Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Schätzung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 162 AO ist eine Vorschrift über das Steuerfestsetzungsverfahren. Die Schätzungsbefugnis steht der Finanzbehörde sowohl im Festsetzungs- und im Feststellungsverfahren einschließlich des Außenprüfungsverfahrens wie im Rechtsbehelfsverfahren gegen Festsetzungs- und Feststellungsbescheide zu, nicht dagegen dem Stpfl. Eine Schätzung der Bes...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Streitfrage: Feststellung des Annahmeverzuges ohne Rechtskraft? Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, den Beweis, dass der Schuldner im Verzug der Annahme sei, habe die Gläubigerin durch das Urteil d...mehr

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FF 10/2018, Nachwuchs im Familienrecht

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage 2017 unserer Arbeitsgemeinschaft hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen in kleineren Kanzleien und häufig außerhalb größerer Städte tätig ist. Ob dies in der mittleren und ferneren Zukunft noch der Fall sein wird, erscheint zunehmend fraglich. Ältere Kollegen suchen teilweise vergeblich potentielle Kanzleinac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Hinweis- und Fürsorgepflicht des Gerichts (§ 76 Abs. 2 FGO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 76 Abs. 2 FGO überträgt dem Vorsitzenden ausdrücklich eine allgemeine Fürsorgepflicht gegenüber den Prozessbeteiligten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Beteiligte, die in der Prozessführung weniger geübt und erfahren sind, nicht an "Fallstricken" des formellen Rechts scheitern oder durch sie Nachteile erleiden. Deshalb hat er ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 189 Änderung der Zerlegung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 189 AO betrifft ausschließlich die Änderung von Zerlegungsbescheiden i. S. des § 188 AO und regelt den Sonderfall, dass ein anspruchsberechtigter Steuerberechtigter übergangen, d. h. überhaupt nicht berücksichtigt worden ist, nicht aber den Fall, dass eine Gemeinde zwar berücksichtigt wurde, aber mit einem zu hohen oder zu niedrigen An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Rechtsstellung der Finanzbehörde in den Fällen des gerichtlichen Steuerstrafverfahrens nach Anklageerhebung (s. §§ 151ff. StPO) oder wenn im Strafbefehlsverfahren Hauptverhandlung anberaumt oder Einspruch erhoben ist. Die Befugnisse der Finanzbehörde sind nun auf ein bloßes Anhörungs- und Fragerecht be...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO regelt verbindliche Zusagen oder ähnliche Rechtsinstitute in § 89 Abs. 2 AO mit der allgemeinen verbindlichen Auskunft (s. Rz. 2) und in §§ 204ff. AO mit der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung. Sonderfälle außerhalb der AO geregelter verbindlicher Auskünfte sind die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG auf dem Gebiet de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Besondere Aufzeichnungspflichten bei Auslandsbezug, § 90 Abs. 3 AO

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 3 AO begründet besondere Aufzeichnungspflichten für Stpfl., die Geschäftsbeziehungen zum Ausland haben. Die Vorschrift ist u. E. systemwidrig dem Bereich der Mitwirkungspflichten zugeordnet, da sie detaillierte Aufzeichnungspflichten enthält und somit klar den Bereich der zur Sachaufklärung gehörenden Mitwirkungsverpflichtungen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 206 Bindungswirkung

Schrifttum S. Schrifttum zu § 204 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindungswirkung der verbindlichen Zusage setzt voraus, dass der verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt identisch ist (§ 206 Abs. 1 AO). Ist dies nicht der Fall, ist die Finanzbehörde an die Zusage auch ohne deren Widerruf nicht gebunden (AEAO zu § 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / II. Durchführung der Außenprüfung

§ 4Umfang der Außenprüfung (1) Die Finanzbehörde bestimmt den Umfang der Außenprüfung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Bei Großbetrieben und Unternehmen im Sinne der §§ 13 und 19 soll der Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen. Eine Anschlussprüfung ist auch in den Fällen des § 18 möglich. (3) Bei anderen Betrieben soll der Prüfungszeitraum in der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt die Offenbarung bzw. Verwertung im zwingenden öffentlichen Interesse, so ist sie nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zugelassen. Das Gesetz führt neben der Generalklausel drei Fallgruppen auf, die Anwendungsbeispiele darstellen. Damit wird ein gewisser Anhaltspunkt dafür geliefert, von welchen Vorstellungen der Gesetzgeber hinsichtlich des ...mehr

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zfs 10/2018, Erfordernis ei... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach Maßgabe des § 124a Abs. 2 und 3 VwGO zulässige Berufung des Kl. (…) ist begründet." Entgegen der Auffassung des VG hat der Kl. einen von der Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens unabhängigen Anspruch auf Neuerteilung der – im vorliegenden Rechtsstreit allein streitgegenständlichen – Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. Der diesen Anspruch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 1362 BGB – auf den § 739 ZPO Bezug nimmt – wird zugunsten der Gläubiger des Ehemannes oder der Ehefrau vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Gegenstände dem Schuldner gehören. Diese – widerlegliche – Vermutung gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben und sich die Sachen im Besitz d...mehr

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AGS 10/2018, Kein Rechtssch... / 2 Aus den Gründen

II. Das Rechtsmittel ist unzulässig, weil der Wert der von der Beklagten mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). Maßgeblich für diese Beschwer sind die bei Gewährung der von der Klägerin angestrebten Rechtsschutzdeckung zu erwartenden Kosten, von denen die Beklagte die Klägerin freihalten müsste. Von diesen ist wegen d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung des Gerichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung bei erfolglosen Rügen richtet sich nach § 133a Abs. 4 FGO . Unstatthafte oder nicht form- oder fristgerecht eingelegte Rügen sind als unzulässig zu verwerfen. Zulässige, aber unbegründete, Rügen werden zurückgewiesen. Entsprechend der Rechtsnatur der Anhörungsrüge ist Gegenstand der Prüfung durch das Gericht neben der Zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff der Amtshilfe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Amtshilfe i. S. von § 111 Abs. 1 AO versteht man die Hilfeleistung in der Weise, dass die ersuchende Behörde Herrin des Verfahrens bleibt, die ersuchte Behörde ihr aber bei der Erfüllung derjenigen Aufgaben, zu der nach den Bestimmungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit allein die ersuchende Behörde berufen ist, Beistan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Hinreichende Erfolgsaussichten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ist in summarischer Prüfung das Für und Wider abzuwägen. Diese Prüfung ist ähnlich, aber eingehender als bei der Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) durchzuführen. Notfalls sind auch Zeugen zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Dritter

Tz. 73 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritter i. S. des § 174 Abs. 5 AO ist, wer im ursprünglichen Bescheid nicht als Steuerschuldner angegeben war (BFH v. 15.06.2004, VIII R 7/02, BStBl II 2004, 914; AEAO zu § 174, Nr. 8.2). Verfahrensrechtlich sind die zusammenveranlagten Ehegatten zwei Steuerschuldner, folglich auch Dritte i. S. des § 174 Abs. 5 AO (BFH v. 20.11.2013, X ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rose/Glorius-Rose, Zur jüngsten Rechtsprechung des BFH hinsichtlich § 42 AO, DB 2004, 2174; Söffing, Die Steuerumgehung und die Figur des Gesamtplans, BB 2004, 2777; Hahn, § 42 AO und Steuerkultur – zu einem unbekannten Steuerfaktor, DStZ 2005, 183; Lange, Rechtsmissbrauch im Mehrwertsteuerrecht, DB 2006, 519; Hahn "Gestaltungsmissbrauch" im Sinne des § 42 AO, DStZ 2006, 431; Rit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Fristsetzung nach § 79b Abs. 1 FGO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorsitzende oder der Berichterstatter (§ 79b Abs. 1 Satz 1 FGO) kann dem Kläger nach § 79b Abs. 1 FGO eine Frist setzen zur Angabe von Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. § 79b Abs. 1 FGO ergänzt § 65 FGO (z. B. BFH v. 14.08.2008, X B 212/07, juris), wie ...mehr

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zfs 10/2018, Nachweis der U... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die Kl. hat aus dem Versicherungsvertrag (Ziff. 2.5 AUB 2000) einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld i.H.v. 6.300 EUR für den Zeitraum 1.3.2013 bis 20.11.2013." a) Bei dem streitgegenständlichen Vorfall vom 1.3.2013 handelt es sich um einen Unfall i.S.v. Ziff. 1.3 AUB 2000 bzw. § 178 Abs. 2 VVG. Danach liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Absicht der Steuerersparung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Wortlaut der Vorschrift verlangt keine Umgehungsabsicht (a. A. zu § 42 AO a. F. BFH v. 23.10.1991, I R 40/89, BStBl II 1992, 1026; BFH v. 05.02.1992, I R 127/80, BStBl II 1992, 532; BFH v. 27.11.2005, IX R 76/03, BStBl II 2006, 359: Gesamtplan). Wie bei jeder Gesetzesumgehung genügt der objektive Verstoß gemessen an den Steuerrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Krabbe, Das EG-Amtshilfegesetz, RiW 1986, 126; Werra, Die Grenzen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuersachen, BB 1988, 1160; Brenner, Internationale Steuerauskünfte und Rechtsschutz, FR 1989, 236; Heidner, Die Spontanauskunft als zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen, DStR 1989, 526; Carl/Klos, Rechtschutzprobleme bei steuerlichen Spontanauskünften an...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Erfüllbarkeit der Hauptforderung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird, braucht noch nicht fällig zu sein, sie muss jedoch erfüllbar sein (§ 271 Abs. 2 BGB). Erfüllbar ist die Hauptforderung, wenn sie entstanden ist (§ 38 AO); ihre Festsetzung ist nicht erforderlich (BFH v. 13.01.2000, VII R 91/98, BStBl II 2000, 246; BFH v. 08.03.2017, VII R 13/15, – juris). Nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Konkretisierung der Besteuerungsgrundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 85 Satz 2 AO konkretisiert die Aufgaben der Finanzbehörden dahingehend, dass sie sicherzustellen haben, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen oder -vergütungen weder zu Unrecht gewährt noch versagt werden. Darin kommt zum Ausdruck, dass die Tätigkeit der Finanzverwaltung nicht primär das Ziel hat, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beseitigung eines Widerstreits

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der angemessenen Gestaltung bedarf es gegebenenfalls der Aufhebung derjenigen Steuerfestsetzungen, die der Umgehungstatbestand ausgelöst hat. Das Ziel der Vorschriften über die Steuerumgehung besteht darin, im Ergebnis nicht die Umgehungsteuer, sondern die umgangene Steuer zu erheben. Dem würde e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Voraussetzung für das Ersuchen auf Bestellung eines Vertreters

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kann ein Verfahren aus den in § 81 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AO genannten Gründen nicht durchgeführt werden, kommt die Bestellung eines Vertreters nur in Betracht, wenn der Beteiligte nicht ohnehin im Sinne der §§ 34 oder 35 AO vertreten ist oder einen gewillkürten Vertreter i. S. des § 80 AO bestellt hat. Von der in der Vorschrift eröffneten M...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da § 93b AO lediglich die Verpflichtung zur Datenspeicherung und die technischen Vorgaben für den automatisierten Abruf der Kontoinformationen im Verhältnis zwischen Kreditinstitut und dem BZSt regelt, ist der vom Abruf Betroffene von dem Verfahren nicht berührt. Dessen Rechtschutzinteressen werden bei der Prüfung gewahrt, ob der Kontena...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abgrenzung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu dem Bereich der Rechtsanwendung dagegen gehören die unbestimmten (normativen) Rechtsbegriffe, die zwar auch eine Bandbreite von Entscheidungsmöglichkeiten eröffnen, hierfür aber keine Auswahl zwischen mehreren gleichwertigen Möglichkeiten anbieten. Unbestimmte Rechtsbegriffe stellen sich als eine generalisierende Be- und Umschreibung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anhörungsrüge, Gegenvorstellung, außerordentliche Beschwerde

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 133a FGO sieht mit der sog. Anhörungsrüge einen außerordentlichen Rechtsbehelf für die Fälle vor, in denen ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Gerichts nicht gegeben ist (s. § 133a FGO Rz. 1). Die gesetzliche Regelung soll der Rechtsklarheit dienen und zugleich sicherstellen, dass in Ausnahmefäll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Übereignung im Ganzen bedeutet, dass die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens oder Betriebes übergehen müssen (BFH v. 07.11.2002, VII R 11/01, BStBl II 2003, 226). Behält der frühere Betriebsinhaber eine wesentliche Betriebsgrundlage zurück und übereignet er sie erst später an den Betriebsübernehmer, so liegt keine Übereignung im Ga...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Die geschützten Verhältnisse und Geheimnisse

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geschützt sind die Verhältnisse eines anderen sowie fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Unter Verhältnissen in diesem Sinne sind nicht nur steuerlich relevante Tatsachen usw. zu verstehen, sondern jeder irgendwie geartete Wissensstoff in Bezug auf die Person und die Lebensumstände des anderen, auch wenn sie den rein privaten Bere...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Schrifttum Becker, Der Wegfall des gemeinnützigkeitsrechtlichen Status – Eine Bestandsaufnahme und Hilfestellung für die Praxis, DStZ 2010, 953; Wallenhorst, Die Nachversteuerung in § 61 Abs. 3 AO bei Verstößen gegen die Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung, DStR 2011, 698. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die satzungsgemäße Festlegung der Vermögensbind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 100 Vorlage von Wertsachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in der Praxis unbedeutende Vorschrift regelt die Vorlagepflicht für bestimmte Fälle der Augenscheinseinnahme. Nach § 100 Abs. 1 Satz 1 AO besteht die Verpflichtung der Beteiligten und anderen Personen, der Finanzbehörde auf Verlangen Wertsachen, also Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten (s. auch § 372 BGB), vorzulegen, soweit dies erfo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger

Schrifttum Heuermann, Entrichtungspflicht – Steuerpflicht – Grundpflicht?, FR 2013, 354. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt rahmengesetzlich die Person des Steuerschuldners bzw. des Gläubigers einer Steuervergütung und des Entrichtungsschuldners. Sie hat nur deklaratorische Bedeutung. Die Aufnahme des Erstattungsberechtigten war entbehrlich, weil die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verfahren

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Verfahrens, d. h. mit der Anordnung der Beweisaufnahme durch förmlichen Beweisbeschluss, dem äußeren Beweisverfahren und den Beweisterminen verweist § 82 FGO auf §§ 358 bis 370 ZPO, die den folgenden Wortlaut haben: § 358 ZPO Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses Erfordert die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, so ist es du...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verpflichtung zur Urkundsvorlage

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Abs. 1 haben die Beteiligten ebenso wie dritte Personen auf Verlangen der Finanzbehörde Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Zu den hiernach Verpflichteten gehören auch nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körpersc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die angeordnete Beschränkung der Haftung von Amtsträgern (Begriff s. § 7 AO) für infolge von Amts- oder Dienstpflichtverletzungen eingetretene Vermögensschäden der öffentlichen Hand findet ihre Rechtfertigung in dem Ziel, die Entscheidungsfreudigkeit der Amtsträger nicht durch drohende Regressansprüche zu beeinträchtigen. Sie dient auch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Behörde

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Behörde ist nach § 6 AO jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Nach h. M. sind Behörden durch Organisationsakt geschaffene, selbstständige, nicht rechtsfähige Organisationseinheiten, die eigenverantwortlich öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben. Keine Behörden sind die Abteilungen eines Ministeriums...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Augenscheinsbeweis

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Beweis durch Augenschein gelten die §§ 371 bis 372a ZPO. § 371 ZPO Beweis durch Augenschein (1) Der Beweis durch Augenschein wird durch Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten. Ist ein elektronisches Dokument Gegenstand des Beweises, wird der Beweis durch Vorlegung ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93a Abs. 1 Satz 1 AO ermöglicht es, die genannten Stellen zur Mitteilung folgender Sachverhalte zu verpflichten: § 93a Abs. 1 Nr. 1a AO: Mitteilung der Empfänger gewährter Leistungen sowie den Rechtsgrund und die Höhe und den Zeitpunkt dieser Leistungen. Die Verpflichtung soll sicherstellen, dass sowohl der Empfänger als Steuersubjekt e...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 3. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Ist weder der Erblasser (Schenker) noch der Erwerber unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, tritt die Steuerpflicht nur für Erwerbsgegenstände ein, bei denen es sich um sog. Inlandsvermögen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, beschränkte Erbschaftsteuerpflicht). Das Inlandsvermögen (§ 121 BewG) unterliegt selbst dann der deutschen Erbschaftsteuer, wenn keiner der am Erbfall (S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Begünstigende – nicht begünstigende Steuerverwaltungsakte

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu unterscheiden ist bei der Anwendung der §§ 130f. AO weiter zwischen begünstigenden (§ 130 Abs. 2 AO, § 131 Abs. 2 AO) und nicht begünstigenden (§ 130 Abs. 1 AO, § 131 Abs. 1 AO) Steuerverwaltungsakten: Während nicht begünstigende Verwaltungsakte, auch wenn sie rechtmäßig sind, fast uneingeschränkt korrigierbar sind (§ 130 Abs. 1, § 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mittelverwendung

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO darf die Körperschaft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden (zur Vergabe von Darlehen s. AEAO zu § 55, Nr. 16 ff.). Dies muss in dem durch § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO gezogenen zeitlichen Rahmen geschehen – gegenwärtig oder so frühzeitig wie nach den Umständen möglich (Fisc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage als sog. Nichtigkeitsfeststellungsklage kann auch die Nichtigkeit von Verwaltungsakten sein. Die Frage der Nichtigkeit richtet sich nach § 125 AO (s. § 125 AO). Statt der Feststellungsklage kann der (möglicherweise nichtige) Verwaltungsakt auch mit der Anfechtungsklage angefochten werden (s. § 40 FGO Rz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 Abs. 1 AO setzt voraus, dass sich eine Steuervergünstigung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. von § 14 AO erstreckt (s. hierzu § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG und § 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG; zur Vermögensverwaltung durch Vermietung von Immobilien s. BFH v. 24.07.1996, I R 35/96, BStBl II 1996, 583, 585). In diesen gen...mehr