Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Mögliche Mängel von Gesellschafterbeschlüssen

Rz. 738 Der Beschluss der Gesellschafter einer KG kann inhaltliche Mängel aufweisen (z.B. Verstöße gegen gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, Sittenwidrigkeit) oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein. Verfahrensfehler können u.U. geheilt werden, z.B. wenn ein nicht oder nicht ordnungsgemäß geladener Gesellschafter erscheint.[1047] Von Beschlussmängeln sind Stimma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gesellschafterbeschlüsse, Zahlungsbelege

Rn. 103 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da die Pensionszusage eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, ersetzt das bloße Vorliegen eines schriftlich fixierten Gesellschafterbeschlusses grds nicht die Bekanntgabe der schriftlichen Willenserklärung an den Berechtigten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist allerdings zu machen, wenn der Berechtigte an dem Beschluss beteiligt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

Rz. 57 Bei Gesellschafterversammlungen einer GmbH sind grds. nur die Beschlüsse beurkundungspflichtig, die Grundlagengeschäfte betreffen, also insb. Beschlüsse über Änderungen des Gesellschaftsvertrages (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG), Kapitalmaßnahmen, Zustimmungsbeschlüsse bei der abhängigen Gesellschaft zu Unternehmensverträgen[75] und Umwandlungsbeschlüsse (vgl. §§ 13 Abs. 3,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses

Rz. 1142 Bis zum Inkrafttreten des MoPeG waren fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse von Personengesellschaften grds. – unabhängig von der Schwere des Mangels – nichtig. Die Nichtigkeit war mit einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) geltend zu machen, die gegen die Gesellschaft zu richten war. Eine besondere Klagefrist war nicht vorgesehen. Rz. 1143 Die §§ 110 ff. HGB sehen nunm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen über Umstrukturierungen bei der GmbH

Rz. 604 Bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmt sich der Informationsumfang nach § 51 GmbHG. Grds. sind die Anforderungen an die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung einer GmbH niedriger als bei einer AG. Trotzdem ist es notwendig, die Gesellschafter so über die Gegenstände der Tagesordnung zu informieren, dass die Bedeutung der einzelnen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH

Rz. 112 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Prüfungsumfang des Registergerichts bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Seitens der Gerichte wird hierbei die materielle Prüfung unabhängig davon wahrgenommen, ob – wie z.B. bei Änderungen in der Geschäftsführung – die Eintragung deklaratorische Wirkung hat oder – wie etwa bei Satzungsänderungen – kon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen über Umstrukturierungen bei der AG

Rz. 597 Sofern Umstrukturierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung der Gesellschafter durchgeführt werden können, stellt sich die Frage, welche Informationspflichten im Vorfeld der Beschlüsse bestehen. Rz. 598 In Teilen der Lit. und der Rspr. konnte man in der zweiten Hälfte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts eine immer stärkere Angleichung der Informationsanforderungen in "Ho...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Löschung von Gesellschafterbeschlüssen (§ 398 FamFG)

Rz. 131 Ein im Handelsregister bereits eingetragener Beschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH oder der Hauptversammlung einer AG kann nur unter den besonders engen Voraussetzungen des § 398 FamFG gelöscht werden. Dazu ist insb. erforderlich, dass der entsprechende Beschluss nichtig ist und durch seinen Inhalt – nicht also allein durch sein Zustandekommen – zwingend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 569 Nach § 109 Abs. 3 HGB ergehen die von den Gesellschaftern zu fassenden Beschlüsse grds. einstimmig. Der Gesellschaftsvertrag kann abweichend davon Mehrheitsbeschlüsse vorsehen. Dabei wird die Mehrheitsbestimmung häufig nicht nach der Mehrheit der Köpfe, sondern nach Kapitalanteilen vorgenommen, wobei sich die beschriebenen Systeme für unterschiedliche Beschlussgegens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Durchführung der Realteilung

Rz. 662 Grundlage der Realteilung ist eine Klausel im Gesellschaftsvertrag oder in Ermangelung entsprechender Regelungen ein Gesellschafterbeschluss, wonach die Gesellschaft ohne Liquidation durch Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter beendet werden soll. Rz. 663 Es ist sinnvoll, dass die Gesellschafter neben dem Gesellschafterbeschluss noch einen Ause...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

Rz. 254 Hinweis Für die Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ist nach der Art der betroffenen Gesellschaft genau zu differenzieren. Rz. 255 Zunächst kann die Satzung die unmittelbare Befreiung des (Alleingesellschafter-)Geschäftsführers von § 181 BGB enthalten. In der Einmann-GmbH ist nach h.M.[780] eine Regelung in der Satzung unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung. Bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Befreiung innerhalb einer GmbH

Rz. 35 Bei der GmbH ist § 181 BGB über § 35 Abs. 3 GmbHG auf Erklärungen der Geschäftsführer anzuwenden.[30] Bei der mehrgliedrigen GmbH ist streitig, ob die Gesellschafterversammlung auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag den Geschäftsführer generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Nach der Rspr. ist eine Gestattung durch das Bestellungsorgan nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Übertragbarkeit der "Holzmüller"/"Gelatine"-Grundsätze auf das GmbH-Recht

Rz. 369 In Anlehnung an die Entscheidungen im Fall "Holzmüller", "Gelatine I" und "Gelatine II",[1244] in denen der BGH die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft über die vom Gesetz vorgesehenen Fälle hinaus erweiterte, wird auch für die GmbH diskutiert, ob und bei welchen Strukturmaßnahmen eine Vorlagepflicht der Geschäftsführung gegenüber der Gesellscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / c) Anmeldung zum Handelsregister und Eintragung

Rz. 37 Die generelle Gestattung des Selbstkontrahierens im Gesellschaftsvertrag ist zum Handelsregister anzumelden und einzutragen.[34] Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich jeder Geschäftspartner durch Einsichtnahme in das Handelsregister Kenntnis über die Befugnis der mit der Vertretung betrauten Personen verschaffen kann. Die Befreiung eines Geschäftsführers durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 856 Zunächst stellt § 130 Abs. 2 HGB ausdrücklich klar, dass weitere Tatbestände als Ausscheidungsgründe gesellschaftsvertraglich festgelegt werden können. Hingegen bezweckt die Vorschrift nicht, die Möglichkeiten der Ausschließung von Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss zu erleichtern.[1152] Gesellschaftsverträge unterscheiden zwei Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Klassisches Anwachsungsmodell (einfache Anwachsung)

Rz. 544 Bei einer Umstrukturierung nach dem klassischen Anwachsungsmodell treten sämtliche Gesellschafter bis auf einen zu einem einheitlichen Zeitpunkt aus der Personengesellschaft aus. Hinweis Häufig handelt es sich bei dem verbleibenden Gesellschafter um die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, sodass im Ergebnis ein Formwechsel von der Personengesellschaft in eine GmbH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Beschlussfeststellung

Rz. 357 Eine formelle Beschlussfeststellung ist für die GmbH grds. nicht vorgeschrieben. Um eine schnellstmögliche Verbindlichkeit des Beschlusses sicherzustellen, empfiehlt es sich, den Beschluss durch den Versammlungsleiter feststellen zu lassen.[1196] Ein festgestellter Beschluss kann nur durch die fristgebundene Anfechtungsklage angegriffen werden, während gegen einen ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kapitalmarktrecht / 4. Bedingungen, kein Rücktritts- oder Widerrufsvorbehalt (§ 18 WpÜG)

Rz. 280 Der Bieter soll grds. an sein Angebot gebunden sein. Bedingte Angebote sind daher gem. § 18 Abs. 1 WpÜG nur unter engen Voraussetzungen zulässig.[629] Nach dieser Vorschrift darf ein Angebot nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden, deren Eintritt der Bieter, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder Tochterunternehmen oder im Zusammenhang mit dem Angebot für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausschließungsverfahren

Rz. 849 Nach dem Gesetz erfolgt der Ausschluss eines Komplementärs oder Kommanditisten durch Gerichtsurteil nach Klage der übrigen Gesellschafter (§§ 161 Abs. 2, 134, 130 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn nach der Ausschließung nur ein Gesellschafter verbleibt (§ 134 Satz 3 HGB). Die Vorschrift des § 134 HGB ist nicht zwingend. Der Gesellschaftsve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / aa) Asset Deal

Rz. 76 Ein Asset Deal bedarf grds. keiner besonderen Form, insb. nicht der notariellen Beurkundung, d.h. ein privatschriftlicher Vertrag ist ausreichend. In Einzelfällen kann sich allerdings die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung daraus ergeben, dass i.R.d. Kaufvertrages auch ein Grundstück verkauft und übertragen werden soll (§ 311b Abs. 1 BGB) oder das gegenwärtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Gerichtliche Geltendmachung von Beschlussmängeln

Rz. 739 Für die Anfechtungsklage besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des LG am Sitz der Gesellschaft (§ 113 Abs. 1 HGB). § 113 HGB regelt auch das Verfahren der Beteiligung der Mitgesellschafter an dem Anfechtungsverfahren. Dieses ist von großer Bedeutung, denn die gerichtliche Nichtigkeitsfeststellung wirkt für und gegen alle Gesellschafter (§ 113 Abs. 6 HGB). Für di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Nachträgliche Erteilung der gerichtlichen Genehmigung

Rz. 72 Bedarf ein Gesellschafterbeschluss der familiengerichtlichen Genehmigung, kann diese gem. § 1856 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1829 BGB a.F.) auch nachträglich eingeholt werden, wenn es um den Beschluss einer Mehrpersonengesellschaft geht. Ein solcher Beschluss ist als mehrseitiges Rechtsgeschäft als "Vertrag" i.S.d. § 1856 BGB anzusehen. Rz. 73 Eine nachträgliche gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Schaffung des genehmigten Kapitals

Rz. 439 Die Schaffung des genehmigten Kapitals erfolgt – sofern nicht bereits in der Gründungssatzung enthalten – durch satzungsändernden Gesellschafterbeschluss mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss ist zur Eintragung im Handelsregister anzumelden. Notwendige Bestandteile des Ermächtigungsbeschlusses sind die Dauer der Ermächtigung durch Angabe ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Nichtige Beschlüsse

Rz. 377 Ein an einem besonders schwerwiegenden Mangel leidender Gesellschafterbeschluss ist nichtig; die Nichtigkeit ist nach h.M. analog § 241 AktG durch Klage geltend zu machen.[1272] Allgemeine Nichtigkeitsgründe sind danach Einberufungsmängel,[1273] Nichtbeurkundung von kraft Gesetzes beurkundungsbedürftigen Beschlüssen, Beschlüsse mit wesensfremden Inhalten oder solche,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Gesamtvermögensgeschäfte

Rz. 368 Bei Rechtsgeschäften über die Übertragung des (nahezu) gesamten Gesellschaftsvermögens ist die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer insofern eingeschränkt, als dass der Abschluss des Rechtsgeschäfts einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterliegt.[1237] Kommt der Geschäftsführer der Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafterv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Gesellschaftsrecht

Rz. 579 Durch eine Realteilung (auch "Naturalteilung" genannt) kann das Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt (übertragen) werden. Die Realteilung führt zu einer Aufspaltung und Beendigung der Personengesellschaft. Nicht möglich ist eine Realteilung bei Kapitalgesellschaften. Rz. 580 Wie der Begriff "Einbringung" entstammt auch der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Teilung, Zusammenlegung und Nummerierung von Geschäftsanteilen

Rz. 361 Die Teilung von Geschäftsanteilen unterfällt mangels anderweitiger Satzungsregelung der Bestimmung der Gesellschafter, § 46 Nr. 4 GmbHG. Seit dem MoMiG wird die Teilung nach h.M. unmittelbar durch den Gesellschafterbeschluss bewirkt, ohne dass es einer Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf.[1215] Demgegenüber spricht die Regierungsbegründung zum MoMiG von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Gesellschafterversammlungen

Rz. 269 Zwar sieht das Gesetz in einigen Paragrafen ausdrücklich die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen vor (s. dazu v.a.§§ 714, 715 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 BGB n.F.). Regelungen für die Form der Beschlussfassung, v.a. also wie Gesellschafterversammlungen abzuhalten sind, gibt es jedoch nicht. Auch das MoPeG enthält sich weiterer Regelungen. Folgerichtig können Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Auschüttungen stehen gelassener Gewinne

Rz. 370 Ob auch Ausschüttungen von Gewinnvorträgen oder vom Gesellschafter gebildeten freien Gewinnrücklagen Zahlungen auf Forderungen sind, die der Forderung auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen gleichgestellt sind, hatte der BGH zunächst offengelassen[710] und wurde in der obergerichtlichen Rspr. unterschiedlich entschieden und war in der Lit. streitig. Teilweise wurd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Vinkulierungsklauseln

Rz. 202 Die meisten GmbH-Satzungen stellen die Übertragung von Geschäftsanteilen unter einen Zustimmungsvorbehalt (sog. Vinkulierung). Bei bewusster Satzungsgestaltung fehlen Vinkulierungsklauseln, wenn die Gesellschafter eine kapitalistische Gestaltung ihrer GmbH gewählt haben, sowie häufig auch bei Konzernsachverhalten oder wenn die GmbH von vornherein als Einpersonengesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Virtuelle Gesellschafterversammlung in der GmbH

Rz. 161 Darüber hinaus enthält das DiREG Regelungen zu einem vom DiRUG unabhängigen Themenkomplex, der virtuellen Gesellschafterversammlung bei der GmbH. Im GmbH-Recht gilt das Leitbild einer Präsenzversammlung. § 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG regelt, dass Beschlüsse der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung als einer grds. präsenten Zusammenkunft gefasst werden. Mit Wirk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Satzungsänderungen

Rz. 363 Nach der ganz h.M. liegt eine Satzungsänderung bereits bei jeder Änderung des Textes vor.[1222] Demgegenüber kann der Notar bloße Schreibfehler, die sich aus der ursprünglichen Urkunde ergeben, als offensichtliche Unrichtigkeiten i.S.v. § 44a Abs. 2 BeurkG in einem Nachtragsvermerk berichtigen.[1223] Dies erscheint jedoch als reiner Formalismus, zumal das Vorlesen de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Formwechsel durch Anwachsung

Rz. 682 In der Praxis wird der Formwechsel häufig durch eine Anwachsung des Gesellschaftsvermögens der KG auf die Komplementär-GmbH erreicht. Diese Methode ist vergleichsweise einfach durchzuführen, da die notwendigen Verträge und Gesellschafterbeschlüsse i.d.R. nicht notariell beurkundet werden müssen. Sämtliche Passiva und Vertragsverhältnisse können durch die Anwachsung a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / l) Ausschluss von Gesellschaftern

Rz. 1165 Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes [1541] auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliches Urteil aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (§ 134 HGB).[1542] Der Gesellschaftsvertrag kann aber auch vorsehen, dass für den Ausschluss ein Beschluss der anderen Gesellschafter ausreichend ist. Dem betrof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Konzernrecht / c) Besonderheiten im GmbH-Konzern

Rz. 46 § 293 AktG und § 130 AktG gelten nur für die AG/SE und KGaA, jedoch nicht für die GmbH. Es bedarf dennoch eines beurkundeten Gesellschafterbeschlusses der Untergesellschaft.[127] Unternehmensverträge i.S.d. § 291 AktG ändern die Zweckrichtung der abhängigen GmbH. Mit Wirksamkeit des Unternehmensvertrages hört diese auf, unabhängig am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wahrgenommen (§§ 35 ff. GmbHG).[1488] Mehrere Komplemen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Entscheidungskompetenz und Informationspflichten

Rz. 614 Zu den umwandlungsrechtlichen Prinzipien gehört, dass die Umwandlungen stets von den Gesellschaftern der beteiligten Gesellschaften mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden müssen. Zur Vorbereitung der Gesellschafterbeschlüsse müssen die Vertretungsorgane einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die beabsichtigten Maßnahmen erstatten (§§ 8, 127, 192...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / f) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 522 Gem. § 116 Abs. 5 HGB erfolgt die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis wegen eines wichtigen Grundes durch gerichtlichen Beschluss. Zweck dieser Abweichung vom Recht der GbR, bei der zur Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis ein Beschluss der übrigen Gesellschafter ausreicht, ist die Rücksichtnahme auf den geschäftsführenden Gesellschafter der OHG, für den häu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Bestellung zum Geschäftsführer

Rz. 243 Ist die Bestellung des Geschäftsführers nicht schon bei der Gründung erfolgt, liegt die Zuständigkeit bei der Gesellschafterversammlung, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Ermächtigung wie z.B. zugunsten eines Aufsichtsrates, Gesellschafterausschusses oder Beirates enthalten ist (§ 46 Nr. 5 GmbHG). Erfolgt die Gesellschaftsgründung mit Musterprotoko...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VIII. Auflösung

Rz. 2324 Die Auflösung der KGaA richtet sich nach § 289 AktG. Es gelten die Vorschriften über die Auflösung einer KG (§ 289 Abs. 1 AktG). § 289 Abs. 2 AktG enthält spezielle Auflösungsgründe für die KGaA. § 289 Abs. 3 bis Abs. 6 AktG modifizieren wiederum die Auflösungsbestimmungen des HGB und des AktG. Die Abwicklung selbst der KGaA erfolgt nach §§ 264 ff. AktG. Rz. 2325 Auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Liquidation nach der gesetzlichen Rechtslage

Rz. 959 Die Liquidation der KG richtet sich nach den §§ 161 Abs. 2, 143 ff. HGB. Nach dem Gesetz sind sämtliche Gesellschafter Liquidatoren, auch solche, die vor der Auflösung keine Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht hatten, also auch die Kommanditisten (§§ 161 Abs. 2, 144 Abs. 1 HGB).[1305] Doch kann sowohl durch den Gesellschaftsvertrag als auch einen ad hoc ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Allgemeine Angaben; Ausführungen zu Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 496 In einem ersten Teil des Gesellschaftsvertrages sollten die grundlegenden Angaben und Daten der Gesellschaft aufgeführt werden. Hierzu folgende Anregungen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Kostenrecht als Beratungsfeld

Rz. 118 Aufgrund der inzwischen bestehenden Komplexität des Kostenrechts ergeben sich Spielräume, welche der anwaltliche Berater etwa bei der Beurkundung einer Transaktion, aber auch bei sonstigen beurkundungs- und beglaubigungspflichtigen Vorgängen im Interesse seines Mandanten nutzen kann. Bereits genannt wurde die Möglichkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen, einen Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsvertragliche Regelung über das Ausscheiden

Rz. 384 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG konnte im Gesellschaftsvertrag einer GbR geregelt werden, dass bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, der Insolvenz eines Gesellschafters und bei Tod nicht die nach den §§ 723–725, 727, 728 BGB a.F. vorgesehene Folge der Auflösung der Gesellschaft eintrat, sondern diese nur das Ausscheiden des betreffenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 157 Die Testamentsvollstreckung an Kapitalgesellschaftsanteilen ist sowohl in der Form der Auseinandersetzungs-/Abwicklungsvollstreckung als auch in der Form der Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung ohne Weiteres zulässig und wird auch durch eine Anteilsvinkulierung nach § 15 Abs. 5 GmbHG nicht ausgeschlossen. Sofern dem Testamentsvollstrecker Verwaltungsbefugnisse übert...mehr