Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 2 Anspruchsbegründung / a) Anspruchsgrund

Rz. 25 Der Umstand, dass jemand nach einem schadenstiftenden Geschehnis Vermögenseinbußen hat oder immaterielle Beeinträchtigungen beklagt, bedeutet nicht zugleich automatisch, dass ihm hierfür auch stets ein Anderer Schadenersatz und billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) zu leisten hat. Es bedarf stets einer Haftungsnorm (Anspruchsnorm), die einen Dritten dem Grund...mehr

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§ 24 Neue Leistungen der Re... / B. Opfer-Rechtsschutz

Rz. 6 Der Opfer-Rechtsschutz, vielfach auch Rechtsschutz für Opfer von Straftaten genannt, ist eine der ersten neuen Leistungsarten, die von der Versicherungswirtschaft eingeführt worden ist. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten heute ihren Kunden den Opfer-Rechtsschutz an. Rz. 7 Im Rahmen der ARB (75, 94, 2000, 2008 und 2010) wird der Versicherungsnehmer und die mitver...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / I. Mandatsverhältnis – Schadenersatzverhältnis

Rz. 3 Die Antwort auf die Frage, in welchem Umfang ein Schadenersatzverpflichteter die außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten[1] (Rechtsanwaltsgebühren) zu zahlen hat, hängt von folgenden zwei Faktoren ab:[2]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Haftungstatbestände

Rz. 27 Zum Thema Vertiefend Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 16 StVG Rn 5 ff., Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 50 ff., 270 ff. (1) Gefährdungshaftung Rz. 28 Gefährdungshaftungstatbestände finden sich u.a. im AMG, AtomG, HaftPflG, LuftVG, StVG,[7] GenTG, ProdHaftG,[8] UmweltHG und WHG. (2) Deliktische Haftung Rz. 29 Haftung aus Delikt...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / VIII. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 534 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 840 BGB Rn 41, Jahnke "Ausgewählte Probleme für die Schadenregulierung", 5. Kap., Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 515 ff., Janda "Mehrheiten von Schuldnern und unterschiedliche Haftungsmaßstäbe – Ein Beitrag zur Überwindung des “gestörten Gesamtschuldnerausgleichs’ –" VersR 2012,...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / f) Arbeitsunfall, Dienstunfall

Rz. 1948 Hinweis Dazu auch weiter oben (siehe Rn 1010 ff.). Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 254 BGB Rn 10 ff.; Jahnke, § 46 BeamtVG n.F. – Abrundung des Systems der Haftungsprivilegierung bei Arbeits- und Dienstunfall, NZV 2012, 467; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 397 ff. aa) Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Rz. 1949 S...mehr

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§ 1 Einleitung / F. Anwaltliche Verantwortlichkeit

Rz. 19 Zum Thema Vertiefend Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 1 ff. I. Fehlerhafte Rechtsanwendung 1. Da mihi facta – iura novit curia Rz. 20 In Fortgeltung römischer Rechtsregeln "Da mihi factum, dabo tibi ius"[8] (siehe auch § 138 ZPO) sollte es eigentlich genügen, dem Zivilgericht nur den Sachverhalt darzustellen (Grundsatz der richterlichen Rechtsan...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 7. Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien- und Erbrechtes (§ 3 Abs. 2 lit. g ARB 2010)

Rz. 106 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Familien- und Erbrechtes ist gem. § 3 Abs. 2 lit. g ARB 2010 ausgeschlossen. Gemäß der Ausschlussklausel des § 3 Abs. 2 lit. g ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit. Der Versicherungsschutz ist also auf die reine Beratung beschränkt.[91] Rz. 107 Wichtig ist zu bea...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / h) Versicherungsschutzversagung

Rz. 367 Hinweis Näheres hierzu weiter unten (siehe Rn 483 ff.). Rz. 368 Fehlender Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung berührt den Regressanspruch des gehalt-/lohnfortzahlenden Arbeitgebers nicht (siehe § 5 Rn 397 ff.).[271]mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Leistungsarten ohne Wartezeit

Rz. 129 Rz. 130 Die Wartezeit entfällt gem. § 4 Abs. 1 ARB 2010 bei Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug.mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Zum Thema Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 5; Küppersbusch/Höher, 11. Aufl. 2013, Rn 456 ff.; Pardey, 4. Aufl. 2010, Rn 2740 ff.; Wenzel-Zoll, 1. Aufl. 2012, Kap. 2 Rn 2341 ff., Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 35 Rn 50, Kap. 51.mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (1) Zession

Rz. 1178 Das AsylbLG enthält keine Regelung zum Forderungsübergang von Schadenersatzansprüchen. Rz. 1179 Der Träger nach dem AsylbLG ist kein SHT, § 116 SGB X gilt nicht.[739] Das SGB XII, BSHG und vergleichbare Regelungen werden ausdrücklich für unanwendbar erklärt, § 9 I AsylbLG. Nach § 9 III AsylbLG sind ausdrücklich nur die §§ 102 – 114 SGB X entsprechend anzuwenden, nich...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / E. Anspruch bei Tod

Rz. 151 Zum Thema Zu Detailfragen siehe van Bühren/Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 1330 ff.; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 76 ff., 329 ff.; Jahnke, Abfindung von Personenschadenansprüchen, 2. Aufl. 2008, § 1 Rn 253 ff., 266 ff. I. Anspruch Rz. 152 Im Falle der Tötung einer Person ist den anspruchsberechtigten Hinterbliebenen Unterhal...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / 2. Verweisung

Rz. 11 § 618 BGB – Pflicht zu Schutzmaßnahmen (3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung. Rz. 12 § 62 HGB (3) Erfüllt der Prinzipal di...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 520 ff.; Hartung "Steuern beim Personenschaden" VersR 1986, 308; Jahnke "Steuern und Schadensersatz" r+s 1996, 205; Kullmann "Schadensersatz und Steuern" VersR 1993, 385; Weber-Grellet "Erwerbsschäden im Steuerrecht" DAR 1994, 52; Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 92 ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 483 Zum Thema Ausführlich Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 1028 ff., 1059 ff. m.w.H.; Stiefel/Maier-Jahnke, 18. Aufl. 2010, § 117 VVG Rn 114 ff. m.w.N. Rz. 484 Nur soweit der Geschädigte von keinem anderen Schadensversicherer oder SVT Ersatz seines Schadens erlangen kann, bleibt der Kfz-Haftpflichtversicherer vorleistungspflichtig. Rz. 485 Anderwe...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die zu übernehmenden Kosten

Rz. 161 Nach § 5 Abs. 1 lit. f ARB 2010 hat die Rechtsschutzversicherung abweichend von dem Grundsatz, dass nur die Kosten eines Sachverständigen übernommen werden, der vom Gericht herangezogen wurde, folgende Kosten zu tragen:mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) Dienstherr – Beamter

Rz. 328 Beispiel 2.18 Der A hat aufgrund eines Haftpflichtgeschehen einen Erwerbsschaden von 3.000 EUR. Der Dienstherr zahlt ein Ruhegehalt i.H.v. 2.000 EUR.mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / gg) SVT (§ 116 SGB X) – Öffentlicher Dienstherr

Rz. 289 Löst ein Unfall nicht nur für den Dienstherrn Versorgungsleistungen aus, sondern auch Kostenverpflichtungen für einen SVT, gehen die Ansprüche des Beamten auf Schadenersatz auf beide Gläubiger als Gesamtgläubiger über.[227] Rz. 290 Leistungen aus der Rentenversicherung können z.B. bei später verbeamteten Personen in Betracht kommen (siehe auch die Rechtslage beim 450 ...mehr

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§ 29 Prüfung der Rechtsschu... / d) Rechtsschutzprüfung bei Eilbedürftigkeit

Rz. 5 Ist eine Rechtsangelegenheit und Entscheidung über den Versicherungsschutz eilbedürftig und hat der Versicherungsnehmer oder der ihn vertretende Anwalt deutlich erkennbar auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen, so verkürzt sich die Überlegungs- und Prüfungsfrist auf die den Umständen nach unbedingt notwendige Zeit. Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Ant...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Beweislast

Rz. 131 Hinweis Siehe ergänzend unten (vgl. § 5 Rn 220 ff.; § 13 Rn 56), zum Verletzungsverdacht siehe Kapitel 3 (vgl. § 3 Rn 102 f.). Rz. 132 Vor die Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Abrechnungen ist die Frage gestellt, ob in der Person des Verletzten überhaupt beweisbar ein Anspruch entstanden war.[101] Rz. 133 Die Anforderungen an den Nachweis zu Anspruchsgrund und Sc...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Auslöse, Spesen

Rz. 151 Hinweis Einzelheiten zu Auslöse und Spesen in Kapitel 6 (siehe § 6 Rn 50 ff.). Zum Thema Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 4. Rz. 152 Nur eine Aufwandsentschädigung, die über den Ausgleich der tatsächlichen Aufwendungen hinaus dem Empfänger als Entgelt zufließt, stellt einen ausgleichspflichtigen Erwerbsschaden dar. Rz. 153 Gelingt im Einzel...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Einbeziehung nicht kongruenter Ersatzansprüche

Rz. 610 Die Kongruenzprüfung erfolgt zwar bei jedem Forderungsübergang; auf die Kongruenz (Deckungsgleichheit mit dem Anspruch des Direktgeschädigten) kommt es aber nicht an, wenn ein SVT originär aus eigenem Recht (für Unfälle bis zum 31.12.1996 § 640 RVO,[553] für Unfälle ab dem 1.1.1997 § 110 SGB VII [554]) Forderungen stellt. Es sind sämtliche Aufwendungen des SVT im Wege...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 5. Risikoausschlüsse in den einzelnen Rechtsschutzformen

Rz. 22 Bei der Klärung der Frage, ob ein Rechtsstreit in die Rechtsschutzdeckung fällt, ist zunächst maßgebend, ob der Rechtsstreit nach dem streitbefangenen Rechtsgebiet (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz etc.) unter Rechtsschutz steht (primäre Risikobegrenzung). Ist dies gegeben, so hängt die Rechtsschutzdeckung weiter davon ab, ob nicht eine ausgeschlossene Rechtsangelegenh...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / b) Haushaltsführungsschaden

Rz. 33 Der Ausfall eines Verletzten im Haushalt ist, soweit die Haushaltsführung zugunsten der Familienangehörigen erfolgt, rechtlich zwar als "Erwerbstätigkeit" (und zwar gegenüber der eigenen Familie) i.S.v. § 842 BGB zu qualifizieren[30] (im Übrigen handelt es sich um vermehrte Bedürfnisse der verletzten Person). Diese zivilrechtliche Einordnung bedeutet aber nicht gleich...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 3. Speziell: Beratungsverschulden des Agenten oder Maklers bei Vertragsschluss

Rz. 156 In Betracht kommen kann auch ein Beratungsverschulden bei Vertragsschluss, und zwar gerichtet auf positive Erfüllung des Vertrages sowie auf Schadenersatz, wenn Auskünfte, Beratungen sowie Belehrungen des Agenten fehlerhaft waren. Denkbar sind hier Fälle unrichtiger Information des Versicherungsnehmers über den Umfang des Versicherungsschutzes durch den Agenten. Rz. ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Private Vorsorge

Rz. 9 Aufgrund privater Vorsorge kann der Verletzte Ansprüche gegen seine private Kranken- oder Pflegeversicherung haben. Ferner ist an Leistungen aus einer privaten Krankentagegeld-, Pflegezusatz-Tagegeld-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und/oder Kapital- bzw. Risiko-Lebensversicherung zu denken. Rz. 10 Der Verletzte muss teilweise zur Wahrung seiner Anspruchsrechte Meldefrist...mehr

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§ 5 Selbstständige / 1. Anspruch

Rz. 49 Grundsätzlich ist ausschließlich der Schaden des verletzten Gesellschafters in Form des Wegfalls oder einer Verringerung seiner Gewinnbeteiligung o.Ä. zu ersetzen. Ausnahmen gelten für die Ein-Mann-Gesellschaft und die Gütergemeinschaft.[13] Rz. 50 Dem mitarbeitenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, der mit einer Quote am Reingewinn der Gesellschaft beteiligt...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / e) Langfristiger Ausfall

Rz. 194 Schadenersatz für Erwerbseinbußen (Verdienstausfall, Minderverdienst) ist, kann der Ersatzberechtigte überhaupt nicht oder nicht mehr ohne Einbußen in das Erwerbsleben reintegriert werden, bis zu demjenigen Zeitpunkt zu leisten, in dem er voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausgeschieden wäre.[144] Es folgt i.d.R. dann Bezug von Altersrente, § 33 II SGB VI,[145] beg...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ff) Versicherungsschutzversagung

Rz. 1133 Hinweis Dazu ausführlicher weiter oben (siehe Rn 483 ff.). Rz. 1134 Sozialhilfeleistungen sind keine Leistungen eines anderen Versicherers i.S.d. § 117 VVG (§ 158c IV VVG a.F.),[715] so dass dem Kfz-Haftpflichtversicherer das Verweisungsprivileg nicht gegeben ist.[716]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Antrag

Rz. 882 Anträge auf Sozialleistungen sind materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung und beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Der Antrag gilt erst in dem Moment als gestellt, in dem er dem zuständigen Träger zugeleitet wurde (§ 16 SGB I). Während Leistungen aus der übrigen sozialen Absicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung) gru...mehr

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§ 15 Kapitalisierung / II. Faktoren

Rz. 27 Die Berechnung/Bestimmung des Kapitalbetrags wird durch folgende Faktoren wesentlich bestimmt: Rz. 28 Die einzelnen Berechnungsfaktoren sind je nach den Besonderheiten des Falles zu schätzen, wobei Prognosen zur künftigen Entwicklung der Lebensumstände des Verletzten und de...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 886 Nicht selten ist sich der Verletzte gar nicht bewusst, dass er besonderen sozialrechtlichen Versicherungsschutz genießt,[508] manchmal (aber nicht immer) hat dies allerdings für ihn auch haftungsrechtliche, den Personenschaden ausschließende, Konsequenzen (Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII, früher §§ 636 ff. RVO). (a) Versicherte, § 2 ff. SGB VII Rz. 887 Der K...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (cc) Gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 237 Barleistungen gewähren RVT und UVT grundsätzlich nebeneinander. Übersteigen die Gesamtleistungen das Gesamteinkommen des Verletzten vor dem Unfall, bestimmt § 93 SGB VI die Kürzung der Renten vorrangig aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Rz. 238 Bei der verhältnismäßigen Verteilung wegen fehlender vollständiger Übergangsfähigkeit der addierten Sozialleistungen is...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / g) Zusammenfassung

Rz. 40 Übersicht 18.1: Versteuerung von Schadenersatzmehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 2. Berechnungsgrundlage

Rz. 7 Zu ersetzen ist nach der Rechtsprechung nur derjenige Steuerbetrag, der sich ergäbe, würde der Verletzte allein steuerlich veranlagt.[6] Die Art und Weise, wie sich Eheleute steuerlich eingerichtet haben, darf sich nicht zum Nachteil des Ersatzpflichtigen auswirken. Vorteile, die in Wahrheit nur für das Einkommen des nicht verletzten, aber höher verdienenden Ehegatten ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Rechtliche Regelung

Rz. 48 § 4 Abs. 1 S. 1 lit. c fasst die Fälle des Rechtsschutzfalles zu einem einheitlichen Versicherungs- bzw. Rechtsschutzfall zusammen.[34] Rz. 49 § 4 Abs. 1 S. 1 lit. c ARB beinhaltet die Definition des Versicherungsfalles "in allen anderen Fällen", also für die Leistungsarten des § 2 ARB mit Ausnahme von § 2a und § 2 k.[35] Die genannten Ausnahmen betreffen also gem. § 2...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / 1. Mehrsteuer

Rz. 6 Hat der Geschädigte die Schadenersatzrenten als Einkommen zu versteuern, hat der Ersatzpflichtige für den dem Erwerb zuzuordnenden Schadenersatz auch denjenigen Steuerbetrag zu erstatten, mit dem die Finanzverwaltung den Verletzten belastet, sobald ihm der Schadenersatzpflichtige den zu versteuernden Teil des Nettoverdienstausfallschadens ersetzt hat.[4] Zu ersetzen is...mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / III. Einholung der Deckungszusage und Gebührenanspruch

Rz. 9 Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer eine besondere Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG ist und deshalb gesondert mit der Gebühr nach VV 2300, 2301 zu vergüten ist.[8] Der Gegenstandswert für die Gebührenberechnung bei Einholung einer Deckungszusage entspricht der Höhe der zu erwartenden Kosten.[9] Rz. 10 Str...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 3. FahrerPlus

Rz. 1300 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, vor § 249 BGB Rn 180 ff.; Heinrichs "Die Fahrerschutzversicherung" DAR 2011, 557; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn 1107 ff. Rz. 1301 Bei dieser neuen und noch nicht allgemein verbreiteten privaten Absicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die sich hinsichtlich ihres ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / a) Aktivlegitimation

Rz. 188 Gerade mit Blick auf die vielfältigen Drittleistungen ist regelmäßig zu prüfen, ob der Fordernde (unmittelbar Verletzter, Drittleistungsträger) im Zeitpunkt seines Forderns auch tatsächlich Inhaber der Forderung (noch oder schon) ist. Rz. 189 Wer Schadenersatz fordert, hat alle anspruchsbegründenden Voraussetzungen zu beweisen, damit u.a. auch seine aktuelle Aktivlegi...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / IV. Haftung des Versicherungsmaklers

Wird der Haftpflichtversicherungsvertrag über einen Makler abgeschlossen, so treffen diesen die Beratungspflichten aus den §§ 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 VVG. Kommt der Makler diesen Verpflichtungen nicht ausreichend nach, so haftet er aus § 63 VVG auf Schadenersatz. Anstelle des Versicherers ist dann der Makler in der Pflicht, was vermutlich vielen Maklern in der vollen Konsequenz...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Einleitung

Rz. 1733 Für die Dauer des Anspruches auf Krankengeld ist der Verletzte in der Krankenversicherung beitragsfrei weiterversichert, § 224 I SGB V. Bei den infolge der Beitragsfreiheit (§ 224 I SGB V) der Krankenkasse unfallbedingt entgehenden Beiträgen handelt es sich im Ausgangspunkt um einen mittelbaren Schaden.[1130] Erst seit der Gesetzesänderung zum 1.1.1992 mit § 224 II ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (c) Einzugsermächtigung

Rz. 1108 Trotz Forderungsüberganges auf den SHT verbleibt dem Geschädigten die Ermächtigung, vom Schädiger die Ersatzleistung einzufordern (Nachrang der Sozialhilfe). Der BGH[697] hat dem Geschädigten für seine künftigen Ansprüche eine Einzugsermächtigung erteilt, u.a. mit der Konsequenz, dass der Schadenersatzpflichtige auch im Verlaufe der weiteren Regulierung mit befreien...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 1. Der Rechtsschutzfall nach ARB 2010

Rz. 13 Erst der Rechtsschutzfall löst eine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers aus. Aus den Rechtsschutzbedingungen ergibt sich kein einheitlicher Begriff des Versicherungs- bzw. Rechtsschutzfalles. Vielmehr ist zu unterscheiden nach Art der wahrzunehmenden Interessen. Deshalb ist der Rechtsschutzfall unterschiedlich zu definieren, und zwar abhängig davon, ob es sic...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / aa) übersicht über Leistungsarten gem. § 2 ARB 2010

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§ 18 Verwaltungs-Rechtsschu... / V. § 28 ARB 2010 – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 14 Der Versicherungsschutz in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes besteht für:mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 3. Rechtsbeziehungen Rechtsanwalt und Prozessfinanzierer

Rz. 76 Zunächst ist von dem Grundsatz auszugehen, dass ein Rechtsverhältnis, und zwar ein Gesellschaftsverhältnis (vgl. Rn 70), durch den Prozessfinanzierungsvertrag lediglich zwischen Anspruchsinhaber und Prozessfinanzierer begründet wird. Aus der Beteiligung des Anwaltes als Prozessbevollmächtigter können sich jedoch bei Problemen in der Prozessvertretung rechtliche Konseq...mehr

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§ 16 Steuer-Rechtsschutz vo... / III. § 23 ARB 2010 – Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 6 Versichert – im Hinblick auf den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten – sind der Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Teilweise verzichten Rechtsschutzversicherer auf die Eintragung des nichtehelichen Lebenspartners in den Versicherungsschein. Einer oder beide müssen eine gewerbliche, freiberuf...mehr

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§ 5 Die Rechtsschutzdeckung... / 4. Fazit zu den Voraussetzungen der Rechtsschutzdeckung

Rz. 24 Inhalt und Umfang der Rechtsschutzleistung im Einzelfall ergeben sich zunächst aus den allgemeinen Regelungen der ARB unter dem Titel "Inhalt der Versicherung", geregelt in den §§ 1-6 ARB 2010. Die Rechtsschutzdeckung ergibt sich dann aus den vorgenannten Regelungen, speziell der Regelung der Leistungsarten in Verbindung mit den nach dem Rechtsschutzvertrag versichert...mehr