Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften

Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insbesondere durch ständige Übung während de...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.2 Zuwendung

Rz. 96 Bei der Prüfung, ob es sich bei den übertragenen Gegenständen um eine Zuwendung handelt, muss der Begriff der Zuwendung zunächst näher definiert werden. Eine Zuwendung liegt dann vor, wenn jemand einen anderen aus seinem Vermögen im Regelfall durch Übertragung von Sachen oder Rechten bereichert. Dadurch muss beim Zuwendenden eine Vermögensminderung und beim Empfänger ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.1 Grundsätzliches und rechtliche Grundlagen

Rz. 40 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass beide Ehegatten gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten haften, die während der Ehe begründet wurden. Das Bestehen einer Gesamtschuld hat nach § 421 Satz 1 BGB zur Folge, dass jeder Schuldner im Außenverhältnis auf die ganze Verbindlichkeit haftet und der Gläubiger frei wählen kann, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch n...mehr

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Güterrecht / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Güterrecht / 13 Haftungsfragen

Rz. 284 Da das Recht der Gütergemeinschaft verschiedene Vermögensmassen wie das Gesamtgut, das Sondergut und das Vorbehaltsgut kennt, existieren im Gesetz differenzierte Haftungsregelungen. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass immer nur die Ehegatten persönlich Schuldner von Verbindlichkeiten sein können; die Vermögensmassen selbst besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7.1 Verfahren der Teilungsversteigerung

Rz. 32 Das Teilungsversteigerungsverfahren richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). § 1 ZVG bestimmt, dass durch das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Miteigentümers die Teilungsversteigerung anzuordnen ist. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Zeit des Getrenntlebens gilt: Leben die Eh...mehr

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Güterrecht / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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Güterrecht / 3.3.2 Darlegungs- und Beweislast beim Endvermögen

Rz. 100 Derjenige Ehegatte, der einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend macht, hat sowohl sein eigenes Endvermögen als auch das Endvermögen des anderen Ehegatten darzulegen und zu beweisen. Damit trägt der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht nur für die Aktiva des Endvermögens des Verpflichteten die Beweislast, sondern auch dafür, dass dieser keine Verbindlichkeiten hat. D...mehr

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Güterrecht / 3.1.5 Wertermittlungsanspruch

Rz. 45 § 1379 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BGB gibt jedem Ehegatten außerdem das Recht, dass der Wert der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten ermittelt wird. Dieses Recht auf Wertermittlung ist ein zusätzlicher, neben der Forderung auf Auskunft bestehender besonderer Anspruch bezüglich des Trennungs-, Anfangs- und Endvermögens In der Praxis wird dieser Anspruch selten...mehr

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Güterrecht / 3.3 Das Endvermögen

Rz. 89 Die maßgebliche Bestimmung zum Endvermögen findet sich in § 1375 BGB. Nach dieser Vorschrift wird in das Endvermögen definiert als das Vermögen, welches einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Das Endvermögen stellt ebenso wie das Anfangsvermögen eine reine Rechengröße dar. Da der Vermögensbegriff identisch ist mit ...mehr

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Güterrecht / 13.2 Haftung des Gesamtgutes bei Alleinverwaltung

Rz. 289 Im Falle der Alleinverwaltung des Gesamtgutes durch einen Ehegatten richtet sich die Haftung nach §§ 1437–1440 BGB. Nach der Grundregel des § 1437 BGB haftet bei der Alleinverwaltung grundsätzlich sowohl das Gesamtgut (Abs. 1) als auch der verwaltende Ehegatte persönlich (Abs. 2) mit seinem Vorbehalts- und Sondergut für alle Verbindlichkeiten der Ehegatten. Die persö...mehr

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Güterrecht / 2 Wirkungen des gesetzlichen Güterstands während der Ehe

Rz. 2 Dem Kern nach ist auch die Zugewinngemeinschaft eine Gütertrennung, denn während der Ehe entsteht keine Gemeinschaft. § 1363 Abs. 2 BGB bestimmt, dass das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes während der Ehe nicht zu einem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten verschmelzen. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines jeweiligen Vermögens. Rz. 3 Damit einhergehe...mehr

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Güterrecht / 2.1.1 Der Begriff "Vermögen im Ganzen"

Rz. 8 Der gesetzlich verwendete Begriff "Vermögen im Ganzen" ist nach der herrschenden Einzeltheorie[8] so zu verstehen, dass § 1365 BGB auch dann gilt, wenn sich das Rechtsgeschäft auf einen einzelnen Vermögensgegenstand bezieht, dieser im Ergebnis aber nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Für die Frage, ab wann wertmäßig das Vermögen im Ganzen erreicht ist, muss ein Vergl...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3 Schuldentilgung nach Scheitern der Ehe (Wegfall der anderweitigen Bestimmung)

Rz. 44 Der während intakter Ehe bestehende und von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Verteilungsmaßstab kann nicht mehr angenommen werden, wenn die Ehe gescheitert ist. Mit dem Scheitern der Ehe entfällt nämlich die aus der ehelichen Lebensgestaltung abgeleitete anderweitige Bestimmung. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Eingreifen der Haftung zu gleichen Anteilen (§ 426...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.9 Auslandsberührung

Rz. 71 Haben ausländische Staatsangehörige im Inland gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, ist für den Gesamtschuldnerausgleich deutsches Recht anzuwenden.[98]mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Güterrecht / 3.4.34 Unterhaltsansprüche

Rz. 164 Unterhaltsansprüche, die am Stichtag fällig waren aber noch nicht bedient wurden, sind beim Berechtigten als Aktivvermögen und beim Verpflichteten als Verbindlichkeit zu berücksichtigen. Ebenso sind Kontoüberziehungen zu berücksichtigen,[179] die infolge von Unterhaltszahlungen entstanden sind. Soweit es sich um zukünftige Unterhaltsansprüche handelt, sind diese dage...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) vGA: Aufschiebend bedingter Verzicht auf eine Pensionszusage gegen Abfindung

Eine für eine vGA ausreichende Vermögensminderung setzt einen Vorgang voraus, der zu einer Verminderung des in der Steuerbilanz zu erfassenden Betriebsvermögens der GmbH führt. Hieran fehlt es bei einem vor dem Ende des Bilanzzeitraums erklärten Verzicht des Gesellschafters auf einen Pensionsanspruch unter der – nach Auslegung der vertraglichen Regelungen anzunehmenden – auf...mehr

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Güterrecht / 13.3 Ausgleichsansprüche der Ehegatten untereinander

Rz. 291 Die beiden vorherigen Abschnitt e behandeln die Haftung im Außenverhältnis, also gegenüber außenstehenden Dritten. Im Innenverhältnis gilt der Grundsatz, dass Gesamtgutsverbindlichkeiten wirtschaftlich betrachtet von beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu tragen sind. Ausnahmen davon sind in §§ 1441, 1443 und 1444 BGB für den Fall der Einzelverwaltung durch einen Ehe...mehr

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Güterrecht / 14.3 Beendigung durch Aufhebungsurteil

Rz. 297 §§ 1447, 1448 und 1469 BGB geben den Ehegatten die Möglichkeit, auf Aufhebung der Gütergemeinschaft zu klagen. § 1447 BGB gibt dem nichtverwaltenden Ehegatten diese Möglichkeit und knüpft an ein Fehlverhalten oder mangelnde Eignung des Gesamtgutsverwalters an. § 1448 BGB bezieht sich auf den Verwalter des Gesamtgutes. Der Gesamtgutsverwalter kann auf Aufhebung der Gü...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.8 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 69 Für alle seit dem 1.9.2009 eingeleiteten Verfahren gilt das FamFG und damit die Zuständigkeit des Großen Familiengerichts, da es sich um eine sonstige Familiensache gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG handelt. Rz. 70 Ansprüche nach § 426 BGB verjähren innerhalb der Regelverjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB, unabhängig davon, ob der Anspruch auf Befreiung oder auf ...mehr

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Güterrecht / 3.4.2 Ansprüche

Rz. 106 Das Vermögen umfasst alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert. Dazu zählen beispielsweise auch der Anspruch auf Rückzahlung eines seitens des Ehegatten gewährten Darlehens oder der Restbetrag einer in Raten zahlbaren Kaufpreisforderung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Anspruch bereits fällig ist.[14...mehr

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Güterrecht / 3.4.6 Bankguthaben/-verbindlichkeiten

Rz. 114 Bankguthaben und -verbindlichkeiten sind im Rahmen der Berechnung des jeweiligen Vermögens mit ihrem jeweiligen Wert zum Stichtag in die Berechnung einzubeziehen. Aufgrund des strengen Stichtagsprinzips kann es dabei zu hinzunehmenden Ungerechtigkeiten kommen, beispielsweise wenn am Ende des Monats der Stichtag gesetzt ist und zu dem Stichtag gerade Arbeitseinkünfte ...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.3 Teilung des Überschusses

Rz. 320 Sind die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigt und etwaige Übernahmerechte ausgeübt, verbleibt die Teilungsmasse – der Überschuss. Gemäß § 1476 Abs. 1 BGB gebührt dieser Überschuss den Ehegatten zu gleichen Teilen. Zur Teilungsmasse gehört gemäß § 1476 Abs. 2 BGB auch dasjenige, was die Ehegatten dem Gesamtgut schulden. Hierbei kann es sich etwa um folgende Position...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.1.2 Auseinandersetzung der zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern geschlossenen Innengesellschaft

Rz. 350 Der Ausgleichsanspruch des mitarbeitenden Lebenspartners entsteht mit der Auflösung der Innengesellschaft.[436] Die Auseinandersetzung richtet sich nach § 738 BGB. Der mitarbeitende Lebensgefährte wird nach der Auflösung der Gesellschaft an den Überschüssen und Ersparnissen der gemeinsam erworbenen Sachen beteiligt.[437] Es besteht ein Anspruch auf Abrechnung und Zahl...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kein "Zufluss" einer vertraglich vereinbarten, jedoch nicht ausgezahlten Tantieme

Wurden die zwischen der GmbH und ihrem beherrschenden GGF vertraglich vereinbarten Tantiemen nicht ausgezahlt und erfolgte auch keine Passivierung einer sich auf die Tantiemen beziehenden Verbindlichkeit bei der GmbH, so dass sich die Tantiemen weder in den Streitjahren noch in späteren Zeiträumen mindernd auf das Einkommen der Gesellschaft ausgewirkt haben, so liegt weder n...mehr

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Güterrecht / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[149] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem i...mehr

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Güterrecht / 3.4.3 Anwaltskosten

Rz. 108 Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu dem Punkt "Ansprüche" sind auch zum Stichtag offene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Ehegatten bei der Berechnung des Vermögens als Verbindlichkeit zu berücksichtigen; auch hier kommt es auf die Fälligkeiten nicht an. Auch Kostenvorschussanforderungen nach § 9 RVG sind im Endvermögen als Passiva a...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.1 Vorliegen eines wirksamen Bürgschaftsvertrages

Rz. 319 Nicht selten ist der eine Ehegatte während der Ehezeit eine Bürgschaftsverpflichtung nach § 765 BGB gegenüber einem Gläubiger des anderen Ehegatten eingegangen. Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der bürgende Ehegatte gegenüber dem Gläubiger seines Ehepartners, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzustehen. Die Bürgenschuld ist vom Bestehen und Umfang ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.2 Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten

Rz. 130 Beispiel Die Schwiegereltern der F stellen dieser einen Betrag von 50.000 EUR zur Verfügung, damit sie ein Darlehen für ein in ihrem Alleineigentum stehendes Einfamilienhaus, welches sie gemeinsam mit ihrem Ehemann M bewohnt, ablösen kann. Auf dem Überweisungsträger hatten die Schwiegereltern beide Eheleute als Empfänger angegeben. Nach der Trennung verlangen die Sch...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.3 Gemeinsame Forderungen

Rz. 332 Gemeinsame Forderungen der Ehegatten bestehen meist gegenüber der Bank aufgrund eines Gemeinschaftskontos.[416] Hier besteht eine Gesamtgläubigerschaft zwischen den Eheleuten, aus der sich ein Anspruch auf Gesamtgläubigerausgleich gem. §§ 428, 430 BGB ergeben kann. Eine Gesamtgläubigerschaft kann aber auch dann zwischen Ehegatten bestehen, wenn diese eine in ihrem Mi...mehr

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Güterrecht / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.2 Ersatzansprüche nach § 1478 BGB

Rz. 316 Wird die Ehe vor Durchführung der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft geschieden, kann jeder Ehegatte gemäß § 1478 Abs. 1 BGB verlangen, dass ihm der Wert dessen zurückerstattet wird, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat. Was als in die Gütergemeinschaft eingebracht anzusehen ist, bestimmt sich nach Abs. 2 dieser Vorschrift. Demnach gelten die Gegenst...mehr

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Güterrecht / 15.3.2 Auseinandersetzungsklage

Rz. 324 Kommt es auch unter Vermittlung des Amtsgerichts nicht zu einer Vereinbarung über die Auseinandersetzung, bleibt nur noch der Weg über die Auseinandersetzungsklage. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten nach Beendigung der Gütergemeinschaft aus § 1471 BGB einen Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes. Zuständig für eine solche Klage ist das Familieng...mehr

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Güterrecht / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[145] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anw...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.3 Anwendung auf sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten

Rz. 331 Nach der Rechtsprechung kann auch dann auf die Regelungen des Auftragsrechts zurückgegriffen werden, wenn ein Ehegatte dem anderen die Möglichkeit einer Kreditaufnahme dadurch verschafft oder erleichtert, dass er ihm sonstige schuldrechtliche oder dingliche Sicherheiten zur Verfügung stellt.[415] Der Sicherungsgeber kann bei Scheitern der Ehe gegen den anderen Ehegat...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.5 Auseinandersetzung der Innengesellschaft

Rz. 196 Der Ausgleichsanspruch, der sich grundsätzlich nach §§ 738 ff. BGB sowie einzelnen Vorschriften der §§ 730 ff. BGB bestimmt, besteht in der Form eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Abrechnung und ggf. Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Dabei muss eine Bestandsaufnahme und eine Vermögensbewertung durchgeführt werden. Bei der Bestandsaufnahme ist zu berücksich...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.3 Mietschulden

Rz. 54 Im Regelfall haben Eheleute, die in einer Mietwohnung leben, den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben und haften damit im Außenverhältnis auch gesamtschuldnerisch für die Mietkosten. Zieht ein Ehegatte nach der Trennung aus der Wohnung aus, kann sich eine anderweitige Bestimmung gem. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB insofern ergeben, als dass der wohnen gebliebene Ehegatte im ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.2.2 Ausgleichs- und Befreiungsanspruch

Rz. 327 Beim Scheitern der Ehe stellt sich zunächst die Frage, ob die Möglichkeit besteht, die Bürgschaft gegenüber der Bank zu kündigen. Dies ist grundsätzlich zu verneinen. Der BGH[410] hat jedoch entschieden, dass der Sicherungsgeber, der den Kredit eines Dritten wirksam auf unbestimmte Zeit besichert hat, nach Treu und Glauben das Recht hat, nach Ablauf eines gewissen Ze...mehr

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Güterrecht / 3.5.6 Begrenzung der Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 2 BGB

Rz. 206 Nach § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB wird die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. Diese Vorschrift hat im Rahmen der Reform eine Korrektur erhalten. Nach der alten Gesetzeslage war die Höhe der Zugewinnausgleichsforderung auf dasjenige Vermögen begrenzt, welch...mehr

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Güterrecht / 18.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 345 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[295]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausglei...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 216 Hat sich der Bevollmächtigte durch Selbstbedienung am Vermögen ungerechtfertigt bereichert, gilt die dreijährige Regelverjährung. Wird von dem Geld des Vollmachtgebers hingegen eine fremde Schuld beglichen, gilt die für die getilgte Schuld geltende Verjährungsfrist. Hat der Bevollmächtigte z.B. einen Dauerauftrag eingerichtet, um seine Grundschulden vom Konto des Vol...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 6. Entreicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB

Rz. 204 Der Bevollmächtigte, der vom Konto des Vollmachtgebers eigenmächtig Geld abhebt, wird sich in den wenigsten Fällen seiner Verpflichtung zur Herausgabe bzw. zum Wertersatz durch die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gem. § 818 Abs. 3 BGB entziehen können. Rz. 205 Eine Entreicherung liegt schon tatbestandlich nicht vor, wenn der Bevollmächtigte das Geld zur Tilg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Leistungsansprüche ... / V. Nichtgebrauch der Vollmacht

Rz. 43 Neben dem eigennützigen Vertreterhandeln, das meistens unter anwaltlicher Hilfe auf den Prüfstand gestellt wird, kann auch die Untätigkeit eines Bevollmächtigten zum Schaden des Vertretenen sein. Gerade im Bereich der Vermögensverwaltung wird man oft die Frage stellen, ob die Passivität des Bevollmächtigten, die zum Vermögensverlust führte, eine Haftung wegen Vertragsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.3.1 Konto

Am besten ist es, wenn beide Partner jeweils ein eigenes Bankkonto unterhalten, über welches nur der jeweilige Partner allein verfügungsberechtigt ist. Soweit eine gegenseitige Bevollmächtigung über das Konto des anderen gewünscht ist, kann dies auch über eine Kontovollmacht erfolgen. Der Kontoinhaber muss jedoch bedenken, dass nur er als Kontoinhaber für eventuelle Schulden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 1 Rechtsgrundlage

Nach §§ 339 ff. BGB kann eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart werden, dass der Schuldner eine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Die Vertragsstrafe ist ein vom Gesetzgeber zur Verfügung gestelltes besonderes Rechtsinstitut des Bürgerlichen Rechts für Schuldverhältnisse und kann demgemäß auch in Arbeitsverhältnissen vereinbart werden. Vertrags...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.4 Gewinnauswirkungen durch Angleichungsbuchungen

Rz. 54 Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, betreffen Angleichungsbuchungen immer nur Bilanzposten, d. h. es werden nur Bestandskonten angesprochen. Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass die Angleichungsbuchungen keine Gewinnauswirkungen nach sich ziehen. Bei genauer Betrachtung stellt man jedoch fest, dass sich durchaus in vielen Fällen eine Gewinnauswirkung erg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Die betrieblichen Aufwendungen sind bei mittelgroßen oder großen Unternehmen meist auf zahlreichen Einzelkonten innerhalb des Kontenplans verteilt. Bis auf einige besondere Betriebsausgaben können die Konten i. d. R. schnell abgestimmt werden. Es genügt hier meist eine Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und (un)zulässigen Vorsteuerabzug. Dieser Beitrag gibt...mehr