Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berechnung des Werts

Rz. 37 Grundsätzlich gelten für die Berechnung des Beschwerdewerts die Wertvorschriften der ZPO (§ 2 ZPO).[90] Da es bei der Rechtsmittelbeschwer entscheidend auf Umfang und Ausmaß des Unterliegens des jeweiligen Rechtsmittelklägers ankommt, findet allerdings entgegen § 5 Hs. 2 ZPO die Zusammenrechnung einer sich aus der Entscheidung über Klage und Widerklage ergebenden Besc...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Begrenzung durch die gestellten Anträge (§ 528 ZPO)

Rz. 129 Der Prüfung durch das Berufungsgericht unterliegen nur die Berufungsanträge (§ 528 S. 1 ZPO; "Verbesserungsverbot"). Das Urteil des ersten Rechtszugs darf ferner nur insoweit abgeändert werden, als eine Abänderung beantragt ist (§ 528 S. 2 ZPO). Dieses "Verschlechterungsverbot" soll verhindern, dass das Rechtsmittelgericht dem Rechtsmittelführer etwas aberkennt, was ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Formelle Beschwer des Klägers

Rz. 17 Für den unterlegenen Kläger ist grundsätzlich die sog. formelle Beschwer maßgebend. Danach ist der Kläger insoweit beschwert, als das angefochtene Urteil von seinen (Sach-)Anträgen abweicht.[39] Dies ist auch dann der Fall, wenn das Gericht im Wege eines Anerkenntnisurteils über einen Sachantrag befindet, den der Kläger zuletzt nicht mehr zur Entscheidung gestellt hat...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Materielle Beschwer des Beklagten

Rz. 20 Bei unterlegenen Beklagten ist – da der Antrag auf Klageabweisung kein Sachantrag ist – die sog. materielle Beschwer entscheidend, für die jeder nachteilige rechtkraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung ohne Rücksicht auf die Vollstreckungsfähigkeit oder die in der unteren Instanz gestellten Anträge ausreicht.[47] Rz. 21 Eine Beschwer des Beklagten liegt somit...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Berechnung

Rz. 72 Für die Berechnung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist gelten § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 3 BGB . Fällt der letzte Tag der ursprünglichen Begründungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag und wird die Frist um einen bestimmten Zeitraum – beispielsweise einen Monat – verlängert, dann beginnt (auch) der verlängerte Teil der F...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / IV. Gegenstand der berufungsgerichtlichen Prüfung (Berufungsgründe)

Rz. 128 Die Berufung hat durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.7.2001[445] einen Funktionswechsel erfahren. Sie ist nicht mehr vollwertige zweite Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils auf korrekte Anwendung des materiellen Rechts sowie auf Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen Feststellungen un...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / C. Berufung

Rz. 56 Die Zulässigkeit der Berufung ist eine Prozessvoraussetzung, von der das gesamte weitere Verfahren nach Einlegung der Berufung, also auch noch das Verfahren in der Revisionsinstanz, in seiner Gültigkeit und Rechtswirksamkeit abhängt. Sie ist deshalb auch vom Revisionsgericht unabhängig von den Anträgen der Parteien von Amts wegen zu prüfen.[179] I. Zuständigkeit Rz. 57...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 4. Prozesskostenhilfe

Rz. 73 Einer in erster Instanz unterlegenen Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung in zweiter Instanz nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann (§§ 114 S. 1, 115 ZPO),[251] stehen binnen der Berufungsfrist – bis zum letzten Tag[252] – zwei Möglichkeiten offen:[253] Sie kann sich entweder zunächst auf d...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Bindung des Berufungsgerichts

Rz. 134 Im Hinblick auf die Beschränkung der Berufungsinstanz auf die Fehlerkontrolle und -beseitigung (siehe oben Rdn 128) hat das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung grundsätzlich die vom Gericht des ersten Rechtszugs festgestellten Tatsachen zugrunde zu legen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO). Festgestellt in diesem Sinn sind nur Tatsachen, hinsichtlich dere...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / e) Unterbliebene Geltendmachung infolge eines Verfahrensmangels

Rz. 163 Die infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug unterbliebene Geltendmachung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO) betrifft insbesondere Fälle unterbliebener oder unzureichender Hinweise des erstinstanzlichen Gerichts (§ 139 ZPO).[545] Ebenfalls hierunter fällt die verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung – insbesondere unter...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Berufungsgründe

Rz. 121 Die Berufungsbegründung muss – sofern (auch) die rechtliche Beurteilung durch die erste Instanz angegriffen wird – die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Berufungsklägers die Rechtsverletzung [424] und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergeben (§ 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO). Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, we...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Allgemeines

Rz. 176 Die – unselbstständige[587] – Anschließung an die (Haupt-)Berufung dient in erster Linie dazu, dem Berufungsbeklagten eine ansonsten durch die Antragsbindung (§ 528 ZPO; siehe oben Rdn 129) versagte Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten zu eröffnen.[588] Eine – auch hilfsweise – Klageänderung (§ 263 ZPO) oder -erweiterung (§ 264 Nr. 2 Var. 1 ZPO...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / c) Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel

Rz. 146 Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind nur zuzulassen, wenn siemehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Vorrang des Primärrechtsschutzes (§ 839 Abs. 3 BGB)

Rz. 926 Die den Geschädigten treffende Obliegenheit zur Schadensabwendung durch Einlegung eines Rechtsmittels stellt eine besondere Ausprägung des allgemeinen, in § 254 BGB verkörperten Rechtsgedankens der Beachtlichkeit des Mitverschuldens eines Geschädigten an der Schadensentstehung dar; es soll nicht erlaubt sein, den Schaden entstehen oder größer werden zu lassen, um ihn...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Unselbstständigkeit der Anschlussberufung

Rz. 186 Die unselbstständige Anschließung – eine selbstständige Anschlussberufung ist seit der ZPO-Reform nicht mehr vorgesehen – verliert ihre Wirkung, wenn die (Haupt-)Berufung zurückgenommen (§ 516 ZPO), verworfen (§ 522 Abs. 1 ZPO) oder durch Beschluss zurückgewiesen (§ 522 Abs. 2 ZPO) wird (§ 524 Abs. 4 ZPO). Das Gleiche gilt bei einem Verzicht auf die (Haupt-)Berufung[...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / III. Form

Rz. 104 Berufungsschrift (§ 519 Abs. 1 ZPO) wie Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) sind bestimmende Schriftsätze, für die die diesbezüglichen Vorschriften gelten (§§ 129 ff. ZPO).[353] Daher ist die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers – grundsätzlich unverzichtbare[354] – Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift (§§ 519 Abs. 4, 520 Abs. 5, 130 Nr. ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Wegfall der Bindung

Rz. 135 Die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Vordergericht festgestellten Tatsachen entfällt, soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 2 ZPO). Rz. 136 Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinne ist jeder objektiv...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / d) Erkennbar übersehene oder für unerheblich gehaltene Gesichtspunkte

Rz. 158 Vom Gericht des ersten Rechtszugs erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) worden sind Gesichtspunkte insbesondere dann, wenn das Berufungsgericht eine materiell-rechtlich abweichende Beurteilung zugrunde legt. Ob ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel schon in erster Instanz hätte vorgebracht werden können, ist dabei unbe...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Frist und Formalien

Rz. 182 Die Anschließung ist grundsätzlich (nur) zulässig bis zum Ablauf einer dem Berufungsbeklagten gesetzten – und ggf. verlängerten[605] – Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO). Solange keine – oder zumindest keine wirksame (§ 329 Abs. 2 S. 2 ZPO)[606] – Erwiderungsfrist gesetzt ist, ist die Anschließung noch möglich.[607] Die Frist erfasst auch den Strei...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / f) Unterbliebene Geltendmachung ohne Nachlässigkeit der Partei

Rz. 164 Schließlich kann neues Vorbringen zugelassen werden, dessen unterbliebene Geltendmachung weder auf Fehlern des Gerichts (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 ZPO) noch auf einer Nachlässigkeit der Partei (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO) oder ihres Prozessbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO)[549] beruht. Eine Nachlässigkeit liegt vor, wenn die Partei gegen ihre Prozessförderungsp...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / V. Klageänderung, Aufrechnung und Widerklage (§ 533 ZPO)

Rz. 171 Eine erstmals im zweiten Rechtszug erfolgende Klageänderung (auch in Gestalt einer – hilfsweisen – Klageerweiterung[568]), Aufrechnungserklärung oder Widerklage ist grundsätzlich nur zulässig, wenn entweder der Gegner einwilligt – was bei rügeloser Einlassung vermutet wird (§ 267 ZPO)[569] – oder das Berufungsgericht sie für sachdienlich hält (§ 533 Nr. 1 ZPO)[570] u...mehr

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§ 24 Vergleich / L. Rechtsbehelfe bei Nichterfüllung/Fälligkeits- und Verfallsklauseln

Rz. 45 Im Falle der Nichterfüllung des Vergleichs ist zunächst die Klage auf Erfüllung aus dem Vergleich, beim Prozessvergleich die unmittelbare Zwangsvollstreckung gegeben, sofern der Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Der Rücktritt nach § 323 BGB ist nicht ohne weiteres möglich,[121] vielmehr nur dann, wenn gerade die pünktliche Einhaltung der im Vergleich a...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / D. Besonderheiten im Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Für Berufungsverfahren in Schifffahrts- sowie in Rheinschifffahrtsachen sind folgende Zuständigkeitsgrundsätze zu beachten: Die in der Praxis häufig gestellte Frage, bei welchem Gericht eine Berufung einzulegen ist, beantwortet sich in formaler Anknüpfung danach, welches Gericht in welcher Funktion die Entscheidung getroffen hat, die mit dem Rechtsmittel angefochten we...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Vorrang des Primärrechtsschutzes

Rz. 1069 Die Vorschrift des § 839 Abs. 3 BGB ist auf Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff nicht analog anzuwenden. Dem Geschädigten obliegt es jedoch zu prüfen, ob die ihn beeinträchtigende hoheitliche Maßnahme rechtswidrig ist, und den Eingriff gegebenenfalls mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen abzuwehren. Unterlässt es der Betroffene schuldhaft, den Eingri...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / A. Adhäsionsregelungen nach der StPO

Rz. 1 § 403 StPO: Voraussetzungen Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, im Verfahren vor dem Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streit...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / VII. Verfahrensfragen

Rz. 42 Wie in Rdn 33 dargelegt, erwächst das den Anspruch zuerkennende Urteil in Rechtskraft. Das Gericht hat den von ihm anerkannten Anspruch in seinem Entscheidungssatz zu titulieren. Die Entscheidung über den Antrag steht nach näherer Maßgabe von § 406 Abs. 3 StPO einem im bürgerlichen Rechtsstreit ergangenen Urteil gleich; das Gericht erklärt die Entscheidung für vorläuf...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Zuständigkeitsstreitwert

Rz. 38 Die Vorschriften der ZPO über den Streitwert und den Wert des Beschwerdegegenstands betreffen die sachliche Zuständigkeit der Gerichte und die Zulässigkeit der Rechtsmittel. Ihr Geltungsbereich ist dadurch erweitert, dass sie grundsätzlich auch für die Gerichtsgebühren und für die Gebühren der Rechtsanwälte gelten, wobei Folgendes zu beachten ist: Gemäß § 48 Abs. 1 GK...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 3. Kostengrundentscheidung des Rechtsmittelgerichts

Rz. 159 Bei Zurückweisung einer Berufung oder Revision gegen ein Grundurteil sind grundsätzlich dem Rechtsmittelkläger die Kosten des Rechtsmittelrechtszugs aufzuerlegen, da er insoweit endgültig unterlegen ist (§ 97 Abs. 1 ZPO).[272] Das Gleiche gilt, wenn beide Parteien Rechtsmittel einlegen und jeweils gänzlich unterliegen; dann ist ebenfalls über die Kosten des Rechtsmit...mehr

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§ 26 Klagearten / X. Abänderungsklage und Rechtsmittelverfahren

Rz. 293 Grundsätzlich hat eine abänderungsberechtigte Partei die freie Wahl, eine während der Rechtsmittelfrist eintretende Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse entweder durch eine Abänderungsklage oder – bei Vorliegen der erforderlichen Beschwer (siehe § 28 Rdn 12 ff.) – durch eine Berufung geltend zu ­machen.[748] Rz. 294 Diese Wahlmöglichkeit besteht nur dann nicht, w...mehr

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§ 26 Klagearten / b) Wechsel des Rechtsschutzziels

Rz. 135 Dem Kläger ist es grundsätzlich unbenommen, im Laufe des Prozesses von der Leistungsklage zur Feststellungsklage oder umgekehrt überzugehen, wenn die Voraussetzungen jeweils gegeben sind. Wenn der neue Antrag sich auf dasselbe Rechtsverhältnis bezieht, das heißt bei gleichbleibendem Klagegrund nur weitergehende oder geringe Rechtsfolgen aus diesem hergeleitet werden,...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts

Rz. 68 Das Berufungsgericht kann sich bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Schmerzensgeldbemessung nicht auf eine Ermessensfehlerkontrolle beschränken, sondern hat insoweit aufgrund der ggfs. nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen[227] und eine etwa abweichende Bemessung auch zu begründen.[228] Die Bindung des Gerichts...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / 2. Bindungswirkung des Grundurteils

Rz. 163 Ein Grundurteil wird zwar nur formell, nicht aber auch materiell rechtskräftig (§ 322 ZPO).[282] Dennoch entfaltet es eine innerprozessuale Bindungswirkung im Betragsverfahren einschließlich des Rechtsmittelverfahrens (§§ 318, 512 ZPO).[283] Der Grund des Anspruchs steht für das Betragsverfahren fest, ist in diesem nicht mehr zu prüfen und das Gericht darf selbst dan...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / D. Prozessuales

Rz. 142 Die internationale Zuständigkeit ist grundsätzlich in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen. Dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz. Soweit Rechtsmittel nicht darauf gestützt werden können, dass das Gericht des ersten Rechtszugs seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (Berufung: § 513 Abs. 2 ZPO, Revision: § 545 Abs. 2 ZPO), betrifft dies – im H...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / IV. Rechtsmittelverfahren

Rz. 145 Obwohl das Grundurteil ein Zwischenurteil ist (siehe oben Rdn 53), ist es – kraft gesetzlicher Anordnung (§ 304 Abs. 2 Hs. 1 ZPO) – betreffs der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen, was seine Überprüfung durch Berufung und Revision ermöglicht (§§ 511 Abs. 1, 542 Abs. 1 ZPO). 1. Beschwer Rz. 146 Eine Partei ist durch ein Grundurteil beschwert, soweit dieses für sie neg...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

Rz. 132 Die Erhebung der Klage erfolgt durch – wirksame[280] – Zustellung eines Schriftsatzes, der Klageschrift (§ 253 Abs. 1 ZPO). Die Klageschrift muss – zwingend – die Bezeichnung der Parteien, einschließlich grundsätzlich deren ladungsfähiger Anschriften,[281] und des Gerichts und die bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruches sowie einen ...mehr

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§ 26 Klagearten / III. Freistellungsanspruch (Befreiungsanspruch)

Rz. 18 Gegenstand einer Leistungsklage kann auch eine Freistellung sein. "Freistellung" (Befreiung) bedeutet eine vertretbare Handlung, durch die der in Anspruch Genommene (Beklagter) eine Schuld des Anspruchstellers (Kläger) zum Erlöschen bringt.[36] Sie setzt deshalb das Bestehen einer bestimmten Verbindlichkeit des Klägers voraus. Dementsprechend muss der Antrag auf Verur...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 6. Streitwert und Gegenstandswert

Rz. 84 Die Gebühren des Rechtsanwalts in Zivilsachen und mithin auch in Unfallsachen bestimmen sich nach dem Gegenstandswert, wobei in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammenzurechnen sind (§ 22 Abs. 1 RVG). In gerichtlichen Verfahren sind gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG die für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften anzuwenden (vgl. vorstehend Rd...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Streitwert der Gerichtsgebühren ist maßgebend

Rz. 40 Für die Bemessung der Rechtsanwaltsvergütung (vgl. dazu unten Rdn 73 ff.) richtet sich der Gegenstandswert (§§ 2 Abs. 1, 22 Abs. 1 RVG) nach den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschriften, §§ 23, 32 RVG. Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gemäß § 63 Abs. 2 GKG von Amts wegen gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Endgültige Wertfestsetzung

Rz. 45 Soweit eine Entscheidung nach § 62 S. 1 GKG nicht ergeht oder nicht bindet, setzt das Prozessgericht gemäß § 63 Abs. 2 GKG (endgültig) den Wert für die zu erhebenden (Gerichts-)Gebühren durch Beschluss fest, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Die Festsetzung kann gemäß § 62 Abs. 3 GKG von Am...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Revision

Rz. 69 Zwar obliegt die Schmerzensgeldbemessung in erster Linie dem Tatrichter, dem dabei – wie gesehen – ein erheblicher Ermessensspielraum zukommt[230] und die Benennung des Schmerzensgeldes ist dementsprechend – nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – in der Revision nur darauf überprüfbar, ob diese auf einem Rechtsirrtum beruht.[231] Nachdem die richtige A...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Beschwer

Rz. 67 Bei einer unbezifferten Leistungsklage ist die Klagepartei nicht beschwert, wenn der zugesprochene Betrag der vorgestellten und in der Klage zum Ausdruck gebrachten Größenordnung oder dem genannten Mindestbetrag entspricht; und zwar auch dann, wenn dies wegen Berücksichtigung eines Mit­verschuldens erfolgte.[223] Unterschreitet die Urteilssumme einen benannten Mindest...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / IV. Überprüfbarkeit im Instanzenzug

Rz. 105 Da bei der Abwägungsentscheidung ausschließlich feststehende, das heißt entweder unstreitige oder bewiesene Tatsachen, die schadens-(mit-)ursächlich geworden sind,[300] berücksichtigt werden, wofür § 286 ZPO gilt, ist dies – die Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen von § 254 BGB – auf ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) vollumfänglich überprüfbar.[301] R...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / c) Prozessart

Rz. 93 Da es aufgrund einer Widerklage zu einer Anspruchshäufung kommt, muss für diese dieselbe Prozessart zulässig sein wie für die (Haupt-)Klage (arg. § 260 ZPO).[167] Diese Einschränkung verfolgt aber lediglich den Zweck, dass in einem Prozess nicht Klagen miteinander verbunden werden, deren Verfahrensregeln derart gravierende Unterschiede aufweisen, dass eine gemeinsame ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 5. Rechtszüge gerichtlicher Verfahren

Rz. 83 In gerichtlichen Verfahren bilden das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug gemäß § 17 Nr. 1 RVG verschiedene Angelegenheiten. Das gilt nach § 17 Abs. Nr. 2 RVG auch für das Mahnverfahren und das streitige Verfahren. Da die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens anzurechnen ist (vgl. Nr. 3305 ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / ff) Gesetzliche Haftungsbegrenzungen

Rz. 100 Eine gesetzliche Haftungsbegrenzung des geltend gemachten Anspruchs, wie die Höchstbeträge der straßenverkehrsrechtlichen Gefährdungshaftung (§§ 12, 12a StVG)[167] oder die Beschränkung der Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers auf die gesetzlichen Mindestsummen (§ 117 Abs. 3 S. 1 VVG),[168] ist bereits in das Grundurteil aufzunehmen.[169] Dabei kann sich die ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / L. Haftung für Amtspflichtverletzungen

Rz. 836 § 839 BGB: Haftung bei Amtspflichtverletzung (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu ...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Unbezifferte Leistungsklage

Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängt.[171] Der...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Mängel des Grundurteils (Auslegung und Umdeutung)

Rz. 66 Ein Grundurteil über Ansprüche, die nicht im vorstehenden Sinn nach Grund und Höhe streitig sein können, ist unzulässig.[121] Rz. 67 Die Auslegung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren kann jedoch ergeben, dass trotz fälschlicher Bezeichnung und Urteilsformel nicht (nur) ein Grundurteil, sondern (auch) ein Feststellungsurteil vorliegt. Bedeutung erlangt dies insb...mehr

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§ 26 Klagearten / VII. Besonderheiten bei wiederkehrenden Leistungen (§§ 258, 323 ZPO)

Rz. 162 Bei der Geltendmachung einer Haftpflichtrente im Wege einer Klage auf zukünftige Leistungen (§ 258 ZPO; siehe oben Rdn 45 ff.) zwingt die bloße Befürchtung, dass die geforderte Rente später einmal wegen Steigerungen des Lohnniveaus, sinkender Kaufkraft des Geldes oder einer Änderung der Sozialversicherungsgesetzgebung nicht mehr ausreichend sein wird, den Gläubiger g...mehr