Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheber und Werk

Rz. 3 Primär sind die Interessen des Urhebers darzulegen. Dietz [6] hat sich wiederholt mit der Person des Urhebers als "nicht unangefochtene Zentralfigur des Urheberrechtssystems" befasst und dessen Schutzbedürfnis herausgestellt. Er sieht den Urheber als Zentralfigur des Urheberrechtsschutzes[7] und verlangt im Hinblick auf die Entwicklung des Urheberrechts zum Recht der Ku...mehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 618 Der persönliche Geltungsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf Inländer (§ 120 Abs. 1 S. 1 UrhG), wobei es gleichgültig ist, ob und wo deren Werke erschienen sind. Rz. 619 Bei Miturhebern im Sinne von § 8 UrhG genügt es, wenn ein Miturheber die deutsche Staatsangehörigkeit innehat (§ 120 Abs. 1 S. 2 UrhG). Rz. 620 Den Inländern gleichgestellt werden:mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Wettbewerbsrecht

Rz. 59 Wettbewerbsschutz und Urheberrecht liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Während das Urheberrecht das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit als solches schützt, erfasst das Wettbewerbsrecht die Art und Weise, wie fremde schutzwürdige Leistungen zu Wettbewerbszwecken benutzt und verwertet werden.[84] Rz. 60 Als eine besondere Ausprägung des Wettbewerbsrechts ist das Kenn...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Erläuterung der Gesetzessystematik

Rz. 37 Die vorgegebene Gesetzessystematik des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Erläuterung und in manchen Punkten der Ergänzung. Ausgangspunkt der inhaltlichen Darstellung ist § 11 UrhG, der unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt des Urheberrechts sich als Zuordnung des Werkes zu seinem Urheber und zwar in den beiden Ausprägungen der geistigen und persönlich...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Zugangsrecht

Rz. 247 Der Urheber kann vom Besitzer des Originals oder eines Vervielfältigungsstückes seines Werkes verlangen, dass er ihm das Original oder das Vervielfältigungsstück zugänglich macht, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken oder Bearbeitungen des Werkes erforderlich ist und berechtigte Interessen des Besitzers nicht entgegenstehen ( § 25 Abs. 1 UrhG). Das...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht

Rz. 156 Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Es dient zudem der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes (§ 11 S. 2 UrhG). Die Persönlichkeitskomponente des Urheberrechts ist noch nicht so lange anerkannt wie die verwertungsrechtliche Komponente. Nach der noch im 19. Jahrhundert vertretenen R...mehr

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§ 4 Medienrecht / 4. Beschlusskammerverfahren und Schlichtung

Rz. 114 §§ 211 ff. TKG regeln ein spezielles Beschlusskammerverfahren vor der BNetzA, das gerichtsähnlich ausgestaltet ist. Die Verhandlungen sind öffentlich (§ 215 Abs. 3 TKG). Die Verfahren werden von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet (§ 213 Abs. 1 TKG). Zudem gibt es umfassende Anhörungs- und Stellungnahmerechte (§ 215 TKG). Allerdings ist auf Antrag eines Beteiligte...mehr

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§ 4 Medienrecht / 3. Beachtung publizistischer Grundsätze

a) Nennung des Verantwortlichen Rz. 374 Besondere Informationspflichten gelten für Telemedien nach dem Rundfunkstaatsvertrag, insbesondere bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten. § 18 Abs. 1 MStV regelt zunächst, dass Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,[357] folgende Informationen leicht erkennbar, unmi...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Kurzberichterstattung

Rz. 208 Jedem in Europa zugelassenen Fernsehveranstalter steht das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung an Veranstaltungen von allgemeinem Informationsinteresse zu (§ 14 Abs. 1 S. 1 MStV, § 5 Abs. 1 S. 1 RStV).[209] Dieses Recht schließt die Befugnis zum Zugang, zur kurzzeitigen Direktübertragung, zur Aufzeichnung, zu deren Auswertung zu einem einzigen Beitrag und ...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Begriff des Rundfunks

Rz. 135 Es gibt keine abschließende Definition des Rundfunkbegriffes (aus verfassungsrechtlicher Sicht). Das BVerfG hat dazu wie folgt ausgeführt:[146] Zitat "Der verfassungsrechtliche Begriff des Rundfunks lässt sich nicht abschließend definieren. Sein Gehalt kann sich vielmehr bei tatsächlichen Veränderungen in dem von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Sozialbereich wandel...mehr

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§ 4 Medienrecht / VI. Netzwerkdurchsetzungsgesetz

1. Normadressaten und Straftatbestände Rz. 410 Das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) [378] wird ab dem 1.2.2022 reformiert. Normadressaten sind Anbieter sozialer Netzwerke, wobei Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, nicht als soziale Netzwerke gelten. Ebenso wenig werden nach...mehr

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§ 4 Medienrecht / 2. Eigenverantwortlichkeit und Haftungsprivilegierung

a) Abgrenzung eigener von fremden Inhalten Rz. 333 Aus den obigen Ausführungen folgt ohne Weiteres, dass die Abgrenzung eigener von fremden Inhalten für den Anbieter von Telemedien von entscheidender Bedeutung ist. Eigene Inhalte sind nicht nur solche, die der Anbieter selbst erstellt, sondern die zwar von Dritten hergestellt wurden, gleichwohl vom Diensteanbieter zu eigen ge...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Schutz des Veranstalters

Rz. 290 Der Veranstalter erhält im Hinblick auf die Darbietungen ausübender Künstler ein eigenes Leistungsschutzrecht. Geschützt ist die organisatorisch-wirtschaftliche Leistung desjenigen, der auf kulturellem Gebiet tätig ist (siehe auch § 3 Rdn 395).[452] Rz. 291 Etwa bei Bootlegs (illegale Konzertmitschnitte) hat Veranstalter ein eigenes Recht, gegen Dritte vorzugehen, una...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Rz. 16 Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahre 2021 (TKG) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex). Ziele des Kodex sind der Ausbau und die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die Gewährleistung eines nachhaltigen...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Zugangsregulierung

Rz. 30 Als Unterfall der Marktregulierung ist die Zugangsregulierung zu beachten (§§ 20 bis 36 TKG). Es handelt sich um die Regulierung des Zugangs von Nutzern und Anbietern zu Telekommunikationsnetzen und Telekommunikationsdiensten. Der Begriff des Zugangs ist neu und inhaltlich deutlich weiter gefasst als nach dem TKG 1996/2004 (§ 3 Nr. 74 TKG 2021). Danach ist Zugang die ...mehr

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§ 5 Muster / J. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 10 Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Muster 5.10: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag einer Musikgruppe/Ensemble/Band (Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit individueller Vereinbarung einer beschränkten Haftung) Die Unterzeichnetenmehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Keine Formalitäten

Rz. 52 Nach deutschem Recht ist für die Entstehung des Urheberrechts keine Eintragung in ein Register erforderlich (im US-amerikanischen Copyright wird zur wirksamen Entstehung zwar keine Eintragung in das entsprechende Register vorausgesetzt; seit dem Beitritt der USA zu dem Welturheberrechtsabkommen können nicht US-amerikanische Werke dort schon dadurch Werkschutz erfahren...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Gegendarstellung

Rz. 379 In diesem Zusammenhang ist auch die Regelung über das Recht auf Gegendarstellung [360] gem. § 23 Abs. 1 MStV (früher: § 56 RStV/§ 14 MDStV) zu sehen. In der amtlichen Begründung (zur alten wortgleichen Fassung) heißt es dazu: Zitat "Die Vorschrift, die nur für Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständige oder teilweise Inhalte pe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Persönliche geistige Schöpfungen

Rz. 42 Die Verbindungslinie von der Idee des geistigen Eigentums zur Theorie vom Immaterialgüterrecht wurde zuerst von Kohler [30] gezogen. Nach dieser Lehre ist zwischen den Werkstücken, die als Sachgüter Gegenstand des Eigentums sind, und dem Werk, das als unkörperliches Gut Gegenstand des Urheberrechts ist, zu unterscheiden.[31] Dieses Recht am geistigen Schaffen [32] ist a...mehr

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§ 4 Medienrecht / II. Verantwortlichkeiten

1. Allgemeine Grundsätze Rz. 315 Der Begriff "Verantwortlichkeit"[302] hat presserechtliche Herkunft und ist weit auszulegen. Er umschließt die zivil-, straf- und gewerberechtliche Haftung, wobei nachfolgend die zivilrechtliche Anbieterhaftung im Vordergrund stehen soll. Die maßgeblichen Regelungen der §§ 7 bis 10 TMG gehen zurück auf die Vorschriften der §§ 8 bis 11 TDG und ...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Zulassungsfreiheit

Rz. 348 § 4 TMG betont die Zulassungsfreiheit von Telemedien. Zudem besteht keine Anmeldepflicht.mehr

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§ 4 Medienrecht / III. Zulassungsfreiheit, Informationspflichten, Melde- und Abhilfeverfahren

1. Zulassungsfreiheit, Informationspflichten, Melde- und Abhilfeverfahren a) Zulassungsfreiheit Rz. 348 § 4 TMG betont die Zulassungsfreiheit von Telemedien. Zudem besteht keine Anmeldepflicht. b) Allgemeine Informationspflichten Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber...mehr

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§ 4 Medienrecht / g) Informationspflichten, Informationsrechte und Verbraucherschutz

Rz. 242 Sowohl öffentlich-rechtliche als auch die privaten Rundfunkveranstalter sind verpflichtet, der nach Landesrecht zuständigen Behörde gem. Art. 6 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (FsÜ) folgende Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 16 Abs. 1 MStV, § 9 Abs. 1 RStV):mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Besondere Informationspflichten

Rz. 354 Auch für die besonderen Informationspflichten (§ 6 Abs. 1 TMG) bei kommerziellen Kommunikationen[342] gilt zunächst, dass der Diensteanbieter bei der Erbringung von Telediensten die dort vorgesehenen Mindestanforderungen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten muss. Rz. 355 Es sind sodann nachfolgende Voraussetzungen zu beachten:mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Werkstück im Hochschulbereich

Rz. 124 Die Bedeutung des Werkstücks soll schließlich noch in einem gänzlich anderen Bereich, nämlich dem der Hochschulen, verdeutlicht werden. Anlass dieser Fragestellung ist eine Entscheidung des BGH,[200] bei der es um die Klage der Erben eines verstorbenen Professors der Universität Heidelberg geht. Die Kläger verlangten von der Universität die Herausgabe der hinterlasse...mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 4 Medienrecht / c) Übertragung von Großereignissen

Rz. 209 Durch die Ereignisse um Kirch Media (insbesondere deren Insolvenzverfahren im Jahre 2002) ist die Regelung betreffend die Übertragung von Großereignissen (§ 13 MStV, § 4 RStV) in den Blickpunkt gerückt.[210] Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und g...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Dreistufentest, faktische Schranke und Geschäftsmodelle

Rz. 303 Nach Feststellung der Schutzbereiche des Urheber- und Leistungsschutzrechts ergeben sich zugunsten der Allgemeinheit (Rezipienten) und der Werkvermittler (Kultur- und Medienwirtschaft) zahlreiche Schranken (§§ 44a–63a, §§ 64–69 und § 83 UrhG). Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Repräsentanten der Kultur- und Medienwirtschaft nicht selten selbst Träger urhebe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Vervielfältigungsrecht

Rz. 194 Das Vervielfältigungsrecht umfasst jede körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen.[324] Erfasst werden nunmehr auch vorübergehende Vervielfältigungen ( § 16 Abs. 1 UrhG), womit zunächst auch alle flüchtigen multimedialen Anwendungen gemeint sind. Allerdi...mehr

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§ 4 Medienrecht / 1. Zulassungsfreiheit, Informationspflichten, Melde- und Abhilfeverfahren

a) Zulassungsfreiheit Rz. 348 § 4 TMG betont die Zulassungsfreiheit von Telemedien. Zudem besteht keine Anmeldepflicht. b) Allgemeine Informationspflichten Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderunge...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

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§ 4 Medienrecht / B. Information als Gegenstand des Medienrechts

Rz. 12 Gegenstand der Medien sind primär Informationen (Nachrichten) und nur sekundär urheberrechtlich geschützte Werke oder verwandte Schutzrechte (wie etwa die Leistungsschutzrechte).[13] Rz. 13 Das Recht des freien Informationszugangs ist zunächst grundrechtlich verankert (Art. 5 Abs. 1 GG).[14] Dort heißt es, dass jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Unterricht und Lehre

Rz. 395 Für Zwecke des Unterrichts und der Lehre[598] dürfen privilegierte Einrichtungen, also frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Abs. 4 UrhG) zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 %[599] eines veröffentlichen Werkes vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugängl...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Besondere Regelungen der Internetnutzung

Rz. 315 § 44a UrhG regelt die Zulässigkeit vorübergehender Vervielfältigungen und ermöglicht damit zahlreiche Handlungen, die für das Internet, insbesondere bei der Nutzung von Online-Medien, notwendig sind. Diese Norm ist zugleich die Reaktion auf die durch den zweiten Korb erfolgte Erweiterung des § 16 Abs. 2 UrhG, der auch die vorübergehende und flüchtige Speicherung als ...mehr

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§ 4 Medienrecht / A. Begriff des Medienrechts

Rz. 1 Medienrecht ist ein Gebiet, das in den letzten Jahren großes Interesse findet und dabei inhaltlich immer mehr ausufert, sodass es geboten erscheint, zunächst eine begriffliche Klärung herbeizuführen, um sich danach auf einzelne Bereiche zu konzentrieren. Rz. 2 Medienrecht ist kein fest umrissener, in sich geregelter Bereich, sondern tritt in mehreren Erscheinungsformen ...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Sonstige Verpflichtungen, besondere Missbrauchsaufsicht und Rundfunkübertragung

Rz. 43 Als sonstige Verpflichtungen nennt §§ 31 ff. TKG die Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl. Die BNetzA verpflichtet Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht dazu, ihren Teilnehmern Zugang zu den Diensten aller unmittelbar zusammen geschalteten Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Dies geschieht entweder durch Betreibervora...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Gesetzliche Pflichtangaben auf E-Mails

Rz. 360 Durch das Elektronische Handels- und Unternehmensregistergesetz (EHUG) aus dem Jahr 2006[345] wurden zahlreiche Vorschriften (§§ 37a Abs. 1, 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 25a GenG, § 7 Abs. 5 PartGG) dahingehend geändert, dass unabhängig von der Form des Geschäftsbriefs, die dortigen Pflichtangaben vorzunehmen sind. Rz. 361 Freiberufler und Gesellschaften ...mehr

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§ 4 Medienrecht / 2. Berichtspflicht und Beschwerderecht

Rz. 411 Diese Beschreibung macht deutlich, worum es geht. Die Provider (einschränkend "soziale Netzwerke", also Provider mit Gewinnerzielungsabsicht, die Plattformen unterhalten) sollen im Bereich strafrechtlicher Persönlichkeitsverletzung in die Pflicht genommen werden, einmal durch die sog. Berichtspflicht (§ 2 NetzDG), zum anderen durch ein Beschwerderecht über rechtswidr...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Schutz des Sendeunternehmens

Rz. 293 Der Schutz der Sendeunternehmen wird in § 87 UrhG in der Weise erfasst, dass das Sendeunternehmen das ausschließliche Recht an der Weitersendung, der Aufnahme auf Bild- oder Tonträger und der Herstellung von Lichtbildern von seiner Funksendung hat (Einzelheiten siehe oben zum Senderecht Rdn 214 ff. sowie § 3 Rdn 480 ff.).[454]mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Qualifizierte Blockierung

Rz. 571 Nach § 7 Abs. 1 UrhDaG hat der Diensteanbieter durch Sperrung oder Entfernung sicherzustellen, dass ein Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird und hierfür auch künftig nicht verfügbar ist, sobald der Rechtsinhaber dies verlangt und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt (qualifizierte Blockierung). Rz. 572 Die Möglichkeit der Sperrung ("stay d...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / c) Vorteile der Verfahrensentschleunigung durch Aussetzung des Verfahrens

Für den hier interessierenden Bereich der Verfahrensaussetzung überrascht oftmals die Chuzpe mancher Strafrichter, in einschlägigen Fällen vorzupreschen statt von den Segnungen des § 396 AO Gebrauch zu machen und eine Verfahrensaussetzung auszusprechen. Von welcher Motivation mögen sie getrieben sein?[11] Natürlich gibt es das Recht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m....mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Jugendschutz als Verfassungsauftrag

Rz. 249 Aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich das Recht der Jugendlichen auf ungestörte Persönlichkeitsentwicklung.[238] Als Gegenrecht kann der Jugendschutz Beschränkungen der Presse- und Rundfunkfreiheit wie auch der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich rechtfertigen. Im Zusammenhang mit dem Schutz vor pornographischen, gewaltverherrliche...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 7. Was tun, wenn keine Aussetzung ausgesprochen wird?

Um diese Frage zu beantworten, ist zuerst einmal erforderlich zu klären, in welcher Form die Ablehnung ergehen muss. Hierbei gilt es zu unterscheiden: Handelt die Staatsanwaltschaft, so geschieht dies durch eine Verfügung (§§ 167, 171 StPO). Sie sollte, auch wenn dies als nicht verpflichtend angesehen wird, begründet werden. Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der einer...mehr

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§ 4 Medienrecht / 2. Organisation des Jugendschutzes

Rz. 251 Der Jugendschutz hat in Deutschland einen so hohen Stellenwert, dass man sich nicht alleine auf die präventive Wirkung von Gesetzen verlässt.[246] Das Strafrecht, etwa die Vorschrift über Pornographie (§ 184 StGB), kommt lediglich als "ultima ratio" zur Anwendung, so dass vor dem Eingreifen der Staatsanwaltschaft, quasi als Vorfilter, zahlreiche organisatorische Maßn...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Beschwerdeverfahren und Schlichtung

Rz. 590 §§ 13 bis 17 UrhDaG setzen Art. 17 Abs. 9 DSM-RL um und sehen neben der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen durch Nutzer und Rechtsinhabern auch die Teilnahme an einem Beschwerdeverfahren nach §§ 14 und 15 UrhDaG vor, die allerdings freiwillig ist (§ 13 Abs. 1 UrhDaG). Für Nutzer, Rechtsinhaber und Diensteanbieter ist die Teilnahme an außergerichtlichen Streit...mehr