Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 1 Einführung in die Probl... / 2. Der Vertrag von Lissabon

Rz. 30 Mit dem Vertrag von Lissabon[17] wurde der Vertrag von Amsterdam über die europäische Union (EU Vertrag, EUV) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG Vertrag) reformiert; letzterer erhielt den neuen Namen "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEU-Vertrag, AEUV). Mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages am 1.12.2009 finde...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / II. Das Gesetzgebungsverfahren

Rz. 32 Rechtsakte der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen werden gem. Art. 81 Abs. 2 im so genannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen (dazu Art. 289 Abs. 1, 294 AEUV), nämlich auf Beschl. v. Europäischen Parlament und dem Rat mit qualifizierter Mehrheit. Rz. 33 Dieses Verfahren gilt jedoch nicht für Maßnahmen zum Familienrecht mit grenzüberschreitendem Bezu...mehr

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§ 5 Strategien zur Minimier... / B. Zukünftige Rechtslage

Rz. 18 Unter Anwendbarkeit der Rechtslage der ErbVO kommt solchen Strategien zur Minimierung des Pflichtteils keine Bedeutung mehr zu, denn es gibt keine den Artt. 3a Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 S. 1 EGBGB entsprechende Vorschrift in der ErbVO. Vielmehr gilt nach der ErbVO Folgendes: Eine Sonderregel, die das Recht des Lageortes des Vermögens aufstellt, kann die allgemeine Ankn...mehr

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zfs 8/2015, Verpflichtung des Geschädigten, im Totalschadensfall ein Restwertangebot der Versicherung abzuwarten

Hinweis "In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass unser Mandant das Fahrzeug bereits zu dem im Gutachten kalkulierten Restwert veräußert hat. Eine Ablichtung des entsprechenden Kaufvertrags ist beigefügt." Unser Mandant ist nicht verpflichtet gewesen, Ihnen vor Veräußerung des Unfallfahrzeugs nach dem gutachterlich ermittelten Restwert die Gelegenheit zum Nachw...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 2 II. Die Entscheidung

Wichtiger Antrag: § 850c Abs. 4 ZPO Zu den eigenen Einkünften im Sinne von § 850c Abs. 4 ZPO gehören auch Zuwendungen, die dem Unterhaltsberechtigten in Natur geleistet werden. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht oder das nach § 36 Abs. 4 S. 1 InsO an seine Stelle tretende Insolvenzgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhalt...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / 2. Entwicklung des Familienrechts

Das Familienrecht, namentlich das Unterhaltsrecht, hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung in Gesetz und Rechtsprechung genommen. Die Änderung der Rechtsprechung zur Begrenzung und Befristung von Unterhaltsansprüchen, angestoßen durch das Urteil des BGH vom 12.4.2006 (Az.: XII ZR 240/03 = FamRZ 2006, 1006) und die wesentliche Veränderung des gesamten Unterhaltsrec...mehr

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FF 7+8/2015 / Internationales Familienrecht

Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gemäß Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gemäß Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht (BGH, Urt. v. 10....mehr

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FF 7+8/2015, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt 65 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Dr. Hohmann-Dennhardt nachträglich noch ganz herzlich zum 65. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt ist seit 2004 Mitglied des Beirates. Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss hatten sich damals wohlbedacht dafür entschieden, neben Frau Richterin Weber-Monnecke als Mitglied des 12. Zivils...mehr

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FF 7+8/2015, Verträge in Familiensachen

Ludwig Bergschneider 5. Auflage 2014, 336 Seiten, 49 EUR, FamRZ-Buch 9, Gieseking Verlag Das Buch des Münchener Kollegen Bergschneider, einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, enthält als weitere Überschrift Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Damit ist im Grunde genommen schon erschöpfend dargestellt, womit sich dieses Buch, das jetz...mehr

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FF 7+8/2015, Dr. Ingrid Groß verstorben

Die langjährige Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Frau Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, Augsburg, ist am 26.6.2015 überraschend nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Frau Dr. Ingrid Groß ist 76 Jahre alt geworden. Sie hat unter anderem auch die Grundlagen für eine weitere wichtige Fachzeitschrift – Forum Familienrecht (f...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen

Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht Zusammenfassung Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen nicht gegeben. Nicht zuletzt infolge der Reformen des Familienrechts in den letzten Jahren, insbesondere des Unterhaltsrechts und der Einführung des Familienverfahrensrechts, ist dies ...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 3. Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Nach § 1615l Abs. 2 S. 2, Abs. 4 BGB steht dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil über die Dauer des Mutterschutzes (Abs. 1 S. 1) hinaus ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil zu, soweit von ihm wegen der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils be...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Bedarf

Der Bedarf[55] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1610 Abs. 1 BGB). Maßgebend ist also, in welchen Verhältnissen dieser bisher gelebt hat.[56] War er vor der Geburt des Kindes erwerbstätig, ist seine Lebensstellung durch das seinerzeit erzielte Einkommen geprägt, sofern es nachhaltig und nicht nur vorübergehend erzi...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 7. Konkurrenzfragen

Im Übrigen können sich durch das Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsschuldner des nach § 1615l BGB unterhaltsberechtigten Elternteils oder mehrerer Unterhaltsgläubiger des nach § 1615l BGB unterhaltspflichtigen Elternteils zahlreiche Konkurrenzfragen ergeben.[90] Autor: Dirk Hoffmann , Richter am OLG Bremen FF 7/2015, S. 296 - 303mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 2. Betreuung des Kindes

Der Betreuungsunterhaltsanspruch setzt die tatsächliche Betreuung des Kindes durch den Elternteil voraus, der den Anspruch geltend macht. Dabei muss die Betreuung rechtmäßig erfolgen.[5] Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn bei alleinigem Sorgerecht des anderen Elternteils die Betreuung gegen dessen Willen erfolgt.mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 6. Verzicht

Aufgrund der Verweisung in § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB auch auf § 1614 Abs. 1 BGB kann der Elternteil eines nichtehelichen Kindes – anders als dies für den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundsätzlich möglich ist (§ 1585c BGB) – für die Zukunft nicht auf den Betreuungsunterhalt verzichten.[89]mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Befristung des Unterhalts

Nach Auffassung des BGH ist der Betreuungsunterhalt, sofern nicht im Zeitpunkt der Entscheidung für die Zeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes absehbar keine kind- oder elternbezogenen Verlängerungsgründe vorliegen, ohne zeitliche Befristung zuzusprechen.[83]mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / II. Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch des ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils auf Betreuungsunterhalt ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) am 1.1.2008 mittlerweile dem Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB weitgehend angeglichen worden.[2] 1. Mutterschaft bzw. Vaterschaft Aus § 1591 BGB ergibt sich, dass als anspruchsberechti...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 1. Mutterschaft bzw. Vaterschaft

Aus § 1591 BGB ergibt sich, dass als anspruchsberechtigte Mutter i.S.d. § 1615l BGB nur die Frau in Betracht kommt, die das Kind geboren hat.[3] Vater i.S.d. § 1615l BGB ist allein derjenige, dessen Vaterschaft förmlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden ist (§§ 1592 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 1594 Abs. 1 und § 1600d Abs. 1 BGB bzw. § 182 Abs. 1 FamFG). Es reicht dageg...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / 2. Bedürftigkeit

Unterhalt kann der das Kind betreuende Elternteil nur verlangen, soweit er außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1615l Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 1602 Abs. 1 BGB). Erzielt er eigene Einkünfte aus einer neben der Kindesbetreuung zumutbaren[68] Erwerbstätigkeit, sind diese in voller Höhe und ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus[69] bedürftigkeitsmindernd anzurechnen. Ein Ve...mehr

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FF 7+8/2015, In guten, aber... / IV. Fazit

Auch mehr als 4 Jahre nach der Umstellung der Rechtsprechung ist die Behandlung der Ansprüche der Schwiegereltern nach Zuwendungen an das Schwiegerkind in weiten Teilen noch nicht geklärt. Die Anzahl der von den Gerichten zu entscheidenden Fälle hat sicher erheblich zugenommen, weil die Position der Schwiegereltern sich deutlich verbessert hat. Der BGH wird aber noch reichli...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / 3. Konsequenzen

Fehlende oder unzureichende Rechtsprechung des BGH in Familienstreitverfahren führt zu unterschiedlicher Rechtsprechung, zu einem "an den OLG-Bezirken ausgerichteten Landrecht" (so Uecker, AnwBl 2013, 810). Damit besteht die erhebliche Gefahr, dass ein Gleichlauf der Verfahren geradezu verhindert wird und eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung nicht stattfindet. Zudem hat d...mehr

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AGS 7/2015, Isolierte Anfec... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist grundsätzlich statthaft. Soweit es sich bei vorliegendem Verfahren um eine Abstammungssache nach § 169 Nr. 1 FamFG handelt, liegt eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 111, 112 FamFG) nicht vermögensrechtlicher Art vor. Hier gilt für die isolierte Beschwerde gegen Kostenentscheidungen § 58 FamFG, anders als bei Kostenbesc...mehr

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FF 7+8/2015, Ausgleichspfli... / 3 Anmerkung

Auch wenn das Zweikontenmodell im Blickfang des amtlichen Leitsatzes steht: Die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung erwächst nicht aus steuerlichen Aspekten. Im Kern geht es um die verschiedenen Ausgleichsansprüche getrennter Ehegatten, wenn einer von beiden über den Trennungszeitpunkt hinaus die Raten für Darlehen zahlte, die auch im Interesse des anderen aufgenommen ...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / b) Elternbezogene Verlängerungsgründe

Elternbezogene Gründe,[39] die zu einer Verlängerung des Unterhaltsanspruchs über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus führen können, beruhen maßgeblich auf einem schutzwürdigen Vertrauen auf Elternebene.[40] Ein Vertrauenstatbestand wird regelmäßig nur dann entstanden sein können, wenn die Eltern eine längere Beziehung geführt haben, das Kind also nicht lediglich aus ein...mehr

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FF 7+8/2015, Der Betreuungs... / a) Kindbezogene Verlängerungsgründe

Die kindbezogenen Gründe, die zu einem Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB über die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hinaus führen können, entsprechen denen, die nach § 1570 Abs. 1 BGB beim nachehelichen Betreuungsunterhalt maßgeblich sind. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber mit der Neuregelung des Betreuungsunterhalts zum 1.1.2008 für Kinder ab...mehr

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FF 7+8/2015, Prof. Dr. Barbara Dauer-Lieb 60 Jahre alt

Verlag, Redaktion und Geschäftsführender Ausschuss gratulieren Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb nachträglich noch ganz herzlich zum 60. Geburtstag Ende April 2015. Frau Dauner-Lieb war seinerzeit neben Prof. Diederichsen und Fritz Finke und dem zu früh verstorbenen Dr. Büttner die erste Besetzung des Beirates der Zeitschrift. Neben dem renommierten Prof. Diederichsen hatte man ganz...mehr

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FF 7+8/2015, Was tun sich unsere Mandanten an?

Dr. Undine Krebs Die meisten Kinder in Deutschland leben bei ihren Eltern. Wenn sich die Eltern getrennt haben, dann werden diese Kinder oft mit neuen Personen konfrontiert. Bis zu 13 % aller Familien sind laut Schätzungen des Bundesfamilienministeriums heutzutage Stieffamilien. Woher die Vorsilbe "Stief-" kommt, ist unklar. Laut Wikipedia stammt sie von "gestutzt, stoßen, sc...mehr

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FF 7+8/2015, In guten, aber... / aa) Gezogene Nutzungen als Billigkeitskriterium

Im Ausgangsfall war natürlich vorrangig zu berücksichtigen, dass die Tochter die in das Haus investierten Beträge von der Vornahme der Investitionen bis zum Scheitern der Ehe hat nutzen können. Insoweit hat sich die Erwartung der Schwiegermutter erfüllt. Lässt man die sonstigen Billigkeitskriterien einmal außer Betracht, sind also die Zeit von der Zuwendung bis zur Trennung e...mehr

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FF 7+8/2015, Nichtzulassung... / Zusammenfassung

Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen nicht gegeben. Nicht zuletzt infolge der Reformen des Familienrechts in den letzten Jahren, insbesondere des Unterhaltsrechts und der Einführung des Familienverfahrensrechts, ist dies weder systematisch noch in sonstiger Weise nachvollziehbar. Wegen …mehr

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Zerb 7/2015, Pflichtteilsanspruch bei aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen1 Der Aufsatz ist Herrn RA Dr. Hanspeter Daragan zum 75. Geburtstag gewidmet.

Zugleich Anmerkung zu OLG Köln, Urt. v. 5.2.2015 – 7 U 115/14[2] Wer aufschiebend bedingt oder auflösend bedingt zum Nacherben eingesetzt ist, kann einen Pflichtteilsanspruch nur geltend machen, wenn er seine Nacherbeinsetzung gem. § 2306 Abs. 2 BGB ausgeschlagen hat. (n. amtl. Ls.) Die trotz Zulassung der Revision zwischenzeitlich rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln ist...mehr

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FF 7+8/2015, BGH-Zuständigk... / IV. Notwendigkeit einer gesetzlichen Korrektur

Der Gesetzgeber sollte sich deshalb nicht scheuen, die gegenwärtige Regelung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Wie bereits ausgeführt, wäre es ohne erheblichen Aufwand möglich, auch innerhalb des Rahmens des FamFG speziell für Betreuungs-, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen ein Rechtsmittel der weiteren Beschwerde vorzusehen und den Oberlandesgerichten zu...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XIII. Beratungsrechtsschutz im Familienrecht/Lebenspartnerschaftsrecht/Erbrecht (§ 2 lit. k ARB 2008/2010)

Rz. 40 Dieser Beratungsrechtsschutz besteht nur, wenn ein Versicherungsfall (§ 4 Abs. 1 lit. b ARB 2008/2010) eingetreten ist. Die vorsorgliche Beratung ist weiterhin nicht versichert. Der Beratungsrechtsschutz entfällt ersatzlos, wenn die Beratung unmittelbar einer gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit vorausgeht. Rz. 41 Da dieses Ergebni...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Internationales Familienrecht

a) Im Verfahren auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung nach der Brüssel IIa-Verordnung ist kein Verfahrensbeistand zu bestellen. b) Handelt es sich bei der anzuerkennenden Entscheidung um eine einstweilige Anordnung zum Sorgerecht, steht der Umstand, dass das Ausgangsgericht dem Kind keinen Verfahrensbeistand bestellt hat, einer Anerkennung bzw. Volls...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

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FF 6/2015, Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang

Staatssekretärin Dr. Hubig hat am 4. Mai 2015 ein Symposium zum Unterhaltsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eröffnet. Das Symposium behandelt die Frage, wie im Unterhaltsrecht auf eine wachsende Zahl von Fällen erweiterten Umgangs zu reagieren ist. Nach § 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bislang vorgesehen, dass "in der Regel" ein Elternteil...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / III. Konsequenzen für das deutsche Recht

Damit sind in Deutschland nunmehr zwei Konstellationen zu unterscheiden: In der einen Fallgruppe lassen sich zufriedenstellende Lösungen mit Hilfe des deutschen Internationalen Verfahrens- und Kollisionsrechts erzielen. Das ist erstens immer dann der Fall, wenn eine ausländische Entscheidung vorliegt, die die deutschen Wunscheltern als Eltern des Kindes festlegt, und wir die...mehr

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FF 6/2015,  Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Der 21. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 21. bis 24. Oktober 2015 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden. Zum Auftakt der diesjährigen Tagung spricht Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb zu dem Thema "Die Zukunft der Familie und der Familienarbeit". An den nächsten Tagen folgen die Plenarvorträge "Ist unser Unterhaltsrecht n...mehr

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FF 6/2015, Sachverstand

Über Sachverstand soll jeder am Verfahren Beteiligte verfügen – Richter, Mitarbeiter des Jugendamtes, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Anwälte und natürlich diejenigen, deren Expertise sich Gerichte bedienen, wenn sie selbst nicht über hinreichend eigene Sachkunde verfügen: die Sachverständigen. Deren Eignung und die Qualität ihrer Arbeit ist immer wieder ...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / I. Verbot der Eizellenspende

Rechtlich und ethisch deutlich weniger heikel als die Leihmutterschaft ist die Eizellenspende. Die Eizellenspende wäre im Übrigen auch Voraussetzung für die Durchführung einer Leihmutterschaft. Denn die Verwendung der von der Leihmutter herrührenden Eizellen wird heutzutage tunlichst vermieden, damit sich möglichst keine Bindungen zwischen der Leihmutter und dem Kind entwick...mehr

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FF 6/2015, Zur Sittenwidrig... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegnerin (nachfolgend: Ehefrau) begehrt als Folgesache im Wege des Stufenantrags zum Zugewinnausgleich Auskunft sowie noch zu beziffernde Zahlung. Der Antragsteller (nachfolgend: Ehemann) beruft sich auf einen ehevertraglichen Ausschluss des Zugewinnausgleichs. Die Ehefrau durchlief von 1987 bis 1989 eine Ausbildung als Büroassistentin und war anschließend bis 1...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwalt... / Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Sozialrecht: Altersarmut – muss das sein?

Donnerstag, 11.6.2015, 13:30–17:30 Uhr 13:30–14:20 Uhr Elternunterhalt zwischen Recht und Moral – Seine Grundlagen, Geschichte und Bedeutung Dr. Martin Hillebrecht Freiherr von Liebenstein, Rechtsassessor, Berlin 14:20–15:10 Uhr Elternunterhalt in der gerichtlichen Praxis – vom Angemessenen bis zur Unbilligkeit Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG, Oldenburg 15:10–15:30 ...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwalt... / Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Mediation und Sozialrecht: 25 Jahre Mediation in Deutschland – ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit?

Freitag, 12.6.2015, 11:00–13:00 Uhr 11:00–11:40 Uhr Konfliktkultur Familienmediation – Wie entwickelt sich die Mediationslandschaft in der Zukunft? Diskussion Rechtsanwältin und Mediatorin Susann Barge-Marxen, Lübeck 11:40–12:20 Uhr Die mediative Lösung familiärer Probleme Diskussion Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg i. Obg. 12:20–13:00 Uhr Mediation – ein Zukun...mehr

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FF 5/2015, "Mit 66 Jahren"

Christiane A. Lang " … da fängt das Leben an! Mit 66 Jahren, da hat man Spaß daran. ( … ) Ich kauf' mir ein Motorrad und einen Lederdress und fege durch die Gegend mit 110 PS." Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird kein verspäteter Nachruf auf einen großen österreichischen Sänger und Komponisten! Ich möchte diese Zeilen aus dem Jahr 1977 vielmehr zum Anlass nehmen, um...mehr

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FF 5/2015, Deutscher Anwaltstag vom 11.–13. Juni in Hamburg

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Sozialrecht: Altersarmut – muss das sein? Donnerstag, 11.6.2015, 13:30–17:30 Uhr 13:30–14:20 Uhr Elternunterhalt zwischen Recht und Moral – Seine Grundlagen, Geschichte und Bedeutung Dr. Martin Hillebrecht Freiherr von Liebenstein, Rechtsassessor, Berlin 14:20–15:10 Uhr Elternunterhalt in ...mehr

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FF 5/2015, Ausländische Lei... / I. Einführung

Mit seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2014[1] hat der BGH eine für das deutsche Familienrecht bedeutsame und zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Zum ersten Mal beschäftigt er sich hier mit der Anerkennung einer ausländischen Abstammungsentscheidung, die im Zusammenhang mit einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft ergangen ist.[2] In dem zugrunde liegenden Sac...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / IV. Eheverträge

Münch hat auf gestalterische Erfordernisse bei Verträgen zwischen Ehegatten hingewiesen, wenn ein Bedarf besteht, die leistungsgerechte Teilhabe an ehelichen Leistungen sicherzustellen, wenn auf gesetzliche Ausgleichsansprüche verzichtet wird und die Tatbestandsvoraussetzungen nebengüterrechtlicher Ansprüche nicht vorliegen. Von kompensationslosen Verzichten sei abzuraten un...mehr

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FF 5/2015, Mitgliederumfrage 2014: Herbsttagung

Auch im Jahr 2014 haben wir wieder eine Mitgliederumfrage durchgeführt, welche dieses Mal die Herbsttagung zum Thema hatte. Auch wenn die Zahl der Rückläufer etwas geringer war als in den Vorjahren, so ist mit einer Quote von 13,2 % der Umfang der eingegangenen Antworten immer noch sehr erfreulich. Ca. 70 % der Mitglieder, die an der Umfrage teilgenommen haben, waren in der ...mehr

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FF 5/2015, Nebengüterrecht ... / B. Ausgewählte Fragen aus der Literatur

Ein – auch! – nebengüterrechtliches Literatur-Highlight des Jahres 2014 war die im Beck-Verlag erschienene Festschrift für Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Brudermüller "Familie – Recht – Ethik".[50] Aus Platzgründen seien hier nur die für sich sprechenden Titel der Beiträge genannt: Klein, System der Schenkungen und Zuwendungen im Familienrecht,[51] Landsittel, Zuwendungen unter Eh...mehr