Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsunfähigkeitsversicherung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Raubbauarbeit

Rz. 88 Sofern der Versicherte seine Tätigkeit trotz eingetretener gesundheitlicher Beeinträchtigung fortsetzt, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass eine leistungsauslösende Berufsunfähigkeit nicht vorliegt.[209] Grundsätzlich gilt allerdings, dass sich der Versicherte nicht gesundheitlich überfordern oder Raubbau an seiner Gesundheit betreiben muss. Alle überobligationsmäßi...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesundheitliche Verbesserung

Rz. 339 Es muss eine objektive gesundheitliche Verbesserung bei der versicherten Person kausal zu einem Wegfall der Berufsunfähigkeit oder zumindest einer nach den AVB relevanten Verminderung des Grades der Berufsunfähigkeit geführt haben. Die gesundheitliche Verbesserung ist konkret daraufhin zu untersuchen, ob sie dazu führt, dass nun wieder die ehemalige Tätigkeit oder (e...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vergleichbare soziale Wertschätzung

Rz. 213 Bei der Frage, ob ein Beruf der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht, kommt es neben den Verdienstmöglichkeiten auch auf die soziale Wertschätzung an, die dem Beruf in der Gesellschaft entgegengebracht wird.[541] Die soziale Wertschätzung ist von vielfältigen Faktoren abhängig, insbesondere davon, welche Ausbildung für eine bestimmte Tätigkeit erforde...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Phantasieberufe und Nischentätigkeiten

Rz. 222 Vom allgemeinen Arbeitsmarktrisiko und den individuellen Beschäftigungschancen ist der Frage abzugrenzen, ob für eine bestimmte Tätigkeit überhaupt ein allgemein zugänglicher Arbeitsmarkt besteht. Ist dies nicht der Fall, kommt eine abstrakte Verweisung generell nicht in Frage.[580] Deshalb müssen Arbeitsplätze für Verweisungstätigkeiten, die der Versicherte noch aus...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Missbrauch der Vertretungsmacht durch Agenten

Rz. 438 Der Versicherungsnehmer darf regelmäßig auf die fachliche Kompetenz des Agenten vertrauen, wenn dieser ihm erklärt, bestimmte Beschwerden oder Erkrankungen müssten nicht in den Antrag aufgenommen werden. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo sich dem Antragsteller aufdrängt, dass es um gefahrerhebliche Umstände geht.[1086] In Ausnahmefällen muss sich der Antragstel...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer

Rz. 244 Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit hat nach § 1 Abs. 3 MB BUV/BUZ 22 in Textform (als Beispiele genannt: Papierform oder E-Mail) zu erfolgen, braucht aber nicht gesondert begründet zu werden. Die Musterbedingungen 2013 sahen noch eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor. Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit ist nicht erst erfolgt, wenn sämtliche Mitwirkungspfl...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 8. Vorsätzlich durch widerrechtliche Handlung herbeigeführte Berufsunfähigkeit

Rz. 154 Gemäß § 5d MB BUV 22 sowie § 3d MB BUZ 22 sind vom Versicherungsschutz auch die Fälle ausgeschlossen, in denen die Berufsunfähigkeit der versicherten Person durch eine widerrechtliche Handlung des Versicherungsnehmers vorsätzlich herbeigeführt wurde. Der Ausschluss soll davon abhalten, den Versicherungsfall auf unlautere Weise herbeizuführen. Allerdings ergeben sich a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Formelle Anforderungen

Rz. 492 In den Musterbedingungen des GDV taucht naturgemäß keine "besondere Belehrung" auf. Die Versicherer sind gehalten, den Versicherungsnehmer bereits vor Antragstellung – und nicht erst in den AVB – über die Anzeige- und Nachmeldeobliegenheiten aufzuklären.[1243] Rz. 493 Es ist nicht erforderlich, dass die "gesonderte Mitteilung" i.S.d. § 19 Abs. 5 S. 1 VGG auf einem ges...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 300 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kein Ablauf der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 VVG

Rz. 502 Die Rechte gemäß § 19 Abs. 2–4 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anpassung des Vertrages) erlöschen gemäß § 21 Abs. 3 VVG nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre; die Regelung entspricht damit § 124 Abs. 3 BGB, nur dass hier nicht auf den Vertr...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Übergangsrecht

Rz. 379 Die Vorschriften über die vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sind mit dem ab 1.1.2008 geltenden neuen VVG grundlegend verändert worden (siehe §§ 19–22 VVG). Die Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht und deren Folgen sind in § 6 der MB BUV 22 enthalten und geben inhaltlich den Gesetzestext wieder. Während früher nach § 16 Abs. 1 VVG a.F.[911] über alle ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Angemessene Prüfungszeit

Rz. 499 Der Versicherer kann sich in angemessener Zeit zunächst vergewissern, ob dem Versicherungsnehmer tatsächlich anzulasten ist, ihm bekannte gefahrerhebliche Umstände nicht oder nicht zutreffend angegeben zu haben.[1272] Bei falschen Angaben über den Gesundheitszustand ist in der Regel eine Kenntnis erst gegeben, wenn der Versicherer die behandelnden Ärzte konsultiert h...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Vergleich der Berufstätigkeit

Rz. 372 Die Anforderungen an die Änderungsmitteilung differieren teilweise in der Rechtsprechung, insbesondere was den Vergleich der beruflichen Möglichkeiten des ehemaligen Zustandes mit dem neuen Zustand angeht.[897] Rz. 373 Wird eine Änderungsmitteilung damit begründet, es sei dem Versicherten aufgrund neu erworbener beruflicher Fähigkeiten möglich, nun eine andere Tätigke...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Einwendungen

Rz. 82 Einwendungen gegen die auf der Grundlage eines gerichtlichen medizinischen Sachverständigengutachtens getroffene erstinstanzliche Tatsachenfeststellung können noch im Berufungsverfahren mithilfe eines medizinischen Privatgutachtens erhoben werden.[195] Allerdings bedeutet dies nicht, dass damit die im Privatgutachten enthaltenen neuen Tatsachen in den Prozess gleichsa...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kulanzentscheidung und Vereinbarungen über die Leistungspflicht

Rz. 274 Eine befristete Leistungszusage, die für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich eine Kulanzentscheidung darstellt, stellt kein Anerkenntnis dar, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus binden würde.[685] Sofern der Charakter als Kulanzentscheidung für den Versicherungsnehmer nicht ausreichend ersichtlich ist, ist im Zweifel von einem An...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Berufliche Tätigkeit

Rz. 18 Eine Definition des Berufs ist in der Regel vertraglich nicht vorgegeben und muss daher anderweitig bestimmt werden. Grundsätzlich ist der Begriff "Beruf" weit zu verstehen und nicht im Sinne eines bestimmten Berufsbildes. Ein Beruf kann daher jede Tätigkeit sein, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient.[37] Beruf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gerichtsgutachten

Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Sinn und Zweck des Nachprüfungsverfahrens

Rz. 323 Es handelt sich bei Berufsunfähigkeit nicht um einen Versicherungsfall, der trotz der zu stellenden Prognose stets und immer auf Dauer besteht. Daher geht es im Kern bei der Nachprüfung um die Fragestellung, ob der (gedehnte) Versicherungsfall noch immer vorliegt.[788] Gemäß § 174 VVG wird der Versicherer leistungsfrei, wenn er feststellt, dass die Voraussetzungen der ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / e) Grenzen des Fragerechts

Rz. 413 Die Fragen nach Behinderungen bzw. einer Schwerbehinderung ist zulässig. Der Versicherer darf nach § 20 Abs. 2 S. 3 AGG prüfen, ob nach anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation ein behinderungsbedingter Risikozuschlag erhoben oder der Vertragsschluss sogar ganz abgelehnt wird.[1042] Rz. 414 Erlaubt sind auch nach neuem VVG, trotz Wegfall der Spontananzeigepf...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Vertragliche Regelungen zur Nachprüfung

Rz. 327 In wohl allen Bedingungswerken haben sich die Versicherer das Recht vorbehalten, nach Anerkennung oder Feststellung ihrer Leistungspflicht das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit und ihren Grad oder die Pflegestufe nachzuprüfen (vgl. § 9 MB BUV 22 sowie § 6 MB BUZ 22). Nach einem Anerkenntnis oder der gerichtlichen Feststellung der Berufsunfähigkeit kann künftigen Ges...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 390 Wenn es darum geht, inwieweit sich der Versicherungsnehmer zu Fragen des Versicherers äußern muss, kann nach wie vor auch auf die zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, da im Hinblick auf die Anforderungen an Antworten auf ausdrückliche Fragen nach altem und neuem Recht kein entscheidender Unterschied besteht. Außerdem wird es a...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Grad der Berufsunfähigkeit

Rz. 49 Häufig sehen die vertraglichen Regelungen vor, dass von einer Berufsunfähigkeit nur auszugehen ist, wenn der Versicherte zu einer bestimmten Prozentzahl nicht mehr in der Lage ist, seine vormalige Berufstätigkeit auszuüben (vgl. auch § 2 MB BUV/BUZ 22; zur Bestimmung des Grads siehe Rdn 48). In der Regel besteht Leistungspflicht bei einer mindestens 50 %igen Berufsunfä...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Beurteilungsmaßstab

Rz. 178 Der Maßstab für die Beurteilung der Ausbildung und Erfahrung bzw. der Kenntnisse und Fähigkeiten ist ein objektiv-individueller. Es kommt nicht darauf an, ob die versicherte Person die Kenntnisse und Erfahrungen, die sie besitzt, auch in ihrem letzten Beruf einsetzen musste; es kommt nur darauf an, dass sie überhaupt über diese verfügt – unbeachtlich, auf welchem Weg...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Mitwirkung von Agenten oder Ärzten bei Antragstellung

Rz. 427 Besonderheiten gelten, wenn ein Vertreter des Versicherers den Antrag aufnimmt. Schon nach altem VVG waren dessen Kenntnisse nach der sog. "Auge und Ohr"-Rechtsprechung dem Versicherer zuzurechnen.[1063] Diese Grundsätze sind bedeutsam, weil das Rücktritts-, Kündigungsrecht bzw. das Recht auf Vertragsanpassung gemäß § 19 Abs. 5 S. 2 VVG ausgeschlossen ist, wenn der V...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / e) Pflegebedürftigkeit

Rz. 39 Eine voraussichtlich dauerhafte Pflegebedürftigkeit wurde seit 1990 von den Versicherern häufig in ihren AVB oder im Anhang zu diesen[96] nach Maßgabe der Musterbedingungen für die Pflegerentenversicherung[97] als alternative gesundheitliche Voraussetzung des Versicherungsfalls aufgenommen. Die MB BUV/BUZ 22 sehen in § 2 Abs. 5 vor, dass die versicherte Person eine ge...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 6. Fingierte Berufsunfähigkeit

Rz. 63 In AVB wird häufig eine Dauerhaftigkeit fingiert, wenn der beeinträchtigende Zustand tatsächlich eine bestimmte Zeit angehalten hat (vgl. § 2 Abs. 2 MB BUV/BUZ 22). Hiervon zu unterscheiden ist ein lediglich vorgegebener Prognosezeitraum für die Ermittlung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Fast alle Versicherer haben eine Regelung ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 94 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Berufe mit erhöhtem Risiko

Rz. 122 Die Ausübung bestimmter Berufe bringt eine erhöhte Gefahr für Berufsunfähigkeitsversicherer mit sich. Zur Abschätzung dieses Risikos fragt der Versicherer vor Abschluss des Vertrages regelmäßig sowohl nach Vorerkrankungen, also auch nach der Art der Berufsausübung. Insbesondere sind diejenigen Berufe mit einer objektiven Risikoerhöhung verbunden, in denen überwiegend...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Einarbeitung und Umschulung

Rz. 192 Die Notwendigkeit einer angemessenen Einarbeitungszeit für den Vergleichsberuf ist vom Versicherungsnehmer zu akzeptieren.[474] Wollte man die Verweisungsklausel nur auf solche Tätigkeiten beziehen, die die versicherte Person ohne jegliche Ergänzung und Erweiterung ihrer beruflichen Fähigkeiten in vollem Umfang sachgerecht und anforderungsgemäß ausüben kann, wäre sie...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Auslegung von Antragsfragen

Rz. 400 Maßgebend für die Auslegung der Antragsfragen ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Zu fragen ist deshalb, wie dieser bei aufmerksamer Durchsicht und verständiger Würdigung die gewählte Formulierung unter Berücksichtigung ihres dabei erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muss – auch wenn es sich nicht um AGB bzw. AVB handelt.[991] Hinwei...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 198 In der Regel ist in der BUV die Vergleichbarkeit der reinen Differenz des im Beruf erzielten Einkommens nicht Vertragsinhalt, sondern die Gleichwertigkeit der Lebensstellung. Die Verweisungstätigkeit soll insgesamt der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen, damit in Bezug auf die Wertschätzung und die Vergütung ein spürbares Absinken unter das Niveau...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Auskunfts- und Untersuchungsrechte des Versicherers

Rz. 359 Der Versicherer kann auf seine Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine umfassende Untersuchung der versicherten Person durch seine beauftragten Ärzte verlangen (vgl. § 9 Abs. 2 BUV 22/§ 6 Abs. 2 BUZ 22).[862] Dazu gehört auch die Durchführung einer stationären Begutachtung des Versicherten. Außerdem gilt gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 MB BUV 22/§ 6 A...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Ausschluss des Verweisungsrechts aufgrund Vertrauenshaftung

Rz. 230 Im Einzelfall kann es dem Versicherer nach den Grundsätzen der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung verwehrt sein, sich auf eine Verweisung des Versicherten zu berufen. Nach den Grundsätzen der von der Rechtsprechung vor Geltung des VVG 2008 entwickelten versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung hat ein Versicherer für fehlerhafte Auskünfte bzw. Beratungen und...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Arbeitsmarktrisiko und Beschäftigungschancen

Rz. 216 Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist nicht versichert. Dies leitet der BGH daraus ab, dass lediglich eine Berufsunfähigkeit "infolge" von Gesundheitsstörungen gemäß § 2 Abs. 1 BUZ zu einem entsprechenden Leistungsanspruch führt.[565] Der Versicherungsnehmer muss aber potenziell die Möglichkeit haben, im Vergleichsberuf eine freie Stelle zu finden.[566] Zur Beurteilung...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 467 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 7. Absichtliche Herbeiführung der Gesundheitsbeeinträchtigung

Rz. 151 In § 5c MB BUV 22 und § 3c MB BUZ 22 ist geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Berufsunfähigkeit von der versicherten Person verursacht wurde durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder eine versuchte Selbsttötung. Anders als bei § 81 VVG für die Schadensversicherung, verlangt diese Klausel ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Lebensstellung bei Selbstständigen

Rz. 215 Einem ehemals Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar, auch wenn die Selbstständigkeit für das soziale Ansehen ein erhebliches Kriterium sein kann.[553] Ob dies der Fall ist, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Zuschnitt der vormaligen selbstständigen Tätigkeit ab. Ein Selbstständiger kann nach den U...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Mobilität

Rz. 227 Eine Verweisung ist nicht möglich, wenn in einer räumlichen Entfernung vom Wohnort, die zumutbar als Arbeitsweg in Kauf genommen werden muss, keine Stellen verfügbar sind. Dabei ist zur Beurteilung auf den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls abzustellen.[599] Allerdings ist ein für die Erlangung der Verweisungstätigkeit notwendiger Wohnortwechsel nicht gen...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Dauer von Versicherungsschutz und Leistungspflicht

Rz. 233 Die BUV leistet gemäß § 172 Abs. 1 VVG für eine nach Versicherungsbeginn und während der vereinbarten Versicherungszeit eingetretene Berufsunfähigkeit.[617] Demgemäß ist der Versicherer grundsätzlich nicht zur Leistung verpflichtet, wenn schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. vor der vereinbarten Versicherungszeit Berufsunfähigkeit vorlag.[618] Auch die Muste...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Täuschungshandlung

Rz. 472 Die arglistige Täuschung setzt zunächst objektiv eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Die Täuschungshandlung verlangt einerseits, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der irreführenden Angaben kennt und den Willen hat, durch seine Erklärungen ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Textformerfordernis

Rz. 488 Das Erfordernis der Textform[1231] der Belehrung zu den Folgen der Anzeigepflichtverletzung aus § 19 Abs. 1 VVG dient der Rechtssicherheit.[1232] Gemäß § 19 Abs. 5 S. 1 VVG stehen dem Versicherer die Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Anerkenntnis des Versicherers

Rz. 263 Durch § 173 Abs. 1 VVG wird seit dem 1.1.2008 bestimmt, dass der Versicherer verpflichtet ist, sich nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit (vgl. Rdn 249). in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Erstmalig ist das Anerkenntnis bei der BUV/BUZ damit gesetzlich geregelt worden. Gemäß § 8 Abs. 1 MB BUV 22 bzw. § 5 Abs. 1 MB BUZ 22 ist ebenfall...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Gefahrerheblichkeit und Risikoprüfungsgrundsätze

Rz. 463 Nicht jede frühere Erkrankung eines Antragstellers ist geeignet, einen Versicherer zu veranlassen, den Abschluss eines Vertrages abzulehnen oder einen Vertrag nur mit einem anderen Inhalt (z.B. mit erhöhter Prämie oder bestimmten Risikoausschlüssen) abzuschließen. Entscheidend ist, ob der Versicherer bei Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Versicheru...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Begriff der Berufsunfähigkeit

Rz. 17 Nach § 172 Abs. 2 VVG ist für die Beurteilung der zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung, also in gesunden Tagen, ausgestaltet war, maßgeblich. Der vom Versicherungsnehmer behauptete Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ist zugleich der maßgebliche Zeitpunkt für die Entscheidung, ob er nicht mehr in der Lage war, seinem zuletzt ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / c) Inhaltliche Anforderungen

Rz. 494 Die Belehrung des Versicherers über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss außerdem inhaltlich zutreffend, umfassend, unmissverständlich und aus Sicht des Versicherungsnehmers eindeutig sein.[1252] Es reicht dafür nicht aus, wenn der Versicherer nur seine eigenen Rechte darstellt. Um seiner Warnfunktion zu genügen, muss der Hinweis auch die den Versicherungsn...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 169 Es gilt im Bereich der Verweisung eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Ist eine abstrakte Verweisungsklausel vereinbart, muss der Versicherungsnehmer für die Schlüssigkeit seiner Klage nicht nur darlegen, dass er seinen Beruf in seiner bisherigen Ausgestaltung nicht mehr ausüben kann. Er muss vielmehr zusätzlich vortragen, dass er auch keine anderen Tätigkeite...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Befristung des Leistungsanerkenntnisses

Rz. 278 Nach § 173 Abs. 2 VVG darf das Anerkenntnis nur einmalig zeitlich befristet werden. Schon vor Inkrafttreten des VVG 2008 konnte eine Befristung wirksam in AVB vereinbart werden.[698] Bis zum Ablauf des Befristungszeitraums ist es ausdrücklich bindend, wobei die Dauer der Laufzeit nicht geregelt worden ist. Früher gab es auch für zeitlich befristete Anerkenntnisse die...mehr