Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 1/2012, DBA-Politik de... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Prof. Dr. Eilers [10] führte aus, dass die deutsche Abkommenspolitik hinsichtlich der zahlreich vorhandenen Missbrauchsklauseln komplex und uneinheitlich sei. Vor dem Hintergrund einer rechtssicheren Anwendung müsse hinterfragt werden, ob Deutschland nicht eine Vereinheitlichung der Missbrauchsklauseln anstreben sollte. Nach Herrn Wichmann sei eine Vereinheitlichung der Missbr...mehr

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FF 12/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt der inzwischen geschiedenen Ehefrau verwirkt sei, weil sie während der berufsbedingten Abwesenheit des Ehemannes ein Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund aufgenommen und weiter aufrechterhalten hat. Der Einstieg in den Fall ist etwas ungewöhnlich, weil der Antragsgegner die Sozialhilfebehörde, vert...mehr

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FF 1/2012, Verfestigte Lebe... / 2 Anmerkung

Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr beschäftigt sich der BGH mit dem Härtegrund der verfestigten Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB.[1] Im vorliegenden Fall ging es um eine langwierige, seit Ende 2000 bereits bestehende, distanzierte Lebensgemeinschaft der geschiedenen unterhaltsberechtigten Ehefrau. Die Eheleute hatten 1979 die Ehe geschlossen, im Jahre 1999 wurde de...mehr

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FF 1/2012, Scheidungsverbun... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller hat mit dem am 19.2.2010 beim Amtsgericht Detmold eingegangenen Schriftsatz vom 15.2.2010 Scheidungsantrag gestellt, der den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin am 9.8.2010 zugestellt worden ist. Mit Verfügung vom 20.4.2011 wurde Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 31.5.2011 anberaumt. Mit Schriftsatz vom 20.4.2011, bei Gericht eingegang...mehr

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FF 1/2012, Achtung! Haftung?

Dr. Mathias Grandel Welche Anforderungen an unsere Büroorganisation zur Vermeidung von Haftungsfällen bei Fristversäumnissen gestellt werden, bestimmt die Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die Vielzahl der jährlich veröffentlichten Entscheidungen zu den §§ 233 ff. ZPO zeigt, wie bedeutend dieses Thema ist. Nach wie vor ergehen jährlich viele Entscheidun...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / B. Die wichtigsten Sachverhaltsalternativen und ihre rechtliche Einordnung

Praxis-Beispiel 1. Fallkonstellation Vater (V) und Mutter (M) waren nicht verheiratet und haben sich getrennt. Das minderjährige Kind (K) lebt bei der Mutter. Unterhaltsleistungen: Die Mutter erbringt – auch bei eigener Erwerbstätigkeit – den Naturalunterhalt, der Vater erbringt den Barunterhalt. Gem. § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB werden Natural- und Barunterhalt in der Regel als glei...mehr

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zfs 12/2011, Ersatz der Sac... / 3 Anmerkung:

Grds. kann der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall die Erstattung der Sachverständigenkosten auch zur Feststellung der Schadenshöhe verlangen (vgl. BGH NJW 1974, 34; BGH NJW-RR 1989, 953, 956; AG Nürnberg zfs 2009, 149, 150; Wortmann, zfs 1999, 1 f.). 1) Lediglich in Ausnahmefällen kann die Beauftragung eines Sachverständigen nicht erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. ...mehr

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zfs 04/2012, Berechnung der... / 3 Anmerkung:

Die Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls ergibt sich daraus, dass der damit erfolgte Eingriff in die Nutzungsmöglichkeit dann einen Schaden darstellt, wenn der Berechtigte für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise auf die ständige Verfügbarkeit der Sache angewiesen ist (BGH – Großer Zivilsenat NJW 1987, 50 ff.). Wird bei der Berechnung des Vermögensschadens a...mehr

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AGS 12/2011, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Die Entstehung der Terminsgebühr hängt in denjenigen Fällen, in denen das Gericht im Einverständnis mit den Parteien tatsächlich weder mündlich verhandelt noch sonst Beteiligte mündlich anhört, davon ab, ob für das betreffende Verfahren die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). Wann dieses Erfordernis vorliegt, muss also im jeweiligen E...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellervertreters hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Gegenstandswert des Zugewinnausgleichsverfahrens beträgt 238.050,13 EUR. Gem. § 38 FamGKG ist in Fällen eines Stufenklageanspruches für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höchste, maßgebend. Dies ist regelmäßig der in der Zahlungsstufe geltend gemachte ...mehr

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FF 11/2011, Gemeinsames Sor... / 2 Anmerkung

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt haben die Kindeseltern einige Jahre zusammen gelebt. Die Trennung liegt ein paar Jahre zurück. Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten. Sie lehnt jegliche Kooperation mit dem Vater ab. Sie hegt großes Misstrauen gegenüber dem Vater und möchte jeden Kontakt zu ihm vermeiden. Der Vater hingegen hält den Kontakt zu beiden Kindern (seit de...mehr

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FF 10/2011, Editorial

Brauchen wir den Gesetzgeber im Familienrecht? Moderne Gesetze sind anders als frühere Jahrhundertwerke, wie das BGB oder die ZPO, nicht mehr für die Ewigkeit gemacht. Die Halbwertzeit heutiger Gesetzeswerke ist schon nach wenigen Jahren verbraucht. Aktuell wird die Einführung einer gemeinschaftlichen Sorge für Kinder nichtehelicher Lebensgemeinschaften nach der Entscheidung d...mehr

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FF 10/2011, Zur unterhaltsr... / II. Bewertung der Entscheidung

Das Urteil ist uneingeschränkt zu begrüßen: Es liegt auf der Hand, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung eine weitaus bessere Gewähr für eine nachhaltige Sicherung des (Kindes-) Unterhalts bietet, wie wenn der Unterhaltspflichtige gezwungen wäre, den notwendigen Unterhalt durch prekäre Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeiten zu erwirtschaften. Statistisch belegt ist denn auc...mehr

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zfs 11/2011, Sanden/Völtz: Sachschadenrecht des Kraftverkehrs

9. Auflage 2011, C.H. Beck, 242 Seiten, ISBN: 978-3-62027-0, 39 EUR Das Standardwerk zum Sachschadenrecht des Straßenverkehrs ist in einer völlig neu bearbeiteten 9. Auflage erschienen. Auf 240 Seiten stellt der Autor in einer komprimierten Form das gesamte Recht der Entschädigungsansprüche, die nach einem Verkehrsunfall möglich sind, dar. Das Werk ist somit nicht nur geeigne...mehr

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FF 11/2011, Reden Sie über Geld?!

Jochem Schausten Kennen Sie diese Situation? In der Eingangspost findet sich das Sachverständigengutachten in einer Sorgerechtssache. Nach dem Erstgespräch mit dem Mandanten, das schon anderthalb Stunden dauert, diktieren Sie einen mehrseitigen Schriftsatz, auf den die Gegenseite genauso umfangreich antwortet. Ihre Replik fällt auch sehr umfangreich aus; nicht zuletzt deswege...mehr

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FF 11/2011, Abänderung eine... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind seit Mai 2008 getrennt lebende Eheleute. Beim AG Bad Salzungen ist derzeit ein Ehescheidungsverfahren anhängig. [2] Im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens schlossen die Eheleute am 22.10.2009 einen Vergleich: Zitat [3] 1. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Bad Salzungen vom 24.3.2005 (Az. 1 F 99/05) v...mehr

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zfs 11/2011, 50 Jahre Deutscher Verkehrgerichtstag

Im Januar 1963 fand der 1. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Etwas über 150 Teilnehmer – die historischen Quellen sind nicht eindeutig – erörterten in fünf Arbeitskreisen aktuelle verkehrsrechtliche Fragen, u.a. das mehrspurige Fahren und Rechtsüberholen, den Vertrauensgrundsatz und seine weitere Entwicklung sowie Fragen der Strafzumessung. Es war der Beginn eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 5 Zwischengeschaltete Gesellschaften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Kfm. Dr. Jens Schönfeld, Bonn I. Entstehungsgeschichte 1. AußensteuerreformG v. 8.9.1972 Rz. 1 [Autor/Stand] Verhinderung der Umgehung von § 2 AStG als eindeutiger Gesetzeszweck. Bereits die Schöpfer des AußensteuerreformG v. 8.9.1972[2] waren sich darin einig, dass die in § 2 enthaltene er...mehr

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zfs 10/2011, Mangelnde Best... / 3 Anmerkung:

1. Die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen den Schädiger an den Sachverständigen oder die Mietwagenfirma – beide Fallgruppen sind gleich zu behandeln (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029) – wurde zur Zeit der Geltung des RBerG dann als unwirksam bezeichnet, wenn es allein darum ging, dass der Sachverständige oder die Mietwagenfirma dem Geschädigten die Mühe abnehm...mehr

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zfs 10/2011, Übergang des S... / 2 Aus den Gründen:

[6] “… Die Beurteilung des BG hält einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Entgegen seiner Auffassung ist der Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen die Bekl. aus § 823 Abs. 1 und § 280 Abs. 1 BGB gem. § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X auch i.H.d. Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 Abs. 1 GSG auf die Kl. übergegangen. [7] 1. Ein auf anderen gesetz...mehr

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zfs 10/2011, Vorsätzliche H... / 3 Anmerkung:

1. Eine Schwarzfahrt, der Gebrauch des versicherten Kfz gegen oder ohne den Willen des wahren Berechtigten, kommt in unterschiedlichen Fallkonstellationen vor: zum einen durch Gebrauchsüberschreitung des an sich berechtigten Fahrers, der abweichend von der ihm vorgegebenen Fahrtroute das Fahrzeug zu einer Einkaufsfahrt verwendet (OLG Karlsruhe VersR 1983, 236). Rechtstatsäch...mehr

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ZErb 06/2010, Zur Abgrenzun... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. 1. Die nur gegen den Beklagten gerichtete Klage ist zulässig, es bedurfte nicht der Klage gegen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft. Die Klage auf Auflassung eines Grundstücks kann gegen einen einzelnen Miterben gerichtet werden, sofern die übrigen leistungsbereit sind (und OLG Naumburg, Urteil vom 16. 1.1997, NJW-RR 1998, 308 f). Der weite...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anschlussrenovierung als Modernisierungskosten

Leitsatz Zu den Kosten baulicher Modernisierungsarbeiten zählen auch Aufwendungen zur Wiederherstellung einer durch die Bauarbeiten beschädigten Dekoration. Diese Kosten können auch dann gemäß § 559 Abs. 1 BGB umgelegt werden, wenn der Mieter die Arbeiten selbst durchführt und der Vermieter ihm die Aufwendungen gemäß § 554 Abs. 4 BGB erstattet hat. (amtlicher Leitsatz des BGH...mehr

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AGS 10/2011, Rechtsschutzversicherung für Anfänger. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Klaus Schneider. Verlag C.H. Beck, München 2011. XIII,284 S. 32,90 EUR

In der bewährten "Anfänger-Reihe", in der bereits seit langem die Dauerbrenner "BRAGO bzw. RVG für Anfänger" von Enders oder "Zwangsvollstreckung für Anfänger" von Heussen/Damm erschienen sind, bringt der Verlag nunmehr auch einen Einführungsband für das in der anwaltlichen Praxis so bedeutsame Gebiet der Rechtsschutzversicherung heraus. In zahlreichen Rechtsgebieten, insbes...mehr

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AGS 05/2011, Anwaltformulare Arbeitsrecht, 1. Aufl. 2011. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Stefan Lunk, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. LIII. 1630 S. 129,00 EUR

Der Deutsche Anwaltverlag hat seine erfolgreiche Formularreihe um den Band Arbeitsrecht erweitert. Das umfangreiche Handbuch gliedert sich in die Teile Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Prozessrecht. Das Individualarbeitsrecht wird in chronologischer Reihenfolge dargestellt, beginnend mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den Arbeitsvertrag, einzelne ...mehr

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AGS 04/2009, RVG. Kommentar zum RVG. Von VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Bürovorsteherin Antje Bräuer, Richterin am LSG Jaka Curkovic, Dipl.-Rpfl. Oberregierungsrat a.D. Wolfgang Mathias und Fachanwalt für Strafrecht Jochen D. Uher, 3. Aufl. 2009, Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXIX, 1656 S. 89,00 EUR.

Der etwas andere RVG-Kommentar: Nun hat auch das Team rund um Hans Helmut Bischof, bestehend aus Richtern, Rechtsanwälten und Bürovorstehern bzw. Rechtsfachwirten, nach Gerold/Schmidt, Schneider/Wolf und Mayer/Kroiß die 3. Aufl. zum RVG und die erste Auflage auf den Markt gebracht, die sich mit den Neuregelungen zum Erfolgshonorar im Besonderen und zur Vergütungsvereinbarung...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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FF 05/2008, Auftritt, Aufgabe und Anspruch – 10 Jahre Fachanwaltschaft für Familienrecht

Fachanwälte für Familienrecht sind ausgewiesene Experten ihres Fachs, sie beherrschen ihr Metier sicher und sind die richtige Wahl für den Mandanten. Fachanwälte haben einen festen Auftritt vor Gericht und überzeugen durch ihre Kompetenz. Sie werden allseits geachtet und sind die wahren Meister ihres Themengebiets. Fachanwälte schaffen eine eigene Kultur der Auseinandersetzu...mehr

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FF 06/2011, Mitglieder des Familienrechtsausschusses des DAV

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zfs 02/2008, Himmelreich/Halm (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht

2. Aufl. 2008, 458 Seiten, geb., Luchterhand, 119 EUR Herausgeber und Autoren waren sich dessen bewusst, dass dieses monumentale Handbuch innerhalb einer relativ kurzen Frist neu aufgelegt werden musste, um einigermaßen aktuell zu bleiben. Dementsprechend erscheint die Neuauflage schon etwa zwei Jahre nach der Vorauflage. Die Neuauflage ist in acht größere Abschnitte gegliede...mehr

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FF 11/2008, Gewinner des Aufsatzwettbewerbs der ARGE Familienrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, die Redaktion der Forum Familienrecht sowie der Deutsche Anwaltverlag gratulieren herzlichst Herrn Kollegen Guido Rasche aus Münster zum Gewinn des Aufsatzwettbewerbs "10 Jahre Fachanwalt für Familienrecht". Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Mediator Rasche (45) ist seit 2003 Fachanwalt für Familienrecht. Sein Beitrag "Auftritt, Aufg...mehr

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FF 05/2009, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 20. und 21. März 2009 fand in Köln die 12. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt, wiederum gut besucht von etwa 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer kurzen Programmübersicht und Grußworten von der Vorsitzenden des Familienrechtsausschusses der BRAK, Fach...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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FF 11/2009, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Klinkhammer (Hrsg.) 5. Aufl. 2009, 105 EUR, Luchterhand Verlag Das renommierte Praxishandbuch des materiellen und prozessualen Unterhaltsrechts, "Der Unterhaltsprozess", ist im März 2009 in fünfter, komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. Das umfangreiche Werk nimmt eine fundierte Gesamtdarstellung des Unterhaltsrechts vor, das von insgesamt si...mehr

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FF 09/2008, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt. Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will...mehr

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AGS 12/2009, Editorial

Der Streitwert - das unbekannte Wesen? 1. Streitwert als Streitfrage Den Streitwert als Begriff kennt wohl jede Juristin und jeder Jurist. Auch sein "Verwandter", der Gegenstandswert als Messlatte für die Bemessung einer Vielzahl von Anwaltsgebühren, ist als Berechnungsfaktor in den Kanzleien gut bekannt. Die Geschäftsgebühr und die Einigungsgebühr, die meisten prozessualen Ge...mehr

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FF 10/2008, Das neue Unterhaltsrecht 2008

Viefhues/Mleczko 2. Aufl. 2008, 324 Seiten, 42 EUR, ZAP-Verlag Das Buch von Viefhues und Mleczko ist in 2. Auflage unmittelbar nach Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes auf den Markt gekommen. Der Autor Viefhues ist aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Oberhausen und in unserer Zeitschrift durch zahlreiche Artikel bekannt. Er hat auch die ein oder andere Podiumsv...mehr

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ZErb 05/2010, Fälligkeit ei... / Aus den Gründen

Die Klage ist aus den §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB begründet, weil die Beklagten als Erben ihre Pflicht zur Auszahlung des Vermächtnisses gemäß § 2174 BGB trotz Fristsetzung verletzt haben. (...) Nach § 2176 BGB kommt die Forderung des Vermächtnisnehmers an die Erben mit dem Erbfall zur Entstehung. Damit war der Vermächtnisanspruch gemäß § 271 Abs. 1 BGB sofort fällig, da ei...mehr

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FF 01/2008, Seniorenrecht in der anwaltlichen Praxis

Richter/Schmidt/Klatt/Doering-Striening (Hrsg.) 2006, 293 S., 39 EUR, Nomos Verlag In den letzten Wochen wurde in der Tagespresse wieder einmal publiziert, dass die Lebenserwartung der Deutschen sich wieder einmal erhöht habe. Innerhalb der letzten 100 Jahre soll sich das Lebensalter verdoppelt haben. Man geht davon aus, dass aber nicht nur die Gesellschaft älter werden wird...mehr

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zfs 07/2008, Verkehrsanwälte und Kfz-Betriebe. Neue Chancen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Dr. Henner Hörl Beginnt am 1. Juli 2008 mit dem Inkrafttreten des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ein neues Zeitalter der Unfallschadenregulierung oder bleibt alles beim Alten? Fest steht, dass Gesetzesänderungen in der Vergangenheit oft große Auswirkungen mit deutlichen Spuren im Unfallschadenmarkt hinterlassen haben. Erinnert sei nur an die seit 2002 geltende Ergän...mehr

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ZErb 04/2010, Nachlasspflegschaft. Ein Handbuch für die Praxis mit zahlreichen Formularmustern

Günter Jochum und Kay-Thomas Pohl Bundesanzeiger Verlag, 4. Auflage, Köln 2009 709 Seiten, 88 EUR Die Nachlasspflegschaft Walter Zimmermann Verlag Ernst und Werner Gieseking, 2. Auflage, Bielefeld 2009 506 Seiten, 68 EUR "Nun, lieber Kandidat – wer soll denn nun Dein Herzblatt sein? Die abgebrühte Brünette, mit der du Pferde stehlen kannst, die aber auch nicht davor zurückschreck...mehr

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FF 02/2008, Das neue Unterhaltsrecht 2008 mit Beispielsfällen und Musterberechnungen

Michael Klein 2008, 243 Seiten, 42 EUR, Deutscher Anwaltverlag Bücher über das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz erschienen zum Jahreswechsel in fast wöchentlichem Abstand, womit der Beweis der großen Wichtigkeit dieses Gesetzes für die Praxis geliefert ist. Eines dieser Bücher ist das von Michael Klein, der bereits seit zwei Jahren in bundesweiten Seminaren in der Fachanwalta...mehr

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AGS 05/2009, Verfahrensgebü... / Leitsatz

Vorausgegangen i.S.d. Nr. 3103 VV ist ein Verwaltungsverfahren bzw. Widerspruchsverfahren nur dann, wenn es abgeschlossen ist (vgl. SG Lüneburg v. 18.4.2007 – S 25 SF 34/06 = AGS 2007, 409). Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass bei Eilverfahren die Zugrundelegung der Mittelgebühr in der Regel nicht in Betracht kommt. Dem Anwalt steht im Rahmen seiner Gebührenbestimmung e...mehr

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zfs 09/2009, Unzulässiger B... / 2 Anmerkung

Das selbständige Beweisverfahren in Arzthaftungssachen, das der BGH in seiner Entscheidung vom 21.1.2003 (NJW 2003, 1741) für grundsätzlich zulässig gehalten hat, hat jedoch für die "Kernfragen" von Arzthaftungsfällen keine überragende Bedeutung. Da eine Beweisaufnahme nur über die in § 485 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 ZPO aufgeführten Beweisthemen zulässig ist, können lediglich der ...mehr

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zfs 12/2009, Martin Stadler, Verständliche Gestaltung Allgemeiner Versicherungsbedingungen am Beispiel der AKB

323 Seiten, 39 EUR, Verlag Versicherungswirtschaft Die juristische Sprache gilt allgemein als unverständlich, erst recht trifft dieser Vorwurf die Bedingungen der Versicherer. 86 % der Versicherungsnehmer halten ihre Versicherungsbedingungen für unverständlich, selbst Juristen haben oft ein Problem mit der Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Während die f...mehr

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zfs 09/2009, Vermutung unan... / Sachverhalt

Rechtsanwalt Prof. Dr. M, ein Fachanwalt für Strafrecht, übernahm im Jahr 2002 die Strafverteidigung eines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, dem ein Verstoß gegen das BtmG zur Last gelegt wurde. Mit dem Bruder des Beschuldigten schloss der Rechtsanwalt eine Honorarvereinbarung über ein Stundensatzhonorar in Höhe von 320 EUR. In der Folgezeit suchte der Rechtsa...mehr

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ZErb 05/2010, Zur Vollstrec... / Aus den Gründen

I. Die nach § 93 ZPO zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die Beklagte war aufgrund der Verurteilung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtet. Hierbei handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird. Der vom Kläger am 25.2.2009 gestellte Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels zur Erzwingung der Vo...mehr

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FF 02/2009, Übergangsfrist ... / Aus den Gründen

Gründe: Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Vorauszuschicken ist, dass sich die Kosten des Rechtsstreits, für welche die Beklagte Prozesskostenhilfe begehrt, nach dem einjährigen Wert der Unterhaltsleistungen bemessen, deren Fortfall der Kläger ab dem 1.1.2008 einklagt. Prozesskostenhilfe ist der Beklagten deshalb bereits dann uneingeschränkt zu...mehr

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FF 12/2008, Kein Unterhalts... / 2 Anmerkung

Das Urteil des OLG München/Augsburg setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit der Vater einer nichtehelichen minderjährigen Tochter für die Internatskosten aufzukommen hat. Das Amtsgericht Kempten hatte noch die zusätzliche Unterhaltsforderung wegen Mehrbedarfs für weitgehend begründet gehalten, weil ein Ermessensfehlgebrauch bei der Entscheidung der Kindesmutter nicht ...mehr

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FF 07_08/2011, Zu Grandel, Das fristenrechtliche Überraschungsei oder wie lange sind zwei Wochen (FF 2011, 133)

Leserbrief Die Ausführungen von Grandel machen wiederum einmal mehr deutlich, dass der RA in eigenen Dingen sich leicht gedanklich versteigen kann. Die Regelung des § 137 Abs. 2 FamFG, dass die dort unter Ziff. 1.–4. aufgeführten Familiensachen Folgesachen im Verbund sind, wenn sie "spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssac...mehr