Berechnung des... / 2 Aus den Gründen

Bei dem Rechtsmittel des Beschwerdeführers hat es sich um eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit i.S.v. § 33 Abs. 3 RVG gehandelt. Wenngleich sie form- und fristgerecht eingelegt wurde, ist das Rechtsmittel trotzdem unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes von 200,00 EUR vorliegend nicht überschritten wird. Nach § 33...mehr

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AGS 12/2009, Einstweiliger ... / Leitsatz

Ein volles Anerkenntnis in einem Eilverfahren begründet die fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen v. 26.4.2007 – L 7 B 36/07 AS). Ein Teilanerkenntnis fällt nicht unter Nr. 3106 VV (vgl. LSG Thüringen v. 19.6.2007 – L 6 B 80/0780/07 SF; LSG Nordrhein-Westfalen v. 10.5.2006 – L 10 B 13/05 SB). Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1006 VV erfordert eine...mehr

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AGS 07/2011, Kosten- und ve... / 2. Eingehende Ersuchen

Für die nach Art. 56 Unterhaltsverordnung zu stellenden Anträge[6] hat der Empfängerstaat gem. Art. 46 Unterhaltsverordnung unentgeltliche PKH zu leisten, wenn es sich um einen Unterhaltsanspruch aus einer Eltern-Kind-Beziehung gegenüber einer Person handelt, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Umsetzung und Durchführung wird durch § 22 AUG geregelt. Danach f...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 1. Änderung des § 1408 Abs. 2 BGB

Auf Anregung des Vermittlungsausschusses war 1976 das Güterrecht durch die Regelung in § 1408 Abs. 2 BGB ergänzt worden. In einem Ehevertrag kann hiernach der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wobei a maiore ad minus auch ein Teilausschluss zulässig ist. Die Wirkungen eines solchen Vertrages entfallen jedoch, wenn binnen Jahresfrist ab Vertragsschluss die Ehescheid...mehr

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FF 06/2008, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Ist über einen Feststellungsantrag rechtskräftig entschieden, so ist für die nachfolgende Leistungsklage die Rechtskraft der im Vorprozess entschiedenen Vorfrage von Amts wegen zu beachten (BGH, Urt. v. 16.1.2008 – XII ZR 216/05, FamRZ 2008, 774). Lässt das Gericht – verfahrensfehlerhaft – die Zulässigkeit der Klage dahinstehen, so erwächst die klageabweisende Entscheidung al...mehr

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AGS 01/2011, Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Groß, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen. Von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ingrid Groß. 3. Aufl. 2011, Deutscher Anwaltverlag Bonn. 335 S. 42,00 EUR. Die FGG-Reform hat eine grundlegende Überarbeitung dieses Werkes erforderlich gemacht. In bewährter Manier gelingt es der Verfasserin, dem Leser die Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen na...mehr

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AGS 05/2011, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Wie das OLG Celle auf die Idee kommt, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Eine Rechtsbeschwerde in Verfahren der PKH-/VKH-Vergütungsfestsetzung ist nicht statthaft.[1] Dies müsste einem OLG eigentlich zwischenzeitlich bekannt sein. Auch in der Sache ist die Entscheidung unzutreffend. Erörterungstermine in FG-Sachen stehen einem Verhandlungstermin...mehr

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zfs 09/2009, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des LG Berlin ist die erste bekannt gewordene Gerichtsentscheidung, die sich argumentativ mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung des § 15a Abs. 2 RVG befasst. Das LG hat viele Gründe dafür angeführt, die Vorschrift ohne Rücksicht auf die Übergangsvorschrift des § 60 RVG ab dem 5.8.2009 anzuwenden. Diese rechtfertigen es auch, die Neuregelung in...mehr

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AGS 12/2010, Die Anwaltsver... / 4. Gerichtlich bestellter Rechtsanwalt (Beistand)

In §§ 87e, 53 IRG ist die Bestellung eines Beistands für den Betroffenen in Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung vorgesehen. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich zum Beistand bestellt worden, entstehen nach Nrn. 6100–6102 VV Festgebühren in Höhe von 132,00 EUR, 264,00 EUR bzw. 356,00 EUR. Eine Beiordnung im Wege der PKH ist in Verfahren nach dem IRG nicht vorgesehen.[12] D...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / 1. Anzuwendende Regelungen

Zu den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören im Einzelnen: In diesen Verfahren finden auf...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG. Die Beschwerde ist auch innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) eingelegt worden. Das OLG ist als Beschwerdegericht gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG zuständig, weil die angegriffene Entscheidung von dem...mehr

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FF 05/2011, Abtrennung des ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat mit der vorliegenden Entscheidung nunmehr die Streitfragen zur Übergangsvorschrift des Art. 111 FGG-RG entschieden. Nach dieser Regelung sind auf alle Verfahren, die vor dem 1. September 2009, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingeleitet worden sind, die bis dahi...mehr

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AGS 09/2009, Keine Berufung... / 2 Anmerkung

Zu Leitsatz 1: Das OLG Düsseldorf hat § 15a RVG wegen § 60 Abs. 1 S. 1 RVG im vorliegenden Fall nicht angewandt (vgl. Leitsatz 2 und die Anm. hierzu). Allerdings stellt die Entscheidung zutreffend fest, dass die Erhebung des Anrechnungseinwands durch den Erstattungspflichtigen nicht in jedem Fall erforderlich ist. Insoweit ist die Entscheidung daher auch für die nach § 15a A...mehr

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FF 11/2009, Verfahrenswerte nach dem FamGKG

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FF 02/2011, (Offene) Rechts... / 5. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG

Die Vorschrift des Art. 111 Abs. 4 FGG-RG bezieht sich auf vom Entscheidungsverbund abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren. Hat das Amtsgericht über abgetrennte VA-Verfahren bis zum 31.8.2009 nach altem Recht bereits entschieden, sind im Beschwerdeverfahren auch nach dem 1.9.2009 weiterhin die materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften über den VA in der...mehr

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AGS 12/2010, Gebührentabellen

Gebührentabellen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Gebührentabellen mit Erläuterungen, Berechnungsmustern und Arbeitshilfen. Verlag C. H. Beck, München. 2. Aufl. 2010, XV, 368 S., 42,00 EUR. Wie bereits dem Titel zu entnehmen ist, enthält das Werk zunächst die Gebührentabellen zum RVG, zum Gerichtskostengesetz (GKG), zum FamGKG (Familiengerichtskostengesetz) und zur Kosten...mehr

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FF 10/2008, Wir schaffen das

Heribert Schüller Einem dummen Witz zufolge ist der 2. Januar im öffentlichen Dienst der schwerste Tag des Jahres, da morgens alle vier Rädchen des Datumstempels gedreht werden müssen. Während ich die angebliche Besonderheit dieses Tages angesichts von Pebb§y-Pensen und kw-Stellen sonst stets ignoriert hatte, begab ich mich am 2. Januar 2008 mit durchaus bangen Gefühlen ins G...mehr

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FoVo 12/2010, Die Vollstreckung nach dem EuGVÜ oder dem Lugano-Übereinkommen

Anwender muss europäisch denken Immer häufiger kommt es zur Zwangsvollstreckung mit internationalem, insbesondere europäischem Bezug. Auch die Leseranfragen hierzu werden mehr. Dem will FoVo mit einer losen Folge von Beiträgen Rechnung tragen. Die Suche nach der Rechtsgrundlage In der Praxis stellt sich im ersten Schritt die Frage, nach welcher Verordnung die Anerkennung und Vo...mehr

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AGS 06/2009, Verstoß gegen ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde führt zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses des AG und zur Zurückverweisung an das AG zur erneuten Entscheidung. Der Nichtabhilfebeschluss des AG genügt den Anforderungen des § 572 ZPO nicht. Der Text des Beschlusses: "... helfe ich der Beschwerde aus der Begründung des PKH-Abweisungsbeschlusses nicht ab" beinhalte...mehr

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AGS 09/2009, Editorial

Der Spuk ist vorbei Mit dem neuen § 15a RVG hat der Gesetzgeber auf die als unbefriedigend empfundene und zu Recht kritisierte Rspr. des VIII. Senats des BGH reagiert. Nach der Rspr. des VIII. Senats war die Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren stets zu berücksichtigen. Seiner Auffassung zufolge entstand bei vorgerichtlicher Tätigkeit des Anwalts die Verfahrensge...mehr

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FF 07/2009, Die Strukturref... / 9. Übergang zum neuen Versorgungsausgleichsgesetz

Im Hinblick auf die geplanten Neuregelungen des VersAusglGesetzes stellt sich für den Anwalt in vielen Fällen die Frage, ob das alte oder das neue Recht für die von ihm vertretene Partei zu günstigeren Ergebnissen führt. Für die Anwendbarkeit des neuen Rechts ist nach § 48 VersAusglG-E jeweils der Zeitpunkt der Einreichung des Antrags (Scheidungsantrag oder Antrag auf isolier...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Auffassung des AG, dass, soweit die geltend gemachte PKH-Verfahrensgebühr angefallen sein könne, diese der Anrechnung mit der zuvor entstandenen Geschäftsgebühr unterliege, hält in Ansehung der am 4.8.2009 verkündeten Neuregelung des § 15a RVG (Art. 7 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung ei...mehr

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zfs 08/2009, Der Spuk ist v... / Einführung

In seinem Beschl. v. 22.1.2008[1] hatte der VIII. ZS des BGH die Auffassung vertreten, die Verfahrensgebühr entstehe wegen der in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe. Folglich sei diese Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren unabhängig davon zu berücksichti...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / I. Instrumentelle Grenzen – Faustregel 1

Der Senat hat mit seinen beiden Grundsatzentscheidungen zum Behindertentestament BGHZ 111, 36 und 123, 368 Grenzen der Testierfreiheit unter drei ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgelotet. Im ersten Komplex hat er sich damit befasst, ob das Testament mit seinen verschiedenen Elementen aus befreiter Vor-, Nach- und Mitvollerbschaft, Einsetzung des Nacherben zum Testam...mehr

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FF 09/2008, Der Anwalt und sein Mandant

Eva Becker "Familienanwälte in jeder Beziehung" – So lautet der neue Werberuf der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, in der Erwartung damit öffentlichkeitswirksam kundzutun, dass wir in (fast) jeder Beziehung mit Rat und Tat immer gerne und kompetent zur Verfügung stehen. Gilt das auch für die Beziehung zu unseren Mandanten? Wann haben Sie sich zuletzt die Frage gestellt, was I...mehr

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FF 11/2009, Familienrecht – HK

Schulz/Hauß (Hrsg.) 1. Aufl. 2008, 2.200 Seiten, 98 EUR, Nomos Verlag Als am 1.7.1977 das 1. EheRG in Kraft trat, durch das die Familiengerichte beim Amtsgericht eingerichtet wurden, hätte niemand voraussagen können, welche Bedeutung und welchen Umfang das Familienrecht in den kommenden Jahrzehnten erlangen würde. Die schnellen und teilweise umfangreichen Änderungen der geset...mehr

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zfs 11/2009, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung

Wohl kaum einmal zuvor hat sich ein Senat des BGH von der Rspr. anderer Senate dieses Gerichts mit so drastischen Worten distanziert, nämlich "im Hinblick auf die teilweise zu Recht als katastrophal bezeichneten Folgen" dieser abgelehnten Rechtsprechung. Hierbei hat der II. ZS des BGH zu Recht auch darauf hingewiesen, dass der VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008 ...mehr