Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Festlegung/Festsetzung der Vergütung

Rz. 730 § 12 ArbnErfG sieht zur Ermittlung der angemessenen Vergütung sowohl im Allein- als auch im Miterfindungsfall ein besonderes, zweistufig ausgestaltetes Verfahren vor: Rz. 731mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Gleichbehandlung und Gratifikation sowie Abfindungen

Rz. 873 Nach st. Rspr. des BAG ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (vgl. BAG v. 19.3.2003, BAGE 105, 266, 270). Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch anwendbar, wenn der Arbeitgeber aus Anlass einer Betriebsänderung (Betriebsver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Versicherter

Rz. 213 § 8 SGB VII setzt u.a. voraus, dass ein Versicherter den Unfall erleidet. Versichert sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Personen kraft Gesetzes (§ 2 SGB VII), kraft Satzung (§ 3 SGB VII) oder auf schriftlichen Antrag (§ 6 SGB VII). Das BSG (Urt. v 30.3.2017 – B 2 U 15/15 R) definiert Arbeitsunfälle nach § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII als Unfälle von Versicherten inf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 110. Wegerisiko

Rz. 1818 Die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung ist i.d.R. eine Bringschuld, die am Leistungsort, dem Betrieb des Arbeitgebers, angeboten werden muss. Wird die Arbeit infolge eines objektiven Leistungshindernisses nicht oder verspätet vom Arbeitnehmer aufgenommen, tritt Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB ein. Nach § 326 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Arbeitnehmer se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Meldeanlässe

Rz. 1154 Die DEÜV übernimmt im Wesentlichen die Meldeanlässe der 2. DEVO. Die DEÜV unterscheidet zwischen Anmeldung, Sofortmeldung, Abmeldung, Meldung bei Eintritt eines Insolvenzereignisses, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung, Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, Meldung von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitszeitregelungen, Meldung von Arbeitsentgelten bei Meh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Befristete Einstellung von Ersatzkräften

Rz. 601 Die in § 21 BEEG getroffenen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen für die befristete Einstellung von Ersatzkräften reichen über den Geltungsbereich des BEEG hinaus. Sie erfassen nach § 21 Abs. 1 BEEG befristete Arbeitsverträge zur Vertretung anderer Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen für Zeitenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Urlaubsentgelt

Rz. 614 Der Urlaubsanspruch ist ein privatrechtlicher Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergütung in Gestalt des zu zahlenden Urlaubsentgeltes, § 11 BUrlG (vgl. unten Rdn 1713 ff.). Er ist unabdingbar, unverzichtbar und auch durch Tarifvertrag nur zugunsten des Arbeitnehmers abänderbar (§ 13 Abs. 1 BUrlG). Die Tarifvertragsparteien dürfen abwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) Fristen

Rz. 25 Problematisch ist, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem von ihm beanstandeten Verhalten eine Abmahnung auszusprechen oder ob er zur Vorbereitung einer Kündigung auch längere Zeit warten kann, bis er eine schriftliche Abmahnung ausspricht und zu den Personalakten nimmt (vgl. Becker-Schaffner, BB 1995, 2526, 2529; Hunold, B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) "Haftung" für betrieblich veranlasste Eigenschäden des Arbeitnehmers

Rz. 956 Der Große Senat des BAG hat in seinem Beschl. v. 10.11.1961 (BB 1962, 462 = DB 1962, 169) betont, dass der Arbeitgeber für Sachschäden seines Arbeitnehmers, die er bei der Arbeit ohne eigenes Verschulden erleidet, grds. nur dann haftet, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Allerdings hat nach Auffassung des Großen Senats der Arbeitgeber in entsprechender Anwe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beschäftigungsverbot

Rz. 627 → Mutterschutz (Rdn 1274 ff.). Ab 2018 haben Arbeitnehmerinnen mehr Mitsprache und Eigenverantwortung. So dürfen schwangere oder stillende Frauen künftig bis 22 Uhr beschäftigt werden, wenn die Arbeitnehmerin einwilligt und aus ärztlicher Sicht nichts dagegen spricht. Weitere Voraussetzung ist, dass eine "unverantwortbare Gefährdung" der Frau oder ihres Kindes durch n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Definitionsversuche

Rz. 1180 In der Literatur finden sich zahlreiche Definitionsversuche zum Mobbing. Keine von diesen Begriffsbestimmungen ist eine abschließende Legaldefinition dessen, was Mobbing ist und welche Ausprägungen von ihr erfasst werden, bedingt durch die Fantasie des Mobbenden und der sich laufend verändernden Arbeitswelt. Rz. 1181 Die von Leymann (Mobbing, S. 14 f.) aufgestellte a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Vergütungspflicht

Rz. 468 Während das ArbnErfG für qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge nach § 20 Abs. 1 ArbnErfG auf die sinngemäße Anwendung der Regelungen des ArbnErfG verweist, bietet die Rechtsordnung für nicht qualifizierte (einfache) Verbesserungsvorschläge keine vergütungsrechtliche Regelung. § 20 Abs. 2 ArbnErfG verweist für einfache technische Verbesserungsvorschläge auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Herabsetzung der Arbeitszeit kraft Gesetzes und ihre Verteilung kraft Fiktion

Rz. 1549 Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über die verlangte kürzere Arbeitszeit und ihre Verteilung und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung und die gewünschte Verteilung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn, also nicht rechtzeitig oder nicht in Textform, abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewüns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beispiele insb. aus dem Pflegebereich

Rz. 406 Die Ermächtigungsnorm des § 7 Abs. 2a ArbZG wird hinsichtlich der Bereitschaftsdienste durch die Tarifverträge ausgestaltet. § 9 TVöD-AT orientiert sich an der EuGH-Rspr., nach der Bereitschaftszeiten die Zeiten sind, in denen sich die Beschäftigten am Arbeitsplatz oder einer anderen von Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten, um im Bedarfsfall die Arbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Beitragspflicht

Rz. 1611 Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine reine Unternehmerversicherung, die keine Beitragsbelastung der Arbeitnehmer vorsieht. Die Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmern aufgebracht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Finanzbedarf der Unfallversicherungsträger, dem Entgelt der Versicherten sowie dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Unabdingbarkeit, Unvererblichkeit, Übertragung, Pfändbarkeit, Aufrechnung

Rz. 1656 Der Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG ist gesetzlich garantiert. Abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig (§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG). Abweichende Regelungen in Tarifverträgen zulasten der Arbeitnehmer sind hingegen mit Ausnahme von Regelungen entgegen §§ 1, 2, 3 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Pflege kranker Kinder

Rz. 271 Neben den Regelungen im PflegeZG sind für den Fall der Arbeitsverhinderung wegen der Erkrankung eines Kindes sowohl in §§ 275 Abs. 3, 616 BGB, § 45 SGB V, § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG als auch in Tarifverträgen (z.B. § 29 TVöD) und Einzelarbeitsverträgen weitere Regelungen enthalten. Rz. 272 Nach § 45 Abs. 3, Abs. 4 SGB V haben Versicherte einen Anspruch auf unbezahlte Fre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenz

Rz. 1760 Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist auf Freistellung von der Arbeitspflicht gerichtet und wird demzufolge von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt (BAG v. 18.12.1986, ZIP 1987, 789), kann allerdings nur noch vom Insolvenzverwalter, oder – sofern es sich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um einen sog. "starken vorläufigen Insolvenzverwalter" ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Antragspflichtversicherung

Rz. 1450 Von erheblicher Bedeutung für die Versicherungspflicht selbstständig Tätiger ist die Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 SGB VI. Nach dieser Vorschrift können selbstständig Tätige einen Antrag auf Versicherungspflicht stellen, wenn sie nicht nur vorübergehend selbstständig tätig sind und die Versicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der sel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 233 Liegt ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der beim Unfall ausgeübten Tätigkeit vor, ist für die Feststellung eines Arbeitsunfalls weiter von Bedeutung, dass zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall ein ursächlicher Zusammenhang i.S.e. haftungsbegründenden Kausalität besteht (BSG v. 26.6.2014 – B 2 U 4/13 R). Rz. 234 Im Gegensatz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Entgeltfortzahlung

Rz. 1020 Dem Arbeitnehmer steht ein Entgeltfortzahlungsanspruch bis zur Dauer von 6 Wochen zu, wenn der Arbeitnehmer an einer bewilligten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation teilnimmt und aus diesem Grund an der Arbeit verhindert ist (§ 9 Abs. 1 i.V.m. § 3 EFZG). Die Maßnahme kann ambulant oder stationär erbracht werden (BAG v. 25.5.2016 – 5 AZR 298/15, j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Kategorisierungsversuche von Mobbinghandlungen

Rz. 1185 Basierend auf den grundlegenden Arbeiten des Mobbingforschers Leymann wird der Versuch unternommen, einzelne Mobbinghandlungen zu kategorisieren und zu katalogisieren. Die von Leymann (Mobbing, S. 33 f.) herausgestellten 45 Handlungsweisen werden im Folgenden beispielhaft aufgeführt. Die Liste ist nicht abschließend, wie Esser/Wolmerath mit ihrem Katalog von 100 Mob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beitragszahlung

Rz. 389 Für Beschäftigte, die (noch) bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Pflegeversicherung an die Einzugsstelle (Krankenkasse) gezahlt, die im Fall des Bestehens einer Krankenversicherung kraft Gesetzes zuständig wäre. Rz. 390 Der Arbeitgeber hat Beiträge nicht nur für inländische Arbeitnehmer zu tragen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; BAG v. 30.5.2018 – 10 AZR 789/16, juris...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Grundsätze der Haftungserleichterung/Mitverschulden

Rz. 894 Nach § 280 BGB haftet der Schuldner für einen Schaden, wenn er eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt und er dies zu vertreten hat. Nach der Grundregel des § 276 BGB hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. In § 249 BGB sind die Bestimmungen zu Art und Umfang des Schadensersatzes geregelt, denen zu entnehmen ist, dass der schadensersatzpflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gewährung des Urlaubs

Rz. 1727 Der Urlaub ist zum Zweck der Erholung des Arbeitnehmers zusammenhängend zu gewähren (§ 7 Abs. 2 BUrlG). Eine Stückelung des Urlaubes ist nur unter Beachtung des § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (siehe auch Rdn 1709). Der Urlaub ist vom Arbeitgeber zu gewähren, wobei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2023, Zum Umfang des... / Leitsatz

1. Der Geschädigte ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, den Ausfall seiner Arbeitskraft in der Haushaltsführung durch Umorganisation oder den Einsatz technischer Hilfsmittel zu kompensieren. Dabei darf die Umorganisation nicht dazu führen, dass ein anderes Haushaltsmitglied als Folge des Unfalls in stärkerem Umfang als bisher im Haushalt mitarbeiten muss;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Problembereich "Versicherungspflicht der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen"

Rz. 1423 Ein besonderes Problem stellt die Versicherungspflicht von Selbstständigen nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI dar (s. allgemein Rdn 1415). Nach dieser Vorschrift sind selbstständig tätige Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Pflege naher Angehöriger

Rz. 258 Das PflegeZG und das FPfZG gewähren wie bei der Elternzeit einen umfassenden Freistellungs- und Teilzeitanspruch, um ambulante Pflege im Kontext demografischer Herausforderungen insb. der Pflegeversicherung zu fördern. Rz. 259 Für Eltern, die wegen einer Quarantäneanordnung gegen ihr Kind ihre Berufstätigkeit einschränken müssen und Verdienstausfall erleiden, haben na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 69. Kurzarbeit

Rz. 1028 Kurzarbeit ist die auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes bezogene Reduzierung bzw. Einstellung der sonst betriebsüblichen Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum. Umfang und Dauer der Reduzierung können höchst unterschiedlich sein. Überbrückt werden sollen auf diese Weise Zeiten schlechter Auftragslage ohne Entla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Kosten und Gebühren im... / III. Gerichtliche Vertretung

Rz. 35 Zur (angeblichen) versicherungsrechtlichen Obliegenheit, in Kündigungsschutzverfahren sofort Klage einzureichen und außergerichtliche Einigungsversuche zu unterlassen, wird auf die Ausführungen im Rechtsschutzteil verwiesen. In gebührenrechtlicher Hinsicht ist unstreitig, dass in solchen Fällen eine Geschäftsgebühr anfällt. Allerdings erstattet die Rechtsschutzversich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Druckkündigung

Rz. 669 Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist zunächst nach ihrer Hauptstörquelle zu untersuchen und als verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (BAG v. 19.6.1986, BB 1986, 2271 = DB 1986, 2498; BAG v. 31.1.1996, DB 1996, 990 = NZA 1996, 581; vgl. zur Druckkündigung auch Rdn 501 f. und § 29 Rdn 211). Ist eine Druckkündigung ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirksamkeitsvoraussetzungen vorformulierter zweistufiger Ausschlussfristen

Rz. 829 Die Diskussion um die Wirksamkeit von zweistufigen Ausschlussfristen wurde vornehmlich anhand des Klauselverbotes des § 309 Nr. 13 BGB geführt (Gotthard, Arbeitsrecht nach der Schuldrechtsreform, Rn 288 f.; Thüsing/Leder, BB 2005, 1563, 1564 f.; Hönn, ZfA 2003, 325, 340 f.; Hümmerich, NZA 2003, 753, 755; Lakies, NZA 2004, 569, 575; Reinecke, BB 2005, 378, 382; Singer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Konsequenzen für eine krankheitsbedingte Kündigung

Rz. 166 Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 167 Abs. 2 SGB IX (vor dem 1.1.2018: § 84 Abs. 2 SGB IX) ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen (BAG v. 25.1.2018 – 2 AZR 382/17, Rn 50; BAG v. 22.10.2015 – 2 AZR 720/14, Rn 76, BAGE 153, 138; BAG v. 23.4.2008 – 2 AZR 1012/06...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / G. Prüfungen

Rz. 7 Die Abschlussprüfung erfasst nach § 317 Abs. 2 HGB grundsätzlich nur den Aspekt des Vorliegens der nichtfinanziellen Angaben. Eine weitergehende Überprüfung inhaltlicher Art kann auf freiwilliger Grundlage erfolgen. Dann jedoch ist das Prüfungsurteil der Öffentlichkeit aus Transparenzgründen zugänglich zu machen. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachungsfunktio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Elternzeit und Teilzeitarbeit

Rz. 583 Die Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit während der Elternzeit sind für Arbeitnehmer, die wegen eines ab 1.1.2001 geborenen oder angenommenen Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen, nach § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG stark erweitert worden. Während zuvor die wöchentliche Arbeitszeit nur 19 Stunden betragen durfte, kann die wöchentliche TzA jetzt auf bis zu 30 Stunden ausgedehn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / B. Organisation

Rz. 2 Im Hinblick auf die Frage einer unternehmensbezogenen Zuordnung der Themenzuständigkeit kommt – schon vor dem Hintergrund der zukünftig besonders hohen Komplexität der Regulierung – insbesondere die Einrichtung einer spezifischen Einheit zur Betreuung von CSR- bzw. Nachhaltigkeitsthemen in Betracht. Häufig indes werden auch Kommunikations- oder Personalabteilungen fede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1708 Der Urlaubsanspruch erlischt durch Gewährung von bezahlter Freizeit (§ 7 Abs. 2 BUrlG) oder zulässiger Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG); er verfällt, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr genommen wird (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder, falls ein Grund zur Übertragung besteht, wenn er nicht bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wird (BAG v. 26.6.1969, A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Haftungsprivileg des Arbeitgebers/Beschränkung zivilrechtlicher Ansprüche des Arbeitnehmers

Rz. 1615 Das Unfallversicherungsrecht beschränkt durch §§ 104–110 SGB VII die Haftung der Unternehmer und bestimmter Betriebsangehöriger für Personenschäden, die Arbeitnehmer des Betriebes erleiden. Arbeitnehmer können zivilrechtliche Ersatzansprüche wegen eines Personenschadens grds. gegen den Unternehmer bzw. andere Mitarbeiter nur geltend machen, wenn diese den Versicheru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Innerer Zusammenhang

Rz. 216 Durch die zunächst zu stellende Frage nach dem inneren Zusammenhang der zum Unfall führenden Tätigkeit mit der versicherten Tätigkeit (BSG v. 30.4.1985 – 2 RU 24/84, BSGE 58, 76 = VersR 1985, 743), wird die Frage nach dem Umfang und den Grenzen des Versicherungsschutzes gestellt, d.h. danach, wie weit der Versicherungsschutz reicht bzw. welche Tätigkeiten dem Versich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der absoluten Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Rz. 1307 Für alle Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, die außerhalb der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) liegen, richtet sich die Fortzahlung der Arbeitsvergütung nach § 18 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschutzlohn ist, dass die Frau mit der Arbeit teilweise oder völlig aussetzt wegen eines Beschäftigungsverbotes, oder die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Abgeltung des Urlaubs

Rz. 1745 Die Abgeltung des Urlaubes im bestehenden Arbeitsverhältnis ist mit dem Wesen und Zweck des Urlaubsanspruches nicht vereinbar und unzulässig (BAG v. 26.6.1969, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr). Ein Abkaufen des Urlaubes – auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers – führt nicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruches, sodass der Arbeitnehmer den Urlaub noch zu nehmen b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / F. Diversitätskonzept

Rz. 6 Ebenfalls von hoher Relevanz für den HR-Bereich sind Diversitätsaspekte. Der begrenzte Adressatenkreis nach § 289f HGB (s.o. Rdn 3) hat in der Erklärung zur Unternehmensführung nach den Vorgaben ein sogenanntes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung der Organe vorzulegen. Als relevante Aspekte benennt die Norm exemplarisch das Alter, das Geschlecht sowi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 77 CSR-Compliance: Neue R... / H. Sanktionen

Rz. 8 Die finanzielle und die nichtfinanzielle Berichterstattung sind im Hinblick auf die Straf- und Bußgeldvorschriften gleichgestellt. Organmitgliedern von berichtspflichtigen Kapitalgesellschaften drohen bei einer vorsätzlich unrichtigen Darstellung oder Verschleierung der nichtfinanziellen Verhältnisse nach § 331 HGB Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe...mehr