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03.03.2020
Kritik an BGH-Rechtsprechung
Entgegen der BGH-Rechtsprechung, wonach das paritätische Wechselmodell auch über eine Umgangsregelung angeordnet werden kann, entschied das OLG Frankfurt a.M., dass dies nur in Sorgerechtsverfahren möglich ist. Die kritisierte BGH-Rechtsauffassung habe zur Folge, dass einstweilige Anordnungen, die elementare Lebensbedingungen für Kinder und Eltern über Monate oder Jahre festschrieben, unanfechtbar wären.
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