Fachbeiträge & Kommentare zu Bauliche Veränderung

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Auch bei "Rückbau"?

Leitsatz Ist mit Zustimmung der Eigentümer einmal ein baulicher Zustand hergestellt worden, der nicht der ursprünglichen Teilungserklärung entsprach, so ist dieser bauliche Zustand künftig bei der Frage, ob weitere bauliche Maßnahmen eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 WEG darstellen, zugrunde zu legen. Fakten: In dieser Entscheidung musste zu der durchaus...mehr

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Richter entscheidet, ob Nachteil gegeben ist oder nicht

Leitsatz Eine von den Wohnungseigentümern nicht hinzunehmende Beeinträchtigung kann auch in der nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen. Ob dies der Fall ist, hat grundsätzlich der Tatrichter festzustellen und zu entscheiden. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer brachte vor seiner Dachgeschosswohnung einen Balkon an. Die übrigen ...mehr

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Nachträgliche Balkonanbringung vor DG-Wohnung

Leitsatz Nachträgliche Balkonanbringung vor DG-Wohnung als nachteilige, beseitigungspflichtige bauliche Veränderung (Störung des architektonischen Gesamteindrucks) Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. Eine von den übrigen Eigentümern nicht hinzunehmende Beeinträchtigung kann auch in der nachteiligen Veränderung des archit...mehr

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Mobile Verglasung eines Terrassenfreisitzes als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 WEG, § 22 WEG; § 1004 BGB Kommentar 1. Die (mobile) Verglasung eines Terrassenfreisitzes durch einen Eigentümer stellt eine nachteilige bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar. 2. Ein mehrheitlich getroffener Beschluss der Eigentümer, die Beseitigung der Verglasung zu fordern, ist grundsätzlich auch dann nicht schikanös, wenn bereits andere bau...mehr

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Keine Gleichheit im Unrecht

Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Beseitigung der Verglasung einer Terrasse verlangt, stellt sich ein derartiger Beschlussinhalt auch dann nicht als schikanös dar, wenn bereits andere bauliche Veränderungen in unzulässiger Weise vorgenommen wurden. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer hatte seinen Terrassenfreisitz verglast. Dem entsprechenden Beseitigung...mehr

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Bauliche Veränderung und Abgeschlossenheit

Leitsatz Verbindung (Zusammenlegung) zweier Wohnungen durch Decken- oder Mauerdurchbruch nachteilig? BayObLG will den Verlust der Abgeschlossenheit sowie den dadurch der Teilungserklärung widersprechenden Zustand nicht mehr als Nachteil ansehen! Vorlage zum BGH Normenkette § 3 Abs. 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 22 WEG, § 28 Abs. 2 FGG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar 1. Vom BGH zu...mehr

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Vergrößerung eines Oberlichtfensters als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 2 WEG Kommentar 1. Die Vergrößerung eines Fensters, welche die Einbeziehung eines bisher nur als Lager- und Personalraum genutzten Raumes eines Teileigentums in den Verkaufs- und Geschäftsbereich (hier: eines Friseursalons) ermöglicht, kann eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer darstellen, wenn dadurch in erhöht...mehr

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Vergrößerung eines Fensters kann Nachteil bedeuten

Leitsatz Die Vergrößerung eines Fensters, die die Einbeziehung eines bisher nur als Lager- und Personalraum genutzten Raums eines Teileigentums in den Verkaufs- und Geschäftsbereich ermöglicht, kann eine unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer darstellen, wenn dadurch in erhöhtem Maß Geräusche und Gerüche in den bisher weitgehend abgeschirmten Garten der ...mehr

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Mauerdurchbruch als erheblicher Nachteil?

Leitsatz Allein die Tatsache, dass die Herstellung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Wohnungen zum Verlust der Abgeschlossenheit und damit zu einem der Teilungserklärung sowie dem Gesetz widersprechenden Zustand führt, kann nicht als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet werden (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Zweibrücken, OLG Köln und KG). Fakten: Ein Mauerdu...mehr

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Einbau elektrischer Rolladenheber keine nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG Kommentar 1. Außenrollläden sind Teil der Fassade und damit Gemeinschaftseigentum (im Gegensatz zu den innenseitig angebrachten Vorrichtungen und Rolladengurten); diese Zuordnung entspricht der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung, vgl. u.a. LG Freiburg, Beschluss vom 02.04.1997, 4 T 39/97; KG Berlin, Beschluss vom 15....mehr

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Keine Bedenken gegen elektrische Rollläden

Leitsatz Unabhängig davon, ob der nachträgliche Einbau elektrischer Rollladenheber eine bauliche Veränderung darstellt, ist eine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gem. § 22 Abs. 1 WEG S. 2 nicht erforderlich, da diese nicht über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Fakten: Eine Wohnungseigentümerin wehrt sich vorliegend gegen den Einbau vo...mehr

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Mehrheitsbeschlüsse, Bestandskraft mangels Anfechtung

Leitsatz Mangels Anfechtung bestandskräftig gewordene Mehrheitsbeschlüsse über Änderungen der Gemeinschaftsordnung (speziell zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, zu Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und über Hausordnungsvorschriften) sind nicht nichtig! Normenkette § 10 Abs. 1 WEG, § 15 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 23 WEG Kommentar...mehr

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Majorisierende Selbst-Verwalterbestellung in Zweier- Gemeinschaft

Leitsatz Verwaltervergütung von monatlich DM 100,- je Wohnung entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung! Gartensondernutzungsberechtigter Eigentümer hat grundsätzlich nicht das Recht, dort stehende Bäume zu fällen; widrigenfalls ist er wegen unerlaubter Handlung zur Wiederanpflanzung verpflichtet Normenkette § 14 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 26 WEG, § 249 BGB, § 823...mehr

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Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich zu bejahen

Leitsatz Beschließt die Versammlung, an den Häusern der Wohnungsanlage einen Blitzschutz installieren zu lassen, so entfällt mit der Durchführung dieser Maßnahme das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des dahingehenden Beschlusses jedenfalls so lange nicht, wie die Rückgängigmachung der Baumaßnahme nicht tatsächlich ausgeschlossen ist oder ihr der Einwand unzulässiger ...mehr

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Umbau einer Eigentumswohnung in eine Empfangshalle (Teileigentum) bedarf der Eintragung im Grundbuch als Änderung der Teilungserklärung

Normenkette § 10 WEG, § 15 WEG, § 22 WEG Kommentar Der Umbau einer Eigentumswohnung in eine Empfangshalle einer Wohnungseigentumsanlage ist nicht nur eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums im Sinne des § 22 Abs.1 WEG, sondern auch eine Nutzungsänderung, nämlich die Nutzung von Wohnungseigentum als Teileigentum. Zur Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum...mehr

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Beschlussanfechtung nach gültiger Eventualeinberufung

Leitsatz Gültige Eventualeinberufung kraft entsprechender (Zitter-)Beschlussfassung; nicht nichtiger, sondern mangels Anfechtung bindender Beschluss in Abweichung zu § 25 Abs. 4 WEG (wie BayObLG)! Anforderungen an einen zustimmungsersetzenden Beschluss auf Gestattung baulicher Veränderungen Zustellungen im Beschlussanfechtungsverfahren sind nicht nur an den Verwalter als geset...mehr

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Keine Wiederanpflanzungspflicht eigenmächtig erheblich gekürzter Hemlock-Tannen auf Antrag nur einzelner Miteigentümer

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 249 Satz 1 BGB, § 823 BGB, § 1004 BGB Kommentar 1. Der Vater einer Eigentümerin hatte eigenmächtig auf gemeinschaftlichem Grund 4 Hemlock-Tannen um mindestens 1/2 bis 2/3 der ursprünglichen Höhe gekürzt; die Wiederanpflanzungskosten würden etwa DM 5.940,- betragen. Miteigentümer klagten auf Entfernung der verblie...mehr

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Herstellung einer Treppenverbindung zwischen einem Wohnungs- und einem Teileigentum gem. ursprünglicher Planung; kein Beseitigungsanspruch selbst bei Fertigstellung der Treppe erst nach Entstehung der werdenden Gemeinschaft

Normenkette § 22 WEG, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB Kommentar 1. Eine bauliche Veränderung in dem Sinne, die einem Beseitigungsanspruch ausgesetzt sein könnte, liegt dann nicht vor, wenn durch die Maßnahme ein den Bauplänen entsprechender Zustand erstmalig hergestellt wird (BayObLG, ZMR 2000, 38) oder der Bauträger von vorneherein abweichend von den ursprünglichen Plänen ein Gebäu...mehr

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Eigentümergemeinschaft hat Auswahlermessen

Leitsatz Die Sanierung einer durchfeuchteten Fassade unter erstmaliger Aufbringung einer Wärmedämmung kann eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme darstellen. Kommen mehrere gleichermaßen Erfolg versprechende Sanierungsmaßnahmen in Betracht, steht der Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl ein Ermessensspielraum zu. Fakten: Die Eigentümergemeinschaft beschloss auf einer ...mehr

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Sichtschutz als bauliche Veränderung

Leitsatz Grüne Sichtschutzmatte aus Kunststoff hinter einem Maschendrahtzaun zwischen zwei Garten-Sondernutzungsflächen als nachteilige bauliche Veränderung Der Mieter als gewillkürter Prozessstandschafter für ein Klageverfahren auf Beseitigung einer baulichen Veränderung Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Das Anbringen einer grünen Sichtschutz...mehr

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Mieter kann für Eigentümer Beseitigung baul. Veränderung verlangen

Leitsatz Der Mieter eines Wohnungseigentümers kann grundsätzlich aufgrund dessen Ermächtigung den Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung in eigenem Namen vor dem Wohnungseigentumsgericht geltend machen. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer brachte eine grüne Sichtschutzmatte aus Kunststoff hinter einem Maschendrahtzaun an, der zwei Sondernutzungsflächen am Garte...mehr

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Satellitenanlage anstatt Breitandkabel

Leitsatz Ersetzung eines Breitbandkabelanschlusses durch eine Gemeinschafts-Satelliten-Empfangsanlage im vorliegenden Fall keine nachteilige bauliche Veränderung Teilanfechtung eines Beschlusses Normenkette § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG Kommentar 1. Mit großer Mehrheit wurde ein Beschluss gefasst, eine Gemeinschafts-Satel...mehr

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Beseitigung von Umbauten, die Hauptpächter veranlasst hat?

Leitsatz Hat der Unterpächter Einrichtungen oder eine änderung der baulichen Substanz nicht selbst veranlasst, sondern bei der übernahme des Pachtobjekts bereits vorgefunden, kann der Hauptverpächter von ihm die Beseitigung der Einrichtungen nicht verlangen. Fakten: Der Hauptverpächter verlangt vom Unterpächter die Beseitigung von Einrichtungen, die der Unterpächter selbst ni...mehr

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Durchsetzung der Beseitigung baulicher Veränderungen durch den Mieter

Leitsatz Verpflichtung eines vermietenden Eigentümers, von seinem Mieter in unzulässiger Weise vorgenommene bauliche Veränderungen zu beseitigen. Vollstreckung nach § 888 ZPO (unvertretbare Handlung) Störbeseitigungsverlangen nicht rechtsmissbräuchlich Normenkette § 14 WEG, § 22 WEG, § 242 BGB, § 1004 BGB, § 888 ZPO Kommentar 1. Der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung ...mehr

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Erweitertes Selbstbestimmungsrecht

Leitsatz Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Regelung, dass die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten für die einzelnen Gebäude einer Mehrhausanlage getrennt abzurechnen sind, so folgt hieraus zugleich die Befugnis, über die entsprechende (kostenauslösende) Maßnahme selbst zu befinden. Fakten: In der Teilungserklärung der aus einem Vorder- und Hinterhaus bestehenden Wo...mehr

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Kamine sollten nicht entfernt werden

Leitsatz Die Entfernung eines Kaminzugs stellt eine auf Dauer angelegte, gegenständliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, mithin also eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG dar, durch die die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage in ihren Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Fakten: Einer der Wohnungseigentümer beseitig...mehr

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Auf dem Flachdach eines Reihenhaus-Wohnungseigentums errichtete Sonnenkollektoren als nachteilige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums beseitigungspflichtig

Normenkette § 5 Abs. 2 WEG, § 22 WEG, § 1004 BGB Kommentar 1. Die Dächer von Reihenhäusern in der Rechtsform des Wohnungseigentums (atypischen Wohnungseigentums) gehören zwingend zum Gemeinschaftseigentum (gem. § 5 Abs. 2 WEG). 2. Das Aufstellen von breitflächigen Sonnenkollektoren (zur Erzeugung von Warmwasser) mit einem Neigungswinkel von 45 Grad auf dem Flachdach eines Reih...mehr

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Auch Sonnenkollektoren verändern den optischen Eindruck

Leitsatz Das Aufstellen von breitflächigen Sonnenkollektoren mit einem Neigungswinkel von 45° auf dem Flachdach eines Hauses stellt eine bauliche Veränderung dar. Fakten: Nach § 1 Abs. 5, § 5 Abs. 2 WEG ist das Dach eines Hauses zwingend Gegenstand des Gemeinschaftseigentums. Das gilt selbst dann, wenn es sich um Dächer von Reihenhäusern in der Rechtsform des Wohnungseigentum...mehr

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Abänderung wegen grober Unbilligkeit?

Leitsatz Haben die Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung (hier: Errichtung einer Rollstuhlrampe) durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluss genehmigt, kann dessen Abänderung wegen grober Unbilligkeit nur verlangt werden, wenn sich die Treuwidrigkeit aus neu hinzugetretenen Umständen ergibt. Fakten: Bei dem Bau der Rollstuhlrampe handelte es sich zwar um eine bauliche ...mehr

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Nachträglicher Abänderungsanspruch gegen bestandskräftig gewordenen Zitterbeschluss

Leitsatz Bestandskräftige Genehmigung einer baulichen Veränderung (hier: Errichtung einer betonierten Rollstuhlrampe an einer Hausaußenwand unmittelbar unter einem Zimmerfenster); "Zitterbeschluss" Abänderungsanspruch nur bei grober Unbilligkeit und auch nur dann, wenn sich die Treuwidrigkeit aus neu hinzugetretenen Umständen ergibt Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG,...mehr

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Wasserleitungsführung unter der Decke eines in anderem Sondereigentum stehenden Kellerraumes ohne Zustimmung dieses Keller-Sondereigentümers nicht zulässig

Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 242 BGB Kommentar 1. Benutzt ein Eigentümer im Zuge seiner Wohnungssanierungsarbeiten für die Führung zweier neuer Kupfer-Wasserleitungen das Keller-Sondereigentum eines anderen Miteigentümers und müssen dort auch zwei Deckendurchbrüche angelegt werden, so bedarf eine solche bauliche Maßnahme der Zustimmung dieses Keller-S...mehr

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Keine Befugnis in Bezug auf fremdes Sondereigentum

Leitsatz Eine im Gemeinschaftsverhältnis liegende besondere Treuepflicht gebietet nicht die Hinnahme eines substanziellen und fortdauernden Eingriffs in Gestalt der Mitbenutzung eines Teiles des Sondereigentums, um einem anderen Wohnungseigentümer die kostenintensivere, aber durchaus mögliche, Verlegung von Wasserleitungen unter seinem Parkettboden zu ersparen. Fakten: Ein Wo...mehr

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Wirksamkeit von rechtsgeschäften des Verwalters und Sanierungs-Beschlussfassung

Leitsatz Formgültige Einberufung auch durch einen Verwalter, der mit noch nicht bestandskräftigem Beschluss gewählt wurde Gültige mehrheitliche Flachdachsanierungs-Beschlussfassung (sog. modernisierende Instandsetzung) Im Rahmen des Beurteilungsspielraums der Gemeinschaft muss nicht stets der kostengünstigste Anbieter ausgewählt werden Bei klar umrissenen Reparaturaufträgen mus...mehr

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Block-Abstimmung in sog. Mehrhausanlage mit vereinbarten Verwaltungseinheiten nicht bei Betroffenheit aller Eigentümer

Leitsatz Beschluss über Gestattung einer baulichen Veränderung in einer "Verwaltungseinheit" allein durch diese Untergemeinschaft nichtig Normenkette § 15 WEG, § 21 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 WEG, § 25 WEG Kommentar 1. In einer Mehrhausanlage waren kraft Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung hinsichtlich der Kostenverteilung von Bewirtschaftungskosten, Nutzungs- und ...mehr

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Eingeschränktes Blockstimmrecht

Leitsatz über eine bauliche Veränderung an der Verwaltungseinheit einer Mehrhausanlage können die Eigentümer dieser Verwaltungseinheit ohne Ermächtigung in der Teilungserklärung nicht mit bindender Wirkung für die Miteigentümer anderer Verwaltungseinheiten beschließen. Ein solcher Beschluss ist gegenüber diesen Miteigentümern nichtig. Fakten: Die Wohnungseigentumsanlage beste...mehr

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Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier: Entfernung eines Balkon-Anbaus und einer Balkontüre) gegen den Zustandsstörer

Leitsatz Vereinbarte Verwalterzustimmung als zusätzliches Erfordernis, das neben die Zustimmung der durch bauliche Veränderungen beeinträchtigter Wohnungseigentümer tritt Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Kosten nach Hauptsacheerledigung Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 20a FGG Kommentar 1. Ohne das erledigende Ereignis wäre hier ein Antragsgegner als Zu...mehr

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Folgereparatur-Verantwortlichkeiten bei vereinbarungsgemäß gestattetem Dachgeschossausbau und nachfolgender Dachwohnungsveräußerung

Leitsatz Gemeinschaft für mangelhaftes GE sanierungspflichtig Sanierungsverpflichtungsantrag gegen Gemeinschaft und Verwaltung Normenkette § 16 Abs. 2, Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Ist nach Teilungserklärungs-Vereinbarung ein Dachgeschossausbau gestattet, entsteht mit Abschluss der Ausbauarbeiten Gemeinschaftseigentum an den konstruktiv wichtigen Teilen der Außenumg...mehr

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Beseitigung einer unzulässigen baulichen Maßnahme stellt keine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar, wenn damit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes realisiert werden soll

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 226 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB Kommentar 1. In einer - wenn auch zur Zeit ungenützten - gemeinschaftlichen Waschküche wurde zusätzlich ein Kellerabteil für einen Eigentümer durch entsprechende Beschlüsse geschaffen. Diese Beschlüsse wurden bereits vom AG durch 2 Vorentscheidungen rechtskräftig für ungültig erklärt. Zuletzt wurde daraufhin mehrheitli...mehr

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Verkehrssicherheit und Beseitigungsansprüche

Leitsatz Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung, eine Grundstücksgrenze zu einem auf dem Nachbargrundstück verlaufenden Bach für Kinder verkehrssicher mit einem Zaun abzusichern Beseitigungsanspruch namens aller Eigentümer wegen einer baulichen Veränderung setzt einen entsprechenden Eigentümerbeschluss voraus Normenkette § 21 Abs. 4 WEG, § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG Kommentar 1. Ein V...mehr

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Umgestaltung einer Gartenfläche durch den Sondernutzungsberechtigten

Leitsatz Aussagekräftige Fotos können Augenscheinstermin entbehrlich machen Normenkette § 15 WEG, § 22 Abs. 1 WEG Kommentar 1. Die grundlegende Umgestaltung einer Garten-Sondernutzungsfläche durch den sondernutzungsberechtigten Eigentümer stellt grundsätzlich eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar. 2. Die Gemeinschaftsordnung kann jedoch ...mehr

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Außenkamin bedarf allseitiger Zustimmung

Leitsatz Auch in einer Mehrhauswohnungseigentumsanlage stellt die Errichtung eines Außenkamins an lediglich einem der Wohnhäuser eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer der Anlage bedarf. Fakten: Ein Wohnungseigentümer, der an der Außenwand seines Sondereigentums einen Kamin angebracht hatte, musste diesen nach der gerichtlichen Auseinanders...mehr

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Montage von Fenster-Schutzgittern als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 14 Nr. 1, 3 WEG, § 22 WEG, § 242 BGB, § 1004 BGB Kommentar Die Montage von einbruchssicheren Fenster-Schutzgittern - bestehend aus Metallrahmen und -stäben - vor den Fenstern einer EG-Wohnung an der Hausfassade einer Eigentumswohnanlage stellt grundsätzlich eine (nachteilige) bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar. Für die dadurch beeinträchtigten...mehr

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Einbruchsschutzgitter müssen nicht geduldet werden

Leitsatz Die Montage von Schutzgittern vor den Fenstern an der Hausfassade einer Wohnungseigentumsanlage stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG dar und muss als solche nicht von den Wohnungseigentümern geduldet werden. Fakten: Die Eigentümer der Erdgeschosswohnung brachten zum Schutz vor Einbrechern an den Fenstern im Bereich der Hausfassade Sch...mehr

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Errichtung eines geschlossenen Anbaus unter einem Balkon als nachteilige bauliche Veränderung (trotz Zustimmung der Denkmalbehörde)

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 BGB Kommentar Das Unterfangen eines bisher nur auf Stützen ruhenden Balkons durch einen geschlossenen Anbau, durch den ein Abstellraum unter dem Balkon auf einer im Gemeinschaftseigentum stehenden bisherigen Gartenfläche gewonnen wird, stellt auch dann eine erhebliche, nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässige bauliche Veränderu...mehr

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Zustimmung der Denkmalbehörde genügt nicht

Leitsatz Ein geschlossener Anbau, durch den ein Abstellraum unter dem Balkon eines Wohnungseigentümers auf einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenfläche gewonnen wird, stellt auch dann eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes dar, wenn die Denkmalbehörde dem Anbau zugestimmt hat. Fakten: Bauliche Veränderung im Sinne d...mehr

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Installation einer Entlüftungsanlage am Küchenfenster eines Gaststättenbetriebs als nachteilige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Die Errichtung einer Entlüftungsanlage am Küchenfenster eines Gaststättenbetriebs, durch die Küchengerüche und -dünste ins Freie abgeführt werden, stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf. Dass Wohnungseigentümer über Jahre den Betrieb einer Gaststätte, die den Einbau einer solchen Entlüftungsanlage...mehr

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Kein Anspruch auf Entlüftungsanlage

Leitsatz Die Installation einer Entlüftungsanlage am Küchenfenster eines Gaststättenbetriebes, durch die Küchendünste ins Freie abgeführt werden, stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Fakten: Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn es sich bei der Entlüftung durch das Küchenfenster des Objekts um einen Eingriff in die Bausub...mehr

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Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach bestandskräftig genehmigter baulicher Veränderung ebenfalls als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung

Normenkette § 22 Abs. 1 WEG Kommentar Hat die Eigentümerversammlung bestandskräftig einer baulichen Veränderung zugestimmt, die dann auch durchgeführt wurde, so stellt sich die spätere Beseitigung dieser Maßnahme zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ebenfalls als eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. Im vorliegenden Fa...mehr

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Fenstereinbau erfordert Allstimmigkeit

Leitsatz Der Einbau von sieben großen und von außen deutlich sichtbaren Dachfenstern stellt immer einen so erheblichen Eingriff in die optische Gestaltung der Wohnanlage dar, dass hierzu die Zustimmung aller Sondereigentümer erforderlich ist. Auf die Frage, ob diese Fenster sich ästhetisch in die Wohnanlage einpassen und architektonisch nicht zu beanstanden sind, kommt es ni...mehr

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Bauliche Veränderungen im Garten

Leitsatz Errichtung einer entfernbaren Wäschespinne mit Führungsrohr im Boden im sondergenutzten Garten keine beseitigungspflichtige bauliche Veränderung Errichtung eines Gartenhäuschens mangels (auch konkludenter) Zustimmungen der restlichen Eigentümer grundsätzlich beseitigungspflichtig Normenkette § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 12 FGG...mehr