Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.1.4 Besitzschutzprüfung bei Zahlung von Beiträgen nach Beginn einer Altersrente

Rz. 15 Nach Abs. 3 der Vorschrift werden bei einer Folgerente zusätzlich zu den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten auch persönliche Entgeltpunkte aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente zugrunde gelegt, wenn die Beiträge noch nicht zu Zuschlägen an Entgeltpunkten bei einer Vorrente geführt haben. Bei dieser am 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Gemäß § 51 Abs. 3 sind auf die Wartezeit von 35 Jahren Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten anzurechnen. Zu den wartezeitrechtlich relevanten rentenrechtlichen Zeiten zählen Beitragszeiten, beitragsfreie Anrechnungs- und Ersatzzeiten sowie Berücksichtigungszeiten (§ 54 Abs. 1). Bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren darf ein Kalendermonat allerdings nur einmal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.3 Besitzschutzprüfung bei Zahlung von Beiträgen nach Beginn einer Altersrente

Rz. 24 Nach Abs. 3 der Vorschrift werden bei einer Folgerente zusätzlich zu den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten auch persönliche Entgeltpunkte aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente (§ 76d) zugrunde gelegt, wenn die Beiträge noch nicht zu Zuschlägen an Entgeltpunkten bei Berechnung einer Vorrente geführt haben. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine Folgeänd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2.2 Anrechte gleicher Art beim selben Versorgungsträger

Rz. 5 Soweit ein Familiengericht für beide Ehegatten/Lebenspartner "Anrechte gleicher Art" beim "selben Versorgungsträger" gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG jeweils intern geteilt hat, haben die zuständigen Versorgungsträger den Beschluss des Familiengerichts gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG lediglich in Höhe des Wertunterschieds nach Verrechnung zu vollziehen. In diesem Zusamm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.1 Übergangsregelung zur Wartezeit von 35 Jahren

Rz. 2 Abs. 1 ist eine Übergangsregelung zu § 51 Abs. 3, der bestimmt, dass auf die Wartezeit von 35 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§§ 36, 236) sowie für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a) Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten anzurechnen sind. Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen gemäß § 5...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.1.1.1 Gefahrenbegriff

Rz. 4 Der Gefahrenbegriff ist im Polizei- und Ordnungsrecht entwickelt worden. Eine Gefahr setzt danach begrifflich voraus, dass bei ungehindertem Ablauf der Ereignisse ein Schaden für das jeweilige Schutzgut eintritt (vgl. Becker, § 9 Rz. 393 m. w. N.). Ebenso wie im Polizei- und Ordnungsrecht muss der allgemeine Gefahrenbegriff auch hier präzisiert werden. Zu fordern ist e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 4 Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 v. 22.12.1983 (BGBl. I S. 1532) zum 1.1.1984 wird die Bewilligung von Renten für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit von einer aktuellen Pflichtversicherung abhängig gemacht. Nach der Übergangsregelung des § 242 Abs. 2 ist eine 3-jährige knappschaftliche Pflichtbeitragszeit in den letzten 5 Ja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.2 Kausalzusammenhang zwischen Gefahr und Unterlassen

Rz. 24 Der Versicherte muss die gefährdende Tätigkeit aufgegeben haben. Dabei ist ohne Belang, ob dies auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers geschah oder ohne sein Zutun. Es muss jedoch ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang zwischen dem Unterlassen bzw. der Aufgabe des Arbeitsplatzes einerseits und der fortbestehenden Gefahr feststellbar sein. Demnach fehlt es an de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 8 Mitg... / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt die fachliche und zahlenmäßige Zusammensetzung des Gremiums. Entsprechend seiner Aufgabenstellung liegt der Schwerpunkt auf der arbeitsmedizinischen Ausrichtung der Mitglieder, wobei auch die Berufung von Personen anderer medizinischer Fachrichtungen möglich ist. Die Zusammensetzung stellt sicher, dass sowohl die Erkenntnisse aus der universitären Forsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.3.1 Anrechnung von Ersatzzeiten

Rz. 25 Nach § 51 Abs. 4 i. V. m. § 242 Abs. 3 ist die Wartezeit für einen Anspruch auf Rente für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres auch erfüllt, wenn Versicherte 25 Jahre mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage allein oder zusammen mit den nach § 254 Abs. 1 oder Abs. 2 der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 9 Durc... / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass der Sachverständigenbeirat seine Aufgaben nicht in einem rein schriftlichen Verfahren wahrnehmen darf, sondern zu Sitzungen zusammentritt, an denen auch Vertreter des BMAS teilnehmen. Entscheidend für die Qualität der Beratungen sind die offene Meinungsbildung und der freie Meinungsaustausch der Mitglieder. Die Mitglieder sind nicht als Vertreter ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG überträgt das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person zulasten des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswertes (= Hälfte des Ehezeitanteils i. S. v. § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 VersAusglG) bei dem Versorgungsträger, bei dem das Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht (sog. interne Teil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2.3 Anrechte ungleicher Art in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 § 120f Abs. 2 legt fest, dass Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterschiedlicher Wertigkeit nicht als Anrechte gleicher Art i. S. v. § 10 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG gelten. Zu den Anrechten mit unterschiedlicher Wertigkeit zählen im Einzelnen: Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung, die bis zum 30.6.2024 im Beitrittsgebiet erworben wurden (sog. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.4 Ziel der Kinderrehabilitation

Rz. 13 Die "Kinderrehabilitation" zielt darauf ab, die krankheitsbedingt drohenden oder bereits manifesten Beeinträchtigungen der Teilhabe am (späteren) Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft durch frühzeitige Einleitung der gebotenen Rehabilitationsinterventionen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Es g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 1.2 Überblick

Rz. 3 § 93 erfasst die ab dem 1.1.1992 eintretenden Fälle des Zusammentreffens von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die schon vor dem Inkrafttreten des § 93 zum 1.1.1992 mit Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentrafen, gewährleisten die Übergangs- und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) sind in Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Nr. 1 die Worte "im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs" durch die Worte "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" ersetzt und Abs. 3 ist mit Wirk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.8 Beginn und Ende von Kindererziehungszeiten

Rz. 18 Die Kindererziehungszeit beginnt mit Ablauf des Monats der Geburt eines Kindes und endet für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder nach 36 Kalendermonaten (Abs. 5 Satz 1, Umkehrschluss aus § 249 Abs. 1). Für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind endet die Kindererziehungszeit bereits 30 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt (§ 249 Abs. 1). Die ersten 36/30 Kale...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.3 Beitragsfreie Zeiten

Rz. 8 Beitragsfreie Zeiten sind nach Abs. 4 der Vorschrift Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten (§§ 58, 252 bis 253), einer Zurechnungszeit (§ 59, 253a) oder mit Ersatzzeiten (§ 250) belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt worden sind. Soweit für Kalendermonate mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zeitgleich oder nacheinander ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.4 Berücksichtigungszeiten

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift zählen zu den rentenrechtlichen Zeiten auch Berücksichtigungszeiten. Berücksichtigungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr (§ 57), Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person in der Zeit vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 (§ 249b). Berücksichtigungszeiten werden in jedem Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.4 Wartezeit von 25 Jahren

Rz. 10 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist unter anderem die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren (§§ 40 Nr. 2, 238 Abs. 1 Nr. 2). Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden gemäß § 51 Abs. 2 grundsätzlich Kalendermonate aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage (§ 61) angerechnet. Darüber hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.2 Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG

Das Halten von Kraftfahrzeugen ist auf Antrag zu 100 % von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit einem Ausweis nach dem SGB IX mit dem Merkzeichen "H" (hi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1 Allgemeines

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteuer erlassen war....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG

Schwerbehinderte, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen können (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dass sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Die Rolle des Betriebs... / Zusammenfassung

Überblick Seit 2004 gibt es das Instrument des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in der betrieblichen Gesundheitsprävention. Verankert wurde das BEM im Schwerbehindertenrecht im SGB IX. Es entfaltet seine Wirksamkeit aber über alle Beschäftigten und in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Betrieben. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und desha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM: Die Rolle des Betriebs... / 1 Einleitung

Die Definition des BEM in § 167 (früher § 84) des SGB IX liegt schon seit 2004 vor. Eine Vielzahl von Veröffentlichungen[1] hat sich diesem Thema gewidmet und eine große Zahl von Gerichtsurteilen zum BEM wurden gesprochen.[2] In vielen, vor allem großen Unternehmen ist das BEM inzwischen fester Teil des Personalmanagements und wird praktisch gelebt; es gibt aber genauso viele...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kinderfreundliche Kommune: ... / 5 Eine Zwischenbilanz als Fazit

Zwei Erfahrungen aus der Netzwerkpraxis verdienen besondere Aufmerksamkeit: 1. Auf die kommunale Praxis kommt es an. Die zentrale Erwartung des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen" kann als bestätigt gelten. Kommunen kommt, wenn sie sich dafür einsetzen und den Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention ernst nehmen, eine zentrale Bedeutung in der Umsetzung der Kinderrechte zu. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten

Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Praxis-Beispiel Abgekürzte Leibrente A gewährt B eine Rente auf Lebenszeit, längstens aber auf 12 Jahre. Stirbt B vor Ablauf von 12 Jahren, so ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.3 Waisenrente

Rz. 51 Im Fall des Todes des Rentenberechtigten wird nach § 48 SGB VI auch den Kindern des Versicherten eine Rente gewährt. Eine Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils gezahlt, wenn das Kind noch einen Elternteil hat, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bestimmt sich nach der Tabelle des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7 Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung

Rz. 12 Durch das GrundrentenG v. 12.8.2020[1] ist ein Abs. 6 in das Gesetz eingefügt worden. Die zentrale Stelle ist ab Vz 2021 berechtigt, in den Fällen des § 151b Abs. 3 S. 2 SGB VI die Rentenbezugsmitteilung an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu übermitteln. Allein durch die Verwendung der steuerlichen Id.-Nr. des Berechtigten ist das gemeinsame Einkommen d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.6 Kindererziehungsleistungen

Rz. 54 Leistungen für Kindererziehung, die nach dem SGB VI an Mütter der Geburtsjahrgänge vor dem 1.1.1921 gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 erhöhen nach dem SGB VI anzurechnende Kindererziehungszeiten die Bemessungsgrundlage und wirken somit rentensteigernd. Derartige Rentenerhöhungen sind bis Vz 2004 mit dem Ertra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.5 Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten

Rz. 145 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschr. sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer (Rz. 34ff.). Zu den abgekürzten Leibrenten gehören Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rz. 43), die kleine Witwen-/Witwerrente (Rz. 44) u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 43 Auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in die Vorschrift des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG bestehen nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.5 Zuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung von Rentnern

Rz. 53 Zuschüsse der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentner zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI) sind nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Rz. 53a Die Aufwendungen der Rentner für ihre Kranken- und Pflegeversicherung sind nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar, soweit sie die Zuschüsse übersteigen.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.1 Altersrente

Rz. 42 Altersrenten werden gezahlt wegen Erreichens der Altersgrenze und des Ausscheidens aus dem Berufsleben. Ungeachtet unterschiedlicher Voraussetzungen (§§ 35–41 SGB VI) und unterschiedlicher Erscheinungsformen gibt es nur eine Rente wegen Alters.[1] Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tod, sodass es sich um eine Leibrente nach § 22 EStG handelt (vgl. zur Besteuerung Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 3 Mitteilung der Identifikationsnummer

Rz. 7 Nach § 22a Abs. 2 S. 1 EStG ist der Leistungsempfänger verpflichtet, der mitteilungspflichtigen Stelle, z. B. der Deutschen Rentenversicherung Bund, seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt mitzuteilen, um so eine einfache Zuordnung der gezahlten Rente beim jeweiligen Stpfl. zu ermöglichen. Kommt der Rentenbezieher dieser Verpflichtung trotz Aufforderung ni...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in das Gesetz eingefügt und trat zum 1.1.2005 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert worden. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016 ist die Vorschrift an den durch dasselbe Gesetz neu eingefügten § 93c AO [2] angeglichen worden, der als allgemeine Vorschrift für alle Daten gilt, die von mitteilungspflichtigen Stellen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz

Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6) sowie eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (BesGr. B 6) orientiert. Der Präsident und seine Stellvertreter erhalten daneben Amtszulage...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Mitteilungspflicht

Rz. 3 Nach § 22a Abs. 1 S. 1 EStG sind die in Rz. 1a genannten Träger von Rentenzahlungen (mitteilungspflichtige Stellen), die beim Leistungsempfänger steuerbar sind, nach Maßgabe des § 93c AO zur Mitteilung bestimmter Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die ZfA verpflichtet. Für jeden Vertrag und für jede Rente ist eine gesonderte Ren...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 13 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift aufgezählten Unternehmer (Einrichtungen). Rz. 14 Steuerfrei sind nach der V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im UStG 1967/1973 war die Regelung aus § 4 Nr. 13 UStG 1951 übernommen worden. Dabei wurde der Kreis der aufzunehmenden Personen auf Jugendliche (Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahrs) beschränkt. Neben den begünstigten Leistungen an das Erziehungs- und Pflegepersonal wurde die Steuerbefreiung auf die Beherbergungs-, Beköstigungs- und üblichen Naturalleistungen a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 23 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Die Befreiungsvorschrift i. d. F. bis 31.12.2019 geht auf § 4 Nr. 13 UStG 1951 zurück und soll Einrichtungen im Bereich der Jugenderziehung und -ausbildung zugutekommen.[1] Die hierdurch begünstigten Unternehmer sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Jugendliche für die genannten Zwecke bei sich aufnehmen. Wie sch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abgrenzung zu anderen Steuerbefreiungen

Rz. 53 Nach § 4 Nr. 23 S. 4 UStG i. d. F. ab 1.1.2020 kommt für die in § 4 Nr. 15b UStG (Leistungen der Arbeitsförderung), § 4 Nr. 15c UStG (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ), § 4 Nr. 21 UStG (Bildungsleistungen), § 4 Nr. 24 UStG (Leistungen des Jugendherbergswesens) und § 4 Nr. 25 UStG (Leistungen der Jugendhilfe) bezeichneten Leistungen die Steuerbefreiung nur unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Gewährung von Beköstigung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 39 Unter Beköstigung ist die Versorgung der aufgenommenen Jugendlichen mit der im Zusammenhang der Aufnahme stehenden erforderlichen Verpflegung (Abgabe von Speisen und Getränken) zu verstehen. Wohl nicht begünstigt ist die Abgabe alkoholischer Getränke und von Tabakwaren, weil diese Umsätze nicht notwendigerweise mit der Aufnahme der Jugendlichen in Verbindung stehen.[1...mehr