Fachbeiträge & Kommentare zu Kraftfahrzeug

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / V. Haftung gegenüber beförderten Personen

Rz. 216 Die Haftung des Kraftfahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 StVG und des Kraftfahrzeugführers nach § 18 Abs. 1 StVG bezieht sich seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002[621] mit Wirkung vom 1.8.2002 auch auf die Insassen des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich befördert werden. ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Minderjährige

Rz. 12 Von immenser Bedeutung für die Praxis ist vor allem auch § 828 BGB, der bei der Unfallbeteiligung von Minderjährigen zu beachten ist. Nach dessen Abs. 1 BGB sind Kinder vor Vollendung ihres siebten Lebensjahres für einen Schaden, den sie einem anderen zufügen, noch nicht verantwortlich und – spiegelbildlich – auch nicht gem. § 254 BGB mitverantwortlich für einen eigen...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Begleitetes Fahren

Rz. 173 Nachdem die Ergebnisse einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit des bis zum 31.12.2010 befristeten Modellvorhabens "Begleitetes Fahren ab 17" belegt hatten, dass dieses Modell einen deutlichen Gewinn für die Verkehrssicherheit der jungen Fahranfänger mit sich bringt, wurde das "Begleitete Fahren ab 17" in seiner bisherigen Form durch Gese...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs und Versagen seiner Vorrichtungen

Rz. 259 Nach der Regelung des § 17 Abs. 3 S. 1 StVG entlastet ein unabwendbares Ereignis den Halter nicht, wenn es auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs oder auf einem Versagen seiner Vorrichtungen (= Funktionen) beruht. Rz. 260 Beschaffenheitsfehler sind in der Regel auf Bau- und Konstruktionsfehler des Fahrzeugs zurückzuführen. Abweichungen von den Beschaffen...mehr

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§ 14 Sachschaden / III. Umsatzsteuer

Rz. 105 Nach der seit 2002 geltenden gesetzlichen Neuregelung schließt der bei der Beschädigung einer Sache zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist ( § 249 Abs. 2 S. 2 BGB). Die Vorschrift gilt, wenn eine Reparatur vorgenommen wird, ebenso aber, wenn eine Ersatzbeschaffung erfolgt, insbesonder...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / C. Gesetzliche Sonderregelungen

Rz. 97 § 254 BGB trifft – wie gesehen – Treu und Glauben und damit eine für die gesamte Rechtsordnung Geltung erheischende Grundsatzregelung. Dies schließt eine spezielle, abrundende bzw. auch in Nuancen abweichende Kodifikation in Spezialgesetzen nicht aus, wie sie etwa das StVG [284] enthält. Aufgrund des allgemeiner juristischer Methodik entsprechenden Vorrangs des speziel...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Verhältnis Tierhalter/Tierhüter zum Kraftfahrzeughalter

Rz. 806 Nach § 17 Abs. 4 StVG sind die in den Abs. 1–3 enthaltenen Regelungen zur Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge entsprechend anzuwenden, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier verursacht wird. Das bedeutet: Für die Schadensersatzpflicht ist die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nach § 7 StVG, die den Fahrzeughalter trifft, gegen die Tiergef...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. Folgeunfall

Rz. 178 Folgeunfälle können darauf beruhen, dass ein erstes Unfallgeschehen weitere Unfälle nach sich zieht. So können nach einem Verkehrsunfall weitere Fahrzeuge in die Unfallstelle hineinfahren bis zum Massenauffahrunfall.[363] Ein Folgeunfall kann auch dadurch geschehen, dass sich die Insassen der am Erstunfall beteiligten Fahrzeuge auf die Fahrbahn oder an den Fahrbahnra...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Haftungsverhältnisse – Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden

Rz. 186 Der Führer des Kfz oder des Anhängers haftet dem Geschädigten unter den genannten Voraussetzungen wie der Halter auf Schadenersatz. Die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 S. 1 StVG entsprechen denen des § 7 Abs. 1 StVG. Rz. 187 Wird der Halter eines Kfz von dem mitversicherten Führer des Kfz durch dessen Gebrauch verletzt, stellt sich die Frage, ob er sich an seinen Haft...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / II. Das Verhältnis zwischen PflVG und VVG – Gesetzessystematik

Rz. 11 Die Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung hatte bis September 1965 ihre Grundlage im PflVG vom 7.11.1939.[7] Unfälle, die sich vor dem 1.10.1965 ereignet hatten, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgewickelt waren, waren weiter nach den Bestimmungen des PflVG 1939 zu beurteilen.[8] Weil die Bestimmungen des PflVG 1939 nähere Regelungen hinsichtlich der Rechtsbeziehungen...mehr

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§ 14 Sachschaden / V. Mietwagenkosten

1. Einleitung Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / b) Aufwendungs- und Schadensersatz bei Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 36 § 677 BGB: Pflichten des Geschäftsführers Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. § 680 BGB: Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr Bezweckt die Geschäft...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / I. Übersicht

Rz. 2 Haftpflichtversicherungen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sind zahlreich und werden in der Regel verlangt, wenn von dem zu versichernden Risiko eine erhebliche Gefahr für einzelne oder mehrere Personen oder für die Allgemeinheit ausgeht. Beispiele für solche Versicherungen sind etwa die Haftpflicht-Versicherungspflicht für Luftverkehrsunterne...mehr

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§ 14 Sachschaden / d) Reparaturaufwand über 130 %

Rz. 56 Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs ist in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In einem solchen Fall, in dem das Kraftfahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist, kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur die Wiederbeschaffungskosten verlange...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / IV. Beförderte Sachen (§ 8 Nr. 3 StVG)

Rz. 212 § 8 Nr. 3 StVG nimmt Sachen, die durch das Fahrzeug befördert worden sind, von der Haftung nach § 7 StVG aus; eine Gegenausnahme besteht für solche Sachen, die eine beförderte Person an sich trägt oder mit sich führt. Die Regelung greift § 8a Abs. 1 S. 2 StVG alter Fassung auf und modifiziert ihn vor dem Hintergrund der erweiterten Insassenhaftung.[613] Nach wie vor ...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Fallgruppen

Rz. 25 Ersatzfähig sind z.B. die laufenden Aufwendungen oder Mehrausgaben für solche medizinische Behandlungen, die nicht der Heilung, sondern der langfristigen Linderung der Leiden des Geschädigten dienen und die der Geschädigte zur Besserung oder Linderung seiner aufgrund der erlittenen Verletzungen auf Dauer verbliebenen Beschwerden aufwenden muss, wie z.B. die Kosten von...mehr

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§ 14 Sachschaden / 8. Verzinsung nach § 849 BGB

Rz. 189 Ist wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder wegen der Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen, so kann der Verletzte Zinsen des zu ersetzenden Betrags von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zugrunde gelegt wird (§ 849 BGB). Die Vorschrift erfasst jeden Sachverlust durch Delikt. Auch wenn der Schädiger den Geschädigten ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Unfälle mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 1284 Die Geschwindigkeit eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges ist jeweils im Zusammenhang mit dem Kollisionsgeschehen zu beurteilen. Stets muss die Ursächlichkeit einer bestimmten Geschwindigkeit für den Schadensfall feststehen.[3555] Gegebenenfalls kann sie haftungsrelevante – gefahrerhöhende – Bedeutung auch dann erlangen, wenn ein schuldhaftes Verhalten nicht nachg...mehr

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§ 19 Vorteilsausgleichung / VIII. Ersparte Aufwendungen/Sowieso-Kosten/Nutzungen/Abzug neu für alt

Rz. 27 Ersparte Aufwendungen sind regelmäßig auf die sachlich kongruenten Forderungspositionen anzurechnen, wenn die Ersparnis nicht Folge eines überobligationsmäßigen Verzichtes des Geschädigten ist: Auf den Verdienstausfallschaden eines Verkehrsunfallopfers ist im Wege des Vorteilsausgleichs dessen Ersparnis von berufsbedingten Aufwendungen anzurechnen.[58] Rz. 28 Regelmäßi...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / 1. Einleitung

Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem "Unfall...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Zweckrichtung

Rz. 2 Das in § 7 StVG auf den Halter und in § 18 StVG auch auf den Führer eines Kraftfahrzeugs ausgerichtete Haftungssystem trägt der potenziellen Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugs als Verkehrsmittel Rechnung. Deswegen ist in § 7 StVG eine weitgehend von einem Verschulden unabhängige Haftung des Halters und zugleich in § 18 StVG eine vermutete Verschuldenshaftung des Fahrzeu...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / d) Beilackierungskosten

Rz. 77 Schadenspositionen, wie z.B. Beilackierungskosten, deren Anfall offen ist, weil sich die Erforderlichkeit erst im Wege der Reparatur herausstellt, kann ein Geschädigter nach verbreiteter Meinung in der Regel nicht im Wege der fiktiven Abrechnung aufgrund eines Gutachtens ersetzt verlangen.[141] Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Beilackierungskosten auch bei ...mehr

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§ 14 Sachschaden / a) Technischer Minderwert

Rz. 79 Ein technischer Minderwert liegt vor, wenn trotz optimaler Instandsetzung restliche Mängel am Fahrzeug verbleiben,[151] es also nicht möglich ist, das Fahrzeug in den gleichen technischen Zustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte. Möglich ist auch, dass sich aufgrund ordnungsgemäßer Reparaturmaßnahmen eine Verschlechterung des Fahrzeugs ergibt (z.B. eine Erhöh...mehr

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§ 14 Sachschaden / 5. Finanzierungskosten

Rz. 185 Zum Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 BGB gehören auch die Kosten für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln durch den Geschädigten zur Finanzierung der Instandsetzung seines beschädigten Kraftfahrzeugs und zur Anmietung eines Ersatzfahrzeugs, wenn ihm die Herstellung nur durch Aufnahme von Fremdmitteln möglich oder zuzumuten ist.[398] Eine Pflicht des Geschädigte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Überblick

Rz. 1226 Aus der haftungsbegründenden Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs ohne Beteiligung eines anderen folgt im Grundsatz die volle Haftung. Daraus ergibt sich bei Beteiligung mehrerer Kraftfahrzeuge unter gleichen Bedingungen die Eintrittspflicht der Halter nach Kopfteilen. Dies kommt nach den vorstehenden Erwägungen jedoch nur dann in Betracht, wenn keine sonstigen Fakto...mehr

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§ 14 Sachschaden / II. Fahrzeugschaden

1. Grundsatz Rz. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen dem Geschädigten im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines "gleichwertigen" Ersatzfahrzeugs. Unter den zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten der Naturalrestitution hat der Geschädigte allerdings grundsätzlich dieje...mehr

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§ 14 Sachschaden / 8. Restwert

Rz. 87 Restwert ist der Betrag, der für das beschädigte Fahrzeug auf dem regional zugänglichen allgemeinen oder auf dem überörtlichen Markt bei einem seriösen Restwertaufkäufer zu erzielen ist. Ob der Restwertaufkäufer das Fahrzeug (eventuell auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen) wieder aufbauen und anschließend – unter Offenlegung des Unfallschadens und der Art seiner ...mehr

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§ 14 Sachschaden / VIII. Sicherungsübereignetes Fahrzeug

Rz. 210 Der BGH hat entschieden, dass dem Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers aus § 7 Abs. 1 StVG die Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs nicht entgegengehalten werden kann, wenn ein Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, nicht feststeht, und dass dies auch gilt, wenn der nichthaltende Siche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Prüfungssystematik zu § 17 Abs. 2 StVG

Rz. 1199 Im Fall des § 17 Abs. 2 StVG hat zunächst der geschädigte Halter darzulegen und zu beweisen, dass der Schaden beim Betrieb des jeweils anderen Kraftfahrzeuges entstanden ist. Gegenüber dem Fahrer greift nach § 18 Abs. 1 StVG die Vermutung schuldhafter Verursachung ein, die der Sache nach den gleichen Regeln folgt. Auf der Ebene des Haftungstatbestandes und der Kausa...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / V. Dauer des Anspruchs, Tod des Geschädigten

Rz. 37 Der Ersatzanspruch besteht so lange, wie die vermehrten Bedürfnisse andauern. Für den Wegfall einer Bedürfnislage hinsichtlich der vereinbarten bzw. ausgeurteilten Dauerleistungen ist der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig, wobei allerdings dem Geschädigten eine sekundäre Darlegungslast obliegen kann. Den Einwand überholender Kausalität hat der Schädiger zu erh...mehr

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§ 14 Sachschaden / 4. Das Vier-Stufen-Modell

Rz. 44 a) Bereits 2001 hat Eggert ein dreistufiges Modell für Entschädigungsobergrenzen vorgeschlagen.[79] Das in der neueren Literatur als solches bezeichnete Vier-Stufen-Modell stellt nun eine systematische Beschreibung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für bestimmte Abrechnungssituationen dar.[80] Das Verständnis erfordert eine Definition der verwendeten Begriffe:...mehr

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§ 14 Sachschaden / 6. Abschleppkosten, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge u.a.

a) Abschleppkosten Rz. 74 Abschleppkosten sind regelmäßig zu ersetzen. Es kommt auf die Umstände an, wie weit Schadensersatzrechtlich relevant abgeschleppt werden darf. Grundsätzlich gebietet es hier die Schadensminderungspflicht, dass das reparable Fahrzeug lediglich bis zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt des Herstellers abgeschleppt wird.[130] Keineswegs kann der Geschäd...mehr

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§ 14 Sachschaden / VI. Sonstige Schäden

1. Sachverständigenkosten Rz. 157 Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, bzw. zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zu...mehr

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§ 14 Sachschaden / 7. Minderwert

a) Technischer Minderwert Rz. 79 Ein technischer Minderwert liegt vor, wenn trotz optimaler Instandsetzung restliche Mängel am Fahrzeug verbleiben,[151] es also nicht möglich ist, das Fahrzeug in den gleichen technischen Zustand zu versetzen, den es vor dem Unfall hatte. Möglich ist auch, dass sich aufgrund ordnungsgemäßer Reparaturmaßnahmen eine Verschlechterung des Fahrzeug...mehr

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§ 14 Sachschaden / 9. Totalschaden

a) Allgemeines Rz. 93 Ist ein Fahrzeug technisch irreparabel zerstört oder würden Reparaturmaßnahmen einen völlig unverhältnismäßigen Aufwand erfordern, spricht man von technischem Totalschaden. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt demgegenüber vor, wenn das Fahrzeug zwar reparabel ist, die Reparaturkosten aber den Wiederbeschaffungswert bzw. die Differenz zwischen Wiederb...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Konkrete Abrechnung (Reparatur oder Wiederbeschaffung)

Rz. 32 Rechnet der Geschädigte seinen Schaden konkret ab, bestehen bei der Regulierung in der Regel keine Schwierigkeiten. Der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer können einwenden, die Schäden seien überhaupt nicht oder nicht unfallkausal entstanden, die Abrechnung sei als solche nicht in Ordnung oder die Reparatur sei aus Gründen, die dem Geschädigten als Mitverschul...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Fahrschüler und Fahrlehrer

Rz. 164 Vom Grundsatz, dass Führer eines Kraftfahrzeugs nur sein kann, wer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt, gibt es eine gesetzliche Ausnahme: kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt der Fahrlehrer als Führer des vom Fahrschüler gefahrenen Fahrzeugs.[493] Die hiernach normierte Fiktion führt dazu, dass der Fahrschüler regelmäßig nic...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Regelungen des § 17 StVG

Rz. 1170 § 17 StVG regelt in den Absätzen 1 und 4 mehrere Fälle des Innenausgleichs zwischen Gesamtschuldnern, die nach gesetzlichen Bestimmungen haftpflichtig sind: Erfasst ist zunächst einmal die gesamtschuldnerische Ausgleichspflicht zwischen mehreren Kraftfahrzeughaltern, die einem geschädigten Dritten für einen ersatzpflichtigen Schaden haften (§ 17 Abs. 1 StVG). Ist de...mehr

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§ 14 Sachschaden / I. Nutzungsausfallentschädigung

Rz. 213 Seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen ist anerkannt, dass die Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht auf Kraftfahrzeuge beschränkt ist.[444] Die Rechtsprechung greift bei dieser Schadensart nicht auf den Gedanken der Naturalrestitution zurück.[445] Die Nutzungsausfallentschädigung stellt keine aufgrund der Differenzhypothese abzurechnende Vermöge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Anknüpfung an den Begriff Betriebsgefahr

Rz. 1182 Als Abwägungsfaktor im Rahmen des § 17 StVG ist die haftungsrelevante Gefahr nur dann zu berücksichtigen, wenn – im Falle des § 7 Abs. 1 StVG – das Kraftfahrzeug in Betrieb war und bei der Entstehung des Schadens adäquat kausal mitgewirkt hat. Dabei ist der normativ geprägte Begriff des Betriebes eines Kraftfahrzeuges weit auszulegen[3409] und am Schutzzweck des § 7...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Haftungsausschluss bei Hilfeleistungen (§§ 104 ff. SGB VII)

Rz. 206 Wie dargelegt, ist die Fallkonstellation, in der Personen bei Unfällen oder Pannen eines Kraftfahrzeugs Hilfe leisten, von verschiedenen gesetzlichen Regelungen erfasstmehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungseinheit und Ausgleichsansprüche

Rz. 1119 Haften mehrere Gesamtschuldner für einen Schaden ausschließlich nach Kopfteilen, dann ist die Last, die jeder einzelne Schuldner letztlich tragen muss, umso geringer, je größer die Zahl der Schuldner ist. Geht es aber um die Frage, in welchem Umfang ein bestimmter Umstand zur Schadensentstehung beigetragen hat, dann ist die Zahl der Schuldner, die nach dem Unfall zu...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / B. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

Rz. 6 Eine dem Grunde nach infrage kommende Haftung des einen Ehepartners gegenüber dem anderen wegen der Folgen eines Unfallereignisses kann in verschiedenen Richtungen eingeschränkt oder auch ausgeschlossen sein. Rz. 7 Allgemein ist der Haftungsmaßstab für das Verhältnis der Ehegatten untereinander durch die gesetzliche Regelung des § 1359 BGB gegenüber anderen Haftungsbezi...mehr

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§ 14 Sachschaden / 5. Stundenverrechnungssätze

Rz. 60 Die Probleme hinsichtlich der bei der Schadensabrechnung anzusetzenden Stundenverrechnungssätze beruhen darauf, dass die Preise markengebundener Werkstätten zum Teil ganz erheblich über denen freier Werkstätten liegen. Hinzu kommt, dass die Qualitätsunterschiede inzwischen teilweise marginal sind. Durch das europäische Recht wird die qualitative Angleichung markengebu...mehr

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§ 14 Sachschaden / II. Naturalrestitution und Geldersatz, § 249 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 2 Hinsichtlich der grundlegenden Voraussetzungen der die Haftungsausfüllung regelnden §§ 249 ff. BGB wird zunächst auf § 12 Rdn 9 ff. verwiesen. Ergänzend ist Folgendes auszuführen. Rz. 3 Terminologisch ist Folgendes zu beachten: Naturalrestitution ist eigentlich nur die Herstellung in Natur, während der Geldersatzanspruch "statt" der Herstellung besteht. Gleichwohl finde...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr