Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010, A 20.1 VGB 2022

Rz. 167 Gemäß B § 8 Nr. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz. ...mehr

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ZErb 11/2024, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Der geschiedene Erblasser war britischer Staatsangehöriger und lebte in Deutschland. Er ist zwischen dem TT.03.2023 und dem TT.03.2023 in Deutschland verstorben. Der Beschwerdeführer ist sein Sohn, die Beteiligten zu 1 bis 6 sind seine Angehörigen. Nach dem Tod des Erblassers wurde am TT.MM.2023 durch die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 1 bis 6 beim Nachlassger...mehr

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zfs 11/2024, Erforderliche ... / 3 Anmerkung:

Die auch für die Tätigkeit in Zivilprozessen bedeutsame Entscheidung des BAG klärt höchstrichterlich eine für die anwaltliche Praxis sehr wichtige Frage. Verfahrensrechtliche Ausgangssituation Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BAG RVGreport 2007, 354 [Hansens]; BGH RVGreport 2011, 117 [ders.] = zfs 2011, 223 mit Anm. Hansens; BGH AnwBl 2017, 206; BGH RVGreport 2012, 38 ...mehr

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AGS 11/2024, Bemessung der ... / II. Angemessenheit der Rahmengebühren

1. Allgemeine Bewertungskriterien Die Angemessenheit einer Rahmengebühr für eine anwaltliche Tätigkeit bestimme sich gem. § 14 RVG nach dem Umfang sowie der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommensverhältnissen des Auftraggebers. Ausgehend von diesen Zumessungskriterien ist das LG zu dem Ergebnis gelangt, dass die anwaltli...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Gesundheitliche Verbesserung

Rz. 339 Es muss eine objektive gesundheitliche Verbesserung bei der versicherten Person kausal zu einem Wegfall der Berufsunfähigkeit oder zumindest einer nach den AVB relevanten Verminderung des Grades der Berufsunfähigkeit geführt haben. Die gesundheitliche Verbesserung ist konkret daraufhin zu untersuchen, ob sie dazu führt, dass nun wieder die ehemalige Tätigkeit oder (e...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 249 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer

Rz. 244 Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit hat nach § 1 Abs. 3 MB BUV/BUZ 22 in Textform (als Beispiele genannt: Papierform oder E-Mail) zu erfolgen, braucht aber nicht gesondert begründet zu werden. Die Musterbedingungen 2013 sahen noch eine Pflicht zur schriftlichen Mitteilung vor. Die Mitteilung der Berufsunfähigkeit ist nicht erst erfolgt, wenn sämtliche Mitwirkungspfl...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Sonstige Beendigungsgründe (§ 15 MB/KK, § 207 VVG)

Rz. 368 Weiterer Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 MB/KK der Tod des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. Nach § 15 Abs. 2 MB/KK haben die versicherten Personen jedoch nach § 15 Abs. 1 S. 2 MB/KK das Recht, das Versicherungsverhältnis mit dem Versicherer fortzusetzen. Voraussetzung hierfür ist neben der Abgabe einer entsp...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Neue berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 347 Der Versicherer hat Verweisungsmöglichkeiten, die ihm schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zur Verfügung standen und die er nicht genutzt hat, auch für die Zukunft verloren.[837] Die Regelung des § 9 Abs. 1 MB BUV 22/§ 6 Abs. 1 MB BUZ 22 eröffnet dem Versicherer bei unverändertem Gesundheitszustand des Versicherten deshalb nur dann den Weg zu einer Einstellu...mehr

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AGS 11/2024, Einwand der fe... / II. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz

1. Zulässigkeit Nach den Ausführungen des – Einzelrichters – des BFH war die von dem Kläger persönlich eingelegte Erinnerung zulässig. Gem. § 66 Abs. 5 S. 1 GKG können nämlich Anträge und Erklärungen im Erinnerungsverfahren ohne Mitwirkung eines Bevollmächtigten schriftlich eingereicht werden. Dies hat auch zur Folge, dass vor dem BFH kein Vertretungszwang besteht (BFH BFH/NV...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Anerkenntnis des Versicherers

Rz. 263 Durch § 173 Abs. 1 VVG wird seit dem 1.1.2008 bestimmt, dass der Versicherer verpflichtet ist, sich nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit (vgl. Rdn 249). in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Erstmalig ist das Anerkenntnis bei der BUV/BUZ damit gesetzlich geregelt worden. Gemäß § 8 Abs. 1 MB BUV 22 bzw. § 5 Abs. 1 MB BUZ 22 ist ebenfall...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / (1) Ausgestaltung der Versicherungsfähigkeit im Tarif

Rz. 651 Das Versicherungsverhältnis endet bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung weggefallen ist. Hinsichtlich der Rechtsfolgen der in § 15 Abs. 1 a MB/K/ immer noch vorgesehen automatischen Beendigung des Versicherungsverhältnisses wird auf die Ausführungen zu den Beendigungsfolgen (Rd...mehr

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E / 10 Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung [Rdn 1773]

Rdn 1774 1. Nach § 233 kann ohne den Angeklagten verhandelt werden, wenn er vom Erscheinen in der HV entbunden worden ist. ☆ Ob der Angeklagte von der Pflicht zum Erscheinen in der HV entbunden werden kann, ist an sich eine Frage, die vom Verteidiger schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung , Teil V Rdn 4046 , zu prüfen ist, so z.B., wenn der Angeklagte weit vom Ger...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. (Haftungsbegründende) Kausalität

Rz. 54 Die Gesundheitsschädigung muss durch das Unfallereignis entstanden sein, Ziff. 1.3 AUB. Es gilt die Adäquanztheorie.[108] Das Unfallereignis muss im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein, die Gesundheitsschädigung herbeizuführen....mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Freie Arztwahl (§ 4 Abs. 2 MB/KK)

Rz. 395 Gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK hat der Versicherungsnehmer die freie Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Niedergelassen i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 MB/KK ist ein Arzt, der in irgendeiner objektiven, für jedermann erkennbaren Form (z.B. Praxisschild, Zeitungsanzeige) nach außen hin als praktizierend in Erscheinung tritt. Das Merkmal der Niederlas...mehr

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V / 2 Vereidigung eines Dolmetschers [Rdn 3339]

Rdn 3340 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Zuziehung eines Dolmetschers, Teil Z Rdn 4429. Rdn 3341 1.a) Die Vereidigung des zur HV zugezogenen (nicht allgemein vereidigten) Dolmetschers ist in der HV stets notwendig, es sei denn, der Dolmetscher ist allgemein vereidigt (s. dazu Teil V Rdn 3343). Die Vereidigung des Dolmetschers ist in jeder neuen Strafsache zu wiederholen...mehr

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / 3. Vergütung InsVV

Das LG Münster hatte zur Frage der Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters zu entscheiden.[10] Was war geschehen? Über das Vermögen der Schuldnerin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Beteiligte zu 2 bestellt. Die Schuldnerin ist in eine Konzernstruktur eingebunden und hält diverse Beteiligungen. U.a. hält sie Anteile an der H GmbH, einget...mehr

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S / 3 Schriftliche Antragstellung [Rdn 3006]

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Befristung des Leistungsanerkenntnisses

Rz. 278 Nach § 173 Abs. 2 VVG darf das Anerkenntnis nur einmalig zeitlich befristet werden. Schon vor Inkrafttreten des VVG 2008 konnte eine Befristung wirksam in AVB vereinbart werden.[698] Bis zum Ablauf des Befristungszeitraums ist es ausdrücklich bindend, wobei die Dauer der Laufzeit nicht geregelt worden ist. Früher gab es auch für zeitlich befristete Anerkenntnisse die...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs (Inanspruchnahme)

Rz. 69 In Ziff. A-2 S. 2 AVB-D&O unternimmt der GDV den Versuch, den Begriff der "Geltendmachung" im Rahmen der D&O-Versicherung zu konkretisieren. Im Sinne (eines D&O-Vertrages) ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen eine versicherte Person ein Anspruch – schriftlich (dazu sogleich siehe Rdn 71) – erhoben wird oder ein Dritter der Versicherungsnehmerin eine...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 4. Krankenhäuser (§ 4 Abs. 4 MB/KK)

Rz. 421 Der Versicherungsnehmer hat gem. § 4 Abs. 4 MB/KK das Recht der freien Krankenhauswahl, wenn die Krankenhäusermehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 8. Vorsätzlich durch widerrechtliche Handlung herbeigeführte Berufsunfähigkeit

Rz. 154 Gemäß § 5d MB BUV 22 sowie § 3d MB BUZ 22 sind vom Versicherungsschutz auch die Fälle ausgeschlossen, in denen die Berufsunfähigkeit der versicherten Person durch eine widerrechtliche Handlung des Versicherungsnehmers vorsätzlich herbeigeführt wurde. Der Ausschluss soll davon abhalten, den Versicherungsfall auf unlautere Weise herbeizuführen. Allerdings ergeben sich a...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (2) Vorliegen vereinbarter Eigenschaften

Rz. 64 Voraussetzung ist ferner das Vorliegen von "vereinbarten Eigenschaften". Im Hinblick auf die Streichung des § 463 S. 1 BGB a.F. ist zunächst herauszustellen, dass mit den vereinbarten Eigenschaften nicht die Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB gemeint sein kann. Denn für die Folgen des Fehlens der jeweiligen Beschaffenheit will der Verkäufer ja er...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Beratungs- und Dokumentationspflicht

Rz. 50 Im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages regelt das VVG in §§ 6–7d Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers und in §§ 60–62 Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsvermittlers. Der Umfang dieser Beratungs- und Informationspflicht richtet sich unter anderem nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurte...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / f) Prüf- und Sortierkosten (Ziff. 4.6)

Rz. 126 Nach den Ziff. 4.2 ff. werden Prüf- und Sortierkosten deckungsrechtlich betrachtet nicht erfasst; Versicherungsschutz wird eben nur für die tatsächlich mangelhaften Teile gewährt. Bei Serienproduktionen mit hohen Stückzahlen (z.B. Dosenabfüllbetrieb) stellen die Überprüfung und Sortierung ein hohes Kostenrisiko dar. Ziff. 4.6 gibt – fakultativ – die Möglichkeit, Prüf...mehr

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E / 18 Eröffnungsbeschluss, Nachholung in der Hauptverhandlung [Rdn 1882]

Rdn 1883 Literaturhinweis: Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672 Eschelbach, Gehör vor Gericht, GA 2004, 228 ders., Von der Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Strafkammer, in: Festschrift für Christian Richter II, 2002, S. 113 Kuckein, Revisionsrechtliche Kontrolle der Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss, St...mehr

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Z / 5 Zeuge, Kronzeuge [Rdn 4213]

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B / 47 Beweisantrag zur Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 1250]

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Künstliche Befruchtung

Rz. 279 Mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten bei künstlicher Befruchtung musste sich der BGH des Öfteren befassen. Inzwischen ist eine Vielzahl von Entscheidungen zur Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung ergangen. Rz. 280 Primäre Sterilität ist nach der Rechtsprechung des BGH[165] als Krankheit anzusehen; deshalb sind die Kosten für deren Überwindung durch homologe...mehr

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B / 14 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Ausbleiben/Wartezeit [Rdn 820]

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FF 11/2024, Die neuesten En... / aa) Rechtsprechung des BGH

Der Bundesgerichtshof hatte die Frage, ob im Rahmen des Betreuungsunterhalts und ggf. auch des sonstigen Ehegattenunterhalts von einem Mindestbedarf des Unterhaltsberechtigten auszugehen ist, in der Vergangenheit stets verneint.[45] Nunmehr hat er in Anknüpfung an ein Urteil aus dem Jahre 2008[46] mit überzeugenden Argumenten einen Mindestbedarf für den Betreuungsunterhalt u...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Anspruchserhebungsprinzip

Rz. 129 Ein anderes Konzept zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für den Versicherungsschutz verfolgt die Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip. In teilweiser Abänderung von Ziff. 1.1 AHB erstreckt sich der Versicherungsschutz danach nur auf Schadensersatzansprüche, die während der Laufzeit des Vertrages erhoben werden und auf Schadenereignissen beruhen, die...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Arglistige Täuschung

Rz. 312 Der Versicherungsnehmer verwirkt seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen, wenn er versucht, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind (§ 14 Nr. 2 AFB 87/B § 16 Nr. 2 AFB 2010). Der Vorwurf der Arglist setzt keine Bereicherungsabsicht des Versicherungsnehmers voraus.[426] Es genügt be...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Fälligkeit

Rz. 318 Liegt ein unter Versicherungsschutz fallender Schadenfall vor, hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die vertraglich vereinbarte Entschädigungsleistung zu erbringen. Gemäß § 16 AFB 87 muss die Entschädigung binnen zwei Wochen ausgezahlt werden, wenn die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach festgestellt ist. A § 9 Nr. 1 a AFB 2010 sieht...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Kostenersatz und Vorteilsanrechnung

Rz. 121 Der Kostenersatz für Schadenminderungsmaßnahmen ist in § 13 Nr. 1 FBUB 2010 B geregelt. So fallen Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls zur Abwendung oder Minderung des Unterbrechungsschadens macht, dem Versicherer zur Last, soweit der Versicherungsnehmer sie den Umständen nach für geboten halten durfte, oder d...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 135 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine Rolle...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit

Rz. 1 Die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilwesenversicherung sind die Beratung beim Vertragsabschluss sowie die Beratung und Prozessvertretung beim Haftungsfall. Hauptfragen der Arzthaftpflichtversicherung sind z.B. "Wer muss sich versichern?", "Welche Tätigkeiten sind versichert?", "Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?" und "Wie hoch ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 94 Der Haftpflichtversicherer muss nach § 81 Abs. 2 VVG auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer decken (§§ 81 Abs. 1, 103 VVG). Nur Ansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführen, sind von der Haftung ausgeschlossen. An diesem Punkt wirkt sich spürbar die VVG-Reform aus, bei der das frühere "Alles-o...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Nachweis des Versicherungsfalles

Rz. 71 Grundvoraussetzung für die in A § 4 Nr. 2 a aa VGB 2010, A 5.1.1.1 VGB 2022 (§ 8 Nr. 1 VGB 88) geregelten Beweiserleichterungen ist, dass der Versicherungsnehmer zunächst den Tag bestimmen kann, an dem die Schäden an dem versicherten Gebäude entstanden sind. Die Beweislast für das Vorliegen eines bedingungsgemäßen Sturms trägt der Versicherungsnehmer. Zum Nachweis ein...mehr

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Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und seit über 13 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillenbrand ist Mitautor des von Burhoff herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" und des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge." Zudem ist Thomas Hill...mehr

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§ 18 Transportversicherung / (1) Große Haverei

Rz. 39 In der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25.4.2013 geltenden neuen Fassung des 5. Buches des HGB ist die Haverei für das Seehandelsrecht in den §§ 588 ff. HGB geregelt und beschränkt sich unter Fortfall der übrigen nach altem Recht geregelten Fälle allein auf die große Haverei. Für die Binnenschifffahrt ist die große Haverei in §§ 78 f...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Weitere Obliegenheiten

Rz. 123 Nach E.1.3.2 AKB muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs Weisungen beim Versicherer einholen (Weisungsbefugnis). Es liegt eine vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheit vor, wenn das Fahrzeug nach Beauftragung eines eigenen Sachverständigen durch den Versicherungsnehmer repariert und veräußert wird.[211] Rz. 124 Anders als...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Andere Obliegenheiten

Rz. 161 Schon nach dem Gesetz treffen die Versicherungsnehmerin weitgehende Pflichten. So hat die Versicherungsnehmerin innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten (§ 104 Abs. 1 S. 1 VVG). Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber der Versicherungsnehmerin geltend, ist diese zur Anzeige innerhal...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung)

Rz. 96 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 77 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[308] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung zu...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Anerkenntnis und Abtretung

Rz. 152 Nicht zu unterschätzen ist das nun gem. § 105 VVG – scheinbar ohne nachteilige Folgen – mögliche Anerkenntnis des Haftpflichtanspruchs sowie die ggf. auch gleichzeitige Abtretung des Deckungsanspruchs (auf Freistellung) gem. § 108 Abs. 2 VVG. Das nach altem Recht zulässige und üblicherweise vereinbarte Anerkenntnisverbot ist heute gem. § 108 VVG insoweit obsolet, als ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Rechtsprechungsbeispiele

Rz. 390 Wenn es darum geht, inwieweit sich der Versicherungsnehmer zu Fragen des Versicherers äußern muss, kann nach wie vor auch auf die zu § 16 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden, da im Hinblick auf die Anforderungen an Antworten auf ausdrückliche Fragen nach altem und neuem Recht kein entscheidender Unterschied besteht. Außerdem wird es a...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Deckungsanspruch bei Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen

Rz. 69 Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deckungszusage für den Versicherungsnehmer hat, ist dieser natürlich daran interessiert, dass der Rechtsschutzversicherer so schnell wie möglich über die Deckungsfrage entscheidet und – bei Bejahung des Versicherungsschutzes – Deckungszusage erteilt. Gelegentlich meinen die Rechtsschutzversicherer, hierzu noch nicht in der L...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer, § 14 Abs. 2 MB/KT, § 314 BGB

Rz. 629 Für die Krankentagegeldversicherung gilt § 206 Abs. 1 S. 1 VVG nicht, so dass der Versicherer bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich außerordentlich kündigen kann, ohne dass auf eine teleologische Reduktion zurückgegriffen werden braucht. Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dann angenommen werden kann, wenn dem Versicherer ein weitere...mehr