Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Bosnien und Herzegowina / 8. Steuerliche Folgen der Eheschließung

Rz. 135 In der RS gilt das Gesetz über die Steuer auf das Einkommen (EStG RS).[63] Dieses sieht in seinem Art. 9 Abs. 1 vor, dass die Besteuerungsgrundlage wegen eines jeden Familienangehörigen (Ehegatte, Kinder und Eltern des Steuerpflichtigen), für den Unterhalt gezahlt wird, um 900 KM vermindert wird.mehr

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Österreich / 4. Rechtsmissbrauch

Rz. 47 Der Unterhaltsanspruch steht einem Ehegatten dann nicht zu, wenn dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich wäre (§ 94 Abs. 2 S. 2 ABGB).[77] Die Prüfung des Rechtsmissbrauchs erfolgt nach sehr strengen Regeln; die Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs muss wegen des Verhaltens des berechtigten Ehegatten grob unbillig erscheinen.[78] Die Rechtsprechung nimmt Rechtsmi...mehr

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Ungarn / 1. Mutterschaft

Rz. 210 Die Mutterschaft ist – in der Regel – eine mit der Tatsache der Geburt verbundenes Verhältnis, d.h. als Mutter des Kindes gilt die Frau, die es geboren hat.[163] Bei künstlicher (in vitro) Befruchtung kann es vorkommen, dass zur Fertilisation die Eizelle einer Frau verwendet wird, die keine Teilnehmerin des künstlichen Befruchtungsverfahren ist; dies hat allerdings. ...mehr

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Rumänien / XIII. Steuerliche Auswirkungen der Ehe

Rz. 56 Eine steuerliche Begünstigung der Ehe an sich ist im rumänischen Steuerrecht nicht geregelt. Steuerliche Vergünstigungen, wie etwa Freibeträge für Kinder, sind nicht an das Bestehen einer Ehe geknüpft, sondern werden abhängig davon gewährt, in welchem Haushalt diese leben.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / IX. Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 232 Geschiedene Ehegatten werden wie Ledige besteuert. Unterhaltszahlungen an den Ehegatten, nicht aber an Kinder können ohne Begrenzung steuermindernd geltend gemacht werden. Eine einmalige Unterhaltszahlung una tantum statt einer monatlichen Rente wird jedoch nicht steuermindernd berücksichtigt. Der Unterhaltsberechtigte hat den von ihm erhaltenen Unterhalt korrespondi...mehr

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Ungarn / 1. Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens

Rz. 139 Der Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Ehevermögens – unabhängig davon, ob er während oder nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft geschlossen wird – ist in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abzufassen. Die Formvorschrift kann ausschließlich dann außer Acht gelassen werden, wenn die P...mehr

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Bulgarien / II. Adoption

Rz. 117 Das bulgarische Recht kennt nur eine Adoptionsform: die Annahme nicht volljähriger Kinder (Art. 77 Abs. 1 FamKodex). Sie kann eine Volladoption wie eine unvollständige ("schwache") Adoption sein, die stets im Dekretsystem erfolgt. 1. Volladoption Rz. 118 Sie ist in Art. 101 Abs. 1 S. 1 FamKodex geregelt. Danach entsteht zwischen dem Adoptivkind und seinen Abkömmlingen ...mehr

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Belgien / D. Scheidungsfolgen

Rz. 140 Die Scheidung hat deklaratorische Wirkung (effet déclaratif) in dem Sinne, dass sie zwischen den Ehegatten nur für die Zukunft wirksam ist. Die Auflösung des ehelichen Güterstandes erfolgt Dritten gegenüber ab Eintragung des Urteils in die Datenbank der Personenstandsurkunden (DPSU), zwischen Eheleuten jedoch rückwirkend. Alle Rechtsfolgen der Ehe werden aufgehoben, ...mehr

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Kroatien / 2. Einheitliche Form der Adoption

Rz. 116 Die Kennzeichen der einheitlichen Adoption sind deren Unauflösbarkeit (Art. 197 Abs. 1 FamG) und das einheitliche Höchstalter für den zu Adoptierenden von 18 Jahren (Art. 181 Abs. 1 FamG). Neben Eheleuten können nun auch nichteheliche Lebenspartner gemeinsam adoptieren, oder einer der Partner, wenn der andere (Adoptiv)Elternteil des Kindes ist und der Adoption zustim...mehr

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Slowenien / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 3 Das FamGB differenziert zwischen den Voraussetzungen für das Bestehen einer Ehe – zwei Personen verschiedenen Geschlechts erklären vor dem zuständigen staatlichen Organ ihr Einverständnis zur Eheschließung (Art. 22) – und den Voraussetzungen für die Gültigkeit der Ehe (Art. 23–29; zur Gültigkeit vgl. Rdn 5). Liegen die Voraussetzungen nach Art. 22 nicht vor, besteht ke...mehr

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Großbritannien: England und... / d) Gerichtliche Leitlinien

Rz. 64 Die Anwendung dieser gesetzlichen Vorgaben in der Praxis wird erheblich durch Präzedenzurteile der Obergerichte bestimmt, wobei sich die höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 2000 grundlegend wandelte, indem sie den Schwerpunkt von einer eher bedürfnisorientierten Prüfung zu einem teilhabeorientierten Gleichheitsmaßstab verschob.[84] Entscheidende Bedeutung ...mehr

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Spanien / 3. Unterhalts- und Ausgleichsansprüche

Rz. 114 Als weiterer vermögensrechtlicher Aspekt ist die Frage nach einer Unterhaltspflicht zu nennen. Regelungen finden sich in den Gesetzten von Katalonien und dem folgend von Aragón den Balearen und dem Baskenland.[161] Während des Bestehens der nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben die Partner eine Unterhaltspflicht. So ist es – außer in dem Recht des "Vorreiters" Kata...mehr

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Frankreich / e) Scheidungsurteil, weiteres Verfahren

Rz. 225 Der Richter kann die Scheidungsklage abweisen mit der Folge, dass die Ehegatten verheiratet bleiben. Der Richter kann in diesem Fall von Amts wegen über die gemeinsamen Beiträge zum ehelichen Leben, den – ggf. wohl auch getrennten[99] – Wohnort der Ehegatten und die Ausübung der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder regeln.mehr

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Katalonien / E. Gleichgeschlechtliche Ehe

Rz. 49 Art. 44 des spanischen CC ist nach seiner Reform durch das Gesetz 13/2005, v. 1.7.2005, durch welches die Ehe unter gleichgeschlechtlichen Partnern eingeführt worden ist, in Katalonien anwendbar. Die Wirkungen der gleichgeschlechtlichen Ehe werden durch die gleichen Vorschriften geregelt, die die heterosexuelle Ehe regeln, einschließlich der Möglichkeit, Kinder zu ado...mehr

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Portugal / III. Unterhalt

Rz. 80 Die Bestimmungen über die Wirkungen der Scheidung (Art. 1788–1793 CC) – wie auch die über die Trennung von Person und Vermögen (Art. 1794–1795-D CC) – enthalten keine eigene Regel über den Unterhalt. Die Sonderregeln über Unterhaltsansprüche und -verpflichtungen bei Trennung bzw. Scheidung finden sich in den Normen über den Unterhalt (Alimentos) in den Art. 2003–2020 ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Grundsatz: Zuständigkeit der Behörden am gewöhnlichen Aufenthaltsort

Rz. 369 Nach Art. 1 MSA sind für Maßregeln grundsätzlich die Behörden (siehe Rdn 373) des Staates international zuständig, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt (siehe Rdn 361) hat. Die dergestalt international zuständigen Behörden wenden nach Art. 2 Abs. 1 MSA ihr eigenes materielles Recht (lex fori) an, das nach Art. 2 Abs. 2 MSA die Voraussetzungen für d...mehr

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Polen / 1. Gütergemeinschaft

Rz. 93 Die Gütergemeinschaft endet u.a. mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Die Gesamthandsgemeinschaft verwandelt sich dann kraft Gesetzes in eine Bruchteilsgemeinschaft. Die Beendigung der Gütergemeinschaft eröffnet den Weg zur Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens, welche während der Gütergemeinschaft ausgeschlossen ist (Art. 35 FVGB). Ab diesem Zeitp...mehr

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§ 2 Deutsches International... / ff) Mehrfacher gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 58 Während nach deutschem Recht ein mehrfacher Wohnsitz zulässig ist, ist umstritten, ob eine Person zur gleichen Zeit einen gewöhnlichen Aufenthalt an mehreren Orten haben kann.[99] M.E. ist der "Lebensmittelpunkt" als maßgebliches Element des gewöhnlichen Aufenthalts weder teilbar noch vermehrbar, so dass eine Person zur selben Zeit auch nur einen einzigen gewöhnlichen...mehr

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Litauen / b) Eheverbot zwischen Verwandten

Rz. 5 Die Eheschließung zwischen nahen Verwandten ist verboten. Dazu zählt die Ehe zwischen Eltern und Kindern, Adoptierenden und Adoptierten, Großeltern und Enkeln, leiblichen und Pflegegeschwistern, Cousins, Onkeln und Nichten, Tanten und Neffen (vgl. Art. 3.17 ZGB).mehr

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Serbien / II. Prozessrecht

Rz. 3 Das FamG regelt sechs spezielle Verfahren, in denen Streitigkeiten im Bereich der Familienbeziehungen beigelegt werden:mehr

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Österreich / 4. Vereinbarungen über die Gestaltung der Ehe

Rz. 72 Die Ehegatten sollen ihre eheliche Lebensgemeinschaft, besonders die Haushaltsführung, die Erwerbstätigkeit, die Leistung des Beistandes und die Obsorge, unter Rücksichtnahme aufeinander und auf das Wohl der Kinder mit dem Ziel voller Ausgewogenheit ihrer Beiträge einvernehmlich gestalten (§ 91 Abs. 1 ABGB). Die genannten Bereiche stellen nur eine demonstrative Aufzäh...mehr

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Kroatien / 1. Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung

Rz. 81 Das kroatische Recht kennt den Ehevertrag (Art. 40 FamG), der jedoch nur die vermögensrechtlichen Beziehungen der Eheleute regelt, sowie die Scheidungsfolgenvereinbarung anlässlich der Scheidung gem. Art. 52. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann zusätzlich Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht, zum Kindes- und Ehegattenunterhalt und zum Familienheim enthalten.mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 3. Härteklauseln

Rz. 48 Härteklauseln spielten nur bei der Scheidung nach dem Zerrüttungsprinzip eine Rolle. Eine solche Härte konnte nur angeführt werden, wenn die beantragte Scheidung für den Beklagten aufgrund seines Alters, der Dauer der Ehe oder für die gemeinsamen Kinder materielle oder moralische Nachteile von außergewöhnlicher Härte zur Folge gehabt hätte. Das Scheidungsrecht sieht se...mehr

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Bosnien und Herzegowina / a) Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung

Rz. 148 Im Unterschied zum Recht in der FBiH ist in der RS eine einvernehmliche Scheidung nur möglich, wenn keine Kinder vorhanden sind, für die das Sorgerecht ausgeübt wird.mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / VIII. Internationale Zuständigkeit

Rz. 87 Die Regeln, welche in Rdn 55 über das anzuwendende Recht erläutert wurden, wenn die Ehepartner nicht die gleiche Staatsangehörigkeit haben, gelten grundsätzlich für alle Fragen die mit der Scheidung zusammenhängen, insbesondere für die Teilung des ehelichen Vermögens, für das Sorgerecht betreffend die gemeinsamen Kinder und für die Unterhaltszahlungen. Ein im Ausland ...mehr

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Frankreich / a) Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit

Rz. 181 Die Scheidung beendet nach Art. 270 Abs. 1 CC grundsätzlich die Unterhaltspflicht zwischen den Ehegatten. Das französische Recht geht insoweit von der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten aus. Die Scheidung soll nicht zu einer Bereicherung eines Ehegatten führen. Diese Grundsätze können jedoch nicht in allen Fällen strikt eingehalten werden, z.B. wenn ein Ehegatte s...mehr

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Türkei / A. Historische Entwicklung

Rz. 1 Die türkische Republik hat seit ihrer Gründung im Jahre 1923 einen steten und bedeutenden Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Dies begann mit der Abschaffung des islamischen Rechts (Scharia), das den neuen Entwicklungen in der Welt nicht Rechnung tragen konnte.[1] Im Bereich des Zivilrechts griff man zurück auf das Bürgerliche Gesetzbuch der Schweiz, das 19...mehr

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Ukraine / 1. Scheidung vor dem Standesamt

Rz. 66 Sofern die Ehegatten keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben, kann die einvernehmliche Scheidung vor dem Standesamt erfolgen (Art. 106 Abs. 1 Unterabs. 1 FGB). Es ist ausreichend, dass Einverständnis lediglich hinsichtlich der Ehescheidung selbst besteht. Zur Entscheidung über eventuelle vermögensrechtliche Streitigkeiten hinsichtlich der Scheidungsfolgen kann n...mehr

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Litauen / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 81 Mit Inkrafttreten des ZGB im Jahre 2001 wurde die nichteheliche Lebensgemeinschaft (partnerystė) in Litauen durch Gesetz eingeführt. Die Rechtsverhältnisse der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind in Art. 3.229–3.235 ZGB geregelt. Diese Normen bestimmen die Vermögensverhältnisse zwischen Mann und Frau, die ihre nichteheliche Lebensgemeinschaft gemäß der gesetzlichen...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 6. Steuerliche Auswirkungen

Rz. 156 Gemäß Art. 3, 10 e 50 TUIR (D.P.R. vom 22.12.1986, Nr. 917) sind Unterhaltszahlungen für den unterhaltsberechtigten Ehegatten einkommensteuerpflichtig, während der zahlungspflichtige Ehegatte sie ebenso wie Ausgaben für die Wohnung des anderen (Art. 3, D.P.R. vom 4.2.1988, Nr. 42) steuermindernd geltend machen kann. Unterhaltszahlungen an Kinder sind einkommensteuerr...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / VI. Anerkennung im Ausland erfolgter Scheidungen

Rz. 57 Im Ausland ausgesprochene Scheidungen werden in Luxemburg anerkannt und benötigen weder Exequatur noch Eintragung im Zivilstandsregister. Dies gilt jedoch nur, soweit diese ausländischen Scheidungsurteile keine Zwangsvollstreckung auf sich in Luxemburg befindliche Güter erfordern. Automatische Rechtskraft in Luxemburg haben auch ausländische Urteile, welche im Rahmen ...mehr

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Ungarn / III. Allgemeine Regeln des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 122 Für die Scheidung einer Ehe ist ausschließlich ein Gericht (das Kreisgericht) zuständig.[109] Für die Scheidungsprozesse gelten die allgemeinen Verfahrensregeln der neuen Zivilprozessordnung (Pp.), mit den Abweichungen, die in den Kapiteln XXXI (gemeinsame Sondervorschriften für alle Streitigkeiten betreffend Personenstandsprozesse) und XXXIII (besondere Vorschriften...mehr

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Dänemark / 1. Die einzelnen materiellen Voraussetzungen

Rz. 1 Die materiellen Voraussetzungen für die Eheschließung finden sich im 1. Kapitel des Gesetzes über die Eingehung und Auflösung der Ehe (lov om ægteskabs indgåelse og opløsning; im Folgenden ÆL).[1] Nach § 2 dürfen Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, keine Ehe eingehen. Das Verbot einer Minderjährigenehe ist absolut. Die früher bestehende Dispens...mehr

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Litauen / I. Abstammung

Rz. 83 Gemäß Art. 3.138 ZGB wird die Abstammung des Kindes durch die Eintragung der Geburt (gimimo įrašas) bestätigt. 1. Mutterschaft Rz. 84 Die Abstammung von der Mutter wird gemäß den Bestimmungen des Art. 3.139 ZGB festgestellt, wobei die Eintragung der Angaben über die Mutter aufgrund der durch eine medizinische Anstalt (z.B. Krankenhaus) erteilten Bescheinigung über die G...mehr

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Slowenien / IV. Verteilung der elterlichen Verantwortung

Rz. 66 Dem Antrag auf gerichtliche einvernehmliche Scheidung haben die Ehegatten auch eine schriftliche Vereinbarung über die Obhut und Erziehung, den Unterhalt der gemeinsamen Kinder sowie das Umgangsrecht vorzulegen (Art. 96 Abs. 1). Wird die Ehe wegen Unzumutbarkeit der Ehe geschieden, so entscheidet das Gericht über die vorhin genannten Punkte (Art. 98 Abs. 2).mehr

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Portugal / 1. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 58 Auch die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen [60] hat im Zuge der Scheidungsreform mit Gesetz Nr. 61/2008 vom 31.10.2008 eine Neufassung in den Art. 1775–1778-A CC erfahren. Nach Art. 1775 Abs. 1 CC kann die einvernehmliche Scheidung zu jeder Zeit von den Ehegatten gemeinsam beantragt werden. Folgende Vereinbarungen bzw. Dokumente müssen mit dem Antrag dem Zivilreg...mehr

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Dänemark / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 46 Nach § 4 Abs. 1 ÆFL sind die Ehegatten "dazu verpflichtet, einander zu versorgen". Die gegenseitige Unterhaltspflicht wird als ein grundlegendes Element der Ehe erachtet. Das ÆFL sieht ansonsten sowohl von Programmerklärungen als auch von Konkretisierungen dieser Pflicht – und i.Ü. auch von Bestimmungen über weitere Versorgungspflichten gegenüber der Familie – ab.[30]...mehr

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Slowakische Republik / f) Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie

Rz. 104 Eine Adoption des Kindes ins Ausland bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Familie (§ 101 Abs. 5 FamG).mehr

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Polen / 2. Verfahren

Rz. 65 Begeht ein Ehegatte die gerichtliche Trennung, der andere Ehegatte die Scheidung, spricht das Gericht die Scheidung aus, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind (Art. 61/2 § 2 FVGB). Eine spätere Scheidung nach Ausspruch der gerichtlichen Trennung ist möglich, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Scheidung deren Voraussetzungen vorliegen. Das Gericht entscheidet von ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VI. Name

Rz. 228 Die Ehefrau verliert den Namen des Ehemannes. Das Gericht kann der Ehefrau auf Antrag erlauben, den Namen weiterzuführen, wenn sie oder die Kinder daran ein schützenswertes Interesse haben (Art. 5 l. div.).mehr

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Niederlande / Literaturtipps

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Tschechische Republik / 5. Elterliche Sorge

Rz. 95 Die gerichtliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten der Eltern zu ihren Kindern im Vorfeld einer Scheidung kann durch eine Vereinbarung der Ehegatten ersetzt werden. Die Eltern können über die Ausübung der elterlichen Sorge sowie über weitere Kindesangelegenheiten (Umgangsrecht, Kindesunterhalt u.Ä.) eine einvernehmliche Regelung erzielen. Soweit die Vereinbar...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Vorbemerkung

Rz. 50 England kennt kein materielles Recht, das die Ansprüche der Ehegatten untereinander im Fall der Scheidung verbindlich regelt, sondern denkt in Rechtsbehelfen, die dem zuständige Richter ermöglichen, mit einem sehr weiten Ermessensspielraum die Scheidungsfolgen im Einzelfall zu regeln (siehe im Einzelnen Rdn 52 ff.). Diese Entscheidungsmöglichkeiten des Gerichts, die i...mehr

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Schweiz / b) Keine Ehehindernisse

Rz. 4 Die Eheschließung zwischen Verwandten in gerader Linie (vgl. Art. 20 Abs. 2 ZGB) und zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern ist unzulässig. Ob die Verwandtschaft auf Abstammung oder Adoption beruht, spielt keine Rolle (Art. 95 Abs. 1 ZGB). Für Personen, die vor dem 1.4.1973 adoptiert worden sind, gilt weiterhin das eingeschränkte Eheverbot von altArt. 100 Ziff. 3 ...mehr

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Griechenland / 1. Vereinbarungen während des Getrenntlebens, die die Beziehungen der Ehegatten betreffen

Rz. 97 Solche Vereinbarungen[147] zwischen den Ehegatten werden während des Getrenntlebens getroffen und gelten bis zum Schluss des Scheidungsverfahrens oder bis zur endgültigen Regelung der entsprechenden Beziehungen. Diese Vereinbarungen betreffen sehr häufig den Unterhalt der Ehegatten. Sie sind absolut frei, da auch ein Verzicht des berechtigten Ehegatten auf den Unterha...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Nichtigkeit ipso iure (inesistenza)

Rz. 15 Die italienische Rechtsordnung enthält keine ausdrückliche Norm über die Nichtigkeit ipso iure der Eheschließung. Neben der Klage auf Nichtigkeit und Anfechtbarkeit kennt man die Feststellungsklage (azione di accertamento) des Nichtbestehens der Ehe (inesistenza del matrimonio), wobei keine h.M. besteht über die Gründe, die eine solche Klage rechtfertigen. Eine Meinun...mehr

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Frankreich / b) Altersgrenze

Rz. 9 Beide Ehegatten müssen gem. Art. 144 CC mindestens 18 Jahre alt sein. Von dieser Voraussetzung kann gem. Art. 145 CC in Ausnahmefällen, z.B. bei einer Schwangerschaft, durch den Staatsanwalt (procureur de la République) am Ort der Eheschließung auf Antrag Befreiung erteilt werden. Rz. 10 Ein Verstoß gegen die Vorschrift des Art. 144 CC führt zur absoluten Nichtigkeit de...mehr

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Großbritannien: Schottland / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 9 Während der Ehe sind die Ehegatten einander – wie auch gegenüber Kindern – gem. s. 1 Family Law (Scotland) Act 1985 zum Unterhalt verpflichtet, dessen Höhe und Ausgestaltung im Ermessen des Gerichts liegt. Zuständig sind sowohl der Court of Session als auch die sheriff courts. Das Gericht kann dabei sowohl periodische Leistungen als auch Einmalzahlungen für einen Sonde...mehr

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Slowenien / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das seit 1.1.1977 geltende Gesetz über die Ehe und Familienbeziehungen (EheFamG) [1] wurde durch das am 15.4.2017 in Kraft getretene und (größtenteils[2]) seit dem 15.4.2019 anwendbare Familiengesetzbuch (FamGB) [3] abgelöst. Das FamGB gliedert sich in zwölf Teile: Einleitende Vorschriften, Ehe, Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern, vorangehende Beratung und Mediatio...mehr

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Spanien / cc) Lasten der Errungenschaftsgemeinschaft und Verwaltung

Rz. 35 Das Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft ist zunächst naturgemäß für den Unterhalt der Familie, zur Ernährung und Erziehung der gemeinsamen Kinder und für den Lebensstandard der Familie angemessen einzusetzen (Art. 1362 CC). Daneben sind aus Mitteln des Gesamtguts die Kosten zu bestreiten, die mit dem Erwerb, Besitz und Genuss der gemeinsamen Güter sowie mit der ...mehr