Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Rechtliche Befugnis und tatsächliche Durchführung

Rz. 162 Zu beachten ist, dass § 5 Abs. 3 BetrVG verlangt, dass die Kriterien "nach Arbeitsvertrag und Stellung im Betrieb oder Unternehmen" erfüllt sind. Nötig ist also die Befugnis im Außen- wie auch im Innenverhältnis zum Arbeitgeber. Wenn eine arbeitsvertraglich eingeräumte Befugnis nur "auf dem Papier" steht und nicht tatsächlich ausgeübt wird, liegt die Eigenschaft als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Freizeit und Nachtschicht

Rz. 479 Die Tatsache, dass ein Betriebsratsmitglied während der Sitzungszeit keine Arbeitszeit hat – etwa weil es in Nachtschicht beschäftigt ist oder weil es an diesem Tag laut Dienstplan seinen freien Tag hat –, führt nicht zu einer Verhinderung dieses Mitgliedes (BAG v. 16.1.2008 – 7 ABR 71/06, juris; LAG Hamm v. 4.2.2005 – 13 TaBV 126/04, juris; BAG v. 27.9.2012 – 2 AZR ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Änderungskündigung / L. Muster für die Betriebsratsanhörung

Rz. 74 Bei einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (BAG v. 19.7.2012 – 2 AZR 25/11, Rn 29; BAG v. 16.12.2010, NJOZ 2011, 1376; BAG v. 27.9.2001, BAGE 99, 167 zu B II 1 der Gründe). Dabei ist die Mitteilung der Kündigungsgründe nach § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / cc) Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen gem. §§ 111 ff. BetrVG

Rz. 103 Besondere Relevanz hat die Frage der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung vor Abschluss des Verfahrens um den Interessenausgleich gem. § 111 BetrVG. § 111 S. 1 BetrVG regelt, dass der Unternehmer in Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Zustimmungsersetzungsverfahren

Rz. 1009 Lehnt der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ab, kann der Arbeitgeber im Beschlussverfahren (§§ 2a, 83 ArbGG) gem. § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 KSchG, an dem der Arbeitnehmer Beteiligter ist und das der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB einleiten muss, um sein Kündigungsrecht nicht zu verlieren, die gerichtliche Erset...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Einzelfälle

Rz. 1132 Als Versetzung i.S.d. § 95 Abs. 3 BetrVG hat die Rspr. angesehen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / 3. Verfahren der Zustimmung

Rz. 167 Das Vorliegen der Zustimmung des Betriebsrates in den Fällen des § 103 BetrVG ist neben den Voraussetzungen des § 626 BGB Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung. Auch eine nachträglich erteilte Zustimmung seitens des Betriebsrates heilt die Unwirksamkeit einer schon ausgesprochenen Kündigung nicht (BAG v. 22.2.1972, AP Nr. 1 zu § 15 BBiG; GK-Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / cc) Unterrichtung über den Kündigungsgrund

Rz. 96 Der Arbeitgeber muss den Kündigungssachverhalt so genau umschreiben, dass der Betriebsrat ohne eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen (BAG v. 17.2.2000 – 2 AZR 913/98, NZA 2000, 761; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 849). Anderenfalls ist die Kündigung nicht wirksam. Rz. 97 Nicht ausreichend sind lediglich pa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / ff) Unterrichtung über Kündigungstermin und Kündigungsfrist

Rz. 107 Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, hat er dem Betriebsrat grds. die Kündigungsfrist mitzuteilen, mit der das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (Ascheid/Preis/Schmidt/Koch, Kündigungsrecht, § 102 BetrVG Rn 101). Das BAG erachtet die Kündigungsfrist als notwendiges Element der Interessenabwägung. Zudem kann der Betriebsrat aufgrund der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Kündigung / a) Mitteilung von Bedenken

Rz. 127 Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er diese binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Frist drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG). Es zählen Kalendertage, nicht Werktage. Die Fristberechnung folgt den allgemeinen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Persönlichkeitsrechte

Rz. 1507 Zu beachten ist insb. Das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer. Dieses wird z.B. durch die Einführung einer Videoüberwachung tangiert. Insoweit besteht Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Bei der Ausübung dieser Mitbestimmung haben die Betriebspartner – wie auch die Einigungsstelle – das allgemeine Persönlichkeitsrecht der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Wählerliste

Rz. 174 § 2 WO schreibt vor, dass der Wahlvorstand eine Liste der Wahlberechtigten erstellt (sog. Wählerliste). In dieser sollen die Wahlberechtigten mit Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sein. Abweichungen sind aus sachlichen Gründen ("Soll"-Vorschrift) hinsichtlich der Reihenfolge zulässig, etwa wenn die Beschäftigten übliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Fortzahlung der Vergütung

Rz. 530 Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes nach dem Lohnausfallprinzip (vgl. Rdn 580 ff.). Das Gesetz geht davon aus, dass auch freigestellte Betriebsratsmitglieder die Betriebsratsarbeit innerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit durchführen. Anspruch auf Gutschrift in einem Mehrarbeitszeitkonto besteht nur, wenn das freigestell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Anspruch auf Beförderung

Rz. 533 Nach § 38 Abs. 3 und 4 BetrVG haben die Betriebsratsmitglieder Anspruch darauf, in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt zu werden, sowie auf entsprechenden Entgeltschutz. Dabei besteht ggf. auch Anspruch auf Beförderung. Es ist allerdings Sache des (ehemaligen) Betriebsratsmitgliedes, das – im Urteilsverfahren – eine entsprechende Beförderung einklagt, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / o) Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe

Rz. 317 Jeder Wahlberechtigte, der gehindert ist, an der zweiten Wahlversammlung teilzunehmen, kann mündlich oder schriftlich beim Wahlvorstand Briefwahl beantragen. Dabei kann der Arbeitnehmer auch nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen; diesen Antrag, dem der Wahlvorstand nachkommen muss, hat der Arbeitnehmer spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Behandlung eingegangener Listen

Rz. 227 Sobald eine Vorschlagsliste im Wahlvorstandsbüro abgegeben wird, hat das im Büro des Wahlvorstandes "diensthabende" Mitglied Folgendes zu erledigen (§ 7 Abs. 1 WO):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / IX. Freistellung nicht generell freigestellter Betriebsratsmitglieder zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 554 Zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Betriebsratsaufgaben ist das Betriebsratsmitglied kraft Gesetzes von seiner Arbeitspflicht gem. § 37 Abs. 2 BetrVG befreit. Die Arbeitsbefreiung wird – anders als bei der Vollfreistellung nach § 38 BetrVG – nicht durch den Arbeitgeber erteilt und bedarf auch nicht seines Einverständnisses (BAG v. 15.7.1992 – 7 AZR 466/91, juris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 11. Stimmabgabe

Rz. 246 Insb. für die Durchführung der Stimmabgabe können Wahlhelfer bestimmt werden. Es muss aber gewährleistet sein, dass während der Wahlzeit mindestens ein ordentliches Wahlvorstandsmitglied neben mindestens einem Wahlhelfer ununterbrochen im Wahllokal anwesend ist. Erfolgt die Stimmabgabe in mehreren Räumen, kann nur dann von einem "Wahlraum" i.S.d. § 12 Abs. 1 WO ausge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ii) Änderungen der Betriebsorganisation

Rz. 1295 Eine Änderung der Betriebsorganisation i.S.v. § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG liegt vor, wenn der Betriebsaufbau, insb. hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt wird. Sie betrifft die Art und Weise, wie Menschen und Betriebsanlagen koordiniert werden, damit der gewünschte arbeitstechnische Erfolg eintritt. Rz. 1296 Nicht jede Änderung der Betriebsorganisat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Personalabbau

Rz. 1269 Erschöpft sich die Änderung in einem bloßen Personalabbau unter vollständiger Beibehaltung der Strukturen und Betriebsmittel – es werden etwa alle Abteilungen um 20 % der jeweiligen Arbeitnehmer ausgedünnt – kann eine Betriebseinschränkung i.S.d. § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG vorliegen. Allerdings ist in der Einführung von Kurzarbeit oder der vorübergehenden Freistellung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Briefwahlberechtigte

Rz. 249 Schriftliche Stimmabgabe ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die sich "zum Zeitpunkt der Wahl" nicht im Betrieb befinden. Dabei hat der Wahlvorstand, dem bekannt ist, dass Arbeitnehmer "nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses" voraussichtlich am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein werden, diesen automatisch die Briefwahlunterlagen zuzusenden. Dies betriff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Betriebseinschränkung

Rz. 1283 Der Begriff der Betriebseinschränkung – Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 1 BetrVG – setzt voraus, dass die "Leistungsfähigkeit" des Betriebes herabgesetzt wird. Die Einschränkung muss "ungewöhnlich" und nicht nur vorübergehend sein. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Betriebseinschränkung vorliegt, ist von dem regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes auszugeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / jj) Änderungen des Betriebszwecks

Rz. 1298 Trotz Wahrung der Selbstständigkeit des Betriebes und seines Standortes kann nach § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG eine Betriebsänderung vorliegen, wenn der Betriebszweck grundlegend geändert wird. Mit "Betriebszwecks" ist nicht der wirtschaftliche, sondern der konkrete arbeitstechnische Zweck, der mit den betrieblichen Arbeitsprozessen verfolgt wird, gemeint (BAG v. 17.12.1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Begriff des Hauptbetriebes

Rz. 43 Entscheidend ist allein die Entfernung zum Hauptbetrieb, nicht entscheidend ist die Entfernung von anderen, möglicherweise größeren betrieblichen Einheiten. Unter "Hauptbetrieb" versteht man einen Betrieb, der ggü. dem betroffenen Kleinstbetrieb oder dem nicht betriebsratsfähigen Betriebsteil eine hervorgehobene Bedeutung haben muss. Diese kann auf der organisatorisch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Zuständigkeit

Rz. 49 Möglich ist die Regelung durch Firmen-, aber auch durch Verbandstarifvertrag. Nötig ist, dass die Gewerkschaft für alle betroffenen Betriebe tarifzuständig ist. Ein unternehmensüberschreitender Tarifvertrag zur Bildung einer abweichenden Betriebsratsstruktur nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG muss von allen betroffenen Unternehmen abgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Entgeltanspruch teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder beim Schulungsbesuch

Rz. 628 Die zum BetrVG 1972 sehr streitige, durch BAG v. 5.3.1997 – 7 AZR 581/92, juris, letztlich abschlägig entschiedene Frage, ob teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei der Teilnahme an Schulungen, die in Vollzeit stattfinden, nur ihr regelmäßiges (Teilzeit-)Entgelt oder auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können, ist seit 2001 durch die i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

Rz. 164 Für die Qualifizierung nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG ist es nicht nötig, dass sich die Befugnis zu Einstellung und Entlassung auf alle Arbeitnehmer des Betriebes oder der Betriebsabteilung bezieht; die Befugnis für einen Teil der Belegschaft genügt. Allerdings darf die Personalkompetenz nicht nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb sein, sondern muss – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Gesetzliche Bestimmungen

Rz. 4 Im BetrVG selbst finden sich einige Grundsätze über die Betriebsratswahlen, nämlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 1520 Der persönliche Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung erstreckt sich auf alle aktiven Arbeitnehmer desjenigen Betriebes (vgl. § 5 Abs. 1 BetrVG), für den die Vereinbarung abgeschlossen wurde (vgl. allg. dazu Waltermann, NZA 1996, 357, 363). Sie gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 BetrVG als Nichtarbeitnehmer bezeichneten Personen und nicht für leitende Angestellte, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Einsprüche gegen die Wählerliste

Rz. 205 Nach § 4 Abs. 1 WO können Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste nur vor Ablauf von zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden. Der letzte Tag der Frist – grds. wie bei der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten nach § 188 BGB "Ablauf des Tages", also 24.00 Uhr, soweit nicht nach § 41 Abs. 2 WO eine ande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Wahrnehmung typischer unternehmerischer Aufgaben

Rz. 166 Ähnliches gilt für die in § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG geforderte "Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben", wozu grds. Tätigkeiten aus dem Bereich der kaufmännischen, organisatorischen, personellen oder wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen; dem Angestellten muss aber, damit er als "leitender Angestellter" anzusehen ist, rechtl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Zahl der Stütz-Unterschriften

Rz. 210 Jeder Wahlvorschlag muss nach § 14 Abs. 4 BetrVG unterzeichnet sein vonmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Kennwort

Rz. 223 Jede Vorschlagsliste muss ein Kennwort haben, das den Wählern die Identifikation der Liste erleichtern soll. Zudem sind auf den Stimmzetteln – falls mehrere Listen eingegangen sind und daher Listenwahl stattfindet – nicht sämtliche Bewerber der Liste aufgeführt, sodass das Kennwort auch dort die Identifizierung erleichtert. Diffamierende, aufhetzende oder unsittliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Mängel der Vorschlagslisten

Rz. 231 Das Gesetz unterscheidet "heilbare" und "unheilbare" Mängel; bei heilbaren Mängeln kann der Listenvertreter noch Angaben innerhalb einer vom Wahlvorstand gesetzten Frist, die auch nach Ablauf der Einreichungsfrist liegen kann, nachholen, die dann zur Gültigkeit der Liste führen können, bei unheilbaren nicht. Der Wahlvorstand muss immer durch Beschluss des Gremiums au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 10. Stimmzettel

Rz. 242 Hat der Wahlvorstand die Vorschlagslisten abschließend geprüft und das Vorhandensein mehrerer gültiger Listen festgestellt, muss – für die Gestaltung der Stimmzettel – geklärt werden, welche Vorschlagsliste an welcher Stelle des Stimmzettels aufgeführt werden soll. Hierzu hat nach § 10 WO eine Sitzung des Wahlvorstandes gemeinsam mit allen Listenvertretern der für or...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / d) Eingang der Unterlagen

Rz. 260 Gehen Briefwahlunterlagen ein, hat der Wahlvorstand Folgendes zu veranlassen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Errichtung

Rz. 1570 Die Einigungsstelle ist bei Bedarf gem. § 76 Abs. 1 BetrVG zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu bilden. Hieraus ergibt sich, dass die Einigungsstelle keine Dauereinrichtung ist, sondern ad hoc zur Klärung eines bestimmten Mitbestimmungstatbestandes gebildet werden. Nach § 76 Abs. 1 S. 2 BetrVG kann durch Betriebsvereinbarung auch eine ständige Einigungsste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / kk) Änderungen der Betriebsanlagen

Rz. 1304 Trotz Wahrung der Selbstständigkeit des Betriebes und seines Standortes kann nach § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG eine Betriebsänderung vorliegen, wenn die "Betriebsanlagen" grundlegend geändert werden. Die Tatbestände von § 111 S. 3 Nr. 4 und Nr. 5 BetrVG überschneiden sich. Bei § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG steht im Vordergrund, wie die "technischen Hilfsmittel" zur Erledigung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Beschlussfassung

Rz. 1597 Für die Beschlussfassung genügt nach § 76 Abs. 3 S. 1 BetrVG die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder (h.M. vgl. auch BAG v. 17.9.1991 – 1 ABR 23/91, juris; aber GK/Jacobs, § 76 Rn 116: Stimmenthaltungen sollen wie Nein-Stimmen zu zählen sein). Die Abstimmung hat in Abwesenheit der Betriebsparteien zu erfolgen (BAG v. 18.1.1994 – 1 ABR 43/93, juris). Die Möglichk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Vorrang des Individualschutzes der Arbeitnehmer

Rz. 1506 Eine wichtige Schranke der Regelungsmacht der Betriebspartner stellt schließlich der Individualschutz der einzelnen Arbeitnehmer dar. Hierbei besteht über die dogmatische Begründung dieser Einschränkung der Regelungskompetenz Uneinigkeit. Vorgeschlagen wird die Annahme eines "kollektivfreien Individualbereiches" (krit. Hierzu GK/Kreutz, § 77 Rn 350 ff.; Richardi/Pic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1524 Der zeitliche Geltungsbereich der Vereinbarung richtet sich nach der Festlegung durch die Betriebspartner. Grds. beginnt der zeitliche Geltungsbereich mit dem Tag des Abschlusses der Betriebsvereinbarung. Die Vereinbarung kann ausnahmsweise sogar rückwirkende Kraft haben und auch für die Arbeitnehmer belastende Regelungen entfalten, wenn die Arbeitnehmer mit solchen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / cc) Tarifübliche Regelung

Rz. 1494 Wenn ein den betreffenden Gegenstand regelnder Tarifvertrag nicht (mehr) besteht, genügt es für die Sperrwirkung, dass die betreffende Angelegenheit "üblicherweise" tariflich geregelt wird. Maßgeblich ist die einschlägige Tarifpraxis. Tarifüblich ist eine Regelung regelmäßig, wenn Verhandlungen über einen den Regelungsgegenstand betreffenden Tarifvertrag geführt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Betriebsangehörige Beisitzer

Rz. 1607 Die Beisitzer, die dem Betrieb angehören, erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sie erhalten jedoch Entgeltfortzahlung oder Freizeitausgleich (§ 76a Abs. 2 S. 1 BetrVG). Die betriebsangehörigen Beisitzer üben ein unentgeltliches Ehrenamt aus. Eine Vereinbarung, die entgegen der gesetzlichen Regelung eine Vergütung zuspricht, ist nichtig (Fitting, § 76a BetrVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / h) Zusammenlegung von Betrieben

Rz. 1539 Bei Zusammenlegung mehrerer Betriebe (ohne Vorliegen einer Eingliederung, bei der die Betriebsidentität des aufnehmenden Betriebes gewahrt bleibt) spricht viel für eine normative Fortgeltung der Betriebsvereinbarungen der bisherigen Betriebe, soweit die zusammengelegten Einheiten auch nach der Zusammenlegung – etwa als eigenständige Abteilungen – weiter abgrenzbar b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Grundsatz der Zuständigkeitstrennung

Rz. 776 Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates ist dann, wenn sie gegeben ist, nicht auf eine Rahmenkompetenz beschränkt. Eine einheitliche mitbestimmungspflichtige Angelegenheit kann nicht aufgespalten werden in Teile, die in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates, und solche, die in diejenige der Einzelbetriebsräte fallen. Es gilt der Grundsatz der Zuständigkeitstren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / j) Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 1541 Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach oben genannten Grundsätzen dann als Gesamtbetriebsvereinbarungen weiter, wenn ein neuer Betriebsinhaber alle Betriebe des bisherigen Inhabers übernimmt. Dann besteht auch der Gesamtbetriebsrat fort. Kommt es zum Wegfall des Gesamtbetriebsrates, wirken die Gesamtbetriebsvereinbarungen als Einzelbetriebsvereinbarungen weiter, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Konflikt mit anderen Betriebsvereinbarungen

Rz. 1545 Kollidieren mehrere Betriebsvereinbarungen, so gelten die allgemeinen Regeln. Eine spätere Vereinbarung löst grds. die ältere ab, wobei eine spätere Betriebsvereinbarung für die Zukunft auch für Arbeitnehmer ungünstigere Bestimmungen enthalten kann (Zeitkollisionsregel). Bereits entstandene Ansprüche der Arbeitnehmer können allerdings nicht ohne Weiteres beseitigt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot

Rz. 1515 Nach herrschender Meinung ist wegen des Eingriffes in die private Lebensgestaltung auch die Festlegung eines Nebentätigkeitsverbotes durch Betriebsvereinbarung unzulässig (GK/Kreutz, § 77 Rn 379; Richardi/Picker, § 77 Rn 114). Dem wird zuzustimmen sein, soweit das Arbeitsverhältnis nicht berührt ist. Geht es allerdings um die Normierung einer Anzeigepflicht, um die ...mehr