Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Die Verlegung des Müllplatzes

Leitsatz Ein Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG kann nicht bereits aus dem Umstand hergeleitet werden, dass durch die Baumaßnahme gegen gesetzliche Bestimmungen oder verbindliche Vereinbarungen der Wohnungseigentümer verstoßen wird. Fakten: Die Wohnungseigentümer errichteten ursprünglich entsprechend den genehmigten Bauplänen einen Mülltonnenplatz im Bereich des gemeinschaf...mehr

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Problemfall: "Tragende" Wand

Leitsatz Eine Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer ist bei einem Mauerdurchbruch durch eine tragende Wand nur dann ausgeschlossen, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass ein wesentlicher Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums unterbleiben, insbesondere zum Nachteil der übrigen Eigentümer keine Gefahr für die konstruktive Stabilität des Gebäude...mehr

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Ein Zweitbeschluss, der einen Beschluss über eine bauliche Veränderung, die noch nicht durchgeführt wurde, aufhebt, bedarf nicht der Einstimmigkeit

Leitsatz Mehrheitlicher "Zweitbeschluss" über die Aufhebung eines zuvor ergangenen baulichen Veränderungsbeschlusses, der noch nicht durchgeführt wurde Normenkette (§§ 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG) Kommentar Der Mehrheitsbeschluss, durch den ein früherer Beschluss aufgehoben wird, der eine bauliche Veränderung zum Gegenstand hatte (hier: Absicherung eines Spielplatzes zum Garagenh...mehr

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Keine Bedenken bei Austausch Öl gegen Gas

Leitsatz Die Umstellung einer defekten Ölheizungsanlage auf Gasbetrieb entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und hält sich im Rahmen modernisierender Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, wonach diese mehrheitlich beschlossen werden kann. Fakten: Vorliegend war die im Gemeinschaftseigentum stehende Tankanlage der Ölzentralheizung defekt. Die Wohnungseigentümer besc...mehr

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Mobilfunkantenne: Die Vermietung des gemeinschaftlichen Dachs zur Anbringung einer Mobilfunkantenne bedarf der Zustimmung aller Eigentümer

Leitsatz Die Vermietung des gemeinschaftlichen Dachs zum Zwecke der Anbringung einer Mobilfunkantenne bedarf der Zustimmung aller Eigentümer Die Anfechtung eines Vermietungs-Mehrheitsbeschlusses war vorliegend erfolgreich Anfechtung einer gemischt rechtlichen Kostenentscheidung Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 20a FGG) Kommentar 1. 1980 hatten Eigentümer einstimmig und...mehr

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Keine Bindungswirkung an die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung bei Irrtum

Leitsatz Keine Bindungswirkung der Zustimmung zu einer baulichen Veränderung (hier: Balkonanbauten) wegen Irrtums (nach Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage) Normenkette (§ 22 Abs. 1 WEG; § 242 BGB) Kommentar 1. In einer Eigentümerversammlung 1999 (ohne Erstellung einer Niederschrift) ging es um Zustimmungen der Eigentümer im Rahmen einer Vereinbarung über die n...mehr

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Bauliche Veränderung: Die Beseitigung einer baulichen Veränderung, die vor Entstehen einer Eigentümergemeinschaft vorgenommen wurde, kann nicht verlangt werden

Leitsatz Keine bauliche Veränderung, die mieterseits erlaubtermaßen vor Entstehen einer werdenden Gemeinschaft vorgenommen wurde (hier: unter einem Garten-Sondernutzungsrecht verlegte Wasserleitung zu einem Schwimmbecken) Normenkette (§§ 8, 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; §§ 903, 1004 BGB) Kommentar 1. Ein Wohnungseigentümer kann von einem anderen Miteigentümer nicht die B...mehr

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Bis zur Teilung "Narrenfreiheit"

Leitsatz Ein Beseitigungsanspruch wegen baulicher Maßnahmen scheidet aus, wenn diese Maßnahmen an der Wohnanlage zu einer Zeit ausgeführt wurden, zu der weder eine rechtlich in Vollzug gesetzte noch eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand. Fakten: Der teilende Eigentümer hatte vorliegend eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen. Dies geschah...mehr

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Die Solaranlage auf dem Garagendach …

Leitsatz Die Anbringung einer fingerdicken Bohrung durch die Außenwand einer Garage im Rahmen der Installation einer Solaranlage kann ebenso wenig das Maß des § 14 Nr. 1 WEG überschreiten wie die Notwendigkeit, zur Befestigung der Anlage auf dem Dach Bohrungen anzubringen. Fakten: Ein Wohnungseigentümer installierte auf dem Flachdach seiner - gleichwohl im Gemeinschaftseigent...mehr

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Kein Ersatzanspruch bei Beseitigungspflicht

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau. Fakten: Ein Wohnungseigentümer errichtete auf seiner Terrasse eine Pergola. Dem Beseitigungsverlan...mehr

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Installierung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Flachdach einer Garage

Leitsatz Installierung einer 0,8 qm großen Photovoltaik-Anlage (Solaranlage) auf dem Flachdach einer Garage vorliegend nicht nachteilig und damit von den restlichen Eigentümern duldungspflichtig Normenkette (§ 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG) Kommentar 1. Ein Eigentümer hatte auf dem Flachdach seiner Garage eine etwa 0.8 qm große Photovoltaik-Anlage mit einem Neigungswinkel von ...mehr

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Bauliche Veränderung: Eine eigenmächtige Balkonverglasung stellt eine nachteilige und damit beseitigungspflichtige bauliche Veränderung dar

Leitsatz Eigenmächtige Balkonverglasung als nachteilige und damit beseitigungspflichtige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums Normenkette (§ 22 Abs. 1 WEG) Kommentar 1. Die eigenmächtige Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer – auch in der Form einer wirtschaftlich sinnvollen Verbesserung insbesondere des Lärmschutzes seiner Wohnung (h...mehr

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Keine "Gleichheit im Unrecht"!

Leitsatz Die bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Wohnungseigentümer kann nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass andere Wohnungseigentümer ebenfalls in der Vergangenheit bauliche Veränderungen vorgenommen haben. Fakten: Ein Wohnungseigentümer hatte den Balkon seiner Wohnung durch eine Verglasung geschlossen. Andere Wohnungseigentümer begehrten ...mehr

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Das Beseitigungsverlangen einer seit 30 Jahren genutzten Terrasse vor einem Café-Teileigentum ist verwirkt

Leitsatz Vor über 30 Jahren durch bestandskräftig gewordenen Beschluss geduldete Terrassennutzung vor einem Café-Teileigentum lässt zum einen heutige Gegenrechte (ein Beseitigungsverlangen) als verwirkt, zum anderen als wirksam beschlossene Gebrauchsduldung erscheinen Normenkette (§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 21 Abs. 4, 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 WEG; §§ 242, 1004, 1011 BGB) Kommentar 1....mehr

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Ein Mehrheitsbeschluss, der die Farbwahl einzelner Gebäudeteile eines Anwesens regelt, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Leitsatz Ein Mehrheitsbeschluss, anfänglich u.a. grau gestrichene Garagentore nunmehr "in Blau" streichen zu lassen, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und stellt keine nachteilige bauliche Veränderung dar Normenkette (§ 21 Abs. 3 WEG) Kommentar 1. Eine Gemeinschaft hatte mehrheitlich beschlossen, im Anschluss an Ausbesserungsarbeiten das Eingangsgeländer, die Garagentore u...mehr

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Entfernung eines anfänglich im gemeinschaftlichen Gartengrundstück errichteten Grillplatzes stellt i.d.R. eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar

Leitsatz Ausnahmsweise kann sich aus der Treuepflicht der Eigentümer ein Anspruch ergeben, dass ein solcher Grillplatz vor einem Schlafzimmerfenster zu entfernen ist Zum Rechtsschutzbedürfnis eines Feststellungsantrages, dass ein Miteigentümer nicht berechtigt sei, einen Speicher zu Wohnzwecken zu nutzen und entsprechend auszubauen Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG; ...mehr

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Anspruchsgegner bei Trittschallmängeln, die auf eine Bauordnungswidrigkeit bereits vor Teilung in Wohnungseigentum entstanden sind

Leitsatz Trittschallmängel in Geschossdecke Normenkette (§§ 14, 22 WEG) Kommentar Entspricht eine Geschossdecke in einem Gebäude bereits vor dessen Teilung in Wohnungseigentum bauordnungswidrig nicht den entsprechenden Trittschallschutz-Anforderungen nach DIN 41 09, so kann der Eigentümer der Wohnung unter dieser Geschossdecke nicht vom Eigentümer der oberen Wohnung verlangen,...mehr

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Kostentragungspflicht auch des nicht Zustimmenden

Leitsatz Wird die an sich erforderliche Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung aufgrund einer in der Gemeinschaftsordnung getroffenen Regelung durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt, so ist diese für ihn bindend und er hat sich grundsätzlich an den Kosten der baulichen Veränderung zu beteiligen. Fakten: Die Eigentümergemeinschaft fasste mehrheitli...mehr

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Ausbau des Dachgeschosswohnungseigentümern zur Sondernutzung zugewiesenen Galerie - bzw. Speichergeschosses und dortige Errichtung einer Dachterrasse im Zuge einer gemeinschaftlichen Sanierung des Daches

Leitsatz Auslegung einer Vereinbarung, dass für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums ein Mehrheitsbeschluss ausreicht Bei Zustimmungsersetzung einer baulichen Veränderung durch Mehrheitsbeschluss bindet dieser die Eigentümer auch hinsichtlich der Kostenbeteiligung Darf ein Sondernutzungsberechtigter auf eigene Kosten eine bauliche Veränderung vornehmen, kann die e...mehr

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Sauna-Bau auf Erdgeschosswohnungs-Terrasse als nachteile bauliche Veränderung beseitigungspflichtig

Leitsatz Auch 7-jährige Duldung erfüllt noch nicht das Verwirkungs-Zeitmoment Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 BGB; § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG; § 561 Abs. 2 ZPO Kommentar 1. Die Eigentümer einer Wohnung im 1. OG können die Beseitigung eines Saunahauses verlangen, welches der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung auf der Terrasse auf...mehr

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Einbruchssicherung hat Vorrang!

Leitsatz Die Eigentümer einer Wohnung im 1. Obergeschoss können die Beseitigung eines Saunahauses verlangen, das der Eigentümer der darunter liegenden Wohnung auf der Terrasse aufgestellt hat, wenn über das Dach des Saunahauses der Balkon der Wohnung im 1. Obergeschoss leicht zu erklimmen ist. Fakten: In die Wohnung eines Wohnungseigentümers wurde eingebrochen. Vermutlich war...mehr

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Begrenzung eines Sondereigentums-Stellplatzes in der Tiefgarage durch Markierungsnagel

Leitsatz Kraft Vereinbarung berechtigte Drahtgitter-Errichtung (zum Schutz gegen Fahrzeug-Beschädigungen) Normenkette § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 5 Abs. 2 WEG, § 13 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG; § 823 Abs. 1 und 2 BGB, § 858 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Ein Stellplatz-Sondereigentümer errichtete zum Nachbarstellplatz ein wandartiges, deckenhohes Drahtgitter zum Schutz gegen...mehr

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Gültiger Beschluss, Eigentümern mit mehreren Sondereigentumseinheiten Wohngeld-Sammelüberweisungen zu verbieten und jeweils Einzelüberweisungen zu fordern

Leitsatz Ausreichende Bezeichnung eines Beschlussthemas (hier: modernisierende Instandsetzung eines Aufzugs) im Einladungsschreiben Normenkette § 21 Abs.4 WEG, § 23 Abs.1 WEG Kommentar 1. Ein Beschluss der Eigentümer, dass die monatlich fälligen Wohngelder nicht durch "Sammelüberweisungen", sondern durch Einzelüberweisungen unter genauer Angabe der Wohnung, für die eine Zahlu...mehr

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Bauliche Veränderungen (hier: Balkonanbau und Schuppenbau) bedürfen der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer

Leitsatz Die Zustimmungsfrage hat das Gericht zu erforschen (Amtsermittlungsprinzip) Vereinbarung kann stets allseitige Zustimmung fordern Bindung von Zustimmungen gegenüber Rechtsnachfolgern nur dann, wenn die bauliche Veränderung im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge zumindest teilweise bereits vorgenommen war Normenkette § 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 WEG; § 12 FGG; § 162 Abs. 1...mehr

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Eines förmlichen Beschlusses bedarf es nicht

Leitsatz Bauliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer. Diese ist an keine Form gebunden und verlangt insbesondere nicht einen in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin brachte vor einigen Jahren einen Balkon im Bereich ihres Sondereigentums an. Der Rechtsnachfolger eines anderen Wohnungseigentümers begeh...mehr

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Änderungen des Bodenbelags

Leitsatz Auswechslung des Bodenbelages (Verlegung eines Fliesenbodens) Trittschalldämmung (schwimmender Estrich) als Gemeinschaftseigentum Beeinträchtigung des Trittschallschutzes durch (ggf. mangelhaft) erfolgte Fliesenverlegung Nur Haftung des handelnden Sondereigentümers für eine Verringerung des vorhandenen Trittschallschutzes Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung...mehr

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Thermostatventile an Heizkörpern sind Bestandteile des Gemeinschaftseigentums

Leitsatz Reparatur- und Austauschkosten von Thermostatventilen sind Kosten der Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne des § 16 Abs. 2 WEG Normenkette § 5 WEG, § 16 WEG Kommentar 1. Eine Gemeinschaft hatte mehrheitlich beschlossen, "... dass die Reparatur und der Austausch defekter Heizungsventile von jedem Eigentümer selbst zu veranlassen sind und dass diese Kosten ...mehr

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Was ist noch "gärtnerische Nutzung"?

Leitsatz Eine wesentliche Änderung einer Sondernutzungsfläche liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Zweckbestimmung oder die Gestalt eines Anwesens in einschneidender Weise geändert werden. § 22 Abs. 1 WEG stellt demgegenüber grundsätzlich geringere Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit einer Maßnahme. Fakten: Der Eigentümerin der Erdgeschosswohnung ist in der Te...mehr

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Nach privatem und öffentlichem Recht zulässiger Wintergarten-Grenzanbau auf sondergenutzter Terrasse des Reihenmittelhauses eines sog. Dreispänners in einer atypischen Reihenhaus-Wohnanlage

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Im vorliegenden Fall war den jeweiligen Reihenhäusern rechtswirksam ein Terrassen- und Gartensondernutzungsrecht nach entsprechenden "Freiflächenplänen" zugeordnet und u.a. in Änderung des § 22 Abs. 1 vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer (hier Wohnungserbbauberechtigte) hinsichtlich der Benutzung seines Hauses bzw. der seinem Sond...mehr

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Aufstockung eines Gebäudes als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 22 Abs.1 WEG Kommentar 1. Ist bei der Renovierung eines Flachdaches beabsichtigt, durch Aufstockung des Gebäudes neuen Wohn- oder Nutzraum zu schaffen, liegt eine nachteilige bauliche Veränderung und nicht eine modernisierende Instandsetzung vor (h. R. M.). Eine Vereinbarung wurde im vorliegenden Fall nicht getroffen. Von Beeinträchtigungen sind die Vorinstanze...mehr

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Keine Förderung nach § 10e EStG oder § 7 FördG für Aufwendungen an Genossenschaftswohnungen

Leitsatz Das Mitglied einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, das eine Genossenschaftswohnung aufgrund eines Dauernutzungsvertrags bewohnt, ist kein wirtschaftlicher Eigentümer dieser Wohnung. Normenkette § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO , § 10e EStG , § 7 FördG Sachverhalt Die Kläger sind Mitglieder einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft im Beitrittsgebiet und schlossen mit ihr...mehr

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Beseitigung einer Balkonabtrennung als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 5 WEG, § 22 Abs.1 WEG Kommentar 1. Wurde anstelle zweier ursprünglich begründeter und erbauter Einzelbalkone später ein großer, durchgehender Ständerbalkon geschaffen, der sich über eine einheitliche Fläche von 2 Wohnungen erstreckt, entstand hier gemeinschaftliches Eigentum mit gemeinschaftlichen Sondernutzungsrechten der beiden Wohnungen am Gesamtbalkon. Die ...mehr

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Nichtige "Feststellungsbeschlüsse"

Leitsatz Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, der inhaltlich darauf gerichtet ist, festzustellen, ein für einen Wohnungseigentümer rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung sei (trotz gewisser Maßabweichungen) erfüllt, ist nichtig. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer hatte ursprünglich eine rechtswidrige bauliche Veränderung vorgeno...mehr

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Gestattet eine Vereinbarung bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums, beurteilt sich ein Beseitigungsanspruch allein noch nach den allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts

Normenkette § 22 WEG; Art. 6 BayBO, Art. 7 BayBO; § 551 Nr. 1, 7 ZPO Kommentar 1. Sind die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (wie hier in einer aus 3 Gebäuden bestehenden atypischen Eigentumswohnanlage) wirksam abbedungen, sind für die Begründetheit eines Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier d...mehr

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Individualanspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung, sofern mehrheitliche Entscheidung der Gemeinschaft nicht zu erwarten ist (hier: Beseitigung zweier ursprünglich nicht vorgesehener Parkplätze auf dem gemeinschaftlichen Grundstück und Anspruch auf gärtnerische Freiflächen-Umgestaltung)

Normenkette § 21 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs eines Eigentümers auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsgemäßen, der Baubeschreibung und Planung entsprechenden Zustandes setzt grundsätzlich die vorherige Beschlussfassung der Eigentümerversammlung voraus (BGH, NJW 2000, 3500, 3503). Dies kann ausnahmsweise unter...mehr

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Vereinbarungen der Grundstückseigentümer eines Teilungsvertrages nach § 3 WEG haben v o r Eintragung der Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch keine Bindungswirkung gegenüber Sondernachfolgern

Normenkette § 3 WEG, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB Kommentar Wird durch Teilungsvertrag nach § 3 WEG Wohnungseigentum begründet, sind vor Eintragung der Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch getroffene und nicht in den Teilungsvertrag aufgenommene Vereinbarungen der teilenden Miteigentümer über bauliche Veränderungen gegenüber Sondernach...mehr

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Veränderung der Miteigentumsanteile oder des Kostenverteilungsschlüssels nur im Ausnahmefall

Leitsatz Eine Differenz von 15% bei der Kostenverteilung begründet einen solchen Anspruch jedoch noch nicht Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Die Festlegung der Größe der einzelnen Miteigentumsanteile unterliegt nach h.M. weder einer Bindung an gesetzliche Vorschriften noch an den Wert, die Grundfläche (Größe) oder die Nutzungsmöglichkeit des...mehr

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Fragliche Zustimmung aller Eigentümer zu einer baulichen Veränderung (hier: Umzäunung einer Sondernutzungs-Terrassenfläche mit einer 3 m langen Betonmauer aus behaupteten Gründen der Sicherung von Hangrutsch-Risiken)

Leitsatz Nur ausnahmsweise Rückverweisung durch das LG an das AG Normenkette § 22 WEG, § 45 WEG Kommentar 1. Ein Landgericht kann eine Streitsache nur ausnahmsweise dann zurückverweisen, wenn die I. Instanz die eigene Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat oder wenn das Verfahren der I. Instanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentsc...mehr

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Kein Beseitigungsanspruch bei Zustimmung

Leitsatz Ein Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung scheidet dann aus, wenn ihr alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben. Der Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers ist an die Zustimmung seines Rechtsvorgängers gebunden. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer errichtete mit Zustimmung der übrigen damaligen Wohnungseigentümer vor mehreren Jahren eine Terrasse a...mehr

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Nachteilstwirkung von Wanddurchbrüchen und Beweiswürdigung im WE-Verfahren

Leitsatz Wanddurchbrüche zum Zwecke der Verbindung zweier Wohnungen zumindest nicht allein aus Gründen des Widerspruchs zur Teilungserklärung nachteilig (BGH bestätigt die Rechtsmeinung des vorlegenden BayObLG, Beschluss v. 8.9.2000, Az.: 2Z BR 8/00) Statik und Brandsicherheit dürfen jedoch nicht zu Gefährdungen führen Glaubhafter, gegnerseits unwidersprochen gebliebener Vortr...mehr

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Errichtung einer Pergola auf der EG-Terrasse eines Reihenhaus-Wohnungseigentums zulässig (abbedungener § 22 Abs. 1 WEG; kein Verstoß gegen nachbarrechtliche Vorschriften)

Leitsatz Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Rechtsmittelfrist Normenkette § 22 Abs. 1WEG; § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 Abs. 2 FGG; Art. 6 BayBO Kommentar 1. Der Nachbareigentümer (Reihenhaus-Wohnungseigentümer) war als sog. werdender Wohnungseigentümer gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zur Antragstellung berechtigt (BayObLG Z 1990, 101). Andere Reihenhauseigentümer war...mehr

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Ungenehmigte Dachöffnung und Einbau zweier Dachfenster als nicht unerhebliche nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Leitsatz Ein Vermieter, der dem Mieter die bauliche Veränderung gestattet hat, ist nicht nur Zustandsstörer, sondern als (mittelbarer) Handlungsstörer zur Beseitigung der Beeinträchtigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG. § 22 Abs. 1 WEG; § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Im vorliegenden Fall gestattete ei...mehr

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Beschlussfassung über bauliche Veränderung

Leitsatz Mehrheitsbeschluss über die Gestattung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums (hier: Dachterrassen-Errichtung) ist nicht nichtig, sondern bei nicht bestehender Duldungspflicht nur anfechtbar (das BayObLG folgt hier im Ergebnis der neuen Meinung des BGH vom 20.09.2000) Unrichtige Abstimmungswertungen des Versammlungsleiters nicht entscheidend Wiedereins...mehr

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Nicht alles ist seit neuester "Zitterbeschluss"-Rechtsprechung nichtig!

Leitsatz Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen, die das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß überschreiten, sind nicht nichtig, sondern nach § 23 Abs. 4 WEG anfechtbar. Fakten: Einem Wohnungseigentümer war per Mehrheitsbeschluss die Errichtung einer Dachterrasse genehmigt worden. Da die Errichtung der Terrasse eine bauliche Veränderung darstellt, die über das von jedem W...mehr

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Noch hässlicher darf es nicht werden!

Leitsatz Bei einem bereits als uneinheitlich empfundenen optisch ästhetischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnanlage - hier durch die Wirkung verschiedenartiger Markisen - kann sich eine nachteilige Veränderung aus einer Verstärkung und Intensivierung dieses Eindrucks ergeben. Fakten: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gab es immer wieder Auseinandersetzungen über d...mehr

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Teilüberdachung einer Stockwerksterrasse mit einer Pergola als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Vorliegend hatte ein Stockwerkseigentümer auf einem Teil seiner Terrasse (Dachausschnitt) eine Pergola als Holzkonstruktion errichtet und diese an zwei Seiten an den Dachsparren mittels Dübeln fest montiert sowie mit verstellbaren Lamellen abgedeckt. Die Gemeinschaft beschloss, dass d...mehr

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Angebrachte Balkonverglasung als beseitigungspflichtige, nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 242 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Ein Eigentümer hatte an seinem Balkon im 3.OG eine Verglasung angebracht, bestehend aus 5 Fensterelementen in weißen Kunststoffrahmen, die wie eine Faltwand zusammengeschoben werden konnten. Die Gemeinschaft beschloss daraufhin mehrheitlich die Entfernung und Wiederherstell...mehr

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Richterliche Würdigung ist entscheidend

Leitsatz Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer angebrachte Balkonverglasung den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet. Fakten: Zunächst stellt die Verglasung von Balkonen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG dar. Denn durch die Verglasung wird zw...mehr

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Gärtnerische Gestaltungsfreiheit

Leitsatz Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Fakten: Zum zweckbestimmungsgemäßen Gebrauch und zur Pflege einer Gartenfläche gehört auch die gärtnerische Gestaltung nach dem Geschmack und Gutdünken des Nutzungsberechtigten. Demgemäß ist der sondernut...mehr

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Auch bei "Rückbau"?

Leitsatz Ist mit Zustimmung der Eigentümer einmal ein baulicher Zustand hergestellt worden, der nicht der ursprünglichen Teilungserklärung entsprach, so ist dieser bauliche Zustand künftig bei der Frage, ob weitere bauliche Maßnahmen eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 WEG darstellen, zugrunde zu legen. Fakten: In dieser Entscheidung musste zu der durchaus...mehr