Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 3. Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung

Rz. 167 Verletzt der jeweilige Realvertreter im Rahmen der Ausübung einer Amtsvertretung gegenüber dem Minderjährigen zu beachtende Pflichten, so haftet er diesem gegenüber grundsätzlich nicht persönlich. Die Haftung obliegt vielmehr dem Jugendamt als Legalvertreter nach den im Zivilrecht verankerten allgemeinen Haftungsgrundsätzen (§§ 1716, 1833, 1915 BGB) bzw. den Kriterie...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Beratung und Mitwirkung der Leistungsberechtigten

Rz. 46 Hilfeleistungen nach den §§ 27 ff. SGB VIII setzen eine grundsätzliche Entscheidung des Berechtigten voraus, ob er diese Hilfen überhaupt in Anspruch nehmen möchte, da das – jederzeit widerrufliche[158] – Einverständnis des Leistungsberechtigten essentielle Voraussetzung jeder Hilfeleistung ist. Eine autonome Entscheidung, als Basis der Beteiligungsfähigkeit,[159] erf...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Beiordnung eines Rechtsanwalts, § 78 FamFG

Rz. 22 Unterliegt eine Familiensache dem Anwaltszwang, so ist dem Beteiligten auf seinen Antrag ein zur Vertretung bereiter Anwalt beizuordnen (§ 78 Abs. 1 FamFG). Dies ist der Fall, wenn die Kindschaftssache im Scheidungsverbund anhängig ist (§ 114 Abs. 1 FamFG). Rz. 23 Ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich nicht vorgeschrieben – so in isoliert geführten Kindschaftssach...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / III. Strafrechtliche Folgen

Rz. 15 Letztlich kann ein den fachlichen Standards nicht entsprechendes Handeln im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe auch strafrechtliche Konsequenzen zu Lasten des jeweiligen Mitarbeiters des Jugendamtes nach sich ziehen.[74] Dies gilt, wenn in einer konkreten Situation aufgrund einer Garantenstellung – etwa aus § 8a Abs. 1 SGB VIII folgend – eine Handlungspflicht bestand,...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / III. Anhörungspflicht

Rz. 63 Im Vollstreckungsverfahren ist der Verpflichtete vor Festsetzung von Ordnungsmitteln zu hören, § 92 Abs. 1 FamFG. Weitergehende Anhörungspflichten regelt das Gesetz – obwohl es sich auch beim Vollstreckungsverfahren nach §§ 89 ff. FamFG um eine Kindschaftssache handelt[185] – nicht ausdrücklich; insbesondere geben weder der Wortlaut dieser Vorschrift noch die Systemat...mehr

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§ 13 Formularteil / 3. Vorgeburtliche Sorgeerklärungen

Rz. 3 Muster 13.3: Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Muster 13.3: Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB Jugendamt/Notar _________________________ Urkunden-Register-Nr.: _________________________ Vorgeburtliche Urkunde über die Erklärung zur ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 12. Vollstreckung

Rz. 143 Gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ ist die sofortige Rückgabe des Kindes anzuordnen. Die deutsche Fassung des HKÜ spricht von "Rückgabe", nach der – vom EGMR gebilligten – Rechtsprechung des BVerfG ist aber eine Auslegung des HKÜ, aufgrund derer ein Gericht dem entführenden Elternteil die persönliche Rückführung des Kindes aufgibt, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[45...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / d) Beteiligtenstellung und Anhörung der Pflegeperson (§ 161 FamFG)

Rz. 447 Über den früheren § 50c FGG hinausgehend ermöglicht § 161 Abs. 1 FamFG die amtswegige Hinzuziehung der Pflegeperson als Beteiligte (siehe dazu auch Rdn 366) im Interesse des Kindes, wenn das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege (§ 1632 Abs. 4, siehe dazu § 4 Rdn 23 ff.) lebt. Damit wird sichergestellt, dass die Pflegeperson vollumfänglich vom Verfahrensablauf in...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII)

Rz. 20 Ebenfalls präventiv sind die in § 17 SGB VIII vorgesehenen kostenfreien Beratungsmöglichkeiten in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,[92] die allerdings als individueller Rechtsanspruch ausgestaltet sind.[93] Den Leistungsadressaten kommt zudem gem. § 5 SGB VIII ein Wahlrecht zu, ob sie die Beratung bei einem öffentlichen oder freien Träger in Anspruch n...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Ziele und Leistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 103 Gelangt das Jugendamt auf der Grundlage seiner Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Eingliederungshilfe vorliegen, so bedarf es zunächst der weitergehenden Prüfung, welche geeigneten und notwendigen Therapiemaßnahme in Betracht kommen, um einerseits eine bereits bestehende Behinderung zu mindern, zu beseitigen bzw. deren Entstehung zu verme...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Amtshaftung

Rz. 11 Im Rahmen der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit stehen vordringlich Amtspflichtverletzungen in Rede, wobei gem. § 839 Abs. 1, S. 2 BGB, Art. 34 S. 1 GG die Haftungsüberleitung zunächst auf den Anstellungsträger[56] erfolgt und von dort gegenüber dem konkret handelnden Mitarbeiter der Jugendhilfe ein Regress nur unter den Voraussetzungen dessen Vorsatz oder einer gro...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG

Rz. 51 Muster 13.46: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG Muster 13.46: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 49 FamFG An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / a) Unzulässigkeit entwürdigender Erziehungsmaßnahmen (§ 1631 Abs. 2 BGB)

Rz. 85 Das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung ist durch das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung [285] gesetzlich verankert worden.[286] Ein gegenteiliges elterliches Verhalten kann Schadensersatzansprüche des Kindes auslösen,[287] strafrechtliche Verfolgung[288] und/oder Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB [289] nach sich z...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / C. Die Auswahl des Verfahrensbeistandes

Rz. 26 § 158 Abs. 1 FamFG gibt dem Richter auf, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen. Es muss sich daher um eine Person handeln, die fachlich und persönlich geeignet ist, die Interessen des Kindes festzustellen und sie sachgerecht in das Verfahren einzubringen.[63] Die Auswahl steht letztlich im Ermessen des Gerichts (zur Frage der Anfechtbarkeit und der Rüge der...mehr

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§ 13 Formularteil / 2. Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag

Rz. 38 Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag Muster 13.36: Erwiderung auf Sorgerechtsabänderungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Verfahrensvoraussetzungen

Rz. 250 § 165 FamFG setzt voraus, dass eine gerichtliche Entscheidung oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich zur Umgangsregelung vorliegt, über deren Umsetzung es zwischen den Eltern zum Streit gekommen ist.[896] Dem Grunde nach handelt es sich daher um ein dem Abänderungsverfahren nach § 166 Abs. 1 FamFG, § 1696 Abs. 1 BGB oder dem Vollstreckungsverfahren nach §§ 88 ff....mehr

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§ 9 Rechtsmittel / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine Neuordnung der Rechtsmittel entschieden.[1] Rechtsmittel gegen Endentscheidungen – seien es Hauptsacheentscheidungen oder einstweilige Anordnungen (siehe dazu § 7 Rdn 43 ff.) – ist nunmehr allein die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG. Wurde das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet, richtet es...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / a) Umgangspflegschaft

Rz. 39 Durch Art. 50 Nr. 28 und 29 FGG-RG wurden die §§ 1684 Abs. 3 und 1685 Abs. 3 BGB neugefasst und die bereits zuvor anerkannte, aber allein auf § 1666 BGB gestützte Umgangspflegschaft normiert.[113] Der Weg über eine Umgangsbestimmungspflegschaft ist nunmehr zutreffender Auffassung zufolge nicht mehr gangbar (siehe dazu eingehend § 4 Rdn 16). Verletzt ein Elternteil daue...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Antragsbefugnis

Rz. 228 Zur Antragstellung nach § 1671 BGB sind ausschließlich die Eltern als (ggf. potentiell) Sorgeberechtigte befugt, d.h. auch die Adoptiveltern (§§ 1741 ff. BGB). Für das Kind selbst oder das Jugendamt ist keine Antragsbefugnis vorgesehen.[860] Der Gesetzgeber überträgt damit allein den Eltern die Kompetenz zur Entscheidung, ob sie die elterliche Sorge gemeinsam fortfüh...mehr

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§ 13 Formularteil / g) Abweisungsantrag des anderen Elternteils

Rz. 13 Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils Muster 13.12: Abweisungsantrag des anderen Elternteils An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ In der Familiensache _________________________ ./. _________________________mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / 3. § 158 Abs. 2 Nr. 3 FamFG

Rz. 15 Über die bereits nach § 158 Abs. 2 Nr. 2 FamFG geregelte Konstellation der in Betracht kommenden Trennung eines Kindes von seiner Familie hinausgehend erfasst das – neue – Regelbeispiel der Nr. 3 die Fälle der Trennung eines Kindes von seiner Obhutsperson. Der Begriff der Trennung soll ebenso wie in § 1666a Abs. 1 S. 1 BGB zu verstehen sein, wobei unerheblich ist, ob ...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Anhörung der Beteiligten

Rz. 228 Wie im Sorgerechtsverfahren sind auch im Umgangsrechtsverfahren die Eltern (§ 160 FamFG) und das Kind (§ 159 FamFG)[828] persönlich sowie das Jugendamt (§ 162 Abs. 1 FamFG) und ggf. die Pflegeperson (§ 161 Abs. 2 FamFG) anzuhören. In Umgangsverfahren wird von der Anhörung eines Kindes ab Vollendung des 3. Lebensjahres nur selten abgesehen werden können (dazu im Einze...mehr

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§ 13 Formularteil / III. Regelung des Umgangsrechts

Rz. 57 Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts Muster 13.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts In der Familiensache des ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / C. Ausgewählte Problembereiche

Rz. 16 In dem vorab dargestellten Spannungsfeld, das leider gerade auch im Verhältnis zwischen Anwalt und Jugendamt häufig von einem latenten Misstrauen bestimmt wird, gestaltet sich die praktische interdisziplinäre Zusammenarbeit.[77] Sie ist auf Seiten aller Beteiligten allein darauf auszurichten, im Interesse der durch das KJHG zu schützenden Kinder und Jugendlichen zu ag...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Rechtsnatur und Antragsberechtigung

Rz. 352 Bei einem Antrag auf Einleitung eines Sorgerechtsverfahrens nach §§ 1671 BGB handelt es sich um einen Verfahrensantrag, also um ein Gesuch an das Gericht, tätig zu werden.[1275] Wenngleich ihm auch materiell-rechtliche Bedeutung zukommt, ist er kein Sachantrag im Sinn der ZPO, so dass es auch nicht zwingend der förmlichen Zustellung bedarf;[1276] die einfache Übersen...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / III. Anhörungspflichten

Rz. 51 In den Verfahren nach § 1632 Abs. 1, 2 und 4 BGB sind das Kind und die Eltern nach § 159 bzw. § 160 FamFG persönlich anzuhören. Sie sind auch stets förmlich zu beteiligen Dies gilt auch, wenn einem Elternteil die elterliche Sorge teilweise, insbesondere im Teilbereich der Aufenthaltsbestimmung, entzogen worden war und der Ergänzungspfleger das Kind den – den Erlass ei...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Entscheidung von Streitigkeiten über den Auskunftsanspruch

Rz. 211 Es gilt die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts zu allen Meinungsverschiedenheiten bezüglich Berechtigung, Häufigkeit oder Umfang des Auskunftsanspruchs (§ 1686 S. 2 BGB). Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit gilt § 152 FamFG. Ist danach eine Ehesache anhängig, so ist das hiermit befasste Familiengericht zuständig (§ 152 Abs. 1 FamFG). Wird während einer ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / VII. Anhörungspflichten; Beteiligtenstellung

Rz. 413 Im Rahmen von Sorgerechtsverfahren – einerlei, ob sie auf Antrag oder amtswegig eingeleitet wurden – sehen die §§ 158 ff. FamFG Anhörungspflichten vor.[1495] Es handelt sich hierbei um das Kind selbst, seine Eltern,[1496] das Jugendamt und ggf. Pflegepersonen und den Verfahrensbeistand des Kindes (siehe zu letzterem § 5 Rdn 30 ff.). 1. Zweck der Anhörung Rz. 414 Die An...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 5. Kosten

Rz. 139 Die Kosten der Inobhutnahme werden zunächst von dem zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger gem. § 87 SGB VIII übernommen. Dieser hat jedoch gem. §§ 89b, 89f SGB VIII eine Rückgriffsmöglichkeit gegenüber dem für Leistungen örtlich zuständigen Jugendhilfeträger,[469] wobei sich die örtliche Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Sorgeberechtigten orientie...mehr

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§ 13 Formularteil / I. Antrag auf Herausgabe des Kindes

Rz. 41 Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes Muster 13.39: Antrag auf Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: (Geschäfts-Nr.:) _________________________ Hauptsacheantrag auf Herausgabe des Kindes der _________________________ – Antragstellerin/Mutter – Verfahrensbevollmächtigter: ______________________...mehr

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§ 13 Formularteil / V. Herausgabe des Kindes

Rz. 59 Muster 13.54: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes Muster 13.54: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Az.: _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Herausgabe des Kindes In der Fa...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Maßnahmen gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil

Rz. 205 Bei der Auswahl der zur Gefahrenabwendung notwendigen Maßnahmen hat sich das Familiengericht am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren, also daran, welche Maßnahmen im Einzelfall zum legitimen Zweck der Abwendung der Gefährdung geeignet, erforderlich und zuletzt auch noch zumutbar sind. Dabei beinhaltet die Erforderlichkeit das Gebot, aus den zur Erreichung...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 9. Telefon- und Briefkontakte

Rz. 98 Mit dem Umgang im engeren Sinn stehen die mittelbaren Kontakte in Zusammenhang, die gegebenenfalls als Umgangsergänzung gefordert werden können, zumindest aber vom betreuenden Elternteil regelmäßig geduldet werden sollten.[361] Hierzu gehören im wesentlichen Telefon- oder Briefkontakte. In Streitfällen obliegt es dem Familiengericht, die Kontakte nach Frequenz, Zeitpu...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / II. Das Umgangsrecht als Recht des Kindes

Rz. 8 Durch die Generalklausel der elterlichen Sorge in § 1626 Abs. 3 BGB wird das Recht des Kindes auf Umgang als regelmäßiger Bestandteil des Kindeswohls gewährleistet und hervorgehoben. Hiernach gehört der Umgang mit beiden Elternteilen in aller Regel zum Wohl des Kindes. Zudem verdeutlicht § 1684 Abs. 1 BGB, dass Regelungsgegenstand nicht nur das Umgangsrecht eines Elter...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 2. Anordnungsanspruch/Anordnungsgrund

Rz. 25 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es gemäß § 49 Abs. 1 FamFG eines Anordnungsanspruchs. Sie muss also nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt sein. Außerdem muss ein Anordnungsgrund vorliegen. Dies setzt ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Tätigwerden voraus, das ein Abwarten bis zur Entscheidungsreife in...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / I. Eigene Kosten des Umgangsberechtigten – Kostentragungspflicht

Rz. 137 Der Umgangsberechtigte hat grundsätzlich die aus Anlass des Umgangs für sich selbst entstehenden Kosten aufzubringen. Das betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrten zum Kind, dessen Abholung, eigene Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand sowie die Kosten für Unternehmungen mit dem Kind.[517] Auch für die Rückverbringung des Kindes nach Ausübung des Umgangskon...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / IV. Grundlagen der Verfahrensführung

Rz. 365 Zu den Grundlagen der Verfahrensführung finden sich in der Literatur anschauliche Schaubilder.[1297] Wegen des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist das Gericht verpflichtet, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidung einzubeziehen.[1298] Hiermit geht einher, dass das Gericht seiner Entscheidung auch nur solche Tat...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 3. Verfahrensablauf

Rz. 36 Die früher in § 33 Abs. 3 S. 1 FGG vorgesehene Androhung des Zwangsmittels ist weggefallen, um den hiermit in der Regel verbundenen Zeitverlust zu vermeiden (siehe Rdn 1). Stattdessen wird der Pflichtige nunmehr nach § 89 Abs. 2 FamFG bereits in dem im Erkenntnisverfahren geschaffenen Titel auf die möglichen Ordnungsmittel hingewiesen, die gegen ihn verhängt werden kö...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Statthaftigkeit

Rz. 43 Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangenen Entscheidungen sind grundsätzlich unanfechtbar (§ 57 S. 1 FamFG), auch wenn in der betreffenden Entscheidung in der Rechtsmittelbelehrung irrtümlich auf die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde hingewiesen wird.[102] Lediglich in den in § 57 S. 2 FamFG enumerierten Ausnahmefällen ist eine Beschwerdemöglichkeit e...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 3. Zentrale Behörden

Rz. 133 Jeder Vertragsstaat hat die Pflicht, eine Zentrale Behörde zu bestimmen, die für die Ausführung des Übereinkommens national wie international einzustehen hat, Art. 6 Abs. 1 HKÜ. In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Aufgabe seit dem 1.1.2007 von dem Bundesamt für Justiz in Bonn wahrgenommen, § 3 IntFamRVG, in anderen Ländern ist für diese Aufgabe häufig das Jus...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / f) Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Rz. 108 Dieses Thema ist immer noch weitgehend tabuisiert; Gerichtsentscheidungen finden sich hierzu selten. Allerdings hat sich das BVerfG im Jahr 2007 mit einem Fall befasst, in dem sich ein vierjähriges Kind in einem Wachkoma – einem apallischen Zustand – befand. Die Eltern wollten ihr Kind nach fünfmonatiger Behandlung nach Hause holen, wo es unter ärztlicher Aufsicht du...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / F. Anwaltszwang

Rz. 85 Der Anwaltszwang[256] vor den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten für Familiensachen im Sinn des § 111 FamFG ist in § 114 Abs. 1 FamFG abschließend geregelt. Demnach besteht in Kindschaftssachen, die als Scheidungsfolgesachen geführt werden, durchgängig Anwaltszwang. Dies gilt nach zutreffender Auffassung auch für den Fall, dass erstinstanzlich ein Scheidungsverbun...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / aa) Rechtsnatur der Sorgeerklärung

Rz. 48 Bei der Sorgeerklärung handelt es sich um eine höchstpersönliche, formbedürftige, bedingungsfeindliche und nicht empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Entscheidung des Familiengerichts, sondern lediglich der Einhaltung des Formerfordernisses des § 1626d BGB, d.h. der öffentlichen Beurkundung. Beurkundende Stelle ist regelmäßig das...mehr

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§ 3 Abänderungsverfahren na... / A. Grundlagen

Rz. 1 Einem auftretenden Bedürfnis nach Abänderung einer Sorge- oder Umgangsrechtsregelung kann – auf Antrag oder von Amts wegen[1] – durch § 1696 BGB Rechnung getragen werden. (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 37 ff.) Diese – verfassungsrechtlich unbedenkliche[2] – Vorschrift erfasste nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht gerichtliche Verfügungen; also mus...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 4. Überprüfung und Änderung gerichtlicher Maßnahmen nach § 1666 BGB gemäß § 1696 Abs. 2 BGB

Rz. 223 Nach § 1666 BGB getroffene Maßnahmen können durch das Familiengericht jederzeit von Amts wegen geändert werden, wenn eine Gefahr für das Wohl des Kindes nicht mehr besteht oder die Erforderlichkeit der Maßnahme entfallen ist, § 1696 Abs. 2 BGB (siehe dazu § 3 Rdn 30 ff.).[846] Denkbar ist eine gänzliche Aufhebung oder eine Modifizierung, wenn oder soweit eine Gefahr ...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / aa) Beratung und Unterstützung bei der Personensorge sowie Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 18 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 SGB VIII)

Rz. 23 § 18 Abs. 1 SGB VIII sieht kostenfreie Unterstützungsleistungen für alleinerziehende Elternteile sowohl bei der Ausübung der Personensorge als auch der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der von ihnen betreuten Kinder vor (Abs. 1 Nr. 1). Ferner ist eine Unterstützung bei der außergerichtlichen Umsetzung von eigenen Unterhaltsansprüchen nach § 1615l BGB vorgesehen...mehr

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§ 13 Formularteil / 1. Antrag auf Kindesrückführung nach Art. 8, 12 HKÜ (Kind wurde widerrechtlich nach Deutschland verbracht)

Rz. 46 Muster 13.43: Antrag auf Kindesrückführung nach Art. 8, 12 HKÜ (Kind wurde widerrechtlich nach Deutschland verbracht) Muster 13.43: Antrag auf Kindesrückführung nach Art. 8, 12 HKÜ (Kind wurde widerrechtlich nach Deutschland verbracht) An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ Geschäfts-Nr.: _________________________ Antrag auf K...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / D. Aufgaben des Verfahrensbeistandes im Verfahren

Rz. 30 Der Verfahrensbeistand[75] wird durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen, § 158 Abs. 3 S. 2 FamFG. Die Beteiligtenstellung besteht automatisch auch im Rechtsmittelzug fort (siehe auch Rdn 39).[76] In § 158 Abs. 4 FamFG werden erstmals die Aufgaben des Verfahrensbeistandes näher präzisiert. Es obliegt ihm danach,mehr

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§ 13 Formularteil / a) Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gemäß § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Rz. 5 Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB Muster 13.4: Antrag auf Übertragung des Alleinsorgerechts gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB An das Amtsgericht _________________________ Familiengericht _________________________ In der Familiensache der _________________________ – Antragstelleri...mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein Elternteil hiervon jedoc...mehr