Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 05/2024, Anwendbares Ve... / I. Sachverhalt

Die Prozessbevollmächtigten der Beklagten hatten mit Anwaltsschreiben vom 16.2.2018 erklärt, für den Fall einer Hauptsacheklage zustellungs- und prozessbevollmächtigt zu sein. Diese Hauptsacheklage ist dann 28.5.2021 eingereicht und in erster Instanz abgewiesen worden. Daraufhin hat die Beklagte die Festsetzung der ihr entstandenen Anwaltskosten beantragt, und zwar nach dem ...mehr

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AGS 05/2024, Keine Beschwer... / I. Sachverhalt

Das FamG hatte im zugrunde liegenden Scheidungsverbundverfahren zunächst den Wert der Ehesache vorläufig festgesetzt. Nach Ausscheiden der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aufgrund Mandatskündigung hat das FamG auf deren Antrag den Verfahrenswert für die Ehesache und die zwischenzeitlich anhängig gemachten Folgesachen vorläufig auf 351.390,00 EUR festgesetzt. G...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / I. Allgemeines

Vorgesehen sind im RVG für die anwaltliche Tätigkeit, wenn der Rechtsanwalt bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (u.a. § 439 StPO) eine darauf bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten/Betroffenen ausübt, im Strafverfahren die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV und im Bußgeldverfahren die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV. Sinn und Zweck dieser Vorschriften is...mehr

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AGS 05/2024, Ab- und Anrech... / III. Die Anrechnung

Als nächstes stellt sich die Frage der Anrechnung. Die Geschäftsgebühr ist nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig, höchstens zu 0,75, anzurechnen. Nunmehr ist zu beachten, dass es keine Erhöhungsgebühr gibt, sondern nur eine nach Nr. 1008 VV erhöhte Geschäftsgebühr. Das KG[4] hat hierzu Folgendes ausgeführt: Zitat "Die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG stellt keine eigenständige...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Allgemeines

Das RVG bezeichnet die Gebühr Nr. 4142 VV als "zusätzliche Verfahrensgebühr". Sie erfasst daher sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Hinblick auf die Einziehung oder andere Maßnahmen (s. I., 2. a)) erbringt. Abgegolten wird das "Betreiben des Geschäfts" im Hinblick auf die Einziehung oder eine ihr verwandte Maßnahme.[36] Dazu zählen insbesondere Besprechungen mit d...mehr

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AGS 05/2024, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung, in dem für die Beklagte niemand erschienen war, hatte das Gericht darauf hingewiesen, dass zur Klagforderung in Bezug auf den Zinsantrag teilweise noch nicht schlüssig vorgetragen sei. Der Klägervertreter hat daraufhin die Klage hinsichtlich der beanstandeten Zinsen zurückgenommen und i.Ü. den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt, da...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist hinsichtlich der festgesetzten Gebühren und Auslagen nach den Nrn. 4100, 4106, 4108, 7002 VV zutreffend. 1. Terminsvertreter ist grundsätzlich Vollverteidiger Der Terminsvertreter ist grds. voller Verteidiger (s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6., Aufl., 2021, Teil A Rn 2101 ff. m.w.N. aus der Rspr.), für den die Gebühren ei...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / IV. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde sei i.Ü. auch zulässig. Das Fristerfordernis der sofortigen Beschwerde sei hier nicht maßgeblich gewesen. Auch wenn es sich bei den Gebührenvorschriften um eine nachgelagerte Frage zur Pflichtverteidigerbestellung handele, würden hier die allgemeinen Vorschriften über die Beschwerde gelten. Die einfache Beschwerde sei aber gerade an keine Frist gebunden, wie s...mehr

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Denn die Tätigkeit des Rechtsanwalts – die Mitwirkung i.S.d. Nr. 4141 VV – muss nach überwiegender Auffassung nicht ursächlich für die Einstellung oder die Rücknahme des Rechtsmittels gewesen sein. Es reicht jede auf die Förderung der Erledigung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit aus (so zutreffend BGH AGS 2008, 491 = JurBüro 2008, 639 = DAR...mehr

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AGS 05/2024, Beschlagnahme ... / III. Beschlagnahme nach den §§ 94 ff. StPO

Das OLG hat das Rechtsmittel indes als unbegründet angesehen. Das LG habe die Gebühr nach Nr. 4142 VV zu Recht abgesetzt. Die Verfahrensgebühr "bei Einziehung und verwandten Maßnahmen" entstehe für eine Tätigkeit für den Beschuldigten, die sich auf die Einziehung, dieser gleichstehenden Rechtsfolgen, die Abführung des Mehrerlöses oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlag...mehr

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AGS 05/2024, Beschlagnahme ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das OLG Brandenburg hatte im Beschl. v. 17.8.2023 (2 Ws 102/23 (S)) bereits ebenso entschieden und liegt damit auf der Linie der zutreffenden Auffassung in der (obergerichtlichen) Rspr. (OLG Hamm, Beschl. v. 17.2.2009 – 2 Ws 378/08; LG Mainz AGS 2007, 139, s. auch Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / Leitsatz

Das Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention gem. § 71 ZPO stellt einen Zwischenstreit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG dar. Der Prozessbevollmächtigte verdient in einem Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung einer Nebenintervention zusätzliche Gebühren oder Auslagen nur, soweit sie ihm nicht bereits im Hauptsacheverfahren entstanden sind. Ist be...mehr

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AGS 05/2024, Anwendbares Ve... / V. Bedeutung für die Praxis

Für die Frage, ob altes oder neues Recht anzuwenden ist, kommt es auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung an (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Wird der Auftrag bedingt erteilt, dann kommt es gem. § 158 BGB auf den Eintritt der Bedingung an. Insoweit war es hier unerheblich, ob der Auftrag für die Vertretung im Rechtsstreit erst nach Klagezustellung erteilt worden ist oder ...mehr

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AGS 05/2024, Kosten für die... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Ähnlich wie das OLG Hamm, auf dessen Beschluss das OLG Jena verwiesen hat, hatte ja bereits vor einiger Zeit auch das KG entschieden (vgl. RVGreport 2014, 233 = AGS 2014, 50), das u.a. die Beschaffungskosten für zwei CDs zur Speicherung von Beweismitteln, deren Kenntnis für eine sachgerechte Verteidigung unerlässlich war, erstattet hat. I.Ü. ...mehr

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AGS 05/2024, Terminsvertret... / IV. Höhe der Gebühren

Da schließlich die für einen Pflichtverteidiger als gerichtlich bestellten Rechtsanwalt anfallenden Gebühren ihrer Höhe nach jeweils gesetzlich fixiert seien, könne der Beschwerdeführer seine Vergütung unabhängig von seinem tatsächlich vor, in, am Rande und im Nachgang der Hauptverhandlung betriebenen Verteidigungsaufwand – und damit im Ergebnis wie von ihm beantragt – beans...mehr

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AGS 05/2024, Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG-Kommentar mit Verfahrenswert-ABC

Herausgegeben von Norbert Schneider, Joachim Volpert, Peter Fölsch. 4. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.573 S., 149,00 EUR Der nunmehr in 4. Aufl. vorliegende Fachkommentar zum FamGKG von Schneider/Volpert/Fölsch hat das verhältnismäßig neue Kostengesetz von Anfang an begleitet. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2019 wurden viele Gesetzesänderungen und die zahl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Folgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Geldbußen gem. § 30 OWiG können steuerlich grds. nicht (auch nicht teilweise) als Betriebsausgaben abgesetzt werden (§ 10 Nr. 3 KStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG).[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Etwas anderes gilt jedoch, soweit durch die Geldbuße auch eine Gewinnabschöpfung erfolgt (§ 30 Abs. 3, § 17 Abs. 4 OWiG, s. Rz. 78 sowie näher § 377 Rz. 90 ff.,...mehr

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AGS 05/2024, Zusätzliche Ve... / a) Wahlanwalt und Pflichtverteidiger

Nr. 4142 VV gilt nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV für den Wahlanwalt als Vollverteidiger, wobei es genügt, wenn der Rechtsanwalt nur für das sog. objektive Verfahren nach §§ 421 ff. StPO beauftragt worden ist.[28] Nr. 4142 VV gilt auch für den Pflichtverteidiger.[29] Eine besondere Bestellung oder Erstreckung der Beiordnung ist nicht erforderlich.[30] Die Einziehung muss aber noch G...mehr

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zfs 05/2024, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Celle ist im Ergebnis zuzustimmen. Leider hat das OLG Celle auch in dieser Entscheidung nicht dazu bekannt, ob es der Auffassung des BGH (RVGreport 2007, 110 (Hansens) = NJW-RR 2007, 422) folgt, nach der der Einwand der Nichtigkeit des zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsvertrages im Kost...mehr

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AGS 05/2024, Anfall der Zus... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Umstand, dass das OLG Hamburg den schon am 4.11.2022 verkündeten Beschluss den Zeitschriften erst im Februar 2024 zur Veröffentlichung angeboten hat, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der für Kostensachen nunmehr zuständige 4. Zivilsenat des OLG die Kostensachen erst im Jahr 2022 von den bisher langjährig zuständig gewesenen 8. Zivilsenat übernommen hatte. 1. Zusatzgeb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung

Rz. 103 [Autor/Stand] Das Verfahren bei der Einziehung von Gegenständen ist in den §§ 421–443 StPO einheitlich geregelt. Diese Bestimmungen über das Einziehungsverfahren sind auch auf die im Steuerstrafrecht bisweilen akut werdende Anordnung der Unbrauchbarmachung oder Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands (vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, s. Rz. 76 f.) anzuwenden (§...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft wendet sich gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung, mit der die gebührenrechtliche Regelung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG auf Verfahren, die mit einem führenden Verfahren 66 Js 163/23 verbunden wurden, erstreckt wurden. Gegen die Beschuldigte laufen mehrere Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Siegen. Für die Beschuldigte ist durch Beschluss des...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.1 Grundsätze

Der Wohnungseigentümer unterliegt bei der Beschlussfassung über die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm selbst einem Stimmverbot, weil er typischerweise von einem persönlichen Sonderinteresse geleitet wird. Es genügt hierbei – wie bei der Frage, ob von einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung etwa des Sondereigentums größere Beeinträchtigungen ausgehen – eine typisierende B...mehr

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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A / 20 Aktenversendungspauschale im OWi-Verfahren [Rdn 257]

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U / 2 Übernahme des Mandats, Allgemeines [Rdn 3673]

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Abkürzungsverzeichnis

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R / 21 Rechtsschutzversicherung [Rdn 3227]

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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E / 15 Einziehung des Wertes von Taterträgen [Rdn 1060]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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N

Nachholung des rechtlichen Gehörs [Rdn 2859] Rdn 2860 Literaturhinweise: Bottke, Rechtsbehelfe des Verteidigers im Ermittlungsverfahren – Eine Systematisierung, StV 1986, 120 Burhoff, Die Anhörungsrüge im Strafverfahren, ZAP F. 22, S. 409 ders., Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung, StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehel...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann, 1988 ff. zitiert: AK-StPO/Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg, (Rn) Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 zitiert: Beck/Berr/Schäpe, (Rn) Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei po...mehr

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B / 18 Bußgeldbescheid, Rücknahme [Rdn 725]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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V / 7 Verwarnungsverfahren [Rdn 4023]

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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V / 8 Vollmacht des Verteidigers [Rdn 4043]

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G / 21 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Checkliste [Rdn 2186]

Rdn 2187 Literaturhinweise: Bellmann, Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 2: Bildmaterial, StRR 2011, 463 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 3: Gutachten, StRR 2012, 18 Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesansta...mehr

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AGS 04/2024, eRechnung wird... / VI. Kollision mit Anforderungen des RVG?

Anders als im Umsatzsteuergesetz ist nach dem RVG für eine ordnungsgemäße Berechnung gem. § 10 Abs. 1 S. 1 RVG noch die Schriftform erforderlich. Dies könnte im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnung möglicherweise zu praktischen Schwierigkeiten führen. Allerdings dürfte es dazu nicht mehr kommen. Denn mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz,[7] mit dem ...mehr

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AGS 04/2024, Pauschgebühr i... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Das OLG nimmt noch einmal zu den Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 RVG für den Pflichtverteidiger Stellung. Es bezieht sich dabei weitgehend auf die Kommentierung der Vorschrift bei Gerold/Schmidt/Burhoff (RVG, 26. Aufl., 2023, § 51 RVG Rn 9 ff.), die das OLG referiert/wiederholt. Ähnlich verfährt es mit der Rspr. des BVerfG, wonach wegen des Grundrechts des Pflic...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / IV. Anrechnungsproblem: § 15a RVG

Rz. 20 In diesem Zusammenhang ist auf ein mögliches weiteres Problem hinzuweisen. Rechtsschutzversicherungen, die ein außergerichtliches Tätigwerden für eine Obliegenheitsverletzung halten, werden möglicherweise nicht nur keine Geschäftsgebühr begleichen, sondern darüber hinaus auch nur noch eine reduzierte Verfahrensgebühr in Höhe von 0,65 zahlen wollen. Hintergrund dieser Ü...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Für die Vergütung (= Gebühren und Auslagen, vgl. § 1 Abs. 1 RVG) der Tätigkeit von Rechtsanwälten bei arbeitsrechtlichen Mandaten sind seit dem 1.7.2004 die Maßgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu beachten; weitere Vorgaben enthält u.a. § 49b BRAO. Das RVG regelt allerdings nur die Höhe der Vergütung (wenn nichts anderes zwischen Mandant und Anwalt vereinb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / E. Vergütungsfragen

Rz. 61 Nach § 12a ArbGG ist für das erstinstanzliche Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen. Hierauf ist der Mandant nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG vor Abschluss des Mandatsvertrages hinzuweisen. Die schuldhafte Verletzung dieser Hinweispflicht kann zu einem Schadensersatzanspruch der Partei führen.[22] Der Anspruch auf Schadensersatz kann dann gegen den Vergütung...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Systematik

Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung eines Vertrags. Entscheidend ist auch hier (nur), dass der Auftrag auf eine derartige Vertretung des Mandanten gerichtet ist;[74] ob der Anwalt dann letzten Endes tatsächlich nach außen...mehr