Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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zfs 09/2011, Ausschluss von... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt als Mitversicherter in der Rechtsschutzversicherung seiner Ehefrau die Bekl. als Schadenabwicklungsunternehmen des VR auf Freistellung von Anwaltskosten in Anspruch. Der VR erteilte dem Kl. unter dem 23.8.2007 eine Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Autokauf. Der Kl., der die Rückabwicklung des Kaufs ...mehr

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AGS 01/2011, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht

Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht. Von FAFamR u. FAVerkR Gesine Reisert. Deutscher Anwaltverlag. 1. Aufl. 2011. 318 S. 44,00 EUR. Die Gebühren in Strafsachen finden in der Regel zu geringe Berücksichtigung. Anwälte, die sich auf Strafsachen spezialisiert haben, rechnen in aller Regel nicht nach der gesetzlichen Vergütung ab, sondern nach vereinbarten Honoraren. Das a...mehr

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AGS 03/2011, Mitwirkung dur... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin beauftragte einen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr. Der Rechtsanwalt riet ihr im Anhörungsverfahren, zu dem Vorwurf zu schweigen, und teilte der Verwaltungsbehörde mit, die Klägerin werde sich nicht äußern. Das Bußgeldverfahren wurde anschließend eingestellt....mehr

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AGS 01/2009, Leugnen einer ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg. Der Klägerin steht der geltend gemachte Honoraranspruch in vollem Umfang zu. I. Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf seinen Beschluss, an dem er festhält. Darin ist im Wesentlichen Folgendes ausgeführt: Das LG hat der Honorarklage zu Recht stattgegeben. Die Klägerin kann mit Erfolg ihre Ansprüche aus den mit d...mehr

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zfs 07/2009, Zeitpunkt des ... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Gewährung von Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem Jahr 1993 nach den ARB 75 rechtsschutzversichert. Die Klägerin begehrt Deckungsschutz für eine beabsichtigte Klage ihres mitversicherten Ehemannes gegen die Kreissparkasse B. Mit dieser Klage sollen Zahlungsansprüche in ...mehr

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zfs 09/2008, Reichweite des... / Sachverhalt

Der Kläger und seine Ehefrau, die frühere Klägerin zu 2), haben die Feststellung begehrt, dass die Beklagte aus einer bei ihr gehaltenen Rechtsschutzversicherung zur Gewährung von Deckungsschutz für einen Rechtsstreit verpflichtet ist, den er gegen seinen früheren Prozessbevollmächtigten wegen der Verletzung anwaltlicher Pflichten führt. Der Versicherungsvertrag mit dem Kläge...mehr

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AGS 03/2011, Verfahren vor ... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für eine Zulassung liegen nicht vor; die Revision hat auch keine Aussicht auf Erfolg (§ 552a S. 1 ZPO). 1. Grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO hat die Rechtssache nicht. a) Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nicht schon dann zu, wenn sie lediglich in Zusammenhang mit einer abstrakt generell formulierten Rechtsfrage gebr...mehr

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zfs 03/2011, Einheitlicher ... / 2 Aus den Gründen:

"Im Ergebnis zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass die Beklagte zur Gewährung von Rechtsschutz verpflichtet ist. Denn es ist nicht von einer Vorvertraglichkeit der hier für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblichen Rechtsverstöße auszugehen." Zwar ist entgegen der Auffassung des LG bereits von dem Vorliegen eines ersten Versicherungsfalles im Jahr 1998 auszuge...mehr

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AGS 05/2009, Kosten für Unt... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 127 Abs. 2 ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. 1. Zwar hat die Antragstellerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Teil ihrer mit dem Grundstück und Wohnen verbundenen Kosten noch als Abzugspositionen berücksichtigungsfähig sind. a) Zu Kosten der Unterkunft/Heizung zählen neben dem Mietzins auch sämtlic...mehr

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zfs 08/2011, Anwaltsvergütu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH hat über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung. Den Ausführungen des BGH kann ich nicht in allen Punkten zustimmen. Auftrag ist maßgeblich Der BGH hat für die gebührenrechtliche Einordnung der Anwaltstätigkeit auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte abgestellt. Allein maßgeblich ist jedoch der den Anwälten erteilte Auftrag, s. BGH NJW 19...mehr

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zfs 04/2008, Terminsreiseko... / 3 Anmerkung

Nach der ständigen Rspr. des BGH ist es für eine auswärtige Partei im Regelfall notwendig ist, einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohnsitz oder Sitz zu bestellen, s. die Grundsatzentscheidung NJW 2003, 898 = BRAGOreport 2003, 13 (Hansens) = AGS 2003, 97 = AnwBl. 2003, 309 = JurBüro 2003, 202. Finden vor dem Prozessgericht Termine statt, hat die auswärtige Partei zwei Mög...mehr

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zfs 03/2009, Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf

1. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck, 362 Seiten, 49 EUR Nach dem Klassiker "Der Autokauf" von Reinking/Eggert und dem "Autokaufrecht" von Himmelreich/Andreae/Teigelack ist mit dem Rechtshandbuch von Bachmeier nunmehr ein drittes Nachschlagewerk zu einem wichtigen Rechtsbereich auf den Markt gekommen. Der Autor bietet ein breites Spektrum zum Thema an. Das Werk ist in sieben Kapit...mehr

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zfs 10/2008, Erstattungsfäh... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: " … II. 2. Der auf §§ 7, 9, 18 StVG, §§ 823, 831 BGB, § 3 Nr. 1 PflVG a.F. beruhende und in dieser Instanz dem Grunde nach nicht mehr streitige Schadensersatzanspruch des Klägers erstreckt sich auch auf die im Rahmen der vorprozessualen Rechtsverfolgung entstandenen Anwaltskosten, soweit sie nach der berechtigten Schadensersatzforderung angefallen waren." 2.1...mehr

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AGS 10/2011, Obliegenheitsv... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, dass die Beklagte aufgrund der Risikobegrenzung in § 5 Abs. 3 Buchst. b) ARB nur verpflichtet sei, den Kläger von dem Teil der Rechtsverfolgungskosten freizustellen, der der Quote entspreche, mit der er bei der außergerichtlichen Einigung dem Verkäufer gegenüber unterlegen sei; diese Quote betrage – rechnerisch unstreitig – 24,2 %. Die...mehr

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zfs 01/2008, Homburger Tage 2007

Vom 19. bis 21.10.2007 fanden die alljährlichen "Homburger Tage" – nunmehr zum 27. Mal – statt. Es waren etwa 200 Teilnehmer nach Homburg/Saar gekommen, um hochkarätige Vorträge zu hören und mit den Referenten zu diskutieren. Die Begrüßung am Vorabend wie auch das gemeinsame Essen am Abend im Anschluss an die Vorträge umrahmten in gewohnt harmonischer, kommunikativer und gese...mehr

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zfs 11/2008, Zeitpunkt des ... / Aus den Gründen

“ … Der Klägerin steht aus dem von ihr mit der Beklagten geschlossenen Rechtschutzversicherungsvertrag gem. § 2 Abs. 1 und 2, § 14, § 26 Abs. 1 S. 1 ARB 1975/2002 ein Anspruch auf Freistellung von angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nur für das Verfahren vor dem ArbG E zu, soweit die Beklagte Deckungszusage bezüglich der Gehälter für Mai und Juni 2005 erteilt hat....mehr

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zfs 05/2011, Anwaltsvergütu... / 2 Aus den Gründen:

„… [7] aa) Nach § 5 Abs. 1d) ARB 94 trägt der Versicherer "die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen". Der Wortlaut des § 5 Abs. 1d) ARB 94 enthält keine den Rechtsanwaltsvergütungsregelungen der § 65 Abs. 1 Ziff. 4 BRAGO und Nr. 2303 Ziff. 4 VV...mehr

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zfs 04/2008, Wartezeit bei ... / Aus den Gründen

“ … Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Das beruht auf folgenden Erwägungen: 1. Bei Rechtsschutzversicherungsverträgen, denen die ARB 2005 der Beklagten zu Grunde liegen und bei denen die Leistungsart “Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten’ nach § 2 r) dieser ARB einbezogen ist, werden Streitigkeiten auf Hochschulzulassung vor deutschen Verwaltungsgerichten...mehr

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AGS 08/2011, Beck’sches Rechtsanwaltshandbuch. Herausgegeben von Rechtsanwalt Hans-Ulrich Büschtink und Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen. Verlag C. H. Beck, München. 10. Aufl. 2011. IXXX, 2107 S. 122,00 EUR.

Das Beck’sche Rechtsanwaltshandbuch, das erstmals vor über 20 Jahren (1989) erschienen ist, hat sich in seinen zwischenzeitlich zehn Auflagen in der Praxis bewährt und ist insbesondere für Berufseinsteiger ein wertvolles Hilfsmittel. In der aktuellen Auflage sind als neue Kapitel eingeführt worden "Elektronischer Rechtsverkehr" und "Compliance". Der Leser erfährt in 66 Kapit...mehr

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AGS 06/2011, Gesonderte Abr... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat angenommen, der Rechtsschutzversicherer schulde nach den §§ 1 und 5 (1) a der hier vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2002) die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung. Diese umfasse gem. § 1 RVG sowohl Gebühren als auch Auslagen und unterlie...mehr

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AGS 08/2011, Ersatzfähigkei... / 2 Aus den Gründen

Der Einzelrichter teilt dabei nicht die Auffassung, dass lediglich der Austausch von Rechtsansichten gegeben sei. Vielmehr schließt sich der Einzelrichter der Meinung des KG (Urt. v. 18.5.2009 – 8 U 190/08, GE 2009, 1044) an, dass das Verlangen vertraglich nicht geschuldeter Leistungen eine Pflichtverletzung darstellt, gegen die die Kläger hier insbesondere deshalb anwaltlic...mehr

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zfs 06/2009, Fleischmann/Hillmann/Schneider, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 2, Verkehrszivilrecht

5. Aufl. 2009, Deutscher Anwaltsverlag, 950 Seiten, 78 EUR Alfred Fleischmann, der dem Werk bis einschließlich zur 4. Aufl. seinen Stempel aufgedrückt hat, hat nunmehr den Stab an Klaus Schneider, bei Leibe keinem Unbekannten mehr, weitergereicht. Das veränderte Team hat Gliederung und Grundkonzeption beibehalten. Indessen sind viele Passagen neu geschrieben worden. Zu allen ...mehr

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zfs 02/2008, Höhe des Vorsc... / Aus den Gründen

“ … Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von der Vergütungsforderung ihres Prozessbevollmächtigten für dessen Tätigkeit im Bußgeldverfahren bei der Stadt Wuppertal auf Grund des unstreitig bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrags bei der Beklagten. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Freistellung in Höhe des mit Rechnung des Prozessbevollmä...mehr

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zfs 09/2011, Ausschluss von... / 2 Aus den Gründen:

„…2. Der VR, der sich auf den Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 3b ARB 2000 beruft, hat die tatsächlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen dieser Klausel darzulegen und ggf. zu beweisen. Daran fehlt es im vorliegenden Fall. [12] a) Wie der Senat bereits mit Urt. v. 25.1.2006 (VersR 2006, 404) zur inhaltlich entsprechenden Vorgängerklausel des § 2 Abs. 3a ARB 75 ausgeführt h...mehr

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zfs 07/2011, Anfall der Ein... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. I. Einigungsgebühr neben Beratungsgebühr Dem mitgeteilten Sachverhalt ist leider nicht zu entnehmen, in welcher Weise die Anwälte der Kl. am Abschluss des Einigungsvertrages mitgewirkt haben. Für den Anfall der Einigungsgebühr genügt es jedoch, wenn die Anwälte der Kl. geraten hatten, einen von ihrem Vertragspartner vorgeschlagenen Vergleichsv...mehr

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AGS 11/2011, Obliegenheitsv... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet; die Beklagte ist gem. § 5 Abs. 3b) ARB in Bezug auf die Kosten der Tätigkeit der früheren Bevollmächtigten des Klägers von der Leistung frei. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Kläger seinerzeit mit seinem Anliegen gegenüber dem Autohaus in vollem Umfang obsiegt hat; den Ausführungen des AG Potsdam zufolge hat er sogar mehr erhalten, als...mehr

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zfs 01/2011, Kein Ausschlus... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Im Ergebnis zu Recht ist das LG davon ausgegangen, dass die Klägerin keinen Rückforderungsanspruch gegen den Beklagten aus § 812 Abs. 1 S. 1, Alt. 1 BGB hat. Sie hat zwar unstreitig 18.552,51 EUR geleistet, aber dies geschah auf Grund des wirksam geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages mit dem Beklagten und nicht etwa ohne Rechtsgrund. Maßgeblich dafür ist im ...mehr

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zfs 06/2011, Umorganisation... / 1 Aus den Gründen:

„Die zulässige Berufung des Kl. ist nicht begründet. Das LG hat zu Recht seine Klage abgewiesen. Der Kl. ist nicht bedingungsgemäß berufsunfähig; die Bekl. ist auch nicht gehindert, sich auf das Fehlen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit zu berufen. I. Der Kl. ist nicht bedingungsgemäß berufsunfähig. Nach § 20 Abs. 1 AVB liegt (vollständige) Berufsunfähigkeit vor, wenn de...mehr

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AGS 08/2011, Umfang der Übe... / 3 Anmerkung

Soweit das AG eine Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers für den nichtanrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr und die außergerichtliche Auslagenpauschale verneint hat, weil die Zahlungsverpflichtung des Versicherungsnehmers ausschließlich auf materiell-rechtlicher Grundlage beruhe, ist die Entscheidung zutreffend. In einer bereits länger zurückliegenden grundlegenden ...mehr

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zfs 09/2008, Ludovisy/Eggert/Burhoff (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts

ZAP Arbeitsbuch + CD-Rom, 4. Aufl. 2008, ZAP-Verlag Münster, 128 EUR Ein Arbeitsbuch, das sich als Standardwerk des im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts bereits einen festen Platz erobert hat, hat in seiner nunmehr 4. Aufl. nicht nur eine Erweiterung um rd. 600 Seiten, sondern darüber hinaus auch eine deutliche Aufwertung durch Aufnahme von zwei weiteren Herausgebern erfahr...mehr

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AGS 03/2011, Verfahren vor ... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht, dass die Leistungsverpflichtung eines Rechtsschutzversicherers und die Frage gesetzlicher Gebührentatbeständen nach dem RVG grundsätzlich in einem direkten Zusammenhang stehen. Zutreffend hat hierbei der BGH wie auch bereits die Vorgerichte zunächst geprüft, ob für das konkrete – hier kirchliche – Schlichtungsverfahren vom Grunde her Ve...mehr

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AGS 11/2011, Kein Toleranzb... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist teilweise begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagten gem. § 7 StVG einen Anspruch auf Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 546,68 EUR. Der Kläger ist aktivlegitimiert. Die Rechtsschutzversicherung des Klägers hat die außergerichtlichen Anwaltskosten an die Prozessbevollmächtigten des Klägers gezahlt. Die von der Versicherung übernommenen Kos...mehr

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zfs 09/2008, Obliegenheitsv... / 3 Anmerkung

1. Angefallene Vergütung Der Kläger hatte hier den "nicht anrechenbaren Teil" der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG eingeklagt. Die in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung der Geschäftsgebühr hat jedoch nicht zu einer Verminderung der Geschäftsgebühr, sondern zu einer Verringerung des Anspruchs des RA auf die im Arbeitsgerichtsverfahren entstandene Verfahrensgebü...mehr

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zfs 12/2008, Erforderlicher... / Aus den Gründen

“ … [8] Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass dem Anwalt der Klägerin die Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG zustand und hierfür die Beklagte als Rechtsschutzversicherung aufzukommen hat. [9] 1. Gem. Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG entsteht die Erledigungsgebühr als zusätzliche Gebühr, wenn das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung endgü...mehr

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AGS 03/2011, Keine Erstattu... / 2 Aus den Gründen

Es kann dahinstehen, ob der Kläger verpflichtet ist, an seine damaligen Anwälte Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage zu zahlen. Auch wenn die Beklagte nach eingetretenem Verzug verpflichtet war, die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung des Klägers zu tragen, so besteht ein Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Einholung der Deckungszusage deshalb...mehr

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AGS 03/2009, Mitwirkung an ... / 2 Anmerkung

Während der Gesetzgeber auf der einen Seite gerne wegen unpraktikabler Vorschriften oder gesetzgeberischer Versäumnisse kritisiert wird, haben die Gerichte auf der anderen Seite manchmal auch Mühe, eine gesetzgeberische Wohltat als solche anzunehmen. Dies zeigt die hier vom BGH aufgehobene Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen der Einigungsgebühr zu eng...mehr

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zfs 09/2009, Nach aktueller Auffassung des BGH: Rechtsschutzdeckung auch für außergerichtliche Vertretung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Im Rahmen des Arbeitsrechtsschutzes ist es umstritten, ob eine nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Vertretungsmandats entfaltete außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Deckungsschutz der Rechtschutzversicherung (RSV) seines Auftraggebers erfasst ist. Dies wird nach der Vorschrift des § 17 ARB 2000, der das Verhalten des Versicherten ...mehr

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AGS 08/2009, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation. Mandatsbetreuung. Sachbearbeitung. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsfachwirt Michael Brunner und Rechtsfachwirtin Ivana Bugarin. Herausgegeben vom RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. Deutscher RENO-Verlag, Lexis Nexis Deutschland GmbH, Münster 2009. LVII, 1020 S. mit CD-ROM 54,00 EUR.

Die Verfasser liefern ein umfassendes Handbuch der täglichen Praxis für Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei. Kein Tätigkeitsfeld wird ausgespart. Das Werk beginnt mit einer Einleitung zum Berufsrecht, zu Grundsätzen der Verschwiegenheitspflicht, Belehrungspflichten, der Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts, Fortbildungsnachweisen bei Fachanwälten, Urlaubsvertretung u.a....mehr

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zfs 02/2009, Versicherungss... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [11]„ … 1. Die Revision zieht nicht in Zweifel, dass die Klägerin mit der Einziehungsklage, für die hier Rechtsschutz verlangt wird, rechtliche Interessen in ihrer im Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als Gewerbetreibende wahrgenommen hat, und dass der geltend gemachte Anspruch auf schuldrechtliche Verträge gestützt war (§ 24 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 N...mehr

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AGS 07/2011, Kein Quotenvor... / 2 Aus den Gründen

Der Klägerin steht ein Anspruch auf gesamtschuldnerische Zahlung von 130,00 EUR aus §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 BGB gegen die Beklagten zu. Zwischen der Klägerin und dem Mandanten der Beklagten wurde unstreitig ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag unter Geltung der ARB 2008 der Klägerin und Vereinbarung eines Selbstbeteiligungsanteils von 150,00 EUR geschlossen. Unstrei...mehr

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zfs 05/2011, Zusätzliche Ge... / 3 Anmerkung

Die Verwendung des Gebührentatbestandes der "Erledigungsgebühr" für die verfahrensgegenständliche zusätzliche Gebühr sollte vermieden werden, da sonst nicht so mit dem RVG Vertraute an die Erledigungsgebühr der Nr. 1002 VV RVG denken könnten. Dies gilt umso mehr, als die zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG nach dem Urt. des IX. ZS des BGH (zfs 2008, 709) einen geringeren...mehr

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zfs 12/2008, Strafverfahren... / 3 Anmerkung

Den beiden vorstehenden Entscheidungen ist zuzustimmen. Das AG hat sich mit überzeugender Begründung der h.M. angeschlossen, so etwa AG Regensburg AGS 2006, 125 = StraFo 2006, 88 = RVGreport 2007, 225; AG Köln AGS 2006, 234 = JurBüro 2007, 83 = zfs 2006, 646; AG Gelnhausen AGS 2007, 453; AG Hannover AGS 2006, 235; AG Saarbrücken AGS 2007, 306; AG Nettetal AGS 2007, 404; Gero...mehr

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AGS 06/2009, Anwaltshaftungsrecht, NJW-Praxis. Begründet von Prof. Dr. Max Vollkommer. Bearbeitet von Prof. Dr. Reinhard Greger u. Notar Dr. Jörn Heinemann. 3. Aufl. 2009. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 346 S., 48,00 EUR.

Am 1.1.2009 waren fast 150.000 Rechtsanwälte zugelassen. Statisch rechnet man damit, dass jeder deutsche Anwalt alle vier bis fünf Jahre seiner Berufshaftpflichtversicherung einen Versicherungsfall meldet, und der Zulassungstrend ist ungebrochen. Bis Ende 2009 könnte die Zahl der zugelassenen Anwälte 200.000 erreichen. Welche Haftungsrisiken, auch existenzbedrohende, daraus ...mehr

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zfs 11/2009, Gesonderte Pos... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Leider gibt es immer noch viel zu viele Gerichte, die die Auffassung vertreten, die Tätigkeit im Bußgeldverfahren und im Ordnungswidrigkeitenverfahren vor dem AG stelle gebührenrechtlich nur eine einzige Angelegenheit dar, in der dem Verteidiger nur eine Postentgeltpauschale anfalle, so LG Hamburg AGS 2006, 503 m. Anm. N. Schneider = JurBüro...mehr

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zfs 12/2008, Maßgeblichkeit... / Aus den Gründen

“Der Kläger kann von der Beklagten eine Ersatzleistung nach den im Gutachten … ausgewiesenen Stundenverrechnungssätzen der Fa. K Autoservice verlangen. Für das, was zur Schadensbeseitigung nach § 249 S. 2 BGB erforderlich ist, kann das Schätzungsgutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen über die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten für das Gericht eine sachgerec...mehr

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zfs 12/2009, Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch

2. Aufl. 2009, 3.066 Seiten, 188 EUR, Verlag C. H. Beck Das in 2. Aufl. erschienene Versicherungsrechts-Handbuch Beckmann/Matusche-Beckmann wird sowohl wissenschaftlichen Ansprüchen als auch den Anforderungen der Praxis gerecht. Im ersten Teil werden von namhaften Autoren die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts umfassend behandelt. Breiten Raum nehmen die Reform des Ver...mehr

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zfs 12/2008, Erforderlicher... / 3 Anmerkung

Es handelt sich um die erste Entscheidung des BGH, die zu einem Problem der Anwaltsvergütung in Bußgeldverfahren Stellung nimmt. Der gut begründeten Entscheidung ist zuzustimmen. I. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG 1. Gebührenanfall Nach Nr. 5115 VV RVG erhält der Rechtsanwalt unter den in Abs. 1 der Anm. aufgeführten Voraussetzungen eine zusätzliche Gebühr in Höhe der j...mehr

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AGS 05/2009, Keine Verbindl... / 3 Anmerkung

Willkommen im Land der Abenteuer In diversen Tageszeitungen war in den letzten Wochen zu lesen, dass der Deutschen Reiselust durch die Weltwirtschaftskrise wohl einen erheblichen Dämpfer erfahren werde. Statt Abenteuerreisen in fremde Länder zu unternehmen, werde man wohl zu Hause bleiben. Im Lande bleiben heißt allerdings nicht, auf Abenteuer zu verzichten. Wer auf dem Gebie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.4 Einzelfälle zum Verschulden des Betroffenen

Rz. 19 Die Rspr. zum Verschulden im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung ist fast endlos und nimmt immer weiter zu. Wegen der Vielzahl der für eine Wiedereinsetzung bedeutsamen Lebensvorgänge und der in jedem Fall anderen Einzelumstände sowie wegen der Anwendung des subjektiven Verschuldensbegriffs sind die meisten Urteile nicht oder nur bedingt auf andere Fälle übertragbar...mehr

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AGS 01/2010, Rechtsschutzversicherung

Von Helmut Plote. Verlag C. H. Beck, München. 2. Aufl. 2010. XXIII, 377 S. 34,00 EUR. In der ersten Auflage lautete der Titel noch "Anwalt und Rechtsschutzversicherung" Mit dem neuen Titel soll schon auf den ersten Blick deutlich gemacht werden, dass sich das Werk nicht nur an die Anwaltschaft richtet, sondern auch Gerichte, Referendare, Studenten und Sachbearbeiter von Recht...mehr