Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

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U / 4 Überqueren eines Bahnübergangs trotz Warnzeichen [Rdn 3702]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

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G / 4 Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse [Rdn 1868]

Rdn 1869 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1870 1. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 kommen für die Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht. Eine erste Einschränkung erfolgt in S. 1 Hs. 2: Bei geringfügigen OWi bleibt dies nämlich i.d.R. unberücksichtigt. Weitere und wesentli...mehr

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G / 6 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung in der Nähe der Geschwindigkeitsbeschränkung [Rdn 1902]

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K / 4 Kostengrundentscheidung [Rdn 2683]

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U / 2 Übernahme des Mandats, Allgemeines [Rdn 3673]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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E / 15 Einziehung des Wertes von Taterträgen [Rdn 1060]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Bezeichnung für die zu Zwecken der Weiterbildung gewährte bezahlte Freistellung wird in den einzelnen Gesetzen zum Urlaub zu Weiterbildungszwecken nicht einheitlich verwendet. In einigen Regelungen findet sich noch der Begriff "Bildungsurlaub"[1], in anderen Gesetzen werden die Begriffe "Bildungszeit"[2], "Bildungsfreistellung"[3] oder "Arbeitnehmerweiterbildung"[4...mehr

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F / 11 Fahrverbot, Absehen, Zeitablauf [Rdn 1476]

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G / 19 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, allgemeine Feststellungen [Rdn 2163]

Rdn 2164 Literaturhinweise: Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im OWI-Verfahren unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, DAR 2023, 670 Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung (2016 – 2020) – Teil 1, VA 2021, 53 ders., Rechtsprechungsübersicht zur Geschwindigkeitsüberschreitung (2016 – 2020) – Teil 2, VA 2021, 73 ders....mehr

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F / 15 Fahrverbot, Ausnahme bestimmter Fahrzeugarten [Rdn 1586]

Rdn 1587 Literaturhinweise: Burhoff/Möller, Ausnahmen vom vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis, VA 2003, 136 Deutscher, Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis und vom Fahrverbot, VRR 2010, 8 Krumm, Beschränkung von strafrechtlichen Führerscheinmaßnahmen auf einzelne Fahrzeugarten, zfs 2022, 424 Pliefke, Beschränkung eines Fahrverbots, DAR 2018, 235 Rebler, Die Beschränkung eines...mehr

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F / 19 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 1646]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

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R / 22 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines [Rdn 3242]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.2 Stattgabe des Antrags

Rz. 56 Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Antrag hin für die Weiterbildungsmaßnahme frei und nimmt der Arbeitnehmer daran teil, so steht ihm für den Zeitraum seiner Teilnahme ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu. Die Berechnung der Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen unter Zugrundelegung des Lohnausfallprinzips od...mehr

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R / 39 Rotlichtverstoß, Allgemeines [Rdn 3322]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

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A / 28 Ausschluss eines Richters [Rdn 394]

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V / 3 Verjährung, Unterbrechung, Allgemeines [Rdn 3874]

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A / 9 Abstandsmessung, Messverfahren, Allgemeines [Rdn 80]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7 Sonderregelungen für Kleinbetriebe

Rz. 47 In einigen Gesetzen sind weitere Einschränkungen für die Freistellung zum Bildungsurlaub vorgesehen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bestehen teilweise Sonderregelungen. So finden sich Vorschriften, nach denen ein Anspruch erst ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht und Beschäftigte in Kleinstbetrieben keinen Anspruch haben (vgl. Übersicht über die Einschränkung...mehr

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R / 40 Rotlichtverstoß, Grenzfälle [Rdn 3333]

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R / 44 Rotlichtverstoß, Urteil, allgemeiner Rotlichtverstoß [Rdn 3370]

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R / 7 Rechtsbeschwerde, Entscheidung [Rdn 2992]

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B / 17 Bußgeldbescheid, Mängel [Rdn 686]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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H / 1 Halterhaftung (§ 25a StVG) [Rdn 2347]

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H / 4 Hauptverhandlung, Ausbleiben des Betroffenen [Rdn 2398]

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V / 4 Verjährung, Unterbrechungstatbestände [Rdn 3892]

Rdn 3893 Literaturhinweise: Gutt/Krenberger, Neues zur Verjährungsunterbrechung – eine Rechtsprechungsübersicht zu §§ 31–33 OWiG, DAR 2014, 187 Fromm, Ende der "Verjährungsfallen" im Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrecht?, StraFo 2010, 223 ders., Aktuelles zur Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 OWiG in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren – zugleich zur Unterbrechung der ...mehr

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V / 2 Verjährung, Allgemeines [Rdn 3851]

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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A / 13 Abstandsmessung, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 107]

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F / 13 Fahrverbot, Anforderungen an das Urteil [Rdn 1506]

Rdn 1507 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. Rdn 1508 1. Im Grundsatz gelten für das schriftliche Urteil in Fahrverbotsfällen die allgemeinen Anforderungen an bußgeldrechtliche Urteile (→ Urteil, Allgemeine Feststellungen, Rdn 3739; zuletzt OLG Oldenburg, Beschl. v. 9.11.2023 – 2 ORBs 188/23). Darüber hinaus gilt: Rdn 1509 a) Keine Besonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
K / 1 Kennzeichenanzeige, Besonderheiten [Rdn 2635]

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F / 7 Fahrverbot, Absehen, allgemeine Gründe [Rdn 1376]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Anspruch ... / 6 Entscheidung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kosten der Zusammenführung von IT-Systemen und Daten als "Kosten für den Vermögensübergang"?

Als Kosten für den Vermögensübergang i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG sind nur die nicht objektbezogenen Kosten des übernehmenden Rechtsträgers – unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung – sowie die nicht objektbezogenen Kosten, die dem übertragenden Rechtsträger zuzuordnen und nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Die Zuordnung von Kost...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Inkrafttreten der Vorschrift und ihre praktische Bedeutung

Rz. 3 Für ab dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen sowie für ab diesem Tag abgeschlossene Aufhebungsverträge schreibt das Gesetz die Einhaltung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Die Vorschrift entfaltet keine Rückwirkung für vor dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen oder abgeschlossene Auflösungsvereinbarungen. Rz. 3a Die Formvorschrift des § 623 BGB ist ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rendite-Risiko-Ranking: Nachhaltig günstige Einstiegspreise

Leipzig, Potsdam, Frankfurt am Main, Darmstadt und Berlin sind derzeit die 5 attraktivsten Städte mit dem geringsten Risiko für Wohninvestments in Deutschland, hat Lübke Kelber für das Ranking 2024 ermittelt. Untersucht wurden 111 Standorte. Rendite-Risiko-Ranking: 6 von 7 Metropolen in den Top 10 Leipzig liegt wie schon im Ranking 2023 an der Spitze und hat die Position sogar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abwehransprüche Die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Festsetzung eines öffentlichen Geh- und Fahrradwegs auf dem Grundstück in einem Bebauungsplan, kann nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und nicht von den einzelnen Miteigentümern abgewehrt werden.[1] Anspruchsinhaber, Hausgeld Alleinige Inhaber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsfähigkeit der Eigentü... / 1.3.4 Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern

Unmittelbare Außenhaftung Für das Verhältnis außenstehender Dritter zu den Wohnungseigentümern ist § 9a Abs. 4 WEG von erheblicher praktischer Bedeutung. Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamth...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / 5 Erwerb von Immobiliareigentum

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Immobiliareigentum erwerben[1], da sie grundbuchfähig ist. Die Prüfung der Frage, ob der Erwerb von Immobiliareigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als Maßnahme der ordnungsmäßiger Verwaltung anzusehen ist, obliegt nicht den Grundbuchämtern im Rahmen der Eintragung der Eigentümergemeins...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / 8 Aufhebung der Gemeinschaft

Zwar kann nach der Bestimmung des § 11 Abs. 1 WEG kein Wohnungseigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen, was auch dann gilt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, dass das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht. Allerdings können die Wohnungseigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr