Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, SGB VIII § 87a Örtlic... / 2.1 Zuständigkeit für die Erteilung/Aufhebung der Pflegeerlaubnis (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 87a Abs. 1 ist sowohl für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis i. S. d. §§ 43 Abs. 1, 44 Abs. 1 Satz 1 als auch für die Rücknahme oder den Widerruf einer Erlaubnis der örtliche Jugendhilfeträger zuständig, in dessen Bereich die (Tages-)Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" vgl. Ausführungen bei § 86 Rz. 11 bis...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.5 Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden (Abs. 3)

Rz. 9 Ist die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (§§ 50 bis 52) nicht feststellbar oder wird der für die Erfüllung der Aufgabe an sich örtlich zuständige Träger (das Jugendamt) – aus welchen Gründen auch immer – nicht tätig, so ist nach dem Vorbild des § 86d auf den tatsächlichen Aufenthalt des jungen Menschen vor Beginn de...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.3 Nachträgliche Hilfe bei Scheinvaterschaft

Rz. 11 Gemäß Abs. 3 Satz 1 hat das Gericht dem Jugendamt Mitteilung zu machen, wenn ein Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war (§ 1592 Nr. 1 BGB), oder der die Vaterschaft anerkannt hatte (§ 1592 Nr. 2 BGB), die Vaterschaft mit Erfolg angefochten hat. Gemäß § 1600 Abs. 1 Satz Nr. 1 BGB ist der Mann, dessen Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 1 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.4 Mitteilungspflicht

Rz. 12 Ab 1.1.2009 statuiert Abs. 4 eine generelle Mitteilungspflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt, wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Damit soll das Jugendamt in den Stand gesetzt werden, die Angebote nach Abs. 1 bis 3 zu erbringen.mehr

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Jung, SGB VIII § 87a Örtlic... / 2.3 Mitwirkung an der örtlichen Prüfung einer Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 8 § 46 Abs. 1 Satz 2 sieht die Mitwirkung des örtlichen Jugendamts bei der örtlichen Überprüfung der in seinem Bereich gelegenen Einrichtungen vor. Auch hier kommt es nur auf den Standort der Einrichtung an, nicht auf den Sitz des Trägers. § 87a sieht weder in Abs. 1 noch in Abs. 3 eine örtliche Zuständigkeitsregelung für die Prüfung der Pflegeperson durch das Jugendamt e...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.4 Beantragung einer Beistandschaft und deren Bedeutung

Rz. 7 Das Jugendamt muss die Mutter auf die Möglichkeit hinweisen, gemäß § 1712 BGB eine Beistandschaft zu beantragen. Diese hat ihrerseits die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als Aufgabenbereiche (vgl. dazu die Kommentierung zu § 55 Rz. 3 bis 8). Es handelt sich nach dem Wortlaut sowie der Intention der Vorschrift ausschließlich um e...mehr

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Jung, SGB VIII § 87e Örtlic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Jeder vom Jugendamt im Hinblick auf § 59 Abs. 3 ermächtigte Beamte oder Angestellte ist für jede Beurkundung der in § 59 Abs. 1 aufgeführten Art örtlich zuständig. Eine Zuständigkeitsanbindung, sei es an den gewöhnlichen bzw. tatsächlichen Aufenthaltsort einer Person oder an bestimmte Aufgaben, existiert nicht. Dies hat zur Folge, dass Beurkundungen und Beglaubigungen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.3 Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 verpflichtet das Jugendamt im Zuge des Beratungs- und Unterstützungsangebots die Mutter darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen des Kindes nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden zu lassen.mehr

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Jung, SGB VIII § 87e Örtlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 87e gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022) und zuvor seit dem 1.4.1993 i. d. F. des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239). Die Bestimmung schließt sich – mit redaktionellen Änderungen versehen – im Wesentlichen den bisherigen Regelungsinhalten der § 49 Abs. 3 JWG sowie § 86 Abs. 2 SGB VIII a. F. an. § 87e modifizier...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.1 Zuständigkeit zur Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 § 87b Abs. 1 Satz 1 bestimmt als sog. "Grundnorm" die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes zur Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten sowie in Verfahren nach dem JGG i. S. d. §§ 50 bis 52. Die Vorschrift weist dabei keinen eigenständigen – die örtliche Zuständigkeit betreffenden – Regelungsgehalt auf, sondern verweist auf die entsprechende An...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.2 Beratung und Unterstützung vor der Geburt

Rz. 10 Das Jugendamt kann gemäß Abs. 2 der werdenden Mutter bereits die in Abs. 1 umschriebenen Hilfen anbieten, wenn der Beratungsanlass besteht, d. h. die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt voraussichtlich nicht miteinander verheiratet sein werden. Den Kontakt zu vermitteln, dürfte Aufgabe der Schwangerschaftsberatung sein.mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.5 Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 8 Dieser Komplex steht nicht im Zusammenhang mit Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Vielmehr wird durch den Hinweis für nicht miteinander verheiratete Eltern die Möglichkeit aufgezeigt, gemäß § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB durch rechtsgeschäftliche Erklärungen die elterliche Sorge gemeinsam zu übernehmen. Die öffentliche Beurkundung der Sorgeerklärun...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 2.1.2 Vaterschaftsfeststellung

Rz. 5 Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung sind die Anerkennung der Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB). Sie bedarf gemäß § 1595 Abs. 1 BGB der Zustimmung durch die Mutter. Beides muss gemäß § 1597 Abs. 1 BGB öffentlich beurkundet werden. Dies kann gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Urkundsperson beim Jugendamt beurkunden. Ferner kann der Notar, das Amtsgericht, der Standesb...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingefügt durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I S. 2846) und sogleich geändert durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942). Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) wird die bisher in Abs. 1 Sa...mehr

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Jung, SGB VIII § 89e Schutz... / 2.1 Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber Träger des vorangegangenen gewöhnlichen Aufenthaltsortes (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Soweit für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der g.A. der Eltern, eines Elternteils, des Kindes oder des Jugendlichen maßgebend ist und die in Frage kommende Person den g.A. im jeweiligen Einzelfall in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform begründet, so trifft die Pflicht zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfemaßnahme den örtlichen Träger, in dessen Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 11 DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.9.2014, J 8.170/J 8.150/J 6.100 DE – Kinder- und Jugendhilferecht: Fragen der örtlichen Zuständigkeit bei Umzug eines Vaters und des bei ihm lebenden Kinds während eines Sorgerechtsverfahrens, JAmt 2014 S. 514; DIJuF-Rechtsgutachten v. 6.9.2013, J 6.510 Lh – Vormundschaftsrecht: Abgrenzung der Aufgabe Mitwirkung im familiengerichtlichen Verf...mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 2.3 Fortgesetzte Zuständigkeit bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 6 § 87b Abs. 2 Satz 1 lässt die einmal nach § 86 Abs. 1 bis 4 begründete örtliche Zuständigkeit des mitwirkenden Jugendamtes bis zum Abschluss der bei den Familiengerichten anhängigen Verfahren fortbestehen. Während des laufenden gerichtlichen Verfahrens ändert sich demnach die örtliche Zuständigkeit nicht, selbst dann nicht, wenn sich die bei Leistungsbeginn (durch Eins...mehr

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Jung, SGB VIII § 52a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 13 Birnstengel/Katzenstein, Beistandschaft oder Beratung und Unterstützung, JAmt 2015 S. 230; Joos, Beratung und Unterstützung als eigenständiger Auftrag im Arbeitsgebiet – Beistandschaft/Amtsvormundschaft, JAmt 2004 S. 221; Meysen, Beistandschaft – mehr als eine umbenannte Amtspflegschaft, JAmt 2001 S. 261; Mix, Beistandschaft im Wandel, JAmt 2005 S. 279; Münder/Mutke/Seide...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.1 Rechtmäßige Hilfegewährung

Rz. 3 Die Kostenerstattung beschränkt sich auf solche Kosten, die der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII entsprechen. Die Erstattungspflicht des zur Kostenerstattung verpflichteten Trägers umfasst somit alle Leistungen, die dem Hilfe gewährenden Träger in rechtmäßiger Anwendung des SGB VIII entstanden sind. Aufgewendete Kosten i. S. d. § 89f Abs. 1 Satz 1 sind solche A...mehr

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Jung, SGB VIII § 88 Örtlich... / 3 Literatur

Rz. 10 Eschelbach/Rölke, Vollzeitpflege im Ausland – Aufgaben der deutschen Jugendämter, JAmt 2014 S. 494.mehr

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Jung, SGB VIII § 87b Örtlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 87b Abs. 1 regelt die örtliche Zuständigkeit des Jugendamtes für die Mitwirkung in Verfahren vor den Familien- und Jugendgerichten nach §§ 50 bis 52, indem auf die entsprechende Anwendung des § 86 Abs. 1 bis 4 sowie § 86a Abs. 1 und 3 verwiesen wird, je nachdem, ob es sich um Verfahren Minderjähriger oder ggf. junger Volljähriger handelt. Absatz 2 lässt die einmal na...mehr

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FF 3/2016, Kompetenz von Jugendämtern und Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB

Praxis-Beispiel Fall: Ein Paar lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Nach zwei Jahren bekommt die Frau am 25.2.2013 ein Kind aus dieser Beziehung. Gut ein Jahr später am 1.5.2014 endet die nichteheliche Lebensgemeinschaft, der Mann verlässt seine Freundin. Die Mutter, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, geht daraufhin zum örtlichen Jugendamt und macht Ansp...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Verfahrenskostenhilfe

a) Es ist nicht grundsätzlich mutwillig i.S.d. §§ 76 FamFG, 114 ZPO, einen Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht zu stellen, ohne zuvor die Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt nachgesucht zu haben (Anschluss an OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1115; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1712). b) Die Mutwilligkeit der Inanspruchnahme des Familiengerichts kann nur angenomme...mehr

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AGS 3/2016, Beiordnung eine... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Kindesvaters hat auch in der Sache Erfolg. Der im Tenor näher bezeichnete Beschluss des AG, mit dem dieses den Antrag des Kindesvaters, ihm im Anschluss an den zum Verfahren des AG geschlossenen, gerichtlich gebilligten Vergleich zur Regelun...mehr

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AGS 3/2016, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 6.305,00 EUR (3.789,00 EUR für die Ehesache, zuzüglich 1.000,00 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich und jeweils 758,00 EUR für die Folgesachen Sorgerecht und Umgangsrecht) festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richtet sich die Beschwerde der Verfahre...mehr

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FF 2/2016, Umschreibung ein... / 2 Anmerkung

Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 23.9.2015 befasst sich mit der Frage, ob ein vom Land erstrittener Titel über Kindesunterhalt nach der Einstellung der Unterhaltsvorschussleistungen auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden kann. Inhalt der Entscheidung Der Antragsgegner war durch ein Urteil verpflichtet worden, für seine am 7.5.2005 geborene Tochter, die...mehr

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FoVo 2/2016, Zulässigkeit einer "Tieferpfändung" nach § 850d ZPO durch Unterhaltsvorschussstellen mittels Vollstreckungsbescheid?

Wird eine Unterhaltsforderung vollstreckt, genießt der Schuldner nach § 850d ZPO nicht den Schutz der Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, sondern darf nur den notwendigen Unterhalt – Hartz IV – und die zur Erfüllung seiner vorrangigen Unterhaltspflichten notwendigen Mittel behalten. Man spricht von der sogenannten "Tieferpfändung". Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn...mehr

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FF 2/2016, Die Einwilligung... / 3. Die Entbehrlichkeit der Einwilligung nach § 1747 Abs. 4 BGB

Für die Fälle der anonymen Samenspende wurde bisher auch die Anwendung des § 1747 Abs. 4 BGB für die Frage des Einwilligungserfordernisses des Samenspenders in Betracht gezogen. Nach § 1747 Abs. 4 BGB ist die Einwilligung eines Elternteils nicht erforderlich, wenn er zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist. Dieser Teil der No...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.8 Träger der Jugendhilfe

Rz. 25c Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch der Träger der Jugendhilfe ist § 104 i. V. m. §§ 92, 93 SGB VIII und §§ 82 bis 84 SGB XII. Sofern die rückwirkende Gewährung einer Versicherten- oder Hinterbliebenenrente zu einer nachträglichen Minderung der Jugendhilfe führt, erwirbt das Jugendamt einen Erstattungsanspruch. Sofern der Träger der Jugendhilfe von dem Berec...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsfälle für Erstattungsansprüche

Rz. 17 Die Frage, welche Erstattungsansprüche zu denen nach § 104 gehören, wurde zwischen den Spitzenverbänden aller Sozialversicherungsträger abgeklärt. Folgende Erstattungsansprüche fallen unter diese Vorschrift: Erstattungsansprüche der Versorgungsämter nach § 71b Satz 1 BVG, Erstattungsansprüche der Sozialämter nach §§ 19, 82 SGB XII, Erstattungsansprüche der Sozialämter al...mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 437]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Erziehungsmaßregel/Zuchtmittel [Rdn 759]

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Jugendliche, Jugendarrest [Rdn 499]

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Eintragungen, Allgemeines [Rdn 50]

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FF 1/2016, Kindesunterhalt:... / 1. Hintergrund

Der Mindestunterhalt als Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder wurde erst im Jahr 2008 mit der Neufassung von § 1612a BGB durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 geschaffen.[6] Rein formal betrachtet, leitet sich der Mindestunterhalt aus dem steuerlichen Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 EStG und dem dort geregelten Kinderfreibetrag ab (§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB a...mehr

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Teil E: Register / Erziehungsregister, Auskunft [Rdn 297]

Rdn 298 Literaturhinweise: → Bundeszentralregister, Auskunft, Allgemeines, Teil E Rdn 16. Rdn 299 1. Aus dem Erziehungsregister wird lediglich beschränkt Auskunft erteilt (§ 61 BZRG). Rdn 300 a) Den Betroffenen selbst steht ein Auskunftsrecht nach § 42 BZRG i.V.m. § 59 BZRG zu (Hase, BZRG, § 61 Rn 1, nach dem der Verweis auf §§ 42a, 42c "irreführend und überflüssig" ist; → Bun...mehr

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FF 12/2015, Kein Vorrang de... / 2 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin begehrt von dem Antragsgegner Betreuungsunterhalt wegen Pflege und Erziehung des gemeinsamen minderjährigen Kindes … Beide Beteiligten leben in ehelicher Gemeinschaft mit ihrem jeweiligen Ehegatten zusammen. Beide haben ein bzw. zwei Kinder aus ihren jeweiligen ehelichen Beziehungen. In dem Haushalt des Antragsgegners leben außer seiner Ehefrau sei...mehr

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FF 12/2015, An Tagen wie diesem …

… freue ich mich, wenn ich mir am frühen Nachmittag meinen Hund nehmen kann, um mit ihm in Ruhe spazieren zu gehen und mich etwas zu entspannen. Seit 1997, also seit Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht, bearbeite ich ausschließlich familienrechtliche Mandate. Im Rahmen des familienrechtlichen Mandates, welches nach meinem persönlichen Dafürhalten von der Lebens...mehr

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FF 11/2015, Begleiteter Umgang / 1 Anmerkung

Der im Leitsatz wiedergegebene wesentliche Inhalt des Nichtannahmebeschlusses ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn das Gesetz in § 1684 Abs. S. 3 BGB den begleiteten Umgang ausdrücklich von der Bereitschaft des Dritten, der hierbei mitwirken soll, abhängig macht, so kann der Umgang bei Fehlen einer solchen Bereitschaft nicht angeordnet werden. Dass dem Gericht di...mehr

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FF 10/2015, FF 10/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Dem Familiengericht kommt weder gegenüber dem Jugendamt noch gegenüber freien Jugendhilfeträgern eine Anordnungskompetenz zur Begleitung von Umgängen zu. b) Eine Schutzlücke für den Umgang beanspruchenden Elternteil besteht wegen des verwaltungsgerichtlich einklagbaren Rechts auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nicht. (BVerfG, Beschl. v. 29.7...mehr

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FF 10/2015, Zuordnung von S... / 1 Gründe:

[1] I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer vor allem dagegen, dass die Gerichte ihm kein paritätisches Umgangsrecht ("Wechselmodell") eingeräumt haben und beanstandet die zugrunde liegende Gesetzeslage. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist Vater eines im September 2011 nichtehelich geborenen Kindes. Kurz nach der Geburt des Kindes trennten sich die Elter...mehr

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Jansen, SGB X § 17 Besorgni... / 3 Literatur

Rz. 8 Buchner/Bosch, Befangenheitsanträge gegen Schiedsamtsmitglieder – Verfahrensrechtliche Fragestellungen, SGb 2011 S. 21. Kaufmann, Eltern, Kinder und Fachkräfte der Jugendämter im familiengerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung, FamRZ 2001, S. 7. Kopp, Zur Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Besorgnis der Befangenheit eine...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / a) Untersuchung des Sachverhalts

Für die Familiengerichte ergibt sich aus Art. 6 Abs. 2 und 3 GG die Pflicht, "die dem Kind drohenden Schäden ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret zu benennen und sie vor dem Hintergrund des grundrechtlichen Schutzes vor der Trennung des Kindes von seinen Eltern zu bewerten".[47] Während Entscheidungen der Jugendämter der verwaltungsgerichtlichen Ko...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / IV. Resümee

Die Rechtsprechung des BVerfG nimmt Grundrechte als Abwehrrechte ernst, die individuelle Freiheit gegen staatliche Eingriffe schützen und keine Matrix für eine gute Ordnung sind. Das Argument, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sei nicht primär ein eigenes Grundrecht, sondern diene vor allem dem Schutz des Kindes,[97] ist missverständlich. Das Elterngrundrecht ist ein subjektives Freih...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / 3. Verhältnismäßigkeit

Die Eingriffsintensität einer Trennung nach Art. 6 Abs. 3 GG erfordert die strikte Beachtung der Verhältnismäßigkeit.[30] Der Staat muss darum, bevor er Kinder von ihren Eltern trennt, nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel...mehr

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FF 9/2015 / Sorge- und Umgangsrecht

Teilweise Außervollzugsetzung einer Entscheidung über die Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts. (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2015 – 1 BvR 1292/15). a) Das Familiengericht ist bei der Anordnung von begleiteten Umgangskontakten von Amts wegen verpflichtet, einen mitwirkungsbereiten Dritten i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB zu ermitteln, wobei die Beteiligten eine M...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / b) Sachverständigengutachten als Achillesferse familiengerichtlicher Praxis

Eine Schlüsselstellung nehmen oft Sachverständigengutachten ein, die eine Kindeswohlgefährdung näher aufklären sollen. Zugleich liegt hierin eine auch verfassungsrechtlich relevante Fehlerquelle, schon weil Sachverständige nicht selten eine Kindeswohlgefährdung anhand von Maßstäben erläutern, die mit denen der Verfassung divergieren. Sachverständigengutachten sind nicht obli...mehr

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FF 9/2015, Sorgerechtsentzi... / III. Rechtsfolge

Dem umfassenden Schutzbereich und der hohen Eingriffsintensität entspricht eine holistische Eingriffsfolgenprüfung, die sämtliche in Betracht kommenden Maßnahmen und deren Beitrag zum Schutz des Kindeswohls einbeziehen muss. Dies ist vor allem bei der Bestimmung der Rechtsfolgen im Rahmen von §§ 1666 Abs. 3, 1666a BGB zu berücksichtigen. Gerichtliche Entscheidungen bleiben g...mehr

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Zerb 09/2015, Genehmigung d... / Aus den Gründen

II. Die nach §§ 58, 352 FamFG zulässigen Beschwerden haben in der Sache vorläufigen Erfolg. Sie führen zur Zurückverweisung an das Nachlassgericht, weil dessen Verfahren unter einem wesentlichen Mangel leidet, vor einer Sachentscheidung eine aufwändige Beweisaufnahme erforderlich wäre, die Zurückverweisung von einem Beteiligten beantragt worden ist (§ 69 Absatz 1 Satz 3 FamF...mehr

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Zerb 8/2015, Vorsorgevollma... / 2. Abgrenzung: Sorgerechtsvollmacht

Abzugrenzen ist die Vormundbenennung von der sogenannten "Sorgerechtsvollmacht".[32] Diese beinhaltet die Übertragung der Sorge, ohne sie aufzugeben. Die elterliche Sorge ist zwar höchstpersönlich, eine Übertragung der Ausübung soll aber zulässig sein. Das Mittel wird öfter benutzt, damit beispielsweise psychisch erkrankten Eltern die Sorge nicht (ganz) entzogen werden muss,...mehr