Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Opferentschädigung und Verkehrsopferhilfe

Rz. 261 Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ( § 1 Abs. 1 OEG ). Soweit...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 2. Ersatzanspruch

Rz. 57 Ebenso wie der Erwerbsschaden ist auch der Unterhaltsschaden grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente auszugleichen. Nach § 844 Abs. 2 S. 1, Hs. 2 BGB sind die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 BGB entsprechend anzuwenden; statt der Rente kann daher ausnahmsweise auch eine Kapitalabfindung in Betracht kommen (dazu oben § 13 Rdn 247 ff.). Für den Kapitalisieru...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Ursächlicher Zusammenhang

Rz. 372 Das Teilungsabkommen dient unter anderem dem Zweck, die Prüfung der Haftungsfrage auszuschließen. Voraussetzung für die Anwendung des Teilungsabkommen bleibt indessen, dass der Haftpflichtversicherer zur Schadensdeckung verpflichtet ist. Der Deckungskomplex wird daher durch das Teilungsabkommen nicht berührt.[454] Rz. 373 Dies hat zur Folge, dass unabhängig von der Ha...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / I. Einleitung

Rz. 2 Das Reichshaftpflichtgesetz (RHG) vom 7.6.1871 (RGBl S. 207), das erstmals eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung begründete, wurde zunächst inhaltlich geändert (Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften v. 16.8.1977 – BGBl I, S. 1577) und schließlich unter der Bezeichnung "Haftpflichtgesetz" (HaftpflG) neu gefasst und bekannt gemacht (BGBl 19...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 2. Voll beherrschbare Risiken des medizinischen Geschehens

Rz. 48 Gemäß § 630h Abs. 1 BGB wird ein Fehler des Behandelnden vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Stammt die Schädigung aus einem Bereich, dessen Gefahren von dem Behandelnden voll beherrscht werden...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Gehwege

Rz. 1007 Der Gehweg ist Teil der öffentlichen Straße; für ihn trägt deshalb die zuständige Körperschaft die Verkehrssicherungspflicht. Gehwege sind Verkehrsflächen, die von der Fahrbahn äußerlich abgegrenzt und für den Fußgängerverkehr bestimmt sind. Das kann auch ein neben der Fahrbahn liegendes Bankett sein.[3061] Im Bereich der Gehwege kommt eine Übertragung der Verkehrss...mehr

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§ 20 Vertraglicher Haftungs... / II. Beispiele

Rz. 22 Eine Freizeichnung des Frachtführers, Schiffers oder Schiffseigners in AGB für leichte Fahrlässigkeit hinsichtlich der anfänglichen Fahr- oder Ladungstüchtigkeit ist unwirksam.[34] In gleicher Weise ist die Freizeichnung des Einlagerers ausgeschlossen, soweit es sich um die Eignung des Raumes für den Einlagerungszweck handelt.[35] Die in § 34a Nr. 1 der Betriebsordnun...mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Die ärztliche Aufklärungspflicht

Rz. 63 Die ärztliche Heilbehandlung ist nach Rechtsprechung und herrschender Lehre tatbestandsmäßig Körperverletzung, auch wenn sie der Heilung oder der Besserung des Gesundheitszustands des Patienten dient und kunstgerecht durchgeführt wird. Der medizinische Eingriff ist aber gerechtfertigt, wenn der Patient wirksam eingewilligt hat: Die Einwilligung in die Heilbehandlung b...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Einleitung

Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem "Unfall...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Fahrschüler und Fahrlehrer

Rz. 164 Vom Grundsatz, dass Führer eines Kraftfahrzeugs nur sein kann, wer die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt, gibt es eine gesetzliche Ausnahme: kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 15 S. 2 StVG gilt der Fahrlehrer als Führer des vom Fahrschüler gefahrenen Fahrzeugs.[493] Die hiernach normierte Fiktion führt dazu, dass der Fahrschüler regelmäßig nic...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verrichtungsgehilfe

Rz. 686 Maßgeblich für die Qualifikation als Verrichtungsgehilfe sind die faktischen Verhältnisse.[2031] Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem von einen anderen (Geschäftsherr), unter dessen Einfluss er allgemein oder im konkreten Fall handelt und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht, eine Tätigkeit übertragen worden ist; der Verrichtungsgehilfe muss den Weisungen...mehr

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§ 9 Produkthaftung / I. Herstellerpflichten

Rz. 11 Die deliktische Haftung knüpft stets an die Verletzung von Sorgfaltspflichten an, die deliktische Produkthaftung an einen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten. Allgemein bestehen Verkehrssicherungspflichten bei der Eröffnung einer Gefahrenquelle. Sie richten sich auf die Vornahme aller zur Abwendung der Gefah...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / D. Haftungsumfang

Rz. 32 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt im Jahre 1998 haftet nach § 4 BinSchG der Schiffseigner persönlich, kann jedoch seine Haftung auf bestimmte – in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds ausgedrückte – Haftungshöchstbeträge, die sich an Art und Größe des verwendeten Schiffs orientieren, besch...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. System der Bemessungsfaktoren

Rz. 1209 Die Bewertung der im Einzelfall wirksamen Betriebsgefahr knüpft im Ausgangspunkt an die Begriffe der einfachen und der erhöhten Betriebsgefahr an. Die einfache Betriebsgefahr liegt nach allgemeinem Verständnis vor, wenn das Kraftfahrzeug an einem Unfall beteiligt ist und sich keine mitwirkenden, für die Entstehung des Schadens gefahrerhöhenden Umstände feststellen l...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. § 8 Nr. 2 StVG

Rz. 198 Die Tätigkeit des Verletzten bei dem Betrieb des Kfz oder des Anhängers befreit den Halter ebenfalls von der Gefährdungshaftung.[575] Nach der in § 8 Nr. 2 StVG getroffenen Regelung gelten die Vorschriften der §§ 7, 18 StVG nicht, wenn der Verletzte u.a. bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. § 8 Nr. 2 StVG erfasst Personen, die durch die unmittelbare Beziehun...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IX. Neue Ehe oder Lebensgemeinschaft des Hinterbliebenen

Rz. 103 Geht der überlebende Ehegatte eine neue Ehe ein, so kommt seine Versorgung in dieser neuen Ehe dem Schädiger schadensmindernd zugute.[230] Soweit der neue Unterhaltsanspruch in zumutbarer Weise durchsetzbar ist, muss sich der Geschädigte die von dem neuen Ehepartner erbrachten oder zu erbringenden Unterhaltsleistungen als Vorteil anrechnen lassen.[231] Insoweit begin...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verschulden bei der Auswahl des Gehilfen

Rz. 701 Die in § 831 Abs. 1 S. 2 BGB genannten Sorgfaltspflichten sollen die Verursachung von Schäden verhindern. Daher soll sich der Geschäftsherr beim Einsatz von Hilfspersonen nur exkulpieren können, wenn er bei der Auswahl der bestellten Hilfspersonen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt aufgebracht hat. Er darf Verrichtungsgehilfen nur solche Tätigkeiten übertragen, de...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Berechtigte Sicherungserwartungen des Verkehrs

Rz. 285 Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrskreises.[644] Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält.[645] Es gilt daher ein objektivierter Maßsta...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / V. Leasing

Rz. 140 Durch einen Leasingvertrag verpflichtet sich der Leasinggeber eine Sache dem Leasingnehmer gegen ein in Leasingraten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch zu überlassen. Zu unterscheiden sind einerseits der Kaufvertrag zwischen Leasinggeber und Lieferanten der Sache und andererseits der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Diese Dreiecksstruktur des Le...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Sonderopfer

Rz. 1080 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein Anspruch aus enteignendem Eingriff voraus, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen.[3244] Da das Sonderopfer ...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / D. Anspruchskonkurrenz

Rz. 35 Die Ausgestaltung des haftpflichtrechtlichen Schadensersatzrechtes in §§ 823 ff. BGB einerseits und in zahlreichen Sondergesetzen andererseits, teilweise mit verschiedenen Regelungen zur Höhe der Schadensersatzverpflichtung, lässt sich systematisch als Bereich gesetzlicher Ansprüche umschreiben. Dem wird üblicherweise gegenübergestellt die Gruppe von Ansprüchen aus Ve...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Zumutbarkeit der Sicherungsmaßnahmen

Rz. 287 Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch. Deshalb muss nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden. Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich auf das Ergreifen solcher Maßnahmen, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Unternehmer

Rz. 135 § 104 Abs. 1 SGB VII befreit unter den dort genannten Voraussetzungen den "Unternehmer" von der Haftung. Für das Verständnis dieses Begriffs hat der Gesetzgeber auf das Schutzsystem der Unfallversicherung und damit auf die in § 136 Abs. 3 SGB VII verwandte Begriffsbestimmung abgestellt. Rz. 136 Hiernach ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmi...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / c) Schleppen und Abschleppen

Rz. 24 Das mit einem anderen Fahrzeug gekoppelte Kraftfahrzeug bildet mit dem verbundenen Fahrzeug eine Betriebs- und Haftungseinheit, für die der Halter des Kraftfahrzeugs im Außenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet. Abgeschleppte Fahrzeuge sind den Anhängern gleichgestellt, so dass sie als nicht selbst im Betrieb stehend, aber am Betrieb des Schleppfahrzeugs teilnehmen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Unterlassen

Rz. 20 Ein Unterlassen wird schadensrechtlich erst dann bedeutsam, wenn eine spezielle Rechtspflicht zum Handeln besteht. Dies ist insbesondere im Bereich der Verkehrssicherungspflichten der Fall (vgl. dazu Rdn 267 ff.).[27] Eine allgemeine Pflicht, Dritte vor Schäden an Leib und Leben, Eigentum oder Ähnlichem zu bewahren, gibt es nicht. Rz. 21 Die spezielle Rechtspflicht zum...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / C. Prüfung und Abgrenzung der Zuständigkeit

Rz. 7 In Binnenschifffahrtssachen, die sich auf Sachverhalte auf dem Rhein (bzw. der Mosel) beziehen, ist eine dreischrittige Prüfungsfolge empfehlenswert:[7]mehr

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§ 11 Arzthaftung / Literaturtipps

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§ 9 Produkthaftung / A. Allgemeines

Rz. 1 Fehlerhafte Produkte (und der Fehlgebrauch fehlerfreier Produkte) sind eine Unfallursache ersten Ranges. Die deliktische Haftung für Produktfehler, die sich primär auf § 823 Abs. 1 BGB stützt und die das Reichsgericht schon im Jahr 1915 anerkannt hatte,[1] ist von Rechtsprechung und Lehre vor allem seit den 1960er Jahren fortentwickelt und präzisiert worden, um der for...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Aufsichtspflicht kraft Vertrags

Rz. 746 Gemäß § 832 Abs. 2 BGB trifft die gleiche Aufsichtspflicht denjenigen, der die Führung der Aufsicht über eine wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands aufsichtsbedürftige Person übernommen hat. So übernehmen Kindergärtner(innen), Erziehungspersonal in privaten Schulen oder Kinderheimen sowie das Pflegepersonal privater Heil- und Pf...mehr

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§ 9 Produkthaftung / III. Vertragliche Produkthaftung

Rz. 9 Generell treffen den Hersteller eines Produkts (und diesem gleichgestellte Personen) auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses oder seiner Anbahnung mindestens eben die Pflichten, die allgemein zu erfüllen hat, wer ein Produkt in den Verkehr bringt: Die Rechtsgüter speziell des Käufers können nicht geringeren Schutz erfahren als allgemein über deliktsrechtliche Verhal...mehr

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§ 26 Klagearten / 2. Wiederkehrende Leistungen

Rz. 47 Bei wiederkehrenden Leistungen ist eine Klage auf künftige Entrichtung – auch – wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen möglich (§ 258 ZPO). Wiederkehrende Leistungen sind solche einseitigen Verpflichtungen, die sich in ihrer Gesamtheit als einheitliche Folge eines und desselben Rechtsverhältnisses ergeben, so dass die einzelne Leistung nur ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Niederschlagung oder Erlass der Haftung nach Übergang

Rz. 95 Bei Obliegenheitsverletzungen vor dem Unfall ist der Haftpflichtversicherer gegenüber seinem Versicherten von der Verpflichtung zur Leistung frei (§ 28 VVG, D. AKB 2015). Gegenüber dem geschädigten Dritten bleibt er aber leistungspflichtig (§ 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 117 Abs. 1 VVG). Er kann dann bei dem Versicherten – im Innenverhältnis – Regress nehmen (§ 117 VVG, § ...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / C. Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit

Rz. 15 Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland, wenn die Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden (vgl. im Einzelnen § 1 PflVG). Rz. 16 Versicherungsfrei sind die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, siehe § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Haftung des Unterhaltungspflichtigen gemäß § 838 BGB

Rz. 831 § 838 BGB statuiert neben der Haftung des Grundstücksbesitzers (Gesamtschuldner gemäß § 840 Abs. 1 BGB)[2569] eine Haftung desjenigen, der die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werks für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk im Rahmen seines Nutzungsrechtes zu unterhalten hat. Diese Haftung betrifft also insbesond...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Allgemeines

Rz. 108 Neben Abs. 2 trifft § 7 Abs. 3 StVG eine weitere Ausschlussregelung für die Gefährdungshaftung. Derjenige, der das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters benutzt, ist anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; dieser haftet daneben, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Die besondere Regelung der H...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / F. Verletzung durch einen anderen Beamten

Rz. 84 Bei Verletzung eines Beamten durch einen anderen Beamten ergeben sich hinsichtlich der Schadensersatzpflicht vier Fallgestaltungen:mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / G. Weitere Fragestellungen

Rz. 59 Trifft die Leistungspflicht des Versicherers nach § 117 Abs. 1 oder 2 VVG mit einer Ersatzpflicht aufgrund fahrlässiger Amtspflichtverletzung zusammen, legt § 117 Abs. 4 VVG fest, dass die Ersatzpflicht des Versicherers gegenüber der Haftung des Dienstherrn zurücktritt. Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 28.10.1982[54] zu der gegebenen Konkurrenzsituat...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / bb) Restwert

Rz. 76 Eine ähnliche Situation wie vorstehend skizziert stellt sich bei der Frage, in welcher Höhe sich ein Geschädigter den Restwert seines unfallbeschädigten Fahrzeugs im Falle eines Totalschadens anrechnen lassen muss (vgl. dazu auch § 14 Rdn 87). Zwar hat der Bundesgerichtshof insoweit klargestellt, dass ein Unfallgeschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit nach § 249 ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / 3. Unterhaltsfragen bei Ehegatten

Rz. 61 a) Die Frage der Bedürftigkeit spielt keine entscheidende Rolle im Rahmen der gegenseitigen Unterhaltspflicht in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatten. Gemäß §§ 1360, 1360a BGB sind die Ehegatten einander verpflichtet, ihre Arbeitskraft und ihr Vermögen für den angemessenen Unterhalt der Familie einzusetzen, um die Haushaltskosten, die persönlichen Bedürfnisse de...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsfrist

Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – seit 1.7.2014 – aus...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 1. Fehlerbereichsnachweis

Rz. 54 Dem Geschädigten obliegt es zu beweisen, dass eine Rechtsgutverletzung eingetreten ist, die auf einen Fehler des Produkts zurückzuführen ist, und dass dieser Fehler aus dem Herrschafts- und Verantwortungsbereich des Herstellers stammt.[163] Rz. 55 Hierbei können Beweiserleichterungen zugunsten des Verletzten eingreifen: Handelt es sich bei dem Schaden um die typische F...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / III. Geltendmachung und Verzicht

Rz. 301 Der aus § 110 SGB VII erwachsende Rückgriffsanspruch kann von jedem Sozialversicherungsträger, also z.B. auch vom Rentenversicherer, erhoben werden. Er richtet sich bei Ableben des Schuldners gegen dessen Erben,[373] ebenso gegen die Kraftfahrzeugversicherer nach § 3 Nr. 1 PflVG.[374] Allerdings ist die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicheru...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / VII. Schadensminderungspflicht des Verletzten

Rz. 80 Der Geschädigte ist nach § 254 Abs. 2 BGB verpflichtet, die ihm verbliebene Arbeitskraft schadensmindernd einzusetzen. Einkünfte, die bei zumutbarer Bemühung hätten erzielt werden können, sind schadensmindernd zu berücksichtigen. Evtl. muss sich der Geschädigte zur Verbesserung seiner Arbeitsfähigkeit operieren oder zur Verbesserung seiner Aussichten auf dem Arbeitsma...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Alkohol

Rz. 553 § 827 S. 2 BGB stellt klar, dass derjenige, der unter dem Einfluss geistiger Getränke (das sind Alkoholika) in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ebenso für die schädlichen Folgen der begangenen unerlaubten Handlung verantwortlich ist, als wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fä...mehr