Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / III. Versuch einer gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 14 In § 754 ZPO ist geregelt, dass durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Stundungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b ZPO zu treffen. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / B. Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

I. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers Rz. 2 In § 802a ZPO sind die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers aufgenommen. Diese sind:mehr

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AGS 01/2020, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J. H. Schröder-Kay. Bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach, Dipl.-Rpfl. (FH), Ministerialrat im niedersächsischen Justizministerium und Jens Peter Eggers, Dipl. Rpfl. (FH), Bezirksrevisor beim LG. 14. neu bearb. Aufl., 2020. Verlag C. F. Müller GmbH. XV, 545 S., 98,00 EUR Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher ist für viele Gläubiger und Gläubigervertreter ein Buch m...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / IV. Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichtsvollziehers

Rz. 24 Mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung und einem entsprechenden Gläubigerauftrag ist der Gerichtsvollzieher befugt, zur Ermittlung des Schuldners, dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist, Auskünfte aus dem Melderegister einzuholen. Bei Firmen, Vereinen oder Genossenschaften kann der Gerichtsvollzieher entsprechende Registerauskünfte e...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / I. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

Rz. 2 In § 802a ZPO sind die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers aufgenommen. Diese sind:mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Sachpfändung nach Modul K

Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutung beim Ehegatten und Lebens...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VIII. Antrag auf Erlass eines Haftbefehls

Rz. 103 Der Gläubiger kann einen Antrag auf Haftbefehl stellen, wenn der Schuldner Rz. 104 Einer Zustellung des Haftbefehls vor der Vollziehung bedarf es nicht, § 802g Abs. 1 S. 3 ZPO. Die Verhaftung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher. Nac...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / II. Verbindliches Formular für den Zwangsvollstreckungsauftrag (ZVA)

Rz. 3 Nach Ansicht des Gesetzgebers erschweren die von den Gläubigern verwendeten unterschiedlichen Textbausteine bei den Zwangsvollstreckungsaufträgen (ZVAs) die Erfassung des Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Aus diesem Grund regelt § 753 Abs. 3 ZPO die Ermächtigung des Bundesjustizministeriums, ein verbindliches Formular herauszugeben. Wenn man sich überlegt, wie viel...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unpfändbare Gegenstände und Austauschpfändung

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher darf nicht jede im Schuldnergewahrsam befindliche Sache pfänden. In § 811 ZPO ist eine ganze Liste unpfändbarer Gegenstände aufgeführt, wodurch in der Praxis die Pfändbarkeit von Sachen fast zur Ausnahme geworden ist. Insbesondere dürfen folgende Gegenstände nicht gepfändet werden:mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Vorpfändung

Rz. 51 Oft führt die Sachpfändung nicht zu einer Befriedigung oder auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers. Der Gläubiger muss daher in der Regel seine Zwangsvollstreckung auch auf die Forderungspfändung ausdehnen. Sofern der Gerichtsvollzieher anlässlich der Pfändung etwa durch Auskunft des Schuldners Kenntnis von Forderungen des Schuldners gegen Dritte erhält, wird...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

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FoVo 8+9/2020, Kosten bei e... / II. Die Lösung

Das richtige Rechtsmittel: § 66 GKG Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz entscheidet nach § 66 Abs. 1 GKG das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Gegen die Entscheidung über die Erinnerung findet nach § 66 Abs. 2 GKG die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 EUR übersteigt. Die Beschwerde ist auch zu...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verwertung der gepfändeten Gegenständen

Rz. 49 Die Verwertung der gepfändeten Gegenstände (die notwendig ist, damit die Forderung des Gläubigers ausgeglichen wird) erfolgt in der Regel gem. § 814 Abs. 1 ZPO dadurch, dass der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände öffentlich versteigern lässt. Insoweit ist kein besonderer Verwertungsantrag des Gläubigers erforderlich. Nur sofern anstelle einer öffentlichen ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Durchsuchungsanordnung

Rz. 57 Zum Leidwesen von Vollstreckungsgläubigern muss die Privatsphäre des Schuldners auch noch im Zwangsvollstreckungsverfahren gewahrt werden. Daher darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners gegen dessen Willen nur mit einer vom Gläubiger zu beantragenden gerichtlichen Durchsuchungsanordnung betreten, § 758a Abs. 1 ZPO, worüber der Schuldner vor Betreten der ...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / I. Die ganz alltägliche Ausgangssituation oder: gar kein Jura

Win-win-Situation: Lassen Sie uns über die Situation sprechen … Wer mit Schuldnern persönlich spricht, ist nicht selten überrascht, dass sie nicht von Zahlungsunwilligkeit geprägt sind und dass sie auch nicht alle Forderungen für unberechtigt und unbegründet halten. Das Gegenteil ist der Fall: Sie fühlen sich vom Ausgleich unstreitiger Forderungen im Angesicht angespannter fi...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / X. Module O "Weitere Aufträge" und P "Hinweise"

Rz. 125 In Modul O kann der Gläubiger weitere Aufträge erteilen, die vorliegend nicht bereits "vorgedruckt" sind, wie z.B. einen Antrag auf Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft. Rz. 126 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 127 Mit Modul P können u.A. verschiedene Hinweise an den Gerichtsvollzieher erteilt werden. Unter Modul P 2 kann der ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Verfahrensablauf nach Modul G 2

Rz. 74 Nach § 807 ZPO kann der Gläubiger auch einen sogenannten Kombiauftrag erteilen, d.h. einen Auftrag zur Sachpfändung kombiniert mit dem Auftrag, im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 807 ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen (Modul G 2). Sofern der Gläubiger diesen Kombiauftrag erteilt und der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Durchsuchung verweigert oder ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VII. Einholung von Drittauskünften gem. § 802l ZPO

Rz. 96 Sofern der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt oder bei der Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten ist, kann der Gerichtsvollzieher nach § 802l Abs. 1 ZPO Auskunft einholen:mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / IX. Kombinationsmöglichkeiten – Modul N

Rz. 115 In Modul N besteht die Möglichkeit für den Gläubiger, Kombinationsmöglichkeiten zu Vollstreckungsaufträgen zu erteilen. Gibt der Gläubiger keine Reihenfolge vor, wird der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen nacheinander oder nebeneinander die Aufträge ausführen. Rz. 116 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 117 Unter Modul N 1 k...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Gesetzliche Grundlage und Ziel

Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis erfasst werden. Das Vermögensver...mehr

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FoVo 8+9/2020, Mit der Vorpfändung Ziele schneller erreichen?

Die Vorteile der Vorpfändung Die Vorpfändung nach § 845 ZPO, die auch als vorläufiges Zahlungsverbot bezeichnet wird, hat in der Praxis zwei wesentlich Vorteile:mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Können heißt nicht Müssen Die Entscheidung des LG, den Antrag der Gläubigerin zur Abgabe der Vermögensauskunft abzulehnen, stellte sich für den BGH im Ergebnis als richtig dar. Der Bevollmächtigten, die durch ihre Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §§ 802c, 802f ZPO beschwert und damit erinnerungsbefugt war, wäre es aufgrund der ihr erteilten Vorsorgevollmacht zwar ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / d) Einsichtsrecht in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 151 In § 882f ZPO wird die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b ZPO zu benötigen,mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 9. Kosten im Vermögensauskunftsverfahren

Rz. 94 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 18 RVG ist das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit. Hierfür entsteht eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, bei Teilnahme am Termin zusätzlich eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG. Der Wert für das Verfahren ab Abnahme der Vermögensauskunft berechnet sich nach der Hauptforderung einschließlich a...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / R. Pfändung von Sparguthaben

Rz. 85 Findet der Gerichtsvollzieher während der Vollstreckung ein Sparbuch und pfändet er es im Wege der Hilfspfändung, muss der Gläubiger innerhalb eines Monats einen Pfändungsbeschluss betreffend dieses Kontos vorlegen, ansonsten muss der Gerichtsvollzieher das Sparbuch wieder aushändigen. Oder aber der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Vermögensverzeichnisregister

Rz. 140 Die Vermögensverzeichnisse werden seit dem 1.1.2013 zentral verwaltet , vgl. dazu § 802k ZPO. Rz. 141 Die Löschung des Vermögensverzeichnisses erfolgt nach Ablauf von zwei Jahren seit Abgabe der Auskunft oder bei Eingang eines neuen Vermögensverzeichnisses. Rz. 142 Gerichtsvollzieher rufen beim Zentralen Vollstreckungsgericht über EGVP die dort verwalteten Vermögensverz...mehr

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AGS 01/2020, Aktuelle Recht... / 4.1 Antrag auf gütliche Einigung (§ 802b ZPO)

Die ZPO sieht in der Zwangsvollstreckung die Möglichkeit einer gütlichen Einigung vor. Nach § 802b Abs. 1 ZPO soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Erledigung bedacht sein. Der Gerichtsvollzieher ist bereits aufgrund des Vollstreckungsauftrags befugt, eine gütliche Erledigung zu versuchen (§ 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO). Nach Auffassung de...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. "Sonntags- und Nachtbeschluss"

Rz. 64 Zum Schutz des Schuldners dürfen die Pfändungen gem. § 758a Abs. 4 ZPO grundsätzlich nur an Werktagen, also nicht an Sonn- und Feiertagen (wohl aber am Samstag) erfolgen. Muss jedoch an einem Sonn- oder Feiertag oder zur Nachtzeit gepfändet werden, bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Genehmigung durch das Vollstreckungsgericht, das diese nur erteilen wird, wenn v...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / 3. Die Erstattungsfähigkeit der Höhe nach

… und der Höhe nach Der Höhe nach richtet sich die Kostenerstattung im Erstattungsverhältnis mittelbar nach dem RVG. Für Inkassounternehmen ergibt sich dies seit dem 9.10.2013 aus § 4 Abs. 5 RDGEG, für Rechtsanwälte aus deren Vergütung nach dem RVG und dem Umstand, dass nach § 254 Abs. 2 BGB nur notwendige Kosten der Rechtsverfolgung erstattet verlangt werden können. Vorausse...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / VI. Vermögensauskunft

1. Gesetzliche Grundlage und Ziel Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die F...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / c) Widerspruch des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung

Rz. 150 Der Schuldner kann der Eintragungsanordnung binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht widersprechen, § 882d Abs. 1 S. 1 ZPO. Der Widerspruch hemmt jedoch die Vollziehung nicht, § 882d Abs. 1 S. 2 ZPO. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckun...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / B. Zustellung und Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 6 Bei der Zustellung des PfÜBs erfolgt die Zustellung einerseits an den Schuldner (§ 829 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3) und andererseits an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 2 S. 1 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3). Für die Wirksamkeit der Forderungspfändung ist gem. § 829 Abs. 3 ZPO ausschließlich die Zustellung an den Drittschuldner maßgeblich, d.h. mit der Zustellung ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verfahrensablauf nach Modul G 1

Rz. 72 Voraussetzungen zur Auskunftspflicht sind: Rz. 73 Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner nach Auftrag des Gläubigers zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zunächst zur Begleichung der Forderung eine Frist von zw...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. Ablauf des Termins zur Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 82 Der Schuldner hat die zur Abgabe der Vermögensauskunft erforderlichen Unterlagen zum Termin beizubringen. Rz. 83 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen , sein Geburtsdatum und seinen Geburtsort anzugeben. Diese Angaben füllt d...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / 1. Die Erforderlichkeit des Inkassoaußendienstes

Die Sicht der verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei Der Gläubiger ist in der Wahl der Maßnahmen der Rechtsverfolgung nicht frei. Vielmehr müssen die von ihm eingeleiteten Maßnahmen nach allgemeinen Grundsätzen aus der Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei (BGH NJW 2016, 2751) zweckmäßig und erforderlich sein. Das hat Folgen: Der Gläubige...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Schuldnerregister/Schuldnerverzeichnis

a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und G...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / V. Sachpfändung und Verwertung

1. Sachpfändung nach Modul K Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutu...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / XI. Modul Q – Anwaltskosten und Forderungsaufstellung

Rz. 129 In Anlage 2 – Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen des Vollstreckungsauftrags heißt es: "Die Beifügung von zusätzlichen Anlagen für die Forderungsaufstellung, die von der Anlage 1 abweichen, ist zulässig, wenn die für den Auftrag erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig in die Anlage 1 eingetragen werden können." Rz. 130 Dies bedeutet aber auch konkret, da...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 2 II. Aus der Entscheidung

Gehörsverletzung des Beschwerdegerichtes als Ausgangspunkt Die gegen diese Beurteilung gerichtete Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter des Beschwerdegerichts. Der im Streitfall gegebene Gehörsverstoß ist entscheidungserheblich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einzelrichterin o...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / f) Abdrucke aus den Registern im Abo-Verfahren

Rz. 158 § 882g ZPO regelt, wer einen Abdruck aus dem Schuldnerverzeichnis im laufenden Bezug beantragen kann, dies sind unter anderem die IHKs, RAKs, Handwerkskammern, Architektenkammern, Ärztekammern, Antragsteller, die Abdrucke zur Errichtung und Führung nicht öffentlicher zentraler Schuldnerverzeichnisse verwenden oder Antragsteller, deren berechtigtem Interesse durch Ein...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 7. Nachbesserung/Ergänzung

Rz. 88 Sofern der begründete Verdacht besteht, dass die abgegebene Vermögensauskunft unvollständig, ungenau oder widersprüchlich ist, kann der Gläubiger – wie bisher – unabhängig von der zweijährigen Sperrfrist die Anberaumung eines neuen Termins zur Vervollständigung des Verzeichnisses verlangen. Rz. 89 Bei der Ergänzung/Nachbesserung handelt es sich um die Fortsetzung des n...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / XII. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 137 Für jedes Bundesland werden zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet. Diese haben die Aufgabe, die amtlichen Vermögensverzeichnisregister und Schuldnerverzeichnisregister zu führen und verwalten. Rz. 138 Übersicht über die Zentralen Vollstreckungsgerichte (Amtsgerichte)mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 1 I. Der Fall

Ablehnung des Vergütungsanspruches für die gütliche Einigung Die Gläubigerin erteilte unter dem 12.12.2017 einen Vollstreckungsauftrag gegen die Schuldnerin wegen einer durch einen KFB titulierten Geldforderung. In dem dafür verwendeten Musterformular gemäß der Anlage zu § 1 Abs. 1 GVFV waren Eintragungen unter anderem bei den Modulen E 2 und E 3 (Einziehung von Teilbeträgen ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unterschiedliche Vorgehensweisen

Rz. 69 Der Gläubiger hat die Wahl, ob er Rz. 70 Achtung: Modul G 1 und Modul G 2 können nicht gleichzeitig ausgewählt ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 8. Erneute Vermögensauskunft

Rz. 91 Die Einholung einer erneuten Vermögensauskunft (Modul G 3) innerhalb der zweijährigen Sperrfrist ist in § 802d ZPO geregelt. Sie ist nur möglich, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 92 Als wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, die ei...mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Unterhaltsvollstreckung gegen verstorbenen Schuldner Die Gläubigerin betreibt aus dem Vergleich wegen rückständiger Unterhaltsforderungen für die Jahre 2016 und 2017 die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner ist während des Rechtsmittelverfahrens verstorben, die Erben noch nicht ermittelt. Vorsorgevollmacht erteilt – Betreuerin bestellt Der verstorbene Schuldner hatte die Rechtsbe...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / e) Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis, § 882e ZPO

Rz. 155 Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, § 882e Abs. 1 ZPO. Im Fall des § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Eintragungsanordnung des Insolvenzgerichts) beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre seit Erlass des Abweisungsbeschlusses. Rz. 156 D...mehr