Fachbeiträge & Kommentare zu Vertragsstrafe

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / d) Vertragsstrafe ohne Verschulden

Im Falle des § 339 S. 1 BGB setzt die Verwirkung der Vertragsstrafe den Verzug des Schuldners und daher mittelbar über § 286 Abs. 4 BGB dessen Verschulden voraus. Dies gilt ebenso für den Unterlassungsanspruch, obwohl der Wortlaut von § 339 S. 2 BGB hier scheinbar nur eine Zuwiderhandlung und kein Verschulden verlangt (BGH-Rechtsprechung seit 1972, vgl. BGH NJW 1972, 1893). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Auswirkung auf die Wiederholungsgefahr, Entstehung des Anspruchs auf Vertragsstrafe

Trotz der Notwendigkeit der Vertragserklärung des Gläubigers kommt bereits dem alleinigen Vertragsstrafeversprechen des Schuldners in bestimmt gelagerten Fällen eine rechtliche Wirkung zu: Obwohl mit ihr noch kein Unterlassungsvertrag zustande kommt, lässt bereits die einseitige mit einer Vertragsstrafe bewehrten Unterwerfungserklärung als solche die Wiederholungsgefahr entf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / II. Vertragsstrafe/Vertragsstrafeversprechen

1. Rechtsnatur Die Vertragsstrafe ist in den §§ 339–345 BGB geregelt. Nach der Definition des § 339 BGB setzt die Vertragsstrafe das Versprechen der Zahlung von Geld für den Fall der ausbleibenden oder unzureichenden Erfüllung einer Hauptverbindlichkeit voraus. Der Vertragsstrafeanspruch ist also stets auf die Zahlung von Geld gerichtet. In diesem Inhalt des Anspruchs untersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / e) Höhe der Vertragsstrafe

Eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners kann sich aus der Höhe der Vertragsstrafe ergeben (BGH NJW 2016, 1230 Rn 34). Dies ist vor allem dann gegeben, wenn die Sanktion in einem Missverhältnis zur Schwere des Vertragsverstoßes und seinen Folgen für den Gläubiger steht (BGH NJW 1994, 1060; in BGH NJW 2016, 1230 Rn 34 ist insoweit wohl aufgrund eines Schreibfehlers v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2015, Das zuständige... / aa) Vertragsstrafe

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 UWG sollen die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungserklärung beizulegen. Ist das geschehen, so wirft das die Frage auf, ob § 13 Abs. 1 S. 1 UWG au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch auf Vertragsstrafe und seine Durchsetzung im Prozess – Leichtes Spiel für den Gläubiger?

I. Vorbemerkung Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Rechtsnatur

Die Vertragsstrafe ist in den §§ 339–345 BGB geregelt. Nach der Definition des § 339 BGB setzt die Vertragsstrafe das Versprechen der Zahlung von Geld für den Fall der ausbleibenden oder unzureichenden Erfüllung einer Hauptverbindlichkeit voraus. Der Vertragsstrafeanspruch ist also stets auf die Zahlung von Geld gerichtet. In diesem Inhalt des Anspruchs unterscheidet er sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Prozessuale Vorgehensweise

Im Falle der Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch kann sich der Gläubiger nicht darauf beschränken, auf Bestimmung der Vertragsstrafe zu klagen. Vielmehr ist die Vertragsstrafe im Wege der Zahlungsklage geltend zu machen. Praxishinweis: Um das Risiko einer Teilabweisung zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Schuldner zur Auskunftserteilung aufzufordern und –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / b) Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch

Bei der Bestimmung der Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch muss der Gläubiger alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Zahl, die Art, die Schwere und die Folgen der Zuwiderhandlungen sowie den Verschuldensgrad berücksichtigen. Im Gegensatz zu einem festen Vertragsstrafeversprechen darf das Gericht seine eigene Ermessensentscheidung nicht an die Stelle derer des Gläub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch

Im Gegensatz zu einem solchen festen Vertragsstrafeversprechen steht das Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch, bei dem die Höhe der Vertragsstrafe nach billigem Ermessen festzusetzen ist, sei es durch das Gericht ("alter Hamburger Brauch") oder durch den Gläubiger bzw. einen Dritten ("neuer Hamburger Brauch"). Mit einem solchen Vertragsstrafeversprechen nach Hambu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Bestimmung der Höhe

Die Bestimmung der Höhe der Vertragsstrafe bringt regelmäßig besonders große Schwierigkeiten mit sich. Diese Schwierigkeiten sind je nach Art des Vertragsstrafeversprechens unterschiedlicher Natur. a) Festes Vertragsstrafeversprechen Beim festen Vertragsstrafeversprechen erfolgt die Bestimmung der Höhe im Ausgangspunkt durch die Multiplikation der Vertragsstrafe mit der Zahl d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / VI. Fazit

Vertragsstrafeverfahren sind für den Gläubiger kein leichtes Spiel, sondern verlangen eine realistische Einschätzung und eine umsichtige Vorgehensweise. Auch wenn Gläubigern regelmäßig zur Vereinbarung einer "festen Vertragsstrafe" geraten wird, sprechen gute Gründe dafür, einer Vertragsstrafevereinbarung nach neuem Hamburger Brauch den Vorzug zu geben. Von Rechtsanwalt Dr. G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / I. Vorbemerkung

Die Vertragsstrafe ist ein im Rahmen einer Vereinbarung abgegebenes Versprechen des Schuldners, bei Nicht- oder Schlechterfüllung einer Hauptverbindlichkeit eine Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen. Häufig treffen in Vertragsstrafeprozessen Kläger mit überzogenen Erwartungen auf Beklagte, die nicht einsehen wollen, für eine "Bagatelle" "absurd hohe Beträge" zahlen zu sollen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Notwendige Vertragserklärungen von Gläubiger und Schuldner

Wie schon aus der Stellung der Vertragsstrafe im 3. Abschnitt des Allgemeinen Teils des Schuldrechts deutlich wird, entsteht der Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nicht durch eine einseitige Erklärung des Schuldners, sondern durch einen zwischen Schuldner und Gläubiger geschlossenen Vertrag. § 339 BGB und § 12 UWG, wo nur von einem "Versprechen" bzw. der "Abgabe eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / b) Fortsetzungszusammenhang

Die Formularpraxis ist durchzogen von Fällen, in denen der Gläubiger sich – wie im nachfolgenden Beispiel – um einen Ausschluss der "Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" bemüht: Beispiel: "Die Schuldnerin verpflichtet sich dazu, an die Gläubigerin für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / a) Festes Vertragsstrafeversprechen

Beim festen Vertragsstrafeversprechen erfolgt die Bestimmung der Höhe im Ausgangspunkt durch die Multiplikation der Vertragsstrafe mit der Zahl der Zuwiderhandlungen. Als "Zuwiderhandlung" ist hierbei aber nicht der Einzelakt – z.B. der Verkauf – im tatsächlichen Sinne, sondern die Handlung im Rechtssinne zu verstehen; so liegt insbesondere bei einer natürlichen Handlungsein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Festes Vertragsstrafeversprechen

Am häufigsten ist das Vertragsstrafeversprechen über eine bestimmte Summe anzutreffen – wie nachfolgendes Beispiel verdeutlicht. Beispiel (BGH GRUR 1983, 127): Hier verpflichtete sich die Schuldnerin dazu, "es bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.000 DM für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, in ihrer Werbung die kostenlose Bespannung von Tennisschlägern anzubiet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / V. Prozessuale Durchsetzung des Vertragsstrafeanspruchs

1. Zuständiges Gericht Mit einem Hinweisbeschluss vom 19.10.2016 (WRP 2017, 179) hat der BGH die seit langem schwelende Streitfrage geklärt, ob sich die sachliche Sonderzuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht auch auf Vertragsstrafeansprüche erstreckt, zugunsten der Zuständigkeit der Landgerichte geklärt. Dies sprich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / IV. Praxisrelevante Probleme im Vertragsstrafeprozess

1. Reichweite der Unterlassungsverpflichtung Im Vertragsstrafeprozess stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein neues, gegenüber der ersten Zuwiderhandlung leicht geändertes Verhalten einen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe auslöst. Die Problematik kann durch nachfolgenden aktuellen Beispielfall veranschaulicht werden. Beispiel nach LG Darmstadt, Urt. v. 11.11.2016 – 20 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Zuständiges Gericht

Mit einem Hinweisbeschluss vom 19.10.2016 (WRP 2017, 179) hat der BGH die seit langem schwelende Streitfrage geklärt, ob sich die sachliche Sonderzuständigkeit der Landgerichte für Streitigkeiten im Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht auch auf Vertragsstrafeansprüche erstreckt, zugunsten der Zuständigkeit der Landgerichte geklärt. Dies spricht dafür, dass insoweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 1. Reichweite der Unterlassungsverpflichtung

Im Vertragsstrafeprozess stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein neues, gegenüber der ersten Zuwiderhandlung leicht geändertes Verhalten einen Anspruch auf Zahlung von Vertragsstrafe auslöst. Die Problematik kann durch nachfolgenden aktuellen Beispielfall veranschaulicht werden. Beispiel nach LG Darmstadt, Urt. v. 11.11.2016 – 20 O 99/16: Die Klägerin begehrt Zahlung von Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 2. Inhaltskontrolle von Vertragsstrafeversprechen nach §§ 305 ff. BGB

a) Anwendungsbereich des AGB-Rechts Unterlassungsverträge unterliegen wie andere Verträge auch der AGB-Kontrolle, sofern sie bzw. die jeweiligen Klauseln "vorformuliert" und "gestellt" wurden (§ 305 Abs. 1 BGB). Dies ist aufgrund eines eklatanten Mangels der Formularpraxis praktisch immer dann der Fall, wenn die Unterlassungserklärung auf Grundlage einer Abmahnung abgegeben w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / III. Erscheinungsformen von Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis haben sich unterschiedliche Formulierungen für Vertragsstrafeversprechen durchgesetzt. 1. Festes Vertragsstrafeversprechen Am häufigsten ist das Vertragsstrafeversprechen über eine bestimmte Summe anzutreffen – wie nachfolgendes Beispiel verdeutlicht. Beispiel (BGH GRUR 1983, 127): Hier verpflichtete sich die Schuldnerin dazu, "es bei Meidung einer Vertragsstrafe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / 3. Tituliertes Vertragsstrafeversprechen

In der Praxis werden einfache Unterlassungserklärungen regelmäßig nicht von titulierten, d.h. insbesondere im Rahmen eines Prozessvergleichs abgegebenen, Unterlassungserklärungen unterschieden. Diese Gleichsetzung ist ebenso falsch wie gefährlich: Hat sich der Schuldner nämlich in einem gerichtlichen Vergleich zur Unterlassung verpflichtet, so kann der Gläubiger nämlich grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / a) Anwendungsbereich des AGB-Rechts

Unterlassungsverträge unterliegen wie andere Verträge auch der AGB-Kontrolle, sofern sie bzw. die jeweiligen Klauseln "vorformuliert" und "gestellt" wurden (§ 305 Abs. 1 BGB). Dies ist aufgrund eines eklatanten Mangels der Formularpraxis praktisch immer dann der Fall, wenn die Unterlassungserklärung auf Grundlage einer Abmahnung abgegeben wurde. Durch diese schlechte Vertrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Internetreport / Ausreichende Höhe einer Unterlassungserklärung

Einer wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnung liegt regelmäßig eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafenversprechen (strafbewehrte Unterlassungserklärung) bei. Die für den Fall der künftigen schuldhaften Zuwiderhandlung zu vereinbarende Vertragsstrafe ist entweder mit einem festen Betrag angegeben od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Internetreport / Löschung von Angaben im Google-Cache

Unterlassungsschuldner sollten nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und deren Annahme durch den Unterlassungsgläubiger darauf achten, dass die zu unterlassene Handlung auch tatsächlich nicht mehr weiter erfolgt. Wird der Unterlassungserklärung zuwider gehandelt, so wird eine Vertragsstrafe verwirkt. Das OLG Celle hatte in einem Urteil vom 29.1.2015 (13 U 58/14) darüber z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 10/2017, Rechtsprechung... / 6. "Schwarzparken" auf einem privaten Parkplatz (§§ 683, 859 BGB)

Erneut musste sich der BGH mit den Folgen des unberechtigten Parkens auf einem Privatgrundstück befassen. Das von der Beklagten gehaltene, aber nicht geführte Kfz war auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes über die ausgeschildert erlaubte Zeit abgestellt worden. Dazu der BGH (NJW 2016, 2407 = NZV 2016, 468): Wird ein Fahrzeug, das unbefugt auf einem Privatgrundstück in v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Internetreport / Entfernung von Bildern aus abgelaufenen eBay-Aktionen

Wer sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet hat, die in der Unterlassungserklärung aufgeführten Bilder nicht mehr zu verwenden, muss diese schnellstmöglich aus laufenden Verkaufsaktionen entfernen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe verwirkt. Der BGH hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein entsprechendes Foto Gegenstand einer zum Zeitpunkt der Abgabe d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2015, Das zuständige... / dd) Örtliche Zuständigkeit

Die schlüssige Behauptung einer unerlaubten Handlung im Bezirk des Prozessgerichts (Zugang von Katalogen mit patentverletzenden Produktangeboten im Bezirk des angerufenen Gerichts) genügt für die Bestimmung der internationalen und örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (LG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2002 – 4 O 246/01). Eine örtliche Zuständigkeit für die auf Zahlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2015, Formulararbeitsvertrag: Vertragsstrafenabrede

(LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.1.2015 – 5 Sa 531/14) • Vertragsstrafenabreden in formularmäßigen Arbeitsverträgen sind grds. zulässig, da sie den Arbeitnehmer nicht bereits generell im Sinne einer "bloßen Schöpfung von Geldquellen" unangemessen benachteiligen. Die Vertragsstrafe soll das berechtigte Bedürfnis des Arbeitgebers sichern, eine arbeitsvertragswidrige und schuld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Internetreport / 12 Falsche Unterlassungserklärung

Vor der Abgabe von Unterlassungserklärungen sollte geprüft werden, ob der Abmahner berechtigt ist, die Abmahnung auszusprechen, sowie, ob die geltend gemachten Verstöße vorliegen. Fehlt es an einer Befugnis zur Aussprache einer Abmahnung oder fehlt es an Abmahngründen, kann die Abmahnung als unberechtigt zurückgewiesen werden. Wer jedoch als Abgemahnter eine Unterlassungserk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / g) Weitere Vorgaben

Weitere Vorgaben finden sich in Kapitel 9 mit Regelungen über "Fremdwährungskredite und Kreditverträge mit variablem Zinssatz" (vgl. Art. 23, 24 WIKrRL). Dem Verbraucherschutz bei Fremdwährungskrediten dient Art. 23 Abs. 1 WIKrRL dadurch, dass dem Verbraucher danach die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Kredit auf eine alternative Währung (s. dazu auch Abs. 2 S. 1) umz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2016, Der Franchisev... / 2. Formularvertrag

Da jeder Franchisevertrag auf das jeweilige Franchise-System abstellt, gibt es zwar keinen allgemeingültigen Mustervertrag, doch gibt es bestimmte Regelungen, die in allen Franchiseverträgen enthalten sein sollten. Dabei dürfen die Regelungen des Franchisevertrags zum einen den Franchisenehmer nicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen benachteiligen, sog. Benachteiligung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / 1. Unterlassungserklärung

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist das Kernstück jedes Abmahnschreibens. Mit dieser soll der Abgemahnte nicht nur den vorgegebenen Verstoß einräumen, sondern auch für die Zukunft erklären, dass er einen solchen nicht noch einmal begehen wird. Denn damit soll die sog. Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Hinweis: Unabhängig davon, dass zur Beseitigung dieser Wiederho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2017, Internetreport / 6 Haftung des Händlers: Fehler des Webdesigners/Anwalts

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung müssen sich Unterlassungsschuldner an die Inhalte der Unterlassungserklärung halten. Sie müssen daher z.B. Widerrufsbelehrungen, AGB oder Artikelbeschreibungen anpassen, was Änderungen z.B. in ihren Onlineshops bedingt. Zahlreiche Händler schalten hierfür externe Dienstleister, z.B. einen Webdesigner oder eine Kommunikationsagentur, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2015, Wettbewerbsrecht: Verselbständigung der Abmahntätigkeit

(OLG München, Urt. v. 3.9.2015 – 29 U 721/15) • Die Geltendmachung lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist. Dies ist der Fall, wenn es zu einer Verselbständigung der Abmahntätigkeit von der sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Abmahnenden kommt. Hiervon ist auszugehen, wenn auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Internetreport / 11 Ordnungsgeld nach Organisationsverschulden

Wird einer gerichtlichen Verfügung zuwidergehandelt, drohen empfindliche Ordnungsgelder. In einem von dem OLG Frankfurt/M. entschiedenen Sachverhalt war dem betroffenen Händler mittels einstweiliger Verfügung untersagt worden, bestimmte Produkte zu bewerben sowie zu vertreiben, da diese Nachahmungen darstellten (Beschl. v. 17.6.2015 – 6 W 48/15). Nach Zustellung der einstwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2017, Internetreport / 21 Grundpreisangabepflicht: Grundpreisangabe in der Artikelbeschreibung

In einem einstweiligen Verfügungsverfahren wurde die Ansicht vertreten, dass auch die Angabe des Grundpreises in der Artikelbeschreibung ausreichend sei (OLG Dresden, Beschl. v. 27.10.2016 – 14 W 934/16). Diese Sichtweise dürfte jedoch nicht der Sichtweise der weit überwiegenden Mehrzahl der deutschen Wettbewerbsgerichte entsprechen. Das LG Offenburg hat sich insofern positi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2017, Internetreport / 23 Webseite: Pflichtangaben bei jeder gängigen Browserversion

Die Gerichte haben in der Vergangenheit schon mehrfach zur Verantwortlichkeit des Betreibers einer Webseite für deren ordnungsgemäßes Funktionieren entschieden. Beim Unterlassungsanspruch ist insofern kein Verschulden erforderlich. Die Bestandteile der Webseite, insbesondere Pflichtangaben, müssen bei jedem gängigen Browsertyp erscheinen. Der Online-Unternehmer muss sich ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / I. Rechtsumfeld und rechtlicher Ausgangspunkt AGB-Kontrolle

Die Gestaltung von Arbeitsverträgen bildet ein Kernstück der anwaltlichen Beratung, das in besonderem Maße durch eine beständige Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen seitens der Arbeitsgerichte geprägt wird. Nachdem auch Arbeitsverträge seit der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 einer AGB-Kontrolle unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2015, Das neue Minde... / VIII. Auftraggeberhaftung

Jeder (!) Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Zahlung des Mindestlohns an den Arbeitnehmer und die Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien (Urlaubskasse etc.) wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEnt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Protokollierung... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte in dem Verfahren 31 O 484/10 LG Köln gegen die Schuldnerin – und eine natürliche Person – eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wurde diesen unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, bestimmte Polstermöbel (Wohnlandschaft bzw. Sofa), welche sie unter der Bezeichnung "Alessia" vertrieben, wegen der Nähe zu dem Geschmacksmuster der Gläubigerin (M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 8-9/2015, Kostenentsch... / 3 Der Praxistipp

Kostentragungsregeln prüfen Die Entscheidung des BGH setzt einen Trend fort, den Anwendungsbereich von § 788 ZPO weiter einzuschränken. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91), nach § 788 Abs. 1 S. 1 dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Die Entscheidung des BGH zeigt, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte auf Zahlung ihrer Vergütung aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich geklagt und Feststellung begehrt, dass die Kündigungen der Beklagten unwirksam seien und sie auch nicht die von der Beklagten geltend gemachte Vertragsstrafe verwirkt habe. Bezüglich ihrer außergerichtlichen Kosten hatte die Klägerin in der Klagschrift folgenden Antrag angek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 3/2015, Sonstige Verein... / 1 Sachverhalt

Die klagende Anwaltssozietät macht gegen die Beklagte Vergütungsansprüche aus einem von ihr so bezeichneten "Beratungsvertrag" geltend. Der zwischen den Parteien geschlossene Beratungsvertrag weist folgende Gestaltung auf: Beratungsvertrag zwischen A-GmbH (Auftraggeber) … Rechtsanwälte (Auftragnehmer) Präambel Die Parteien schließen nachfolgenden Beratungsvertrag. Angestrebt ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 253 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Bröder, Die beitragsrechtliche Behandlung von geschuldeten Arbeitsentgelten, DAngVers 2005 S. 8. Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Gehrlein, Die Einziehungsbefugnisse der Einzugsstellen gegenüber Dritten zur Realisierung der Sozialver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1

Rn 3 Die Vorschrift gilt nach ihrem Wortlaut nur für Verfügungen des Insolvenzschuldners, d.h. für Rechtsgeschäfte, die darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht unmittelbar einzuwirken, nämlich es zu übertragen, mit einem Recht zu belasten, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.[1] Darunter fallen sowohl sachenrechtliche als auch schuldrechtliche Verfügungsgeschäfte u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Erfüllungswahl

Rn 91 Nach dem Wortlaut des § 103 Abs. 1 führt die Wahl der Erfüllung durch den Insolvenzverwalter dazu, dass dieser an Stelle des Schuldners den Vertrag zu erfüllen hat und die Erbringung der Gegenleistung des anderen Teils verlangen kann. Rn 92 Gemäß § 55 Abs. 1 Ziff. 2 stellen die Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen Masseverbindlichkeiten dar, soweit der Insolven...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines: Zweck und Anwendungsbereich

Rn 1 § 82 stellt eine Ergänzung zu § 81, nämlich eine Lockerung der dort festgelegten rigiden Grundsätze im Interesse eines leistenden Schuldners, dar. Auch die Entgegennahme einer der Insolvenzmasse gebührenden Leistung durch den Insolvenzschuldner ist eine Verfügung i.S.d. § 81 (oder einer solchen unabhängig von der bevorzugten Erfüllungstheorie jedenfalls insolvenzrechtli...mehr