Fachbeiträge & Kommentare zu Fachanwalt

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zfs 10/2009, Jürgen Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht

3. Aufl., 663 Seiten, 55 EUR, DeutscherAnwaltVerlag, Bonn 2009 Das Werk von Jahnke wurde seit Erscheinen der ersten Auflage im Jahr 2000 in der Presse gelobt. Von einem "verdienstvollen Werk" (zfs 2001, 144), einem Werk, welches "eine zuverlässige Orientierung" biete (NZV 2001, 163 (164)), war die Rede. Beifallsstürme zur Vorauflage lauteten: "Was kann es besseres geben! Brav...mehr

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AGS 12/2010, AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Prozess- und Vertragsformulare mit Erläuterungen

AnwaltFormulare Bau- und Architektenrecht, Prozess- und Vertragsformulare mit Erläuterungen. Herausgegeben von Dr. Bernd Siebert und Dr. Tassilo Eichberger. 1. Aufl. 2010. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 756 S. 98,00 EUR Das Bau- und Architektenrecht hat sich mittlerweile zu einer Spezialmaterie entwickelt, in deren Bereich immer wieder neue Tendenzen und Entwicklungen auszumac...mehr

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FF 01/2009, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

Der Zugewinnausgleich ist keine spezial-gesetzliche Regelung.[1] Auch zwischen Ehegatten können alle schuldrechtlichen Einzelansprüche bestehen. Beim Forderungsinhaber sind sie als Aktiva, bei der Gegenseite als Passiva in die Bilanz einzustellen.[2] Weswegen das Amtsgericht von dieser seit Jahrzehnten unstrittigen Vorgehensweise abgewichen war, bleibt rätselhaft. Da derarti...mehr

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FF 01/2009, Verwirkung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Der am … 1940 geborene Antragsteller und die am … 1948 geborene Antragsgegnerin haben am 22.8.1969 die Ehe geschlossen. Die Ehe ist kinderlos geblieben. Die räumliche Trennung der Eheleute erfolgte am 1.8.1993; seit dieser Zeit leben die Parteien getrennt. Die Antragsgegnerin, Bibliotheksangestellte, war während der Ehe mit Ausnahme eines Zeitraumes von ca. 4 Jahr...mehr

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FF 03/2011, Erklärung zur D... / 2 Anmerkung

Gemäß § 12 Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen sowohl auf der Seite des Zahlenden als auch auf der Seite des Empfangenden steuerlich unbeachtlich. Der Grundsatz der steuerlichen Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen beim Unterhaltsschuldner wurde durch das Steueränderungsgesetz von 1979 durchbrochen; seitdem besteht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Möglichkeit, dass ...mehr

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zfs 04/2008, Fahrverbot als Hauptstrafe – Eine unendliche Geschichte?

RA Michael Bücken Zum wiederholten Male befassen sich die Gesetzgebungsorgane der Bundesrepublik mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe. Einen solchen Gesetzesantrag hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Januar dieses Jahres im Bundesrat initiiert mit der Begründung, das geltende Sanktionensystem des Erwachsenenstrafrechts biete den Ge...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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FF 06/2008, Bericht über den 59. Deutschen Anwaltstag vom 1. bis 3.5.2008 in Berlin

(v. l. n. r.) RAin Rakete-Dombek, Richterin des BVerfG Dr. Hohmann-Dennhardt, RA Schnitzler, Prof. Dr. Brudermüller (v. l. n. r.) RiOLG Dr. Klinkhammer, Prof. Dr. Wellenhofer, RAin Arendt-Rojahn, RA Dr. Grandel Entsprechend dem Leitthema des deutschen Anwaltstages "Die Anwaltschaft auf der Seite der Freiheit" (vgl. die Rede von Rechtsanwalt Kilger, Präsident des DAV, AnwBl 200...mehr

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FF 04/2009, Harmonie durch Wortwahl?

Dr. Mathias Grandel Im neuen FamFG hat der Gesetzgeber mit einem "Weichzeichner" die gewohnten Begriffsbestimmungen retouchiert. Wenn ein Gesetz zur Enteignung von Bankaktionären als "Rettungsübernahmegesetz" verharmlost wird, ist der Ehrgeiz des Gesetzgebers verständlich, auch im familienrechtlichen Verfahren Harmonie durch beschönigende Wortwahl zu fördern. Aus dem bedrohli...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist für die amtliche Sammlung vorgesehen; ihre Bedeutung muss von daher nicht gesondert betont werden. Für die Praxis sind mehrere Aussagen von Bedeutung. 1. Zum Bedarf verweist der BGH zunächst auf seine neue Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen".[1] Danach sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens des Schuldners grundsät...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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FF 07/2009, Betreuungsunter... / 3 Anmerkung

Mit diesem Urteil setzt der Familiensenat des BGH konsequent seine Rechtsprechung zum Betreuungsunterhalt nach dem neuen § 1570 BGB fort. Drei Aspekte sind von Bedeutung: Betreuungsunterhalt bei zwei Kindern (13 und 15 Jahre) Nach der etwas missverständlichen Entscheidung des BGH vom 16.7.2008[1] zur Betreuung eines nichtehelichen Kindes hat er jetzt nach der Entscheidung vom 1...mehr

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FF 09/2011, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Ludwig Bergschneider (Hrsg.)3. Auflage 2010, 863 Seiten, 104 EUR, C. H. Beck Verlag Da das Familienrecht ein sehr dynamisches Rechtssystem ist, erfordert dies für sich alleine schon eine Überprüfung und Angleichung eines Formularbuches in nicht zu großen Zeitabständen. Wenn dann noch Gesetzesänderungen hinzu kommen, ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit zur Überarbeitung...mehr

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zfs 12/2009, Himmelreich/Bücken/Krumm, Verkehrsunfallflucht

5. Aufl. 2009, 384 Seiten, 49 EUR, C.F. Müller Verlag Das in der Reihe Praxis der Strafverteidigung erschiene Werk von Himmelreich und Bücken "Verkehrsunfallflucht" ist nunmehr in der 5. Aufl. erschienen. Zum Autorenteam hinzugekommen ist RiAG Krumm. Somit hat nunmehr auch die Sichtweise eines Instanzrichters Einfluss in das Werk genommen. Darüber hinaus werden die Autoren, w...mehr

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FF 03/2008, Rückgewähr unen... / Anmerkung

Anmerkung Das Urteil macht einmal mehr deutlich, welch merkwürdige Rechenwege die Judikatur anwendet, um ein vermeintlich als gerecht angesehenes Ergebnis zu begründen. 1. Zunächst fällt auf, dass die Vorgaben so gerechnet werden, bis ein Ergebnis "passt". Dem Ehemann verblieb ein Nettovermögen von 35.000 EUR. Die Zuwendungen und der Ehezeitanteil wurden so kalkuliert, dass ex...mehr

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FF 02/2011, Freistellung vo... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Während der Ehe errichteten sie auf dem im Alleineigentum der Beklagten stehenden Grundstück ein Haus, in dem sie gemeinsam mit ihren 2 Kindern über einen Zeitraum von ca. 8 Jahren lebten. Sie schlossen zur Finanzierung des Bauvorhabens Darlehensverträge, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung 1. Instanz mit ca. 195...mehr

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FF 02/2009, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen, insbesondere was die Ausführungen bzgl. der Verwirkung anbelangt. Im vorliegenden Fall hatte die Antragsgegnerin Selbstanzeige erstattet, um im Zugewinnausgleichsverfahren Informationen über von dem Antragsteller getätigte Aktientransaktionen zu erhalten. Die Anzeige hat nach Auffassung des Senats nur den Sinn gehabt, dem geschiedenen Ehemann...mehr

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FF 09/2011, Kein Altersphas... / 3 Anmerkung

Die BGH-Entscheidung vom 15.6.2011, die Anfang August von den Medien stark beachtet wurde (Tagesschau, Welt, Süddeutsche Zeitung, Spiegel v. 8.8.2011), ist bei näherer Betrachtung nicht so spektakulär, dass sie sich für eine ausführliche Erörterung eignen würde. Zunächst ist auffällig, dass die geschiedene Ehefrau und betreuende Mutter des Kindes sich an dem Verfahren vor dem...mehr

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FF 05/2008, Befristung und ... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Klage ist teilweise begründet. Die Antragsgegnerin kann von dem Antragsteller nur noch vorübergehend auf Grund von § 1570 BGB im Hinblick auf die Betreuung des gemeinsamen Kindes die Leistung von Unterhalt verlangen. Grundsätzlich ist auf Grund des seit dem 1.1.2008 geltenden neuen Unterhaltsrechtes Betreuungsunterhalt nur während der ersten drei Lebe...mehr

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ZErb 06/2010, Haftung des N... / Aus den Gründen

(...) Entgegen der Auffassung des Beklagten handelt es sich bei der Vorschrift des § 2144 BGB nicht um eine Anspruchsgrundlage. Vielmehr folgt bereits aus der Vorschrift des § 1967 BGB, dass der Nacherbe auch für Nachlassverbindlichkeiten haftet (vgl. Palandt, § 2144 Rn.2). Die Vorschrift des § 2144 BGB hat dagegen die Beschränkung der Erbenhaftung des Nacherben für Nachlass...mehr

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FF 02/2011, Adoption in der... / 2. Rechtliche Situation bei eingetragenen Lebenspartnern

Fall: Paula und Vera leben in eingetragener Lebenspartnerschaft nach dem LPartG. Paula hat aus ihrer Ehe mit Paul einen Sohn Max, der mit den beiden Frauen in einem Haushalt zusammenlebt. Da sich Paul nicht nennenswert um seinen Sohn kümmert und Vera schon seit längerer Zeit für Max die Rolle des anderen Elternteils wahrnimmt, erwägen die Lebenspartnerinnen, Max von Vera ado...mehr

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ZErb 09/2011, Zivilprozessordnung

Walter Zimmermann 9. Aufl., ZAP Verlag 2011, 78,– EUR Das in der Reihe Praxiskommentare von Zimmermann erschienene Werk "Zivilprozessordnung" kommentiert in der 9. Aufl. neben der ZPO das FamFG, EVG, EGGVG, EGZPO und das EU-Zivilverfahrensrecht. Vom Umfang und Format her reiht sich der Kommentar zwischen den Konkurrenten Thomas/Putzo und Saenger ein. Auf ca. 2000 Seiten werden...mehr

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FF 04/2008, Einstweilige Üb... / 2 Anmerkung

Mit dem vorstehenden Beschluss scheinen die mittlerweile acht Jahre andauernden gerichtlichen Auseinandersetzungen[1] um den Aufenthalt und den Umgang mit dem bisher bei Pflegeeltern lebenden, außerehelich geborenen Sohn des Herrn Görgülü ihren vorläufigen Abschluss gefunden zu haben. Das wäre vor allem dem Kind, aber auch den übrigen Beteiligten zu wünschen. Vor dem Hinterg...mehr

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zfs 06/2009, Fortbildung ist notwendig

RA Oskar Riedmeyer Mit dieser Ausgabe der zfs ist das erste Halbjahr 2009 abgeschlossen. Der tägliche Arbeitsdruck und die Geschwindigkeit, mit der die Arbeitsprozesse heutzutage auch in einer Anwaltskanzlei ablaufen, gebieten es, kurz inne zu halten und sich die Frage zu stellen, welche Fortbildungsmaßnahmen in diesem Jahr bereits abgeschlossen oder zumindest verbindlich ein...mehr

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zfs 12/2009, Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch

2. Aufl. 2009, 3.066 Seiten, 188 EUR, Verlag C. H. Beck Das in 2. Aufl. erschienene Versicherungsrechts-Handbuch Beckmann/Matusche-Beckmann wird sowohl wissenschaftlichen Ansprüchen als auch den Anforderungen der Praxis gerecht. Im ersten Teil werden von namhaften Autoren die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts umfassend behandelt. Breiten Raum nehmen die Reform des Ver...mehr

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FF 12/2009, Familienrecht 3.0

Jochem Schausten Werner Schwamb, Richter am OLG Frankfurt am Main, verglich zuletzt auf einer Tagung zum neuen Familienverfahrensgesetz die aktuellen Reformen im Familienrecht mit der Eherechtsreform aus dem Jahr 1977. Dabei kam er zu dem Schluss: "Die jetzigen Reformen sind umfassender und einschneidender als die Eherechtsreform jemals war." Mangels der altersbedingt fehlende...mehr

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FF 11/2009, Sofortiges Aner... / 1 Gründe:

I. Mit Klageentwurf vom 23.7.2008, verbunden mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 22.7.2008, kündigte der Kläger u.a. den Klageantrag zu Ziffer 1. an, das in einem Unterhaltsverfahren ergangene Urteil des OLG Stuttgart vom 26.1.2006 (16 UF 218/05) in Bezug auf seinen zwischenzeitlich volljährigen Sohn, den Beklagten Ziffer 1, aufzuheben. Der Prozesskos...mehr

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FF 05/2009, Alles wird gut?

Jörg Kleinwegener Die Beratungshilfe, deren Voraussetzungen und deren Abrechnung ist ein Thema, welches die Anwaltschaft, gerade aber auch die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen, intensiv beschäftigt. Hatte man Anfang der 1980-Jahre mit bundesweiten Kosten von 14 bis 18 Mio. Mark für die Beratungshilfe gerechnet, war man im Jahre 2006 dann doch etwas erstaunt, ...mehr

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zfs 01/2008, Berz/Burmann (Hrsg.), Handbuch des Straßenverkehrsrechts

20. Ergänzungslieferung, Stand: November 2007, Beck, ca. 192 Seiten, 19 EUR Die 20. EL bietet eine Zusammenstellung wichtiger Entscheidungen auf dem Gebiet des Zivil-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-, Versicherungs- sowie Verwaltungsrechts aus dem Jahre 2007, ferner den Abdruck der neuen Tabellen zur Überschreitung der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit und zum Nichteinhalt...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige Klage ist nicht begründet. Der Beklagten steht gegen den Kläger weiterhin der durch Vergleich vom 13.11.2003 vereinbarte Unterhaltsanspruch zu. Eine Abänderung des Vergleiches käme nur nach den Grundsätzen eines Wegfalls oder einer Änderung der Geschäftsgrundlage infrage (§ 313 BGB). Eine solche Änderung der Geschäftsgrundlage läge vor, wenn das seit 1.1....mehr

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FF 03/2011, Bewertung von V... / 2 Anmerkung

I. 1. Ein 10-jähriges Kind verunglückt und erleidet schwerste Verletzungen. Nach monatelangem Krankenhausaufenthalt wird es entlassen. Mit erheblichen Folgebehandlungen ist zu rechnen. Seine Eltern klagen gegen den Schädiger ein Schmerzensgeld ein. Zusätzlich machen sie einen bezifferten, abgezinsten Zahlungsanspruch wegen aller denkbaren, späteren Behandlungskosten geltend....mehr

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FF 01/2011, Unentgeltliche ... / 2 Anmerkung

1. Mit der Entscheidung vom 3.2.2010[1] hat der BGH einen Paradigmenwechsel bei den Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder eingeleitet. Wurden früher derartige Leistungen nicht als unentgeltliche Zuwendungen angesehen und damit im Innenverhältnis der Eheleute abgewickelt, soll nunmehr eine Schenkung vorliegen. Nach der jetzigen Judikatur berechtigt dies die Schwi...mehr

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FF 01/2009, Befristung des ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die 1952 geborene Antragstellerin und der 1949 geborene Antragsgegner heirateten am 14.11.1980. Aus der Ehe ist der am 30.3.1982 geborene Sohn K hervorgegangen. Die Parteien trennten sich im Januar 2003, das zuvor bewohnte Einfamilienhaus des Antragsgegners wurde im Dezember desselben Jahres verkauft. Der Antragsgegner betreibt eine Versicherungsagentur für die M Ve...mehr

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ZErb 05/2011, Anwaltformulare Testamente

Muster, Checklisten, Erläuterungen mit CD-ROM Tanck, Krug (Hrsg.) zerb verlag, Bonn, 4. Auflage 2010, 785 Seiten, gebunden, mit CD-ROM, 108,00 EUR Kennen Sie noch Raider? Oder Bonitos? Oder Calgonit? Raider heißen jetzt Twix, Bonitos heute M & M (die braunen) und Calgonit nun Finish. Bis auf das Erscheinungsbild hat sich an den Produkten aber nichts geändert. Das ist bei dem Ge...mehr

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FF 03/2011, Verwirkung des ... / 2 Anmerkung

Das Amtsgericht Kassel hatte der Abänderungsklage des geschiedenen Ehemannes auf Wegfall des nachehelichen Unterhaltes mit Wirkung ab Januar 2010 stattgegeben. Das OLG Frankfurt hat nach vorangegangenem Hinweisbeschluss vom 10.5.2010 durch Beschluss vom 19.11.2010 die Berufung gegen das Urteil I. Instanz zurückgewiesen, und zwar nach § 522 ZPO. In der Sache ist der Entscheidun...mehr

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FF 02/2008, Gestern ist nicht heute

Jörg Kleinwegener Wie stellen wir uns den späten Abend des 21. Dezember 2007 in Berlin vor? Es steht dort ein großes, herrschaftliches Gebäude. Verschiedene Fenster sind erleuchtet. Hinter einem dieser Fenster, mit dicken Vorhängen versehen, sitzt ein Herr in den besten Jahren in gehobener Freizeitkleidung hinter seinem Schreibtisch. In der rechten Hand hält er ein sehr teure...mehr

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zfs 09/2009, Vermutung unan... / 3 Anmerkung

Eine deutliche "Ohrfeige" für die Rspr. des BGH! I. Die Rechtsprechung des BGH Das LG Leipzig und das OLG Dresden hatten sich auf die Rspr. des IX. ZS des BGH bezogen, der in seinem Urt. v. 27.1.2005, BGHZ 162, 98 = NJW 2005, 2142 = AnwBl. 2005, 582 mit Anm. Henke = AGS 2005, 378 mit Anm. Madert und N. Schneider ausgeführt hat, es spreche eine tatsächliche Vermutung dafür, das...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das neue FamFG – schon bald sind die Praktiker gefragt!

Liebe Leserinnen und Leser, das FGG-Reformgesetz mit seinem in Artikel 1 kodifizierten Herzstück, dem FamFG, ist in der Fachwelt bereits geraume Zeit ein viel besprochenes Thema. Und das aus gutem Grund. Bedeutet es doch, dass im Familienrecht, eineinhalb Jahre nach Einführung der Unterhaltsrechtsreform, wieder grundlegende und umfangreiche Neuerungen anstehen, die von Famili...mehr

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FF 03/2011, Umgangsregelung... / 1 Gründe

1. Die Beschwerde der Mutter, mit der diese sich gegen die Anordnung von Übernachtungen im Rahmen der Regelung des Umgangs wendet, ist zulässig (§§ 58 ff. FamFG) und insbesondere form- und fristgerecht angebracht worden (§§ 63 Abs. 1, 64, 65 FamFG). 2. In der Sache ist die Beschwerde indessen nicht begründet. Die Entscheidung des Familiengerichts, dass der Regelumgang an den ...mehr

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FF 11/2008, § 8 Abs. 1 Nr. ... / 2 Anmerkung

Der EuGHMR hatte sich bereits in seinen Unzulässigkeitsentscheidungen vom 28.11.2006 in den Verfahren Parry ./. Großbritannien[1] und R. u. F. ./. Großbritannien[2] mit den vom BVerfG aufgeworfenen Fragestellungen unter dem Blickwinkel der EMRK befasst. Nach den vom Gerichtshof zum Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 EMRK und zum Recht auf Eheschl...mehr

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FF 12/2009, Bericht über den 18. Deutschen Familiengerichtstag in Brühl

Im Anschluss an den Bericht 17. DFGT 2007 FF 2007, 291 ff. vom 16.–19.9.2009 Der diesjährige Familiengerichtstag stand unter dem Eindruck der zum 1.9.2009 wirksam gewordenen Reformen zum FamFG, zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich. Die umfassende Form des Unterhaltsrechts ist auch erst 1 ¾ Jahr alt. Der Vorsitzende des DFGT Herr Prof. Brudermüller hatte somit genügend A...mehr

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FF 05/2008, Mit Augenmaß und Leidenschaft

Jochem Schausten In seinem berühmten Essay "Politik als Beruf" nannte Max Weber die Leidenschaft, das Augenmaß und das Verantwortungsgefühl als die wesentlichen Qualitäten für einen Politiker. Diese Qualitäten zeichnen nicht nur gute Politiker, sondern ebenso auch gute Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Leidenschaft im Sinne eines intensiven Interesses an der Lösung des ...mehr

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FF 12/2008, Familienrecht in der anwaltlichen Praxis

Finke/Ebert 6. Aufl. 2008, 1.600 Seiten, 108 EUR, Deutscher Anwaltverlag Die Herausgabe der 6. Aufl., eigentlich schon im vergangenen Jahr geplant, hat sich durch das erst Ende des letzten Jahres verkündete Unterhaltsrechtsänderungsgesetz verzögert. Dafür ist nicht nur die Gesetzesänderung, sondern sind auch die neuen OLG-Leitlinien berücksichtigt worden. Der neue Mitherausge...mehr

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FF 06/2008, Bericht über die Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAV

vom 28.–30.6.2007 und 6.–8.9.2007 jeweils in Berlin, vom 20.11.2007 in Köln, vom 18./19.1.2008 in Berlin und vom 3./5.4.2008 in Potsdam Die Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses im Juni 2007 in Berlin war von zwei Schwerpunktthemen geprägt: von der inhaltlichen Planung der Herbsttagung 2007 und der Weiterentwicklung des Werbekonzeptes der Arbeitsgemeinschaft für die im F...mehr

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FF 12/2009, Drittelmethode ... / Aus den Gründen

[1] Die Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 5.12.2006 geschieden, verbunden mit der Verurteilung des Klägers, an die Beklagte ab Rechtskraft der Ehescheidung monatlichen Unterhalt (Aufstockungsunterhalt) in Höhe von EUR 328,00 (davon EUR 65,00 Altersvorsorgeunterhalt) zu zahlen. Die am [ … ] 1956 geborene Beklagte, die über keine Berufsausbil...mehr

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FF 06/2009, Bericht über den 67. Deutschen Juristentag in Erfurt

(v.l.n.r) Prof. Schwenzer, RA Kirmes, RA Schnitzler, VRinBGH Dr. Hahne Die zivilrechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages hat sich vom 23.–26.9.2008 in Erfurt mit der Frage befasst, ob unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme (Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich) noch zeitgemäß sind. In den letzten Jahren sind die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte mit...mehr

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zfs 09/2008, Ludovisy/Eggert/Burhoff (Hrsg.), Praxis des Straßenverkehrsrechts

ZAP Arbeitsbuch + CD-Rom, 4. Aufl. 2008, ZAP-Verlag Münster, 128 EUR Ein Arbeitsbuch, das sich als Standardwerk des im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts bereits einen festen Platz erobert hat, hat in seiner nunmehr 4. Aufl. nicht nur eine Erweiterung um rd. 600 Seiten, sondern darüber hinaus auch eine deutliche Aufwertung durch Aufnahme von zwei weiteren Herausgebern erfahr...mehr

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zfs 06/2011, Rechtsschutzversicherungen: Im Visier der Verbraucherschützer

Im Straßenverkehr hat’s geknallt, der Chef hat den Job gekündigt oder es gibt Ärger mit der im Internet bestellten Ware – für Streit vor Gericht gibt es viele Gründe. Glücklich schätzt sich dann, wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, denn der Gang vor den Kadi ist in der Regel teuer. Häufig machen Rechtssuchende die Beauftragung ihres Anwaltes von der Kostenschutzzu...mehr

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FF 01/2008, Keine Einkommen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Die drei minderjährigen Kinder A, B und R befinden sich in der Obhut des Klägers. Für diese nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von monatlichem Unterhalt in Höhe von jeweils 291 EUR ab Juni 2007 und rückständigen Unterhalt für die Zeit von Januar bis Mai 2007 in Höhe von insgesamt 4.365 EUR mit der Begründun...mehr

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ZErb 01/2010, Zugehörigkeit... / Anmerkung

1. Das OLG hat über die Rechtsfähigkeit der Stiftung zutreffend nach liechtensteinischem Recht befunden (dazu Hoffmann, in Richter/Wachter, Handbuch des internationalen Stiftungsrechts, S. 190 ff). Nach liechtensteinischem Recht beurteilt sich auch eine Durchbrechung der rechtlichen Selbstständigkeit der Stiftung, mithin ein Durchgriff, mit der Folge, dass das Stiftungsvermö...mehr