Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / c) Pflichtteilsanspruch: Achillessehne der Erbschafts- und Vermächtnislösung

Rz. 132 Die Achillessehne sowohl der Erbschafts- als auch der Vermächtnislösung ist der Pflichtteilsanspruch des Abkömmlings, da der Pflichtteilsanspruch nämlich eben nicht durch die Regelungen der Vor- und Nacherbschaft bzw. des Vor- und Nachvermächtnisses oder durch die Dauertestamentsvollstreckung vor dem Zugriff der Sozialhilfeträger geschützt ist. aa) Überleitbarkeit des...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / I. Grundproblematik bei der Nachfolgegestaltung?

Rz. 116 Bei allen Fallgruppen liegt die Problematik darin, dass ohne entsprechende Gestaltung den Angehörigen die ihnen zugewandten Vermögenswerte letztendlich nicht dauerhaft voll verbleiben. 1. Behinderte Angehörige Rz. 117 Erwerbsunfähige behinderte Angehörige müssen vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wiede...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Behinderten-/Bedürftigentestament

Rz. 126 Das sog. Behinderten- oder Bedürftigentestament kommt in verschiedenen Varianten vor. a) Die sog. Erbschaftslösung Rz. 127 Die sog. Erbschaftslösung ist der Prototyp eines Testaments zugunsten Behinderter. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung. Sie wird vom BGH als zulässiges Gestaltungsmittel voll akzepti...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Die sog. Erbschaftslösung

Rz. 127 Die sog. Erbschaftslösung ist der Prototyp eines Testaments zugunsten Behinderter. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Vor- und Nacherbschaft mit Dauertestamentsvollstreckung. Sie wird vom BGH als zulässiges Gestaltungsmittel voll akzeptiert. Roland Wendt, ehemaliges Mitglied des Erbrechtssenats beim BGH, schreibt bei seiner Darstellung der Erbschaftslösung...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Bedürftige Angehörige

Rz. 118 Erwerbsfähige, aber dennoch bedürftige Angehörige erhalten erst wieder Arbeitslosengeld II, wenn Sie das zugeflossene Vermögen aufgebraucht haben, denn auch ALG II wird grundsätzlich nur nachrangig gewährt. § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Nach § 9 Abs. 1 SGB II ist hilfebedürftig, wer seinen Lebensunterhalt nich...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / f) Ergebnis

Rz. 145 Durch das Urteil des BGH vom 19.1.2011 sowie die deutliche Anmerkung zu dem Urteil von Roland Wendt, damals Mitglied des Erbrechtssenats beim BGH, steht fest, dass durch geschickte Gestaltung der Vermögensnachfolge dem behinderten oder bedürftigen Angehörigen Vermögenswerte zugewendet werden können, ohne dass der Sozialhilfeträger auf die Vermögenssubstanz oder die E...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Arglistige Täuschung

Rz. 36 In einer weiteren interessanten Entscheidung hat das LG Koblenz[19] sich mit der Frage einer arglistigen Täuschung beschäftigt, aufgrund derer ein Pflichtteilsverzicht zustande gekommen sein sollte. Es hat gemeint, dass der Erblasser im Rahmen der Verhandlungen über die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts insbesondere bei Bestehen eines persönlichen Vertrauensver...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / c) Längstlebende setzt beide Kinder zu Erben ein

Rz. 150 Der Längstlebende setzt die beiden Kinder zu gemeinschaftlichen Erben ein, wobei der behinderte Sohn nur Vorerbe wird. Rz. 151 Muster 2.11: Einsetzung der Kinder als Erben mit Vorerbenstellung des behinderten Kindes Muster 2.11: Einsetzung der Kinder als Erben mit Vorerbenstellung des behinderten Kindes Der Längstlebende von uns und für den Fall, dass wir beide gleichz...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 76 Bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine Verwaltungsvollstreckung nicht zulässig, da die Erben nur auf den Nachlass beschränkbar haften und der Testamentsvollstrecker nicht persönlich haftet (vgl. §§ 2206, 2207 BGB), was der umfassenden Haftung eines Einzelkaufmanns widerspricht.[62] Zulässig ist lediglich eine Abwicklungsvollstreckung.[63] Um das Ergebnis ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / cc) Zulässigkeit von Pflichtteilsverzicht?

Rz. 136 Der BGH hält es sogar für zulässig, dass der Behinderte einen Pflichtteilsverzicht erklärt und begründet dies mit der negativen Erbfreiheit.[176] Häufig wird der Behinderte jedoch geschäftsunfähig sein. Der gesetzliche Vertreter des Behinderten (Eltern, Vormund bzw. Betreuer) kann für diesen mit Genehmigung des Familien- bzw. Betreuungsgerichts auf den Pflichtteil ve...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Überleitbarkeit des Pflichtteilsanspruchs?

Rz. 133 Bezieht der Pflichtteilsberechtigte bereits beim Erbfall ALG II, geht der Pflichtteilsanspruch nach bislang überwiegender Auffassung mit dem Erbfall kraft Gesetzes und ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre, auf den Leistungsträger über (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II). Demgegenüber findet bei der Sozialhilfe kein Übergang kraft Gesetzes statt. Vielmehr bewirk...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Zulässigkeit von Erlass des Pflichtteils?

Rz. 138 Ein Erlassvertrag, den ein Pflichtteilsberechtigter vereinbart, der bereits beim Erbfall ALG II bezog, ist mangels Forderungsinhaberschaft und unabhängig von § 138 BGB unwirksam, denn in diesem Fall geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf den Leistungsträger über, ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB II)....mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / f) Pflichtteilsverzicht des Sohnes

Rz. 155 Seit dem Urteil des BGH vom 19.1.2011 sollte man zudem auf einen Pflichtteilsverzicht des behinderten Sohnes nach beiden Ehegatten hinwirken. Gemäß BGH ist ein solcher Pflichtteilsverzichtsvertrag nicht sittenwidrig.[197] Da die Tochter als Betreuerin gemäß § 1908i i.V.m. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB von der Vertretung des Bruders bei dem Vertragsschluss mit den gemeinsam...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / II. Lösungsansätze

Rz. 125 Die Gestaltungspraxis versucht die dargestellten Probleme zu lösen, indem dem behinderten oder bedürftigen Angehörigen Vermögen so zugewendet wird, dass die Vermögenssubstanz langfristig geschützt und auch die Erträge möglichst nicht auf die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Man bedient sich hierzu der erbrechtlichen Institute der Vor- und ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Behinderte Angehörige

Rz. 117 Erwerbsunfähige behinderte Angehörige müssen vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wieder Sozialhilfe erhalten, denn das Sozialhilferecht wird vom Nachranggrundsatz beherrscht. Gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII erhält keine Sozialhilfe, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Ver...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Fallbeispiel Behindertentestament

Rz. 146 Das nachfolgende Fallbeispiel soll die praktische Umsetzung der Gestaltung bei einer Familie mit einem behinderten Kind darstellen. Fallbeispiel Die Eheleute E haben einen gemeinsamen Sohn S und eine gemeinsame Tochter T. Der Sohn ist geistig behindert und bewohnt eine Einrichtung für geistig Behinderte. Die Kosten werden vom Landschaftsverband getragen. Sowohl die El...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / b) Wechselseitige Erbeinsetzung bei Erstversterben

Rz. 148 Die Eheleute E sollten sich zunächst wechselseitig zu Alleinerben einsetzen. Abweichend von der früher üblichen Gestaltung sollte der behinderte Sohn nicht auch zum Vorerben eingesetzt werden, da die dann entstehende Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und dem behinderten Sohn nicht dem Wunsch der Eheleute E nach möglichst geringen Einschränkung des...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Vorvermächtnis für behinderten Sohn S

Rz. 152 Beim Tode des erstversterbenden Ehegatten muss der behinderte Sohn S bereits ein Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils erhalten, da der Sozialhilfeträger sonst den Pflichtteilsanspruch des Sohnes auf sich überleiten und geltend machen könnte. Zudem sollte immer ein Vorvermächtnis in Höhe eines möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs angeordnet werden, ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / bb) Überleitbarkeit des Ausschlagungsrechts?

Rz. 135 Der Sozialleistungsträger kann das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten. Die Befugnis, die Erbschaft anzunehmen, auszuschlagen oder die Annahme bzw. Ausschlagung anzufechten, geht nach dem BGH und der h.M. nicht auf den Leistungsträger über, denn die Ausschlagung ist ein höchstpersönliches Gestaltungsrecht. In den Fällen, in denen der Behinderte Vorerbe wird ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / dd) Zulässigkeit von Ausschlagung?

Rz. 137 Wurde es versäumt, rechtzeitig ein sog. Behindertentestament zu errichten oder einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren, so bleibt noch die Möglichkeit der Ausschlagung, die der BGH ebenfalls aufgrund der "negativen Erbfreiheit" als zulässig erachtet.[178] Auch die klare Stellungnahme von Wendt lässt keine andere Vermutung zu.[179] Die Ausschlagung liegt dann im woh...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / B. Warum Familienstrategie und Familiencharta?

Rz. 10 Die Familie hat und nimmt relevanten Einfluss auf das Vermögen. Dominiert in der ersten Generation[3] der Gründer, so erfolgt regelmäßig ab der zweiten die Einflussnahme durch mehrere Familienmitglieder. Die Beobachtung zeigt, dass Familien üblicherweise in einem ungeregelten Miteinander Entscheidungen treffen. Für Familien ohne bedeutendes Vermögen mögen Regeln entbe...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Anordnung von Testamentsvollstreckung

Rz. 154 Schließlich wird für den Erbteil und das Vorvermächtnis des behinderten Sohnes noch Testamentsvollstreckung angeordnet. Es ist dabei darauf zu achten, dass die Person des Testamentsvollstreckers und des Betreuers nicht identisch sind, da sonst eine Interessenkollision vorliegt und die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers erforderlich wird. Muster 2.13: Anordnung der T...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 156 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / A. Einleitung

Rz. 1 Selbst durchdachte Nachfolgeplanungen, die sich für einen objektiven Dritten auch als vernünftig darstellen, werden häufig durch nicht oder nicht ausreichend bedachte Pflichtteilsberechtigte durchkreuzt. Der Königsweg einer sicheren Gestaltung ist daher ganz sicher darin zu sehen, die Nachfolgeplanung im Einvernehmen aller in Betracht kommenden Pflichtteilsberechtigten...mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm / Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2. Auflage 2018 Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001 Aronoff/Ward, Family Business Governance, 2011 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, Kommentar, 39. Auflage 2020. Baumbach/Hueck, Gesetz betre...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 142 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[186] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[187] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf di...mehr

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ZErb 08/2020, Antragsbindun... / 1 Gründe

Die gemäß §§ 352 e, 58 ff. FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. I. Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung eines Erbscheins nach der Erblasserin U., verstorben in 2018. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin. Mit notariellem, gemeinschaftlichem Testament vom 20.10.1982 setzten die Erblasserin und ihr 1984 verst...mehr

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ZErb 08/2020, Beweislast fü... / Aus den Gründen

I. Die Erblasserin und ihr am 2.8.2002 vorverstorbener Ehemann schlossen am 19.5.1992 einen notariell beurkundeten Erbvertrag, mit welchem sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmten. Weiter verfügten sie die Einsetzung des Beteiligten zu 2 – des aus erster Ehe stammenden Sohnes des vorverstorbenen Ehemannes – zum Alleinerben des Zuletztversterbenden. Unter § 4 des Erbve...mehr

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ZErb 08/2020, Feststellung ... / Aus den Gründen

I. Der ledige und kinderlose Erblasser ist am 22.6.2017 in D. verstorben. Er errichtete am 8.7.2011 zwei im Wesentlichen gleichlautende Testamente. Ein Exemplar verblieb beim Erblasser, ein Exemplar gab er der Beteiligten zu1, seiner Cousine. Die Verfügungen haben folgenden Wortlaut:mehr

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ZErb 08/2020, Antragsbindun... / Leitsatz

Es gibt keine Bindung des Nachlassgerichts an ein bestimmtes Testament. OLG Hamburg, Beschl. v. 7.4.2020 – 2 W 83/19mehr

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ZErb 08/2020, Nacherbenverm... / Aus den Gründen

I. Die Antragstellerin begehrt einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk, die Verfahrenspflegerin und das Nachlassgericht halten einen solchen Vermerk für erforderlich. Der Erblasser hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und war bis zu seinem Tode mit der Antragstellerin verheiratet, die drei Kinder aus erster Ehe hat. Mit notariell beurkundetem Erbvertrag vom 21.8.1989 (Bl. ...mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / 1 Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Ermittlung des Wertes zweier Eigentumswohnungen. Er ist der Sohn aus erster Ehe des 1946 geborenen und im Januar 2017 verstorbenen Erblassers, der seit 1991 in zweiter Ehe mit der 1953 geborenen Beklagten verheiratet war. Mit notariellem Kaufvertrag vom 25.7.2008 erwarb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus dem Erblasse...mehr

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Kein Fremdvergleich bei "Zwangsgemeinschaft" mit atypisch stillem Gesellschafter

Leitsatz Das Niedersächsische FG entschied, dass der Betriebsausgabenabzug einer Gesellschaft nicht gekürzt werden darf, wenn sie sich in einer "Zwangsgemeinschaft" mit einem atypisch stillen Gesellschafter befindet und sich aktiv und erkennbar aus dieser Verbindung lösen wollte. In diesem Fall darf nach Gerichtsmeinung kein Fremdvergleich angestellt werden. Sachverhalt Der F...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 1. Form der Testamentserrichtung

Auch die erforderliche Form eines Testaments unterscheidet sich deutlich. So sind die in Deutschland üblichen Formen wie notarielles Testament und eigenhändiges Testament in den USA weitgehend unbekannt. In den USA ist das sogenannte 2-Zeugen-Testament (witnessed will)[25] üblich. Dieses wird durch den Erblasser oder durch einen von ihm beauftragten Dritten verfasst und dann...mehr

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ZErb 07/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / 2. Gesetzliche Erbfolge

Wenn es kein oder kein wirksames Testament gibt, bestimmt sich die Frage, wer Erbe wird (succession) nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet sich von den Regelungen des deutschen Rechts erheblich.mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / VI. Rechtswahl

Aufgrund dieser grundlegenden Unterschiede sollte genau abgewogen werden, welches Recht für den Nachlass zur Anwendung kommen soll. Eine Regelung im Testament ist zwingend erforderlich. Praxis-Beispiel Formulierungsbeispiel: "Rechtswahl:" Für meinen gesamten Nachlass soll deutsches Erbrecht gelten.“mehr

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ZErb 07/2020, Fortwirkung e... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Tode der 2018 verstorbenen gemeinsamen Mutter (im Folgenden: Erblasserin). Diese hatte 2001 ein notarielles Testament errichtet, mit dem sie den Beklagten zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt hatte; zugleich hatte sie alle bisherigen Verfügungen von Todes wegen widerrufen und ihrer vormals ...mehr

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ZErb 07/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht Kommentar 4. Auflage 2020, Buch. zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-080-6. 169,00 E...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 24 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.4 Verteilung des Nachlasses an die Erben erster Ordnung

Vorab ist zu untersuchen, ob und in welcher Höhe der überlebende Ehegatte zur Erbfolge gelangt.[1] Dies ergibt sich aus § 1931 BGB.[2] Der übrige Nachlass ist auf die Abkömmlinge des Erblassers zu verteilen.[3] Dabei ist zu beachten, dass jeder Abkömmling die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge ausschließt (Repräsentationsprinzip).[4] Das bedeutet, dass grundsä...mehr

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ZErb 06/2020, Zur Testament... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1.–3. sind die Kinder der im April 2010 vorverstorbenen Schwester des Erblassers U … Die bereits im Jahr 2003 verstorbene Mutter des Beteiligten zu 5. war eine Schwester der Beteiligten zu 1.–3., die Mutter der Beteiligten zu 4. war eine Halbschwester des Erblassers. Der 2018 verstorbene Erblasser war kinderlos und verwitwet. Er hat zwei letztwillige Verf...mehr

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ZErb 06/2020, Zur Testament... / Leitsatz

1. § 2069 BGB findet nach eindeutigem Wortlaut nur Anwendung, wenn der Erblasser einen Abkömmling zu seinem Erben bestimmt hat. Nach allgemeiner Auffassung ist § 2069 BGB im Falle der Einsetzung eines Erben der 2. oder weiteren Ordnung auch nicht analog anwendbar. 2. Setzt der Erblasser seine "Schwester" testamentarisch zum Alleinerben ein, so kann das Testament auch dahin au...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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ZErb 06/2020, Entscheidungs... / III. Die bisherigen Begründungsversuche für den "Anspruch" und die Fallgruppen

Die Begründungsversuche für den/die rechtliche(n) Ermessensausschluss- oder einschränkung des Testamentsvollstreckers durch Erblasserinteressen sind der mutmaßliche Erblasserwille[23] oder, "unmittelbar die Belange des Erben als maßgeblich zu betrachten, die eben durch die Testamentsvollstreckung nicht vollständig zurückgedrängt werden dürfen"[24] – und damit sind wir wieder...mehr

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ZErb 06/2020, Abweichung de... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte ist gemeinsam mit K. in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Viertelanteils an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen. Als Grundlage für die Eintragung ist vermerkt: Einantwortungsbeschluß des Bezirksgerichts Josefstadt vom 13.3.2017, Az: … ; eingetragen am 3.7.2017. Dem lag folgendes zu Grunde: Ursprünglich war der Bruder des Beteiligten Eigentümer des V...mehr

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ZErb 06/2020, Entscheidungs... / 1. Das Urteil des Reichsgerichts vom 27.5.1918 – IV 81/81

Im Urteil des Reichsgerichts vom 27.5.1918 – IV 81/81 (LZ 1918, Spalte 1268, 1269) hinterließ der 1915 verstorbene Erblasser einen 1907 geborenen Sohn, den Alleinerben, nachdem die Ehe bereits 1903 geschieden worden war. Im Testament war Dauervollstreckung angeordnet und bestimmt: Zitat "Der Test.-Vollstr. soll darüber wachen, dass das Vermögen, welches mein Sohn als Erbe erhä...mehr

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Adoptionsrecht / 3.1.1 Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gründe

In der Praxis hat die Erwachsenenadoption meist erbschaftsteuerliche Gründe; es handelt sich um ein vielfach empfohlenes Instrument der Nachlassplanung.[1] Weitere Gründe sind die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche, die Schaffung eines "Abkömmlings", wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein solcher, z. B. als Nacherbe, bestimmt wurde und keine Einschränkung a...mehr

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Adoptionsrecht / 2.3.1 Beschluss des Familiengerichts

Der Ausspruch der Adoption und damit die Annahme des Kindes erfolgen durch Beschluss des Familiengerichts (§ 1752 Abs. 1 BGB). Der Beschluss ist unanfechtbar und unabänderlich (§ 197 Abs. 3 FamFG). Gegen den eine Annahme ablehnenden Beschluss hat der Antragsteller das Recht der Beschwerde (§§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2 FamFG). Stirbt das Kind während des Verfahrens, ist der Adoptio...mehr

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Pflichtteilsrecht / 13 Pflichtteilsentziehung

Der Erblasser hat nach §§ 2333 f. BGB die Möglichkeit, einem Pflichtteilsberechtigten das Pflichtteilsrecht zu entziehen, wenn einer der in § 2333 BGB abschließend genannten Gründe vorliegt. Die Erbrechtsreform hat auch in Bezug auf die Pflichtteilsentziehung Neuerungen gebracht. Der Kreis der Personen, die vom Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten betroffen sein können,...mehr