Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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Praktikanten / 1.2.2.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

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Praktikanten / 1.3.4.2.3 Ausbildungsbegleitende Praktika (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG)

Vom Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn sind gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 MiLoG auch Praktika ausgenommen, die begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung durchgeführt werden. Ausbildungsbegleitende Praktika dienen dazu, praktische berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu den im Ausbildungsgang bzw. Studienfach erworbenen theoretischen Inhalten ...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / f) Beispiele aus Rechtsprechung und Schrifttum

Rz. 12 Beispiele l Bahneigenschaft bejaht für: Arbeitswagen;[40] Automatikzüge;[41] Bau- und Arbeitsbahn, die nur vorübergehend in Betrieb ist;[42] Bergwerksbahn;[43] Draisine;[44] Eisenbahnfähren – umstritten;[45] Fabrikbahn;[46] Feldbahn;[47] Hafenbahn;[48] Hängebahn[49] Hochbahn;[50] Eisenbahnnachbauten im kleineren Maßstab;[51] Magnetschwebebahn;[52] People-Mover-Bahn (Fa...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Weitere Rechtsprechung zur Eingliederung des Geschädigten

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / Literaturtipps

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 Nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X geht ein auf gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 823 BGB, § 7 StVG) beruhender Schadensersatzanspruch eines Versicherten auf den Träger der Sozialversicherung insoweit über, als dieser nach den für ihn geltenden Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Rz. 3 Die Vorschrift knüpft an § 1542 RVO a.F. an, der seinerseits Schadensfälle erfass...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / C. Stillschweigender Haftungsverzicht/Gefälligkeitsfahrt/Probefahrt/­Einwilligung/Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 30 Haftungsausschlüsse oder Haftungsbegrenzungen können auch stillschweigend/konkludent vereinbart werden. Ihr Anwendungsbereich ist auf Fälle der Gefährdungshaftung und einfacher Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Haftungsverzicht für grobe Fahrlässigkeit erfordert eine ausdrückliche Abrede.[52] Die Rechtsprechung ist mit der Annahme stillschweigender Haftungsausschlüsse mi...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / Literaturtipps

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§ 12 Schadensersatzbegriff / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur, Voraussetzungen

Rz. 92 Die Haftung aus Vertrag einerseits und aus unerlaubter Handlung andererseits wurde als unzureichend empfunden, insbesondere für den Bereich fahrlässig verursachter Vermögensschäden.[249] Die Rechtsprechung hatte einen Weg gefunden, diese Haftungslücke für bestimmte Fallkonstellationen zu schließen. Bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder eines diesen g...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Arzthaftung / III. Hypothetische Einwilligung und Entscheidungskonflikt

Rz. 74 Dem Arzt steht bei ungenügender Aufklärung gem. § 630h Abs. 2 S. 2 BGB der Einwand offen, der Patient hätte auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt (hypothetische Einwilligung bzw. Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens). Das nimmt die frühere Rechtsprechung auf,[280] die maßgeblich bleibt: Durch das Patientenrechtegesetz sollte die bis...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Quotentabellen, Abwägungshilfen

Rz. 1224 Die Angabe der festgestellten Haftungsquote kann in Brüchen oder Prozentzahlen erfolgen. Zur Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit sind Quotentabellen nützliche Hilfsmittel, entbinden jedoch nicht von der konkreten Würdigung und Gewichtung der Abwägungsfaktoren im Einzelfall. Sie dienen dem legitimen Bemühen um Gleichmäßigkeit und Überschaubarkeit der Rechtspr...mehr

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§ 1 Einführung / B. Begriff der Haftpflicht/Unfallhaftpflicht im System der Schuldverhältnisse

Rz. 4 Der Begriff der Haftpflicht ist in keinem Gesetz definiert. Es gibt indessen eine Fülle von Normen, namentlich im BGB, in denen von Haftung die Rede ist. Zunächst mag ein kleiner rechtshistorischer Rückblick dem Verständnis des Wortes dienen: Die Begriffe "haften" und "verhaften" gehen auf den gleichen Ursprung zurück. Wer eine Schuld nicht bezahlen konnte, durfte vom ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Drittbezogenheit

Rz. 872 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG besteht nach dem Wortlaut nur dann, wenn die einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt wurde. Rz. 873 Die Drittgerichtetheit der Amtspflicht hat sowohl haftungsbegründende als auch -begrenzende Funktionen: Begründend, soweit klargestellt wird, gegenüber welchem Geschädigten die Verantwortlichkeit des Staates...mehr

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§ 24 Vergleich / D. § 779 BGB und Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 18 Ein abgeschlossener Vergleich ist nach § 779 BGB unwirksam, wenn beide Parteien übereinstimmend einen Sachverhalt vorausgesetzt haben, der tatsächlich nicht vorlag und wenn sie bei Kenntnis der Sachlage den Vergleich nicht abgeschlossen hätten. Der Irrtum kann sowohl tatsächlicher wie rechtlicher Art sein.[59] Dagegen betrifft es nicht den Sachverhalt, wenn die Partei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Verschulden

Rz. 909 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass der Beamte eine Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Diese Voraussetzung gilt auch im Anwendungsbereich des Art. 34 GG, da diese Bestimmung reine Zurechnungsnorm ist und die Erfüllung des Tatbestands des § 839 Abs. 1 BGB voraussetzt.[2807] Da im Rahmen der Amtshaftung bereits leichte Fahrlässigke...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Rechtsfolge – angemessene Entschädigung in Geld

Rz. 42 Dem (mittelbar geschädigten) Hinterbliebenen steht nach der Norm ein eigener Anspruch auf "angemessene Entschädigung in Geld" zu. Rz. 43 Für die Bestimmung der angemessenen Entschädigung wird – lediglich – in der Gesetzesbegründung (zwar) eine Größenordnung von durchschnittlich 10.000 EUR angeführt,[160] die Bestimmung im Einzelnen (aber) der Rechtsprechung überlassen,...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / Literaturtipps

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / a) Kriterien in der Person des Verletzten

Rz. 25 In der Person des Verletzten kommen als Bemessungsfaktoren namentlich Art, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen,[60] die erforderlichen (medizinischen) Behandlungen, etwa bleibende Schäden, die Unsicherheit über die weitere Entwicklung,[61] die Vereitelung eigener persönlicher oder beruflicher Lebensvorstellungen und vieles mehr in Betracht; nicht jedoch das Ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Beispiele

Rz. 215 Der Beweis des ersten Anscheins ist von der Rechtsprechung bei zahlreichen Fallgestaltungen in Betracht gezogen worden. Hier können wegen der Fülle der Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis nur die wichtigsten, auch für das Unfallhaftpflichtrecht bedeutsamen, angesprochen werden.[460] aa) Brandursachen Rz. 216 Das Hantieren mit offenem Feuer z.B. in einer mit Stroh, Heu e...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / V. "Wie Beschäftigte" tätige Personen

Rz. 39 Wie dargelegt (Rdn 33) sind nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII gegen Arbeitsunfall Personen versichert, die wie ein nach Abs. 1 Versicherter tätig werden; dies gilt auch bei einer vorübergehenden Tätigkeit. Rz. 40 Die Vorschrift steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage, ob ein Verunglückter als Versicherter in einen fremden Betrieb wie ein Arbeitnehmer "eingeglieder...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / P. Gestörtes Gesamtschuldverhältnis

Rz. 244 Der Haftungsausschluss hat Auswirkungen nicht nur für und gegen die in den §§ 104, 105 SGB VII genannten Personen. Er kann auch Auswirkungen haben auf die Haftung Dritter, die am Sozialversicherungsverhältnis nicht beteiligt sind. In Literatur und Praxis werden diese Fallgestaltungen unter dem Begriff des von der Rechtsprechung entwickelten "gestörten Gesamtschuldver...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Entlastungsbeweis für Unabwendbarkeit

Rz. 239 Für den Fall, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, sind nach § 17 Abs. 3 StVG Schadensersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und Eigentümer anderer Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Entlastungsbeweis trägt dem Umstand Rechnung, dass auf beiden Seiten ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, das der Gefährdungshaftung unterliegt. Rz. 240 Anders als...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Unternehmensschutz (Eingriff in den Gewerbebetrieb)

Rz. 80 Auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 BGB anerkannt.[137] Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gewährt, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis dar...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Rz. 25 Die Erfolgschancen einer ärztlichen Behandlung hängen zunächst entscheidend von Richtigkeit und Genauigkeit der Diagnose ab. Der Arzt muss daher vor der Therapie stets das Krankheitsbild abklären. Erst auf der Grundlage einer möglichst exakten und umfassenden Befunderhebung darf er mit der Behandlung beginnen (Pflicht zur Diagnosestellung).[52] Andererseits hat er Übe...mehr

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§ 9 Produkthaftung / IV. Ersatzumfang, insbesondere Schäden am Produkt selbst

Rz. 61 Der Hersteller hat Ersatz für die durch seinen Sorgfaltspflichtverstoß geschädigten Rechtsgüter und für Folgeschäden zu leisten, einschließlich des immateriellen Schadens. Ersatz für das unbrauchbar gewordene Produkt als solches wird dagegen nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Rz. 62 Erstmals auf Schäden am Produkt selbst wurde die Haftung des Herstellers für...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Rechtsnatur und Systematik

Rz. 69 Am 1.1.2002 ist das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[182] in Kraft getreten. Mit der Reform wurde das Verjährungsrecht, das Recht der Leistungsstörungen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht grundlegend überarbeitet und umfassend modernisiert. Zahlreiche Sondergesetze wurden in das BGB integriert, wie beispielsweise das AGB-Gesetz, das Fernabsatzgesetz, d...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Ursachenzusammenhang

Rz. 165 Das Unfallereignis muss im kausalen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (haftungsbegründende Kausalität) stehen und es muss ursächlich einen Körperschaden bzw. eine Gesundheitsstörung bewirken (haftungsausfüllende Kausalität). Rz. 166 Nach der vom Bundessozialgericht geprägten Lehre von der rechtlich wesentlichen Ursache besagt das Vorliegen eines Unfalls, den...mehr

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§ 14 Sachschaden / I. Allgemeines

Rz. 29 Die Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden macht die große Masse der Regulierung von Unfallsachschäden aus. Diese werden regelmäßig durch den Pflichthaftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs reguliert (vgl. § 115 VVG: Direktanspruch). Insoweit gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts, wie sie in § 15 A dargestellt sind. Infolge der 2002 eingeführten ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Einleitung

Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem "Unfall...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

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§ 11 Arzthaftung / IV. Deliktsrecht

Rz. 16 In Anspruchskonkurrenz zur vertraglichen und quasivertraglichen Haftung stehen deliktische Ansprüche gem. den §§ 823 ff. BGB bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben. Haftbar ist danach nur, wer selbst gehandelt oder für einen Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB) einzustehen hat. Rz. 17 Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre ist der ärztliche Heileing...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Speziell bei Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit

Rz. 12 Die tatbestandlich von § 253 Abs. 2 BGB vorausgesetzten Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit sind grundsätzlich nicht anders zu verstehen als in § 823 Abs. 1 BGB, weswegen auf die diesbezüglichen Kommentierungen verwiesen werden kann.[23] Das gilt unter anderem auch für etwa einem Unfallgeschehen zuzurechnende psychische Unfallfolgen.[24] Rz. 13 Im Ergebnis nur...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. Stellungnahme des Versicherers

Rz. 108 Die Verjährungshemmung wird dann erst durch eine abschließende Stellungnahme des Versicherers zu Grund und Umfang der Ersatzpflicht beendet, an die die Rechtsprechung strenge Anforderungen stellt. Es muss sich um eine – für den Geschädigten negative oder auch positive,[268] in jedem Falle aber schriftliche Entscheidung in der Sache handeln, die eindeutig und endgülti...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Versicherte Tätigkeit

Rz. 160 Unfallversicherungsrechtlich geschützt sind allein versicherte Tätigkeiten. Dazu verweist § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII ausschließlich auf die sich auf "den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 (SGB VII)" beziehenden Tätigkeiten. Versicherte Tätigkeiten sind daher all diejenigen Verrichtungen, die mit den in Bezug genommenen Versicherungstatbeständen in einem inneren Zu...mehr