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24.07.2019
Entfristungsklage
Wenn zusätzliche Arbeit nur für eine gewisse Zeit anfällt, haben Arbeitgeber ein Interesse daran, Mitarbeiter nur befristet einzustellen. Das dürfen sie, müssen aber in der Lage sein, im Falle einer Entfristungsklage die zusätzlich anfallenden Arbeitsstunden so vorzurechnen, dass dies mit der Befristung zusammenpasst.
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