Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 3/2014, Die Rechtsbehel... / 3. Belehrungen bei Entscheidungen der ZPO

Im Bereich der ZPO besteht eine Belehrungspflicht nur dann, wenn in dem Verfahren keine obligatorische Verpflichtung zur anwaltlichen Vertretung besteht (§ 232 S. 2 ZPO). In Anwaltsverfahren nach § 78 ZPO kann eine Rechtsbehelfsbelehrung daher unterbleiben. Dabei ist zu beachten, dass auch in einem von § 78 Abs. 1 ZPO erfassten Verfahren kein Anwaltszwang besteht, wenn es vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / IX. Verstoß gegen steuerliche und handelsrechtliche Pflichten

Rn 19 Werden steuerliche Pflichten, die nicht die Zahlung von Steuerforderungen betreffen, nicht erfüllt, können diese mit Zwangsmittel und hier insbesondere mit Zwangsgeld gemäß §§ 328 ff. AO durchgesetzt werden. Dabei ist die Festsetzung von Zwangsgeld gegenüber dem Insolvenzverwalter weder unverhältnismäßig noch ermessensfehlerhaft, auch wenn voraussichtlich nicht mit ste...mehr

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AGS 3/2014, Gesamtwürdigung... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch aus dem mit der Beklagten geschlossenen Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag zu. Die berechneten Rechtsanwaltsgebühren erfüllen die Voraussetzungen des § 14 RVG. Ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer musste zur Beantwortung dieser Frage nicht eingeholt werden, da § 14 Abs. 2 RVG im P...mehr

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AGS 3/2014, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat die Kammer die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des AG verworfen. Das AG Hannover hat die Befriedungsgebühr der Nr. 4141 i.V.m. 4124 VV zutreffend festgesetzt. Mit der Befriedungsgebühr soll eine intensive und zeitaufwändige Tätigkeit des Verteidigers, die zu einer Vermeidung der Hauptverhandlung und damit beim Verteidiger zum Verlust der Haupt...mehr

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zerb 3/2014, Geschäftswert ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. den §§ 156 Abs. 5 S. 3 KostO, 58 FamFG statthaft und insgesamt zulässig. Das Rechtsmittel ist gem. § 156 Abs. 3 KostO nicht an einen Beschwerdewert gebunden und ist form- und fristgerecht gem. den §§ 63 Abs. 1 und 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG iVm § 156 Abs. 5 S. 3 KostO eingelegt. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Im Verfahren über einen Antrag a...mehr

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AGS 3/2014, Voraussetzungen... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässige Erinnerung des Beklagten zu 2), über die das OLG als dasjenige Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind, zu entscheiden hat, hat in der Sache Erfolg. Zu Unrecht hat die Kostenbeamtin des OLG angenommen, die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme des Beklagten zu 2) als Zweitkostenschuldner nach § 31 Abs. 2 S. 1 GKG lägen vor. Das läss...mehr

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zerb 3/2014, Abgrenzung Ver... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur sachlichen Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung insoweit, als der Beklagte zur Auskehrung von jeweils 1/5 des im Nachlass befindlichen Sparkassenguthabens an die Klägerinnen verurteilt worden ist. Im Übrigen scheitert es. 1. Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass der Beklagte jeder der Klägerinnen auf der Grundlage des Testaments vom 3.7.1...mehr

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AGS 3/2014, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen

1. Der Verfahrenswert für das vorliegende Verfahren richtet sich – da es sich um eine Unterhaltssache und eine Familienstreitsache handelte – nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG. Nach § 51 Abs. 1 FamGKG ist zunächst der für die ersten zwölf Monate nach "Einreichung des Antrages" geforderte Betrag maßgeblich. Nach § 51 Abs. 2 FamGKG sind diesem Wert die bei "Einreichung des Antrage...mehr

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zerb 3/2014, Beeinträchtigu... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt im ausgeurteilten Umfang zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. (...) 1. Rechtsfehlerfrei sind allerdings die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Wechselbezüglichkeit. Hat der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht, so kann der Vertragserbe, nachdem ih...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters als Sachverständiger (Abs. 4)

Rn 77 § 22 Abs. 1 Nr. 3 InsO gibt dem Insolvenzgericht die Möglichkeit, einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis zusätzlich zu dessen Verpflichtung, zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird, gleichzeitig zum Sachverständigen zu bestellen und ihn mit der Prüfung zu beauftragen, ob beim Insolvenzschuldner ein Eröffnungs...mehr

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Verschmelzung einer zum Verwalter bestellten GmbH mit einer neuen GmbH

Leitsatz Bei Verschmelzung einer zum Verwalter bestellten juristischen Person (hier: GmbH) mit einer anderen juristischen Person (neuen GmbH) gehen Organstellung und Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den neuen Rechtsträger über Der Verwaltervertrag mit dem bisher bestellten Verwalter erlischt nicht analog § 673 BGB, da diese Bestimmung durch die im Umwand...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss Abgabenschulden der Wohnungseigentümer erfüllen

Leitsatz Eine von den Wohnungseigentümern gesamtschuldnerisch zu tragende Abgabenschuld stellt eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG dar. Im Innenverhältnis ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet, den durch Leistungsbescheid in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer von der Abgabenschuld freizustellen. Erfüllt der ...mehr

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AGS 2/2014, Höhe der zu erstattenden Verfahrensgebühr bei Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor dessen Begründung

RVG VV Nr. 3200 ZPO § 91 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. Leitsatz Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weis...mehr

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AGS 2/2014, Höhe der zu ers... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht haben die Vorinstanzen für die Vertretung der Beklagten in dem Berufungsverfahren die 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV als erstattungsfähig angesehen. 1. Durch die Einreichung des Schriftsatzes, mit dem die Zurückweisung der Berufung beantragt wurde, ist nach. Nr. 3200 VV i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 2 RVG eine 1,6-fache Verfahrensgebühr entstanden. Nach Nr. 3201 ...mehr

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AGS 2/2014, Kosten des zwei... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, sämtliche vom Prozessbevollmächtigten des Klägers entfalteten Tätigkeiten gehörten noch zum Berufungsrechtszug. Das gelte auch, soweit der Kläger behaupte, auf einen entsprechenden Auftrag hin im Dezember 2011 die Erfolgsaussichten der gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde und die Beauftragung eines beim BGH zu...mehr

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FoVo 2/2014, Keine Rechtsbe... / 2 II. Die Entscheidung

SU beschwerdebefugt nach Freigabe des Grundstücks Das LG ging zu Recht davon aus, dass der Schuldner gemäß § 97 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 9 ZVG beschwerdeberechtigt ist. Zwar wurde im Laufe des Zwangsversteigerungsverfahrens über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gemäß § 80 Abs. 1...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 7. Rechtsmittelverfahren

Es gilt § 60 Abs. 1 S. 2 RVG. War danach der Anwalt am 1.8.2013 in derselben Angelegenheit bereits tätig, so ist seine Vergütung dann nach neuem Recht zu berechnen, wenn das Rechtsmittel nach dem 31.7.2013 eingelegt wird. Für den Anwalt des Rechtsmittelgegners kommt es wegen § 60 Abs. 1 S. 1 RVG jedoch auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung an. Er erhält daher se...mehr

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AGS 2/2014, Höhe der zu ers... / Leitsatz

Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschl. v. 3.7.20...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 5. Rechtsmittelverfahren

Für die Rechtsmittelverfahren gilt § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG. Danach ist die KostO noch anzuwenden, wenn das Rechtsmittel vor dem 1.8.2013 eingelegt worden ist. Es kommt daher nicht auf die Anhängigkeit oder Einleitung des erstinstanzlichen Verfahrens an, sodass das Kostenrecht für die einzelnen Instanzenzüge auseinanderfallen kann. Beispiel Am 10.7.2013 wird Antrag auf Eintr...mehr

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AGS 2/2014, Keine 1,6-Verfa... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht kann offen lassen, ob die Gegenvorstellung zulässig ist, denn sie ist unbegründet. Der Antragsteller kann sich nicht auf die Neuregelung des RVG berufen, in der – in der Tat – sein Begehren positiv geregelt ist. Diese Neuregelung ist auf diesen Fall nicht anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 RVG ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftr...mehr

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AGS 2/2014, Rechtsschutzbed... / 2 Aus den Gründen

Die wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss des LG zugelassene weitere Beschwerde wurde fristgerecht eingelegt (§ 33 Abs. 6, Abs. 3 S. 3 RVG). Sie war dennoch als unzulässig zu verwerfen, weil es der Schuldnerin an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse für eine Heraufsetzung des Streitwerts auf 30 Mio. EUR fehlt. Für die ge...mehr

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AGS 2/2014, Reisekosten bei... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten gem. §§ 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers hat überwiegend Erfolg. Die Beklagte war gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kostenrechtlich gehalten, einen Rechtsanwalt am ursprünglich gewählten Gerichtsort B. zu beauftragen. Weil der Rechtsstreit nach Verweisung mit Beschl. v. 17.6.2...mehr

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 6. Übergangsregelungen von GKG und FamGKG

Durch das 2. KostRMoG wurden auch das GKG und das FamGKG, darunter auch die maßgeblichen Gebührentabellen, geändert. Es gelten die Übergangsbestimmungen der § 71 GKG und § 63 FamGKG. Die wesentlichen Regelungen sind dabei:mehr

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AGkompakt 2/2014, Gebührena... / 1 I. Der Fall

Der Antragsgegner war durch Beschluss des FamG zu Unterhaltszahlungen verpflichtet worden. Dagegen hatte er mit Schriftsatz vom 9.7.2012 Beschwerde eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 22.8.2012 wieder zurückgenommen. Das OLG hat dem Antragsteller daraufhin die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt und den Wert des Beschwerdeverfahrens auf 3.213,00 EUR festgesetzt. Hier...mehr

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AGkompakt 2/2014, Gebührena... / 3 III. Der Praxistipp

Sofort Bestellung und Vertretung anzeigen Grundsätzlich darf sich eine Partei, die mit einem Rechtsmittel überzogen worden ist, sofort eines Anwalts bedienen. Die dadurch entstehenden Kosten sind dann auch erstattungsfähig; i.d.R. eine ermäßigte Verfahrensgebühr, da eine eigene Antragstellung zunächst noch nicht erforderlich ist. Da die Abgrenzung, welche anwaltlichen Tätigke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 307b Besta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert und zuletzt durch das 2. AAÜG-Änderungsgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1939) ab 1.5.1999 (Folgemonat nach Verkündung der Urteile des BVerfG v. 28.4.1999, BVerfGE 100 S. 1 ff., 59 ff., 104 ff., 138 ff.) weitgehend neu gefasst worden. Rz. 2 Anlass für die Gesetzesänderung waren die o.g. Entscheidungen des...mehr

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zfs 2/2014, Betreiben getre... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… II. Die für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragte Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigten Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (§ 114 S. 1 ZPO). Das OLG hat die Anträge des ASt. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für 265 Entschädigungsklagen im Ergebnis zu Recht als mutwillig zurückgewiesen." [9]...mehr

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zfs 2/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die nach §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 1 S. 1 ZPO, §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 2 S. 1, § 11 Abs. 2, S. 3 RPfIG zulässige befristete Erinnerung ist unbegründet. Denn diese Pauschale ist zu Recht festgesetzt worden." 1. Die gegen die Festsetzung der Aktenversendungspauschale i.H.v. 12 EUR eingelegte “sofortige Beschwerde‘ ist als befristete Erinnerung i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 1 RPf...mehr

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zfs 2/2014, Fahrverbot wege... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Feststellungen des AG tragen die Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Verkehrsordnungswidrigkeit nach den §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG. Die aufgrund der erhobenen Sachrüge gebotene Nachprüfung des angefochtenen Urt. hat zum Schuldspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betr. ergeben. Auch die Beweiswürdigung des AG hält in jeder Hinsicht der Nachp...mehr

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zerb 2/2014, Gruppenunfallv... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. (...) Das Berufungsgericht durfte jedenfalls mit der gegebenen Begründung nicht davon ausgehen, der Klägerin stehe gegen die Beklagten ein Anspruch auf Freigabe der hinterlegten Versicherungsleistung gemäß § 812 Abs. 1 BGB zu. Im Streit zweier Forderungsprätend...mehr

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zerb 2/2014, Vollstreckung ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist nach § 78 Abs. 1 GBO statthaft und gemäß § 78 Abs. 3 GBO iVm § 71 FamFG auch im Übrigen zulässig. Das Rechtsmittel ist begründet. Der angefochtene Beschluss beruht auf einer Rechtsverletzung. 1. Rechtsfehlerfrei geht das Beschwerdegericht allerdings davon aus, dass im Grundbuchverfahren zu prüfen ist, ob das von dem Gläubiger vorgelegte Urteil ein für...mehr

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AGS 2/2014, Beschwer bei Ve... / 2 Aus den Gründen

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO). 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde hält die Beklagte durch die vom Berufungsgericht im Teilurteil ausgesprochene Verurteilung, die mit der Revision in vollem Umfang angegriffen werden soll, in Höhe eines von ihr mit 59...mehr

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AGS 2/2014, Zulässigkeit de... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist zulässig. a) Die Statthaftigkeit der Beschwerde folgt aus §§ 68 Abs. 1 S. 1 u. 5, 66 GKG. Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt. Vorliegend erfolgte die angegriffene Wertfestsetzung zwar nicht durc...mehr

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Errichtung einer Mobilfunksendeanlage

Leitsatz Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer Normenkette §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG Das Problem Am 23. November 2010 beschließen die Wohnungseigentümer mehrheitlich, der F. GmbH zu gestatten, Antennen zu verlegen und hierzu auf dem Dach des bis dahin nicht mit Mobilfunksendeanlagen versehenen Aufzugshauses 3 Antennenträ...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der Rechtsbehelfe nach § 68 GKG, §§ 32, 33 RVG bei einer gerichtlichen Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren und Vergleich

GKG § 68 RVG §§ 32, 33 Leitsatz Die Festsetzung des Mehrwerts eines gerichtlich geschlossenen Vergleich richtet sich nach § 33 RVG, sodass die Beschwerdefrist nach § 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen beträgt. LG Karlsruhe, Beschl. v. 9.10.2013 – 9 T 281/12 1 Sachverhalt Die Parteien des zugrundeliegenden Rechtsstreits haben in mündlicher Verhandlung einen Vergleich geschlossen. Das AG h...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 7. § 7 BerHG (Rechtsbehelf)

Nur Erinnerung, keine Beschwerde § 7 BerHG übernimmt die Regelung des bisherigen § 6 Abs. 2 BerHG und bestimmt, dass gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, nur die Erinnerung statthaft ist. Ergänzt worden ist § 7 BerHG ...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / II. Die Rechtsmittel

Das Bewilligungsverfahren, also das Verfahren über die Erteilung des Berechtigungsscheines an sich, und das Vergütungsfestsetzungsverfahren sind getrennter Natur.[23] Für beides sind separate Rechtsmittel statthaft. Auch der Rechtsmittelbefugte differenziert hier, was für den Erfolg oder den Misserfolg einer Rechtsmitteleinlegung ausschlaggebend sein kann. Im Folgenden solle...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / Leitsatz

Die Festsetzung des Mehrwerts eines gerichtlich geschlossenen Vergleich richtet sich nach § 33 RVG, sodass die Beschwerdefrist nach § 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen beträgt. LG Karlsruhe, Beschl. v. 9.10.2013 – 9 T 281/12mehr

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AGS 11/2013, Rechtsmittel gegen Aufrechnung der Landeskasse trotz Abtretung des Erstattungsanspruchs

EGGVG § 30a Leitsatz Die Wirksamkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsgebühren mit einem abgetretenen Erstattungsanspruch des Beschuldigten kann nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 30a EGGVG überprüft werden. AG Hamm, Beschl. v. 10.6.2013 – 18 AR 26/13 1 Sachverhalt Der Beteiligte zu 1) hat einen Verurteilten in einem Beschwerdeverfahren vor dem OLG Ham...mehr

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zfs 1/2014, Höhe der zu erstattenden Verfahrensgebühr bei Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels vor dessen Begründung

ZPO § 91 Abs. 1; VV RVG Nr. 3200 3201 Nr. 1 Leitsatz Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger We...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmittel in der Beratungshilfe

Einführung Beratungshilfe bewegt sich für viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur ordentlichen Arbeit einerseits und einer nur geringen wirtschaftlichen Lukrativität andererseits. Eines ist gewiss: Vom Kosten-Nutzen-Faktor betrachtet lohnt es sich nicht, gegen gerichtliche Ablehnungen der Beratungshilfe vorzugehen. Doch nicht ...mehr

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AGS 1/2014, Kein Rechtsmittel gegen isolierte Kostenentscheidung in einstweiligem Anordnungsverfahren

FamFG § 57 S. 2 Leitsatz Ein Rechtsmittel gegen eine isolierte Kostenentscheidung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren ist auch im Fall einer Katalogsache nach § 57 S. 2 FamFG nicht statthaft. OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.10.2013 – 5 WF 146/13 1 Sachverhalt Der Antragsteller hatte im Wege der einstweiligen Anordnung die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für den ...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist in jeder denkbaren Auslegung unzulässig und daher zu verwerfen. Ob die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts in der Sache zu korrigieren wäre, bedarf daher keiner Erörterung. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Beschwerde, soweit sie eine Berücksichtigung der Feststellung zur Minderungsberechtigung mit dem 42-fachen Minderungsbetrag erstrebt, nach der jün...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 5. Rücknahme von Rechtsmitteln

Zuweilen sieht ein Vergleich über das Erbrecht so aus, dass die Beschwerde im Erbscheinsverfahren gegen eine Geldzahlung oder andere Leistung zurückgenommen wird. Auch dies ist kein Auslegungsvertrag, sondern ein Erbvergleich, der im anwaltlichen Mediationsverfahren möglich ist. Die Frage ist, ob im Verfahren selbst die Rücknahme erklärt werden kann oder ob man sich auf die ...mehr

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zfs 12/2013, Keine gesonderte Festsetzung des Gegenstandswerts bei zunächst unbeschränkter Einlegung des Rechtsmittels und dessen Beschränkung in der Begründung

RVG § 32; GKG § 47 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Der gerichtlich festzusetzende Streitwert bestimmt sich im Rechtsmittelverfahren einheitlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers, auch wenn das Rechtsmittel zunächst unbeschränkt eingelegt und erst in der Rechtsmittelbegründung beschränkt wurde. BGH, Beschl. v. 26.9.2013 – IX ZR 204/11 Sachverhalt Die Kl. hatte in erster Instanz vor d...mehr

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AGS 11/2013, Rechtsmittel g... / Leitsatz

Die Wirksamkeit einer Aufrechnung von Rechtsanwaltsgebühren mit einem abgetretenen Erstattungsanspruch des Beschuldigten kann nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 30a EGGVG überprüft werden. AG Hamm, Beschl. v. 10.6.2013 – 18 AR 26/13mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 1 Sachverhalt

Die Parteien des zugrundeliegenden Rechtsstreits haben in mündlicher Verhandlung einen Vergleich geschlossen. Das AG hat im Termin den Streitwert auf 19.427,69 EUR, den Vergleichsmehrwert auf 23.007,72 EUR festgesetzt. Der Mehrwert sollte sich aus der Abgeltung der Betriebskostenrückforderung und der Einigung über eine Räumung ergeben. Die Prozessbevollmächtigten der Kläger, ...mehr

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AGS 11/2013, Abgrenzung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. 1. Zur Festsetzung des Vergleichsmehrwerts Wörtlich heißt es in den Gründen: "Die Beschwerdeführer erstreben eine Anhebung des Werts, der für den Vergleichsmehrwert festgesetzt wurde. Dieser Wert ist ausschließlich für die Anwaltsgebühren relevant." Weder dem AG noch dem LG ist offenbar bekannt, dass im Falle eines vor Gericht abgeschlossenen Mehrwe...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / 1. Im Bewilligungsverfahren

Gegen den zurückweisenden Beschluss ist nur die Erinnerung nach § 6 Abs. 2 BerHG (ab 1.1.2014: § 7 BerHG) statthaft. Da der Anwalt selbst kein eigenes Antragsrecht auf Beratungshilfe hat[24] und daher antragsberechtigt nur der Rechtsuchende selbst bzw. dessen gesetzlicher Vertreter,[25] nicht jedoch der Verfahrensbevollmächtigte ist, ist die Erinnerung eines Verfahrensbevoll...mehr

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AGS 11/2013, Die Rechtsmitt... / I. Ausgangssituation

Als Rechtspfleger kenne ich die Situation, dass gegen ablehnende Entscheidungen über die Beratungshilfe ein Rechtsmittel eingelegt wird. Vielfach ist das statthafte Rechtsmittel der "Erinnerung"[1] den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten jedoch unbekannt. Bezeichnungen wie "Beschwerde", "Rechtsmittel" oder "das zulässige Rechtsmittel" finden sich daher vielfach in anwaltlic...mehr