Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Sich Bedürftigmachen durch Verzicht auf eine bereits angefallene Erbschaft/einen entstandenen Pflichtteilsanspruch/Sonstiges

Rz. 523 Fallbeispiel 39: Der Verzicht auf die bereits angefallene Erbschaft S und seine fünf Geschwister sind Erben ihrer Tante zu gleichen Teilen geworden. S bezieht seit zehn Jahren Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII. Die Geschwister raten zur Ausschlagung bzw. zum Verzicht auf den Erbteil. Sie wollen mit ihm einen Vertrag schließen, in dem sie sich verpflichten, ihm Le...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und "Rückgriff" des Sozialleistungsträgers

Rz. 6 Es ist ein Fall der unmittelbaren Anwendung des Nachranggrundsatzes gegenüber der Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes, wenn Einkommen und Vermögen der einsatzpflichtigen Personen zunächst geprüft werden und dann erst eine Leistungsentscheidung getroffen wird. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz – heute SGB VIII – ist aber primär ein Hilfegesetz, kein Kostengesetz.[...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 24 Abs. 5 SGB XII)

Rz. 170 Aus § 9 Abs. 4 SGB II ergibt sich die Fiktion der Hilfebedürftigkeit als Ausnahmeregel. Hilfebedürftig ist danach auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde. § 9 Abs. 4 SGB II ist Grundlage für die Gewährung eines Darlehens nach § ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten Für Bedürftige bei Erbfall und Schenkung

Rz. 206 Fallbeispiel 67: Was man mit einem Erbe so alles machen kann Der 45-jährige arbeitslose A, dessen Arbeitslosengeldanspruch auslief, so dass "Hartz-IV" in Kürze drohte, wurde unverhofft Alleinerbe nach seinem Onkel. 1. Variante: Aus den Erbschaftsmitteln erwarb er einen fünf Jahre lang nicht kündbaren Sparbrief in Höhe von 100.000 EUR zu Alterssicherung. 2. Variante: A ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel: Von allem etwas – aus SGB II und SGB XII? Was ist aus der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung geworden?

Rz. 250 Fallbeispiel 70: Von allem etwas A bezieht Alg II. Seine Ehefrau E ist dauerhaft erwerbsgemindert und im Pflegegrad 2 eingruppiert. Sie bezieht Grundsicherung nach SGB XII. A erreicht in acht Monaten das reguläre Rentenalter. Seine Rente wird auch dann nicht ausreichen, um seinen Elementarbedarf zu decken. Die Eheleute haben ein kleines Hausgrundstück von 90 qm, das ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Erbfallschulden

Rz. 632 Ausgangspunkt für die Bestimmung des Begriffes "Wert des Nachlasses" ist § 2311 BGB. Es dürfen daher nur diejenigen Schulden, Lasten und Verpflichtungen abgezogen werden, die auch beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bestehen würden. Alle Verpflichtungen, die sich aus testamentarischen Verfügungen des Erblassers ergeben, bleiben unberücksichtigt.[1043] Anzusetzen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Sich Bedürftigmachen durch verbrauchen/“verprassen“

Rz. 538 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um frühzeitig verbrauchte bzw. verprasste Erbschaftsmittel geht, steigt an.[898] Die meisten Entscheidungen stammen allerdings aus dem SGB II, so dass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen wird. Dem Grunde nach kann man zwei Fallkonstellationen unterscheiden:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 224 Grundsätzlich gibt es keine Regel, die nichtbedürftige Bürger dazu verpflichtet, ihr Vermögen vor dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit in einer Weise aufzuteilen, dass der Bezug von Sozialleistungen möglichst weit hinausgeschoben wird.[361] Geiger [362] hält den Erwerb von Schonvermögen vor Beginn des Leistungsbezuges auf jeden Fall in den Grenzen des § 138 BGB für zulä...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 487 Bei einem solchen Verzichtsvertrag handelt es sich um ein abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft, dem in der Regel eine schuldrechtliche Abrede zugrunde liegt, die den Rechtsgrund beinhaltet und verhindert, dass der Verzicht der Kondiktion unterliegt. Es wird insoweit weiter zwischen einem Vertrag unterschieden, der eine Verpflichtung zum Verzicht begründet und...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Darlehen bei vorzeitig verbrauchten Mitteln möglich – § 37 SGB XII?

Rz. 384 § 37 SGB XII ermöglicht Darlehensleistungen, wenn ein von den Regelbedarfen umfasster Bedarf nicht gedeckt werden kann. § 37 SGB XII gilt nach § 42 Nr. 5 SGB XII für Leistungen der Grundsicherung entsprechend. Die Bedarfsdeckung muss unabweisbar geboten sein und auf keine andere Art gedeckt werden können. Die Tendenz, Mittel aus Erbfall, Schenkung oder sonstigen Zuflü...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Leistungsversagung wegen vorsätzlichen Handelns § 41 SGB XII

Rz. 545 Für eine Leistungsverweigerung aufgrund verschuldeter Bedürftigkeit gibt es im SGB XII nur § 41 SGB XII. Wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Dieser Leistungsausschluss bezieht sich somit ausschließlich auf Grundsicherungsleistungen und ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Erbenhaftung wegen rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen

Rz. 644 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Andere Anspruchsgrundlagen gibt es nicht und eine analoge Anwendung von z.B. § 102 SGB XII scheidet aus. Bei unrechtmäßig erbrachten nachrangigen Sozialleistungen – z.B. weil mehr Schonvermögen vorhanden war als zulässig – kann die ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Vorzeitig verbrauchte Einmaleinnahmen (§ 24 Abs. 4 S. 2 SGB II)

Rz. 163 § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II geht vom "normativen" Zufluss von einmaligen Einkünften aus. Grundsätzlich fließt Einkommen nur einmal zu und es gilt das Monatsprinzip. § 11 Abs. 3 SGB II regelt den Zufluss für einmalige Einnahmen aber "normativ" für die Dauer eines Verteilzeitraumes von sechs Monaten. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes verliert eine einmalige ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Überbrückungslösung zur Existenzsicherung

Rz. 172 § 24 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 SGB II stellt darauf ab, dass der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist. Bereits im Rahmen von § 12 Abs. 1 SGB II wurde der zeitliche Aspekt geprüft. Das Ergebnis war:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Pflichtteilsverzicht eines Geschäftsfähigen mit Gegenleistung

Rz. 499 Der (wirksame) Pflichtteilsverzicht ist das Mittel der Wahl, um bei geschäftsfähigen behinderten Bedürftigen im Sinne des SGB XII frühzeitig Gestaltungen zu schaffen, die dem Bedürftigen einen Nutzen zu Lebzeiten des Erblassers schaffen und Sozialhilferegress ganz oder teilweise ausschalten.[837] Beispiel: Die Finanzierung aufwändiger therapeutischer Maßnahmen für ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Darlehensmodalitäten

Rz. 392 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[648] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Rückzahlungsanspruch dinglich oder auf andere Weis...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 237 Grundsätzlich handelt es sich bei der Umwandlung vorhandener Mittel um eine Umschichtung von Vermögen, die zwar aus der Sicht der Solidargemeinschaft problematisch zu sein scheint, aber in der Regel nicht den Grad der Sozialwidrigkeit erreicht.[391] Das LSG Berlin hat in dem Erwerb einer Immobilie aus eigenen Mitteln wenige Monate vor Eintritt der Bedürftigkeit, durc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Die Sozialwidrigkeit der unterlassenen Ausschlagung

Rz. 556 Fraglich ist, wie es zu beurteilen ist, wenn eine Ausschlagung unterlassen wurde. Fallbeispiel 42: Die unterlassene Ausschlagung Der Sohn S lebt seit Jahren von Grundsicherung und Eingliederungshilfe nach SGB XII. Seit 1.1.2021 erhält er die Eingliederungshilfe aus dem SGB IX und nur noch Grundsicherung aus dem SGB XII. Seine Mutter hatte daher ein Behindertentestamen...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Wiederherstellung des Nachrangs durch Aufwendungsersatz – § 19 Abs. 5 SGB XII (unechte Sozialhilfe)

Rz. 397 Grundsätzlich gilt in der Sozialhilfe, dass sie nur geleistet werden kann, wenn kein eigenes bedarfsdeckungsbereites Einkommen oder Vermögen vorliegt. Trotz vorhandenen Einkommens und/oder Vermögen kann es ausnahmsweise im sozialhilferechtlichen Leistungstatbestand dazu kommen, dass der Sozialhilfeträger leistet. Das liegt daran, dass das grundsätzlich geltende Netto...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Darlehensmodalitäten

Rz. 176 In welcher Form der Leistungsträger über das Darlehen entscheidet, steht ihm frei. Er kann in der Form des öffentlich-rechtlichen Vertrages des § 53 SGB X oder des Verwaltungsaktes entscheiden.[308] Für Streitigkeiten ist der Sozialrechtsweg gegeben. Rz. 177 Das Darlehen unterliegt mangels Ermächtigungsgrundlage keiner Verzinsung. Es gibt auch kein "“übergeordnetes‘ s...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / dd) Ausschlagung/Pflichtteilsverzicht

Rz. 244 Fallbeispiel 69: Ausschlagen oder nicht? Die Geschwister S und T sollten nach dem Tod des Vaters jeweils eines der beiden vorhandenen Grundstücke erben. Im Laufe der Jahre hatte der Vater aber schon ein Grundstück auf den kinderlosen Sohn S übertragen und auch kein Testament errichtet. Nach seinem Tod erben beide Kinder die allein verbleibende Immobilie. S bezieht mi...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (4) Vorzeitig verbrauchte Mittel – Schaffen von Fakten

Rz. 561 Ein Handeln ist "sozialwidrig" und begründet objektiv einen Anspruch Sozialhilfeträgers auf Kostenersatz, wenn der Handelnde eine Lage schafft, die den Träger der Sozialhilfe zwingt, trotz vorangegangener Versagung der Hilfe noch einmal leisten zu müssen. "Sozialwidrig ist ein solches vollendete Tatsachen schaffendes Verhalten, weil es eine "Selbsthilfe" ist, die geg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Der Erbe des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners der leistungsberechtigten Person

Rz. 596 Die Kostenersatzpflicht des Erben des Ehegatten/des Lebenspartners entsteht, wenn dieser Diese Regelung produziert Ergebnisse, die z.T. beliebig wirken. Rz. 597 Fallbeispiel 45: Die Erben der hälftigen Miteigentümer Die Ehegatten M und F sind hälftige Mit...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Die Vermeidung der Erbenhaftung des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 605 Erben eines evtl. vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners werden folglich stets nach Ausweichmöglichkeiten suchen, um das Erbe doch für sich behalten zu können. Fallbeispiel 47: Die Trennung in der Patchworkfamilie Die pensionierte F ist mit einem 25 Jahre älteren Ehemann M verheiratet, der als Rentner nach einer Insolvenz nur noch über Einkünfte i.H.v. rund 800 EUR...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) § 1365 BGB in der Zugewinngemeinschaft oder schützt die Vereinbarung von Gütertrennung?

Rz. 232 Über das Alleineigentum oder Miteigentum des anderen Ehegatten/Lebenspartners kann man nicht rechtlich verfügen. Das ist einer der Gründe für Gütertrennung. In der Zugewinngemeinschaft – die Gütertrennung mit Ausgleich des hinzugewonnenen Vermögens am Ende der Ehe ist – gehört zu den typischen zivilrechtlichen Verfügungsbeschränkungen der Ehegatten über die Vermögen,...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Genehmigung der Ausschlagung – Abfindungsvertrag als "nachgeholtes Behindertentestament"?

Rz. 518 In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass nach der Entscheidung des BGH "unterlassene Behindertentestamente" nach dem Erbfall "nachgeholt" werden können. Sei ein behinderter Sozialleistungsbezieher kraft gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer nicht (mehr) passenden letztwilligen Verfügung zum unbeschränkten Erben berufen, entstehe in seiner Person ein v...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verhältnis zu den Regeln der Aufhebung von Verwaltungsakten nach SGB X

Rz. 610 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Eine analoge Anwendung des § 102 SGB XII scheidet aus.[997] Eine Leistung kann z.B. rechtswidrig erbracht worden sein, wenn der Leistungsbezieher einsatzpflichtige Zuflüsse von Mitteln von vorneherein oder im laufenden Bezug versch...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) § 102 Abs. 3 Nr. 3 SGB XII – Freistellung wegen Härte

Rz. 621 Für den Ausnahmetatbestand der besonderen Härte gelten hohe Anforderungen. Die Stellung als Ehegatte oder enger Verwandter genügt nicht, um eine Härte zu begründen.[1014] Eine besondere Härte liegt z.B. dann vor, wenn der Erbe den Erblasser gepflegt hat, aber nicht mit ihm verwandt war[1015] oder nicht in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat.[1016] Die Rspr. ha...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verbindlichkeiten aus lebzeitigen Pflegevereinbarungen

Rz. 627 Zu den für die Wertberechnung erheblichen Nachlassverbindlichkeiten gehören zunächst die unmittelbar vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 BGB Erblasserverbindlichkeiten). Rz. 628 Fallbeispiel 48: Die lebzeitige Pflegeverpflichtung A ist Alleinerbe nach seiner Mutter, in deren Nachlass sich lediglich eine Immobilie befindet, die sie bis zuletzt bewohnt hat. Er m...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Geschäftsfähigkeit und Betreuung (§§ 1896 ff. BGB)

Rz. 512 Die wirksame Ausschlagung setzt Geschäftsfähigkeit voraus:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Schenkungsrückforderungsanspruch – § 528 BGB

Rz. 154 Der Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB hat in der Praxis der Sozialleistungsträger[271] seine größte Bedeutung, wenn Eltern ins Heim kommen.[272] Vgl. dazu Fallbeispiel 19: Der Schenkungsrückforderungsanspruch des heimpflegebedürftigen Vaters (siehe Rdn 21) und § 12. Dass der Schenkungsrückforderungsanspruch im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis an...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Sich Bedürftigmachen – ein zivilrechtlicher oder ein sozialrechtlicher Störfall?

Rz. 480 Vor oder bei dem Anfall eines Zuflusses aus einem Erbfall stellt sich einem Begünstigten die Frage danach, was man ganz konkret tun kann, um zu erreichen, dass dieser Zufluss trotz Bezuges von Leistungen nach dem SGB XII einen Vorteil bildet und nicht bedarfsmindernd angerechnet wird. Die Literatur sieht den Bedürftigen – zusammen mit dem erbrechtlich versiert gestal...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Wiedererstellung des Nachrangs durch Herabsetzung von Leistung (§§ 31 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 31a, 31b SGB II) im Zusammenhang mit Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung

Rz. 220 Im Hinblick auf die von der Solidargemeinschaft aufzubringenden Mittel der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird es als Obliegenheitsverletzung angesehen, wenn der Hilfesuchende – in zu missbilligender Weise – sich selbst oder seine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in die Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen. Rz....mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausnahmetatbestand und Vergleich zu § 103 SGB XII

Rz. 229 Verwendet der Leistungsberechtigte die aus Erbfall oder Schenkung stammenden Mittel nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird dadurch die (teilweise) Hilfebedürftigkeit herbeigeführt, kann dies einen Kostenersatzanspruch nach § 34 SGB II auslösen.[372] § 34 SGB II ist als enger Ausnahmetatbestand konzipiert.[373] Er darf nicht, "durch eine weitreichende und n...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verprassen und Schuldentilgung

Rz. 226 Das Verprassen vorhandener Mittel ist unter der Herrschaft des Nachranggrundsatzes höchst unerwünscht und missbilligt. Das missbilligte Verhalten begründet aber noch nicht die Absicht, damit den Sozialleistungsanspruch herbeizuführen. "Das bloße "Geldausgeben um des Ausgebens willen", das Handeln aus Verschwendungssucht oder eine Vermögensverschleuderung, um sich oder...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Kein Verschulden im Sinne des § 254 BGB

Rz. 542 Mit der Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 1973, bei dem es noch um solch bescheidene Dinge wie eine Beihilfe für einen Wintermantel, ein Winterkleid und eine Strickjacke ging, ist klargestellt, dass das Sozialhilferecht eine Verschuldensregel vergleichbar § 254 BGB nicht kennt und dass das unwirtschaftliche Verhalten von Hilfebedürftigen kein Fall auf der Anspruch...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Zielgerichtetes "quasi-deliktisches" Handeln notwendig

Rz. 234 Die Kostenersatzregel des § 34 SGB II hat hohe Voraussetzungen, die insbesondere im wertenden bzw. im subjektiven Bereich liegen. Sozialwidrig kann sich nur verhalten, wer sich der Sozialwidrigkeit seines Verhaltens bewusst oder grob fahrlässig nicht bewusst ist.[378] Wertend ist die Norm am Gedanken des schuldhaften, "sozialwidrigen", "quasi-deliktischen Handelns" d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Sozialwidrigkeit der Ausschlagung

Rz. 551 Ob ein Verhalten sozialwidrig ist, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen. Die Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft ist immer sozialadäquat. Die Ausschlagung einer Erbschaft, die mit einer Anzahl erheblicher oder durchweg nicht zu leistender Beschwerungen verbunden ist, ist ebenfalls sozialadäquat. Die Ausschlagung eines Erbes durch e...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Fallgruppe Darlehenstilgung/Kontokorrentverrechnung

Rz. 167 Darlehensverbindlichkeiten oder Kontokorrentabsprachen haben keinen Einfluss auf den Einkommensbegriff des § 11 SGB XII. [292] "Es gilt der unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität staatlicher Fürsorge aufgestellte Grundsatz, dass die Lebensunterhaltssicherung durch eigene Mittel grundsätzlich der Schuldentilgung vorgeht."[293] Die Schulden sind nicht vom Einkommen a...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer?

Rz. 502 Auch bei nicht geschäftsfähigen Betroffenen kann der Versuch gemacht werden, mit ihrem Vertreter über einen Pflichtteilsverzicht Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Ein Pflichtteilsverzicht durch einen Betreuer muss aber durch das Betreuungsgericht genehmigt werden. Ob eine solche Genehmigung erteilt wird, richtet sich derzeit noch nach § 1901 Abs. 2 BGB.[839] Danach hat...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / cc) (Vorzeitiger) Verbrauch der Mittel

Rz. 239 Die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es um verbrauchte bzw. verprasste Mittel geht, stieg lange Zeit an, wird aber im SGB II mutmaßlich aufgrund § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II mit der Möglichkeit der Darlehensgewährung an Bedeutung verlieren.[396] Fallbeispiel 68: Auf gut Deutsch: "Das Geld ist verprasst" A erbte nach dem Tod der Mutter 2017 17.000 EUR Barvermögen inkl. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Erbe nach einem Sozialhilfebezieher – warum geht das überhaupt?

Rz. 586 Ein Sozialhilfebezieher kann unter besonderen Voraussetzungen lebzeitig geschontes Vermögen haben. Die Privilegierung von Einkommen findet nach den oben dargestellten Schontatbeständen ("normative Schutzschirme") statt. Geschütztes Vermögen wird in § 90 SGB XII definiert. § 90 SGB XII zählt zunächst die Fälle des gegenständlichen Schonvermögens auf. Geschont ist aber ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 507 Durch die Ausschlagung nach § 1942 BGB wird die Erbenstellung beseitigt und dem Sozialleistungsträger wird der Zugriff auf die Erbschaft verwehrt.[848] Das ist ein Verzicht auf eine Erwerbsquelle, die nach der Entscheidung des BGH zum Pflichtteilsverzicht[849] nichts an der Verpflichtung ändert, vorhandenes Vermögen und vorhandene Einkünfte im sozialhilferechtlichen ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Familien- und Erbstücke – § 90 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII

Rz. 315 Durch eine Erbschaft erlangte Gegenstände sind grundsätzlich vorrangig zur Abwendung von Hilfebedürftigkeit einzusetzen.[538] Bei den sozialhilferechtlich geschonten Familien- und Erbstücken kommen Schmuckstücke, Kunstgegenstände, Sammlungen und Möbel in Betracht, deren Besitz für den Hilfesuchenden oder dessen Familie aus Gründen der Familientradition oder aus Gründ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Beispiel Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Rz. 104 Der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und der damit verbundene Anspruch auf einen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben (§ 2047 BGB) stellt grundsätzlich einen verwertbaren Vermögensgegenstand dar.[166] Auch hier muss der Leistungsberechtigte auf jeden Fall gegenüber den Miterben die Zustimmung zur Auflösung der Erbengemeinschaft ernsthaft verlang...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 10. Ausgleichsleistung zur Beendigung eines Erbstreits

Rz. 179 Wird zur Beendigung eines Streites ein Vergleich geschlossen, so ist das, was daraus entsteht, eine bloße Forderung. Bezieht sich der Vergleich auf Ansprüche aus einer Miterbenstellung des Bedürftigen, so muss nach der Rechtsprechung des BSG der Zufluss "normativ" bestimmt werden. Erfolgt der Erbfall vor dem Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (bei der Grundsicherung), d...mehr