Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.2 Reichweite der Informationspflicht

Rz. 40 Die Informationsverpflichtung des Arbeitgebers aus § 7 Abs. 4 Satz 1 TzBfG gegenüber der Arbeitnehmervertretung umfasst sämtliche Formen von Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen, einschließlich geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. Dabei bezieht sich der Informationsanspruch der Arbeitnehmervertretung auf Änderungswünsche nach Abs. 2 und damit auch auf Dauer ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 18 In... / 3 Begründungspflicht (Abs. 2)

Rz. 8a Nach § 18 Abs. 2 Satz 1 TzBfG hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und der ihm in Textform den Wunsch nach einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsvertrag angezeigt hat, innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige eine begründete Antwort in Textform mitzuteilen. Diese Verpflichtung besteht je...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3.1 Voraussetzung der Erörterungspflicht

Rz. 18 § 7 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG stellt auf eine Veränderung von "Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage" der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. Damit hat der Gesetzgeber die zu § 7 Abs. 2 TzBfG a. F. umstrittene Frage, ob die Veränderung die Dauer und Lage betreffen muss, dahin beantwortet, dass die Erörterungspflicht eingreift, wenn der Arbeitnehmer sowohl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5 Begründungspflicht (Abs. 3)

Rz. 37a Der neue § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG bestimmt, dass Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat und die ihrem Arbeitgeber in Textform ihren Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage ihrer vertraglichen Arbeitszeit anzeigen, Anspruch auf eine begründete Antwort in Textform innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige haben. § 7 Abs....mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.2 Zweckbefristung und auflösende Bedingung

Rz. 13 Im Falle einer mangelnden Bestimmtheit des Endes des Arbeitsverhältnisses bei einer Zweckbefristung bzw. auflösenden Bedingung stellt sich die Frage, ab welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber den befristeten Arbeitsvertrag ordentlich kündigen kann. Dazu ist zunächst eine Vertragsauslegung vorzunehmen. Erst wenn diese zu keinem Ergebnis führt, stellt sich das Problem der Kü...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6 Informationspflicht gegenüber der Arbeitnehmervertretung (Abs. 4)

Rz. 38 Nach § 7 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat über angezeigte Arbeitszeitwünsche nach Abs. 2 sowie Teilzeitarbeitsplätze im Betrieb und Unternehmen zu informieren. Die Regelung des § 7 Abs. 4 TzBfG begründet eine eigenständige Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmervertretung außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 18 In... / 3.1 Form der Anzeige

Rz. 8b Die Pflicht des Arbeitgebers zur Antwort in Textform setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinerseits seinen Wunsch nach einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsverhältnis in Textform angezeigt hat. Textform bei § 18 Abs. 2 TzBfG meint Textform i. S. v. § 126b BGB. Eine nur mündlich erfolgte Anzeige genügt mithin nicht. Die Voraussetzungen der Textform nach § 1...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.1 Form der Anzeige

Rz. 37b Der die Begründungspflicht des Arbeitgebers auslösende Änderungswunsch des Arbeitnehmers muss von diesem in Textform i. S. v. § 126b BGB angebracht werden. Eine bloß mündliche Erklärung reicht dafür nicht aus. Die Voraussetzungen der Textform nach § 126b BGB erfüllen etwa Papier, USB-Sticks, CD-ROM, Speicherkarten, Festplatten, E-Mails, Computerfax oder Telegramm.[1]...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 16 TzBfG regelt die Folgen der unwirksamen Befristung sowie der unwirksamen auflösenden Bedingung eines Arbeitsverhältnisses. § 21 TzBfG nimmt auf § 16 TzBfG ausdrücklich Bezug. Mit § 16 Satz 1 TzBfG hat der Gesetzgeber die seit 1960 im Wege des Richterrechts erkannte Rechtsfolge einer unwirksamen Befristung kodifiziert. Mit Beschluss vom 12. Oktober 1960 hatte der Gr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 TzBfG dient u. a. der Umsetzung von § 5 Abs. 3 lit. c und lit. e der Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit[1] und von Art. 12 der Arbeitsbedingungsrichtlinie[2] in nationales Recht. Ziel der Regelung des § 7 Abs. 1 TzBfG ist eine Erweiterung des Angebots von Teilzeitarbeitsplätzen.[3] Rz. 2 § 7 Abs. 2 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitre...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 2 Ausschreibungspflicht (Abs. 1)

Rz. 6 Nach § 7 Abs. 1 TzBfG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebs bzw. Unternehmens ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet. 2.1 Reichweite der Ausschreibungspflicht Rz. 7 § 7 Abs. 1 TzBfG begründet keine eigenständige Verpflichtung des Arbeitgebers, Arbei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 6.4 Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 43 Eine Streitigkeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Reichweite der Verpflichtung nach § 7 Abs. 4 TzBfG ist im Beschlussverfahren nach § 2a Nr. 1 ArbGG auszutragen, denn § 2a Nr. 1 ArbGG erfasst sämtliche Ansprüche aus der Betriebsverfassung und damit auch solche betriebsverfassungsrechtlichen Ansprüche außerhalb des BetrVG selbst.[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 18 In... / 4 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 18 TzBfG

Rz. 9 Wie § 7 TzBfG sieht auch § 18 Abs. 1 und Abs. 2 TzBfG keine Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die darin enthaltene Verpflichtung vor. § 18 TzBfG gibt dem betroffenen einzelnen Arbeitnehmer einen auch klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Information.[1] Allerdings verstößt der Arbeitgeber gegen eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, was grundsätzlich Schadensersatza...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 3 Erörterungspflicht (Abs. 2)

Rz. 17 Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 16 Fo... / 2.4.1 Kalenderbefristung

Rz. 12 Bei nicht eindeutiger – ggf. im Wege der Auslegung zu bestimmender – kalendermäßiger Befristung ist auf das spätest denkbare Befristungsende abzustellen.[1] Bis zu diesem spätest möglichen Zeitpunkt bleibt der Arbeitgeber nach § 16 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG gebunden. Er selbst hat die Unklarheit des Enddatums mit herbeigeführt und sich damit der ordentlichen Kündigungs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4 Informationspflicht (Abs. 2)

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG hat der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer oder Lage oder von Dauer und Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen. 4.1 Voraussetzung der Informationspflicht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 4.3 Form der Information

Rz. 33 Die Information nach § 7 Abs. 2 TzBfG über den Arbeitsplatz hat seitens des Arbeitgebers gegenüber dem den Wunsch anmeldenden Arbeitnehmer persönlich zu erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.[1] Auch der Einsatz von E-Mail ist zulässig.[2] Eine – wie früher in § 3 Satz 2 BeschFG vorgesehene – allgemeine Unterrichtung im Wege des Aushangs am Schwarzen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 7 Aus... / 5.3 Anspruchsinhaber

Rz. 37d Den Anspruch nach § 7 Abs. 3 Satz 1 TzBfG hat jeder Arbeitnehmer des Arbeitgebers, unabhängig vom individuellen Umfang seiner vertraglichen Arbeitszeit, d. h. in Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer ebenso wie Teilzeitarbeitnehmer, einschließlich Arbeitnehmer in Arbeit auf Abruf nach § 12 TzBfG [1] und geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer.mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.2 Inlandsreisen

Rz. 52 Verpflegungspauschalen Für Verpflegungsmehraufwand anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland gelten einheitliche Pauschbeträge, bis zu deren Höhe der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfreien Werbungskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG leisten, der Unternehmer eine Einlage ansetzen kann. Der Abzug höherer, auch nachgewiesener Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausg...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.1 Benutzung von Kraftfahrzeugen

Rz. 32 Nutzt der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug, d. h. einen Geschäfts- oder Firmenwagen,[1] so sind die auf die Reise entfallenden Fahrtkosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten. Ein weiterer Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erübrigt sich daher im Regelfall. Insoweit unterbleibt auch der Ansatz eines z...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.2 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach arbeits-/dienstrechtlichen Kriterien

Rz. 24 Ortsfeste betriebliche Einrichtung Als Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten in Betracht. Wird die Tätigkeit beispielsweise auf Fahrzeugen oder in Tätigkeitsgebieten ohne ortsfeste Einrichtung ausgeübt, kann keine erste Tätigkeitsstätte vorl...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.4 Incentivereisen

Rz. 15 Unter einer Incentivereise(Incentive-Reise) [1] ist eine Reise zu verstehen, die ein Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner oder Mitarbeiter des Unternehmens für erbrachte Leistungen zu belohnen bzw. zu weiteren Leistungen zu motivieren. Gegenstand und Organisation der allgemeinen touristischen Interessen dienenden Reise obliegen üblicherweise dem gewährenden Unterne...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.3 Übernachtungskosten

Rz. 73 Die Abzugsfähigkeit von Übernachtungskosten der beruflich/betrieblich veranlassten Unterkunftskosten während einer Auswärtstätigkeit ist gesetzlich geregelt.[1] Demnach sind notwendige Mehraufwendungen in ihrer tatsächlichen Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Fallen höhere Übernachtungskosten an, weil die Unterkunft gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.1 Gesetzliche Definition

Rz. 23 Die "erste Tätigkeitsstätte" wird in § 9 Abs. 4 EStG wie folgt definiert: 1Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. 2Die Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- o...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.1 Grundlagen

Rz. 4 Reisekosten können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich/beruflich veranlasst sind. Problematisch ist die Behandlung von Aufwendungen für Reisen, die sowohl aus betrieblichen/beruflichen als auch aus privaten Gründen unternommen werden. Der Große Senat des BFH hat für einen derartigen Fall entschieden, dass die Aufwendungen für die Hin- und Rü...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.4 Mehrere Tätigkeitsstätten

Rz. 29 Gesetzlich festgeschrieben ist nunmehr, dass ein Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben kann. Dazu wird weiterhin Folgendes geregelt:[1] Soll der Arbeitnehmer an mehreren Tätigkeitsstätten, z. B. mehrere Filialen, mindestens 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden, dann bestimmt der Arbeitgeber, welche dieser Tät...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 3.7 Betriebliche Gesundheitsförderung

Eine ganze Reihe von Präventionsexperten befassen sich heute besonders in Großbetrieben – jeweils aus ihrem Blickwinkel – mit dem Thema Gesundheit. Beispielhaft seien genannt die Arbeitswissenschaftler, Arbeitsphysiologen, Arbeitsplatzgestalter, Arbeitspsychologen, klinische Psychologen, Sozialarbeiter, Pädagogen, Epidemiologen, Krankenkassen mit Gesundheitsaktionen, Physiot...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.3 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach quantitativen Kriterien

Rz. 27 Nur in den Fällen, in denen eine Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber nicht vorhanden oder nicht eindeutig ist, wird auf quantitative Kriterien zur Bestimmung zurückgegriffen (Subsidiarität der quantitativen Kriterien). Die erste Tätigkeitsstätte ist die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich tätig werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Geltendmachung ... / a) Bekleidung bestimmter Berufsgruppen

Auch wenn eine gewisse beruflich bedingte – ggf. vom Arbeitgeber auch klar artikulierte – Erwartung besteht, wie z.B. ein Steuerfachangestellter [13] oder ein Rechtsanwalt [14] sich kleiden sollte, sind die Aufwendungen für Businesskleidung nicht als typische Berufskleidung absetzbar[15]. Entsprechend wurde beim schwarzen Anzug eines Croupiers entschieden – auch wenn dieser nur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.3 Auslandsreisen

Rz. 71 Für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten im Ausland gelten nach Ländern differierende Pauschbeträge (Auslandstagegelder), die vom BMF bekannt gemacht werden;[1] für nicht in dieser Aufstellung aufgeführte Länder gelten die für Luxemburg festgesetzten Werte. Die Möglichkeit eines Einzelnachweises höherer Verpflegungsmehraufwendungen beste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.4 Reisenebenkosten

Rz. 79 Reisenebenkosten [1] sind bei allen Reisearten in tatsächlicher oder zumindest glaubhaft gemachter Höhe als Betriebsausgaben/ Werbungskosten abzugsfähig. Hierunter fallen Kosten für Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern;[2] Gepäckaufbewahrung und -beförderung; Kreditkartengebühren, wenn die Kreditkarte ausschließli...mehr

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Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 1 Einführung

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz vom 12.12.1973 wurde die Bestellung von Betriebsärzten geregelt und die Aufgaben von Betriebsärzten in § 3 ASiG umfassend definiert: Dazu gehört u. a. die Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes, der Arbeitsgestaltung und der Unfallverhütung. In vielen Bereichen der Arbeitsmedizin hat in den folgende...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeit 4.0 – Betriebsärzte ... / 2 Die Arbeitswelt ist stets im Wandel

Von der mechanischen Produktion mit Dampf und Wasserkraft (Arbeit 1.0 – Zentralisierung) über die Massenproduktion mithilfe elektrischer Energie (Arbeit 2.0 – Modularisierung) und die Automatisierung durch Systeme (Arbeit 3.0 – Informatisierung) stehen wir mit Arbeit 4.0 vor einer intelligenten Vernetzung von Mensch, Organisation und Produktion durch digitale Informationsmod...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb des Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Da der Steuerpflichtige in den genannten Fällen keinem Direktionsrecht unterliegt, sondern selbst die Entscheidung für die jeweilige Bildungseinrichtung trifft, hat er – vergl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.3 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Rz. 39 Wenn der Arbeitnehmer diese Mitteilungs- und Nachweispflichten verletzt, so hat der Arbeitgeber ein vorläufiges Leistungsverweigerungsrecht. D. h. er muss zunächst das Entgelt für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht fortzahlen. Wenn aber der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung nachträglich nachkommt und die Bewilligung oder Verordnung vorlegt oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter von Wohnungseigen... / 2.9.2 Beginn der Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht hat mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der maßgeblichen Vorschriften der GewO und der MaBV begonnen. Sie gilt also seit dem 1.8.2018, da zu diesem Zeitpunkt sowohl die entsprechenden Ergänzungen der GewO als auch der MaBV in Kraft getreten sind. Nach dem Gesetzeswortlaut sind innerhalb von 3 Jahren die 20 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Wie de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3 EFZG)

Rz. 21 Aus der Verweisung folgt nicht, dass die Grundsätze der Einheitlichkeit des Versicherungsfalls anwendbar sind, auch wenn § 9 Abs. 1 Satz 1 zur Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs zunächst auf die Arbeitsverhinderung abstellt. Diese Arbeitsverhinderung beruht aber regelmäßig gerade nicht auf einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Vielmehr unterscheiden sic...mehr

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Kundenservice im Außendiens... / 1.2 Unterweisung

Unterweisung durch den Arbeitgeber In den Unterweisungen, die wie immer vor Aufnahme der Tätigkeit, mindestens einmal im Jahr und aus gegebenem Anlass durchzuführen sind, sollte auf die außendienstspezifischen Themen eingegangen werden. Diese ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung (s. Abschn. 1.1). Praxis-Beispiel Das könnte in einer Außendienstunterweisung vorkommen: Gepl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.2 Nachweispflichten

Rz. 36 Der Inhalt der Nachweispflicht nach Abs. 2 richtet sich danach, in wessen Trägerschaft die Maßnahme erfolgt: Wenn die Maßnahme von einem öffentlich-rechtlichen Leistungsträger bewilligt worden ist, kommt der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht durch Vorlage des Bewilligungsbescheids nach. Der Mindestinhalt dieses Bescheids ist die Benennung des Leistungsberechtigten (...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kundenservice im Außendiens... / 2.2 Fahrzeugverkehr

In den allermeisten Fällen reist der technische Außendienst mit selbst gesteuerten Fahrzeugen an, meistens Pkw mit hohem Ladevolumen (Kombis oder Transporter). Damit stellt die Teilnahme am Straßenverkehr ein unvermeidliches Unfallrisiko dar. Zu berücksichtigen ist: Fahrereignung, Fahrerlaubnis Nach § 35 DGUV-V 70: Fahrzeuge darf der Arbeitgeber nur solche Beschäftigte mit dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.4 Forderungsübergang (§ 6 EFZG)

Rz. 29 Durch die entsprechende Geltung des § 6 EFZG erhält der Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruchsübergang, wenn die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durch einen fremd verursachten Unfall erforderlich wurde und der Arbeitnehmer daraus Schadensersatzansprüche wegen des Verdienstausfalls hat. Sofern der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge abführt, geht der S...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kundenservice im Außendiens... / 1.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Bedingungen, unter denen ein technischer Außendienstmitarbeiter vor Ort tätig ist, können vom Arbeitgeber nicht in dem Maße bestimmt und gestaltet werden, wie das innerhalb einer eigenen Betriebsstätte möglich ist. Trotzdem muss der Arbeitgeber diese möglichen Gefährdungen in seiner Gefährdungsbeurteilung für den technischen Außendienst so weit wie möglich berücksichtige...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kundenservice im Außendiens... / 1 Arbeitsschutzorganisation für den Außendienst

Rechtlich gesehen ist der Arbeitgeber für sichere und gesundheitsschonende Arbeitsbedingungen seiner Außendienstmitarbeiter genauso zuständig, wie das in den eigenen Betriebsstätten der Fall ist. Dieser Verantwortung kann und muss der Arbeitgeber nachkommen, auch wenn er die genauen Arbeitsbedingungen, auf die seine Außendienstmitarbeiter vor Ort treffen, nicht genau kennen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.1 Mitteilungspflichten

Rz. 33 Die Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers über den Zeitpunkt des Maßnahmebeginns und deren voraussichtliche Dauer ist unabhängig davon, welcher Leistungsträger die Maßnahme trägt. D. h. es wird nicht danach unterschieden, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Leistung[1] oder die eines privaten Trägers[2] handelt. Rz. 34 In der Regel wird die Mitteilung mit der Vorla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Maßnahmen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Medizinische Maßnahmen, die zu einer Bewilligung durch einen öffentlich-rechtlichen Maßnahmeträger führen können, müssen grundsätzlich zur Erreichung des Maßnahmeziels, d. h. der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, geeignet sein. Eine Erholungskur, die ohne akuten Krankheitsanlass nur der Vorbeugung gegen allgemeine Abnutzungserscheinungen oder lediglich der Verbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.6 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 8 EFZG)

Rz. 31 Aufgrund der Verweisung auf § 8 EFZG gilt, dass die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durch den Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht berührt.[1] Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem von dem Arbeitgeber zu vertretenden wichtigen Grund (ohne Einhaltung der ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kundenservice im Außendiens... / 1.3.4 Unfallmeldung

Meldeblock (ehemals Verbandbuch) Gerade im Außendienst ist davon auszugehen, dass Beschäftigte mit leichten Verletzungen einen Besuch beim Durchgangsarzt so weit wie möglich vermeiden, weil das unterwegs oft umständlich ist. In diesem Fall sollten sie dazu angehalten werden, eine Dokumentation der Verletzung (ehemals Verbandbucheintrag) vorzunehmen, um im Bedarfsfall den Vers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.5 Leistungsverweigerungsrecht (§ 7 EFZG)

Rz. 30 Im Zusammenhang mit der Durchführung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme besteht aufgrund der Verweisung auf § 7 EFZG ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. Dieses kann vorläufiger Natur sein[1], wenn der Arbeitnehmer gegen seine Nachweispflichten nach § 9 Abs. 2 EFZG verstößt. Sofern der Arbeitnehmer allerdings den Anspruchsübergang nach § 6 EFZG ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.3 Kürzung von Sondervergütungen (§ 4a EFZG)

Rz. 28 Nach der Verweisung auf § 4a EFZG besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, etwaige Sondervergütungen[1] zu kürzen, wenn der Arbeitnehmer der Arbeit wegen der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme fernbleibt.[2]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kundenservice im Außendiens... / 2.3 Kritische Einsatzbedingungen vor Ort

Sicherheitsrisiken können sich z. B. ergeben durch: Arbeitsschutzmängel bei kundenseitigen Produktionsprozessen, Arbeitsschutzmängel beim Zusammenwirken verschiedener Auftragnehmer auf Bau- und Montagestellen, unerwartete Betriebsstörungen an der Einsatzstelle, Fehlabsprachen bezüglich Ablauf und Sicherheit eines vorgesehenen Einsatzes. Diese Punkte müssen bei der Auftragsanbahnu...mehr