Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerrecht

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / III. Querbezüge zum Gesellschaftsrecht

1. Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht a) AG aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Vert...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil

Rz. 339 Der Anteil eines Gesellschafters ist unter bestimmten Umständen einem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. Diese Problematik stellt sich u.a. bei Ehegattenanteilen in Familienpersonengesellschaften (vgl. Rdn 336).mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Eigenkapitalrelevante Geschäftsvorfälle ohne Gewinnauswirkung

Rz. 10 Privatentnahmen und Privateinlagen (z.B. aus der Geschäftskasse) sind Geschäftsvorfälle, die zwar das Eigenkapital ändern, die aber außerbetrieblich veranlasst sind und deshalb keine Gewinnauswirkung haben dürfen. Sie sind deshalb erfolgsneutral zu qualifizieren. Jede Entnahme mindert das Eigenkapital, jede Einlage führt zu seiner Erhöhung.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) AG

aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Ergänzungs- und Sonderbilanzen

(1) Ergänzungsbilanzen Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Verdeckte Gewinnausschüttungen

(1) Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung (Grundfall) Rz. 453 Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Kapitalgesellschaften ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG sieht lediglich in § 8 Abs. 3 KStG vor, dass vGA das Einkommen nicht mindern. Der BFH[806] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA als:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Zweistufigen Gewinnermittlung von Mitunternehmereinkünften

aa) Verfahrensweise Rz. 349 Der Gesamtgewinn einer Mitunternehmerschaft ist nach § 179 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Der Gesamtgewinn stellt hierbei auch die Ausgangsgröße für die Ermittlung der Gewerbesteuer dar, welche von der Mitunternehmerschaft als Gewerbesteuersubjekt i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG gem. § ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Sonderbilanzen

(a) Grundlagen Rz. 352 Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst zum einen Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehören, als auch zum Sonderbetriebsvermögen, welches einem Mitunternehmer steuerlich zuzurechnen ist und dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft dient. Im Gegensatz zu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (c) Auswirkung gewerbesteuerlicher Verlustvorträge

Rz. 299 Verlustvorträge nach § 10a GewStG führen im Erhebungszeitraum zu einem verminderten Gewerbesteuermessbetrag und zu einem verminderten Anrechnungsvolumen. Einkommensteuerlich kann ein Ermäßigungsüberhang entstehen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / d) Gewerbesteuerliche Besonderheiten

aa) Ermittlung des Gewerbeertrags (1) Laufende Erträge Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Vermögensverwaltende und freiberufliche Personengesellschaften

(1) Vermögensverwaltende Personengesellschaft und Zebragesellschaft Rz. 358 Bei den vermögensverwaltenden Personengesellschaften, die Überschusseinkünfte erzielen, ist die Personengesellschaft ebenfalls Subjekt der Einkünfteerzielung, sodass auf Ebene der Personengesellschaft die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte einheitlich und gesondert festzustellen sind (§ 180 Abs. 1 N...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Einkommensteuerliche Besonderheiten

aa) Verlustverrechnungsbeschränkungen gem. § 15a EStG und § 15 Abs. 4 Satz 6 ff. EStG Rz. 371 Die Möglichkeit des vertikalen und horizontalen Verlustausgleichs negativer Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit positiven anderen Einkünften im Verlustentstehungsjahr wird durch besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen eingeschränkt:[665]mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Besteuerung der GmbH & Still

aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft bet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IV. Handelsbilanzrecht und Rechtsordnung

1. Nationale Rechtsquellen Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnit...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / III. Besteuerung der verschiedenen Rechtsformen im Einzelnen

1. Einzelunternehmer a) Einkommensteuer aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Einkommensteuer

aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-/Überschussre...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Steuerliche Behandlung der Kommanditaktionäre

Rz. 472 Die Kommanditaktionäre versteuern nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 EStG die auf die Kommanditaktien ausgeschütteten Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Freibetrag und Staffeltarif

Rz. 318 Natürlichen Personen steht gem. § 11 GewStG ein Freibetrag i.H.v. 24.500,00 EUR zu. Die Steuermesszahl wurde durch das UntStRefG 2008 auf 3,5 % abgesenkt (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der frühere Staffeltarif für kleine Gesellschaften wurde abgeschafft.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Mitunternehmerschaften

a) Gesellschaft als Subjekt der Einkünfteerzielung aa) Transparenzprinzip Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstan...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Grundlegende Pflichten

a) Buchführung und Inventar Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt,...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Sacheinlage von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen oder einem anderen Betriebsvermögen (§ 6 Abs. 5 EStG)

(a) Möglichkeit zur Ertragsteuerneutralität Rz. 384 In Zusammenhang mit Beteiligungen an Personengesellschaften besteht in der Praxis Bedarf, dass Gesellschafter Wirtschaftsgüter, insbesondere Anlagevermögen steuerneutral auf die Gesellschaft übertragen. Hierzu sieht der Gesetzgeber bestimmte Möglichkeiten für steuerneutrale Übertragungen vor. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG regelt die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Tarifbegünstigung für einbehaltene Gewinne nach § 34a EStG

(1) Anknüpfungspunkt einbehaltener Gewinn Rz. 283 § 34a EStG soll mit einer Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne ein Beitrag zur Rechtsformneutralität bei der Besteuerung von Einzelunternehmern und Mitunternehmerschaften im Vergleich zu der Besteuerung von Kapitalgesellschaften leisten.[510] Ausgangspunkt für die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns ist...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / IV. Umstrukturierungen

Rz. 475 Gegenstand der folgenden Erläuterung sind die Umwandlungen von Kapital- in Personengesellschaften und umgekehrt.[840] Zu den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen s. ausführlich § 14 Rdn 1 ff. 1. Formwechsel und Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ein Personenunternehmen a) Formwechsel aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es be...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Wirkungsweise der Tarifbegünstigung

(a) Begünstigung und Nachversteuerung Rz. 285 Die Besteuerung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns erfolgt im Begünstigungsjahr mit 28,25 % + SolZ. Diese Tarifbegünstigung wird nur auf Zeit gewährt und hat den Effekt einer Steuerstundung. Anlassbezogen, bspw. bei einer Überentnahme, d.h. die Entnahmen übersteigen die Einlagen und den Gewinn, kommt es zu einer Nachverste...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Formwechsel

aa) Rechtsgrundlagen Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Ver...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Zurechnung der Einkünfte an Mitunternehmer

(1) Bedeutung der Mitunternehmerstellung Rz. 326 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, freiberufliche oder land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielen nach §§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 18 Abs. 3 oder § 13 EStG die Gesellschafter, die als Mitunternehmer anzusehen sind. Nur unter dieser Voraussetzung sind sie in die steuerliche Gewinnverteilung einzubeziehen. Erzielt eine Gesellsch...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / X. Querbezüge zum Steuerbilanzrecht

1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnerm...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Voraussetzungen der Mitunternehmerstellung

(a) Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative Rz. 327 Der Begriff des Mitunternehmers ist im Gesetz nicht definiert und muss daher ausgelegt werden. Als Typusbegriff umfasst der Mitunternehmerbegriff eine Vielzahl von Anzeichen und Merkmalen, die in ihrer Gesamtheit dazu führen müssen, dass der Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunterneh...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Mitunternehmerstellung von Nichtgesellschaftern

(a) Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil Rz. 339 Der Anteil eines Gesellschafters ist unter bestimmten Umständen einem anderen als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen. Diese Problematik stellt sich u.a. bei Ehegattenanteilen in Familienpersonengesellschaften (vgl. Rdn 336). (b) Verdeckte Mitunternehmer Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmer...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Dividenden- und Veräußerungsgewinnbefreiung beim Anteilseigner für Zwecke der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

(1) Besteuerung der Ausschüttungen Rz. 438 Kern der Unternehmensteuerreform 2001 war die Neuordnung der deutschen Kapitalgesellschaftsbesteuerung, d.h. der Ersatz des seit 1977 geltenden Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens durch ein modifiziertes klassisches Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung, das sog. Halbeinkünfteverfahren bei natürlichen Personen und ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Ebene des Anteilseigners der formwechselnden GmbH

(1) Einlagefiktion und Ermittlung des Übernahmeergebnisses zum steuerlichen Übertragungsstichtag Rz. 482 Weitere Fiktionen zur steuerrechtlichen Abbildung des Formwechsels erhält § 5 UmwStG. Hier wird im Regelfall[846] fingiert, dass die Anteile an der formgewechselten/umgewandelten GmbH am steuerlichen Übertragungsstichtag Bestandteil des Betriebsvermögens der aufnehmenden G...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht

a) AG aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Anwendung von § 6b EStG (Übertrag stille Reserven für begünstigte Veräußerungen) bei Mitunternehmerschaften

(1) personenbezogene Betrachtungsweise Rz. 398 Hohe praktische Relevanz bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften hat die Anwendung der Regelungen von § 6b EStG. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (insbesondere Grund und Boden und Gebäude) erzielten Veräußerungsgewinn zu neutralisieren und innerhalb von gewissen Fri...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Steuerermäßigung gem. § 35 EStG

(1) Steuerwirkung der Gewerbesteueranrechnung Rz. 290 Die pauschalisierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb annähernd gleich belastet werden wie nicht gewerbliche Unternehmer. Zum anderen soll ein typisierender Beitrag zur Rechtsformneutralität geleistet werde...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (4) Ermittlung des gewerbesteuerlichen "Anrechnungsvolumens"

(a) Anbindung an den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag und Erhebungszeitraum Rz. 297 Das Anrechnungsvolumen bestimmt die beim Steuerpflichtigen max. zu berücksichtigende und anzurechnende Gewerbesteuer eines Erhebungszeitraumes. Es beträgt das 4-fache des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages. Bei Mitunternehmerschaften ermittelt sich der dem Mitunternehmer anteilig zus...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften

a) Überblick zu §§ 20 UmwStG 2006 Rz. 495 Die Fortführung einer bisher in einem Personenunternehmen betriebenen Einheit in einer Kapitalgesellschaft lässt sich zivilrechtlich auf verschiedenen Wegen erreichen. Dies sind einerseits die außerhalb des UmwG liegenden Einbringungen eines Betriebs oder Teilbetriebs in eine Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung ode...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 6. Vorschriften zum Bilanzansatz

a) Vermögensgegenstand Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwick...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

Rz. 231 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass Gewerbetreibende bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung das Betriebsvermögen anzusetzen haben, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen ist.[444] Die Vorschrift gilt nicht nur für Einzelkaufleute und bei der Gewinnermittlung von Personenhandelsgesellsc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften

Rz. 252 Die Grundform der gewerblichen Betätigung/Einkünfteerzielung ist das Einzelunternehmen, welches durch eine natürliche Person auf eigenen Namen sowie Rechnung geführt wird. Die gewerblichen Einkünfte aus einem Einzelunternehmen werden bei der Einkommensteuer zusammen mit den weiteren Einkünften nach den persönlichen Verhältnissen des Einzelunternehmers besteuert. Der ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Anschaffungskosten

Rz. 195 Die Definition der Anschaffungskosten findet sich in § 255 Abs. 1 HGB. Danach sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsfreien Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten und nachträgliche An...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 267 Für unternehmerische Betätigungen im Ausland über dortige Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften sehen die zwischen Deutschland und diversen ausländischen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) häufig eine Freistellung der im Ausland erzielten Unternehmensgewinne von der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor.[485] Unter diesen Voraus...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Exkurs: Kapitalaufbringung und sog. Vorbelastungsbilanz

Rz. 35 Die Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, besonders die §§ 19 und 30 GmbHG, sind nach ständiger Rspr. des BGH "das Kernstück des GmbH-Rechts", die "keine Aushöhlung" vertragen, "gleichviel in welcher Form".[52] Nur wenn das den Zugriff der Gesellschaftsgläubiger allein zur Verfügung stehende Vermögen vollständig und richtig aufgebracht ist, erscheint...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Körperschaftsteuer

Rz. 258 Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer sowie ebenfalls der Gewerbesteuer. Gleiches gilt für Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optieren. Im Vergleich zur Einkommensteuer ist die Darstellung der Belastungswirkung deutlich einfacher. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Der Körperschaftsteuersatz erhöht sich um 5,5 % Solidaritätszu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Verlustverrechnung

Rz. 263 Unterschiede zwischen der steuerlichen Behandlung unternehmerischer Aktivitäten in Einzelunternehmen/Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits bestehen auch im Hinblick auf die Verlustverrechnung. Verluste, die eine natürliche Person im Rahmen eines Einzelunternehmens erzielt, können mit positiven Einkünften der natürlichen Person aus a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Veräußerungsgewinne

Rz. 270 Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Beteilung an einer Personengesellschaft/einer einzelunternehmerischen Tätigkeit können sich auch bei Veräußerung der Beteiligung/des Einzelunternehmens ergeben. Grds. unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft bzw. eines Einzelunternehmens in Gänz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 175 Bei den Personenhandelsgesellschaften wird das Eigenkapital der Gesellschafter durch die Zusammenfassung der Kapitalanteile der Gesellschafter dargestellt (vgl. § 120 Abs. 2 HGB). Der Kapitalanteil ist der Anknüpfungspunkt für die vermögensrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit zueinander.[365] Er ist nicht nur maßg...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Ergänzungsbilanzen

Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individuellen steuerlichen Ve...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Unternehmensbesteuerung in Deutschland

Rz. 247 Die deutsche Unternehmensbesteuerung zeichnet sich durch ein duales System aus. Während Einzelunternehmer sowie an Personengesellschaften beteiligte natürliche Personen grds. Einkommensteuer auf ihre Unternehmensgewinne zahlen, unterliegen die Erträge einer Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Für alle gewerblichen Betätigungen fällt unabhängig von der Rechtsf...mehr