Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 6/2014, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

1. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass Verfahrenskostenhilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs nur für eine eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gewährt werden könne. Verfahrenskostenhilfe sei dagegen nicht zu bewilligen, wenn ein Beteiligter nur "verfahrensbegleitend" seine Rechte wahrnehme. Im vorliegenden Fall habe die Antragstellerin keine V...mehr

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FF 6/2014, Auswirkungen der... / 4. Änderung

Die Änderungen können rechtlicher oder auch tatsächlicher[19] Art sein. Bei der Erhöhung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder handelt es sich um eine rechtliche Veränderung. Bereits in der Vergangenheit[20] ist eine solche Rechtsänderung als Abänderungsgrund akzeptiert worden.[21] Nach § 225 Abs. 2 FamFG muss sich der ehezeitbezogene Wert dieses Anrechts we...mehr

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zfs 6/2014, Prüfungspflicht... / 2 Aus den Gründen:

" … Das Rechtsmittel hat zumindest vorläufigen Erfolg." Das AG ist zutreffend von einem in objektiver Hinsicht gegebenen Verstoß gem. §§ 41, 69 a StVZO ausgegangen. Der Betr. hat den Sattelzug in Betrieb genommen, obwohl die Bremsscheibe des rechten Vorderrades zwei durchgehende Risse aufwies. Diese Risse führten zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, ...mehr

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zfs 6/2014, Anerkenntnis mi... / 2 Aus den Gründen:

"Die Berufung der Kl. ist zulässig und nach Beschränkung der Berufung auf die Weiterverfolgung der Feststellungsanträge zu 1. bis 3 auch begründet." 1) Die mit der Berufung weiter verfolgten Feststellungsanträge zu 1. bis 3. sind zulässig. Auch das für Feststellungsanträge erforderliche Feststellungsinteresse ist für die genannten Anträge gegeben. Da die Bekl. sich insg. auf Ve...mehr

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zfs 6/2014, Anerkenntnis mi... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt mit der Klage gegenüber der Bekl. klarstellende Feststellungen hinsichtlich einer fortbestehenden Schadensersatzhaftung der Bekl. als Kfz-Haftpflichtversicherer nach einem mit Vorbehalten versehenen Abfindungsvergleich. Die Kl. war bei einem Verkehrsunfall am 16.2.1992 als Beifahrerin ihres späteren Ehemanns schwer verletzt worden. Das Fahrzeug war bei Glattei...mehr

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Eintragung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

Leitsatz Zur nachträglichen Eintragung eines bisher nicht gebuchten (schuldrechtlichen) Sondernutzungsrechts ist grundsätzlich die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer notwendig; dies gilt auch dann, wenn der teilende Eigentümer zugleich mit der Zuweisung des Sondernutzungsrechts an den Ersterwerber einen noch nicht erledigten Eintragungsantrag gestellt hat Normenkette §§ 13 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1 Gerichtliches Rechtsschutzbegehren

Rz. 4 Der Klage als formabhängige prozessuale Willenserklärung[1] muss sich zweifelsfrei ein gerichtliches Rechtsschutzbegehren entnehmen lassen, mit dem vom Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache durch Urteil (bzw. Gerichtsbescheid) begehrt wird[2]. Dazu muss die Klage in jedem Fall erhoben worden sein[3]; die Ankündigung der Klage löst keine Rechtswirkungen aus[4]. Rz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 4 Rechtswirkungen des Klageverzichts (§ 50 Abs. 1 S. 3 FGO)

Rz. 15 Nach § 50 Abs. 1 S. 3 FGO ist die trotz des Verzichts erhobene Klage unzulässig. Bei einem Teilverzicht[1] ist die Klage, soweit sie die im Teilverzicht bezeichneten Besteuerungsgrundlagen betrifft, ebenfalls unzulässig; insoweit enthält § 50 Abs. 1a S. 1 FGO eine Rechtsfolgenverweisung auf § 50 Abs. 1 S. 3 FGO [2]. Die gleichwohl erhobene Klage[3] ist demgemäß durch P...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 § 155 FGO wurde durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren[1] der S. 2 angefügt. Hintergrund ist die Schließung einer Rechtsschutzlücke, um Rechtsuchenden im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 MRK einen Rechtsbehelf an die Hand zu geben, um sich gegen eine Gefährdung oder Verle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4 Auslegungsgrundsätze

Rz. 15 Ist der Erklärungsinhalt einer Klageschrift nicht eindeutig, so ist diese als prozessuale Willenserklärung in gleicher Weise wie Willenserklärungen i. S. d. BGB auszulegen. Es ist analog § 133 BGB der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften[1]. Es kommt daher auf die Wortwahl und die Bezeichnung nicht entscheidend an, son...mehr

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Wiedereinsetzung in Berufungsfrist

Leitsatz Bei einer bundesrechtlichen Zuständigkeitsregelung, die abweichende Regelungen durch das Landesrecht zulässt, umfasst die Prüfung eines Rechtsmittels auch die Frage, ob das betreffende Land hiervon Gebrauch gemacht hat. Normenkette § 72 Abs. 2 GVG Das Problem Das Amtsgericht verurteilt W zur Zahlung rückständigen Hausgelds. Gegen das ihm am 13. Februar 2013 zugestellt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4 Entschädigungsgericht, Verfahren, § 155 S. 2 FGO, § 201 GVG

Rz. 23 Zitat § 201 GVG (1) Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen ein Land ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das streitgegenständliche Verfahren durchgeführt wurde. Zuständig für die Klage auf Entschädigung gegen den Bund ist der Bundesgerichtshof. Diese Zuständigkeiten sind ausschließliche. (2) Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 3.3 Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Rz. 12 Gegen den Beschluss des Amtsgerichts ist nach § 334 Abs. 2 S. 2 AO die sofortige Beschwerde gem. §§ 567-577 ZPO gegeben. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen[1]. Sie hat nach § 570 Abs. 1 ZPO aufschiebende Wirkung. Im Beschwerdeverfahren können neue Tatsachen und Beweismittel vorgebracht werden[2]. Der Beschwerdegegner hat d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Durchsetzbarer Verwaltungsakt

Rz. 2 Die in § 328 Abs. 1 AO bezeichneten steuerrechtlichen Verhaltenspflichten können nur mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn sie zuvor gegenüber dem Pflichtigen durch einen entsprechenden Verwaltungsakt konkretisiert wurden. Das Bestehen einer abstrakten gesetzlichen Verhaltenspflicht reicht nicht aus[1]. Einen sofortigen Vollzug, wie ihn § 6 Abs. 2 VwVG für bestim...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6 Ablauf des Zwangsmittelverfahrens und Rechtsschutz

Rz. 17 Das Zwangsmittelverfahren hat die einzelne durch die Anordnungsverfügung konkretisierte Pflicht [1] zum Gegenstand. Zur Erzwingung derselben Pflicht kann gegen denselben Pflichtigen jeweils nur ein Zwangsmittelverfahren anhängig sein[2]. Der Ablauf des Zwangsmittelverfahrens wird durch die §§ 328-335 AO geregelt. Die erste Stufe bildet die Androhung des Zwangsmittels g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 4 Rechtsschutz

Rz. 15 Die Androhung ist als rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt mit Einspruch [1] und ggf. mit Anfechtungsklage [2] anfechtbar. Vorläufiger Rechtsschutz, der die Festsetzung des Zwangsmittels hindert, kann durch Aussetzung der Vollziehung [3] erlangt werden. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnungsverfügung sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Androhung gru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Rechtsschutz

Rz. 8 Gegen die Androhung und Festsetzung des Zwangsgelds sind der Einspruch [1] und bei dessen Erfolglosigkeit die Anfechtungsklage [2] gegeben. Im gerichtlichen Verfahren ist die Ermessensentscheidung – insbesondere zur Höhe des Zwangsgelds – nur auf Ermessensfehler i. S. d. § 102 S. 1 FGO zu überprüfen. Hält das FG den festgesetzten Betrag für zu hoch, kann es ihn nicht her...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.5 Antrag der Finanzbehörde

Rz. 8 Voraussetzung für die Anordnung der Ersatzzwangshaft durch das Amtsgericht ist ein entsprechender Antrag der Finanzbehörde. Die Antragstellung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde[1]. Sie hat zu unterbleiben, wenn der Pflichtige die Verpflichtung nach der Festsetzung des Zwangsgelds erfüllt hat[2]. Der Antrag ist kein Verwaltungsakt, weil er keine auf unmittelb...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbehelf gegen das gerichtliche Übersehen der Kosten der Streithilfe

Leitsatz Hat das Gericht in seiner Kostenentscheidung übersehen, auch über die Kosten der Nebenintervention nach § 101 ZPO zu entscheiden, ist eine Berichtigung des Beschlusses nach § 319 ZPO nicht möglich, weil dies voraussetzt, dass etwas vom Gericht Gewolltes unvollständig erklärt wurde. Das Gericht wollte mit dem Beschluss aber nicht über die Kosten der Nebenintervention ...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / Leitsatz

Hat das Gericht in seiner Kostenentscheidung übersehen, auch über die Kosten der Nebenintervention nach § 101 ZPO zu entscheiden, ist eine Berichtigung des Beschlusses nach § 319 ZPO nicht möglich, weil dies voraussetzt, dass etwas vom Gericht Gewolltes unvollständig erklärt wurde. Das Gericht wollte mit dem Beschluss aber nicht über die Kosten der Nebenintervention entschei...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / 1 I. Der Fall

Das OLG hatte in seinem Urteil über die Kosten des Rechtsstreits entschieden, dabei aber übersehen, auch über die Kosten des beigetretenen Streithelfers zu entscheiden. Nach mehr als zwei Wochen bemerkte der Anwalt den Fehler des Gerichts und beantragte eine Berichtigung des Urteils. Das OLG hat den Berichtigungsantrag zurückgewiesen.mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in Strafsachen

Leitsatz Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nur für den nicht vorbefassten Verteidiger. OLG Dresden, Beschl. v. 13.3.2014 – 2 Ws 113/14 1 Aus den Gründen Dem Beschwerdeführer steht weder die Gebühr der Nr. 2102 VV noch diejenige der Nr. 4130 oder 4131 VV zu. Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sieht nur einem...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / 3 III. Der Praxistipp

Kosten der Nebenintervention werden häufig übersehen Gerichte übersehen häufig, auch über die Kosten eines Streithelfers zu entscheiden. Dies beruht zum einen darauf, dass sie schlichtweg die Streithilfe übersehen, oder auch darauf, dass sie irrtümlich davon ausgehen die Kosten des Streithelfers würden zu den Kosten des Rechtsstreits gehören. Entscheidung sorgfältig prüfen und...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / 2 II. Die Entscheidung

Die Kosten eines Streithelfers gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits Die Kosten eines Streithelfers gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits. Über sie muss nach § 101 ZPO gesondert entschieden werden. Versäumt das Gericht eine Entscheidung, kommen sowohl eine Berichtigung (§ 319 ZPO) als auch eine Ergänzung (§ 321 ZPO) in Betracht. Berichtigung setzt offenbare Unri...mehr

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zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war die Ehefrau des Erblassers, der einen Adoptivsohn hatte. Mit jeweils notariell beurkundeten Testamenten setzte der Erblasser 2004 zu seiner alleinigen Erbin – unter Anordnung geringfügiger Vermächtnisse für seine Schwester und deren Tochter – die Beteiligte zu 2. ein, 2005 hingegen – ohne weitere Bestimmungen – seine Schwester und seine Nichte zu gle...mehr

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zfs 5/2014, Satzger/Schluckebier/Widmaier: StGB, 2. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 2.628 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-452-27613-1 und Satzger/Schluckebier/Widmaier: StPO, 1. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 2.340 Seiten, 129 EUR, ISBN 978-3-452-27041-2

Nach einiger Wartezeit liegen nunmehr die beiden korrelierenden Kommentarwerke zur StPO und zum StGB, dieses schon in zweiter Auflage, von Satzger, Schluckebier und Widmaier vor und bieten dem Rechtsanwender, soviel sei vorweg verraten, ein beeindruckendes Duett zur Bewältigung strafrechtlicher Probleme. Beide Werke haben sich zum Ziel gesetzt, den Bedarf der Rechtspraxis zu...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / 2. Problemlösung

Zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe sollte § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Es erscheint gerechtfertigt, dem Ehegatten, der bereit war, alle ...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 1 Aus den Gründen

Dem Beschwerdeführer steht weder die Gebühr der Nr. 2102 VV noch diejenige der Nr. 4130 oder 4131 VV zu. Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sieht nur einem Rechtsanwalt zu, der bislang noch nicht gerichtlich tätig geworden und mit der Sache auch noch nicht befasst gewesen ist. Hat der Rechtsanwalt den Angeklagten jedoch bereits vertreten bzw. i...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / Leitsatz

Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nur für den nicht vorbefassten Verteidiger. OLG Dresden, Beschl. v. 13.3.2014 – 2 Ws 113/14mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 2 Anmerkung

Von einem Strafsenat hätte man eigentlich mehr an Sachkunde in strafrechtlicher und gebührenrechtlicher Hinsicht erwarten dürfen. Der Gebührentatbestand der Nr. 2101 VV setzt nicht voraus, dass der Anwalt nicht schon im Ausgangsverfahren beauftragt war. Der Ausschluss bei Vorbefassung galt nach der vergleichbaren Vorschrift der BRAGO (§ 20 Abs. 2 BRAGO). Dieser Ausschluss ist...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / Zusammenfassung

Nach Ansicht des DAV sollte zur Vermeidung der Gefahr einer ungewollten Doppelehe § 145 Abs. 1 FamFG dahingehend geändert werden, dass die Möglichkeit der Anschließung eines Rechtsmittels auf die weiteren Folgesachen beschränkt wird und die Möglichkeit der Anschließung in Bezug auf die Ehescheidung ausdrücklich ausgeschlossen wird.mehr

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AGS 5/2014, Rechtsbeschwerd... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. a) Auf das Festsetzungsverfahren sind die Vorschriften des FamFG anwendbar. Nach Art. 111 Abs. 1 des FGG-RG (BGBl I S. 2586) finden das FGG und das SpruchG in der bis zum 1.9.2009 geltenden Fassung allerdings weiter Anwendung, wenn das Verfahren in erster Instanz vor Inkrafttreten des FamFG am 1.9.2009 eingel...mehr

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zfs 5/2014, Reisert: Das neue Fahreignungsregister, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2014, 192 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1284-8

Das neue Fahreignungsregister trat zum 1.5.2014 in Kraft. Einfacher und konsequenter sollte es werden – so hatte es sich der Gesetzgeber jedenfalls vorgestellt. Reisert bringt kurz vor der Umsetzung der Reform einen kostengünstigen und insgesamt sehr übersichtlichen Leitfaden auf den Markt. Zu Recht weist Reisert aber im Vorwort auch darauf hin, dass ihr Buch gegenwärtig nur...mehr

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AGS 5/2014, Keine gesondert... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer hatte als Pflichtverteidiger den betroffenen Anwalt in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren vertreten. Der AnwGH hatte den betroffenen Rechtsanwalt gem. § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen. Hiergegen legte er Berufung ein. Nachdem in anderer Sache durch Beschluss des BGH ein Widerruf der Zulassung in Bestandskraft erwachsen ...mehr

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zfs 5/2014, Abkommen von ve... / 1 Aus den Gründen:

" … Die mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts begründete Revision des Angekl. hat – vorläufig – Erfolg. Die Gründe des angefochtenen Urt. sind lückenhaft und tragen die Verurteilung des Angekl. wegen fahrlässiger (erst recht nicht, wie es im Rubrum heißt, wegen vorsätzlicher) Trunkenheit im Verkehr nicht." [Anmerkung der Schriftleitung: In erster Instanz wurde festge...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 1 Aus den Gründen

Die nach §§ 59, 57 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 u. 2, Abs. 5 u. Abs. 7 FamGKG statthafte Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist auch sonst zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt sowie erreicht die erforderliche Beschwer. Das Rechtsmittel hat aber in der Sache keinen Erfolg, da das Familiengericht den Verfahrenswert zutreffend auf 1.00...mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall de... / Sachverhalt

Die StA hatte gegen den Angekl. wegen Nötigung ermittelt. Seine Verteidigerin hat in dem Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme zur Sache abgegeben, die die StA veranlasst hat, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Auf das Rechtsmittel der Geschädigten hat die StA das Verfahren wieder aufgenommen. In der Hauptverhandlung ist der Angekl. freigesprochen worden. I...mehr

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FF 5/2014, Doppelehe als Fo... / Problemumfeld

Gem. § 137 Abs. 1 FamFG ist über die Ehescheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden. Folgesachen sind die in § 137 Abs. 2 FamFG aufgeführten Angelegenheiten, wobei Versorgungsausgleichssachen amtswegig zu berücksichtigen sind (§ 137 Abs. 2 Nr. 1 FamFG). Wird ein Versorgungsträger (Beteiligter gem. § 219 Nr. 2 FamFG) im Verfahren beteiligt und ein bei i...mehr

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zfs 5/2014, Einspruch für n... / Sachverhalt

Die Zentrale Bußgeldstelle verhängte gegen den Betr. Adam B. eine Geldbuße von 360 EUR sowie ein Fahrverbot von 1 Monat. Nach Zustellung bestellte sich Rechtsanwalt T unter Nennung des Aktenzeichens der Bußgeldstelle "in der Bußgeldsache gegen Berta B." und legte "Namens und mit Vollmacht der betroffenen Mandantschaft gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein". Dem Schreiben w...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 3 Anmerkung

Wird die einstweilige Anordnung auf Unterhalt isoliert, also ohne Hauptsache, beantragt, so kann nicht mehr von einer geringeren Bedeutung ausgegangen werden. Es bleibt dann beim vollen Hauptsachewert.[1] Der "Regelfall" i.S.d. § 41 S. 1 FamGKG ist bei einer isolierten einstweiligen Anordnung auf Unterhalt nicht gegeben, da die einstweilige Anordnung faktisch zu einer endgült...mehr

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AGS 5/2014, Keine Gebührenf... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unzulässig, weil gem. § 68 Abs. 1 S. 5, § 66 Abs. 3 S. 3 GKG eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet. Die Kostenentscheidung beruht darauf, dass die gesetzlich bestimmte Gebührenfreiheit (§ 66 Abs. 8, § 68 Abs. 3 GKG) nur für statthafte Verfahren gilt (BGH, Beschl. v. 7.12.2010 – VIII ...mehr

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zfs 5/2014, Einheitliches G... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Revision des Angekl. ist nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt. Zwar begehrt der Beschwerdeführer mit seinem ausdrücklich formulierten Revisionsantrag die Aufhebung des angefochtenen Urteils lediglich im Rechtsfolgenausspruch. Die Einzelausführungen zur Revisionsbegründung lassen jedoch erkennen, dass mit dem Rechtsmittel auch die dem Schuldspruch zugrund...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / C. Maßnahmestufen nach § 4 Abs. 4, 5 StVG

Das gesetzgeberische Vorhaben fußt auf der Idee, Maßnahmestufen bei auffälligen Kraftfahrern einzuführen. Dem widerspricht nun die Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch Bepunktung auch eines verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Verhaltens bei Radfahrern. Je nach Punktestand soll dieser bei Verst...mehr

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zfs 5/2014, Einspruch für n... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Der gem. § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zulässige Antrag des Betr. Adam B. auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts hinsichtlich des Beschl. des AG v. 6.3.2013, mit dem seine Rechtsbeschwerde gegen das Urt. des AG v. 11.10.2012 als unzulässig verworfen wurde, ist begründet. Das Urt. wurde dem Verteidiger am 26.10.2012 zugestellt. Bereits mit Einle...mehr

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AGS 5/2014, Vergütung für Z... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des Beistands ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 u. 33 Abs. 3 S. 3 RVG zulässig. Die Beschwerdefrist von zwei Wochen wurde eingehalten (§ 33 Abs. 6 S. 4 und 3 S. 3 RVG). 2. Das Verfahren war gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat zur Entscheidung zu übertragen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Mit Verwunderung hat der...mehr

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AGS 5/2014, Gerichtskostenh... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg, da die vom Antragsgegner beantragte hälftige Erstattung der von ihm gezahlten Gerichtskosten hier gegen die Antragstellerin nicht möglich war. 1. Zutreffend weist die Rechtspflegerin allerdings darauf hin, dass die Beteiligten sich nach dem Einspruch gegen den Versäumnisbeschluss im Termin vor dem FamG zwar geeinigt und im Vergleichsw...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / B. Differenzierung der Verstöße

Die zentrale Vorschrift für die Einführung des FaER ist § 4 StVG,[6] der vollständig geändert worden ist. Zunächst einmal führt die Vorschrift dahingehend ein, dass das Fahreignungs-Bewertungssystem sich an Fahrerlaubnisinhaber richtet, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs verstoßen und straßenverkehrsrechtliche oder gefahrgutbeförderungsrechtliche Vorschr...mehr

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zerb 5/2014, Zur Beschwerde... / Aus den Gründen

Die gem. § 58 FamFG statthaften Beschwerden sind unzulässig, da es den Beschwerdeführern an der Beschwerdeberechtigung gem. § 59 Abs. 1 FamFG fehlt. Gem. § 59 Abs. 1 FamFG ist beschwerdeberechtigt, wer durch den angefochtenen Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Diese materielle Beschwer ist nur gegeben, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidun...mehr

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zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Aus den Gründen

(...) 1. Ein Vergütungsanspruch als berufsmäßig tätiger Nachlasspfleger steht dem Beteiligten zu 1. allerdings nicht – mehr – zu, weil er nach den §§ 2 Satz 1, 1. Halbs. VBVG, 1962 BGB erloschen ist. a) Der Vergütungsanspruch des Berufspflegers richtet sich nach den §§ 1915 Abs. 1 Satz 1 und 2, 1836 Abs. 1 Satz 2, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB iVm den Vorschriften des Vormünder- und ...mehr

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Verwalter: Wann trägt er die Kosten nach § 49 Abs. 2 WEG?

Leitsatz Grobes Verschulden erfordert Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt dabei, wer die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind. Normenkette § 49 Abs. 2 WEG Das Problem Da...mehr