Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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AGKompakt 5/2012, Reisekost... / II. Auswärtiger Anwalt

Reisekosten eines auswärtigen Anwalts sind i.d.R. beschränkt Hat der Anwalt seine Kanzlei nicht am Ort des Gerichts, sind seine Reisekosten nach den meisten ARB nur zu übernehmen, soweit sie auch bei einem ortsansässigen Anwalt angefallen wären. Beispiel 2 Die in Rosenheim ansässige Partei hat dort einen Verkehrsunfall erlitten und beauftragt den Anwalt, Schadensersatzklage vo...mehr

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zfs 5/2012, Übertragung ein... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Ausschluss nach § 3 Abs. 2c) ARB 2002 verlangt, dass der Anspruch, für dessen Geltendmachung Rechtsschutz begehrt wird, nach Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den VN übertragen worden oder übergegangen ist. So liegt der Fall hier aber nicht. Denn der Kl. will mit der beabsichtigten, insb. auf Feststellung zukünftiger Leistungen aus der von ihm bei der N AG unterhalt...mehr

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AGS 5/2012, Deckungszusage ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin hat nach Überzeugung des Senats keine Aussicht auf Erfolg. Da der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert, hält der Senat die Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO für gegeben. 1. Zwischen der Kl...mehr

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zfs 5/2012, van Bühren: Unfallregulierung, 6. Auflage 2012, DeutscherAnwaltVerlag, 218 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8240-1179-7

Unterstützt von Claudia Held bringt van Bühren die bereits sechste, überarbeitete Auflage seines Werkes "Unfallregulierung" auf den Markt. Bücher zur Unfallregulierung existieren mittlerweile zuhauf. Das vorliegende Werk stellt dennoch eine Besonderheit dar, umfasst es doch "nur" 218 Seiten (inklusive Inhaltsverzeichnis). Da es insbesondere im Verkehrsunfallrecht zahlreiche ...mehr

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AGKompakt 4/2012, Prüfung d... / I. Überblick

Gesonderte Gebühren für Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels In Teil 2 Abschnitt 1 VV enthält das RVG gesonderte Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die in der Praxis allzu oft nicht abgerechnet werden, obwohl diese Tätigkeit im Rahmen der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist. Der Anwalt erhält danach die Gebühren nach den Nrn. 21...mehr

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AGS 4/2012, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht mit OWi-Verfahren im Ausland (Praxis der Strafverteidigung). Begründet von Wolf-Dieter Beck und Wolfgang Berr. Weitergeführt von Dr. Markus Schäpe, Jost Kärger, Michael Nissen und Stefan Bergmann. Verlag C.F. Müller. 6. Aufl. 2011. XXVII, 594 S. 59,95 EUR.

In der 6. Aufl. führen die Verfasser das von Beck/Berr bis zur 5. Aufl. bearbeitete Handbuch fort. OWi-Sachen haben in der anwaltlichen Praxis eine große Bedeutung. Ungeachtet dessen, dass es oft nur um geringe Bußgelder geht, treten häufig erhebliche Folgen ein (Fahrverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis; Nachschulung bei Fahranfängern), sodass oft hier gar nicht so sehr um d...mehr

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AGS 4/2012, Bindungswirkung... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von seinem Rechtsschutzversicherer die Übernahme der Kosten eines vorangegangenen Unfallversicherungsprozesses. Dabei streiten die Parteien insbesondere über die Bindungswirkung eines eingeholten Stichentscheides. Der Kläger unterhielt bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung. In § 18 der zugrunde liegenden ARB war vereinbart, dass dem Versicherungs...mehr

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AGS 4/2012, Bindungswirkung... / 2 Aus den Gründen

I. Die Beklagte ist zur Gewährung von Deckungsschutz für den Unfallversicherungsprozess aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrages verpflichtet. Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte an den Stichentscheid gebunden war (dazu unter II.) und die Klage auch der Höhe nach hinreichende Aussicht auf Erfolg besaß (dazu unter III.) II. Die Beklagte ist aufgrund ...mehr

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Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung als außergewöhnliche Belastung (agB)

Leitsatz Nach der geänderten BFH-Rechtsprechung (durch Urteil v. 12.5.2012, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig i. S. d. § 33 EStG erwachsen. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen, wenn die Rechtsverteidigung aus der Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht ...mehr

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AGS 3/2012, Bemessung der Beschwer einer Feststellungsklage über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung und die Gewährung von Deckungsschutz für weitere angekündigte Versicherungsfälle

ZPO § 3 EGZPO § 26 Nr. 8 Leitsatz Beim Streit über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bemisst sich die Beschwer zunächst auf den 3,5-fachen Wert der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 %. Außerdem sind bereits angekündigte bzw. eingeklagte Rechtsschutzversicherungsfälle mit zu berücksichtigen, wobei sich insoweit der Streitwert einer Klage auf ...mehr

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zfs 3/2012, Vertragsübergan... / 1 Aus den Gründen:

"… Ziff. 2 des Tenors betrifft die Rechnung v. 8.2.2010 über 4.122,04 EUR, wovon der Kl. restliche 1.722,91 EUR verlangt und vom LG zugesprochen erhalten hat. Gem. Erklärung der Bekl. im Termin v. 30.8.2011 wird diesbezüglich nur noch eingewandt, dass dort die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 der Anlage 1 zum RVG sowohl bei der Geschäftsgebühr, als auch bei der Verfahrensgebüh...mehr

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AGS 3/2012, Bemessung der B... / 1 Aus den Gründen

1. Der Kläger begehrt Feststellung, dass zwischen den Parteien ein Rechtsschutzversicherungsvertrag besteht. Die Vorinstanzen haben den Streitwert unter Berücksichtigung bereits eingetretener Versicherungsfälle auf 12.000,00 EUR festgesetzt. 2. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil ihr Beschwerdewert die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO (20.000,00 EUR) nicht übers...mehr

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AGS 3/2012, Bemessung der B... / Leitsatz

Beim Streit über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bemisst sich die Beschwer zunächst auf den 3,5-fachen Wert der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 %. Außerdem sind bereits angekündigte bzw. eingeklagte Rechtsschutzversicherungsfälle mit zu berücksichtigen, wobei sich insoweit der Streitwert einer Klage auf Feststellung der Gewährung von De...mehr

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zfs 3/2012, Vertragsübergan... / Leitsatz

Bei der objektbezogenen Rechtsschutzversicherung fällt das versicherte Risiko mit dem Tod des Versicherten nicht weg, vielmehr geht der Vertrag auf den Erben über. OLG Frankfurt, Urt. v. 11.10.2011 – 3 U 137/10mehr

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AGS 3/2012, Erstattung der ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Hinsichtlich der Herbeiführung der Deckungszusage liege ein selbstständiger Auftrag der Klägerin an ihren Rechtsanwalt vor, der zu einer besonderen Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG führe. Diese vorgerichtlichen Kosten zählten zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten, wenn sich der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversic...mehr

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zfs 3/2012, Bindungswirkung... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Die Bekl. ist zur Gewährung von Deckungsschutz für den Unfallversicherungsprozess aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrages verpflichtet. Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Bekl. an den Stichentscheid v. 2.3.2009 gebunden war … und die Klage auch der Höhe nach hinreichende Aussicht auf Erfolg besaß …" II. Die Bekl. ist aufgrund des Stichentscheids v. ...mehr

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AGKompakt 3/2012, Die Bedeu... / II. Kostenerstattung

Die Vorschrift des § 15a RVG hat auch im Rahmen der Kostenerstattung bei rechtsschutzversicherten Mandaten Bedeutung, nämlich dann, wenn der Versicherungsnehmer auch auf Zahlung der beim Gegner vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr in Anspruch genommen und verurteilt wird. Versicherung deckt nicht materiell-rechtliche Schadensersatzansprüche Soweit er auf Zahlung der Ges...mehr

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AGS 2/2012, Haftpflichtfalle Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherte Mandanten sind beim Anwalt gern gesehen. Ist auch die Auseinandersetzung mit dem Rechtsschutzversicherer über die Berechnung einzelner Gebühren und deren angemessene Höhe manchmal mühsam, steht mit dem Rechtsschutzversicherer jedoch ein solventer Partner gegenüber. Das ist bei den Auftraggebern leider nicht immer der Fall. Abgesehen davon geht auch di...mehr

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AGS 2/2012, Kostenregelung ... / 2 Aus den Gründen

I. Die Klage ist zulässig. Ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin ist gegeben. Die Geltendmachung der Schadensersatzforderung seitens der Klägerin im Aktivprozess ist nicht durch das vorangegangene Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG ausgeschlossen, auch wenn gegen den Honoraranspruch der Beklagten selbst keine Einwendungen mehr möglich sind. Das rechtskräftig festge...mehr

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AGS 2/2012, Auftragserteilu... / 2 Aus den Gründen

II. Die Berufung des Beklagten ist erfolgreich, die Anschlussberufung des Klägers hat dagegen nur im Hinblick auf das abgegebene Anerkenntnis des Beklagten Erfolg, dem Kläger steht gegen den Beklagten keine weitere Zahlung zu. 1. Berufung des Beklagten Eine Geschäftsgebühr ist nicht angefallen, schon aus diesem Grund haftet der Beklagte nicht aus § 280 Abs. 1 BGB gegenüber dem...mehr

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AGS 2/2012, Kostenregelung ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages geltend. Die Klägerin war Mandantin der Beklagten zu 1), deren Gesellschafter die Beklagten zu 2) und 3) sind. Der Beklagte zu 3) vertrat die Klägerin in dem Rechtsstreit gegen das Autohaus S. vor dem LG Landshut. Die Klägerin hatte beim Autohaus S. ein ihrer Ansic...mehr

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AGS 2/2012, Auftragserteilu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger verlangt von dem Beklagten Honorar aus anwaltlicher Beratung. Wegen der Feststellungen wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen. Das LG verurteilte den Beklagten unter Nr. 1 zur Zahlung von 1.166,43 EUR nebst Zinsen sowie dazu, die ihm aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag mit der A. Rechtsschutz-Versicherung gegen diese zustehenden A...mehr

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AGS 2/2012, Vergütungsrücke... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat den Versicherungsnehmer zum Inhalt des Beratungsgesprächs als Zeugen vernommen. Dieser hat bekundet, der Beklagte habe ihn auf die nur geringen Aussichten der Rechtsverfolgung im Beschwerdeverfahren hingewiesen. Er habe sich jedoch, insbesondere vor dem Hintergrund der Deckungszusage der Klägerin, für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens entschieden. Ob er di...mehr

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AGS 2/2012, Verjährung eine... / Leitsatz

Für einen Anspruch einer Rechtsschutzversicherung auf Rückzahlung überzahlten Rechtsanwaltshonorars gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Ein Anspruch eines Rechtsschutzversicherers wegen überzahlten Rechtsanwaltshonorars kann sich auch nach erteilter Deckungszusage aus ungerechtfertigter Bereicherung ergeben. Für einen solchen Rückzahlungsanspruch gilt die regelmäßige Verjä...mehr

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AGS 2/2012, Zivilprozesskos... / Leitsatz

Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rspr.). Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Zivilprozesskosten sind jedoch nu...mehr

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AGS 2/2012, Auftragserteilu... / Leitsatz

Beauftragt ein Mandant einen Rechtsanwalt mit der Einholung einer Rechtsschutz-Deckungszusage mit dem Schreiben "Sollten die entstehenden Kosten nicht von der Versicherung getragen werden, bitte um kurze Info und weitere Vorgehensweise", so steht der Geschäftsbesorgungsauftrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Deckungszusage erteilt wird. Holt der Rechtsanwalt bei...mehr

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zfs 2/2012, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen:

[2] “… II. Die Beschwerde ist zulässig, denn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer übersteigt die Wertgrenze von 20.000 EUR (§ 26 Nr. 8 EGZPO). [3] 1. Nach st. Rspr. des Senats ist der Wert eines Streits über das Bestehen eines privaten Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages gem. den §§ 3 und 9 ZPO nach der 3,5-fachen Jahresprämie festzusetzen (r+s 19...mehr

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AGS 2/2012, Keine Übernahme... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte ist Rechtsschutzversicherer der nunmehrigen Klägerin. Es besteht eine Rechtsschutzversicherung mit den Bausteinen "Privat", "Verkehr" sowie "Haus und Wohnung für die eigengenutzte Wohneinheit". Die Klägerin führte einen Rechtsstreit auf Zustimmung zu einem von ihr beabsichtigten Gasanschluss zu ihrer Wohnung. Zweitinstanzlich verlor die Klägerin den Rechtsstreit...mehr

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AGS 2/2012, Zivilprozesskos... / 2 Aus den Gründen

1. Die Revision der Kläger ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Das FG hat die Zivilprozesskosten des Klägers zu Unrecht vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. a) Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig grö...mehr

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zfs 04/2012, Anfall und Ers... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat ganz erhebliche praktische Bedeutung. Denn die meisten Rechtsstreitigkeiten bei der Regulierung von Kfz-Unfallschäden werden mit Deckungsschutz einer Rechtsschutzversicherung geführt. Zum Schadensersatz wegen Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzgeschädigten in einer mietrechtlichen Angelegenheit hat sich bereits der VIII....mehr

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zfs 04/2012, Zeitpunkt des ... / Sachverhalt

Zwischen Kl. und Bekl. bestand ab 1.3.2001 eine Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige. auf der Grundlage der ARB 2000. Die Kl. hatte noch vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zwei Risikolebensversicherungen einschließlich Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen. Die erste Versicherung (5559833) wurde aufgrund Antrags der Kl. v. 14.10.1999 abges...mehr

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zfs 04/2012, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung ist zum Teil begründet." A. Das LG hat der Kl. allerdings mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen wird, einen Anspruch auf Rechtsschutz für den über den Lebensversicherungsvertrag 5631 … geführten Rechtsstreit versagt. Der streitauslösende erste und damit maßgebliche Verstoß (§ 4 Abs. 2 S. 2 ARB) für diesen Versicherungsfall war die Antra...mehr

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zfs 1/2012, Bemessung des S... / 2 Aus den Gründen:

[2] “2. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil ihr Beschwerdewert die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO (20.000 EUR) nicht übersteigt. [3] a) Beim Streit über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung bemisst sich die Beschwer zunächst nach dem 3,5-fachen Wert der Jahresprämie abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20 % (vgl. allgemein Senat VersR 2005, 959). ...mehr

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zfs 1/2012, Erstattung der ... / Leitsatz

Die Rechtsschutzversicherung hat auch die Kosten eines zweiten Anwaltes zu übernehmen, wenn ein notwendiger Anwaltswechsel vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der Wechsel eines Anwalts weder vom Anwalt noch vom VN zu vertreten ist. (Leitsatz des Einsenders) LG Köln, Urt. v. 13.4.2011 – 20 S 6/10mehr

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zfs 04/2012, Anfall und Ers... / Sachverhalt

Die Kl. hat die beklagte Haftpflichtversicherung auf restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Die volle Einstandspflicht der Bekl. ist unstreitig. Die Parteien streiten nur noch um den Ersatz der Anwaltskosten i.H.v. 83,54 EUR, die die Kl. für die Einholung der Deckungszusage ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung geltend macht. Das AG hat die...mehr

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AGS 12/2011, Kein Rückforde... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig und begründet. Das AG hat der Klage zu Unrecht stattgegeben. Der Klägerin steht kein Anspruch auf Erstattung des bereits bezahlten Anwaltshonorars zu. Zunächst ist festzustellen, dass die Klägerin berechtigt wäre, unberechtigte Zahlungen an einen von ihrer Versicherungsnehmerin beauftragten Anwalt aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereiche...mehr

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zfs 04/2012, Anfall und Ers... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Allerdings werden zu der Frage, ob für die Herbeiführung der Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers durch den Rechtsanwalt des Geschädigten im Innenverhältnis Anwaltskosten entstehen und ob diese vom Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer im Außenverhältnis zu ersetzen sind, in Rspr. und Literatur unterschiedliche Auffassungen vertreten." [6] 1. Teilweis...mehr

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AGKompakt 1/2012, Keine Ver... / 3 III. Der Praxistipp

Das Gericht ist zur Aufforderung verpflichtet Der Rechtspfleger ist nach Eingang eines Kostenausgleichungsantrags lediglich verpflichtet, die Gegenseite zur Geltendmachung ihrer Kosten aufzufordern (OLG Naumburg AGS 2008, 99). Pflicht zur Kostenausgleichung nur bei Anträgen beider Parteien Der Rechtspfleger muss eine Ausgleichung der Kosten beider Parteien aber nur vornehmen un...mehr

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AGS 12/2011, Münchener Anwaltshandbuch Vergütungsrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt und Notar Joachim Teubel und Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Seminarleiterin Karin Scheungrab. Verlag C. H. Beck, 2. Aufl. München 2011 XXXIX, 1055 S. 109,00 EUR.

In neuer Herausgeberschaft erscheint nach kurzer Zeit bereits die zweite Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Vergütungsrecht. Durch den Tod des leider viel zu früh verstorbenen Mitbegründers und Herausgebers dieses Werkes, Dr. Rembert Brieske, hat sich die Herausgeberschaft geändert. Ebenso hat das Autorenteam geringfügige Änderungen erfahren. Auch inhaltlich ist der ...mehr

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AGS 12/2011, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Der angegriffene Vergütungsfestsetzungsbeschluss erweist sich als rechtswidrig, der Urkundsbeamten hat zu Unrecht die Festsetzung der beantragten Terminsgebühr abgelehnt. Entgegen der Ansicht des Urkundsbeamten und des Erinnerungsgegners ist vorliegend eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV angefallen. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine Terminsgebühr für die Vertretung in ein...mehr

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zfs 04/2012, Burhoff (Hrsg.): RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Auflage 2012, ZAP, 2160 Seiten, 108 EUR, ISBN 978-3-89655-639-4

Inzwischen in der 3. Auflage 2012 und um folgende wichtige Neuerungen ergänzt, ist dieser Spezialkommentar nun neu erschienen: Um es vorweg zu nehmen: Der Kauf lohnt sich, selbst wenn die Vorauflage in der Bibliothek stehen sollte, sofern man nahezu wöchentlich mit Abrechnungen im Straf- bzw. Bußgeldrecht befasst ist. Die Neuauflage hat einige (gute) Entscheidungen der Verfa...mehr

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Rechtsschutzversicherer dürfen Versicherte für Beauftragen empfohlener Anwälte belohnen

Leitsatz Die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung darf ihren Kunden weiterhin Tarifvergünstigungen anbieten, wenn sie im Streitfall einen Anwalt wählen, den der Versicherer empfohlen hat. Die Rechtsanwaltskammer München sah hierin eine rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl. Sachverhalt Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung bietet ihren Versiche...mehr

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zfs 11/2011, Nochmals: Die Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer – ein Schadensposten?

Dieses Thema wurde m.E. in vielen der bisher gerichtlich negativ entschiedenen Fälle von Seiten der Prozessbeteiligten nicht besonders glücklich angegangen. Der Fehler liegt bereits im gedanklichen Ansatz. Dies zeigt auch der obige Titel. Es geht aber nicht nur um die bloße Einholung der Deckungszusage und erst recht nicht nur um die Deckungszusage für das vorgerichtliche Ve...mehr

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zfs 11/2011, Sanden/Völtz: Sachschadenrecht des Kraftverkehrs

9. Auflage 2011, C.H. Beck, 242 Seiten, ISBN: 978-3-62027-0, 39 EUR Das Standardwerk zum Sachschadenrecht des Straßenverkehrs ist in einer völlig neu bearbeiteten 9. Auflage erschienen. Auf 240 Seiten stellt der Autor in einer komprimierten Form das gesamte Recht der Entschädigungsansprüche, die nach einem Verkehrsunfall möglich sind, dar. Das Werk ist somit nicht nur geeigne...mehr

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zfs 10/2011, Handbuch Rechtsschutzversicherung

Buschbell/Hering: Handbuch Rechtsschutzversicherung, Deutscher Anwaltverlag, 5. Auflage 2011, ISBN: 978-3-8240-1174-2, 89 EUR Bereits in der 5. Auflage erscheint das Handbuch Rechtsschutzversicherung der beiden erfahrenen Praktiker Buschbell und Hering. Die Autoren betonen die Notwendigkeit dieser Neuauflage, da die Vorauflage schnell vergriffen war und werten dies als Indiz ...mehr

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zfs 10/2011, Besonderheiten... / 5. Selbstständiges Beweisverfahren

Das selbstständige Beweisverfahren gem. §§ 485 ff. ZPO gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, notwendige Beweise zu sichern; insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen kann es oft sinnvoll sein, ein zeitnahes Sachverständigengutachten zum Unfallhergang einzuholen, bevor der Straßenzustand, der Straßenverlauf oder die Vegetation am Straßenrand sich verändern und bevor die ...mehr

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zfs 10/2011, Ausschluss bei... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt als Mitversicherter in der Rechtsschutzversicherung seiner Ehefrau die Bekl. als Schadenabwicklungsunternehmen des VR auf Freistellung von Anwaltskosten in Anspruch. Dem Vertrag liegt u.a. folgende Klausel zu Grunde: “§ 5 Leistungsumfang (3) Der VR trägt nicht b) Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht d...mehr

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zfs 10/2011, Ausschluss bei... / 2 Aus den Gründen:

[5] “… Die Revision des Kl. hat Erfolg. [6] I. Das BG hat ausgeführt, dass die Bekl. aufgrund der Risikobegrenzung in § 5 Abs. 3 lit. b ARB nur verpflichtet sei, den Kl. von dem Teil der Rechtsverfolgungskosten freizustellen, der der Quote entspreche, mit der er bei der außergerichtlichen Einigung dem Verkäufer gegenüber unterlegen sei; diese Quote betrage – rechnerisch unstr...mehr

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Verklagter Eigentümer kann auf Klägerseite wechseln

Leitsatz Im Beschlussanfechtungsverfahren kann ein zunächst mitverklagter Eigentümer grundsätzlich auch nach Ablauf der Anfechtungsfrist dem Streit auf Klägerseite als Nebenintervenient beitreten Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Instandhaltungen und Instandsetzungen kann nicht allgemein über eine Einzelfallregelung hinaus beschlossen werden (insoweit besteht keine...mehr

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Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz 1. Zivilprozesskosten können Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen (Änderung der Rechtsprechung). 2. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 3. Zivilp...mehr