Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 34 Presserecht / 3. Anspruchsverpflichteter

Rz. 36 Anspruchsverpflichtet sind zunächst einmal die Verfasser, Verlage und Sendeanstalten. Diese haften als Unternehmen grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Folgen ihrer Äußerungen. Der Verleger bzw. in Unternehmen ein Mitarbeiter mit Organstellung hat eine eigene Verpflichtung zur Überprüfung der zur Veröffentlichung oder Ausstrahlung vorgesehenen Beiträge auf inhaltli...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 67 Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _____ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinb...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

Rz. 557 Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung § 1 Ausgangslage Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. Der Ersch. z...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / b) Förderungs- und Sicherungsverträge

Rz. 35 Verträge dienen der Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere Grundstücksnutzung, Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen sowie des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Eine häufige Regelung war hier in der Vergangenheit die Vereinbarung einer Bauverpflichtung innerhalb ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (2) Jahressonderzahlungen/Gratifikationen/Variable Vergütungsbestandteile

Rz. 63 Bei der Vergütungsregelung kommt der Vereinbarung zusätzlicher Zahlungen wie 13. Gehalt, Gratifikation besondere Bedeutung zu, weil es insoweit wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen häufig zu Auslegungsproblemen kommt.[97] Wird eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart mit reinem Entgeltcharakter, gilt:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 §§ 105 ff. HGB; §§ 705 ff. BGB ergänzend, soweit die handelsrechtlichen Vorschriften keine abweichende Regelung enthalten. Nach § 105 Abs. 2 HGB kann eine Gesellschaft, deren Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 HGB ein Handelsgewerbe ist oder die nur eigenes Vermögen verwaltet, als OHG in das Handelsregister eingetragen werden. Der Gesellschaftsvertrag ist grunds...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 67 Eine Person, die einen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt, soweit ein solcher Aufenthaltstitel erforderlich ist, ist gem. § 50 Abs. 1 AufenthG zur Ausreise verpflichtet. In diesem Fall besteht eine Verpflichtung, das Bundesgebiet unverzüglich bzw. innerhalb einer durch die zuständige Behörde gesetzten Ausreisefrist zu verlassen. Ergibt sich die Ausreisepfl...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 52 Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; Herr M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres o.a. Mandanten beantragen wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist f...mehr

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§ 15 Familienrecht / ff) Wertermittlungsverlangen gegen M

Rz. 67 Über den eigentlichen Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB hinaus wird den Ehegatten durch § 1379 Abs. 1 S. 2 BGB die Verpflichtung auferlegt, den Wert der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu ermitteln. Dabei hat die Kosten der Wertermittlung der Auskunftspflichtige zu tragen.[121] Lediglich die Kosten eines Sachverständigen hat derjenige Ehegatte zu...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 2. Gewährleistung der Datensicherheit

Rz. 71 Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten vor einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung und vor einem unbeabsichtigten Verlust bzw. unbeabsichtigter Zerstörung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Dies müssen sie auf Anfrage jederzeit der Aufsichtsbehörde gegenüber nachweisen können (vgl. Art. 5 Abs. 1 lit. f), Abs...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 732 ZPO

Rz. 21 Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO Muster 58.6: Erinnerung nach § 732 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Erinnerung nach § 732 ZPO Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung In der Zwangsvollstreckungssache des _____ – Gläubiger und Erinnerungsführer – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _____ gegen den _____ – Schuldner und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Blutalkoholkonzentrationsbestimmung

Rz. 44 In der Regel erfolgt die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration durch eine Blutprobe. Gem. § 81a StPO ist die Entnahme einer Blutprobe ohne die Einwilligung des Beschuldigten von einem Arzt zulässig. Besteht z.B. der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, kann die Anordnung einer Blutentnahme erfolgen. Der betroffene Fahrer ist verpflichtet, diese Maßnahme z...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: Softwareentwicklungsvertrag bei klassischem Vorgehensmodell

Rz. 8 Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Muster 24.1: Softwareentwicklungsvertrag Softwareentwicklungsvertrag zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Auftragnehmer – und _____ (Firma, Anschrift) – Auftraggeber – § 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Planung der in Anlage 1 näher spezifizierten Software ("Software"), deren anschließende Entwicklung, ihre Überla...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 38 Nach h.M. ist eine kreditgebende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer, Mithaftenden oder Bürgen über die Risiken einer beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.[141] Entsprechend hatte die Rechtsprechung bei Entscheidungen, denen die Bauherrenmodelle der 70er und 80er-Jahre zugrunde lagen, Ansprüche der Anleger regelmäßig mit der Begründu...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Ba...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Erforderliche Mehrheit für einen Beschluss

Rz. 5 Welche Stimmenmehrheit erforderlich ist, um einen Beschluss zu fassen, ist unterschiedlich geregelt. Sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist, genügt nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder des Betriebsrats (einfache Mehrheit). Mitglieder, die anwesend sind, aber erklärt haben, nich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Einnahmen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung (§ 3 Nr. 36 S. 1 EStG)

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. v. § 3 Nr. 36 EStG ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ausweist, sei es im körperlichen, kognitiven oder psychischen Bereich, und deshalb auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb eines Erbanteils

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Miterbe einen privaten Veräußerungsgewinn versteuern muss, wenn er einen Erbteil (und damit ein Grundstück) entgeltlich erwirbt und es innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als Alleineigentümer wieder veräußert. Sachverhalt Zugrunde lag der Fall einer Erbengemeinschaft bestehend aus dem Kläger (Erbanteil von 52 % als Vorerbe) ...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / B. Verpflichtung auf die Ziele der Eigentümerfamilie

I. Definition der Zielsetzungen der Eigentümerfamilie Rz. 5 Um eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Eigentümerfamilie und Fremdmanagement zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Erwartungen, die die Eigentümerfamilie als Arbeitgeber an ihr Management stellt, klar zu formulieren. Dies setzt voraus, dass sich die Familie selbst über diese Erwartungen und ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Vorvertragliche Pflichten

Rz. 58 Zu den vorvertraglichen Pflichten gehören insbesondere die redliche Verhandlungsführung und die Einhaltung übernommener Geheimhaltungspflichten. Rz. 59 Nicht zuletzt gehört zur redlichen Verhandlungsführung seitens des Verkäufers auch, sämtliche von ihm übernommenen Auskunfts- und Offenbarungspflichten zu erfüllen. Bricht der Käufer die Verhandlungen ab, nachdem er Ver...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / E. Rechte und Pflichten des Beirats

I. Freiwilliges Aufsichtsorgan Rz. 28 Für Personen- wie Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich, dass die Kernrechte der Gesellschafter nicht delegierbar sind. So kann die Entscheidung über die Änderung der körperschaftlichen Verfassung, das Einfordern von Nachschüssen nach § 26 GmbHG oder das Berufen oder Abberufen von Liquidatoren nicht auf einen Beirat als Aufgabe delegie...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 4. Nachlaufende Verpflichtungen bei Inanspruchnahme der Verschonungen

Rz. 156 Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen (§§ 13a, 19a ErbStG) werden dem Steuerpflichtigen im Ergebnis nur vorläufig gewährt. Endgültig werden diese erst, wenn der Steuerpflichtige zum einen eine bestimmte Lohnsumme (sog. Mindestlohnsumme) innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren nicht unterschreitet (§ 13a Abs. 3 ErbStG) und zum anderen weitere Behaltensvorschriften (§...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Rechte und Pflichten des Unterbeteiligten

Rz. 42 Auf die Geschäftsführung der Unterbeteiligungsgesellschaft sind grundsätzlich die Vorschriften der §§ 709–713 BGB anwendbar, abweichende vertragliche Regelungen im Unterbeteiligungsvertrag sind jedoch zulässig und nicht ungewöhnlich (vgl. Rdn 38). Rz. 43 Grundsätzlich obliegen dem Unterbeteiligten keine Verpflichtungen gegenüber der Hauptgesellschaft und deren Gesellsc...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / XI. Sonstige Verpflichtungen

Rz. 192 Oftmals wird zur Vermeidung komplizierter Garantien vereinbart, dass die wirtschaftlichen Folgen bestimmter noch erwarteter Entwicklungen den bzw. die Verkäufer treffen sollen. Es werden dann für bestimmte Sachverhalte Freistellungsverpflichtungen zu Lasten der Verkäufer vereinbart. Oftmals geschieht dies im Zusammenhang mit Umweltrisiken, Steuerverpflichtungen, Rech...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Rechte und Pflichten des Hauptbeteiligten

Rz. 38 Eine Vertretungsregelung existiert in der Unterbeteiligungsgesellschaft als Innengesellschaft ebenso wenig wie bei der stillen Gesellschaft. Im Außenverhältnis handelt der Hauptbeteiligte stets im eigenen Namen, wenngleich auch im Innenverhältnis auf gemeinsame Rechnung.[55] Die Geschäftsführung steht nach neuer Rechtsprechung des BGH zur BGB-Innengesellschaft,[56] die...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / h) Testamentsvollstreckung

Rz. 112 Die Regelungen über die Testamentsvollstreckung finden sich in den §§ 2197 bis 2228 BGB. Ein Testamentsvollstrecker hat für die Umsetzung der Anordnungen des Erblassers zu sorgen und sofern der Erblasser dies angeordnet hat, den Nachlass zu verwalten. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist je nach Tätigkeitsfeld der eingesetzten Person in unterschiedlicher Aus...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / V. Befreiter Vorerbe

Rz. 65 Durch die in §§ 2113 ff. BGB genannten Beschränkungen und Verpflichtungen wird der Zweck verfolgt, den Nachlass bis zum Eintritt des Nacherbfalls zu erhalten. Da hierdurch der Vorerbe jedoch in seiner Verfügungsmacht sehr stark eingeschränkt wird, kann der Erblasser den Vorerben in einer letztwilligen Verfügung von den meisten Beschränkungen und Verpflichtungen befrei...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / dd) Rechtsfolgen der Abtretung

Rz. 282 Die abgetretenen Geschäftsanteile behalten auch nach der Abtretung ihre rechtliche Selbstständigkeit. Dies gilt auch, wenn ein Gesellschafter zu seinem ursprünglichen Geschäftsanteil einen oder mehrere hinzuerwirbt, § 15 Abs. 2 GmbHG. Allerdings kann der Gesellschaftsvertrag nach § 15 Abs. 5 GmbHG das Hinzuerwerben weiterer Geschäftsanteile durch einen Gesellschafter...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 72 Mit Hilfe von Auflagen hat der Erblasser die Möglichkeit – zeitlich unbefristet – auf das Verhalten des mit der jeweiligen Auflage beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmers Einfluss auszuüben. Er kann ihn auf diese Weise zu beinahe jeder Art von Leistung (Tun oder Unterlassen) verpflichten (§§ 1940, 2192 ff. BGB).[84] Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollte der Erblass...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 1. Einheitliche Stimmrechtsausübung

Rz. 49 Erforderlich ist eine Verpflichtung, das Stimmrecht bei der Gesellschaft einheitlich auszuüben. Insoweit sollte klargestellt werden, dass dies sowohl für Beschlussfassungen als auch für Wahlen bei der Gesellschaft gilt. Darüber hinausgehende Beschränkungen, etwa des Antrags-, des Klage-, des Anfechtungs- und/oder Auskunftsrechts sind aber weder erforderlich noch sinnv...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Rechtsmängel, § 523 BGB

Rz. 192 § 523 BGB regelt die Haftung des Schenkers für Rechtsmängel des Schenkungsgegenstandes. Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde § 523 Abs. 2 S. 2 BGB dabei an die neuen Vorschriften über die Rechtsmängelhaftung des Verkäufers angeglichen.[146] Gegenüber den allgemeinen Vorschriften beinhaltet § 523 BGB einen zugunsten des Schenkers abgeschwächten Haftungsrahmen.[147] Ein...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / C. Zivilrechtliche Aspekte von Poolvereinbarungen

Rz. 39 Die grundsätzliche zivil- bzw. gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit von Stimmbindungsvereinbarungen ist unbestritten.[96] Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Stimmbindung allgemein gilt oder auf einzelne Abstimmungsgegenstände beschränkt ist.[97] Eine ausdrückliche Gestattung von Stimmbindungsvereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich.[98] Rz...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 1. Aufnahme als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 41 Die h.M. sieht in der Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Personengesellschaft selbst dann keine unentgeltliche Zuwendung, wenn sie zu besonders günstigen Konditionen erfolgt oder der neue Gesellschafter überhaupt keine Einlage zu erbringen hat.[66] Begründet wird dies damit, dass der Eintretende – gleichgültig ob er bei seinem Eintritt eigenes...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 3. Weitergabe an Dritte

Rz. 35 Die vertrauliche Behandlung der Informationen umfasst selbstverständlich auch ein Verbot der Weitergabe an Dritte. In diesem Zusammenhang ist auch zu regeln, wer auf Seiten des Erwerbsinteressenten bzw. seiner Berater überhaupt Zugang zu den Informationen erhalten darf. Regelmäßig wird hierbei in der Weise vorgegangen, dass dem Erwerbsinteressenten die Pflicht auferle...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Rechtsanwälte

Rz. 14 Bei der Beratung des Verkäufers liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit zunächst auf der Überprüfung der für die Due Diligence zur Verfügung zu stellenden Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Dokumente für die Legal Due Diligence, ggf. aber auch den gesamten Inhalt der DD bzw. des Datenraums. Rz. 15 Daneben haben die Rechtsanwälte auch die Aufgabe, sämtliche m...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 69 Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser den Vermögensfluss von Todes wegen über Generationen hinweg steuern. Man spricht mitunter auch von einer "Familienbindung des Vermögens". Die rechtliche Konstruktion bietet sich vor allem bei Patchwork-Testamenten oder bei der Gestaltung von behindertengerechten Testamenten an. Rz. 70 Gleichwohl sollte d...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / aa) Gesellschaftsrechtliche Aspekte

Rz. 253 Gesetzliche Regelungen zur Übertragbarkeit bzw. zur Art und Weise der Übertragung der Gesellschafterstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters finden sich im Gesetz nicht. § 719 Abs. 1 BGB, der Verfügungen über den Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausschließt, deutet zwar auf eine Unübertragbarkeit ...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 4. Verzicht unter einer auflösenden Bedingung

Rz. 25 Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich auch unter eine auflösende Bedingung gestellt werden. Vorsicht ist hier allenfalls im Hinblick auf § 2302 BGB geboten. Das OLG Hamm[31] hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Unternehmer mit seiner zweiten Ehefrau einen relativ weitgehenden Ehevertrag abgeschlossen hatte, in dem der Versorgungsausgleich ausgesch...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / II. Haftung des Beirats

Rz. 30 Der freiwillig eingerichtete Beirat als weiteres gesellschaftsrechtliches Organ übernimmt mit der wirksamen Bestellung sowohl Rechte wie auch Pflichten in der Gesellschaft.[41] Damit stellt sich die Frage, inwieweit das einzelne Beiratsmitglied für sein Handeln als Beirat verantwortlich gemacht werden kann, wenn durch diese Tätigkeit Schadensersatzansprüche entstehen....mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / E. Testamentsvollstreckung bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 85 Der Erblasser kann für die Wahrung der Nacherbenrechte für den Vorerben bis zum Nacherbfall (§§ 2106, 2139 BGB) und für den Nacherben ab dem Nacherbfall oder umfassend für die gesamte Vor- und Nacherbschaft eine Testamentsvollstreckung anordnen. Rz. 86 Der Erblasser kann sowohl ab dem Erbfall für die Dauer der Vorerbschaft nur für den (befreiten) Vorerben als auch nur ...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / b) Verfügungsbeschränkung

Rz. 19 Verfügungsbeschränkungen können nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG in zwei unterschiedlichen Ausprägungen vereinbart werden: einerseits in Form einer Verpflichtung, "über die Anteile nur einheitlich zu verfügen", und andererseits mit dem Inhalt, dass die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner" übertragen werden dürfen. ...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. GmbH

Rz. 32 An GmbH-Anteilen ist eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich zulässig. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dabei den Geschäftsanteil kraft eigenen Rechts und unter Ausschluss der Erben.[47] Etwas anderes gilt nur, wenn es die Satzung vorsieht. Im Rahmen der Verwaltungsbefugnis kann der Testamentsvollstrecker grundsätzlich alle Rechtshandlungen, die ein Gesellschaft...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / c) Regelungen bei der AG

Rz. 354 Auch bei Aktiengesellschaften kann statutarisch die Einziehung von Aktien vorbehalten werden. Dies könnte ggf. auch an die Voraussetzung geknüpft werden, dass Aktien an Erben gelangen, die nicht als Nachfolger erwünscht sind.[542] In Betracht kommt insoweit zum einen die sog. angeordnete Zwangseinziehung (Automatismus bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen)...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Notarielle Beurkundung

Rz. 184 Nach § 518 Abs. 1 BGB muss ein Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden. Die Formvorschrift soll zum einen übereilte Schenkungsversprechen verhindern und zum anderen klarstellen, ob ein ernst gemeintes Versprechen vorliegt.[119] Ein nicht in notarieller Form abgegebenes Schenkungsversprechen ist grundsätzlich nichtig, § 125 S. 1 BGB. Mit Bewirkung der verspr...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Qualifikation als Auswahlkriterium

Rz. 15 Wer eine solch komplexe Dienstleistung erbringen muss, der muss in der Lage sein, Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Bereichen zu erkennen. Hierzu zählen neben volks-, betriebs- und finanzwirtschaftlichen Kenntnissen auch Expertisen in den Segmenten Steuern und Recht. Auf Basis eines Hochschulstudiums verfügen entsprechend ausgebildete Berat...mehr